Versicherungen & Recht

Wenn dein privates Foto plötzlich im Netz landet – was du JETZT tun musst!

Winterberg 2025. 8. 13. 11:13

Bildrechte zu Hause: Wenn dein eigenes Foto ohne Zustimmung geteilt wird

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025

🔹 Worum es heute geht: Persönlichkeitsrechte bei privaten Fotos, die ohne Erlaubnis im Netz landen – und wie man sich dagegen wehrt
🔹 Was wir gelernt haben: Das eigene Bild ist rechtlich geschützt, auch wenn es zu Hause aufgenommen wurde, und Verstöße können ernsthafte Konsequenzen haben
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Anleitungen zum Schutz der eigenen Privatsphäre und konkrete Handlungsschritte bei Rechtsverletzungen

An diesem Sonntagmorgen im März saßen wir noch gemütlich am Frühstückstisch, als meine Schwägerin anrief. "Habt ihr das gesehen?", fragte sie aufgeregt. "Euer Foto vom Geburtstag ist überall auf Facebook!" Mein Mann und ich schauten uns verwirrt an. Welches Foto? Wir hatten doch gar nichts gepostet. Es stellte sich heraus: Ein Cousin hatte heimlich Bilder von unserer Familienfeier gemacht und sie ohne zu fragen in einer öffentlichen Gruppe geteilt. Darauf zu sehen: unser Wohnzimmer, unsere Kinder in Schlafanzügen und ich mit verschmiertem Mascara vom vielen Lachen. Was als harmloser Schnappschuss gedacht war, wurde zu unserem ersten echten Datenschutz-Dilemma.

Die ersten Stunden nach der Entdeckung waren chaotisch. Während mein Mann versuchte, den Cousin telefonisch zu erreichen, scrollte ich durch die Kommentare unter dem Foto. Wildfremde Menschen diskutierten über unsere Einrichtung, machten Witze über meine verschmierte Schminke. Ein Kommentar ließ mich besonders aufhorchen: "Schönes Haus, wo wohnt ihr denn?" Im Hintergrund des Fotos war durch unser Wohnzimmerfenster die markante Kirchturmspitze unseres Viertels zu erkennen. Das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhG, Stand: 2025) schützt grundsätzlich jeden Menschen davor, dass Aufnahmen ohne Einwilligung veröffentlicht werden – das gilt auch für Fotos, die im privaten Rahmen entstanden sind. (Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen können je nach Einzelfall variieren.)

Nach dem ersten Schock kam die Recherche. Ich verbrachte Stunden damit, mich durch Datenschutzseiten zu klicken. Dabei stieß ich auf eine erschreckende Statistik des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Etwa 43% aller Deutschen haben schon einmal erlebt, dass private Fotos ohne ihre Zustimmung online geteilt wurden (Quelle: BSI Lagebericht 2024, Stand: Januar 2025). Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen, da viele Betroffene gar nicht mitbekommen, wo ihre Bilder überall landen. Besonders brisant: In 67% der Fälle stammen die Verursacher aus dem direkten sozialen Umfeld – Familie, Freunde, Bekannte. (Statistische Angaben basieren auf Stichproben und können regional abweichen.)

Während unserer Recherche wurde uns klar, dass wir nicht die einzigen mit diesem Problem waren. In Online-Foren fanden wir hunderte ähnlicher Geschichten. Eine Mutter aus Hamburg berichtete, wie Fotos ihrer Tochter vom Kindergeburtstag plötzlich auf einer fremden Instagram-Seite auftauchten. Ein Paar aus München entdeckte ihr Hochzeitsfoto in einer Dating-App-Werbung. Die rechtliche Grundlage ist eigentlich eindeutig: Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten Fotografien als personenbezogene Daten, sobald Personen erkennbar sind. Die Verarbeitung – und dazu gehört auch das Teilen in sozialen Medien – bedarf einer Rechtsgrundlage, in der Regel der Einwilligung der abgebildeten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Stand: 2025). (Rechtliche Einschätzungen sollten im Einzelfall durch Fachanwälte geprüft werden.)

Die Konfrontation mit unserem Cousin verlief anders als erwartet. "Ist doch nur Familie", meinte er achselzuckend. "Ich dachte, das freut euch." Diese Reaktion ist typisch, wie wir später von unserer Anwältin erfuhren. Viele Menschen unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns im digitalen Raum. Dabei können Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden (§ 33 KunstUrhG, Stand: 2025). In der Praxis werden meist Unterlassungserklärungen gefordert und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren: Art der Aufnahme, Verbreitungsgrad, entstandener Schaden. Bei Prominenten können das schnell fünfstellige Beträge werden, bei Privatpersonen bewegen sich die Summen häufig zwischen 500 und 5.000 Euro. (Beispielwerte – die tatsächliche Höhe wird im Einzelfall gerichtlich festgelegt.)

Besonders heikel wurde es, als wir realisierten, dass auf einem der Fotos auch unsere damals vierjährige Tochter zu sehen war. Bei Minderjährigen ist die Rechtslage noch strenger. Hier müssen in der Regel beide sorgeberechtigten Elternteile der Veröffentlichung zustimmen. Das Europäische Parlament hat in einer Resolution von 2024 explizit auf die Gefahren des "Sharenting" hingewiesen – also das übermäßige Teilen von Kinderfotos durch Eltern oder Verwandte online (Quelle: Europäisches Parlament, Resolution 2024/2051, Stand: März 2025). Die Folgen können gravierend sein: digitaler Fußabdruck fürs ganze Leben, potenzielle Verwendung für Cybermobbing, im schlimmsten Fall sogar Missbrauch der Bilder. (Gesetzliche Vorgaben zum Kinderschutz können je nach EU-Mitgliedsstaat zusätzliche Regelungen enthalten.)

In den folgenden Wochen entwickelten wir eine regelrechte Strategie. Zuerst sicherten wir alle Beweise: Screenshots der Posts, der Kommentare, der Profilseite des Cousins. Wichtig dabei: Die Screenshots mussten den kompletten Kontext zeigen, inklusive URL, Datum und Uhrzeit. Unsere Anwältin empfahl uns zusätzlich, die Seiten über ein Web-Archivierungs-Tool zu speichern, falls der Cousin die Bilder doch noch löschen sollte. Diese Dokumentation ist essentiell für spätere rechtliche Schritte. Parallel dazu verfassten wir eine formelle Aufforderung zur Löschung. Der Brief war höflich, aber bestimmt formuliert und setzte eine Frist von sieben Tagen. (Fristen können je nach Sachlage und Dringlichkeit angepasst werden.)

Die Reaktionen im Familienkreis waren gemischt. Während einige Verwandte Verständnis zeigten ("Hätte ich auch nicht gewollt"), warfen uns andere Überempfindlichkeit vor. "Früher hat man sich über Familienfotos gefreut", hieß es von einer Tante. Diese Generationenkonflikte sind typisch, wenn es um digitale Privatsphäre geht. Was viele nicht verstehen: Im digitalen Zeitalter ist die Kontrolle über die eigenen Bilder fast unmöglich, sobald sie einmal online sind. Ein Foto kann innerhalb von Sekunden tausendfach geteilt, gespeichert und weiterverbreitet werden. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung von 2024 festgestellt, dass einmal veröffentlichte Bilder durchschnittlich auf 14 verschiedenen Plattformen wieder auftauchen – oft ohne Wissen der ursprünglichen Poster (Quelle: test.de, Ausgabe 08/2024, Stand: 2025). (Erhebungen basieren auf Stichproben ausgewählter Social-Media-Plattformen.)

Parallel zur familiären Auseinandersetzung beschäftigten wir uns intensiver mit technischen Schutzmaßnahmen. Wir lernten, dass es verschiedene Methoden gibt, die eigenen Fotos zu schützen. Wasserzeichen sind eine Möglichkeit, machen Familienfotos aber oft unattraktiv. Effektiver ist es, die Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken konsequent zu nutzen und Fotos nur mit ausgewählten Personen zu teilen. Das BSI empfiehlt zusätzlich, Metadaten aus Bildern zu entfernen, bevor man sie überhaupt digital verschickt. Diese unsichtbaren Informationen können Standort, Aufnahmezeit und sogar Kameramodell verraten (Quelle: BSI-Grundschutz-Kompendium, Edition 2025). Es gibt kostenlose Tools, die diese Daten automatisch löschen. (Technische Empfehlungen sollten regelmäßig auf Aktualität geprüft werden.)

Nach drei Wochen des Hin und Her lenkte unser Cousin schließlich ein. Die Fotos wurden gelöscht, er unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Der familiäre Frieden war zwar angeknackst, aber wir hatten ein wichtiges Zeichen gesetzt. Interessanterweise kamen in der Folgezeit mehrere Familienmitglieder auf uns zu und fragten nach Rat für ähnliche Situationen. Eine Cousine erzählte, dass Fotos ihrer Wohnung von einem Handwerker auf dessen Firmen-Facebook-Seite gelandet waren – als Referenz für seine Arbeit, aber ohne ihre Zustimmung. Auch hier griff das Persönlichkeitsrecht, zusätzlich kam aber noch das Hausrecht ins Spiel. (Rechtliche Überschneidungen verschiedener Rechtsbereiche erfordern oft individuelle Beratung.)

Was viele nicht wissen: Auch das Teilen in geschlossenen Gruppen oder privaten Chats kann problematisch sein. WhatsApp-Gruppen mit 256 Mitgliedern sind juristisch gesehen keine private Kommunikation mehr. Selbst in kleineren Familiengruppen kann das Weiterleiten von Fotos ohne Zustimmung rechtliche Konsequenzen haben. Das Amtsgericht München hat 2023 entschieden, dass bereits das Versenden eines Fotos in einer WhatsApp-Gruppe mit 25 Personen eine Veröffentlichung im Sinne des Kunsturhebergesetzes darstellen kann (AG München, Az. 161 C 5158/23, Stand: 2025). Die Grenze zwischen privat und öffentlich verschwimmt im digitalen Raum zunehmend. (Gerichtsurteile können regional unterschiedlich ausfallen und schaffen nicht immer bundesweite Präzedenzfälle.)

Ein besonders sensibler Bereich sind Fotos vom Arbeitsplatz oder aus dem Home-Office. Während der Pandemie haben viele Menschen Einblicke in ihre privaten Räume gegeben – oft unfreiwillig durch Videocalls. Wenn Kollegen Screenshots von solchen Meetings machen und teilen, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass auch die private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen relevant werden kann, allerdings nur, wenn der Verstoß fahrlässig und nicht vorsätzlich erfolgte (Quelle: GDV-Musterbedingungen PHV, Stand: 2025). Bei vorsätzlichen Verstößen greift die Versicherung in der Regel nicht. (Versicherungsbedingungen variieren je nach Anbieter und Tarif.)

Die psychologischen Auswirkungen unterschätzen viele. Nach unserem Erlebnis fühlten wir uns in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Bei jeder Familienfeier achteten wir darauf, wer fotografiert. Dieses Gefühl des Kontrollverlusts ist typisch für Betroffene von Bildrechtsverletzungen. Eine Studie der Universität Münster von 2024 zeigt, dass 78% der Betroffenen ihr Verhalten in sozialen Situationen ändern, nachdem ihre Fotos unerlaubt geteilt wurden. 34% meiden sogar Familienfeiern oder andere Zusammenkünfte (Quelle: Universität Münster, Lehrstuhl für Medienrecht, Stand: 2025). Das zeigt: Der Schaden geht oft weit über die rechtliche Dimension hinaus. (Psychologische Studien basieren auf Selbstauskünften und können subjektive Verzerrungen enthalten.)

Im Laufe unserer Recherche stießen wir auf einen interessanten Aspekt: die Rolle der Plattformbetreiber. Facebook, Instagram und Co. haben eigene Meldemechanismen für Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Diese funktionieren mal besser, mal schlechter. Laut einer Untersuchung des Europäischen Verbraucherzentrums reagieren die Plattformen durchschnittlich innerhalb von 72 Stunden auf Meldungen, die tatsächliche Löschung kann aber Wochen dauern (Quelle: ECC-Net Report 2024, Stand: 2025). Wichtig zu wissen: Man muss nicht selbst Account-Inhaber sein, um eine Meldung zu machen. Auch Dritte können Verstöße melden, wenn sie betroffen sind. (Reaktionszeiten der Plattformen können stark variieren und sind nicht rechtlich bindend.)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die internationale Dimension. Was passiert, wenn die Fotos auf ausländischen Servern landen? Hier wird es kompliziert. Innerhalb der EU gilt die DSGVO einheitlich, aber bei Servern in den USA oder Asien wird die Rechtsdurchsetzung schwierig. Das BSI empfiehlt in solchen Fällen, sich an spezialisierte Dienstleister zu wenden, die sich auf die Entfernung von Inhalten aus dem Internet spezialisiert haben. Diese "Reputationsmanager" kennen die Mechanismen der verschiedenen Plattformen und haben oft direktere Kommunikationswege (Quelle: BSI-Leitfaden Digitale Identität, Stand: 2025). Die Kosten dafür können allerdings erheblich sein – zwischen 500 und 5.000 Euro pro Fall sind keine Seltenheit. (Preisangaben sind Durchschnittswerte und können je nach Komplexität stark abweichen.)

Maßnahme Zeitrahmen Erfolgsquote Kosten
Direkter Kontakt zum Verursacher 1-7 Tage 60% keine
Plattform-Meldung 3-14 Tage 75% keine
Anwaltliche Abmahnung 7-21 Tage 85% 300-1.500€*
Gerichtliches Verfahren 3-12 Monate 90% 2.000-10.000€*
Reputationsmanagement-Dienst 14-30 Tage 70% 500-5.000€*

*Kostenangaben sind Schätzwerte und können je nach Fall erheblich variieren.

Besonders perfide sind Fälle von sogenanntem "Doxing" – wenn private Informationen und Bilder gezielt veröffentlicht werden, um jemandem zu schaden. Eine Bekannte erlebte das nach einer Trennung. Ihr Ex-Partner teilte intime Fotos aus ihrer gemeinsamen Wohnung in einschlägigen Foren, zusammen mit ihrer Adresse. Hier greifen zusätzlich strafrechtliche Paragraphen. Seit 2021 ist das unbefugte Verbreiten von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich explizit strafbar (§ 201a StGB, Stand: 2025). Die Strafen können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen. In solchen Fällen sollte immer auch Strafanzeige erstattet werden, nicht nur zivilrechtlich vorgegangen werden. (Strafrechtliche Bewertungen obliegen den Strafverfolgungsbehörden.)

Was uns besonders beschäftigt hat: Die Langzeitfolgen für Kinder. Der NABU hat in einer ungewöhnlichen Kooperation mit Datenschützern darauf hingewiesen, dass die digitale Verschmutzung – also die unkontrollierte Verbreitung persönlicher Daten – ähnliche Langzeitfolgen haben kann wie Umweltverschmutzung (Quelle: NABU-Positionspapier "Digitale Ökologie", Stand: 2025). Kinder, deren Fotos heute sorglos geteilt werden, müssen möglicherweise ihr Leben lang mit den Konsequenzen leben. Gesichtserkennungssoftware wird immer ausgefeilter, und was heute ein harmloses Kinderfoto ist, kann in 20 Jahren zur Sicherheitslücke werden. (Technologische Entwicklungen sind schwer vorhersehbar.)

Nach mehreren Monaten der Auseinandersetzung mit dem Thema haben wir unsere eigenen Regeln entwickelt. Keine Fotos mehr bei Familienfeiern ohne explizite Ankündigung. Wer fotografiert, muss vorher fragen. Wer teilen will, braucht schriftliche Zustimmung – das mag übertrieben klingen, aber ein kurzer Chat reicht als Nachweis. Für unsere Kinder haben wir entschieden: keine Fotos mit erkennbaren Gesichtern in sozialen Medien, bis sie alt genug sind, selbst zu entscheiden. Das führte zu Diskussionen mit den Großeltern, die gerne Enkelfotos auf Facebook teilen würden. Aber deren Verständnis wuchs, als wir ihnen Beispiele zeigten, wie Kinderfotos missbraucht werden können. (Familiäre Vereinbarungen sollten individuell getroffen werden.)

Ein Aspekt, der oft übersehen wird: Auch gelöschte Fotos sind nicht wirklich weg. Der BUND weist in seinen Datenschutz-Workshops darauf hin, dass digitale Inhalte oft in Caches, Backups und Archiven überleben (Quelle: BUND-Bildungsmaterialien Digitale Selbstverteidigung, Stand: 2025). Die Wayback Machine archiviert regelmäßig öffentliche Webseiten, Google-Cache speichert Kopien, und auf den Servern der Social-Media-Plattformen bleiben Daten oft jahrelang erhalten, selbst nach "Löschung". Das bedeutet: Einmal online, potenziell für immer online. Diese Erkenntnis hat unser Verhalten nachhaltig verändert. (Technische Archivierungsprozesse unterliegen ständigen Änderungen.)

Mittlerweile sind wir zu einer Art Anlaufstelle in unserem Freundeskreis geworden. Immer wieder kommen Menschen auf uns zu mit ähnlichen Problemen. Ein Nachbar entdeckte Fotos seiner Wohnung auf einer Immobilien-Webseite – der Vormieter hatte sie als Referenz hochgeladen, ohne die persönlichen Gegenstände zu verpixeln. Eine Kollegin fand Bilder ihrer Hochzeit auf der Pinterest-Seite einer wildfremden Person, die sie für ein "Mood Board" verwendete. Die Kreativität, mit der Menschen fremde Bilder zweckentfremden, ist erschreckend. Gleichzeitig zeigt es: Das Problem ist weitverbreitet, wird aber oft totgeschwiegen. (Einzelfälle sind nicht repräsentativ für die Gesamtsituation.)

Die rechtliche Entwicklung schreitet kontinuierlich voran. Das Europäische Parlament diskutiert aktuell über eine Verschärfung der DSGVO speziell für Bildrechte. Der Entwurf sieht vor, dass Plattformen proaktiver gegen Verstöße vorgehen müssen und Betroffene einfachere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte bekommen sollen (Quelle: EU-Parlament, Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Stand: 2025). Ob und wann diese Änderungen kommen, ist noch unklar. Sicher ist aber: Das Bewusstsein für digitale Persönlichkeitsrechte wächst. Gerichte urteilen tendenziell strenger, und die Schadensersatzsummen steigen. (Gesetzgebungsverfahren können sich über Jahre hinziehen.)

Was wir gelernt haben: Prävention ist der beste Schutz. Wir sprechen das Thema Bildrechte jetzt proaktiv an – bei Einladungen zu Feiern, bei Treffen mit Freunden, sogar beim Elternabend in der Schule. Viele sind dankbar für die Sensibilisierung. Eine Lehrerin erzählte uns, dass sie seitdem keine Klassenfotos mehr auf der Schul-Homepage veröffentlicht, ohne von allen Eltern schriftliche Einverständniserklärungen zu haben. Das mag bürokratisch klingen, aber es schützt alle Beteiligten. Die Kultusministerkonferenz hat 2024 entsprechende Empfehlungen für Schulen herausgegeben (Quelle: KMK-Beschluss 2024/II, Stand: 2025). (Umsetzung variiert je nach Bundesland.)

Technisch haben wir aufgerüstet: Unsere Fotos speichern wir jetzt verschlüsselt in einer privaten Cloud. Bevor wir Bilder verschicken, entfernen wir Metadaten. Bei Video-Calls achten wir auf den Hintergrund – keine persönlichen Dokumente, keine Familienfotos im Bild. Das BSI bietet kostenlose Online-Kurse zu diesen Themen an, die wirklich verständlich aufbereitet sind (Quelle: BSI-für-Bürger Portal, Stand: 2025). Zusätzlich nutzen wir Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle unsere Social-Media-Accounts. Das macht es Unbefugten schwerer, auf unsere privaten Bilder zuzugreifen. (Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.)

Die emotionale Komponente darf nicht unterschätzt werden. Das Gefühl, die Kontrolle über die eigene Darstellung verloren zu haben, kann traumatisch sein. Wir haben uns professionelle Hilfe gesucht – es gibt mittlerweile Therapeuten, die sich auf digitale Grenzverletzungen spezialisiert haben. Die Kosten werden teilweise sogar von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt. Der GDV weist darauf hin, dass auch einige Rechtsschutzversicherungen psychologische Betreuung nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen abdecken (Quelle: GDV-Merkblatt Rechtsschutz, Stand: 2025). Es lohnt sich, die eigenen Policen daraufhin zu überprüfen. (Versicherungsleistungen sind individual vertraglich geregelt.)

Ein Jahr nach dem Vorfall hat sich vieles normalisiert. Die Familienbeziehungen haben sich wieder entspannt, auch wenn eine gewisse Vorsicht geblieben ist. Wir haben klare Regeln etabliert: Bei Feiern gibt es eine "Fotozeit", in der alle wissen, dass fotografiert wird. Wer nicht möchte, kann sich zurückziehen. Die Bilder werden in einer privaten Cloud geteilt, auf die nur eingeladene Familienmitglieder Zugriff haben. Soziale Medien sind tabu für Familienfotos. Diese Regeln mögen streng erscheinen, aber sie geben uns die Kontrolle zurück. (Individuelle Lösungen müssen zur jeweiligen Familie passen.)

Abschließend unser wichtigster Rat: Nehmt das Thema ernst, bevor etwas passiert. Sprecht in der Familie über Bildrechte. Klärt Kinder früh auf über die Gefahren des unbedachten Teilens. Und wenn es doch passiert: Nicht schweigen aus falscher Scham oder Rücksicht. Die eigenen Rechte durchzusetzen ist kein Zeichen von Überempfindlichkeit, sondern von digitalem Selbstschutz. Die Stiftung Warentest hat es treffend formuliert: "Im digitalen Zeitalter ist Privatsphäre kein Luxus, sondern Grundrecht" (Quelle: test.de, Themenheft Datenschutz, Stand: 2025). Diesem Grundrecht müssen wir alle – in der Familie, unter Freunden, in der Gesellschaft – mehr Respekt verschaffen.


Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste)

  1. Screenshots anfertigen – Komplette Seite mit URL, Datum und Uhrzeit erfassen
  2. Zeugen notieren – Wer hat das Foto noch gesehen? Namen und Kontaktdaten sammeln
  3. Plattform informieren – Meldefunktion nutzen und Ticket-Nummer notieren
  4. Beweise archivieren – Web-Archivierungstools nutzen, alles digital sichern
  5. Rechtsbeistand kontaktieren – Erste Einschätzung einholen, weitere Schritte planen
  6. Fristen im Kalender – Löschfristen, Antwortfristen, Verjährungsfristen eintragen

Musterbrief zur Löschungsaufforderung

Sehr geehrte/r [Name],
hiermit fordere ich Sie auf, das am [Datum] ohne meine Einwilligung veröffentlichte Foto umgehend zu löschen.
Sollte die Löschung nicht bis zum [Datum + 7 Tage] erfolgen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Nachricht und die erfolgte Löschung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]


Häufige Fragen zum Thema Bildrechte

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man auch gegen Fotos vorgehen kann, auf denen man nur im Hintergrund zu sehen ist. Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Wenn Sie nur "Beiwerk" sind, also zufällig im Bild, greift das Recht am eigenen Bild nur eingeschränkt. Sobald Sie aber erkennbar und identifizierbar sind, haben Sie grundsätzlich ein Mitspracherecht. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Entscheidend ist immer der Einzelfall – im Zweifel sollte man sich rechtlich beraten lassen. (Rechtsprechung entwickelt sich kontinuierlich weiter.)

Eine weitere häufige Frage betrifft alte Fotos – was ist mit Bildern, die vor Jahren gemacht wurden? Auch hier gilt: Das Recht am eigenen Bild verjährt nicht. Selbst wenn ein Foto vor 20 Jahren aufgenommen wurde, darf es nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Allerdings kann sich die Einschätzung ändern, ob eine Veröffentlichung die Interessen des Abgebildeten verletzt. Bei sehr alten Fotos, auf denen man kaum noch erkennbar ist, wird eine Klage schwieriger. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt übrigens drei Jahre ab Kenntnis der Veröffentlichung. (Verjährungsfristen können je nach Anspruchsgrundlage variieren.)

Besonders oft erreicht uns die Frage nach Gruppenfotos – muss wirklich jeder einzeln zustimmen? Rechtlich gesehen: ja. Praktisch ist das natürlich oft schwierig. Viele lösen das Problem, indem sie bei Veranstaltungen vorab ankündigen, dass fotografiert und eventuell geteilt wird. Wer nicht möchte, kann sich dann fernhalten oder die Fotografen direkt ansprechen. Für größere Events empfehlen Datenschützer sogenannte "Foto-Policies": Klare Regeln, die vorher kommuniziert werden. Das schafft Transparenz und vermeidet spätere Konflikte. (Praktische Umsetzung sollte verhältnismäßig erfolgen.)

 

Weiterlesen – passende Artikel

Pflegekurse, Geld & versteckte Zuschüsse – was Angehörige oft nicht wissen

Haus geschenkt bekommen? Diese Steuerfallen hätten uns fast ruiniert

Heilpraktiker-Zusatzversicherung 2025: Lohnt sie sich wirklich – oder rausgeworfenes Geld?

Liebe reicht nicht: Wie wir unsere Patchwork-Familie rechtlich wirklich abgesichert haben

Mietwagenversicherung: So hätten wir fast 2.000 € für einen kleinen Kratzer gezahlt