Smartwatch schweigt beim Unfall? So reagierst du richtig gegenüber der Versicherung

Als die Smartwatch schwieg und der Versicherer nachfragte – eine Spurensuche zwischen Technik und Recht
Zuletzt aktualisiert: 24.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn eine Smartwatch einen Unfall nicht aufzeichnet und wie sich das auf Versicherungsansprüche auswirken kann – zwischen technischen Grenzen und rechtlichen Anforderungen.
🔹 Was wir gelernt haben: Smartwatch-Daten können die Schadensmeldung ergänzen, sind aber weder Pflicht noch alleiniger Beweis – klassische Dokumentation durch Zeugen, Fotos und ärztliche Atteste bleibt entscheidend.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über den Beweiswert von Wearable-Daten, praktische Tipps zur Schadensdokumentation und rechtliche Hintergründe zu Versicherungsansprüchen im digitalen Zeitalter.
An einem verregneten Oktobernachmittag war ich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, als mir in einer scharfen Kurve ein Auto zu nah kam. Ich musste ausweichen, verlor die Kontrolle und stürzte auf die Seite – nicht dramatisch, aber hart genug, um mir Schürfwunden am Arm und eine schmerzhafte Prellung an der Schulter zuzuziehen. Ein Passant half mir auf, das Auto war längst weg. Ich rappelte mich auf, schob das Rad nach Hause und versorgte die Wunden. Erst später, als die Schmerzen stärker wurden, ging ich zum Arzt. Die Diagnose: Schulterprellung, Arbeitsunfähigkeit für eine Woche. Ich meldete den Unfall meiner Unfallversicherung.
Ein paar Tage später erhielt ich einen Anruf von meinem Versicherungssachbearbeiter. Nach den üblichen Fragen zum Unfallhergang kam eine, die mich überraschte: „Tragen Sie eine Smartwatch?" Ich bejahte – ich hatte seit etwa einem Jahr eine Fitness-Uhr, die Schritte zählt, Puls misst und angeblich auch Stürze erkennt. „Könnten Sie uns die Daten vom Unfalltag zur Verfügung stellen?", fragte er. „Das würde die Bearbeitung erleichtern." Ich versprach, mich darum zu kümmern, und legte auf. Dann schaute ich in die App der Smartwatch – und stellte fest, dass dort kein Sturz verzeichnet war. Keine Benachrichtigung, keine Aufzeichnung, nichts. Als wäre an diesem Tag nichts passiert.
In den ersten Minuten nach dieser Entdeckung fühlte ich mich irgendwie ertappt – obwohl ich doch gar nichts Falsches getan hatte. Würde die Versicherung mir jetzt unterstellen, den Unfall erfunden zu haben? Konnte das Fehlen einer Aufzeichnung gegen mich verwendet werden? Ich rief eine Freundin an, die als Rechtsanwältin arbeitet, und schilderte ihr die Situation. Sie beruhigte mich: „Eine Smartwatch ist kein Beweismittel, das du vorlegen musst. Und wenn sie nichts aufgezeichnet hat, bedeutet das gar nichts – die Dinger sind nicht perfekt." Trotzdem blieb ein ungutes Gefühl zurück.
Später haben wir beschlossen, das Thema gründlich zu recherchieren. Wie funktionieren Smartwatches eigentlich bei der Sturzerkennung? Welche rechtliche Bedeutung haben die Daten, die sie sammeln? Und was bedeutet es für eine Schadensmeldung, wenn die Uhr nichts aufgezeichnet hat? Was wir dabei lernten, war überraschend komplex und zeigte, wie sehr sich die Versicherungsbranche im digitalen Zeitalter verändert – und wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass Smartwatches und Fitness-Tracker längst zu einem Thema in der Versicherungswirtschaft geworden sind. Immer mehr Versicherer bieten Tarife an, bei denen Versicherte freiwillig Gesundheits- und Aktivitätsdaten teilen können – oft im Austausch gegen Boni oder Rabatte. Das klingt verlockend: Man bewegt sich mehr, lebt gesünder und spart Geld. Aber es wirft auch Fragen auf: Was passiert mit diesen Daten? Wer hat Zugriff? Und können sie im Schadensfall gegen einen verwendet werden? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in verschiedenen Stellungnahmen betont, dass die Nutzung solcher Daten auf Freiwilligkeit basieren sollte und dass Versicherte nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie keine Daten teilen möchten (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).
Nachdem ich mich mit der rechtlichen Seite beschäftigt hatte, wollte ich auch die technische verstehen. Wie funktioniert Sturzerkennung bei Smartwatches überhaupt? Die meisten modernen Wearables sind mit Beschleunigungssensoren (Accelerometern) und Gyroskopen ausgestattet. Diese Sensoren messen Bewegungen und Drehungen in drei Dimensionen. Wenn die Uhr plötzliche, starke Bewegungen erkennt, die einem typischen Sturzmuster entsprechen – etwa einen freien Fall gefolgt von einem abrupten Stopp –, kann sie einen Sturz detektieren und eine Benachrichtigung auslösen. Manche Uhren bieten auch eine automatische Notruf-Funktion, die aktiviert wird, wenn der Träger nach einem erkannten Sturz nicht reagiert (Angaben basierend auf gängigen Herstellerspezifikationen, Stand: 2025).
Allerdings ist diese Technologie nicht perfekt. Stürze werden manchmal nicht erkannt – etwa wenn sie nicht dem typischen Muster entsprechen, wenn die Uhr nicht fest genug sitzt, wenn die Sensoren durch andere Bewegungen „abgelenkt" sind oder wenn die Sturzerkennung gar nicht aktiviert ist. Umgekehrt gibt es auch Fehlalarme: Aktivitäten wie Trampolinspringen, hartes Aufsetzen beim Sport oder sogar das Abspringen von einer Bordsteinkante können fälschlicherweise als Sturz interpretiert werden. Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Tests zu Smartwatches und Fitness-Trackern darauf hingewiesen, dass die Genauigkeit der Sensoren stark variiert und dass keine Uhr alle Stürze zuverlässig erkennt (Quelle: test.de, Stand: 2025).
Später haben wir herausgefunden, dass meine Smartwatch die Sturzerkennung standardmäßig deaktiviert hatte. Ich musste sie in den Einstellungen erst aktivieren – was ich nie getan hatte, weil ich die Funktion gar nicht kannte. Das erklärte, warum mein Sturz nicht aufgezeichnet wurde. Aber selbst wenn die Funktion aktiv gewesen wäre, wäre eine Aufzeichnung nicht garantiert gewesen. Mein Sturz war zwar schmerzhaft, aber nicht besonders heftig – kein freier Fall, kein lauter Aufprall, eher ein seitliches Wegrutschen und Aufkommen. Vielleicht hätten die Sensoren das gar nicht als Sturz erkannt.
Ganz ehrlich gesagt, war ich erleichtert, als ich verstand, dass das Fehlen einer Aufzeichnung nicht bedeutete, dass ich den Unfall nicht nachweisen konnte. Aber die Frage blieb: Welche Beweismittel sind eigentlich wichtig bei einer Schadensmeldung? Und welche Rolle spielen digitale Daten dabei?
Nachdem ich mich intensiv mit der Materie beschäftigt hatte, wurde mir klar, dass es hier um ein größeres Thema geht: die Digitalisierung der Versicherungsbranche und die Frage, wie traditionelle Beweismittel und moderne Technologien zusammenpassen. In klassischen Schadensfällen verlangt die Versicherung typischerweise folgende Nachweise: eine detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs, ärztliche Atteste oder Diagnosen, Zeugenaussagen (falls vorhanden), Fotos vom Unfallort oder von Verletzungen, Polizeiprotokolle (bei größeren Unfällen) und eventuell Gutachten. Diese Beweismittel sind seit Jahrzehnten etabliert und ihre Bewertung ist rechtlich gut geregelt (Angaben basierend auf gängiger Versicherungspraxis, Stand: 2025).
Digitale Daten – etwa von Smartwatches, Fitness-Trackern, Dashcams oder Smartphones – sind dagegen noch relativ neu. Sie können wertvolle zusätzliche Informationen liefern: Zeitstempel, Bewegungsprofile, Herzfrequenzdaten, GPS-Koordinaten. Aber sie werfen auch Fragen auf: Wie zuverlässig sind sie? Können sie manipuliert werden? Darf die Versicherung ihre Vorlage verlangen? Und was passiert, wenn sie fehlen oder dem übrigen Beweisbild widersprechen?
Später haben wir uns auch mit dem Datenschutz beschäftigt. Die Verarbeitung von Gesundheits- und Bewegungsdaten durch Versicherungen unterliegt in der Europäischen Union der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gesundheitsdaten gelten als besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und genießen einen besonders hohen Schutz. Versicherer dürfen solche Daten nur verarbeiten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – etwa wenn die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des Versicherungsvertrages erforderlich ist. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass bei der Nutzung von Wearables und Gesundheits-Apps besondere Sorgfalt im Umgang mit persönlichen Daten geboten ist (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025).
Das bedeutet konkret: Eine Versicherung kann nicht einfach verlangen, dass man Smartwatch-Daten vorlegt. Sie kann fragen, und man kann freiwillig zustimmen – aber man ist nicht verpflichtet. Wenn man die Daten nicht vorlegt, darf die Versicherung daraus keine negativen Schlüsse ziehen, solange andere ausreichende Beweismittel vorhanden sind. Umgekehrt kann man die Daten auch aktiv vorlegen, wenn man glaubt, dass sie den eigenen Fall stützen – etwa wenn die Uhr einen Sturz aufgezeichnet hat und das den Unfallhergang belegt. Angaben zum Datenschutz können je nach Einzelfall und Vertragsgestaltung variieren.
Ganz ehrlich, wir haben uns auch gefragt, was passiert, wenn Smartwatch-Daten dem übrigen Beweisbild widersprechen. Angenommen, jemand behauptet, einen schweren Sturz gehabt zu haben, aber die Smartwatch zeigt keine Auffälligkeiten – keine abrupte Bewegung, keine erhöhte Herzfrequenz, kein Notruf. Kann die Versicherung dann die Leistung verweigern? Die Antwort ist differenziert: Die Versicherung kann Zweifel haben und weitere Nachweise verlangen. Aber sie kann nicht allein aufgrund fehlender Smartwatch-Daten eine Zahlung verweigern, wenn andere Beweismittel vorliegen – etwa ärztliche Atteste, Zeugenaussagen oder objektive Verletzungen. Umgekehrt sind Smartwatch-Daten auch kein Freifahrtschein: Nur weil die Uhr einen Sturz aufgezeichnet hat, heißt das nicht automatisch, dass die Versicherung zahlen muss – es könnten andere Ausschlussgründe vorliegen, etwa grobe Fahrlässigkeit oder Vorerkrankungen.
| Situation | Smartwatch-Daten vorhanden? | Beweiswert | Empfehlung | Hinweise |
| Unfall passiert, Sturz aufgezeichnet | Ja, eindeutige Aufzeichnung | Unterstützend, aber nicht alleinentscheidend | Daten freiwillig vorlegen, stärkt Glaubwürdigkeit | Zusätzlich ärztliches Attest und Fotos sichern¹ |
| Unfall passiert, nichts aufgezeichnet | Nein, trotz aktivierter Funktion | Keine negative Bedeutung | Auf andere Beweismittel konzentrieren | Fehlende Daten nicht als Schwäche betrachten¹ |
| Unfall passiert, Sturzerkennung deaktiviert | Nein, Funktion war aus | Keine Bedeutung | Nicht erwähnen, normale Dokumentation | Versicherung kann Aktivierung nicht voraussetzen¹ |
| Daten widersprechen Unfallhergang | Ja, aber widersprüchlich | Kann zu Nachfragen führen | Technische Unzuverlässigkeit erklären, weitere Beweise vorlegen | Gutachten zu Technik einholen, falls nötig¹ |
| Versicherung verlangt Daten | - | Nicht verpflichtend | Freiwilligkeit betonen, Datenschutz anführen | Nur vorlegen, wenn es dem eigenen Fall dient¹ |
¹ Angaben zu Beweiswert und Vorgehensweise können je nach Versicherer, Vertrag und konkreten Umständen variieren.
Nachdem wir uns mit der rechtlichen und technischen Seite beschäftigt hatten, wandten wir uns der praktischen Frage zu: Wie dokumentiert man einen Unfall richtig, unabhängig von Smartwatch-Daten? Die wichtigste Regel: So schnell wie möglich, so detailliert wie nötig. Wenn man nach einem Unfall noch bei klarem Verstand ist, sollte man sofort Fotos machen – vom Unfallort, von beschädigten Gegenständen, von sichtbaren Verletzungen. Diese Fotos sind oft wertvoller als jede Smartwatch-Aufzeichnung, weil sie objektiv und schwer zu manipulieren sind. Wenn es Zeugen gibt, sollte man deren Kontaktdaten notieren. Auch eine kurze schriftliche Notiz zum Unfallhergang, noch am selben Tag verfasst, kann später hilfreich sein – Erinnerungen verblassen mit der Zeit, und eine zeitnahe Aufzeichnung wirkt glaubwürdiger als eine Schilderung Wochen später.
Später haben wir auch gelernt, dass es wichtig ist, zeitnah einen Arzt aufzusuchen – nicht nur wegen der medizinischen Versorgung, sondern auch wegen der Dokumentation. Ein ärztliches Attest, das Verletzungen beschreibt und mit dem Unfallhergang in Zusammenhang bringt, ist eines der wichtigsten Beweismittel. Wenn man erst Tage oder Wochen nach dem Unfall zum Arzt geht, kann die Versicherung argumentieren, dass die Verletzungen nicht vom Unfall stammen oder dass sie nicht so schwer waren, wie behauptet. Der GDV empfiehlt in seinen Leitlinien, Unfälle so schnell wie möglich zu melden – in der Regel innerhalb von sieben Tagen, bei schweren Unfällen sogar sofort (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu Meldefristen können je nach Versicherer und Vertrag variieren.
Ein weiterer Punkt, den wir während unserer Recherche entdeckten, betrifft die unterschiedlichen Arten von Versicherungen. Nicht alle Versicherungen reagieren gleich auf Smartwatch-Daten. Bei einer privaten Unfallversicherung geht es darum, ob ein Unfall stattgefunden hat und welche Folgen er hatte. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen so schwer sind, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei einer Krankenversicherung ist die Frage, ob die Behandlungen medizinisch notwendig waren. In allen Fällen können Smartwatch-Daten theoretisch relevant sein – aber ihre Bedeutung variiert stark je nach Kontext.
Ganz ehrlich gesagt, haben wir uns auch mit den ethischen Fragen beschäftigt, die diese Entwicklung aufwirft. Führt die Nutzung von Wearables zu einer Zweiklassen-Gesellschaft in der Versicherungswelt – wo diejenigen, die ihre Daten teilen, bevorzugt werden, und diejenigen, die das nicht tun, benachteiligt? Werden Menschen unter Druck gesetzt, ihre Privatsphäre aufzugeben, um Versicherungsschutz zu erhalten? Der Europäische Datenschutzausschuss hat in verschiedenen Stellungnahmen betont, dass die Einwilligung zur Datenverarbeitung wirklich freiwillig sein muss – wenn Versicherte faktisch gezwungen werden, Daten zu teilen, um nicht benachteiligt zu werden, ist das keine echte Freiwilligkeit (Quelle: europa.eu, Stand: 2025).
Später haben wir auch darüber nachgedacht, wie sich diese Technologien weiterentwickeln werden. Smartwatches werden immer leistungsfähiger – sie messen nicht nur Bewegungen und Puls, sondern auch Blutsauerstoffsättigung, EKG, Hauttemperatur und sogar Schlafqualität. Manche Hersteller arbeiten an Funktionen zur Erkennung von Herzinfarkten, Schlaganfällen oder epileptischen Anfällen. Das sind lebensrettende Technologien – aber sie erzeugen auch immer mehr Daten, die für Versicherungen interessant sein könnten. Die Frage ist: Wie stellen wir sicher, dass diese Technologien den Menschen dienen und nicht umgekehrt?
Nachdem ich all diese Informationen gesammelt hatte, kontaktierte ich erneut meinen Versicherungssachbearbeiter. Ich erklärte ihm, dass meine Smartwatch die Sturzerkennung nicht aktiviert hatte und dass deshalb keine Daten vorlagen. Ich legte jedoch die anderen Beweismittel vor: Fotos meiner Verletzungen, das ärztliche Attest, eine schriftliche Schilderung des Unfallhergangs. Er bedankte sich, sagte, dass die Daten ohnehin nur ergänzend gewesen wären, und bestätigte mir zwei Wochen später, dass mein Anspruch anerkannt wurde. Das ungute Gefühl, das ich anfangs hatte, verflog. Aber die Erfahrung hatte mich sensibilisiert für ein Thema, das in Zukunft wohl immer wichtiger werden wird.
✅ Unfall dokumentieren ohne Smartwatch-Daten – 6 wichtige Schritte
Auch ohne digitale Aufzeichnungen lässt sich ein Unfall solide dokumentieren:
- Sofort Fotos machen – Unfallort, beschädigte Gegenstände, sichtbare Verletzungen noch am Unfalltag fotografieren, Zeitstempel sichern
- Zeugen ansprechen – Namen, Kontaktdaten und kurze Aussage von Personen notieren, die den Unfall gesehen haben
- Unfallhergang aufschreiben – Noch am selben Tag eine detaillierte Schilderung verfassen: Uhrzeit, Ort, Ablauf, Wetterbedingungen, eigene Einschätzung
- Zeitnah zum Arzt – Innerhalb von 24 Stunden medizinische Versorgung suchen, Verletzungen dokumentieren lassen, ärztliches Attest anfordern
- Versicherung informieren – Schaden innerhalb von sieben Tagen melden, alle Unterlagen beifügen, Kopien für eigene Unterlagen behalten
- Dokumentation digital sichern – Alle Fotos, Atteste und Schriftstücke digital archivieren, auch auf externem Speicher oder Cloud
Musterbrief: Schadensmeldung ohne Smartwatch-Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Unfall vom [Datum] um [Uhrzeit] am [Ort]. Beim Fahrradfahren kam mir ein Fahrzeug entgegen, ich musste ausweichen und stürzte. Es entstanden Schürfwunden und eine Schulterprellung (ärztliches Attest anbei).
Ich trage eine Smartwatch, die jedoch keine Sturzerkennung aufzeichnet. Die klassische Dokumentation (Fotos, Attest, Unfallhergang) liegt vollständig vor.
Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Rückblickend war diese Erfahrung aufschlussreich und in gewisser Weise beruhigend. Aufschlussreich, weil sie mir gezeigt hat, wie sehr sich die Versicherungswelt im digitalen Zeitalter verändert. Beruhigend, weil ich gelernt habe, dass die grundlegenden Prinzipien des Versicherungsrechts weiterhin gelten: Es geht um objektive Beweismittel, um Plausibilität, um medizinische Diagnosen – nicht darum, ob eine Smartwatch etwas aufgezeichnet hat oder nicht.
Ganz ehrlich gesagt, habe ich seitdem meine Einstellung zu Wearables überdacht. Ich trage meine Smartwatch weiterhin – ich finde sie praktisch für Fitness-Tracking und Benachrichtigungen. Aber ich habe die Sturzerkennung bewusst aktiviert und mich auch mit den Datenschutzeinstellungen beschäftigt. Ich habe festgelegt, welche Daten die Uhr sammelt und mit wem sie geteilt werden. Und ich habe beschlossen, dass ich im Falle eines Unfalls selbst entscheide, ob ich die Daten meiner Versicherung zur Verfügung stelle – nicht als Pflicht, sondern als Möglichkeit, falls es meinem Fall dient.
Später haben wir auch mit Freund:innen und Bekannten über das Thema gesprochen. Viele waren überrascht zu hören, dass Versicherungen nach Smartwatch-Daten fragen können. Einige waren besorgt, andere fanden es eigentlich logisch. Ein Freund, der als Entwickler bei einem Tech-Unternehmen arbeitet, wies darauf hin, dass die Daten von Wearables oft ungenauer sind, als man denkt: „Diese Sensoren sind für Fitness und Wellness gemacht, nicht für medizinische oder forensische Zwecke. Man sollte sie nicht überbewerten." Das hat meine Sichtweise bestätigt: Smartwatch-Daten können nützlich sein, aber sie sind kein Ersatz für solide, traditionelle Beweismittel.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Smartwatch-Daten bei Schadensmeldungen
Muss ich meiner Versicherung Zugriff auf meine Smartwatch-Daten geben?
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob sie verpflichtet sind, Smartwatch-Daten vorzulegen, wenn die Versicherung danach fragt. Die klare Antwort: Nein, in der Regel nicht. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten unterliegt der DSGVO und erfordert eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere Rechtsgrundlage (Art. 9 DSGVO). Wenn die Vorlage der Daten nicht explizit im Versicherungsvertrag vereinbart wurde, kann die Versicherung sie nicht verlangen. Man kann freiwillig zustimmen, wenn man glaubt, dass die Daten den eigenen Fall stützen – aber man kann auch ablehnen, ohne dass daraus negative Konsequenzen entstehen dürfen, solange andere ausreichende Beweismittel vorhanden sind. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, bei der Freigabe von Gesundheitsdaten vorsichtig zu sein und sich über die Verwendung zu informieren (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Angaben können je nach Vertrag und konkreter Situation variieren.
Was passiert, wenn die Smartwatch-Daten meinem Unfallhergang widersprechen?
Diese Sorge ist durchaus berechtigt und wurde uns häufig gestellt. Wenn die Smartwatch keine Aufzeichnung eines Sturzes zeigt, obwohl man behauptet, gestürzt zu sein, kann die Versicherung Rückfragen stellen. Allerdings darf sie nicht allein aufgrund fehlender Smartwatch-Daten eine Leistung verweigern – sie muss alle verfügbaren Beweismittel berücksichtigen. Wichtig ist, plausibel erklären zu können, warum die Uhr nichts aufgezeichnet hat (Funktion war deaktiviert, Sturz entsprach nicht dem Erkennungsmuster, technischer Fehler). Zusätzlich sollte man andere Beweismittel vorlegen: ärztliches Attest, Fotos, Zeugenaussagen. Die Stiftung Warentest hat in Tests wiederholt auf die Unzuverlässigkeit von Sturzerkennung hingewiesen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Wenn die Versicherung hartnäckig bleibt, kann man ein technisches Gutachten zur Funktionsweise der Uhr anfordern. Angaben zum Umgang mit widersprüchlichen Daten können je nach Einzelfall variieren.
Können Smartwatch-Daten gegen mich verwendet werden, wenn ich sie einmal freigegeben habe?
Das ist eine wichtige Frage, die das Spannungsfeld zwischen freiwilliger Datenfreigabe und späteren Konsequenzen betrifft. Grundsätzlich gilt: Wenn man einmal eingewilligt hat, Daten zur Verfügung zu stellen, kann die Versicherung diese Daten für die Bearbeitung des konkreten Schadensfalls verwenden. Sie darf sie aber nicht für andere Zwecke nutzen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Außerdem kann man seine Einwilligung jederzeit widerrufen – allerdings mit Wirkung für die Zukunft, nicht rückwirkend. Das bedeutet: Bereits übermittelte Daten darf die Versicherung weiter verwenden, aber man muss keine weiteren Daten mehr liefern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass die Verwendung von Gesundheitsdaten transparent und zweckgebunden sein muss (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Es ist ratsam, vor der Freigabe genau zu prüfen, was man erlaubt, und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Angaben zur Datenverwendung können je nach Einwilligungserklärung und Versicherer variieren.