Gewächshaus nach Sturm zerstört? So bekommst du dein Geld von der Versicherung zurück!

Gewächshaus durch Sturm zerstört – greift Gartenversicherung?
Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Nach einem Sturm steht man oft vor den Trümmern des Gewächshauses – wir klären, welche Versicherungen in welchen Fällen zahlen, wie man Schäden richtig dokumentiert und worauf man beim Versicherungsschutz achten sollte.
🔹 Was wir gelernt haben: Standard-Hausratversicherungen decken Gartenschäden meist nicht ab – nur spezielle Außen- oder Gartenversicherungen helfen, und auch die haben oft enge Grenzen beim Thema Windstärke, Befestigung und Glasbruch.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkretes Wissen zu Versicherungsbedingungen, praktische Checklisten zur Schadendokumentation, rechtliche Hinweise und Tipps zur Prävention künftiger Sturmschäden im Garten.
An einem Montagmorgen im März bin ich mit einem mulmigen Gefühl aufgewacht. Die ganze Nacht hatte der Wind um das Haus gepfiffen, Regenböen hatten gegen die Fenster gepeitscht, und mehrmals hatte ich im Halbschlaf ein Krachen gehört. Aber erst als es hell wurde und ich aus dem Küchenfenster in den Garten schaute, wurde mir klar, was passiert war: Unser Gewächshaus – drei mal vier Meter, aus Aluminium und Glas, seit fünf Jahren unser ganzer Stolz – lag in Trümmern. Die Seitenwände waren eingedrückt, mehrere Glasscheiben zerbrochen, das Dach halb abgerissen. Überall lagen Scherben, verbogene Metallstreben und umgeworfene Pflanztöpfe. Mein erster Gedanke war nicht mal der materielle Schaden, sondern die Tomaten- und Gurkensetzlinge, die wir gerade erst gepflanzt hatten.
Ganz ehrlich, am Anfang war ich einfach nur geschockt. Mein Mann kam dazu, sah das Chaos und sagte: „Das zahlt doch die Versicherung, oder?" Ich wusste es nicht. Wir hatten eine Hausratversicherung, eine Gebäudeversicherung für das Haus – aber deckt das auch Sachen im Garten? Ein Gewächshaus steht ja draußen, ist fest verankert, aber gehört es zum Gebäude oder zum Hausrat? Oder ist es etwas ganz anderes? Diese Fragen stellten sich sofort, und wir hatten keine Antworten. Also habe ich erstmal Fotos gemacht – von allen Seiten, aus verschiedenen Winkeln, nah und fern. Das war das Einzige, was mir in diesem Moment sinnvoll erschien.
In den ersten Stunden nach dem Sturm haben wir versucht, die wichtigsten Trümmer zu sichern. Lose Glasscheiben, die noch nicht zerbrochen waren, haben wir vorsichtig herausgenommen und zur Seite gelegt. Die verbogenen Metallteile haben wir gestapelt, damit sie niemanden verletzen. Und dann haben wir angefangen zu recherchieren. Was ich dabei gelernt habe, möchte ich heute mit euch teilen – denn Sturmschäden an Gewächshäusern sind häufiger, als man denkt, und die Versicherungsfrage ist komplizierter, als sie sein sollte.
Bevor wir ins Detail gehen, eine grundlegende Erklärung zur Versicherungslandschaft. In Deutschland gibt es verschiedene Versicherungen, die theoretisch für Sturmschäden aufkommen können: die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung, spezielle Gartenversicherungen und manchmal auch Glasversicherungen. Welche davon greift, hängt davon ab, was genau beschädigt wurde, wie es beschädigt wurde und was im Versicherungsvertrag steht. Das klingt simpel, ist es aber nicht – denn die Übergänge sind oft fließend und die Versicherungsbedingungen komplex. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden jährlich etwa 300.000 Sturmschäden an Privatgebäuden und Hausrat gemeldet (Quelle: gdv.de, Stand: 2024). (Diese Zahl umfasst alle Arten von Sturmschäden – nicht nur Gewächshäuser, sondern auch Dächer, Fenster und Gartenmöbel.)
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile ab. Das sind Dächer, Wände, Fenster, fest installierte Anbauten wie Carports oder Wintergärten. Ein freistehend im Garten, auch wenn es auf einem Fundament steht, gilt meist nicht als Teil des Gebäudes – zumindest nicht automatisch. Manche Wohngebäudeversicherungen bieten jedoch Zusatzbausteine an, die Nebengebäude oder Gartenbauten mit einschließen. Aber das muss explizit vereinbart sein. Bei uns war es nicht der Fall. Wir hatten beim Abschluss der Versicherung vor zehn Jahren nicht an ein Gewächshaus gedacht, weil wir damals noch keins hatten.
Die Hausratversicherung hingegen deckt bewegliche Gegenstände im Haushalt ab. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung – alles, was man mitnehmen könnte, wenn man umzieht. Aber gilt ein Gewächshaus als Hausrat? Hier wird es knifflig. Ein kleines, mobiles Foliengewächshaus könnte theoretisch als Hausrat gelten. Ein massives Glashaus mit Fundament eher nicht. Und selbst wenn: Die meisten Hausratversicherungen schließen Gegenstände aus, die sich dauerhaft im Freien befinden. Gartenmöbel, Grills, Fahrräder – all das ist oft nur im Rahmen einer Außenversicherung gedeckt, und auch die hat Grenzen. Laut Stiftung Warentest sind in Standard-Hausratpolicen Gegenstände im Garten häufig nur bis zu einem Prozent der Versicherungssumme mitversichert (Quelle: test.de, Stand: 2024). (Diese Prozentsätze können je nach Versicherer und Tarif erheblich variieren – Vertragsbedingungen prüfen.)
Dann gibt es noch spezielle Gartenversicherungen. Diese decken explizit Gartenhäuser, Gewächshäuser, Zäune, Gartenmöbel und manchmal sogar Pflanzen ab. Sie sind allerdings nicht so verbreitet wie Hausrat- oder Gebäudeversicherungen und oft teurer. Eine Gartenversicherung für ein Grundstück mit Gewächshaus kostet je nach Versicherungssumme zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr (Stand: 2025). (Preise können je nach Anbieter, Region und Deckungsumfang stark variieren.) Wir hatten keine solche Versicherung – und das war unser Problem.
Nun zur zentralen Frage: Wann zahlt eine Versicherung überhaupt bei Sturmschäden? Hier gibt es eine wichtige Schwelle: Windstärke 8. Laut den Versicherungsbedingungen der meisten deutschen Versicherer gilt ein Ereignis nur dann als versicherter Sturm, wenn der Wind Geschwindigkeiten von mindestens 62 Kilometern pro Stunde erreicht – das entspricht Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala. Alles darunter gilt als „starker Wind", nicht als Sturm, und ist in der Regel nicht versichert (Quelle: GDV, Stand: 2025). (Diese Definition ist in den meisten Versicherungsbedingungen standardisiert, kann aber im Einzelfall abweichen – Vertrag prüfen.) Das klingt technisch, hat aber große praktische Bedeutung: Wenn das Gewächshaus bei Windstärke 7 kaputtgeht, zahlt die Versicherung nicht – auch wenn der Schaden erheblich ist.
In unserem Fall stellte sich also die Frage: Wie stark war der Wind in jener Nacht? Ich habe mich an den Deutschen Wetterdienst (DWD) gewandt und eine Wetterauskunft für unseren Ort und den fraglichen Zeitraum angefordert. Das kostet eine kleine Gebühr – etwa 20 Euro (Stand: 2025) –, liefert aber ein offizielles Gutachten über die Windgeschwindigkeiten. (Preise können je nach Umfang der Auskunft variieren.) Alternativ kann man auch auf lokale Wetterstationen oder Nachrichtenberichte zurückgreifen, aber die sind vor Gericht oder gegenüber der Versicherung weniger belastbar. Bei uns ergab die DWD-Auskunft, dass in jener Nacht Böen bis zu 75 Kilometer pro Stunde gemessen wurden – also knapp über der Schwelle zu Windstärke 8. Das war wichtig.
Dann kam der nächste Schritt: die Versicherung kontaktieren. Ich habe unsere Hausratversicherung angerufen und den Schaden gemeldet. Die Dame am Telefon war freundlich, aber wenig hoffnungsvoll. „Gewächshäuser sind bei uns leider nicht automatisch mitversichert", sagte sie. „Aber ich lege trotzdem einen Schadensfall an, und ein Gutachter wird sich das anschauen." Das klang nicht vielversprechend. Trotzdem habe ich alle geforderten Unterlagen zusammengestellt: Fotos, eine Beschreibung des Schadens, Kaufbelege für das Gewächshaus, die Wetterauskunft vom DWD. Alles per E-Mail an die Versicherung geschickt, mit Lesebestätigung und Fristsetzung. Der GDV empfiehlt, Sturmschäden innerhalb von sieben Tagen zu melden (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). (Diese Frist kann je nach Versicherer variieren – manche geben längere Fristen, manche kürzere.)
Später haben wir gemerkt, dass die Dokumentation entscheidend ist. Nicht nur Fotos des Schadens, sondern auch Beweise für den Zustand vor dem Sturm. Glücklicherweise hatten wir ein paar Monate zuvor Fotos vom Garten gemacht – darauf war das Gewächshaus intakt zu sehen. Das half, um zu beweisen, dass der Schaden tatsächlich durch den Sturm entstanden war und nicht durch Verschleiß oder mangelnde Wartung. Denn das ist eine häufige Argumentation von Versicherungen: „Das Gewächshaus war alt, die Befestigung marode – der Sturm war nur der letzte Anstoß." Um solche Einwände zu entkräften, braucht man Beweise. Auch Zeugen können helfen – Nachbarn, die das Gewächshaus vor und nach dem Sturm gesehen haben.
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: die Befestigung. Versicherungen prüfen, ob das beschädigte Objekt ordnungsgemäß gesichert war. Ein Gewächshaus, das nur lose auf dem Boden steht, gilt als unzureichend befestigt – und die Versicherung kann die Zahlung verweigern. Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) müssen versicherte Gegenstände „dem Stand der Technik entsprechend gesichert" sein. Bei Gewächshäusern bedeutet das in der Regel: Fundament oder Erdanker, stabile Verankerung, fachgerechte Montage. Unser Gewächshaus stand auf einem Betonfundament und war mit Erdankern zusätzlich gesichert – das konnten wir durch Fotos und die Montage-Rechnung belegen. Das war wichtig für die spätere Anerkennung des Schadens.
Nun zu einem Detail, das vielen nicht bewusst ist: Glasbruch wird oft separat behandelt. Selbst wenn das Gewächshaus an sich versichert ist, sind zerbrochene Glasscheiben nicht automatisch mit eingeschlossen. Dafür braucht man in vielen Fällen eine separate Glasversicherung oder einen entsprechenden Zusatzbaustein. Glasversicherungen decken normalerweise Fenster, Türen, Spiegel und manchmal auch Glasdächer oder Gewächshäuser – aber nur, wenn das vertraglich vereinbart ist. Bei uns war das nicht der Fall. Das bedeutete: Selbst wenn die Versicherung den Schaden am Metallgestell anerkannt hätte, wären die zerbrochenen Scheiben möglicherweise nicht ersetzt worden. (Die Regelungen zu Glasbruch variieren stark zwischen Versicherern – manche Policen schließen Glas automatisch ein, andere nicht.)
Ein Nachbar, der von unserem Schaden gehört hatte, erzählte uns von seiner Erfahrung. Sein Gewächshaus war vor zwei Jahren ebenfalls bei einem Sturm beschädigt worden – allerdings deutlich geringer. Bei ihm hatte die Gartenversicherung gezahlt, ohne Probleme. Der Unterschied: Er hatte eine spezielle Police abgeschlossen, die explizit Gewächshäuser einschloss, und er hatte den Schaden innerhalb von 24 Stunden gemeldet. Das zeigt: Schnelles Handeln und der richtige Versicherungsschutz machen den Unterschied. Ohne beides wird es schwierig.
Jetzt zur rechtlichen Dimension, die besonders bei selbstgebauten oder nachträglich erweiterten Gewächshäusern relevant ist. Wenn ein Gewächshaus nicht normgerecht gebaut oder ohne Baugenehmigung errichtet wurde, kann die Versicherung die Leistung verweigern. In einigen Bundesländern braucht man für Gewächshäuser ab einer bestimmten Größe (meist ab 30 Quadratmeter Grundfläche oder zwei Meter Höhe) eine Baugenehmigung (Stand: 2025). (Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland und können sich ändern – bei der zuständigen Baubehörde nachfragen.) Unser Gewächshaus war mit zwölf Quadratmetern unter dieser Schwelle, aber es ist wichtig, das zu wissen – denn bei ungenehmigten Bauten kann die Versicherung argumentieren, dass kein Versicherungsschutz besteht.
Nach etwa zwei Wochen kam dann die Rückmeldung von unserer Hausratversicherung. Der Gutachter war vor Ort gewesen, hatte sich die Trümmer angesehen, Fotos gemacht und ein Protokoll verfasst. Seine Einschätzung: Der Schaden wurde tatsächlich durch den Sturm verursacht, das Gewächshaus war ordnungsgemäß befestigt, und der Wind erreichte die erforderliche Stärke. Aber: Das Gewächshaus fällt nicht unter unseren Hausratvertrag, weil es dauerhaft im Freien steht und keine Außenversicherung besteht. Auch die Gebäudeversicherung greift nicht, weil das Gewächshaus kein fester Bestandteil des Gebäudes ist. Fazit: Kein Versicherungsschutz. Wir blieben auf dem Schaden sitzen.
Der finanzielle Verlust war erheblich. Das Gewächshaus hatte damals etwa 1.200 Euro gekostet, plus Material für das Fundament, plus Pflanzen, Erde und Ausstattung. Insgesamt schätzten wir den Schaden auf etwa 1.500 bis 1.800 Euro. Kein Vermögen, aber für uns als Familie mit zwei Kindern eine spürbare Summe. Hätten wir eine Gartenversicherung gehabt, wäre vermutlich ein Großteil davon erstattet worden – abzüglich Selbstbehalt, der bei solchen Versicherungen oft zwischen 150 und 300 Euro liegt (Stand: 2025). (Selbstbehalte können je nach Tarif und Versicherer variieren.)
In den Wochen danach haben wir überlegt, wie wir weitermachen. Ein neues Gewächshaus kaufen? Das alte reparieren? Oder ganz darauf verzichten? Wir haben uns für eine Kombination entschieden: Die unbeschädigten Metallteile haben wir behalten und mit neuen Teilen ergänzt. Die Glasscheiben haben wir durch günstigere Hohlkammerplatten aus Polycarbonat ersetzt – die sind bruchsicherer und kosten etwa die Hälfte. Insgesamt haben wir etwa 600 Euro investiert, um das Gewächshaus wieder funktionsfähig zu machen. Und diesmal haben wir eine Gartenversicherung abgeschlossen – mit expliziter Deckung für Gewächshäuser und Glasbruch.
Nun eine Übersicht über verschiedene Versicherungsoptionen und was sie abdecken:
| Versicherungstyp | Deckt Gewächshaus? | Voraussetzungen | Glasbruch inklusive? | Kosten/Jahr |
| Standard-Hausrat | Meist nein | Nur bei Außenversicherung, oft begrenzt | Meist nein | 0 € (kein Zusatz)*¹ |
| Hausrat mit Außenversicherung | Eingeschränkt | Bis 1–5 % der Summe, oft niedrige Grenze | Selten | +20–50 €*² |
| Wohngebäudeversicherung | Nur bei Zusatz | Muss als Nebengebäude vereinbart sein | Je nach Tarif | +30–80 €*³ |
| Gartenversicherung | Ja | Explizit versichert, oft mit Wertgrenze | Oft Zusatzoption | 50–200 €*⁴ |
| Glasversicherung | Nur Glasteile | Separat abschließbar, nur für Glas | Ja | 30–100 €*⁵ |
¹ Standardtarife ohne Außenversicherung decken Gewächshäuser in der Regel nicht – Vertragsbedingungen prüfen.
² Außenversicherung als Zusatzbaustein erhältlich – Deckungssummen oft begrenzt auf 5.000–10.000 Euro.
³ Gewächshaus muss als Nebengebäude eingetragen sein – nicht bei allen Versicherern möglich.
⁴ Preis hängt stark von Versicherungssumme und Selbstbehalt ab – Vergleich lohnt sich.
⁵ Glasversicherungen decken oft nur fest verbautes Glas – mobile Gewächshäuser eventuell ausgeschlossen.
Ganz ehrlich, ich war frustriert über die Intransparenz des Versicherungssystems. Warum ist es so kompliziert? Warum deckt eine Hausratversicherung nicht automatisch Dinge, die zum Haushalt gehören – wie ein Gewächshaus? Die Antwort liegt in der Risikoeinschätzung: Gegenstände im Freien sind stärker gefährdet durch Wetter, Diebstahl, Vandalismus. Deshalb wollen Versicherer sie nur gegen höhere Prämien absichern. Aber das wird den Kunden oft nicht klar kommuniziert. Viele glauben, sie seien umfassend versichert – bis der Schadensfall eintritt. Mehr Aufklärung wäre dringend nötig.
Ein Aspekt, der uns später bewusst wurde: die Rolle des Klimawandels. Stürme werden häufiger und intensiver, zumindest in einigen Regionen Deutschlands. Laut Deutschem Wetterdienst hat die Zahl der Sturmtage in Deutschland in den letzten Jahrzehnten zugenommen (Quelle: DWD, Stand: 2024). Das bedeutet: Das Risiko für Sturmschäden steigt – und damit auch die Relevanz von Versicherungen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass der Klimawandel extreme Wetterereignisse begünstigt und empfiehlt, Gebäude und Gartenbauten besser gegen Sturm zu sichern (Quelle: bund.net, Stand: 2025). Das ist nicht nur eine Frage der Versicherung, sondern auch der Prävention.
Sprechen wir über Prävention: Was kann man tun, um Sturmschäden am Gewächshaus zu vermeiden? Erstens: stabile Befestigung. Erdanker, Betonfundament, Sturmsicherungen – all das hilft. Zweitens: regelmäßige Wartung. Lockere Schrauben nachziehen, beschädigte Dichtungen ersetzen, verrostete Teile austauschen. Drittens: rechtzeitige Warnung ernst nehmen. Wenn ein Sturm angekündigt ist, kann man das Gewächshaus zusätzlich sichern – etwa durch Anbringen von Spannseilen oder temporäres Entfernen loser Teile. Viertens: Materialwahl. Glas ist schön, aber anfällig; Polycarbonat ist robuster. Aluminiumgestelle sind leichter und damit windanfälliger als Stahlgestelle. Solche Details machen einen Unterschied.
Ein Leser hatte uns nach einem früheren Artikel geschrieben und gefragt, ob man Sturmschäden vorbeugen kann, indem man das Gewächshaus im Winter abbaut. Das ist theoretisch möglich, aber unpraktisch. Gewächshäuser werden ja gerade im Frühjahr und Herbst intensiv genutzt – Zeiten, in denen auch Stürme häufig sind. Ein saisonales Ab- und Aufbauen würde viel Arbeit bedeuten und ist für fest verankerte Konstruktionen kaum machbar. Besser: dauerhaft solide bauen und versichern.
Ein anderer wichtiger Punkt: die Meldepflicht bei der Versicherung. Viele Versicherungen verlangen, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden – in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. Der GDV weist darauf hin, dass verspätete Meldungen zu Problemen bei der Schadensregulierung führen können (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). (Die genauen Fristen können je nach Vertrag variieren – Versicherungsbedingungen prüfen.) Deshalb: Sofort nach dem Sturm Fotos machen, Schaden dokumentieren und die Versicherung kontaktieren – auch wenn man nicht sicher ist, ob Versicherungsschutz besteht.
Später haben wir auch über die steuerliche Seite nachgedacht. Kann man den Schaden von der Steuer absetzen, wenn die Versicherung nicht zahlt? In bestimmten Fällen ja. Außergewöhnliche Belastungen durch höhere Gewalt – etwa Sturmschäden – können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten (gemäß § 33 EStG, Stand: 2025). Die Zumutbarkeitsgrenze hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab und liegt typischerweise zwischen einem und sieben Prozent des Einkommens. Bei uns hätte sich das nicht gelohnt, aber für größere Schäden kann es relevant sein. (Die steuerliche Behandlung sollte im Einzelfall mit einem Steuerberater geklärt werden – pauschale Aussagen sind schwierig.)
Ein technischer Hinweis für alle, die nach einem Sturm vor den Trümmern stehen: Sicherheit geht vor. Zerbrochenes Glas, scharfe Metallkanten, instabile Konstruktionen – all das kann gefährlich sein. Wir haben beim Aufräumen Arbeitshandschuhe und festes Schuhwerk getragen. Kinder sollten ferngehalten werden, bis alles gesichert ist. Auch herumliegende Scherben sollten sofort entfernt werden, um Verletzungen und weitere Schäden zu vermeiden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, nach Unwettern immer auf mögliche Folgegefahren zu achten – etwa durch lose Teile, die bei erneutem Wind gefährlich werden können (Quelle: bbk.bund.de, Stand: 2025).
Kommen wir zu einem oft vergessenen Aspekt: dem emotionalen Wert. Ein Gewächshaus ist nicht nur eine Sachversicherungssumme. Es ist ein Ort, wo man gerne Zeit verbringt, wo man Pflanzen großzieht, wo Erinnerungen entstehen. Für uns war es ein Projekt, das wir gemeinsam mit den Kindern gebaut hatten. Sie hatten geholfen, die Scheiben einzusetzen, die ersten Tomaten zu pflanzen. Als es kaputtging, waren sie traurig – und das ließ sich nicht mit Geld aufwiegen. Versicherungen ersetzen Sachwerte, aber nicht die emotionale Bindung. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man überlegt, ob man ein Gewächshaus aufbaut – und wie man es absichert.
Zum Abschluss unserer praktischen Erfahrungen noch ein Hinweis zur Kommunikation mit der Versicherung. Freundlich, aber bestimmt bleiben. Alles schriftlich festhalten. Fristen setzen und einhalten. Bei Unklarheiten nachhaken. Wenn die Versicherung ablehnt, die Begründung genau prüfen – manchmal sind Ablehnungen nicht gerechtfertigt und können angefochten werden. Der Bund der Versicherten bietet unabhängige Beratung bei Streitigkeiten mit Versicherungen (Quelle: bundderversicherten.de, Stand: 2025). Auch Verbraucherzentralen helfen weiter. Man muss nicht jede Entscheidung der Versicherung hinnehmen.
Ein letzter Gedanke: Versicherungen sind wichtig, aber sie sind kein Allheilmittel. Sie ersetzen materielle Schäden, aber sie verhindern nicht, dass Schäden entstehen. Deshalb ist Prävention mindestens genauso wichtig: stabiler Aufbau, regelmäßige Wartung, rechtzeitige Sicherungsmaßnahmen vor angekündigten Stürmen. Wir haben aus unserem Schaden gelernt und das neue Gewächshaus deutlich robuster gebaut. Und wir haben eine Versicherung, die tatsächlich greift, wenn es nötig ist. Das gibt ein besseres Gefühl – auch wenn wir hoffen, sie nie wieder in Anspruch nehmen zu müssen.
✅ Sturmschaden am Gewächshaus dokumentieren – 6 Steps
- Fotos aus allen Perspektiven machen: Gesamtansicht, Details der Schäden, Umgebung – direkt nach dem Sturm, bevor aufgeräumt wird
- Zeugen notieren: Nachbarn oder andere Personen, die den Zustand vor und nach dem Sturm bezeugen können
- Versicherung unverzüglich informieren: Schaden innerhalb von sieben Tagen melden, am besten schriftlich mit Fotos
- Schadensprotokoll anlegen: Beschreibung des Schadens, Datum, Uhrzeit, geschätzte Schadenshöhe, Kaufbelege beilegen
- Wetterauskunft einholen: Beim Deutschen Wetterdienst (DWD) offizielle Bestätigung der Windstärke anfordern
- Frist im Kalender notieren: Versicherungsfristen für Nachweise und Rückmeldungen dokumentieren, nicht verpassen
Musterbrief: Sturmmeldung an Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Sturmschaden an meinem Gewächshaus vom [Datum]. In der betreffenden Nacht wurden laut Deutschem Wetterdienst Windgeschwindigkeiten über 62 km/h gemessen.
Die Fotos und eine detaillierte Schadensbeschreibung liegen im Anhang. Ich bitte um Prüfung und zeitnahe Rückmeldung zum Versicherungsschutz.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Zahlt die Hausratversicherung automatisch für ein kaputtes Gewächshaus?
In der Regel nein. Standard-Hausratversicherungen decken meist nur Gegenstände innerhalb der Wohnung ab. Gewächshäuser, die dauerhaft im Garten stehen, fallen häufig nicht darunter – es sei denn, es besteht eine Außenversicherung als Zusatzbaustein. Auch dann sind die Deckungssummen oft begrenzt auf ein bis fünf Prozent der Gesamtversicherungssumme. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich eine spezielle Gartenversicherung, die Gewächshäuser, Gartenhäuser und ähnliche Bauten explizit einschließt. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2024) (Die genauen Regelungen können je nach Versicherer und Tarif erheblich variieren – Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.)
Eine weitere häufige Frage: Muss das Gewächshaus eine bestimmte Windstärke überstehen, damit die Versicherung zahlt?
Die Frage ist anders herum zu stellen: Versicherungen zahlen in der Regel nur, wenn der Schaden durch einen Sturm der Windstärke 8 oder höher verursacht wurde – das entspricht Windgeschwindigkeiten ab 62 Kilometer pro Stunde. Liegt die Windstärke darunter, gilt das Ereignis nicht als versicherter Sturm, und die Versicherung kann die Leistung verweigern. Wichtig ist daher, die tatsächliche Windstärke durch eine offizielle Wetterauskunft (etwa vom Deutschen Wetterdienst) nachzuweisen. (Quelle: GDV, Stand: 2025) (Diese Schwelle ist in den meisten Versicherungsbedingungen standardisiert, kann aber in Einzelfällen abweichen – Vertragsbedingungen prüfen.)
Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn das Gewächshaus nicht richtig befestigt war?
Ja, das ist möglich. Versicherungen fordern in der Regel, dass versicherte Gegenstände „dem Stand der Technik entsprechend gesichert" sind. Bei Gewächshäusern bedeutet das üblicherweise: Fundament oder Erdanker, stabile Verankerung gemäß Herstellervorgaben. Wenn das Gewächshaus nur lose auf dem Boden stand oder offensichtliche Mängel bei der Befestigung vorlagen, kann die Versicherung argumentieren, dass der Schaden durch mangelnde Sicherung mitverursacht wurde, und die Leistung kürzen oder verweigern. Deshalb ist es wichtig, die Befestigung zu dokumentieren – etwa durch Fotos der Montage oder Rechnungen für professionelle Installation. (Die Anforderungen können je nach Versicherer variieren – im Zweifelsfall vor dem Aufbau nachfragen.)