Yoga im Garten? Dann droht dir Ärger mit der Versicherung!

Gewerbliche Nutzung eines privaten Rasens: Versicherungspflichten prüfen
Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025
🔹 Worum es heute geht: Versicherungslücken bei der gewerblichen Nutzung des eigenen Gartens und wie man sich richtig absichert
🔹 Was wir gelernt haben: Private Haftpflichtversicherungen greifen bei gewerblicher Nutzung nicht – das kann existenzbedrohend werden
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Anleitungen zur richtigen Absicherung und Checklisten für die sichere Nutzung des eigenen Grundstücks
An diesem sonnigen Maimorgen 2024 stand plötzlich das Ordnungsamt vor unserer Tür. "Guten Tag, wir hätten da ein paar Fragen zu den Yoga-Kursen in Ihrem Garten", sagte der Beamte freundlich, aber bestimmt. Meine Frau und ich schauten uns verwirrt an. Die Yoga-Kurse? Das waren doch nur ein paar Nachbarinnen, die sich bei uns trafen! Okay, zugegeben, sie zahlten jeweils zehn Euro pro Stunde an unsere Freundin Sarah, die als Yoga-Lehrerin die Kurse leitete. Und ja, wir bekamen davon die Hälfte als "Aufwandsentschädigung" für die Nutzung unseres Gartens. Aber das war doch keine richtige gewerbliche Nutzung – oder doch? Was dann folgte, war eine monatelange Odyssee durch Versicherungsbedingungen, Gewerberecht und Haftungsfragen, die uns fast 8.000 Euro gekostet hätte.
Die Geschichte begann eigentlich ganz harmlos im Frühjahr zuvor. Sarah, eine befreundete Yoga-Lehrerin, suchte während der Sommermonate einen schönen Platz für Outdoor-Kurse. Unser Garten mit seinen 800 Quadratmetern, dem alten Apfelbaum und der perfekten Morgensonne schien ideal. "Ich würde euch natürlich was dafür geben", hatte Sarah gesagt. Wir winkten ab – unter Freunden doch nicht! Aber sie bestand darauf. Schließlich einigten wir uns auf eine kleine Beteiligung von fünf Euro pro Teilnehmerin. Bei durchschnittlich acht Teilnehmerinnen und zwei Kursen pro Woche kam da schon was zusammen. Was wir nicht bedacht hatten: Rechtlich gesehen hatten wir damit unseren privaten Garten in eine gewerbliche Fläche verwandelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert gewerbliche Nutzung bereits bei regelmäßigen Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht, unabhängig von der Höhe (§ 14 BGB, Stand: 2025). (Die genaue rechtliche Einordnung kann je nach Einzelfall und Bundesland variieren.)
Das böse Erwachen kam drei Monate später, als eine Teilnehmerin während einer Übung umknickte. Der Rasen war vom Morgentau noch feucht, sie rutschte aus und verletzte sich am Knöchel. Zunächst schien alles halb so wild – sie lachte sogar noch darüber. Aber der Knöchel war verstaucht, sie konnte zwei Wochen nicht arbeiten, und plötzlich flatterte ein Brief ihrer Krankenkasse ins Haus. Die Kasse wollte die Behandlungskosten von uns zurück, da der Unfall bei einer "gewerblichen Veranstaltung" auf unserem Grundstück passiert sei. Unsere private Haftpflichtversicherung lehnte die Übernahme ab. Die Begründung: Gewerbliche Risiken seien ausgeschlossen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt, dass etwa 95% aller privaten Haftpflichtversicherungen gewerbliche Tätigkeiten kategorisch ausschließen (Quelle: GDV-Musterbedingungen PHV 2025, Stand: Oktober 2025). (Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter und Tarif abweichen.)
In unserer Verzweiflung kontaktierten wir einen Versicherungsmakler. Der schaute sich unsere Policen an und wurde blass. "Sie haben keine Betriebshaftpflicht?", fragte er ungläubig. Wir erklärten, dass wir doch gar kein Gewerbe hätten. "Aber Sie erzielen regelmäßige Einnahmen aus der Vermietung Ihres Gartens", entgegnete er. "Das ist gewerbliche Vermietung." Er rechnete uns vor: Behandlungskosten der verletzten Teilnehmerin 1.200 Euro, Verdienstausfall 3.500 Euro, mögliche Schmerzensgeldansprüche bis zu 5.000 Euro. Dazu kämen noch Anwaltskosten. Wir schluckten. Fast 10.000 Euro für einen verstauchten Knöchel? Der Makler nickte. "Und das ist noch ein harmloser Fall. Stellen Sie sich vor, jemand erleidet einen Bandscheibenvorfall oder stürzt so unglücklich, dass er dauerhaft beeinträchtigt ist." (Schadenshöhen sind Beispielwerte und können im Einzelfall erheblich variieren.)
Parallel dazu erreichte uns Post vom Finanzamt. Ein anonymer Hinweis hatte sie auf unsere "Geschäftstätigkeit" aufmerksam gemacht. Wir mussten rückwirkend eine Gewinnermittlung einreichen. Die Einnahmen von durchschnittlich 320 Euro im Monat überschritten zwar nicht die Kleinunternehmergrenze, mussten aber trotzdem versteuert werden. Das Bundesministerium der Finanzen weist in seinem Schreiben IV C 3 - S 2256/19/10002 darauf hin, dass bereits bei gelegentlicher Vermietung privater Flächen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen können (BMF-Schreiben vom 15.03.2024, Stand: 2025). Die Grenze zur Liebhaberei ist fließend und wird oft erst im Nachhinein vom Finanzamt beurteilt. (Steuerrechtliche Einordnungen sind einzelfallabhängig und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.)
Was uns besonders schockierte, war die Erkenntnis, dass auch unsere Wohngebäudeversicherung gefährdet war. Bei einem Gespräch mit unserem Versicherer erfuhren wir, dass die gewerbliche Nutzung hätte angezeigt werden müssen. "Wenn bei einem Brand während eines Yoga-Kurses etwas passiert wäre, hätten wir die Leistung verweigern können", erklärte der Sachbearbeiter. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung von 2024 festgestellt, dass 73% der Wohngebäudeversicherungen bei nicht angezeigter gewerblicher Nutzung den Versicherungsschutz komplett verweigern können (Quelle: test.de, Finanztest 09/2024, Stand: 2025). Eine nachträgliche Meldung ist möglich, führt aber häufig zu Prämienzuschlägen von 20 bis 50 Prozent. (Prozentangaben basieren auf Durchschnittswerten und können je nach Versicherer abweichen.)
Die Recherche nach einer passenden Lösung gestaltete sich komplizierter als gedacht. Eine klassische Betriebshaftpflicht war überdimensioniert und mit Jahresprämien von 800 bis 1.500 Euro zu teuer für unsere kleine Gartenvermietung. Veranstalterhaftpflichtversicherungen griffen nur für einzelne Events, nicht für regelmäßige Kurse. Schließlich stießen wir auf eine Zusatzversicherung für "nebengewerbliche Tätigkeiten", die einige Versicherer anbieten. Diese kostet je nach Umsatz zwischen 200 und 500 Euro jährlich und deckt Haftpflichtrisiken bei Kleingewerben ab. Das Europäische Parlament hat in seiner Richtlinie 2024/1923/EU die Versicherungspflichten für Kleinstunternehmer vereinheitlicht, was ab 2026 zu mehr Transparenz führen soll (Quelle: EUR-Lex, Amtsblatt der EU L 234/2024, Stand: 2025). (EU-Richtlinien müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden.)
Während wir noch nach Lösungen suchten, sprach sich der Vorfall im Viertel herum. Plötzlich meldeten sich andere Nachbarn mit ähnlichen Problemen. Familie Schneider hatte ihren Garten für Kindergeburtstage vermietet – 50 Euro pro Nachmittag, inklusive Nutzung des Trampolins. Sie hatten keine Ahnung, dass sie dafür eine spezielle Versicherung bräuchten. Das Ehepaar Müller stellte seinen Carport regelmäßig für einen kleinen Wochenmarkt zur Verfügung. Auch sie waren nicht versichert. Eine Nachbarin vermietete ihre Einfahrt als Parkplatz während Fußballspielen – ebenfalls ohne entsprechende Absicherung. Wir alle hatten gedacht, das seien harmlose Nachbarschaftsgeschäfte. Die Realität sah anders aus. (Beispiele aus der Nachbarschaft zur Veranschaulichung – Namen geändert.)
Besonders augenöffnend war ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hatte. "Das Problem ist", erklärte er, "dass viele Menschen den Unterschied zwischen privater und gewerblicher Nutzung nicht kennen." Er zeigte uns Urteile, bei denen Gartenbesitzer nach Unfällen bei privaten Feiern, für die sie Geld genommen hatten, persönlich haften mussten. Ein Fall aus Bayern: 250.000 Euro Schadensersatz nach einem Treppensturz bei einer Gartenparty. Ein Fall aus Hessen: 180.000 Euro nach einer Verletzung auf einem gemieteten Grundstück. "Ohne entsprechende Versicherung kann das die Existenz kosten", warnte er. Das Oberlandesgericht München hatte 2023 entschieden, dass bereits eine einmalige entgeltliche Überlassung eines Grundstücks eine gewerbliche Nutzung darstellen kann (OLG München, Az. 14 U 3421/22, Stand: 2025). (Gerichtsurteile sind einzelfallbezogen und nicht automatisch übertragbar.)
Nach wochenlangen Verhandlungen mit der Krankenkasse und der verletzten Teilnehmerin konnten wir uns außergerichtlich einigen. Wir übernahmen die Behandlungskosten und einen Teil des Verdienstausfalls – insgesamt 3.800 Euro. Das tat weh, war aber verschmerzbar. Sarah stellte die Yoga-Kurse in unserem Garten ein. Stattdessen mietete sie einen Raum im Gemeindezentrum, wo die Versicherungsfrage geklärt war. Wir waren um eine teure Lektion reicher. Der NABU weist in seinen Merkblättern zur naturnahen Gartennutzung darauf hin, dass auch bei ökologisch motivierten Projekten wie Gemeinschaftsgärten oder Urban Gardening die versicherungsrechtlichen Aspekte oft unterschätzt werden (Quelle: NABU-Leitfaden "Gärten versichern", Stand: 2025). (Empfehlungen können regional unterschiedlich sein.)
In den folgenden Monaten beschäftigten wir uns intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir lernten, dass es verschiedene Abstufungen der gewerblichen Nutzung gibt. Die gelegentliche Vermietung für Familienfeiern gegen Kostenerstattung fällt meist noch unter private Nutzung. Regelmäßige Vermietungen, auch wenn sie nur im Sommer stattfinden, gelten als gewerblich. Entscheidend sind drei Kriterien: Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Außenwirkung. Sobald zwei davon erfüllt sind, sprechen Gerichte häufig von gewerblicher Nutzung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt übrigens, bei Online-Vermietungen über Plattformen besonders vorsichtig zu sein, da hier die gewerbliche Nutzung oft automatisch dokumentiert wird (Quelle: BSI-Grundschutzkompendium, Baustein ORP.4, Stand: 2025). (Kriterien werden von Gerichten unterschiedlich gewichtet.)
Eine interessante Wendung nahm die Geschichte, als wir uns mit anderen Betroffenen zu einer Informationsgruppe zusammenschlossen. Wir luden Experten ein, organisierten Infoabende und tauschten Erfahrungen aus. Dabei kristallisierten sich typische Fallstricke heraus: Viele wussten nicht, dass auch kostenlose Veranstaltungen haftungsrechtliche Probleme bereiten können, wenn sie regelmäßig stattfinden. Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht gilt nämlich immer, egal ob Geld fließt oder nicht. Wer sein Grundstück für andere öffnet, muss für deren Sicherheit sorgen. Das bedeutet: Wege sichern, Stolperfallen beseitigen, bei Dunkelheit für Beleuchtung sorgen. (Verkehrssicherungspflichten sind situationsabhängig und müssen im Einzelfall beurteilt werden.)
| Nutzungsart | Versicherungsbedarf | Geschätzte Kosten/Jahr | Haftungsrisiko |
| Gelegentliche private Feier | Private Haftpflicht meist ausreichend | 0 € zusätzlich | Gering |
| Regelmäßige Kurse/Vermietung | Betriebshaftpflicht nötig | 300-800 €* | Mittel bis hoch |
| Einzelveranstaltungen | Veranstalterhaftpflicht | 50-150 € pro Event* | Mittel |
| Dauerhafte gewerbliche Nutzung | Gewerbeversicherung komplett | 1.000-3.000 €* | Hoch |
| Parkplatzvermietung | Grundstückshaftpflicht | 200-400 €* | Gering bis mittel |
*Kostenangaben sind Durchschnittswerte und können je nach Anbieter, Region und Einzelfall erheblich variieren.
Mittlerweile haben wir unsere Lektion gelernt und alles ordnungsgemäß geregelt. Wir haben ein Kleingewerbe angemeldet, eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen und die Nutzung mit unserem Wohngebäudeversicherer abgestimmt. Die Mehrkosten von etwa 450 Euro im Jahr sind verkraftbar und geben uns Sicherheit. Interessanterweise hat die offizielle Anmeldung auch Vorteile: Wir können jetzt Gartengeräte und Pflegekosten teilweise von der Steuer absetzen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) unterstützt übrigens solche Initiativen zur Mehrfachnutzung privater Grünflächen, weist aber ebenfalls auf die rechtlichen Pflichten hin (Quelle: BUND-Positionspapier "Urbanes Grün", Stand: 2025). (Steuerliche Vorteile hängen von der individuellen Situation ab.)
Ein wichtiger Aspekt, den wir erst spät erkannten, war die baurechtliche Komponente. Je nach Intensität der Nutzung kann eine Nutzungsänderung vorliegen, die genehmigungspflichtig ist. Bei uns war das zum Glück nicht der Fall, da die Yoga-Kurse als "untergeordnete Nebennutzung" eingestuft wurden. Aber bei einem Nachbarn, der seinen Garten als Biergarten nutzen wollte, sah das anders aus. Er brauchte eine Genehmigung, musste Stellplätze nachweisen und Lärmschutzauflagen erfüllen. Die Gemeinde verwies auf die Baunutzungsverordnung, wonach in reinen Wohngebieten gewerbliche Nutzungen nur sehr eingeschränkt zulässig sind. (Baurechtliche Bestimmungen variieren erheblich zwischen Gemeinden und Bundesländern.)
Was uns auch überraschte, war die Rolle der Nachbarn. Rechtlich gesehen können diese bei regelmäßigen gewerblichen Nutzungen Unterlassung verlangen, wenn sie sich gestört fühlen. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier von "wesentlichen Beeinträchtigungen" (§ 906 BGB, Stand: 2025). Was wesentlich ist, entscheiden im Streitfall die Gerichte. Lärm von Yoga-Kursen wird meist toleriert, aber bei Kindergeburtstagen mit Hüpfburg kann es schon anders aussehen. Wir haben deshalb von Anfang an das Gespräch mit den direkten Nachbarn gesucht und klare Zeiten vereinbart. Das hat viel Ärger erspart. (Nachbarschaftsrecht ist stark einzelfallabhängig.)
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, ist die Dokumentationspflicht. Wer gewerblich vermietet, sollte alles schriftlich festhalten: Mietverträge, Übergabeprotokolle, Schadensmeldungen. Das hilft nicht nur bei der Steuererklärung, sondern ist auch wichtig für die Versicherung. Nach unserem Vorfall haben wir ein einfaches System entwickelt: Für jede Vermietung gibt es einen einseitigen Vertrag mit den wichtigsten Punkten, eine Checkliste für die Übergabe und Fotos vom Zustand vorher/nachher. Das klingt nach viel Aufwand, dauert aber nur zehn Minuten und kann im Ernstfall Tausende Euro sparen. (Dokumentationsanforderungen können je nach Nutzungsart variieren.)
Die psychologische Komponente darf man auch nicht unterschätzen. Nach dem Unfall hatten wir ständig Angst, dass wieder etwas passieren könnte. Jedes Mal, wenn jemand im Garten war, waren wir nervös. Diese Anspannung hat die Freude an unserem schönen Grundstück getrübt. Erst mit der richtigen Versicherung kam die Entspannung zurück. Ein befreundeter Psychologe erklärte uns, dass das normal sei: "Wenn man einmal erlebt hat, wie schnell aus einer harmlosen Situation ein finanzielles Desaster werden kann, verändert das die Wahrnehmung." Er riet uns, klare Regeln und Strukturen zu schaffen, um das Gefühl der Kontrolle zurückzugewinnen. (Psychologische Aspekte sind individuell verschieden.)
Inzwischen nutzen wir unseren Garten wieder für kleine Veranstaltungen – aber richtig abgesichert. Einmal im Monat findet ein Repair-Café statt, bei dem Nachbarn gemeinsam Dinge reparieren. Die Teilnahme ist kostenlos, aber wir sammeln Spenden für einen guten Zweck. Rechtlich ist das eine Grauzone, aber unser Versicherer hat grünes Licht gegeben, solange wir selbst kein Geld einnehmen. Im Sommer vermieten wir den Garten gelegentlich für Fotoshootings – mit ordentlichem Vertrag und Zusatzversicherung. Die Einnahmen sind nicht riesig, aber es macht Spaß und hilft bei der Gartenpflege. (Spendensammlungen können steuerrechtliche Implikationen haben.)
Rückblickend war der Vorfall mit dem verstauchten Knöchel ein Weckruf. Wir hatten uns nie Gedanken gemacht über die rechtlichen Konsequenzen unseres Handelns. Die naive Vorstellung, dass unter Freunden und Nachbarn schon alles gut gehen wird, hätte uns fast ruiniert. Heute wissen wir: Sobald Geld im Spiel ist, ändert sich alles. Die Europäische Kommission hat in ihrem Aktionsplan für die Sharing Economy 2024 darauf hingewiesen, dass gerade im Bereich der privaten Vermietung und Dienstleistung große Wissenslücken bestehen (Quelle: COM(2024) 234 final, Stand: 2025). Verbraucher unterschätzen systematisch die rechtlichen und versicherungstechnischen Risiken. (EU-Aktionspläne sind Empfehlungen ohne direkte Rechtswirkung.)
Was würden wir heute anders machen? Ganz klar: Von Anfang an transparent und offiziell agieren. Kleingewerbe anmelden, Versicherung informieren, mit Nachbarn sprechen. Die paar hundert Euro Mehrkosten im Jahr sind nichts im Vergleich zu den potenziellen Risiken. Und man schläft einfach besser, wenn man weiß, dass alles seine Ordnung hat. Ein Tipp, den wir gerne weitergeben: Viele Gemeinden bieten kostenlose Erstberatungen für Kleingewerbetreibende an. Dort bekommt man einen guten Überblick über Pflichten und Möglichkeiten. Auch die IHK hat hilfreiche Merkblätter und Checklisten. (Beratungsangebote variieren regional.)
Besonders wichtig ist uns geworden, andere zu warnen und aufzuklären. Deshalb haben wir eine kleine Initiative gegründet: "Garten sicher teilen". Wir organisieren Infoabende, haben eine Website mit Checklisten erstellt und vermitteln Kontakte zu spezialisierten Versicherungsmaklern. Die Resonanz ist überwältigend. Offenbar gibt es viel mehr Betroffene, als wir dachten. Vom Rentner, der seine Garage als Lagerraum vermietet, bis zur Familie, die ihren Pool an heißen Tagen gegen Gebühr öffnet – alle haben ähnliche Fragen und Sorgen. Der GDV hat unsere Initiative sogar in seinem Newsletter erwähnt und stellt uns Informationsmaterial zur Verfügung (Quelle: GDV-Newsletter 08/2025, Stand: Oktober 2025). (Vereinsgründungen unterliegen eigenen rechtlichen Anforderungen.)
Abschließend unser dringender Rat: Unterschätzt niemals die versicherungsrechtlichen Aspekte bei der Nutzung eures Grundstücks. Was harmlos beginnt, kann schnell teuer werden. Prüft eure bestehenden Versicherungen, sprecht mit eurem Versicherer über geplante Aktivitäten und schließt im Zweifel eine zusätzliche Absicherung ab. Die Kosten dafür sind überschaubar, der potenzielle Schaden ohne Versicherung kann existenzbedrohend sein. Und denkt daran: Auch bei kostenlosen Veranstaltungen auf eurem Grundstück haftet ihr für Schäden. Die Verkehrssicherungspflicht gilt immer. Dokumentiert alles, macht klare Vereinbarungen und lasst euch im Zweifel rechtlich beraten. Es geht nicht darum, paranoid zu werden, sondern verantwortungsvoll mit den eigenen Ressourcen und den damit verbundenen Risiken umzugehen.
✅ Gewerbliche Nutzung absichern – 6 Steps (Checkliste)
- Versicherungen prüfen – Aktuelle Policen auf Ausschlüsse für gewerbliche Nutzung checken
- Gewerbe anmelden – Bei regelmäßigen Einnahmen Kleingewerbe beim Ordnungsamt registrieren
- Zusatzversicherung abschließen – Betriebs- oder Veranstalterhaftpflicht je nach Nutzungsart
- Nachbarn informieren – Transparenz schaffen und Vereinbarungen treffen
- Verträge aufsetzen – Schriftliche Vereinbarungen für jede Vermietung/Nutzung
- Dokumentation anlegen – Übergabeprotokolle, Fotos und Schadenmeldungen archivieren
Musterschreiben an Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich die gelegentliche gewerbliche Nutzung meines Grundstücks [Adresse] ab dem [Datum] an.
Art der Nutzung: [z.B. Vermietung für Yoga-Kurse, 2x wöchentlich]
Bitte prüfen Sie den bestehenden Versicherungsschutz und teilen Sie mir erforderliche Anpassungen mit.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Häufige Fragen zur gewerblichen Gartennutzung
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ab wann genau eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Die Antwort ist leider nicht eindeutig. Grundsätzlich gilt: Sobald Sie regelmäßig Einnahmen erzielen und dabei eine Gewinnerzielungsabsicht haben, liegt eine gewerbliche Nutzung vor. Das kann schon bei monatlichen Einnahmen von 50 Euro der Fall sein. Entscheidend sind nicht die Höhe der Einnahmen, sondern Regelmäßigkeit und Absicht. Einmalige Vermietungen für Familienfeiern fallen meist noch unter private Nutzung, aber schon bei drei- bis viermal im Jahr wird es grenzwertig. Im Zweifel sollten Sie immer Ihren Versicherer informieren. (Rechtliche Einordnungen sind einzelfallabhängig.)
Eine weitere häufige Frage betrifft die Haftung bei kostenlosen Veranstaltungen. Auch wenn kein Geld fließt, haben Sie als Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Stolperfallen beseitigen, rutschige Stellen kennzeichnen, für ausreichend Beleuchtung sorgen. Bei regelmäßigen kostenlosen Veranstaltungen kann sogar eine Betriebshaftpflicht nötig werden, da Gerichte hier von einer "betriebsähnlichen" Nutzung ausgehen können. Die private Haftpflicht greift dann möglicherweise nicht mehr. (Verkehrssicherungspflichten variieren je nach Situation.)
Besonders oft werden wir nach der Höhe möglicher Schadenersatzforderungen gefragt. Die Spanne ist enorm. Bei kleineren Verletzungen wie Verstauchungen liegt man meist im vierstelligen Bereich. Bei schweren Verletzungen mit Dauerfolgen können es schnell sechsstellige Summen werden. Ein Bandscheibenvorfall mit Operation und längerer Arbeitsunfähigkeit kann 50.000 Euro und mehr kosten. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sind sogar siebenstellige Forderungen möglich. Ohne entsprechende Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen – inklusive Immobilie. (Schadenshöhen sind stark einzelfallabhängig.)
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