Versicherungen & Recht

Gefunden – und jetzt? Was du laut deutschem Gesetz wirklich tun musst!

Winterberg 2025. 8. 12. 04:40

Haftung bei Zufallsfund: Wer darf gefundenes Eigentum behalten?

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025

🔹 Worum es heute geht: Die rechtlichen Spielregeln beim Finden fremder Gegenstände – von der Fundsache im Park bis zum vergessenen Smartphone im Café.
🔹 Was wir gelernt haben: Fundrecht ist komplexer als gedacht, aber mit den richtigen Schritten bewahrt man sich vor Ärger und handelt korrekt.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Anleitungen für den Ernstfall, Übersicht über Rechte und Pflichten plus eine Checkliste für die korrekte Fundmeldung.

Als ich letzten Herbst mit unserem Labrador Max durch den Stadtpark spazierte, passierte etwas, das unseren gemütlichen Sonntagmorgen ziemlich durcheinanderwirbelte. Max schnüffelte wie immer begeistert im Laub herum, als er plötzlich innehielt und anfing zu graben. "Was hast du denn da gefunden, Großer?", fragte ich und bückte mich zu ihm hinunter. Zwischen den feuchten Blättern glitzerte etwas Metallisches. Ein Ehering, wie sich herausstellte – mit einer Gravur: "Für immer Dein, 14.06.2003". Mein Mann Thomas und ich standen da mit diesem Ring in der Hand und fragten uns: Was jetzt? Dürfen wir den behalten? Müssen wir ihn abgeben? Und wenn ja, wo? Diese Erfahrung hat uns tief in die Welt des deutschen Fundrechts eintauchen lassen – und was wir dabei gelernt haben, möchte ich heute mit euch teilen.

Die ersten Gedanken, die einem durch den Kopf schießen, sind vermutlich ähnlich wie unsere damals: "Finders keepers" – wie das englische Sprichwort so schön sagt. Aber halt, so einfach ist das in Deutschland definitiv nicht! Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragraphen 965 bis 984 sehr genau, was mit gefundenen Gegenständen zu passieren hat (Stand: 2025, Quelle: Gesetze im Internet). Die Grundregel lautet: Wer etwas findet, muss es unverzüglich beim Verlierer, beim Eigentümer oder – wenn diese nicht bekannt sind – bei der zuständigen Behörde abliefern. In der Praxis bedeutet das meist den Gang zum örtlichen Fundbüro oder zur Polizei (Hinweis: Die konkreten Abgabestellen können je nach Kommune variieren).

Unser erster Impuls war tatsächlich, den Ring zu behalten – nicht aus Gier, sondern aus einer romantischen Vorstellung heraus. "Stell dir vor, der liegt hier schon seit Jahren", sagte Thomas. "Vielleicht ist das ein Zeichen?" Aber dann überlegte ich: Irgendwo sitzt vermutlich jemand, der diesen Ring schmerzlich vermisst. Die Gravur machte es noch persönlicher. Also machten wir uns schlau und erfuhren: Wer eine Fundsache einfach behält, ohne sie zu melden, macht sich der Unterschlagung nach § 246 des Strafgesetzbuches schuldig. Das kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden (Angaben nach StGB, Stand: 2025). Diese Information hat uns dann doch ziemlich schnell von romantischen Fantasien auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Was viele nicht wissen – und ehrlich gesagt wussten wir das vorher auch nicht – ist die Tatsache, dass es einen gesetzlichen Finderlohn gibt. Nach § 971 BGB steht dem ehrlichen Finder eine Belohnung zu: Bei Gegenständen bis 500 Euro Wert sind es 5% des Wertes, bei allem darüber 3% für die ersten 500 Euro und 1% für den Mehrbetrag (Stand: 2025, Quelle: BGB). Bei Tieren gibt's sogar 3% des Wertes als Finderlohn (Diese Prozentsätze sind gesetzlich festgelegt, können aber durch Vereinbarung abweichen). Das ist doch mal ein Anreiz für Ehrlichkeit, oder? Wobei ich zugeben muss, dass wir bei dem Ring gar nicht an einen möglichen Finderlohn gedacht haben – uns ging es eher darum, das Richtige zu tun.

Die Sache mit dem "Wo" ist tatsächlich entscheidend, wie wir bei unseren Recherchen herausgefunden haben. Nicht überall gelten die gleichen Regeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden oder Geschäften beispielsweise hat der Betreiber das erste Zugriffsrecht auf Fundsachen. Das bedeutet: Wenn ihr eine Handtasche in der S-Bahn findet, müsst ihr sie beim Bahnpersonal oder beim Fundbüro der Verkehrsbetriebe abgeben, nicht bei der städtischen Fundstelle. In Mietwohnungen wiederum hat der Vermieter gewisse Rechte an Fundsachen, besonders wenn sie bei Renovierungsarbeiten oder nach dem Auszug von Mietern gefunden werden (Rechtliche Details können je nach Einzelfall und Bundesland variieren).

Besonders heikel wird es bei Schatzfunden – ja, die gibt es tatsächlich noch! Meine Nachbarin Frau Müller hat mal bei Gartenarbeiten alte Münzen gefunden. Da greift § 984 BGB: Bei Schätzen, die so lange verborgen waren, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, gehört die Hälfte dem Finder und die andere Hälfte dem Grundstückseigentümer. Aber Achtung: Archäologisch bedeutsame Funde unterliegen dem Denkmalschutzrecht der Länder und müssen sofort gemeldet werden (Stand: 2025, verschiedene Landesdenkmalschutzgesetze). In einigen Bundesländern gilt sogar das sogenannte "Schatzregal", wonach solche Funde automatisch dem Land zufallen (Die genauen Regelungen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern).

Nach unserem Parkfund ging es dann ganz praktisch weiter: Wir sind noch am selben Tag zum Fundbüro unserer Stadt gegangen. Die Dame dort war super freundlich und hat uns erst mal beruhigt: "Sie machen alles richtig!" Sie nahm den Ring entgegen, füllte mit uns zusammen ein Fundprotokoll aus und gab uns eine Quittung mit einer Fundnummer. "Falls sich niemand meldet, können Sie den Ring nach sechs Monaten abholen", erklärte sie uns. Das war übrigens auch eine Erkenntnis: Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel sechs Monate. Danach geht das Eigentum auf den Finder über, sofern sich niemand gemeldet hat (Fristen können je nach Gegenstand und örtlichen Regelungen variieren).

Die digitale Welt bringt ganz neue Herausforderungen mit sich. Smartphones, Tablets, Laptops – die findet man öfter, als man denkt. Ein Kollege von Thomas hat mal ein iPhone in einem Café gefunden. Der erste Reflex: Reinschauen, ob man den Besitzer kontaktieren kann. Aber Vorsicht! Datenschutzrechtlich ist das ein Minenfeld. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die DSGVO verbieten grundsätzlich das unbefugte Ausspähen von Daten (Stand: 2025, Quelle: BSI). Besser ist es, das Gerät eingeschaltet beim Fundbüro abzugeben oder, falls das Display noch zugänglich ist, auf eingehende Anrufe zu warten (Rechtliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen).

Was ist eigentlich mit Geld? Diese Frage haben wir uns auch gestellt, als wir neulich einen 50-Euro-Schein auf dem Gehweg fanden. Auch Bargeld ist eine Fundsache und muss gemeldet werden! Klingt verrückt, ist aber so. Bei kleineren Beträgen (meist unter 10 Euro) verzichten viele Fundbüros auf eine Annahme, aber rechtlich gesehen müsste man auch einen einzelnen Euro melden (Handhabung variiert je nach Kommune und Betrag). Interessant dabei: Bei Geldscheinen gibt es keinen Finderlohn, da Geld als "vertretbare Sache" gilt.

Fundort Abgabestelle Besonderheit
Öffentlicher Raum Städtisches Fundbüro oder Polizei Standard-Fundrecht gilt
Öffentliche Verkehrsmittel Fundbüro des Verkehrsbetriebs Betreiber hat Vorrecht
Geschäfte/Restaurants Zunächst beim Betreiber Nach 4 Wochen ans Fundbüro¹
Mietwohnung Vermieter informieren Vermieter hat teilweise Ansprüche
Arbeitsplatz Arbeitgeber/Hausmeister Betriebsinterne Regelungen beachten

¹ Fristen können je nach örtlichen Regelungen abweichen.

Die Geschichte mit unserem Parkfund nahm übrigens ein Happy End. Nach etwa drei Wochen meldete sich tatsächlich die Besitzerin beim Fundbüro. Eine ältere Dame, die den Ring ihrer verstorbenen Mutter beim Spaziergang verloren hatte. Sie war so dankbar, dass sie uns unbedingt persönlich danken wollte. Bei Kaffee und Kuchen erzählte sie uns die Geschichte hinter der Gravur – es war der Ehering ihrer Eltern. Die Freude in ihren Augen war unbezahlbar und viel mehr wert als jeder Finderlohn. Sie wollte uns partout die gesetzlichen 5% (der Ring war etwa 300 Euro wert) geben, aber das fühlte sich irgendwie falsch an. Am Ende einigten wir uns darauf, dass sie eine Spende an das örtliche Tierheim macht – Max hatte den Ring ja schließlich gefunden!

Ein besonders kurioser Fall ereignete sich in unserer Nachbarschaft letztes Jahr. Familie Schmidt renovierte ihr frisch gekauftes Haus und fand hinter einer Wandverkleidung einen Umschlag mit 5.000 D-Mark – ja, D-Mark! Die Scheine waren aus den 1980er Jahren. Erste Reaktion: Jubel! Zweite Reaktion: Moment mal, darf man die überhaupt noch umtauschen? Tatsächlich tauscht die Bundesbank D-Mark-Scheine unbefristet in Euro um (Stand: 2025, Quelle: Deutsche Bundesbank). Aber gehört das Geld nun den Schmidts? Hier wird's kompliziert: Da sie das Haus gekauft hatten, waren sie Grundstückseigentümer. Falls es sich um einen "Schatz" im Sinne des § 984 BGB handelt (was bei 40 Jahre alten Scheinen durchaus argumentierbar ist), stünde ihnen die Hälfte zu. Die andere Hälfte müssten sie theoretisch mit sich selbst als Finder teilen – also bekommen sie alles. Trotzdem haben sie den Fund gemeldet, zur Sicherheit (Rechtliche Einschätzung kann je nach Einzelfall variieren).

Tiere sind nochmal ein ganz eigenes Kapitel. Als bei uns vor zwei Jahren eine Katze im Garten auftauchte und nicht mehr wegging, waren wir unsicher. Ist das eine Fundkatze? Oder nur eine Freigängerkatze auf Futtersuche? Nach drei Tagen ohne Halsband und sichtlich hungrig haben wir sie zum Tierarzt gebracht. Chip-Kontrolle: Fehlanzeige. Also ab zum Fundbüro – ja, auch Tiere müssen dort gemeldet werden! Parallel haben wir Aushänge gemacht und in Facebook-Gruppen gepostet. Das Veterinäramt hat uns erklärt: Bei Fundtieren gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei Sachen, aber mit wichtigen Unterschieden. Der Finder hat eine Versorgungspflicht und kann die entstandenen Kosten (Futter, Tierarzt) vom Eigentümer zurückfordern (Kostenerstattung nach § 970 BGB, Stand: 2025). Nach sechs Monaten ohne Meldung des Besitzers wird man automatisch Eigentümer.

Die praktische Seite der Fundmeldung ist übrigens einfacher geworden. Viele Städte bieten mittlerweile Online-Funddienste an. In Hamburg kann man Fundsachen sogar per App melden (Stand: 2025, Quelle: hamburg.de). Man fotografiert den Gegenstand, gibt Fundort und -zeit an und bekommt eine digitale Quittung. Die physische Abgabe muss trotzdem noch erfolgen, aber die Bürokratie wird deutlich reduziert. Manche Kommunen arbeiten auch mit Plattformen wie "FindMyStuff" oder "Gefunden.net" zusammen, wo Finder und Verlierer zusammengebracht werden (Verfügbarkeit je nach Region unterschiedlich).

Was passiert eigentlich mit Fundsachen, die niemand abholt? Diese Frage hat mich brennend interessiert, also habe ich mal beim Fundbüro nachgefragt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist werden die Finder benachrichtigt. Holen diese die Sachen nicht innerhalb einer bestimmten Frist (meist nochmal drei Monate) ab, verfällt ihr Anspruch. Die Gegenstände werden dann meist versteigert oder gespendet. Regenschirme beispielsweise landen oft bei sozialen Einrichtungen, Fahrräder werden manchmal an Werkstätten für Langzeitarbeitslose gegeben (Handhabung variiert je nach Kommune). In Berlin gibt es sogar regelmäßige Fundsachenversteigerungen, die richtig gut besucht sind.

Besonders sensibel sind Dokumente und Ausweise. Meine Freundin Lisa hat mal einen kompletten Geldbeutel mit Personalausweis, Führerschein und Kreditkarten gefunden. Ihr erster Impuls: Die Person über Facebook suchen und kontaktieren. Aber halt! Das ist datenschutzrechtlich problematisch und kann sogar als Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament). Richtig ist: Geldbeutel komplett und ungeöffnet (nur zur Identifikation des Besitzers darf man reinschauen) zur Polizei oder zum Fundbüro bringen. Die haben die rechtlichen Möglichkeiten, den Besitzer zu kontaktieren. Übrigens: Gefundene Ausweise kann man auch in jeden Briefkasten der Deutschen Post werfen – sie werden kostenlos an die Behörden weitergeleitet (Service der Deutschen Post AG, Stand: 2025).

Ein Thema, das oft unterschätzt wird, ist die Haftung. Was, wenn die Fundsache beschädigt wird, während sie bei mir ist? Grundsätzlich haftet der Finder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 968 BGB). Das heißt: Wenn ihr ein gefundenes Handy normal behandelt und es trotzdem einen technischen Defekt erleidet, müsst ihr nicht dafür aufkommen. Anders sieht's aus, wenn ihr es in die Badewanne fallen lasst – das wäre grob fahrlässig (Haftungsfragen immer im Einzelfall prüfen). Deshalb der Tipp: Wertvolle Fundsachen schnellstmöglich abgeben!

Die Versicherungsperspektive ist auch nicht zu vernachlässigen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Fundsachen in der Regel nicht über die eigene Hausratversicherung abgedeckt sind (Stand: 2025, Quelle: GDV). Das bedeutet: Wird bei euch eingebrochen und die aufbewahrte Fundsache gestohlen, habt ihr ein Problem. Ein weiterer Grund, Wertgegenstände zügig beim Fundbüro abzugeben. Interessanterweise sind manche Fundbüros selbst nicht ausreichend versichert – in Stuttgart gab es mal einen Fall, wo wertvoller Schmuck aus dem Fundbüro gestohlen wurde und die Stadt nur teilweise haftete (Einzelfall, rechtliche Situation kann variieren).

Umweltschutzaspekte spielen auch eine Rolle, besonders bei Elektrogeräten. Der NABU weist darauf hin, dass weggeworfene oder "vergessene" Elektronik oft illegal entsorgte Elektroschrott ist (Stand: 2025, Quelle: NABU). Findet man größere Mengen Elektroschrott in der Natur, sollte man das nicht nur als Fund, sondern auch als Umweltdelikt melden. Das gilt besonders für Batterien und Akkus, die gefährliche Stoffe enthalten können. Die örtlichen Umweltämter sind hier die richtigen Ansprechpartner (Zuständigkeiten können regional variieren).

International wird's richtig kompliziert. Ein Bekannter hat mal im Italienurlaub eine teure Kamera am Strand gefunden. Was nun? Das deutsche Fundrecht gilt natürlich nur in Deutschland. Im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Gesetze, die sich erheblich unterscheiden können. In manchen Ländern gibt es gar kein organisiertes Fundbürosystem. Die deutsche Botschaft oder das Konsulat können hier weiterhelfen, sind aber nicht verpflichtet, Fundsachen anzunehmen (Regelungen je nach Land sehr unterschiedlich). Oft ist es am praktischsten, Fundsachen bei der örtlichen Polizei oder Touristeninformation abzugeben.

Mittlerweile sind wir in der Familie zu richtigen Fundrecht-Experten geworden. Wenn die Kinder was finden – letztens war es ein Skateboard im Park – wissen sie genau: Erst Mama und Papa fragen, dann zum Fundbüro. Wir haben daraus sogar ein kleines Ritual gemacht: Wer etwas findet und ordnungsgemäß abgibt, bekommt ein Extra-Eis. So lernen die Kleinen spielerisch, dass Ehrlichkeit sich lohnt und man mit fremdem Eigentum verantwortungsvoll umgeht. Der pädagogische Effekt ist unbezahlbar!

Die moralische Komponente darf man auch nicht unterschätzen. Klar, rechtlich ist die Sache eindeutig: Finden verpflichtet zur Meldung. Aber es geht ja um mehr. Stellt euch vor, ihr verliert euer Portemonnaie mit allen Ausweisen, Karten und vielleicht sogar einem Erinnerungsstück. Die Erleichterung, wenn sich jemand meldet und sagt "Ich hab's gefunden!" – das ist durch nichts zu ersetzen. Diese Perspektive hilft enorm, wenn man mal in Versuchung gerät, eine Kleinigkeit einfach zu behalten. Meine Oma sagte immer: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu." Simple Weisheit, aber sie trifft's auf den Punkt.

Die Digitalisierung macht auch vor dem Fundrecht nicht halt. Die Stiftung Warentest hat verschiedene Fund-Apps getestet und empfiehlt besonders die Vernetzung zwischen verschiedenen Plattformen (Stand: 2025, Quelle: test.de). Manche Apps nutzen GPS-Daten, um Fundsachen geografisch zuzuordnen. QR-Codes auf Gepäckanhängern oder Schlüsselanhängern werden immer populärer – scannt man sie, kann man direkt Kontakt zum Besitzer aufnehmen, ohne dessen persönliche Daten zu sehen. Datenschutzkonform und effizient! Einige Universitäten testen sogar Blockchain-basierte Fundsachenverwaltungen, um die Nachverfolgbarkeit zu verbessern (Pilotprojekte, noch nicht flächendeckend verfügbar).

Kuriose Funde gibt es übrigens mehr, als man denkt. Die Berliner Verkehrsbetriebe veröffentlichen jährlich eine Liste der ungewöhnlichsten Fundsachen. 2024 waren darunter: ein Brautkleid, eine Urne (!), ein ausgestopfter Fuchs und sogar ein Ultraschallbild (Quelle: BVG Pressemitteilung, 2024). Das zeigt: Menschen verlieren wirklich alles Mögliche, und für jeden dieser Gegenstände gibt es vermutlich eine Geschichte und einen verzweifelten Besitzer. Das Hamburger Fundbüro hatte mal einen lebenden Leguan – der wurde natürlich nicht sechs Monate aufbewahrt, sondern kam ins Tierheim (Spezialfälle werden individuell gehandhabt).

Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste für Fundsachen)

  1. Fundsache fotografieren – Zustand beim Finden dokumentieren
  2. Fundort und -zeit notieren – Möglichst genau für das Protokoll
  3. Zeugen ansprechen – Falls vorhanden, Kontaktdaten notieren
  4. Fundbüro kontaktieren – Öffnungszeiten prüfen, ggf. Online-Meldung
  5. Quittung aufbewahren – Wichtig für späteren Eigentumsübergang
  6. Kalendereintrag machen – Nach 6 Monaten nachfragen

Mustertext Fundmeldung (E-Mail an Fundbüro)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Fund vom [Datum] um [Uhrzeit] am [Fundort].
Es handelt sich um [Beschreibung des Gegenstands].
Ich kann die Fundsache am [Datum] während Ihrer Öffnungszeiten vorbeibringen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Zum Schluss noch ein paar persönliche Gedanken: Das Fundrecht mag auf den ersten Blick kompliziert und bürokratisch erscheinen. Aber es erfüllt einen wichtigen Zweck: Es schafft einen geregelten Rahmen für Situationen, die jeden von uns treffen können. Mal sind wir Finder, mal Verlierer. Das System funktioniert nur, wenn alle mitmachen. Und ehrlich gesagt: Das gute Gefühl, wenn man jemandem seinen verlorenen Gegenstand zurückgeben kann, ist unbezahlbar. Der strahlende Blick der älteren Dame, als sie ihren Ehering zurückbekam, hat sich bei mir eingebrannt. Das war besser als jedes Weihnachtsgeschenk.

Die Rechtslage mag sich in Details ändern, aber die Grundprinzipien bleiben: Eigentum verpflichtet, Finden auch. Die Balance zwischen Finderrechten und Eigentümerschutz ist in Deutschland ziemlich ausgewogen geregelt. Ja, es gibt Grauzonen und Sonderfälle, aber für 90% aller Fundsituationen gibt es klare Regeln. Und wenn man unsicher ist: Lieber einmal zu viel nachfragen als einmal zu wenig. Die Mitarbeiter in Fundbüros sind in der Regel super hilfsbereit und kennen sich mit allen Spezialfällen aus.

Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt, was passiert, wenn man eine Fundsache beschädigt, während man sie zum Fundbüro bringt. Die gute Nachricht: Ihr haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn ihr also mit dem gefundenen Handy zur Fundstelle lauft und es euch aus der Tasche rutscht, müsst ihr in der Regel keinen Schadenersatz leisten. Anders sieht es aus, wenn ihr erst mal eine Woche wartet und das Gerät in dieser Zeit durch eure Nachlässigkeit Schaden nimmt (Rechtliche Bewertung immer einzelfallabhängig, Stand: 2025).

Eine andere häufige Frage betrifft Fundsachen im Ausland, besonders im EU-Ausland. Grundsätzlich gilt immer das nationale Recht des Landes, in dem ihr etwas findet. Es gibt keine EU-weite Regelung zum Fundrecht. Die Fristen, Finderlohnansprüche und Meldepflichten variieren erheblich. In Frankreich beispielsweise beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr und einen Tag, in Österreich nur ein Jahr. Am besten erkundigt ihr euch bei der örtlichen Polizei oder Touristeninformation (Angaben zu ausländischem Recht ohne Gewähr, Stand: 2025).

Auch die Frage nach dem Finderlohn bei Tieren kommt oft. Ja, auch bei Fundtieren gibt es einen Finderlohnanspruch von 3% des Wertes nach § 971 BGB. Zusätzlich können alle Aufwendungen für Unterbringung, Futter und Tierarzt vom Eigentümer zurückgefordert werden. Aber mal ehrlich: Die meisten Menschen, die ein Tier zurückbringen, tun das nicht wegen des Finderlohns. Die Freude der Besitzer ist Lohn genug. Trotzdem gut zu wissen, dass man nicht auf den Kosten sitzenbleibt (Prozentsätze nach BGB, Stand: 2025, können durch Vereinbarung abweichen).

 

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