Ladegerät explodiert in der Küche – was die Versicherung wirklich zahlt

Wenn das Ladegerät explodiert – Eine Geschichte zwischen Schreck und Versicherungsfragen
Zuletzt aktualisiert: 19.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Die unerwartete Explosion eines Ladegeräts in unserer Küche und was wir über Hausratversicherung, Schadensmeldung und Prävention gelernt haben
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jeder Schaden durch explodierende Ladegeräte ist automatisch versichert – es kommt auf die Details an
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Tipps zur Schadensdokumentation, Versicherungsabwicklung und Präventionsmaßnahmen für den eigenen Haushalt
An einem ganz normalen Dienstagabend saßen wir gerade beim Abendessen, als es plötzlich in der Küche knallte. Nicht nur ein kleiner Knall – nein, es war ein richtiger Schlag, gefolgt von einem beißenden Geruch und einer kleinen Rauchwolke, die aus der Ecke neben dem Kühlschrank aufstieg. Mein Mann sprang auf, ich schnappte mir reflexartig den Feuerlöscher aus dem Flur (den wir tatsächlich erst drei Monate zuvor angeschafft hatten), und unsere Tochter rief erschrocken: „Was war das denn?" Das Ladegerät meines Tablets hatte sich mit einem lauten Knall verabschiedet – und dabei nicht nur sich selbst, sondern auch die Arbeitsplatte, die Steckdosenleiste und einen Teil der Tapete in Mitleidenschaft gezogen.
In den ersten Minuten nach dem Vorfall herrschte bei uns erstmal organisiertes Chaos. Während mein Mann vorsichtig die Sicherung rausnahm und die Fenster aufriss, fotografierte ich instinktiv alles mit dem Handy – die schwarze Stelle an der Wand, das verschmorte Ladegerät, die Brandspuren auf der Arbeitsplatte. „Das brauchen wir bestimmt für die Versicherung", meinte ich, ohne wirklich zu wissen, ob unsere Hausratversicherung so etwas überhaupt abdeckt. Später stellte sich heraus, dass diese spontane Dokumentation goldwert war. Die Versicherungsexperten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfehlen tatsächlich, Schäden sofort und aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren (Stand: 2025, Quelle: gdv.de)*. (Die genauen Anforderungen können je nach Versicherer variieren.)
Was viele nicht wissen – und wir ehrlich gesagt vorher auch nicht – ist, dass bei Explosionsschäden durch elektrische Geräte verschiedene Versicherungen ins Spiel kommen können. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und eben auch Explosionen entstehen. Dabei gilt eine Explosion versicherungsrechtlich als „plötzliche Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht" – eine Definition, die auf explodierende Akkus und Ladegeräte durchaus zutrifft. Allerdings, und das ist der Haken, muss der Schaden an versicherten Sachen entstanden sein. Das defekte Ladegerät selbst? In den meisten Fällen nicht versichert, es sei denn, man hat eine spezielle Elektronikversicherung oder eine All-Risk-Deckung abgeschlossen (Regelungen können je nach Versicherungsvertrag abweichen).
Als wir am nächsten Morgen bei unserer Versicherung anriefen, wurden wir erstmal mit Fragen überhäuft: Welche Marke hatte das Ladegerät? War es ein Originalprodukt? Wie alt war es? Wurde es sachgemäß verwendet? Die Dame am Telefon erklärte uns geduldig, dass die Versicherung prüfen müsse, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. „Wenn Sie beispielsweise ein billiges No-Name-Produkt ohne CE-Kennzeichnung verwendet haben oder das Gerät trotz sichtbarer Beschädigungen weiter benutzt wurde, könnte das problematisch werden", sagte sie. Glücklicherweise handelte es sich bei unserem Ladegerät um das originale Zubehör des Tablets, gekauft vor etwa zwei Jahren im Elektronikfachhandel, mit allen erforderlichen Prüfzeichen.
Die Statistiken zu diesem Thema sind tatsächlich beunruhigend. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nehmen Vorfälle mit defekten oder minderwertigen Ladegeräten kontinuierlich zu (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de). Besonders problematisch sind dabei Billigimporte aus Fernost, die oft nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Das Europäische Parlament hat deswegen bereits 2023 strengere Regelungen für den Import und Verkauf von Ladegeräten beschlossen, die seit 2024 schrittweise umgesetzt werden (Quelle: europarl.europa.eu). Die neuen Vorschriften sehen unter anderem einheitliche Standards für USB-C-Ladegeräte vor und verschärfte Kontrollen bei der Einfuhr (Konkrete Umsetzung kann je nach EU-Mitgliedsstaat variieren).
Während wir auf die Rückmeldung der Versicherung warteten, recherchierten wir intensiv zum Thema. Dabei stießen wir auf interessante Informationen der Stiftung Warentest, die regelmäßig Ladegeräte und Powerbanks testet. In ihrer letzten großen Untersuchung von 2024 fielen erschreckende 30 Prozent der getesteten Billig-Ladegeräte durch die Sicherheitsprüfung (Stand: 2025, Quelle: test.de). Die Hauptprobleme: mangelhafte Isolierung, fehlende Überhitzungsschutz-Mechanismen und minderwertige Bauteile, die bei Dauerbetrieb versagen können (Testergebnisse können je nach Produktcharge abweichen).
Ein Aspekt, der uns besonders überraschte, war die Umweltdimension des Themas. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) weist darauf hin, dass explodierende oder brennende Akkus und Ladegeräte nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch erhebliche Umweltschäden verursachen können (Stand: 2025, Quelle: nabu.de). Bei einem Brand werden giftige Dämpfe freigesetzt, und die unsachgemäße Entsorgung defekter Geräte belastet zusätzlich die Umwelt. Der NABU empfiehlt daher, defekte Ladegeräte und Akkus immer über spezielle Sammelstellen zu entsorgen und niemals in den Hausmüll zu werfen (Entsorgungsvorschriften können regional unterschiedlich sein).
Nach etwa einer Woche kam dann der Gutachter der Versicherung vorbei. Ein freundlicher Herr Mitte fünfzig, der sich alles genau anschaute, Fotos machte und viele Fragen stellte. „Sie hatten Glück im Unglück", meinte er, während er die Brandspuren begutachtete. „Das hätte deutlich schlimmer ausgehen können." Er erklärte uns, dass in seinem Bezirk allein im letzten Quartal sieben ähnliche Fälle aufgetreten seien – Tendenz steigend. Die meisten davon seien glimpflich ausgegangen, aber in zwei Fällen sei es zu größeren Wohnungsbränden gekommen.
Die rechtliche Seite der Angelegenheit ist komplexer, als wir anfangs dachten. Grundsätzlich haftet der Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch Schäden entstehen. Allerdings muss man als Geschädigter nachweisen können, dass tatsächlich ein Produktfehler vorlag und dieser ursächlich für den Schaden war – was in der Praxis oft schwierig ist, besonders wenn das Gerät bei der Explosion komplett zerstört wurde. Hinzu kommt, dass viele Billig-Hersteller ihren Sitz im Ausland haben und rechtlich kaum greifbar sind (Rechtliche Ansprüche können je nach Einzelfall und Gerichtsstand variieren).
Was die Hausratversicherung angeht, so deckt diese in der Regel folgende Schäden ab, die durch ein explodierendes Ladegerät entstehen können: Beschädigungen an Möbeln, Teppichen, Vorhängen und anderen Einrichtungsgegenständen; Zerstörung oder Beschädigung anderer elektrischer Geräte in der Nähe; Ruß- und Rauchschäden an beweglichen Gegenständen. Nicht versichert sind hingegen meist: das explodierende Gerät selbst (außer bei spezieller Elektronikversicherung); Schäden am Gebäude (dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig); Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder Mietausfall (Versicherungsumfang kann je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sein).
| Schadensart | Versicherung | Wichtiger Hinweis |
| Einrichtungsgegenstände | Hausratversicherung | Dokumentation wichtig¹ |
| Gebäudeschäden | Wohngebäudeversicherung | Nur für Eigentümer relevant² |
| Personenschäden Dritter | Privathaftpflicht | Prüfung der Fahrlässigkeit³ |
| Defektes Ladegerät selbst | Elektronikversicherung/All-Risk | Meist nicht in Basis-Tarifen⁴ |
¹ Fotos aus verschiedenen Perspektiven, Zeugenaussagen hilfreich – Anforderungen je nach Versicherer
² Mieter sollten Vermieter informieren – Regelungen können variieren
³ Grobe Fahrlässigkeit kann Leistung mindern – abhängig vom Vertrag
⁴ Spezielle Zusatzversicherungen nötig – Konditionen individuell prüfbar
Drei Wochen nach dem Vorfall erhielten wir dann die erlösende Nachricht: Die Versicherung würde den Schaden übernehmen. Die Arbeitsplatte musste teilweise erneuert werden (850 Euro), die beschädigte Steckdosenleiste und zwei weitere elektronische Geräte, die durch die Überspannung Schaden genommen hatten, wurden ersetzt (zusammen etwa 320 Euro), und für die Renovierung der beschädigten Wandfläche gab es eine Pauschale von 200 Euro. Abzüglich der Selbstbeteiligung von 150 Euro bekamen wir also rund 1.220 Euro erstattet. Das defekte Ladegerät selbst – immerhin 45 Euro wert – wurde erwartungsgemäß nicht ersetzt (Schadenssummen sind Beispielwerte – tatsächliche Erstattungen können abweichen).
Was wir aus dieser Erfahrung gelernt haben, möchten wir gerne mit anderen teilen. Erstens: Die Qualität von Ladegeräten ist keine Nebensache. Wir kaufen seitdem ausschließlich zertifizierte Produkte von etablierten Herstellern, auch wenn diese teurer sind. Die paar Euro Ersparnis stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Schaden. Zweitens: Eine gute Dokumentation ist das A und O. Wir haben jetzt eine kleine „Notfall-Checkliste" in der Küchenschublade, die uns daran erinnert, was im Schadensfall zu tun ist. Drittens: Es lohnt sich, die eigenen Versicherungsverträge genau zu kennen. Wir haben nach diesem Vorfall unsere Policen durchgesehen und festgestellt, dass wir in einigen Bereichen unterversichert waren.
Die Prävention solcher Vorfälle ist eigentlich gar nicht so kompliziert, erfordert aber Aufmerksamkeit im Alltag. Das BSI empfiehlt folgende Maßnahmen (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de): Ladegeräte niemals auf brennbaren Unterlagen betreiben; beschädigte Kabel oder Stecker sofort austauschen; Geräte nicht über Nacht oder unbeaufsichtigt laden; auf ausreichende Belüftung achten; nur Ladegeräte mit CE-Kennzeichnung verwenden; Originalzubehör oder zertifizierte Alternativen bevorzugen (Sicherheitsempfehlungen können je nach Geräteart variieren).
Ein Thema, das oft unterschätzt wird, ist die schleichende Alterung von Ladegeräten. Viele Menschen nutzen ihre Ladegeräte jahrelang, ohne zu bedenken, dass auch diese Geräte einem Verschleiß unterliegen. Die Isolierung kann porös werden, Lötstellen können sich lockern, und die internen Schutzmechanismen können versagen. Experten empfehlen daher, Ladegeräte nach etwa drei bis fünf Jahren intensiver Nutzung auszutauschen – auch wenn sie äußerlich noch intakt erscheinen (Lebensdauer kann je nach Nutzungsintensität und Qualität variieren).
Besonders wichtig ist auch der richtige Umgang mit Ladegeräten im Alltag. Wir haben nach unserem Vorfall unsere Gewohnheiten komplett umgestellt. Früher ließen wir Handys und Tablets oft über Nacht am Ladegerät – heute laden wir nur noch tagsüber und unter Aufsicht. Die Ladegeräte werden nach Gebrauch vom Netz getrennt, was nebenbei auch Strom spart. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) weist darauf hin, dass dauerhaft angeschlossene Ladegeräte nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellen, sondern auch unnötig Energie verbrauchen – in Deutschland summiert sich dieser Standby-Verbrauch auf mehrere Millionen Kilowattstunden pro Jahr (Stand: 2025, Quelle: bund-naturschutz.de) (Verbrauchswerte können regional und je nach Geräteart schwanken).
Die Kommunikation mit der Versicherung war für uns eine wichtige Lernerfahrung. Wir haben gemerkt, wie wichtig es ist, alle Unterlagen griffbereit zu haben: Kaufbelege, Fotos der Geräte im unbeschädigten Zustand (zum Glück hatten wir welche für eine Inventarliste gemacht), genaue Beschreibungen des Vorfalls. Die Versicherung wollte auch wissen, ob wir das Gerät sachgemäß verwendet hatten – also keine Verwendung von Adaptern, keine Überlastung der Steckdose, keine erkennbaren Vorschäden. All diese Fragen konnten wir zum Glück mit gutem Gewissen beantworten.
Was uns auch aufgefallen ist: Viele unserer Freunde und Bekannten, mit denen wir über den Vorfall sprachen, waren sich gar nicht bewusst, welche Risiken von Ladegeräten ausgehen können. „Das sind doch nur kleine Geräte mit wenig Strom", meinte eine Nachbarin. Dabei kann ein defektes Ladegerät durchaus einen Wohnungsbrand auslösen. Die Feuerwehren in Deutschland verzeichnen jährlich tausende Einsätze, die auf defekte elektrische Kleingeräte zurückzuführen sind – Tendenz steigend (Statistiken können je nach Region und Erhebungsmethode variieren).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Haftung bei Schäden in Mietwohnungen. Als Mieter haftet man grundsätzlich für Schäden, die man selbst verursacht hat – auch wenn diese durch ein defektes Ladegerät entstehen. Hier kommt dann die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, die für Schäden am Eigentum des Vermieters aufkommt. Allerdings prüfen auch hier die Versicherer genau, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag. Wer beispielsweise trotz Warnhinweisen ein offensichtlich beschädigtes Ladegerät weiterverwendet, riskiert seinen Versicherungsschutz (Haftungsregelungen können je nach Mietvertrag und Versicherungsbedingungen unterschiedlich sein).
Nach unserem Erlebnis haben wir auch in der Familie über Notfallpläne gesprochen. Was tun, wenn es brennt? Wo ist der Feuerlöscher? Wer ruft die Feuerwehr? Solche Dinge bespricht man normalerweise nicht beim Abendessen, aber der Vorfall hat uns gezeigt, wie schnell aus einer alltäglichen Situation ein Notfall werden kann. Unsere Tochter weiß jetzt, wo der Hauptschalter für den Strom ist, und wir haben gemeinsam geübt, wie man einen Feuerlöscher benutzt.
Die technische Entwicklung bei Ladegeräten schreitet übrigens rasant voran. Die neuen USB-C-Standards mit Power Delivery können bis zu 240 Watt übertragen – das ist genug, um einen Laptop zu laden. Mit der höheren Leistung steigen aber auch die Anforderungen an die Sicherheit. Die EU hat deshalb strenge Normen erlassen, die alle in Europa verkauften Ladegeräte erfüllen müssen (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Dazu gehören Überspannungsschutz, Temperaturüberwachung und automatische Abschaltmechanismen (Technische Standards können sich mit neuen EU-Verordnungen ändern).
✅ Schaden dokumentieren – 6 Steps
- Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln machen (Übersicht und Details)
- Zeugen notieren (Namen, Kontaktdaten, was sie gesehen haben)
- Versicherung unverzüglich informieren (meist innerhalb von 3-7 Tagen)
- Schriftliches Protokoll anlegen (Was ist wann wie passiert?)
- Alle Unterlagen digital sichern (Cloud-Backup empfehlenswert)
- Fristen im Kalender notieren (Rückfragen, Gutachtertermine)
Musterbrief an die Versicherung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Schadensfall vom [Datum] in meiner Wohnung [Adresse].
Ein Ladegerät ist explodiert und hat Sachschäden verursacht.
Fotos und eine detaillierte Schadensbeschreibung finden Sie im Anhang.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung und Information zum weiteren Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Rückblickend können wir sagen, dass wir glimpflich davongekommen sind. Der materielle Schaden war überschaubar, niemand wurde verletzt, und die Versicherung hat gezahlt. Aber die Erfahrung hat uns sensibler gemacht für die Risiken, die im Alltag lauern. Wir achten jetzt viel mehr auf die Qualität und den Zustand unserer elektrischen Geräte, und wir nehmen Warnhinweise ernst. Das mag übervorsichtig klingen, aber wenn man einmal erlebt hat, wie schnell aus einem harmlosen Ladegerät eine Gefahr werden kann, sieht man diese Dinge mit anderen Augen.
Ein letzter Tipp noch: Wer sich unsicher ist, ob seine Ladegeräte noch sicher sind, kann diese bei vielen Elektrohändlern kostenlos überprüfen lassen. Auch die Verbraucherzentralen bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema elektrische Sicherheit an. Es lohnt sich, diese Angebote zu nutzen – denn Prävention ist immer besser als Schadensbegrenzung (Serviceangebote können regional unterschiedlich sein).
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob wirklich jedes Ladegerät eine potenzielle Gefahr darstellt. Die ehrliche Antwort: Theoretisch ja, praktisch hängt das Risiko stark von Qualität, Alter und Nutzung ab. Hochwertige Markengeräte mit aktuellen Sicherheitszertifikaten stellen bei sachgemäßer Verwendung ein minimales Risiko dar. Problematisch wird es bei Billigprodukten unbekannter Herkunft, beschädigten Geräten oder unsachgemäßer Nutzung. Die Stiftung Warentest empfiehlt, beim Kauf auf das CE-Zeichen und idealerweise zusätzliche Prüfsiegel wie GS (Geprüfte Sicherheit) zu achten (Stand: 2025, Quelle: test.de) (Sicherheitsstandards können sich ändern).
Eine weitere häufige Frage betrifft die Meldepflichten bei der Versicherung. Grundsätzlich müssen Schadensfälle „unverzüglich" gemeldet werden – in der Praxis bedeutet das meist innerhalb von drei bis sieben Tagen. Bei größeren Schäden oder wenn Gefahr in Verzug ist, sollte man sofort anrufen. Viele Versicherer haben mittlerweile 24-Stunden-Hotlines für Notfälle. Wichtig: Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob die Versicherung zahlt, sollte man den Schaden trotzdem melden. Eine verspätete Meldung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen (Stand: 2025, Quelle: gdv.de) (Meldefristen können je nach Versicherer variieren).
Oft werden wir auch gefragt, ob man defekte Ladegeräte aufbewahren muss. Die Antwort: Ja, unbedingt! Die Versicherung oder ein Gutachter wird das Gerät sehr wahrscheinlich untersuchen wollen. Am besten bewahrt man es in einem luftdichten Plastikbeutel auf und fasst es nur mit Handschuhen an. Auch wenn das Gerät komplett zerstört ist, können Experten oft noch Rückschlüsse auf die Ursache ziehen. Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, sollte man das Gerät fachgerecht entsorgen – niemals in den Hausmüll! (Aufbewahrungspflichten können je nach Schadensfall unterschiedlich sein).