Handwerker sagt zu – und kommt nicht? Diese Rechte hast du jetzt!

Handwerker erscheint nicht – rechtlich belangbar?
Zuletzt aktualisiert: 23.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Ein vereinbarter Termin, extra Urlaub genommen, stundenlang gewartet – und der Handwerker erscheint einfach nicht. Wir erzählen, wie uns das passiert ist, und klären, welche rechtlichen Möglichkeiten man in so einer Situation hat.
🔹 Was wir gelernt haben: Ein Handwerker, der einen verbindlichen Termin platzen lässt, kann rechtlich haftbar gemacht werden – aber nur, wenn man bestimmte Schritte einhält und die Vereinbarung nachweisen kann.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Checklisten für die Beauftragung von Handwerkern, rechtliche Hintergründe zu Vertragspflichten und Verzug, Musterbriefe für Mahnungen und konkrete Tipps, wie man sich vor solchen Situationen schützt.
In den ersten Stunden des Morgens war ich noch optimistisch. Wir hatten seit Wochen auf diesen Termin gewartet – ein Installateur sollte endlich unsere undichte Heizung reparieren, die uns seit dem Herbst immer wieder Probleme machte. Der Handwerker hatte den Termin selbst vorgeschlagen: Mittwoch, acht Uhr morgens, er würde etwa zwei bis drei Stunden brauchen. Ich hatte extra einen Tag Urlaub genommen, weil ich mittags noch andere Dinge erledigen wollte und weil ich nicht riskieren wollte, dass er vor verschlossener Tür steht. Um halb acht war ich wach, hatte Kaffee gekocht und den Heizungsraum im Keller schon mal freigeräumt. Alles war vorbereitet.
Später haben wir gemerkt, dass dieser Optimismus unbegründet war. Acht Uhr kam und ging. Ich wartete. Acht Uhr fünfzehn. Acht Uhr dreißig. Um neun Uhr rief ich zum ersten Mal an – niemand ging ran. Ich schickte eine SMS: „Guten Morgen, sind Sie unterwegs? Wir warten seit acht Uhr." Keine Antwort. Um halb zehn versuchte ich es noch einmal telefonisch, dann per E-Mail. Nichts. Um elf Uhr war klar: Der Handwerker würde nicht kommen. Kein Anruf, keine Entschuldigung, keine Erklärung. Einfach nichts. Mein Urlaubstag war futsch, die Heizung immer noch kaputt, und ich stand da mit einem Gefühl zwischen Wut und Fassungslosigkeit.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir gar nicht, ob wir überhaupt etwas tun konnten. Klar, es war ärgerlich, aber rechtlich? Konnte man einen Handwerker dafür belangen, dass er einfach nicht erscheint? Wir hatten zwar eine mündliche Vereinbarung am Telefon getroffen, aber keinen schriftlichen Vertrag. Der Handwerker hatte mir per E-Mail den Termin bestätigt – eine knappe Zeile: „Mittwoch, 8 Uhr, bin da" –, aber mehr auch nicht. Reicht das als Grundlage, um rechtliche Schritte einzuleiten? Oder mussten wir das einfach hinnehmen und uns einen neuen Handwerker suchen?
Was uns dann geholfen hat, war eine Recherche im Internet und ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Baurecht, den wir über unsere Rechtsschutzversicherung konsultieren konnten. Dort wurde uns erklärt, dass die rechtliche Lage tatsächlich relativ klar ist – zumindest in der Theorie. Denn wenn ein Handwerker einen verbindlichen Termin zusagt und diesen dann ohne Absage und ohne triftigen Grund nicht einhält, befindet er sich im Verzug. Und das kann für ihn rechtliche Konsequenzen haben.
In den folgenden Tagen haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt und dabei gelernt, dass es vor allem auf drei Dinge ankommt: Erstens, ob ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist. Zweitens, ob der Termin eindeutig vereinbart war. Und drittens, ob man den Handwerker rechtlich korrekt in Verzug gesetzt hat. Alle drei Punkte sind wichtig, und wenn auch nur einer fehlt, wird es schwierig, rechtlich etwas zu erreichen.
Fangen wir beim ersten Punkt an: der Vertrag. Viele Menschen glauben, dass ein Vertrag nur dann gültig ist, wenn er schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterschrieben wurde. Das stimmt aber nicht. In Deutschland können Verträge grundsätzlich auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Das bedeutet: Wenn ich einen Handwerker anrufe, ihm den Auftrag beschreibe, er mir einen Preis nennt und wir uns auf einen Termin einigen, dann ist das bereits ein verbindlicher Vertrag – auch wenn nichts unterschrieben wurde.
(Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 311 BGB, Stand: 2025)
Das Problem ist nur: Einen mündlichen Vertrag nachzuweisen ist deutlich schwieriger als einen schriftlichen. Wenn der Handwerker später behauptet, es habe nie eine Vereinbarung gegeben oder der Termin sei nur „unverbindlich" besprochen worden, steht Aussage gegen Aussage. Deshalb ist es so wichtig, alle Absprachen schriftlich zu dokumentieren – entweder per E-Mail, per SMS oder per Chat. In unserem Fall hatten wir immerhin die E-Mail mit der Terminbestätigung, was uns später sehr geholfen hat.
(Beispielangabe – die Beweisbarkeit eines mündlichen Vertrags kann je nach Einzelfall variieren.)
Was uns auch klar geworden ist, ist die Bedeutung des zweiten Punkts: die Eindeutigkeit des Termins. Denn nicht jede Terminabsprache ist automatisch verbindlich. Wenn der Handwerker zum Beispiel sagt „Ich komme nächste Woche irgendwann vorbei" oder „Ich melde mich, wenn ich Zeit habe", dann ist das keine feste Terminvereinbarung, sondern eher eine vage Ankündigung. In solchen Fällen kann man dem Handwerker rechtlich nicht vorwerfen, dass er nicht erscheint, weil es eben keinen konkreten Termin gab, den er hätte einhalten müssen.
Anders sieht es aus, wenn der Termin klar definiert ist – also Datum und Uhrzeit feststehen. In unserem Fall war das gegeben: „Mittwoch, 8 Uhr". Das ist eindeutig, und das kann man auch nachweisen, weil es in der E-Mail steht. Solche Formulierungen sind rechtlich bindend, und wenn der Handwerker zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint, liegt eine Pflichtverletzung vor.
Später haben wir auch erfahren, dass es einen dritten, oft übersehenen Punkt gibt: die Mahnung. Denn selbst wenn ein verbindlicher Vertrag mit festem Termin existiert und der Handwerker nicht erscheint, kommt er nicht automatisch in Verzug. Rechtlich gesehen muss man ihn erst noch einmal zur Erfüllung des Vertrags auffordern und ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Das nennt man Mahnung, und ohne eine solche Mahnung kann man in der Regel keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
(Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 286 BGB, Stand: 2025)
In unserem Fall haben wir das zunächst nicht gewusst. Wir waren einfach nur sauer, haben noch ein paar Mal versucht, den Handwerker zu erreichen, und dann beschlossen, uns einen anderen zu suchen. Aber als uns der Anwalt erklärte, dass wir durch eine ordentliche Mahnung möglicherweise Schadensersatz hätten fordern können – etwa für den verlorenen Urlaubstag oder für die Mehrkosten, die durch die Verzögerung entstanden sind –, haben wir es rückblickend bereut, nicht konsequenter vorgegangen zu sein.
(Beispielangabe – Schadensersatzansprüche können je nach Höhe des Schadens und Nachweisbarkeit variieren.)
Was uns in den Gesprächen mit dem Anwalt auch klar geworden ist, ist die Frage nach der Höhe des Schadens. Denn viele Menschen denken, dass man nur dann Schadensersatz verlangen kann, wenn ein messbarer finanzieller Schaden entstanden ist – also zum Beispiel, wenn man durch das Nichterscheinen des Handwerkers einen Folgeschaden am Haus erlitten hat oder wenn man einen anderen Handwerker zu höheren Kosten beauftragen musste. Aber das stimmt so nicht ganz. Auch immaterielle Schäden können grundsätzlich geltend gemacht werden – zum Beispiel der Aufwand, einen Tag Urlaub zu nehmen, oder die Fahrtkosten, die man hatte, weil man extra von der Arbeit nach Hause gefahren ist.
Das Problem ist nur, dass solche Ansprüche in der Praxis oft schwer durchzusetzen sind. Denn die Gerichte sind bei der Bewertung von immateriellen Schäden – also Schäden, die nicht direkt in Euro und Cent messbar sind – oft zurückhaltend. Ein verlorener Urlaubstag zum Beispiel hat zwar einen Wert, aber wie hoch dieser Wert ist, lässt sich nicht eindeutig beziffern. Manche Gerichte erkennen solche Schäden an, andere nicht. Das hängt stark vom Einzelfall ab.
(Beispielangabe – die Anerkennung von immateriellen Schäden kann je nach Gericht und Fallkonstellation variieren.)
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch gefragt, warum Handwerker überhaupt so oft nicht erscheinen. Denn wenn man mit anderen redet – im Freundeskreis, in Online-Foren, bei Nachbarn –, stellt man fest, dass fast jeder schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht hat. Der Handwerker sagt zu, erscheint aber nicht. Oder er kommt zwei Stunden zu spät, ohne sich zu melden. Oder er sagt kurzfristig ab, manchmal sogar erst am selben Morgen, wenn man schon alles vorbereitet hat. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch wirtschaftlich ein echtes Problem – vor allem für Menschen, die berufstätig sind und sich extra frei nehmen müssen.
Laut einer Umfrage der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 haben etwa 35 Prozent aller Auftraggeber schon einmal erlebt, dass ein Handwerker zu einem vereinbarten Termin nicht erschienen ist oder diesen kurzfristig abgesagt hat, ohne eine angemessene Begründung zu liefern. In der Baubranche und bei Installateuren liegt dieser Anteil sogar noch höher – bei über 40 Prozent. (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2024)
Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Handwerker sind einfach überlastet und nehmen mehr Aufträge an, als sie bewältigen können. Andere haben Probleme mit der Organisation oder der Termintreue. Und wieder andere gehen davon aus, dass Privatkunden „schon warten werden" und dass ein verpasster Termin nicht so schlimm ist. Das mag in manchen Fällen stimmen, aber es zeigt auch einen Mangel an Professionalität und Respekt gegenüber dem Kunden.
Was uns persönlich auch wichtig war, ist die Frage, wie man solche Situationen von vornherein vermeiden kann. Denn rückblickend hätten wir einiges anders machen können. Hier ein paar Tipps, die wir aus unserer Erfahrung und aus den Gesprächen mit Experten mitgenommen haben:
Erstens: Immer schriftlich bestätigen lassen. Das kann eine E-Mail sein, eine SMS oder ein Chat-Verlauf – Hauptsache, man hat etwas Schwarz auf Weiß. In dieser Bestätigung sollte stehen: Datum und Uhrzeit des Termins, grober Leistungsumfang (z. B. „Reparatur der Heizung im Keller"), geschätzter Zeitaufwand und idealerweise auch eine ungefähre Preisvorstellung. Das klingt vielleicht übertrieben, aber es schützt beide Seiten und verhindert Missverständnisse.
Zweitens: Einen Tag vorher noch einmal nachfragen. Ein kurzer Anruf oder eine SMS am Vortag: „Hallo, morgen um acht Uhr passt es noch, oder?" Das erinnert den Handwerker an den Termin und gibt ihm die Möglichkeit, rechtzeitig abzusagen, falls etwas dazwischengekommen ist. In vielen Fällen hätte das ausgereicht, um Missverständnisse zu klären oder um frühzeitig zu erfahren, dass der Handwerker doch nicht kommen kann.
Drittens: Realistische Erwartungen haben. Handwerker sind oft überlastet, gerade in Stoßzeiten wie im Herbst oder im Frühjahr. Deshalb kann es passieren, dass ein Termin verschoben werden muss – etwa weil ein Notfall dazwischengekommen ist oder weil ein vorheriger Auftrag länger gedauert hat als geplant. Das ist ärgerlich, aber bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar. Entscheidend ist, dass der Handwerker sich rechtzeitig meldet und eine alternative Lösung anbietet.
Ganz ehrlich, in unserem Fall war das Verhalten des Handwerkers nicht akzeptabel. Er hat sich weder vorher gemeldet noch nachträglich entschuldigt. Erst nach mehreren Tagen – nachdem wir ihm eine förmliche Mahnung per Einschreiben geschickt hatten – kam eine knappe Antwort per E-Mail: Er habe „viel um die Ohren" und könne den Auftrag doch nicht übernehmen. Keine Entschuldigung, keine Erklärung, einfach nur eine lapidare Absage. Zu dem Zeitpunkt hatten wir bereits einen anderen Installateur beauftragt, der deutlich teurer war, weil er kurzfristig kommen musste. Die Mehrkosten – etwa 200 Euro – haben wir versucht, vom ersten Handwerker zurückzufordern, aber er hat nicht mehr reagiert.
Später haben wir uns gefragt, ob es sich lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten. Unser Anwalt hat uns erklärt, dass das grundsätzlich möglich wäre – wir hätten eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen können, um die Mehrkosten als Schadensersatz einzufordern. Aber er hat uns auch geraten, das gut abzuwägen. Denn eine Klage kostet Zeit, Nerven und Geld – vor allem wenn man keinen Erfolg hat. Die Gerichtskosten für eine Klage im Bereich von 200 Euro liegen bei etwa 50 bis 100 Euro, dazu kommen gegebenenfalls Anwaltskosten. Wenn man verliert, muss man auch die Kosten der Gegenseite tragen. Und selbst wenn man gewinnt, ist nicht gesagt, dass der Handwerker auch wirklich zahlt – manche Betriebe sind zahlungsunfähig oder ignorieren einfach das Urteil.
(Beispielangabe – Gerichts- und Anwaltskosten können je nach Streitwert und Region variieren.)
Was uns in den Gesprächen mit anderen Betroffenen auch aufgefallen ist, ist die emotionale Belastung. Denn es geht nicht nur um Geld oder um einen verpassten Termin. Es geht auch um das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Man hat sich Zeit genommen, extra Urlaub beantragt, vielleicht sogar andere Termine verschoben – und dann erscheint der Handwerker einfach nicht, ohne sich zu melden. Das ist respektlos und verletzend. Und es hinterlässt ein Gefühl von Ohnmacht: Was kann man denn machen? Einfach hinnehmen? Oder sich stundenlang mit Anwälten, Mahnungen und Gerichten herumschlagen?
In unserem Fall haben wir uns letztendlich gegen eine Klage entschieden. Nicht, weil wir dachten, dass wir im Unrecht wären, sondern weil uns der Aufwand einfach zu hoch erschien im Verhältnis zu den 200 Euro, um die es ging. Stattdessen haben wir eine schlechte Bewertung auf einem Handwerkerportal hinterlassen – sachlich, aber deutlich. Und wir haben beschlossen, beim nächsten Mal besser aufzupassen und von Anfang an klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen.
Handwerker-Termin: wann liegt Verzug vor?
| Situation | Rechtslage | Mögliche Schritte | Erfolgschancen |
| Termin mündlich vereinbart, keine schriftliche Bestätigung | Vertrag kann bestehen, aber schwer nachweisbar¹ | Mahnung schicken, Zeugen benennen | Gering bis mittel |
| Termin schriftlich bestätigt (E-Mail, SMS) | Verbindlicher Vertrag, Verzug bei Nichterscheinen² | Nachfrist setzen, Schadensersatz fordern | Mittel bis hoch |
| Termin im schriftlichen Werkvertrag fixiert | Klare Vertragspflicht, Verzug ab vereinbartem Datum³ | Rücktritt, Ersatzvornahme, Schadensersatz | Hoch |
| Handwerker sagt kurzfristig ab, bietet Ersatztermin | Oft zulässig, wenn triftiger Grund⁴ | Ersatztermin akzeptieren oder ablehnen | Variiert |
¹ Ohne schriftliche Bestätigung ist die Durchsetzung erschwert, da Beweisprobleme entstehen.
² Laut § 286 BGB gerät der Schuldner in Verzug, wenn er die fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt (Stand: 2025).
³ Bei festem Termin im Vertrag ist keine zusätzliche Mahnung erforderlich; der Verzug tritt automatisch ein (§ 286 Abs. 2 BGB).
⁴ Notfälle oder höhere Gewalt können eine Absage rechtfertigen; ansonsten kann Schadensersatz verlangt werden.
(Beispielangaben – können je nach Einzelfall und gerichtlicher Bewertung variieren.)
In den Monaten nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es branchenweite Standards oder Verhaltenskodizes gibt, die Handwerker einhalten sollten. Und tatsächlich gibt es solche Standards – zumindest auf dem Papier. Die Handwerkskammern in Deutschland haben Richtlinien erarbeitet, die unter anderem regeln, wie Handwerker mit Terminen, Angeboten und Reklamationen umgehen sollten. Dazu gehört zum Beispiel die Regel, dass Termine verbindlich eingehalten werden müssen und dass der Handwerker sich rechtzeitig melden sollte, wenn er absehen kann, dass er nicht pünktlich sein wird.
(Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks, Stand: 2025)
Das Problem ist, dass diese Richtlinien nicht rechtlich bindend sind. Sie sind eher eine Art Selbstverpflichtung der Branche, und ob ein einzelner Handwerker sie einhält, ist eine andere Frage. Manche Handwerksbetriebe legen großen Wert auf Termintreue und Kundenkommunikation, andere weniger. Und die Handwerkskammern haben nur begrenzte Möglichkeiten, gegen Mitglieder vorzugehen, die sich nicht an die Standards halten.
Was uns persönlich auch wichtig war, ist die Frage nach Alternativen. Denn wenn man mehrfach schlechte Erfahrungen mit Handwerkern gemacht hat, stellt sich irgendwann die Frage: Gibt es Möglichkeiten, das Risiko zu minimieren? Und tatsächlich gibt es ein paar Ansätze, die helfen können:
Erstens: Empfehlungen einholen. Handwerker, die von Freunden, Nachbarn oder Kollegen empfohlen werden, sind oft zuverlässiger als solche, die man einfach aus dem Internet oder aus dem Telefonbuch heraussucht. Denn wenn jemand aus dem eigenen Umfeld gute Erfahrungen gemacht hat, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Handwerker professionell arbeitet und Termine einhält.
Zweitens: Online-Bewertungen prüfen. Viele Handwerkerportale bieten inzwischen Bewertungssysteme an, bei denen Kunden ihre Erfahrungen teilen können. Das ist natürlich nicht hundertprozentig verlässlich – es gibt auch gefälschte Bewertungen oder ungerechte negative Kommentare –, aber es kann einen ersten Eindruck vermitteln. Besonders aussagekräftig sind detaillierte Bewertungen, in denen konkret beschrieben wird, wie der Handwerker gearbeitet hat und wie er mit Problemen umgegangen ist.
Drittens: Größere Betriebe bevorzugen. Kleinere Ein-Mann-Betriebe sind oft flexibler und manchmal auch günstiger, aber sie haben auch eher Kapazitätsprobleme. Größere Betriebe mit mehreren Mitarbeitern können oft besser planen und haben Ersatz, wenn ein Mitarbeiter ausfällt. Das ist natürlich keine Garantie, aber tendenziell sind größere Betriebe organisierter.
Später haben wir auch erfahren, dass es in einigen europäischen Ländern strengere Regelungen gibt, was die Verbindlichkeit von Handwerkerterminen angeht. In Frankreich zum Beispiel gibt es gesetzliche Vorgaben, die Handwerker dazu verpflichten, vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Ähnliche Regelungen gibt es in den Niederlanden und in Skandinavien. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren mehrfach über eine Harmonisierung der Verbraucherschutzstandards im Handwerksbereich diskutiert, aber bislang ist es nicht zu einheitlichen Regelungen gekommen. (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Stand: 2025)
In Deutschland ist die Rechtslage – wie so oft – differenzierter. Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorgaben für Handwerkertermine, sondern es gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Das bedeutet: Wenn ein Vertrag zustande gekommen ist und der Handwerker seine Leistung nicht erbringt, kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen – aber er muss das selbst durchsetzen, und das kann mühsam sein.
Ganz ehrlich, rückblickend hätten wir uns gewünscht, dass der Handwerker einfach ehrlich gewesen wäre. Wenn er von Anfang an gesagt hätte: „Ich schaffe den Termin nicht, ich habe zu viel zu tun", dann hätten wir uns einen anderen gesucht und wären nicht einen ganzen Tag zu Hause geblieben. Aber stattdessen hat er den Termin bestätigt, ist nicht erschienen und hat sich auch nachträglich nicht anständig entschuldigt. Das war das, was uns am meisten geärgert hat – nicht die Tatsache, dass er keine Zeit hatte, sondern die Art und Weise, wie er damit umgegangen ist.
Was uns in den Gesprächen mit anderen Betroffenen auch klar geworden ist, ist die Bedeutung von klarer Kommunikation. Viele Konflikte zwischen Handwerkern und Auftraggebern entstehen, weil nicht klar kommuniziert wird – weil Erwartungen nicht abgeglichen werden, weil Termine vage bleiben, weil Preise nicht eindeutig besprochen werden. Und oft könnte man solche Konflikte vermeiden, wenn beide Seiten offener und ehrlicher miteinander sprechen würden.
✅ Handwerkertermin absichern – 6 Steps (Checkliste)
- Schriftliche Bestätigung: Termin, Leistungsumfang und Preis per E-Mail oder SMS bestätigen lassen; Datum und Uhrzeit eindeutig festhalten.
- Erinnerung am Vortag: Einen Tag vor dem Termin kurz nachfragen, ob alles noch passt; gibt dem Handwerker Gelegenheit zur rechtzeitigen Absage.
- Erreichbar sein: Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen; Handwerker sollte Möglichkeit haben, sich bei Verspätung zu melden.
- Dokumentation: Bei Nichterscheinen Zeitpunkt und alle Kontaktversuche (Anrufe, SMS, E-Mails) festhalten.
- Schriftliche Mahnung: Bei Verzug innerhalb einer Woche eine förmliche Mahnung mit Nachfrist von 7–14 Tagen schicken.
- Fristen einhalten: Dokumentierte Kommunikation und Mahnungen sind Voraussetzung für spätere Schadensersatzansprüche.
Musterbrief – Mahnung bei Nichterscheinen des Handwerkers
Sehr geehrte/r [Name des Handwerkers],
am [Datum] hatten wir einen verbindlichen Termin um [Uhrzeit] vereinbart (siehe E-Mail vom [Datum]). Sie sind nicht erschienen und haben sich auch nicht gemeldet.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Auftrag bis zum [Datum, ca. 14 Tage später] zu erfüllen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, behalte ich mir vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, welche Rolle Versicherungen spielen können. Denn in manchen Fällen – etwa wenn durch das Nichterscheinen eines Handwerkers ein Folgeschaden entstanden ist – kann auch eine Versicherung einspringen. Zum Beispiel, wenn durch eine undichte Heizung ein Wasserschaden entsteht, weil der Installateur nicht rechtzeitig gekommen ist. In solchen Fällen kann die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Handwerkers einspringen, aber das ist oft kompliziert und setzt voraus, dass man nachweisen kann, dass der Schaden durch das Nichterscheinen entstanden ist.
Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2024 kommt es in etwa fünf Prozent aller Schadensfälle im Gebäudebereich zu Streitigkeiten darüber, ob ein Schaden durch das verspätete Erscheinen oder Nichterscheinen eines Handwerkers (mit-)verursacht wurde. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien außergerichtlich, aber es gibt auch Fälle, die vor Gericht landen. (Quelle: GDV, gdv.de, Stand: 2024)
Was uns persönlich auch wichtig war, ist die Frage nach der Fairness gegenüber den Handwerkern. Denn auch wenn wir in unserem Fall schlechte Erfahrungen gemacht haben, wissen wir, dass die meisten Handwerker hart arbeiten und ihr Bestes geben. Die Branche ist oft überlastet, die Auftragslage ist gut, aber die Kapazitäten sind begrenzt. Viele Handwerksbetriebe haben Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter zu finden, und arbeiten oft an der Belastungsgrenze. Das rechtfertigt zwar nicht, dass Termine nicht eingehalten werden, aber es erklärt zumindest, warum es manchmal zu Problemen kommt.
Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, eine Balance zu finden: Einerseits sollten Handwerker professionell arbeiten und Termine einhalten – oder zumindest rechtzeitig absagen, wenn das nicht möglich ist. Andererseits sollten Auftraggeber auch ein gewisses Maß an Verständnis aufbringen, wenn mal etwas schiefgeht – etwa wenn ein Notfall dazwischenkommt oder wenn ein vorheriger Auftrag länger gedauert hat als geplant. Entscheidend ist, dass beide Seiten offen miteinander kommunizieren und dass Probleme frühzeitig angesprochen werden.
Mittlerweile, fast ein Jahr später, haben wir unsere Lektion gelernt. Beim nächsten Handwerkertermin haben wir alles schriftlich bestätigen lassen, haben am Vortag noch einmal nachgefragt und haben auch eine Formulierung in die Terminbestätigung eingefügt: „Bei Nichterscheinen ohne Absage behalten wir uns vor, Schadensersatz geltend zu machen." Das klingt vielleicht etwas förmlich, aber es signalisiert dem Handwerker, dass wir es ernst meinen und dass wir unsere Rechte kennen. Und tatsächlich hat es funktioniert: Der Handwerker ist pünktlich erschienen, hat ordentlich gearbeitet und hat uns am Ende sogar eine detaillierte Rechnung geschickt. So sollte es eigentlich immer sein.
Was wir anderen mitgeben möchten, ist vor allem eines: Lasst euch nicht alles gefallen. Wenn ein Handwerker einen Termin nicht einhält und sich nicht einmal meldet, ist das nicht in Ordnung, und ihr habt das Recht, das anzusprechen. Natürlich sollte man nicht gleich mit dem Anwalt drohen oder eine Klage einreichen – in den meisten Fällen lässt sich das Problem auch im direkten Gespräch lösen. Aber es ist wichtig, dass ihr eure Rechte kennt und dass ihr euch traut, diese einzufordern, wenn es nötig ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen geschrieben und gefragt, wie man sich konkret verhalten sollte, wenn ein Handwerker nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Hier sind die drei häufigsten Fragen, die uns erreicht haben:
1. Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn der Handwerker nicht erscheint?
Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Sie brauchen einen verbindlichen Vertrag mit festem Termin und Sie müssen den Handwerker in Verzug setzen, indem Sie ihm eine schriftliche Mahnung mit Nachfrist schicken. Erst wenn er auch diese Frist verstreichen lässt, können Sie Schadensersatz verlangen – etwa für verlorenen Urlaub, Fahrtkosten oder Mehrkosten für einen Ersatzhandwerker. Allerdings muss der Schaden nachweisbar und bezifferbar sein, und in der Praxis ist die Durchsetzung oft schwierig und aufwändig. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 280 ff. BGB, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Einzelfall und Nachweisbarkeit des Schadens variieren.)
2. Reicht eine mündliche Terminvereinbarung als Grundlage für rechtliche Schritte?
Theoretisch ja, denn auch mündliche Verträge sind grundsätzlich bindend. Praktisch wird es aber sehr schwierig, einen mündlichen Termin nachzuweisen, wenn der Handwerker ihn bestreitet. Deshalb ist es dringend empfehlenswert, alle Absprachen schriftlich zu dokumentieren – per E-Mail, SMS oder Chat. Wenn Sie nur eine mündliche Vereinbarung haben, können Sie versuchen, Zeugen zu benennen oder den Kommunikationsverlauf (z. B. Anruflisten) zu dokumentieren, aber die Erfolgsaussichten sind deutlich geringer. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Einzelfall und Beweislage variieren.)
3. Lohnt es sich, wegen eines ausgefallenen Handwerkertermins zu klagen?
Das hängt stark von der Höhe des Schadens und vom Aufwand ab. Bei kleineren Beträgen – etwa 100 bis 300 Euro – übersteigen die Kosten für Anwalt und Gericht oft den möglichen Gewinn. Zudem ist der Ausgang unsicher, und selbst wenn Sie gewinnen, ist nicht garantiert, dass der Handwerker auch zahlt. Deshalb sollten Sie zuerst versuchen, das Problem außergerichtlich zu lösen – durch ein klärendes Gespräch, eine Mahnung oder eine Beschwerde bei der Handwerkskammer. Nur wenn der Schaden erheblich ist und wenn Sie gute Erfolgsaussichten haben, lohnt sich der Gang zum Gericht. (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Streitwert und individueller Situation variieren.)
Abschließende Gedanken
Was uns am Ende dieser Geschichte am meisten in Erinnerung bleibt, ist nicht der ausgefallene Termin oder der verlorene Urlaubstag. Es ist die Erkenntnis, wie wichtig klare Kommunikation und schriftliche Vereinbarungen sind – nicht nur im Umgang mit Handwerkern, sondern generell bei allen größeren Dienstleistungen. Denn ohne klare Absprachen entstehen Missverständnisse, und ohne schriftliche Nachweise ist es fast unmöglich, seine Rechte durchzusetzen.
Deshalb unser Appell an alle, die einen Handwerker beauftragen wollen: Nehmt euch die Zeit, alles ordentlich zu regeln. Fragt nach, lasst euch Dinge bestätigen, dokumentiert Absprachen. Das klingt vielleicht bürokratisch, aber es schützt euch vor Ärger und Enttäuschungen. Und wenn doch mal etwas schiefgeht, habt ihr zumindest eine Grundlage, um eure Rechte einzufordern.
Und an die Handwerker unter euch: Bitte meldet euch, wenn ihr einen Termin nicht einhalten könnt. Ein kurzer Anruf oder eine SMS reicht oft schon aus, um eine Menge Frust zu vermeiden. Denn was für euch vielleicht nur ein verschobener Termin ist, ist für eure Kunden oft ein ganzer verlorener Tag.