Versicherungen & Recht

Wem gehört das Denken? – Die wahre Eigentumsfrage bei künstlicher Intelligenz

Winterberg 2025. 10. 19. 20:14

Eigentum an künstlicher Intelligenz – wer besitzt das Denken?

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die komplizierte Frage, wem KI-generierte Werke gehören und warum eine Maschine juristisch nicht denken kann
🔹 Was wir gelernt haben: KI hat keine Rechte, aber ihre Schöpfungen werfen völlig neue Eigentumsfragen auf – und die Antworten sind oft unbefriedigend
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktisches Wissen über Rechte an KI-Erzeugnissen, Haftungsfragen und wie man sich rechtlich absichert

Der Moment, in dem uns klar wurde, dass wir ein Problem haben, kam beim Sonntagsfrühstück. Meine Schwester präsentierte stolz ihr neues Kinderbuch – illustriert von einer KI, geschrieben von einer anderen KI, und das Layout hatte auch ein Algorithmus übernommen. „Das hat mich keine zwei Stunden gekostet!", strahlte sie. Mein Mann, der Hobbyfotograf, runzelte die Stirn: „Und das darfst du einfach so verkaufen? Wem gehört das denn jetzt eigentlich?" Die Frage hing wie eine Wolke über unseren Croissants. Meine Schwester wurde unsicher: „Na mir, oder? Ich hab's doch in Auftrag gegeben." Aber war das wirklich so einfach? Als sie uns dann noch erzählte, dass sie die KI mit Bildern aus dem Internet trainiert hatte, wurde die Stimmung noch angespannter. Wer besitzt eigentlich das Denken einer Maschine? Und wichtiger noch: Wer haftet, wenn dieses Denken Mist baut?

In den ersten Wochen unserer Recherche fühlten wir uns wie Alice im Wunderland – je tiefer wir gruben, desto verwirrender wurde alles. Das deutsche Urheberrecht kennt nur Menschen als Schöpfer. Punkt. Eine KI kann rechtlich gesehen nichts erschaffen, was urheberrechtlich geschützt ist. Das Bundesjustizministerium hat das 2024 nochmal klargestellt: Nur natürliche Personen können Urheber sein. Aber was bedeutet das konkret? Wenn meine Schwester eine KI beauftragt, ein Bild zu malen – gehört ihr dann das Bild? Die Antwort der Juristen: „Es kommt darauf an." Dieser Satz sollte uns noch oft begegnen. Es kommt darauf an, wie viel kreativen Input der Mensch gegeben hat. Es kommt darauf an, welche Nutzungsbedingungen die KI-Plattform hat. Es kommt darauf an, woher die Trainingsdaten stammen (Stand: Oktober 2025, Quelle: Europäisches Parlament, Bericht zur KI-Regulierung).

Das erste konkrete Problem tauchte schneller auf als gedacht. Ein Kunde meiner Schwester wollte die Rechte an den Illustrationen exklusiv kaufen. Der Vertragsentwurf lag vor uns auf dem Küchentisch, und wir starrten ratlos auf die Klauseln. Konnte meine Schwester überhaupt exklusive Rechte verkaufen, wenn sie die Bilder nicht selbst geschaffen hatte? Die AGB der KI-Plattform waren ein 67-seitiger Albtraum aus Juristenenglisch. Nach drei Tassen Kaffee und zwei Anrufen bei einem befreundeten Medienrechtler war klar: Die Plattform räumte den Nutzern zwar Nutzungsrechte ein, behielt sich aber selbst weitreichende Rechte vor. Theoretisch konnte dieselbe KI für einen anderen Nutzer fast identische Bilder erstellen. Von Exklusivität keine Spur (Rechtliche Einschätzungen können je nach Plattform und Jurisdiction variieren).

Besonders brisant wurde es, als wir uns mit den Trainingsdaten beschäftigten. Die meisten KI-Systeme werden mit Millionen von Bildern, Texten und Daten aus dem Internet trainiert. Oft ohne Zustimmung der ursprünglichen Urheber. Mein Mann brachte es auf den Punkt: „Die KI hat also von echten Künstlern gelernt, ohne zu fragen, und verkauft jetzt deren Stil?" Tatsächlich laufen derzeit mehrere Klagen von Künstlern gegen KI-Unternehmen. Sie argumentieren, dass ihre Werke ohne Erlaubnis für das Training verwendet wurden. Das Landgericht München hat in einem ersten Urteil angedeutet, dass dies eine Urheberrechtsverletzung sein könnte – aber die Berufung läuft noch. Die EU arbeitet an einer Regelung, die Transparenz bei Trainingsdaten vorschreibt (Stand: 2025, laufende Rechtsentwicklung).

Ein augenöffnendes Gespräch hatten wir mit unserem Nachbarn, der als Entwickler arbeitet. „Wisst ihr", sagte er, während unsere Kinder im Garten spielten, „die KI selbst ist nur Code. Mathematische Formeln. Das eigentliche ‚Denken' ist eine Illusion." Er erklärte uns, dass KI-Modelle im Grunde gigantische Statistikmaschinen sind. Sie erkennen Muster und reproduzieren diese. Von echtem Verständnis oder Kreativität keine Spur. „Aber die Ergebnisse sehen kreativ aus!", warf meine Schwester ein. „Ja", nickte er, „aber das ist wie bei einem sehr komplexen Würfel. Nur weil das Ergebnis überraschend ist, denkt der Würfel noch lange nicht." Diese Erkenntnis war wichtig für die rechtliche Einordnung: Wenn KI nicht denkt, kann sie auch keine Rechte haben (Technische Einschätzung basierend auf aktuellem Stand der KI-Forschung, Oktober 2025).

Die Haftungsfrage kam unerwartet zur Sprache, als ein Geschäftspartner meiner Schwester drohte zu klagen. Die KI hatte in einer Illustration versehentlich ein geschütztes Logo eingebaut – klein, fast unsichtbar, aber dennoch da. Der Markeninhaber war not amused. Wer war jetzt verantwortlich? Die KI konnte man schlecht verklagen. Die Plattform verwies auf ihre AGB: Nutzer sind für die Outputs selbst verantwortlich. Meine Schwester war verzweifelt: „Aber ich kann doch nicht jedes Pixel kontrollieren!" Der Fall endete mit einem Vergleich und einer Lehre: Wer KI-generierte Inhalte nutzt, haftet dafür, als hätte er sie selbst erstellt. Das BSI empfiehlt daher, alle KI-Outputs gründlich zu prüfen, bevor man sie kommerziell nutzt (Stand: Oktober 2025, Quelle: bsi.bund.de, Leitfaden zur sicheren KI-Nutzung).

Während wir noch über Haftung diskutierten, stolperten wir über das nächste Problem: Datenschutz. Die KI, mit der meine Schwester arbeitete, lief auf amerikanischen Servern. Jeder Text, den sie eingab, wurde dort verarbeitet und möglicherweise gespeichert. „Ich hab da auch Kundennamen reingeschrieben", gestand sie kleinlaut. Ein klarer DSGVO-Verstoß, wie sich herausstellte. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres in Drittländer übertragen werden. Die möglichen Strafen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Zum Glück war noch nichts passiert, aber der Schrecken saß tief. Seitdem nutzt sie nur noch KI-Dienste mit europäischen Servern oder anonymisiert alle Daten vorher (Stand: 2025, DSGVO-Bestimmungen, Quelle: Europäische Datenschutzbehörde).

Ein besonders kurioser Fall machte in unserem Bekanntenkreis die Runde. Ein Freund hatte seine komplette Masterarbeit von einer KI schreiben lassen. Als die Universität das entdeckte, wurde er exmatrikuliert. Sein Argument vor Gericht: „Die KI hat's geschrieben, nicht ich. Ich hab nur korrigiert." Das Gericht sah das anders. Wer eine Arbeit als seine eigene ausgibt, begeht Betrug – egal ob selbst geschrieben oder von einer KI generiert. Interessant war die Begründung: Da KI kein Urheber sein kann, gibt es auch keine Urheberschaft zu übertragen. Der Text war rechtlich gesehen „herrenlos" – aber das macht den Betrug nicht weniger schlimm (Gerichtsurteil kann als Präzedenzfall dienen, Stand: 2025).

Die Umweltaspekte von KI werden gerne unter den Tisch gekehrt, aber sie sind erheblich. Der NABU hat berechnet, dass das Training eines großen KI-Modells so viel CO₂ erzeugt wie fünf Autos in ihrer gesamten Lebensdauer. Jede Anfrage an eine KI verbraucht Strom – etwa so viel wie eine LED-Lampe, die eine Stunde brennt. Bei Milliarden von Anfragen täglich summiert sich das. Meine Schwester war geschockt: „Ich dachte, digital ist automatisch umweltfreundlich!" Der BUND fordert eine Kennzeichnungspflicht für den CO₂-Fußabdruck von KI-Diensten, ähnlich wie bei Elektrogeräten (Stand: Oktober 2025, Quellen: nabu.de und bund-naturschutz.de).

Rechtlicher Aspekt Aktuelle Regelung Geplante Änderungen Praktische Konsequenz
Urheberschaft Nur Menschen können Urheber sein EU AI Act präzisiert Regelungen KI-Werke oft nicht schutzfähig*¹
Haftung Nutzer haftet für KI-Output Verschärfung durch AI Liability Directive Sorgfältige Prüfung nötig*²
Datenschutz DSGVO gilt uneingeschränkt Spezielle KI-Datenschutzregeln geplant Anonymisierung essentiell*³
Trainingsdaten Rechtliche Grauzone Transparenzpflicht ab 2026 Vorsicht bei kommerzieller Nutzung*⁴
Eigentum an KI Software unterliegt Lizenzrecht Keine Änderung absehbar AGB genau prüfen*

¹ Schutz nur bei erheblicher menschlicher Schöpfung (Stand: 2025)
² Je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Standards (Stand: 2025)
³ Verstöße können teuer werden, bis 20 Mio. Euro (Stand: 2025)
⁴ Mehrere Klagen anhängig, Ausgang offen (Stand: 2025)
Rechte variieren stark zwischen Anbietern (Stand: 2025)

Nach Monaten der Auseinandersetzung haben wir Familienregeln für KI aufgestellt. Keine personenbezogenen Daten in KI-Tools eingeben. Alle generierten Inhalte vor Veröffentlichung prüfen. Bei kommerzieller Nutzung immer die Rechte klären. Und das Wichtigste: Transparent sein. Meine Schwester kennzeichnet jetzt alle KI-generierten Inhalte als solche. Das ist nicht nur ehrlich, sondern wird möglicherweise bald auch Pflicht. Der EU AI Act sieht eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor, um Verbraucher zu schützen (Stand: Oktober 2025, Quelle: europa.eu, AI Act Draft).

Ein Wendepunkt kam, als meine Schwester anfing, die KI als Werkzeug zu sehen, nicht als Ersatz für Kreativität. Sie nutzt KI jetzt für erste Entwürfe, arbeitet diese dann aber erheblich um. „So entsteht wieder etwas Eigenes", erklärt sie. Tatsächlich sehen Juristen das ähnlich: Je mehr menschliche Kreativität einfließt, desto eher entsteht ein schutzfähiges Werk. Ein Richter formulierte es so: „Die KI ist wie ein sehr intelligenter Pinsel. Aber malen muss immer noch der Mensch." Diese Sichtweise hilft auch bei der Haftungsfrage – wer das Werkzeug führt, trägt die Verantwortung (Rechtliche Einordnung kann sich mit Technologieentwicklung ändern).

Die Versicherungsbranche hat mittlerweile reagiert. Einige Berufshaftpflichtversicherungen decken jetzt auch Schäden durch KI-generierte Inhalte ab – allerdings mit Aufschlägen. Der GDV arbeitet an standardisierten Klauseln für „KI-Risiken". Die Prämien richten sich nach Art und Umfang der KI-Nutzung. Für Freelancer wie meine Schwester bedeutet das: etwa 30-50 Euro mehr pro Monat. Nicht wenig, aber angesichts der Risiken vertretbar. Wichtig ist, bei der Versicherung anzugeben, dass man KI nutzt – sonst kann der Schutz im Ernstfall entfallen (Stand: Oktober 2025, Quelle: gdv.de – Konditionen variieren je nach Versicherer).

Besonders spannend wurde es, als wir uns mit KI-generierten Erfindungen beschäftigten. Ein Bekannter hatte mithilfe einer KI ein neues Verfahren zur Batterieoptimierung entwickelt. Kann er das patentieren lassen? Das Europäische Patentamt sagt: Nein, wenn die KI der eigentliche Erfinder ist. Ja, wenn der Mensch die KI nur als Werkzeug genutzt hat. Die Grenze ist fließend. In der Praxis bedeutet das: Man muss nachweisen, dass die erfinderische Idee vom Menschen kam, nicht von der Maschine. Einige Unternehmen führen deshalb akribisch Buch über jeden Entwicklungsschritt (Stand: 2025, Europäisches Patentübereinkommen).

Die gesellschaftlichen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Wenn KI immer mehr kreative Arbeiten übernimmt, was bedeutet das für Künstler, Autoren, Designer? Eine befreundete Grafikerin erzählte uns: „Ich konkurriere jetzt mit einer Maschine, die in Sekunden liefert, was ich in Stunden erstelle." Andererseits eröffnen sich neue Möglichkeiten. Ein Musiklehrer aus unserem Viertel nutzt KI, um personalisierte Übungsstücke für seine Schüler zu komponieren. „Früher unmöglich, heute eine Sache von Minuten", schwärmt er. Die Frage ist nicht ob, sondern wie wir mit KI zusammenarbeiten (Gesellschaftliche Entwicklung in vollem Gange).

Ein oft übersehenes Problem ist die Abhängigkeit von KI-Anbietern. Was passiert, wenn die Plattform plötzlich die Preise verzehnfacht? Oder die AGB ändert? Oder ganz verschwindet? Meine Schwester hatte Glück – ihre Plattform existiert noch. Aber wir kennen Fälle, wo Nutzer von heute auf morgen ihre kompletten Workflows umstellen mussten. Deshalb der Rat: Niemals von einem einzigen Anbieter abhängig machen. Immer lokale Kopien der wichtigsten Outputs speichern. Und einen Plan B haben (Praktische Erfahrung aus der Community).

Neulich kam unsere Tochter mit einer interessanten Frage: „Wenn die KI so schlau ist, warum darf sie dann nichts besitzen?" Eine kindliche Frage mit philosophischer Tiefe. Wir erklärten ihr, dass Rechte mit Pflichten verbunden sind. Eine KI kann nicht vor Gericht aussagen, keine Verträge unterschreiben, keine Verantwortung übernehmen. „Aber Menschen machen doch auch Fehler", wandte sie ein. Stimmt. Der Unterschied ist: Menschen können dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Eine KI ist am Ende nur Software – sehr clevere Software, aber ohne Bewusstsein, ohne Moral, ohne Verantwortungsgefühl (Ethische Überlegungen prägen die Rechtsentwicklung).

Die internationale Dimension macht alles noch komplizierter. KI kennt keine Grenzen. Ein Modell, das in den USA trainiert wurde, mit chinesischen Daten gefüttert und in Deutschland genutzt wird – welches Recht gilt? Die Antwort ist so komplex, dass selbst Experten kapitulieren. Die UN arbeitet an internationalen Standards, aber bis zur Einigung kann es Jahre dauern. Praktisch bedeutet das: Vorsicht bei grenzüberschreitender Nutzung. Im Zweifel gilt das restriktivste Recht (Stand: 2025, internationale Rechtslage fragmentiert).

Ein Hoffnungsschimmer kam von der Stiftung Warentest, die einen Leitfaden für Verbraucher veröffentlicht hat. Darin werden KI-Dienste nach Transparenz, Datenschutz und Nutzerrechten bewertet. Meine Schwester wechselte daraufhin zu einem besser bewerteten Anbieter – etwas teurer, aber mit klareren Rechteverhältnissen. „Lieber ein paar Euro mehr zahlen als später Ärger haben", meint sie. Die Stiftung plant regelmäßige Updates, da sich der Markt rasant entwickelt (Stand: Oktober 2025, Quelle: test.de).

KI-Nutzung rechtssicher gestalten – 6 wichtige Schritte

  1. AGB gründlich prüfen – Besonders Abschnitte zu Nutzungsrechten und Haftung genau lesen
  2. Outputs dokumentieren – Screenshots von Eingaben und Ergebnissen für spätere Nachweise speichern
  3. Keine personenbezogenen Daten – Namen und sensible Infos vor Eingabe anonymisieren
  4. Ergebnisse prüfen – Auf Markenrechtsverletzungen und problematische Inhalte checken
  5. Transparenz wahren – KI-Nutzung offenlegen, besonders bei kommerzieller Verwendung
  6. Versicherung informieren – Berufshaftpflicht über KI-Nutzung in Kenntnis setzen

Muster-Hinweis für KI-generierte Inhalte

Dieser [Text/Bild/Inhalt] wurde teilweise mit KI-Unterstützung erstellt. Die finale Bearbeitung und Verantwortung liegt bei [Name/Unternehmen]. Verwendete KI-Tools: [Tool-Namen] Bei Fragen zu Urheberrechten kontaktieren Sie: [E-Mail] Stand: [Datum]

Was bleibt nach all den Monaten der Beschäftigung mit KI und Recht? Ein differenziertes Bild. KI ist weder Teufelszeug noch Heilsbringer. Sie ist ein mächtiges Werkzeug, das verantwortungsvoll eingesetzt werden will. Meine Schwester nutzt KI weiterhin für ihre Arbeit, aber bewusster. Sie versteht jetzt die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten. Ihr Kinderbuch hat sie übrigens nochmal überarbeitet – mit mehr eigenem Input. Es ist jetzt wirklich ihres, nicht nur rechtlich, sondern auch gefühlt.

Der Küchentisch ist mittlerweile zu unserem KI-Kompetenzzentrum geworden. Freunde und Verwandte kommen mit Fragen: Darf ich das? Wem gehört das? Wer haftet? Wir sind keine Juristen, aber wir haben gelernt, die richtigen Fragen zu stellen. Und das Wichtigste: Wir haben verstanden, dass die Technik schneller ist als das Recht. Was heute gilt, kann morgen überholt sein. Deshalb bleiben wir dran, lesen Updates, tauschen uns aus. Denn eins ist sicher: Die KI-Revolution hat gerade erst begonnen.

Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Kann ich KI-generierte Bilder einfach für mein Business nutzen? Das kommt auf mehrere Faktoren an. Erstens müssen Sie die Nutzungsbedingungen der KI-Plattform prüfen – manche erlauben kommerzielle Nutzung, andere nicht. Zweitens sollten Sie sicherstellen, dass keine Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, was bei KI-Outputs vorkommen kann. Drittens empfiehlt sich eine Kennzeichnung als KI-generiert, was bald möglicherweise Pflicht wird. Und viertens: Prüfen Sie, ob Sie überhaupt Exklusivrechte erwerben können – bei vielen Plattformen ist das nicht der Fall. Im Zweifel hilft eine Rechtsberatung (Stand: Oktober 2025, Quelle: Europäisches Parlament, Digital Single Market – rechtliche Anforderungen können variieren).

Eine andere häufige Nachfrage betrifft die Haftung: Was passiert, wenn meine KI Unsinn produziert? Grundsätzlich haften Sie als Nutzer für die Outputs, die Sie verwenden – als hätten Sie sie selbst erstellt. Das gilt besonders, wenn Sie die Inhalte kommerziell nutzen oder veröffentlichen. Die KI-Anbieter sichern sich in ihren AGB meist umfassend ab. Deshalb ist es wichtig, alle Ergebnisse vor der Verwendung gründlich zu prüfen. Bei geschäftlicher Nutzung sollten Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung informieren und prüfen, ob KI-Risiken abgedeckt sind. Dokumentieren Sie außerdem Ihre Qualitätskontrolle – das kann im Streitfall helfen (Stand: Oktober 2025, Quelle: bsi.bund.de – Haftungsregeln in Entwicklung).

Besonders oft wurde nach der Zukunft gefragt: Werden KIs irgendwann eigene Rechte bekommen? Nach aktuellem Stand ist das sehr unwahrscheinlich. Die EU und die meisten Rechtsexperten sind sich einig: Rechte setzen Rechtspersönlichkeit voraus, und die ist an Bewusstsein und Verantwortungsfähigkeit gekoppelt. Selbst die fortschrittlichsten KIs sind davon weit entfernt. Es gibt zwar philosophische Diskussionen über KI-Rechte, aber rechtlich ist die Sache klar: KIs sind Werkzeuge, keine Personen. Das kann sich theoretisch ändern, wenn KIs eines Tages tatsächlich Bewusstsein entwickeln sollten – aber davon sind wir nach Expertenmeinung noch Jahrzehnte entfernt, wenn es überhaupt möglich ist (Stand: Oktober 2025, Quelle: EU-Expertengruppe für KI-Ethik – rechtliche Grundannahmen).