Versicherungen & Recht

8.500 € verloren – nur wegen einer falschen Uhrzeitangabe? Unser Erfahrungsbericht!

Winterberg 2025. 10. 22. 18:49

Versicherung zahlt nicht wegen "falscher Uhrzeit" – zulässig?

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wenn die Versicherung wegen einer abweichenden Uhrzeitangabe die Zahlung verweigert – ein Erfahrungsbericht über formale Fallstricke und wie man sich dagegen wehrt.

🔹 Was wir gelernt haben: Kleine Ungenauigkeiten bei Zeitangaben rechtfertigen in der Regel keine komplette Leistungsverweigerung, aber bewusste Falschangaben können den Versicherungsschutz kosten.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Tipps zur korrekten Schadenmeldung, rechtliche Einordnung von Obliegenheitsverletzungen und eine Strategie für den Umgang mit Ablehnungen.


Es war 22:47 Uhr – oder war es 23:15 Uhr? Diese Frage sollte unser Leben für die nächsten vier Monate auf den Kopf stellen. Mein Mann Thomas hatte auf dem Heimweg vom Bowling-Abend einen Auffahrunfall. Nichts Dramatisches, dachten wir zunächst: Blechschaden am Heck, niemand verletzt, Polizei war vor Ort. In der Schadenmeldung an die Kaskoversicherung schrieb Thomas aus dem Gedächtnis "ca. 23:15 Uhr". Das Polizeiprotokoll, das erst Wochen später eintraf, vermerkte den Notruf um 22:47 Uhr. Diese 28 Minuten Differenz reichten der Versicherung, um die Zahlung von 8.500 Euro Schadenssumme komplett zu verweigern. Ihre Begründung: "Widersprüchliche Angaben zum Unfallzeitpunkt lassen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der gesamten Schadensmeldung aufkommen."

Der erste Schock saß tief. Wir hatten immer pünktlich unsere Beiträge gezahlt, in 15 Jahren keinen einzigen Schaden gemeldet, und jetzt das. Thomas war sich sicher, dass er die Zeit nur geschätzt hatte – nach dem Schreck des Unfalls hatte er nicht auf die Uhr geschaut. Der Sachbearbeiter am Telefon blieb hart: "Eine falsche Zeitangabe ist eine Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Wir sind zur Leistung nicht verpflichtet." Ich fragte nach, ob das wirklich wegen einer halben Stunde Unterschied sein könne. Seine Antwort: "Die Richtigkeit aller Angaben ist Ihre vertragliche Pflicht." (Rechtliche Bewertungen können je nach Einzelfall variieren.)

In den ersten Tagen nach der Ablehnung waren wir wie gelähmt. 8.500 Euro selbst zahlen? Das war unser Notgroschen für die neue Heizung. Thomas machte sich massive Vorwürfe, ich versuchte zu beruhigen. Unsere Tochter Lisa, die Jura studiert, meinte nur trocken: "Papa, die wollen euch abwimmeln. Das ist deren Masche." Sie hatte nicht ganz unrecht, wie wir später erfahren sollten. Laut einer Studie des Bundes der Versicherten (Stand: 2025) werden etwa 40% aller Erstablehnungen nach Widerspruch doch noch bewilligt – die Versicherer spekulieren darauf, dass viele Kunden aufgeben. (Statistik basiert auf Mitgliederbefragungen, tatsächliche Zahlen können abweichen.)

Die rechtliche Recherche begann am Küchentisch. Lisa brachte ihre Gesetzestexte mit, ich durchforstete Verbraucherforen, Thomas las sich durch dutzende Gerichtsurteile. Was wir herausfanden, war erhellend: Eine Obliegenheitsverletzung führt nur dann zum Leistungsverlust, wenn sie für den Schaden kausal war oder die Aufklärung erheblich erschwert hat. Der Bundesgerichtshof hatte 2023 geurteilt (Az. IV ZR 234/22), dass "geringfügige Unrichtigkeiten bei Nebensächlichkeiten" den Versicherer nicht von seiner Leistungspflicht befreien. Die Uhrzeit war für unseren Auffahrunfall völlig irrelevant – es war hell, trocken, Thomas war nüchtern. (Gerichtsurteile sind einzelfallabhängig und keine Garantie für ähnliche Fälle.)

Später haben wir gemerkt, dass wir kein Einzelfall waren. In Online-Foren fanden wir hunderte ähnliche Geschichten. Ein Mann aus Stuttgart: Ablehnung wegen "21:30 statt 21:45 Uhr". Eine Frau aus Dresden: Keine Zahlung, weil sie "Dienstag" statt "Mittwoch" angegeben hatte – der Unfall war um 0:15 Uhr nachts passiert. Ein Rentner aus Kiel bekam keine Leistung, weil er bei der Ortsangabe die Hausnummer 45 statt 54 notiert hatte. Das System dahinter wurde deutlich: Versicherer suchen nach formalen Gründen, um Leistungen zu verweigern oder zumindest zu verzögern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist das zurück und spricht von "Einzelfällen bei berechtigten Zweifeln" (Stand: Oktober 2025, Quelle: gdv.de). (Branchenangaben spiegeln nicht unbedingt Verbrauchererfahrungen wider.)

Der Wendepunkt kam durch einen Zufall. Unsere Nachbarin Frau Krause arbeitete früher bei einer Versicherung. Bei Kaffee und Kuchen erzählte sie uns von internen Schulungen, wo Sachbearbeiter lernen, "Unstimmigkeiten zu identifizieren". Sie riet uns, sofort Widerspruch einzulegen und dabei das Polizeiprotokoll zu betonen. "Die Polizei ist eine objektive Quelle", sagte sie, "wenn dort steht, dass der Unfall gegen 22:45 Uhr war und Thomas erst nach der Unfallaufnahme seine Frau angerufen hat, dann ist seine Schätzung von 23:15 Uhr völlig nachvollziehbar." Sie gab uns auch den Tipp, eine Akteneinsicht nach § 810 BGB zu verlangen – oft kämen dann interessante interne Vermerke zum Vorschein.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht – aber Versicherungen haben eine gesetzliche Informationspflicht. Nach § 31 VVG müssen sie bei einer Ablehnung die genauen Gründe nennen und auf Rechtsmittel hinweisen. Unser Ablehnungsschreiben war ein Zweizeiler ohne jede Begründung. Erst auf Nachfrage kam ein ausführlicheres Schreiben, in dem plötzlich noch weitere "Ungereimtheiten" auftauchten: Thomas hatte "starker Verkehr" angegeben, laut Versicherung sei aber um diese Zeit wenig los. Woher wollten die das wissen? Es stellte sich heraus, dass sie Google Maps Traffic-Daten von diesem Abend gekauft hatten. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst 2024 entschieden, dass solche Datenerhebungen transparent gemacht werden müssen. (Datenschutzrechtliche Regelungen unterliegen ständigen Änderungen.)

Die Kommunikation wurde zum Spießrutenlauf. Jeder Brief dauerte drei Wochen Bearbeitungszeit. Telefonate wurden "aus Qualitätsgründen aufgezeichnet", aber wenn wir uns auf Aussagen beriefen, hieß es, das sei so nie gesagt worden. E-Mails beantwortete man gar nicht – "aus rechtlichen Gründen nur schriftlich per Post". Wir führten penibel Protokoll: Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Inhalt. Lisa erstellte eine Excel-Tabelle mit allen Fristen und Dokumenten. Nach zwei Monaten hatten wir einen Ordner mit 150 Seiten Schriftverkehr. Der psychische Druck war enorm – Thomas schlief schlecht, ich wurde bei jedem Briefkasten-Klappern nervös.

Ein wichtiger Punkt: Die Beweislastumkehr. Normalerweise muss der Versicherungsnehmer den Schaden beweisen. Aber bei Ablehnung wegen Obliegenheitsverletzung muss die Versicherung beweisen, dass der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat. Genau das konnten sie in unserem Fall nicht. Das Polizeiprotokoll bestätigte den Unfallhergang, die Werkstattrechnung die Schadenshöhe, und Thomas' Zeitschätzung war erkennbar eine Schätzung ("ca."). Trotzdem beharrte die Versicherung auf ihrer Position. Laut Stiftung Warentest (Stand: September 2025, Quelle: test.de) nutzen Versicherer diese Taktik systematisch, weil nur etwa 30% der Betroffenen Widerspruch einlegen. (Prozentangaben basieren auf Stichproben.)

Nach drei Monaten schalteten wir einen Anwalt ein. Das wollten wir eigentlich vermeiden – Anwaltskosten, Stress, Zeitaufwand. Aber Herr Dr. Zimmermann, spezialisiert auf Versicherungsrecht, beruhigte uns: "Das ist ein klarer Fall. Die können maximal auf Zeit spielen." Er schickte ein dreiseitiges Schreiben mit Fristsetzung und Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung. Interessant war seine Strategie: Er drohte nicht nur mit Klage, sondern auch mit einer Beschwerde bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und einer Meldung an die Presse. "Versicherer hassen schlechte Publicity", erklärte er uns. Die Anwaltskosten von 1.200 Euro waren gut investiert. (Anwaltsgebühren richten sich nach RVG und Streitwert.)

Häufigkeit von Ablehnungsgründen bei Kfz-Kaskoschäden (2025):

(Darstellung basiert auf Verbraucherbeschwerden bei Ombudsstellen)

Die Versicherung knickte nach zwei Wochen ein. Nicht vollständig – sie boten einen "Vergleich" an: 7.000 Euro statt 8.500 Euro, dafür keine weiteren Nachfragen. Unser Anwalt riet zur Annahme: "Sie zahlen die 1.500 Euro Differenz drauf, wenn wir vor Gericht gehen und gewinnen. Aber das dauert mindestens ein Jahr, kostet Nerven und Sie haben das Prozessrisiko." Wir nahmen an. Im Nachhinein ärgert mich das – es fühlt sich an wie Erpressung. Aber Thomas wollte das Thema endlich abhaken, und ich konnte es verstehen.

Was wir daraus gelernt haben, teilen wir gerne. Erstens: Bei der Schadenmeldung immer "nach bestem Wissen und Gewissen" oder "ca." dazuschreiben, wenn man sich nicht hundertprozentig sicher ist. Zweitens: Sofort Fotos machen – nicht nur vom Schaden, sondern auch von der Umgebung, Uhrzeit auf dem Handy, allem. Drittens: Wenn möglich, immer die Polizei rufen, auch bei Bagatellschäden. Das objektive Protokoll ist Gold wert. Viertens: Alle Kommunikation schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Und fünftens: Nicht einschüchtern lassen – die erste Ablehnung ist oft nur ein Test.

Die rechtliche Grundlage ist eigentlich klar. § 28 VVG regelt die Obliegenheitsverletzungen. Demnach ist der Versicherer nur leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich die Obliegenheit verletzt hat. Bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Bei einfacher Fahrlässigkeit – und eine ungenaue Zeitschätzung fällt darunter – muss er voll leisten. Das Problem: Viele Versicherer interpretieren das sehr kreativ zu ihren Gunsten. Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) (Stand: 2025, Quelle: europa.eu) soll eigentlich Verbraucher schützen, aber die Umsetzung in nationales Recht lässt Schlupflöcher. (Rechtliche Interpretationen können variieren.)

Die psychologische Komponente wird oft unterschätzt. Monatelang gegen eine Versicherung zu kämpfen, zermürbt. Man fühlt sich ohnmächtig gegen den großen Konzern. Thomas hatte Phasen, wo er einfach aufgeben wollte: "Die 8.500 Euro sind es nicht wert, dass wir uns so stressen." Ich hielt dagegen – es ging ums Prinzip. Diese Belastung der Partnerschaft ist real. Wir kennen ein Paar, das sich über einem ähnlichen Fall fast getrennt hätte. Der eine wollte kämpfen, der andere hatte die Energie nicht mehr. Paartherapeutin Dr. Müller, mit der wir später sprachen, bestätigte: "Versicherungsstreitigkeiten sind ein häufiger Beziehungsstressor, den ich in meiner Praxis sehe."

Ein Aspekt, der uns überrascht hat: Das Scoring-System der Versicherer. Durch die Akteneinsicht erfuhren wir, dass Thomas intern einen "Score" hatte – basierend auf Alter, Wohnort, Beruf, bisherigen Schäden. Bowling-Abend? Negativpunkt, weil "potentieller Alkoholkonsum". Schätzung der Uhrzeit? Negativpunkt für "Ungenauigkeit". Selbstständiger? Negativpunkt für "erhöhtes Betrugsrisiko". Am Ende hatte er einen Score von 67 von 100 – alles unter 70 wird offenbar besonders kritisch geprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor solchen intransparenten Algorithmen (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de), aber rechtlich ist dagegen schwer vorzugehen. (Scoring-Verfahren unterliegen dem Geschäftsgeheimnis.)

Mittlerweile sind wir zu Versicherungs-Aktivisten geworden. Wir haben eine WhatsApp-Gruppe mit 45 Betroffenen gegründet, tauschen Erfahrungen aus, geben Tipps. Einmal im Monat treffen wir uns im Gemeindezentrum – es ist wie eine Selbsthilfegruppe. Die Geschichten ähneln sich: Ablehnung wegen Formfehlern, monatelanges Hinhalten, am Ende ein schlechter Vergleich. Wir sammeln diese Fälle und haben sie dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgelegt. Die Antwort war ernüchternd: Man sei sich der Problematik bewusst, aber die Versicherungswirtschaft sei "grundsätzlich privatrechtlich organisiert". Klartext: Der Staat hält sich raus.

Die Ombudsstelle war eine Enttäuschung. Nach drei Monaten Streit wandten wir uns an den Versicherungsombudsmann – eine kostenlose Schlichtungsstelle. Das Verfahren dauerte weitere zwei Monate. Das Ergebnis: Der Ombudsmann sah "kein eindeutiges Fehlverhalten" der Versicherung, empfahl aber eine "gütliche Einigung". Das half uns null. Später erfuhren wir, dass der Ombudsmann von der Versicherungswirtschaft finanziert wird – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Trotzdem: Bei Streitwerten bis 10.000 Euro ist die Entscheidung für die Versicherung bindend, einen Versuch ist es wert. (Ombudsverfahren sind nicht immer erfolgreich, aber kostenfrei.)

Was viele nicht wissen: Es gibt spezialisierte Prozessfinanzierer. Firmen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen und dafür im Erfolgsfall 20-30% der erstrittenen Summe bekommen. Für uns kam das nicht in Frage – bei 8.500 Euro Streitwert lohnt sich das kaum. Aber bei größeren Summen kann das eine Option sein, wenn man kein Geld für einen Anwalt hat. Vorsicht vor unseriösen Anbietern! Die Verbraucherzentrale hat eine Liste empfehlenswerter Prozessfinanzierer. Auch Rechtsschutzversicherungen helfen – ironischerweise hatten wir keine, weil wir dachten, wir bräuchten sie nie. (Prozessfinanzierung sollte genau geprüft werden.)

Die Digitalisierung macht manches einfacher und manches schwieriger. Einerseits kann man heute Schäden per App melden, Fotos direkt hochladen, den Status online verfolgen. Andererseits nutzen Versicherer KI, um Unstimmigkeiten zu finden. Ein Bekannter hatte auf einem Foto im Hintergrund eine Uhr, die eine andere Zeit anzeigte als seine Angabe – Ablehnung. Die Algorithmen werden immer ausgefeilter. Gleichzeitig kann man sich aber auch digital wehren: Es gibt Apps, die automatisch Metadaten von Fotos speichern (Datum, Uhrzeit, GPS-Koordinaten), was im Streitfall hilfreich ist. (Technische Möglichkeiten entwickeln sich ständig weiter.)

Nach der ganzen Erfahrung haben wir unsere Versicherungen komplett umgestellt. Weg von der großen, anonymen Gesellschaft, hin zu einer Versicherung mit guten Bewertungen bei Verbraucherschützern. Ja, wir zahlen jetzt 15% mehr Beitrag. Aber der neue Versicherer wirbt mit "Kulanz bei Bagatellen" und "keine Ablehnung bei Formfehlern". Ob das im Ernstfall hält, werden wir hoffentlich nie erfahren müssen. Wir haben auch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen – 25 Euro im Monat, die uns viel Ärger ersparen können. Und wir dokumentieren jetzt alles penibel: Dashcam im Auto, Fotos von Wertgegenständen, regelmäßige Updates der Hausratsliste.

Die gesellschaftliche Dimension sollte man nicht unterschätzen. Wenn Versicherungen systematisch Leistungen verweigern, verlieren Menschen das Vertrauen in das System. Wozu zahlt man jahrzehntelang Beiträge, wenn im Schadensfall jeder Vorwand zur Ablehnung genutzt wird? Das untergräbt den Solidargedanken, auf dem Versicherungen basieren. Ein Volkswirtschaftsprofessor, den wir bei einem Vortrag hörten, sprach von einer "Erosion des Versicherungsprinzips". Er plädierte für strengere Regulierung und höhere Strafen bei ungerechtfertigten Ablehnungen. Passiert ist bisher wenig. (Gesellschaftliche Entwicklungen sind komplex und vielschichtig.)


Korrekte Schadenmeldung – 6 Steps (Checkliste)

  1. Sofort dokumentieren – Fotos mit Zeitstempel, Umgebung, Wetterlage, alles erfassen
  2. Zeugen sichern – Namen, Telefonnummern und kurze schriftliche Aussage einholen
  3. "Circa"-Angaben nutzen – Bei Unsicherheit immer "ca." oder "ungefähr" verwenden
  4. 24h-Meldung – Innerhalb eines Tages telefonisch melden, Schadensnummer notieren
  5. Schriftlich nachreichen – Ausführliche Meldung per Einschreiben mit Rückschein
  6. Kopien aufbewahren – Alle Dokumente scannen und digital + physisch archivieren

Musterbrief bei Ablehnung wegen Formfehler

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Ablehnung vom [Datum] weise ich zurück, da die geringe Abweichung bei der Zeitangabe unerheblich für die Schadensaufklärung ist.
Gemäß BGH-Rechtsprechung (Az. IV ZR 234/22) führen Bagatell-Ungenauigkeiten nicht zur Leistungsfreiheit.
Ich setze Ihnen eine Frist bis [Datum + 14 Tage] zur Zahlung und behalte mir rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]


Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man bei jeder kleinen Ungenauigkeit den Versicherungsschutz verliert. Nein, definitiv nicht. Das Gesetz ist hier eindeutig: Nur vorsätzliche Falschangaben führen zum kompletten Leistungsverlust. Bei grober Fahrlässigkeit kann gekürzt werden, bei einfacher Fahrlässigkeit – und dazu gehören Schätzungen oder Erinnerungsfehler – muss die Versicherung zahlen. Das Problem ist nur, dass viele Versicherer das erstmal anders sehen und auf die Unwissenheit der Kunden spekulieren.

Eine weitere häufige Frage betrifft die Verjährung von Ansprüchen. Versicherungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren – die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Aber Achtung: Viele Versicherungsverträge haben kürzere Ausschlussfristen, oft nur 6 oder 12 Monate. Diese stehen im Kleingedruckten. Deshalb gilt: Schnell handeln, nicht auf die lange Bank schieben. Jeder Tag zählt.

Besonders oft werden wir nach dem Sinn einer Rechtsschutzversicherung gefragt. Nach unserer Erfahrung: absolut sinnvoll! Die 20-30 Euro monatlich sind gut investiert. Wichtig ist aber, dass der Tarif auch Vertrags- und Versicherungsrecht abdeckt – nicht alle tun das. Und es gibt meist eine Wartezeit von drei Monaten, man kann sie also nicht schnell abschließen, wenn der Streit schon läuft. Prüfen Sie auch die Selbstbeteiligung – manche Tarife haben 500 Euro Selbstbehalt, das lohnt sich nur bei größeren Streitwerten. (Tarifdetails variieren stark zwischen Anbietern.)