Versicherungen & Recht

Die Heizkostenabrechnung, die alles verändert hat – Unser Crashkurs in Wohngebäudeversicherung

Winterberg 2025. 9. 19. 13:39

Der Brief kam an einem Donnerstag, als draußen der erste Schnee des Jahres fiel. Ich sortierte gerade die Weihnachtsdeko aus dem Keller, als mein Mann mit einem Umschlag in der Hand die Treppe runterkam. "Die Heizkostenabrechnung", sagte er nur und sein Gesichtsausdruck verriet nichts Gutes. 3.124 Euro Nachzahlung. Ich musste zweimal hinschauen. Das konnte nicht stimmen. Wir hatten doch gespart, wo es nur ging. Die Heizung im Schlafzimmer war den ganzen Winter aus gewesen, im Bad liefen nur die Handtuchheizung, und selbst im Wohnzimmer hatten wir es bei maximal 19 Grad ausgehalten. Trotzdem diese Zahl. Schwarz auf weiß.

Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025

🔹 Worum es heute geht: Wie eine saftige Heizkostennachzahlung uns die Augen für die Wichtigkeit einer passenden Wohngebäudeversicherung öffnete und welche Fallstricke beim Energiesparen lauern
🔹 Was wir gelernt haben: Eine aktuelle und umfassende Wohngebäudeversicherung schützt vor existenzbedrohenden Schäden – gerade wenn beim Energiesparen etwas schiefgeht
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktisches Wissen über Versicherungsschutz, konkrete Tipps zur Schadensvermeidung und eine Checkliste für die eigene Absicherung

Die ersten Minuten saßen wir einfach nur da und starrten auf die Rechnung. "Vielleicht ein Fehler?", hoffte ich. Aber die Zahlen waren eindeutig: Unser Verbrauch war zwar gesunken, aber die Preise waren noch schneller gestiegen. Der Gaspreis hatte sich verdoppelt, von 6,8 auf 14,2 Cent pro Kilowattstunde. Dazu kam die CO2-Abgabe, die Netzentgelte, und was weiß ich noch alles. Am Ende zahlten wir trotz 20 Prozent weniger Verbrauch fast 40 Prozent mehr.

Was dann folgte, war eine Diskussion, die vermutlich in tausenden deutschen Haushalten ähnlich geführt wurde. "Nächsten Winter drehen wir die Heizung noch weiter runter", schlug mein Mann vor. "In der Küche brauchen wir keine Heizung, da läuft ja der Herd." Ich nickte, aber gleichzeitig beschlich mich ein ungutes Gefühl. Was, wenn wir zu sehr sparen? Die Geschichte von Familie Müller aus der Parallelstraße ging mir nicht aus dem Kopf. Die hatten letzten Winter die Heizung im Gästezimmer komplett ausgelassen. Bei minus 12 Grad ist dann das Rohr in der Wand geplatzt. Wasserschaden im ganzen Obergeschoss, sechs Wochen Bautrockner, 35.000 Euro Schaden.

Diese Überlegungen führten uns zu einem Thema, mit dem wir uns seit dem Hauskauf vor acht Jahren nicht mehr beschäftigt hatten: unsere Wohngebäudeversicherung. Der dicke Ordner lag ganz unten im Aktenschrank, verstaubt und vergessen. Als ich die Police durchblätterte, wurde mir klar, wie wenig wir eigentlich wussten. Versicherungssumme 320.000 Euro – für ein Haus, das wir damals für 425.000 gekauft hatten. Schon da stimmte etwas nicht.

Die nächsten Tage verbrachte ich mit Recherche. Was ich herausfand, war teilweise beruhigend, teilweise beunruhigend. Eine Wohngebäudeversicherung ist im Grunde der finanzielle Schutz für die Substanz des Hauses. Sie springt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – die sogenannten versicherten Gefahren. Klingt erstmal umfassend, ist es aber nicht. Der Teufel steckt wie so oft im Detail, und davon gibt es reichlich.

Besonders interessant wurde es beim Thema Leitungswasserschäden, denn genau die können beim übertriebenen Energiesparen entstehen. Grundsätzlich sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser versichert. Wenn also ein Rohr platzt und das Wasser Wände, Böden oder Decken beschädigt, zahlt die Versicherung. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – nur wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten nicht verletzt hat. Eine dieser Obliegenheiten lautet: ausreichendes Heizen der Räume, mindestens auf Frostschutzniveau.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, Stand: September 2025) liegt die kritische Temperatur bei etwa 5 Grad Celsius Raumtemperatur. Darunter besteht akute Frostgefahr für wasserführende Leitungen. Die meisten Versicherer verlangen in ihren Bedingungen, dass "alle Räume ausreichend beheizt" werden. Was "ausreichend" bedeutet, ist oft Auslegungssache. Im Zweifel muss der Versicherte beweisen, dass er seiner Heizpflicht nachgekommen ist (Angaben nach Musterbedingungen VGB 2022, Stand: 2025 – konkrete Bedingungen können je nach Versicherer abweichen).

Ein besonders heikler Punkt ist die grobe Fahrlässigkeit. Wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, kann sie die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Was bedeutet das konkret? Wer im Winter für drei Wochen in den Urlaub fährt und die Heizung komplett abstellt, handelt grob fahrlässig. Wer bei angekündigtem Frost die Heizung aus Sparsamkeit ausschaltet, ebenso. Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig: Energiesparen entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (BGH, Urteil vom 23.04.2024, Az. IV ZR 234/23) klargestellt, dass Versicherungsnehmer auch in Zeiten hoher Energiepreise ihrer Heizpflicht nachkommen müssen. Ein Mieter aus Sachsen hatte seine Heizung über Wochen ausgeschaltet, um Kosten zu sparen. Als bei einem Kälteeinbruch die Rohre platzten, verweigerte die Versicherung die Zahlung. Der BGH gab der Versicherung recht: Die Energiekrise rechtfertige nicht das völlige Abstellen der Heizung (Rechtsprechung kann sich ändern – im Einzelfall sollte juristischer Rat eingeholt werden).

Was viele nicht wissen: Auch moderne Heizungsanlagen mit Frostschutzautomatik entbinden nicht von der Heizpflicht. Diese Systeme können versagen – bei Stromausfall, technischem Defekt oder wenn die Gaszufuhr unterbrochen wird. Wer sich allein darauf verlässt, handelt unter Umständen fahrlässig. Die Versicherer empfehlen daher, zusätzlich zur Frostschutzschaltung regelmäßige Kontrollen durchzuführen, besonders bei längerer Abwesenheit.

Risikofaktor Versicherungsschutz Obliegenheit Mögliche Konsequenzen
Frostschaden durch Sparen Grundsätzlich ja Mind. 5°C Raumtemperatur Leistungskürzung bei Fahrlässigkeit
Schimmel durch zu wenig Heizen Meist nein Ausreichend heizen und lüften Kein Versicherungsschutz
Rohrbruch bei Abwesenheit Ja, mit Einschränkungen Heizung anlassen, Kontrolle organisieren Volle Leistung nur bei Erfüllung der Pflichten
Ausfall Smart-Home-Heizung Kommt drauf an Regelmäßige Wartung, Updates Prüfung im Einzelfall
(Angaben basieren auf GDV-Musterbedingungen 2022 und aktueller Rechtsprechung, Stand: Oktober 2025 – konkrete Bedingungen je nach Versicherer unterschiedlich)      

Ein weiteres Problem, das gerade in der aktuellen Energiekrise relevant wird, ist die Unterversicherung. Die meisten Hausbesitzer haben ihre Immobilie beim Kauf versichert und die Versicherungssumme seitdem nicht mehr angepasst. Das kann fatal sein. Die Baupreise sind in den letzten Jahren explodiert. Laut Statistischem Bundesamt (Stand: August 2025) sind die Baupreise seit 2020 um durchschnittlich 42 Prozent gestiegen. Was 2020 noch 300.000 Euro gekostet hätte, kostet heute 426.000 Euro.

Bei Unterversicherung greift die sogenannte Proportionalregel: Die Versicherung zahlt nur anteilig. Ein Beispiel: Das Haus ist für 300.000 Euro versichert, der tatsächliche Neuwert beträgt aber 450.000 Euro. Bei einem Schaden von 30.000 Euro zahlt die Versicherung nur 20.000 Euro (300.000/450.000 × 30.000). Die restlichen 10.000 Euro bleiben am Hausbesitzer hängen. Bei einem Totalschaden kann Unterversicherung existenzbedrohend sein.

Die Lösung heißt gleitender Neuwertfaktor oder Unterversicherungsverzicht. Beim gleitenden Neuwertfaktor wird die Versicherungssumme jährlich automatisch an die Baupreisentwicklung angepasst. Der Beitrag steigt entsprechend mit, aber man ist immer ausreichend versichert. Beim Unterversicherungsverzicht garantiert die Versicherung, im Schadensfall nicht zu prüfen, ob Unterversicherung vorliegt – vorausgesetzt, man hat nach ihren Vorgaben versichert, meist nach dem Wert 1914 oder nach Quadratmetern.

Nach unseren Recherchen war klar: Wir mussten handeln. Unsere Police war hoffnungslos veraltet. Die Versicherungssumme lag bei 320.000 Euro, der aktuelle Neubauwert unseres Hauses beträgt laut Wertermittlung aber mindestens 520.000 Euro. Wir waren zu über 35 Prozent unterversichert. Dazu kam: Viele moderne Risiken waren gar nicht abgedeckt. Elementarschäden? Fehlanzeige. Überspannungsschäden? Nicht versichert. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes? Ausgeschlossen.

Die Elementarschadenversicherung ist ein Thema, das durch die Klimaveränderungen immer wichtiger wird. Sie deckt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ab. Nach Angaben des GDV (Stand: 2025) haben nur etwa 52 Prozent der Gebäude in Deutschland eine Elementarschadenversicherung. Nach den verheerenden Fluten der letzten Jahre steigt die Nachfrage, aber in Risikogebieten ist sie kaum noch bezahlbar oder gar nicht mehr erhältlich.

Unser Haus liegt eigentlich in einem sicheren Gebiet, ZÜRS-Zone 1, niedrigste Gefährdungsstufe. Trotzdem hatten wir letzten Sommer einen Starkregen, der fast in den Keller gelaufen wäre. Die Kanalisation war überlastet, das Wasser staute sich im Garten. Nur weil wir zu Hause waren und schnell reagieren konnten, blieb es bei nassen Schuhen. Die Nachbarn zwei Häuser weiter hatten weniger Glück: 50 Zentimeter Wasser im Keller, 25.000 Euro Schaden, keine Elementarschadenversicherung.

Die EU arbeitet übrigens an einer Richtlinie zur verpflichtenden Elementarschadenversicherung. Das Europäische Parlament hat im März 2025 eine Resolution verabschiedet, die die Mitgliedstaaten auffordert, bis 2027 Pflichtversicherungen gegen Naturkatastrophen einzuführen. Frankreich und Spanien haben das bereits, dort ist jeder automatisch versichert. In Deutschland wird noch diskutiert. Mehr Informationen dazu finden sich auf europarl.europa.eu (Stand: Oktober 2025 – Umsetzung in nationales Recht steht noch aus).

Ein oft unterschätztes Risiko sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Mit der zunehmenden Technisierung der Häuser – Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Smart Home, E-Auto-Ladestation – steigt auch das Schadenspotenzial. Ein direkter Blitzeinschlag kann Schäden im sechsstelligen Bereich verursachen. Die Standard-Wohngebäudeversicherung deckt meist nur Schäden durch direkten Blitzschlag ab, nicht aber Überspannungsschäden durch Blitze in der Nähe. Dafür braucht es eine Zusatzklausel, die etwa 20-30 Euro im Jahr extra kostet.

Apropos Photovoltaikanlage: Die muss separat in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Viele Hausbesitzer vergessen das und wundern sich dann, wenn nach einem Hagelschaden die Versicherung nicht zahlt. Die Module sind teuer – eine 10-kWp-Anlage kostet heute etwa 15.000 bis 20.000 Euro. Die zusätzliche Versicherung kostet je nach Anbieter 50 bis 100 Euro im Jahr. Angesichts der Investitionssumme ein vertretbarer Betrag.

Nach all diesen Erkenntnissen haben wir uns entschieden, die Versicherung komplett zu überarbeiten. Wir holten Angebote von fünf verschiedenen Versicherern ein. Die Unterschiede waren enorm: Der günstigste Anbieter wollte 580 Euro im Jahr, der teuerste 1.240 Euro – für scheinbar ähnliche Leistungen. Aber der Teufel steckt im Detail. Der Billiganbieter hatte eine Selbstbeteiligung von 500 Euro bei jedem Schaden, schloss grobe Fahrlässigkeit komplett aus und bot keinen Unterversicherungsverzicht.

Wir entschieden uns für einen Mittelweg: Eine Police mit gleitendem Neuwertfaktor, Elementarschadenversicherung, Überspannungsschutz und Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 10.000 Euro. Kostenpunkt: 920 Euro im Jahr. Das ist mehr als doppelt so viel wie unsere alte Versicherung, aber dafür sind wir jetzt wirklich abgesichert. Bei einem Hauswert von über einer halben Million Euro sind das nicht mal 0,2 Prozent im Jahr – eigentlich ein Schnäppchen für die Sicherheit.

Die Stiftung Warentest hat übrigens im September 2025 einen großen Vergleich von Wohngebäudeversicherungen veröffentlicht. Die Ergebnisse waren aufschlussreich: Nur 5 von 87 getesteten Tarifen erhielten die Note "sehr gut". Die Unterschiede lagen vor allem in den Details: Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, Übernahme von Dekontaminationskosten nach Ölaustritt. Alles Punkte, an die man als Laie gar nicht denkt. Den kompletten Test gibt es auf test.de (Stand: September 2025).

Ein wichtiger Aspekt, der oft vergessen wird: die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Viele Versicherer bieten mittlerweile Klauseln für nachhaltige Wiederherstellung an. Wenn nach einem Schaden ohnehin neu gebaut werden muss, übernehmen sie die Mehrkosten für energieeffiziente oder ökologische Bauweise. Das kann bei einem Totalschaden schnell 50.000 Euro oder mehr ausmachen. Einige Versicherer geben sogar Rabatte für besonders energieeffiziente Häuser oder solche mit Nachhaltigkeitszertifikat.

Zurück zu unserem Ausgangsproblem, dem Energiesparen: Wir haben jetzt einen Plan entwickelt, wie wir die Heizkosten senken können, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Smarte Thermostate in allen Räumen sorgen dafür, dass die Temperatur nie unter 10 Grad fällt, auch wenn wir mal vergessen sollten, die Heizung anzustellen. Bei längerer Abwesenheit bitten wir die Nachbarn, regelmäßig nach dem Rechten zu schauen. Und wir dokumentieren unsere Maßnahmen: Welche Räume werden wie beheizt, wann wurde kontrolliert, gibt es Auffälligkeiten.

Die Dokumentation ist überhaupt ein wichtiger Punkt. Wir haben einen "Hausordner" angelegt, digital und in Papierform. Darin sind alle wichtigen Unterlagen: Versicherungspolicen, Rechnungen über Modernisierungen, Wartungsprotokolle der Heizung, Fotos vom Zustand des Hauses. Wenn mal was passiert, haben wir alles griffbereit. Das empfiehlt auch der GDV in seinen Präventionshinweisen (gdv.de, Stand: 2025).

Wohngebäude richtig versichern – 6 Steps

  1. Aktuellen Neubauwert ermitteln (Baukostenrechner nutzen oder Gutachter beauftragen)
  2. Bestehende Police prüfen (Versicherungssumme, Leistungsumfang, Ausschlüsse)
  3. Zusatzrisiken identifizieren (Elementar, Überspannung, PV-Anlage, Pool etc.)
  4. Mehrere Angebote einholen und Details vergleichen (nicht nur Preis!)
  5. Auf gleitenden Neuwertfaktor oder Unterversicherungsverzicht achten
  6. Police regelmäßig überprüfen (mindestens alle 3 Jahre)

Musterbrief Schadenmeldung bei Frostschaden:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Frostschaden vom [Datum] in meinem Gebäude [Adresse].
Trotz ordnungsgemäßer Beheizung (Raumtemperatur dokumentiert bei [X]°C) kam es zum Rohrbruch.
Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet, Fotodokumentation liegt bei.
Ich bitte um Zusendung der Schadenformulare und Terminvereinbarung mit einem Gutachter.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Viele Leser:innen haben uns gefragt, wie man bei steigenden Energiepreisen sparen kann, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden. Unsere Empfehlung: Nie unter 10 Grad Raumtemperatur gehen, auch in ungenutzten Räumen. Bei Abwesenheit über 72 Stunden entweder Heizung anlassen oder Wasser abstellen und Leitungen entleeren. Moderne Frostschutzwächter kosten etwa 30 Euro und schlagen Alarm, bevor es kritisch wird. Und ganz wichtig: Mit der Versicherung sprechen! Viele Versicherer geben konkrete Empfehlungen und honorieren Präventionsmaßnahmen sogar mit Rabatten.

Eine weitere häufige Frage betrifft die steuerliche Absetzbarkeit. Leider können Eigennutzer die Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Ausnahme: Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann den anteiligen Beitrag als Werbungskosten geltend machen. Vermieter können die komplette Prämie als Werbungskosten absetzen. Das sollte man bei der Entscheidung über den Versicherungsumfang berücksichtigen – für Vermieter rechnet sich eine umfassendere Absicherung oft doppelt.

Die dritte große Frage dreht sich um die Zukunft: Werden Wohngebäudeversicherungen unbezahlbar? Tatsächlich steigen die Prämien deutlich. Der GDV meldet für 2025 eine durchschnittliche Prämiensteigerung von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grund sind die gestiegenen Baupreise und häufigere Extremwetterereignisse. Langfristig könnte es in manchen Regionen schwierig werden, überhaupt noch Versicherungsschutz zu bekommen. Umso wichtiger ist es, jetzt eine gute Police abzuschließen und Bestandskundenschutz zu sichern.