Versicherungen & Recht

Winterreifen vergessen? So schnell kann deine Versicherung dich hängenlassen

Winterberg 2025. 10. 25. 04:23

Als der Winter kam, die Reifen blieben – und die Versicherung plötzlich schweig

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nach einem Unfall die Zahlung verweigert, weil falsche oder abgefahrene Reifen montiert waren – und wie man sich davor schützen kann.

🔹 Was wir gelernt haben: Falsche Bereifung kann als grobe Fahrlässigkeit gelten und zu massiven Leistungskürzungen oder kompletter Zahlungsverweigerung führen – die rechtlichen Folgen sind gravierender als viele denken.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über rechtliche Anforderungen an Winterreifen, praktische Tipps zur Schadensabwicklung und Hintergründe zu Versicherungspflichten und Haftungsfragen.


An einem eisigen Januarmorgen fuhr mein Nachbar mit seinem Auto zur Arbeit. Es hatte über Nacht geschneit, die Straßen waren glatt, aber er war spät dran und wollte keine Zeit verlieren. An einer Kreuzung bremste er ab – oder versuchte es zumindest. Das Auto schob weiter, rutschte über die vereiste Fahrbahn und krachte in einen parkenden Lieferwagen. Der Schaden war beträchtlich: Die Stoßstange seines Autos war demoliert, der Kotflügel zerbeult, und am Lieferwagen waren Delle und Lackschäden zu sehen. Zum Glück wurde niemand verletzt, aber mein Nachbar stand unter Schock.

Ein paar Tage später klingelte er bei mir an der Tür und sah verzweifelt aus. „Du kennst dich doch ein bisschen mit Versicherungen aus, oder? Ich habe ein Problem." Ich lud ihn auf einen Kaffee ein, und er erzählte mir die ganze Geschichte. Die Versicherung hatte die Schadensmeldung erhalten und einen Gutachter geschickt. Der Gutachter hatte den Unfallort besichtigt, Fotos gemacht – und dabei festgestellt, dass mein Nachbar noch mit Sommerreifen unterwegs gewesen war. Die Versicherung hatte ihm daraufhin geschrieben, dass sie die Zahlung verweigere, weil er grob fahrlässig gehandelt habe.

In den ersten Momenten, als er mir das erzählte, konnte ich kaum glauben, was ich hörte. Klar, Winterreifen sind wichtig, das weiß jeder. Aber dass die Versicherung deshalb die Zahlung komplett verweigern kann? Das hatte ich nicht erwartet. Mein Nachbar war völlig aufgelöst. „Ich dachte, die Versicherung ist dafür da, um zu zahlen, wenn etwas passiert. Jetzt soll ich auf dem Schaden sitzen bleiben – und ich habe nicht mal das Geld, um mein Auto zu reparieren." Ich versprach ihm, mich schlau zu machen und herauszufinden, was seine Optionen waren.

Später haben wir gemeinsam recherchiert, und was wir herausfanden, war ernüchternd – aber auch aufschlussreich. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht im Sinne eines festen Datums, ab dem Winterreifen montiert sein müssen. Stattdessen gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, die in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt ist. Diese Vorschrift besagt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – nur Fahrzeuge gefahren werden dürfen, die mit Reifen ausgerüstet sind, die für diese Bedingungen geeignet sind. Das sind in der Regel Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Die alte M+S-Kennzeichnung gilt nur noch für Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, und auch nur bis zum 30. September 2024 (Angaben basierend auf § 2 Abs. 3a StVO und Übergangsregelungen, Stand: 2025).

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass die Rechtslage so komplex ist. Es geht nicht nur darum, ob man mit falschen Reifen fährt, sondern auch darum, ob man damit gegen die Betriebssicherheit des Fahrzeugs verstößt. Ein Fahrzeug mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen gilt als nicht verkehrssicher. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen – in der Regel 60 Euro, bei Behinderung des Verkehrs 80 Euro, und es gibt einen Punkt in Flensburg. Aber viel schwerwiegender können die versicherungsrechtlichen Konsequenzen sein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die Kfz-Versicherung bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern kann (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).

Nachdem wir diese Grundlagen verstanden hatten, stellte sich die Frage: Was genau bedeutet „grobe Fahrlässigkeit" im Kontext von Winterreifen? Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Das ist mehr als einfache Unaufmerksamkeit oder ein kleiner Fehler – es bedeutet, dass man offensichtliche Risiken ignoriert oder sich bewusst über Sicherheitsvorschriften hinwegsetzt. Gerichte haben in mehreren Urteilen entschieden, dass das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen als grob fahrlässig gewertet werden kann – insbesondere wenn der Fahrer wissen musste, dass die Bedingungen gefährlich sind. Angaben zur Beurteilung grober Fahrlässigkeit können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren.

Mein Nachbar hatte an jenem Morgen gewusst, dass es geschneit hatte. Er hatte gesehen, dass die Straßen glatt waren. Und er war trotzdem mit Sommerreifen gefahren. Aus Sicht der Versicherung war das ein klarer Fall von grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung argumentierte, dass der Unfall bei korrekter Bereifung vermeidbar gewesen wäre – Winterreifen hätten besseren Grip geboten, der Bremsweg wäre kürzer gewesen, und möglicherweise hätte er rechtzeitig anhalten können.

Später haben wir herausgefunden, dass es einen wichtigen Unterschied gibt zwischen Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die man anderen zufügt. Sie zahlt also den Schaden am Lieferwagen, den mein Nachbar beschädigt hat. Allerdings hat die Haftpflichtversicherung ein Regressrecht – sie kann von meinem Nachbarn das gezahlte Geld teilweise oder ganz zurückfordern, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn man selbst schuld ist. Aber auch hier gilt: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung die Leistung kürzen – häufig um 50 Prozent, manchmal sogar komplett. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Hagel oder Wildunfall. Hier spielt grobe Fahrlässigkeit normalerweise keine Rolle, es sei denn, der Fahrer hat durch sein Verhalten den Schaden mitverursacht. Angaben zu Kürzungen und Regressansprüchen können je nach Versicherer und Vertrag erheblich variieren.

Ganz ehrlich gesagt, war mein Nachbar schockiert, als er das erfuhr. Er hatte eine Vollkaskoversicherung und dachte, dass diese zumindest den Schaden an seinem eigenen Auto decken würde. Aber die Versicherung bot ihm nur 50 Prozent der Reparaturkosten an – weil sie die falschen Reifen als grobe Fahrlässigkeit wertete. Der Schaden belief sich auf etwa 4.000 Euro, also blieben 2.000 Euro an ihm hängen. Dazu kam der Regress der Haftpflicht: Die Versicherung kündigte an, dass sie prüfen werde, ob sie die Kosten für den Schaden am Lieferwagen von ihm zurückfordern könne.

Nachdem wir das verstanden hatten, fragten wir uns: Gibt es Möglichkeiten, gegen die Entscheidung der Versicherung vorzugehen? Die Antwort ist: Ja, aber es ist schwierig. Mein Nachbar hätte argumentieren können, dass die falschen Reifen nicht die alleinige Ursache des Unfalls waren – etwa wenn die Straße extrem glatt war und selbst Winterreifen möglicherweise nicht geholfen hätten. Er hätte auch versuchen können, nachzuweisen, dass er nicht wusste, dass Schnee lag oder dass die Bedingungen so gefährlich waren. Aber in seinem Fall war das nicht glaubhaft: Es hatte über Nacht geschneit, die Straßen waren offensichtlich vereist, und er war trotzdem losgefahren. Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Ratgebern zur Kfz-Versicherung darauf hingewiesen, dass Versicherte in solchen Fällen oft schlechte Karten haben, wenn sie versuchen, gegen die Versicherung zu klagen (Quelle: test.de, Stand: 2025).

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was „situative Winterreifenpflicht" konkret bedeutet. Wann genau muss man Winterreifen aufziehen? Die Faustregel „von O bis O" – also von Oktober bis Ostern – ist weit verbreitet, hat aber keine gesetzliche Grundlage. Entscheidend sind allein die Straßenverhältnisse. Wenn im November noch kein Schnee liegt und die Temperaturen mild sind, darf man theoretisch noch mit Sommerreifen fahren. Aber sobald winterliche Bedingungen herrschen – und das kann auch schon im Oktober oder noch im April der Fall sein –, ist die Winterbereifung Pflicht. Das Problem: Man muss vorausschauend handeln. Wenn man morgens aufsteht, aus dem Fenster schaut und Schnee sieht, ist es zu spät, um schnell noch Winterreifen zu montieren. Man muss die Reifen vorher gewechselt haben. Deshalb empfehlen Experten, die Winterreifen rechtzeitig aufzuziehen – typischerweise Ende Oktober oder Anfang November, je nach Region und Wetterlage. Angaben zu empfohlenen Wechselzeitpunkten können regional und jährlich variieren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Profiltiefe. Auch Winterreifen sind nutzlos, wenn sie abgefahren sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter. Aber Experten und Automobilclubs empfehlen bei Winterreifen mindestens 4 Millimeter, um ausreichende Traktion auf Schnee und Eis zu gewährleisten. Wer mit Winterreifen unterwegs ist, die zwar das Alpine-Symbol tragen, aber nur noch 2 Millimeter Profil haben, ist zwar formal im Rahmen des Gesetzes, erfüllt aber möglicherweise nicht die von der Versicherung erwartete Sorgfaltspflicht. Bei einem Unfall könnte die Versicherung argumentieren, dass die abgefahrenen Reifen den Bremsweg verlängert und den Unfall mitverursacht haben. Angaben zur empfohlenen Mindestprofiltiefe können je nach Reifentyp und Expertenmeinung variieren.

Reifenart Zulässigkeit Mindestprofiltiefe (gesetzlich) Empfohlene Profiltiefe (Experten) Versicherungsrelevanz Hinweise
Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen Verboten 1,6 mm Nicht relevant Grobe Fahrlässigkeit, Kürzung/Verweigerung wahrscheinlich Situative Winterreifenpflicht beachten¹
Winterreifen (Alpine-Symbol) Erlaubt bei winterlichen Verhältnissen 1,6 mm Mindestens 4 mm Keine Probleme bei ausreichendem Profil Rechtzeitig wechseln, Profiltiefe prüfen¹
M+S-Reifen (alt, vor 2018 produziert) Nur bis 30.09.2024 erlaubt 1,6 mm Mindestens 4 mm Seit Oktober 2024 problematisch Nur Alpine-Symbol gilt aktuell¹
Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol Erlaubt bei winterlichen Verhältnissen 1,6 mm Mindestens 4 mm Keine Probleme bei gutem Zustand Kompromiss, aber oft schlechter als Winterreifen¹
Abgefahrene Winterreifen (<4 mm) Gesetzlich erlaubt, aber riskant 1,6 mm Mindestens 4 mm Kann als Mitverschulden gewertet werden Rechtzeitig neue Reifen kaufen¹

¹ Angaben zu Zulässigkeit und Versicherungsrelevanz können je nach Einzelfall, Versicherer und Rechtsprechung variieren.

Nachdem wir all das herausgefunden hatten, stellten wir fest, dass mein Nachbar wenig Chancen hatte, die Entscheidung der Versicherung anzufechten. Er hatte eindeutig gegen die situative Winterreifenpflicht verstoßen, und die Versicherung konnte zu Recht grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Wir beschlossen, trotzdem einen Versuch zu unternehmen. Ich half ihm, einen Widerspruch zu formulieren, in dem er darlegte, dass er sich der Gefahr nicht vollständig bewusst gewesen sei und dass er normalerweise sehr verantwortungsvoll fahre. Wir fügten Nachweise bei, dass er sonst nie einen Unfall gehabt hatte und dass er in der Vergangenheit immer rechtzeitig die Reifen gewechselt hatte – diesmal war es einfach zu spät geworden, weil der Winter plötzlich eingebrochen war.

Die Versicherung antwortete nach einigen Wochen. Sie blieb bei ihrer Entscheidung: 50 Prozent Kürzung bei der Vollkasko, und sie behielt sich vor, Regress zu nehmen. Allerdings bot sie einen Vergleich an: Wenn mein Nachbar akzeptiere, dass die Haftpflicht keinen Regress nehme, würde die Vollkasko immerhin 60 Prozent der Reparaturkosten übernehmen. Das war nicht ideal, aber besser als der ursprüngliche Vorschlag. Mein Nachbar nahm das Angebot an. Er musste etwa 1.600 Euro aus eigener Tasche zahlen – eine schmerzhafte Lektion, aber immerhin nicht der volle Schaden.

Ganz ehrlich, diese Erfahrung hat nicht nur meinem Nachbarn die Augen geöffnet, sondern auch mir. Ich hatte immer gedacht, dass die Versicherung im Schadensfall zahlt, solange man versichert ist und seine Beiträge bezahlt hat. Aber ich hatte die Bedeutung von grober Fahrlässigkeit unterschätzt. Seitdem achte ich sehr viel genauer darauf, dass mein Auto verkehrssicher ist – nicht nur wegen der Versicherung, sondern auch wegen der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer.

Später haben wir uns auch mit Präventionsmaßnahmen beschäftigt. Wie stellt man sicher, dass man immer mit den richtigen Reifen unterwegs ist? Der wichtigste Tipp: Rechtzeitig planen. Man sollte nicht warten, bis der erste Schnee fällt, sondern die Reifen schon vorher wechseln. Viele Werkstätten bieten einen Erinnerungsservice an – sie kontaktieren einen im Herbst und Frühjahr und schlagen Termine für den Reifenwechsel vor. Das ist praktisch und stellt sicher, dass man nicht in letzter Minute unter Zeitdruck gerät. Außerdem sollte man die Profiltiefe regelmäßig prüfen. Es gibt einfache Prüfgeräte, die man für wenige Euro kaufen kann, oder man nutzt die „Ein-Euro-Methode": Eine Ein-Euro-Münze hat einen goldenen Rand von etwa 3 Millimetern. Wenn man die Münze ins Profil steckt und der goldene Rand vollständig verschwindet, ist das Profil noch ausreichend. Verschwindet er nicht, sollten neue Reifen her.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen. Wer im Frühjahr die Winterreifen abnimmt, sollte sie richtig lagern – kühl, trocken, dunkel, und idealerweise hängend oder liegend, nicht stehend. Falsch gelagerte Reifen können porös werden und ihre Eigenschaften verlieren. Viele Werkstätten bieten einen Einlagerungsservice an, der oft günstiger ist, als man denkt – und man spart sich den Platz in der Garage oder im Keller.

Ganz ehrlich gesagt, haben wir nach dieser Erfahrung auch über die Kosten nachgedacht. Winterreifen sind nicht billig – ein kompletter Satz kann je nach Fahrzeug und Reifenqualität zwischen 300 und 800 Euro kosten, manchmal mehr. Aber im Vergleich zu dem, was ein Unfall mit falschen Reifen kosten kann – materiell, gesundheitlich und rechtlich –, ist das eine lohnende Investition. Wer an den Reifen spart, spart am falschen Ende.


Richtiges Verhalten bei Reifenfragen – 6 praktische Schritte

Um Probleme mit der Versicherung wegen falscher Bereifung zu vermeiden:

  1. Rechtzeitig wechseln – Winterreifen Ende Oktober bis Anfang November aufziehen, nicht warten bis erster Schnee fällt
  2. Profiltiefe kontrollieren – Vor jedem Wechsel und regelmäßig während der Saison prüfen, Mindestens 4 mm bei Winterreifen
  3. Alpine-Symbol prüfen – Nur Reifen mit Bergpiktogramm und Schneeflocke sind aktuell zugelassen, alte M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr
  4. Dokumentation sichern – Rechnungen und Nachweise über Reifenkauf und -wechsel aufbewahren, kann bei Streitfällen hilfreich sein
  5. Bei Unsicherheit nicht fahren – Wenn winterliche Verhältnisse herrschen und Sommerreifen montiert sind, besser öffentliche Verkehrsmittel nutzen
  6. Versicherungsbedingungen kennen – Vertrag prüfen, welche Regelungen zu grober Fahrlässigkeit und Leistungskürzungen bestehen

Musterbrief: Widerspruch gegen Leistungskürzung wegen Bereifung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom [Datum] bezüglich der Leistungskürzung bei Schadensnummer [XY] möchte ich Widerspruch einlegen. Ich räume ein, dass zum Unfallzeitpunkt Sommerreifen montiert waren. Allerdings war der Wintereinbruch plötzlich und unerwartet, und ich hatte bereits einen Termin für den Reifenwechsel vereinbart.

Ich bitte um nochmalige Prüfung unter Berücksichtigung meiner ansonsten langjährigen unfallfreien Fahrweise.

Unterlagen zu Terminen und bisherigem Fahrverhalten liegen bei.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Rückblickend war diese Erfahrung meines Nachbarn lehrreich für uns beide. Lehrreich, weil sie gezeigt hat, wie wichtig es ist, sich an scheinbar selbstverständliche Regeln zu halten. Und warnend, weil sie deutlich gemacht hat, dass die Versicherung nicht bedingungslos zahlt – selbst wenn man jahrelang brav seine Beiträge bezahlt hat.

Ganz ehrlich gesagt, habe ich seitdem meine eigenen Gewohnheiten überprüft. Ich achte jetzt viel mehr auf solche Details – nicht nur bei den Reifen, sondern auch bei anderen sicherheitsrelevanten Aspekten meines Autos. Ich prüfe regelmäßig Beleuchtung, Bremsen und Flüssigkeitsstände. Nicht aus Angst vor der Versicherung, sondern weil ich verstanden habe, dass es um mehr geht: Es geht um Verantwortung – für mich selbst, für meine Familie und für andere Verkehrsteilnehmer.

Später haben wir auch mit anderen Freund:innen über das Thema gesprochen. Viele waren überrascht zu hören, dass die Versicherung so hart durchgreifen kann. Einige erzählten von eigenen Erlebnissen – zum Glück meist ohne Unfall, aber mit der Erkenntnis, dass sie Glück gehabt hatten. Ein Freund berichtete, dass er einmal im November mit Sommerreifen bei Schneefall unterwegs war und fast einen Unfall verursacht hätte. Seitdem wechselt er die Reifen immer schon im Oktober, egal wie das Wetter aussieht.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Winterreifen und Versicherung

Zahlt die Haftpflicht gar nicht, wenn ich mit falschen Reifen einen Unfall verursache?

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob die Kfz-Haftpflichtversicherung bei falschen Reifen komplett die Leistung verweigern kann. Die Antwort ist: Nein, die Haftpflicht muss zunächst den Schaden beim Unfallgegner bezahlen – das ist gesetzlich vorgeschrieben, um Geschädigte zu schützen. Allerdings hat die Versicherung ein Regressrecht: Sie kann die gezahlten Summen teilweise oder ganz vom Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn diesem grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Bei Sommerreifen im Winter ist das häufig der Fall. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass Regressforderungen bis zu 5.000 Euro betragen können, in schweren Fällen auch mehr (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu Regresshöhen können je nach Einzelfall und Schadensumfang variieren.

Gilt die Winterreifenpflicht auch bei Ganzjahresreifen?

Das ist eine häufig gestellte Frage, weil Ganzjahresreifen als praktische Alternative beworben werden. Die Antwort: Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Dann erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen für winterliche Straßenverhältnisse. Allerdings sind Ganzjahresreifen ein Kompromiss: Sie sind bei extremen Winterbedingungen oft schlechter als echte Winterreifen, und im Sommer schlechter als Sommerreifen. Wer in Regionen mit milden Wintern lebt und wenig fährt, kann mit Ganzjahresreifen gut zurechtkommen. In schneereichen Gebieten oder bei langen Strecken empfehlen Experten aber weiterhin den saisonalen Wechsel. Die Stiftung Warentest hat in Tests wiederholt festgestellt, dass Winterreifen bei Schnee und Eis deutlich bessere Fahreigenschaften bieten (Quelle: test.de, Stand: 2025). Angaben zur Eignung können je nach Fahrstil und Region variieren.

Muss ich den Reifenwechsel dokumentieren, um im Schadensfall geschützt zu sein?

Diese Frage ist praktisch sehr relevant. Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, den Reifenwechsel zu dokumentieren. Aber es kann im Streitfall hilfreich sein, Nachweise zu haben – etwa Rechnungen von der Werkstatt, die zeigen, dass man die Reifen rechtzeitig gewechselt hat. Wenn die Versicherung behauptet, man sei mit falschen Reifen gefahren, und man kann belegen, dass man kurz vor dem Unfall noch Winterreifen montiert hatte, stärkt das die eigene Position. Auch Fotos der Reifen mit Datum (etwa über die Metadaten des Handyfotos) können nützlich sein. Der GDV empfiehlt allgemein, wichtige Unterlagen zu Fahrzeugwartung und -zustand aufzubewahren (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zur Notwendigkeit der Dokumentation können je nach Einzelfall variieren.