Versicherungen & Recht

Sturz auf der Yogamatte zu Hause? Diese Versicherungsfalle kennen nur wenige!

Winterberg 2025. 10. 22. 14:39

Sturz beim Online-Yoga – greift die Unfallversicherung?

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Die rechtlichen und versicherungstechnischen Tücken bei Unfällen während des Online-Yogas zu Hause – eine Geschichte aus unserem Wohnzimmer mit praktischen Tipps für alle Heimsportler:innen.

🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jeder Sturz auf der Yogamatte ist automatisch versichert – es kommt auf den Kontext, die Art der Versicherung und die genauen Vertragsbedingungen an.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen zur Absicherung beim Heimtraining, eine Checkliste für den Schadensfall und Einblicke in die aktuelle Rechtslage.


An einem verregneten Dienstagmorgen im März passierte es. Meine Partnerin Sarah hatte sich für einen Online-Yoga-Kurs angemeldet – eigentlich eine super Idee, dachte ich, während ich in der Küche den Kaffee zubereitete. Dann hörte ich dieses dumpfe Geräusch aus dem Wohnzimmer, gefolgt von einem unterdrückten Schmerzensschrei. Der Kopfstand war schiefgegangen, Sarah lag verkrümmt neben dem Couchtisch, das Handgelenk in einem unmöglichen Winkel. Während wir später in der Notaufnahme saßen – Diagnose: Handgelenksfraktur mit Bänderriss – stellten wir uns die Frage, die uns die nächsten Wochen beschäftigen sollte: Zahlt das eigentlich die Unfallversicherung?

Die erste Ernüchterung kam schnell. Der nette Herr von der gesetzlichen Unfallversicherung erklärte uns am Telefon, dass Freizeitunfälle grundsätzlich nicht abgedeckt seien. „Das gilt nur für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Schulunfälle", sagte er in einem Ton, als müsste das jeder wissen. Tatsächlich greift die gesetzliche Unfallversicherung (Stand: 2025, Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV) nur bei etwa 13 Millionen meldepflichtigen Unfällen pro Jahr – die restlichen schätzungsweise 25 Millionen Unfälle in Deutschland passieren in der Freizeit und bleiben unversichert. (Diese Zahlen können je nach Erhebungsmethode variieren.)

In den ersten Tagen nach dem Unfall waren wir wie gelähmt. Sarah konnte nicht arbeiten – sie ist Grafikdesignerin und braucht beide Hände am Computer. Die Krankenkasse übernahm zwar die Behandlungskosten, aber der Verdienstausfall nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung? Die zusätzlichen Ausgaben für die Haushaltshilfe? Die Umbaumaßnahmen im Bad, damit Sarah mit einer Hand klarkam? All das blieb an uns hängen. Wir hatten zwar eine private Unfallversicherung abgeschlossen, aber ob die auch bei einem Yoga-Unfall zu Hause greift, war zunächst völlig unklar.

Beim genaueren Studium der Versicherungsunterlagen wurde es kompliziert. Viele Versicherer unterscheiden zwischen verschiedenen Unfallarten und -orten. Ein Unfall gilt versicherungsrechtlich als „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, bei dem die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet" – so steht es in den meisten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014/2021). Bei Sarah war die Frage: Ist ein Sturz beim Kopfstand ein von außen wirkendes Ereignis oder eine Eigenbewegung? Die Versicherung argumentierte zunächst, dass der Sturz durch eine bewusste Körperbewegung ausgelöst wurde und somit kein echter Unfall vorliege. (Rechtliche Einschätzungen können je nach Einzelfall und Versicherer unterschiedlich ausfallen.)

Später haben wir gemerkt, dass wir nicht allein mit diesem Problem waren. In Online-Foren und Facebook-Gruppen fanden wir dutzende ähnliche Geschichten. Eine Frau aus Hamburg hatte sich beim Online-Pilates die Schulter ausgekugelt, ein Mann aus München beim Home-Workout mit YouTube-Anleitung das Kreuzband gerissen. Die Pandemie hatte den Online-Fitness-Boom ausgelöst, aber kaum jemand hatte über die versicherungstechnischen Konsequenzen nachgedacht. Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (Stand: 2025, Quelle: gdv.de) haben sich die gemeldeten Sportunfälle im häuslichen Bereich seit 2020 mehr als verdoppelt. (Statistische Angaben basieren auf Hochrechnungen der Mitgliedsunternehmen.)

Der Wendepunkt kam durch einen Zufall. Sarahs Yogalehrerin – sie unterrichtete den Online-Kurs aus ihrem Studio in Berlin – erwähnte in einer E-Mail, dass der Kurs Teil eines betrieblichen Gesundheitsprogramms sei, das Sarahs Arbeitgeber bezuschusste. Das hatte Sarah völlig vergessen zu erwähnen! Plötzlich sah die Sache anders aus. Wenn der Yoga-Kurs eine vom Arbeitgeber geförderte Gesundheitsmaßnahme war, könnte unter Umständen doch die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Wir kontaktierten erneut die Berufsgenossenschaft und tatsächlich: Bei betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen, die der Arbeitgeber organisiert oder substantiell fördert, kann Versicherungsschutz bestehen – auch wenn die Teilnahme von zu Hause aus erfolgt. (Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Berufsgenossenschaft und Einzelfall.)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – die rechtliche Grauzone beim Online-Sport ist riesig. Das Bundessozialgericht hatte erst 2023 in einem wegweisenden Urteil (Az. B 2 U 15/21 R) entschieden, dass auch digitale Betriebssportangebote unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein können. Die Kriterien sind allerdings streng: Der Kurs muss vom Arbeitgeber organisiert oder zumindest maßgeblich unterstützt werden, es muss ein betrieblicher Bezug erkennbar sein, und die Teilnahme sollte regelmäßig und in einem gewissen organisatorischen Rahmen stattfinden. Ein zufälliges YouTube-Video in der Mittagspause reicht definitiv nicht aus. (Gerichtsurteile können im Einzelfall anders ausfallen – rechtliche Beratung wird empfohlen.)

Die Kommunikation mit der Versicherung war wie ein Marathon. Wir mussten unzählige Dokumente einreichen: ärztliche Atteste, Nachweise über den Yoga-Kurs, Bestätigungen vom Arbeitgeber, Screenshots der Kursplattform, sogar eine eidesstattliche Erklärung über den genauen Unfallhergang. Sarah zeichnete mit ihrer gesunden Hand eine Skizze unseres Wohnzimmers mit der Position der Yogamatte, dem Abstand zum Couchtisch und dem vermuteten Sturzwinkel. Der Gutachter der Versicherung kam sogar zu uns nach Hause und ließ sich den Unfallort zeigen. Er maß den Raum aus, fotografierte alles und stellte gefühlt hundert Fragen. „Wurde der Raum seit dem Unfall verändert?" „War der Boden rutschig?" „Gab es äußere Störfaktoren?" Ich erwähnte scherzhaft unsere Katze Muffin, die gerne über die Yogamatte läuft – das wurde tatsächlich protokolliert.

Ein wichtiger Aspekt, den viele übersehen: die Meldefristen. Die meisten Versicherungen verlangen eine unverzügliche Meldung, spätestens aber innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach dem Unfall. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Fristen – hier muss der Arbeitgeber den Unfall binnen drei Tagen melden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Wir hatten Glück, dass Sarahs Chef sofort reagierte und die Meldung an die Berufsgenossenschaft weiterleitete. Laut Statistik der DGUV (Stand: 2025, Quelle: dguv.de) werden etwa 15% aller Unfallmeldungen wegen Fristversäumnis zunächst abgelehnt. (Fristen können je nach Versicherer und Vertragsart variieren.)

Die finanzielle Dimension war erschreckend. Allein die ersten sechs Wochen kosteten uns trotz Lohnfortzahlung fast 3.000 Euro extra: Physiotherapie-Zuzahlungen, Haushaltshilfe, Ergotherapie, spezielle Schienen, Fahrtkosten zu Spezialisten. Hätte die Versicherung nicht doch noch gezahlt, wären wir bei geschätzten 15.000 Euro Gesamtkosten gelandet – inklusive Verdienstausfall und Folgebehandlungen. Eine Studie der Stiftung Warentest (Stand: Oktober 2025, Quelle: test.de) zeigt, dass die durchschnittlichen Kosten eines mittelschweren Sportunfalls mit Arbeitsausfall bei 12.000 bis 25.000 Euro liegen. (Kosten sind Durchschnittswerte und können individuell stark abweichen.)

Nach drei Monaten Hin und Her kam endlich die erlösende Nachricht. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an – mit der Begründung, dass es sich um eine betrieblich geförderte Gesundheitsmaßnahme handelte, die in einem „sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit" stand. Die private Unfallversicherung sprang zusätzlich für die Invaliditätsleistung ein, da Sarahs Handgelenk dauerhaft beeinträchtigt blieb (15% Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe). Insgesamt erhielten wir Leistungen von etwa 18.000 Euro – genug, um die Kosten zu decken und einen kleinen Puffer für zukünftige Behandlungen zu haben.

Was wir daraus gelernt haben, ist Gold wert. Erstens: Die Unterscheidung zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung ist fundamental. Die gesetzliche greift nur bei Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie bei offiziellen betrieblichen Maßnahmen. Die private Unfallversicherung deckt theoretisch auch Freizeitunfälle ab, aber die Tücke liegt im Detail. Viele Tarife schließen bestimmte Sportarten oder „Eigenbewegungen ohne äußere Einwirkung" aus. Besonders tückisch: Yoga, Pilates und ähnliche Sportarten fallen oft in eine Grauzone. (Versicherungsbedingungen variieren erheblich zwischen Anbietern.)

Versicherungsart Deckungsbereich Typische Ausschlüsse
Gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schulunfälle, anerkannte Berufskrankheiten Private Aktivitäten, Freizeitsport ohne betrieblichen Bezug¹
Private Unfallversicherung Basis Unfälle weltweit, 24 Stunden Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen, bestimmte Sportarten²
Private Unfallversicherung Premium Erweiterte Deckung inklusive Eigenbewegung Extremsportarten, Vorerkrankungen, grobe Fahrlässigkeit³

¹ Ausnahmen bei betrieblich organisierten Maßnahmen möglich. ² Je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich. ³ Einzelfallprüfung durch Versicherer.

Die Dokumentation ist das A und O. Wir haben gelernt, dass man im Schadensfall nicht genug Beweise haben kann. Fotos vom Unfallort, vom Verletzungszustand, Screenshots vom Online-Kurs, E-Mail-Verkehr mit dem Kursanbieter, Zeugenaussagen (in unserem Fall die Nachbarin, die den Krankenwagen kommen sah) – alles kann relevant werden. Besonders wichtig: Eine detaillierte schriftliche Schilderung des Unfallhergangs innerhalb der ersten 24 Stunden, solange die Erinnerung noch frisch ist. Sarah schrieb damals mit links drei Seiten – die wurden später zur Grundlage des gesamten Verfahrens.

Präventiv haben wir einiges geändert. Unser Wohnzimmer ist jetzt eine „sichere Trainingszone" – wir haben rutschfeste Unterlagen für die Yogamatte besorgt, alle spitzen Möbelkanten mit Schaumstoff gesichert und einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Hindernissen markiert. Klingt übertrieben? Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Stand: 2025) passieren jährlich über 300.000 Sportunfälle im häuslichen Bereich – Tendenz steigend. Die häufigsten Ursachen: rutschige Böden, zu wenig Platz und fehlende Aufwärmung. (Unfallstatistiken basieren auf Hochrechnungen und Krankenkassendaten.)

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die psychische Komponente. Sarah hatte nach dem Unfall monatelang Angst vor bestimmten Yoga-Übungen. Die Versicherung übernahm zwar die Physiotherapie, aber die psychologische Betreuung mussten wir selbst zahlen. Erst nach einem halben Jahr traute sie sich wieder an einen modifizierten Kopfstand – mit Wand als Stütze und mir als „Spotter". Diese emotionalen Folgekosten tauchen in keiner Versicherungspolice auf, sind aber real und belastend.

Die Rolle der Krankenkasse sollte man auch nicht vergessen. Während die Unfallversicherung für die Unfallfolgen zuständig ist, übernimmt die Krankenkasse die akute medizinische Behandlung. Aber Vorsicht: Bei grober Fahrlässigkeit oder Selbstverschulden kann die Krankenkasse Regressforderungen stellen. In unserem Fall argumentierte die Krankenkasse zunächst, Sarah hätte als Anfängerin keinen Kopfstand versuchen sollen. Erst ein ärztliches Gutachten, das bestätigte, dass der Kurs für Anfänger geeignet war und entsprechende Sicherheitshinweise gegeben wurden, beendete diese Diskussion. (Regressansprüche werden individuell geprüft.)

Mittlerweile sind wir zu kleinen Versicherungsexperten geworden. Wir wissen jetzt, dass es spezielle Sportzusatzversicherungen gibt, die explizit Yoga und ähnliche Aktivitäten abdecken. Die kosten etwa 5-15 Euro extra im Monat, können aber im Ernstfall zigtausende Euro sparen. Außerdem haben wir gelernt, dass manche Fitnessstudio-Ketten und Online-Plattformen eigene Versicherungen für ihre Mitglieder anbieten – das sollte man vor der Anmeldung prüfen. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bietet übrigens eine günstige Sportversicherung für Vereinsmitglieder an, die auch beim Training zu Hause gilt. (Preise und Leistungen Stand 2025, können sich ändern.)

Die rechtliche Entwicklung ist spannend. Das Europäische Parlament diskutiert aktuell eine Richtlinie zur Harmonisierung der Unfallversicherung bei digitalen Sportangeboten (Stand: September 2025, Quelle: europarl.europa.eu). Ziel ist es, einheitliche Mindeststandards für Online-Fitness-Anbieter zu schaffen und die Verbraucherrechte zu stärken. Bis das umgesetzt wird, bleiben wir in Deutschland aber bei dem beschriebenen Flickenteppich aus gesetzlicher und privater Absicherung. (EU-Richtlinien benötigen typically 2-3 Jahre bis zur nationalen Umsetzung.)

Unser Tipp an alle Online-Sportler:innen – klärt den Versicherungsschutz VORHER. Fragt beim Anbieter nach, ob eine Versicherung besteht. Prüft eure private Unfallversicherung auf Ausschlüsse bei Eigenbewegungen. Dokumentiert die Kursteilnahme (Screenshots, Buchungsbestätigungen). Und ganz wichtig: Wenn euer Arbeitgeber das Angebot bezuschusst oder organisiert, lasst euch das schriftlich bestätigen – das kann im Ernstfall den Unterschied machen zwischen null Euro und vollständiger Kostenübernahme.

Die Sache mit dem Kleingedruckten ist wirklich kein Klischee. In Sarahs Versicherungsvertrag stand zum Beispiel, dass „Unfälle durch Bewusstseinsstörungen" ausgeschlossen sind – darunter fällt auch Schwindel durch Überanstrengung. Hätte sie beim Kopfstand einen Schwindelanfall gehabt, wäre das ein Ausschlussgrund gewesen. Auch interessant: Viele Versicherungen haben eine „Erheblichkeitsschwelle" – kleine Verletzungen unter einem bestimmten Invaliditätsgrad (oft 20%) werden gar nicht erst berücksichtigt. Das steht dann irgendwo auf Seite 47 in Schriftgröße 8. (Vertragsbedingungen variieren stark zwischen Anbietern.)

Was viele nicht wissen: Es gibt auch steuerliche Aspekte. Die Kosten für eine private Unfallversicherung können unter bestimmten Umständen als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden – besonders wenn ein beruflicher Bezug besteht. Auch unfallbedingte Krankheitskosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Wir konnten so immerhin etwa 800 Euro von der Steuer zurückholen. Ein Steuerberater sagte uns, dass dies oft vergessen wird – dabei können gerade bei längeren Ausfallzeiten erhebliche Beträge zusammenkommen. (Steuerliche Regelungen Stand 2025, individuelle Beratung empfohlen.)

Die Digitalisierung macht manches einfacher, manches komplizierter. Einerseits können wir heute Schäden per App melden, Dokumente digital einreichen und den Bearbeitungsstatus online verfolgen. Andererseits entstehen neue Probleme: Ist ein Zoom-Yoga-Kurs aus den USA in Deutschland versichert? Was ist mit VR-Fitness-Anwendungen? Wie beweist man die Teilnahme an einem Live-Stream? Die Versicherungsbranche hinkt der technischen Entwicklung hinterher. Laut einer Studie des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (Stand: 2025) nutzen bereits 45% der Deutschen regelmäßig digitale Fitnessangebote, aber nur 12% haben ihren Versicherungsschutz entsprechend angepasst. (Umfragewerte mit üblicher statistischer Unsicherheit.)

Nach all dem Drama haben wir beschlossen, das Thema positiv anzugehen. Sarah macht weiterhin Yoga – jetzt aber mit einem Mix aus Präsenzkursen und Online-Sessions. Wir haben eine Familienunfallversicherung abgeschlossen, die explizit „Freizeitunfälle aller Art inklusive Eigenbewegung" abdeckt. Die kostet uns 35 Euro im Monat für uns beide – das ist uns die Sicherheit wert. Außerdem haben wir einen „Notfallordner" angelegt mit allen wichtigen Dokumenten, Versicherungsnummern und Ansprechpartnern. Klingt spießig, aber im Ernstfall ist man froh drum.

Die Resonanz in unserem Freundeskreis war überwältigend. Nachdem wir unsere Geschichte erzählt hatten, checkten plötzlich alle ihre Versicherungen. Drei Freunde stellten fest, dass sie gar keine private Unfallversicherung hatten. Eine Freundin entdeckte, dass ihre Police seit zwei Jahren ausgelaufen war – niemand hatte sie informiert. Ein Kollege fand heraus, dass sein teurer Premium-Tarif Sportunfälle komplett ausschloss – er zahlte jahrelang für quasi nichts. Diese Gespräche zeigten uns, wie wenig die meisten Menschen über ihre eigene Absicherung wissen.


Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste)

  1. Fotos machen – Unfallort, Verletzung, Umgebung aus verschiedenen Winkeln
  2. Zeugen notieren – Namen, Kontaktdaten und kurze Aussage festhalten
  3. Versicherung informieren – Telefonisch mit Schadensnummer, dann schriftlich
  4. Protokoll anlegen – Detaillierter Unfallhergang mit Zeitangaben
  5. Unterlagen digital sichern – Scans aller Dokumente in Cloud speichern
  6. Frist im Kalender notieren – Meldefrist, Nachreichtermine, Widerspruchsfristen

Musterbrief Schadenmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Unfall vom [Datum, Uhrzeit] während eines Online-Yoga-Kurses.
Erste ärztliche Diagnose und Fotodokumentation liegen diesem Schreiben bei.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung und Mitteilung der Schadensnummer.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]


Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob jeder Online-Sportkurs automatisch gefährlich ist. Natürlich nicht! Die meisten Online-Kurse sind sicher und professionell gestaltet. Das Problem entsteht erst, wenn etwas schiefgeht und dann die Frage nach der Haftung und Versicherung auftaucht. Wichtig ist, dass man sich der Risiken bewusst ist und entsprechend vorsorgt. Ein guter Online-Trainer wird übrigens immer auf Sicherheitsaspekte hinweisen und Alternativübungen für Anfänger anbieten.

Eine weitere häufige Frage betrifft die Beweislast bei Online-Unfällen. Tatsächlich liegt die Beweislast zunächst beim Geschädigten – man muss nachweisen, dass der Unfall wie geschildert stattgefunden hat. Bei Präsenzkursen gibt es Zeugen, bei Online-Kursen ist man oft allein. Unser Tipp: Wenn möglich, Kurse aufzeichnen (Trainer um Erlaubnis fragen) oder zumindest Screenshots machen. Manche nutzen auch Fitness-Tracker, die den Sturz durch abrupte Bewegungsmuster dokumentieren können.

Besonders oft werden wir nach der Abgrenzung zwischen Arbeitsunfall und Freizeitunfall bei Homeoffice gefragt. Die Rechtslage ist hier tatsächlich komplex. Grundsätzlich gilt: Aktivitäten, die der Gesunderhaltung für die Arbeit dienen und vom Arbeitgeber gefördert werden, können versichert sein. Eine Yoga-Pause zwischen zwei Zoom-Meetings? Eher nicht. Ein vom Betriebsarzt empfohlener Rückenkurs? Möglicherweise schon. Im Zweifel sollte man das vorher mit der Personalabteilung und der Berufsgenossenschaft klären. (Rechtliche Einordnung immer einzelfallabhängig.)