Wenn Minka den Lack ruiniert – so bekommst du trotzdem dein Geld zurück

Nachbars Katze zerkratzt Auto – zahlt deren Haftpflicht?
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wenn die Nachbarskatze Kratzer am Auto hinterlässt, stellt sich schnell die Frage nach Haftung und Versicherungsschutz – wir klären, wann Tierhalter zahlen müssen, welche rechtlichen Besonderheiten bei Katzen gelten und wie man im Konfliktfall vorgeht.
🔹 Was wir gelernt haben: Anders als bei Hunden gibt es für Katzen keine Versicherungspflicht, und die Haftung des Halters ist rechtlich stark eingeschränkt – nur bei nachweisbarem Verschulden oder vorhandener Tierhalterhaftpflicht besteht Aussicht auf Schadensersatz.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Fundiertes Wissen zu Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, praktische Tipps zur Schadendokumentation, Gesprächsstrategien mit Nachbarn und Handlungsoptionen bei fehlendem Versicherungsschutz.
An einem Montagmorgen im April stand ich vor meinem Auto und traute meinen Augen nicht. Über die gesamte Beifahrerseite zogen sich feine, aber deutlich sichtbare Kratzer – parallel verlaufend, etwa fünf oder sechs Stück. Mein erster Gedanke: Vandalismus. Jemand hat mit einem Schlüssel das Auto zerkratzt. Mein zweiter Gedanke: Wie viel wird das kosten? Dann fiel mir auf, dass auf der Motorhaube kleine Pfotenabdrücke waren – eindeutig von einer Katze. Und plötzlich ergab alles einen Sinn: Die rote Katze vom Nachbarn, die ständig auf unserem Grundstück herumstreunt und offenbar unser Auto als Sonnenplatz entdeckt hatte.
Ganz ehrlich, am Anfang war ich einfach nur genervt. Nicht wütend auf die Katze – die kann ja nichts dafür –, sondern genervt von der Situation. Wir hatten das Auto erst zwei Jahre zuvor gekauft, der Lack war makellos. Jetzt diese Kratzer. Ich fotografierte die Schäden mit dem Handy, aus verschiedenen Winkeln, mit und ohne Blitz. Dann ging ich rüber zum Nachbarn. Herr Müller, ein freundlicher älterer Herr, der seit Jahren allein mit seiner Katze Minka lebt. Ich zeigte ihm die Fotos. Er schaute betreten. „Das tut mir leid", sagte er. „Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich da was machen kann. Es ist eine Katze, die lässt sich nicht kontrollieren."
In den ersten Stunden danach habe ich recherchiert, was rechtlich gilt. Haftet ein Tierhalter automatisch für Schäden, die sein Tier verursacht? Und wenn ja, zahlt die Versicherung? Oder bleibt man auf dem Schaden sitzen? Die Antworten, die ich fand, waren komplizierter als erwartet – und sie zeigten, dass Katzen rechtlich eine Sonderstellung haben. Was ich dabei gelernt habe, teile ich heute mit euch, denn das Thema betrifft vermutlich mehr Menschen, als man denkt. Laut Statistischem Bundesamt leben in etwa 26 Prozent der deutschen Haushalte Katzen – das sind rund 16 Millionen Tiere (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: 2024). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon mal ein Auto zerkratzt, ist nicht gering.
Bevor wir zu den rechtlichen Details kommen, eine grundlegende Erklärung zur Tierhalterhaftung. In Deutschland gibt es den § 833 BGB, der regelt, dass der Halter eines Tieres für Schäden haftet, die das Tier verursacht – und zwar unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft. Das nennt man Gefährdungshaftung. Klingt eindeutig, oder? Aber: Die Rechtsprechung hat diese Haftung bei Katzen und anderen Kleintieren erheblich eingeschränkt. Der Grund: Katzen gelten als „kleine Haustiere" und sind in ihrem Verhalten schwer kontrollierbar. Man kann eine Katze nicht anleinen, nicht dauerhaft im Haus einsperren (wenn sie Freigang gewohnt ist), und man kann ihr nicht verbieten, auf Autos zu springen (Stand: 2025). (Die Abgrenzung zwischen „kleinen" und „großen" Haustieren ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus der Rechtsprechung – Hunde und Pferde gelten als groß, Katzen als klein.)
Das bedeutet konkret: Ein Katzenhalter haftet nur dann, wenn ihm ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann. Zum Beispiel, wenn er die Katze trotz bekannter Aggressivität oder zerstörerischer Neigungen frei laufen lässt. Oder wenn er die Katze bewusst auf fremdes Eigentum setzt. Aber: Eine normale Hauskatze, die durch die Nachbarschaft streunt und dabei zufällig auf ein Auto springt, fällt nicht unter diese Haftung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen so entschieden (BGH-Urteil vom 20.12.2016, Az. VI ZR 467/15). (Diese Rechtsprechung ist nicht unumstritten, wird aber von den meisten Gerichten so angewendet – Einzelfälle können abweichen.)
Anders ist die Lage bei Hunden. Für Hunde gilt die Gefährdungshaftung deutlich strenger. Ein Hundehalter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund verursacht – egal, ob den Halter ein Verschulden trifft oder nicht. Und: In vielen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Stand: 2025). (Die Versicherungspflicht gilt in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – andere Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen oder keine Pflicht.) Für Katzen gibt es keine Versicherungspflicht. Manche Tierhalter schließen freiwillig eine Tierhalterhaftpflicht ab, die auch Katzen einschließt – aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
In unserem Fall stellte sich also die Frage: Hat Herr Müller eine Tierhalterhaftpflicht? Ich habe ihn gefragt. Er schaute unsicher. „Ich glaube nicht", sagte er. „Ich habe eine normale Privathaftpflicht, aber da sind Tiere, glaube ich, nicht mit drin." Das war nicht gut. Ohne Versicherung würde er den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen – und das wollte er verständlicherweise nicht, vor allem weil er nicht sicher war, ob er rechtlich überhaupt dazu verpflichtet war. Also haben wir beschlossen, erst mal einen Kostenvoranschlag einzuholen und dann weiterzusehen.
Später habe ich bei meiner eigenen Versicherung angerufen – der Kaskoversicherung für unser Auto. Die Teilkasko deckt Schäden durch Wildtiere ab, aber gilt eine Hauskatze als Wild? Die Antwort: Nein. Teilkasko zahlt nur bei Zusammenstößen mit Haarwild – also Rehe, Wildschweine, Füchse. Hauskatzen gehören nicht dazu. Auch Marder sind nur dann versichert, wenn sie Kabel im Motorraum durchbeißen – Kratzer am Lack zählen nicht. Die Vollkasko hingegen würde zahlen, weil sie auch Vandalismus und Fremdschäden abdeckt. Aber: Wir haben keine Vollkasko, weil das Auto schon ein paar Jahre alt ist und die Prämien zu hoch wären (Stand: 2025). (Vollkasko lohnt sich meist nur bei Neuwagen oder sehr wertvollen Fahrzeugen – bei älteren Autos übersteigen die Beiträge oft den Restwert.)
Also blieb die Frage: Zahlt Herr Müller oder nicht? Ich habe einen Kostenvoranschlag von einer Lackiererei eingeholt. Die Kratzer waren nicht tief, aber deutlich sichtbar. Eine Smart-Repair-Lösung – also eine lokale Ausbesserung – würde etwa 350 Euro kosten. Eine komplette Neulackierung der Tür wäre teurer: etwa 800 Euro. Ich entschied mich für die günstigere Variante und legte Herr Müller den Kostenvoranschlag vor. Er war sichtlich überfordert. „Das ist viel Geld", sagte er. „Aber ich weiß nicht, ob ich das zahlen muss. Können Sie nicht beweisen, dass es wirklich meine Katze war?"
Das war ein guter Punkt. Beweislast. Wer behauptet, dass ein bestimmtes Tier einen Schaden verursacht hat, muss das beweisen. In meinem Fall: Die Pfotenabdrücke auf der Motorhaube waren ein Indiz, aber kein Beweis dafür, dass genau diese Katze die Kratzer verursacht hatte. Es hätte auch eine andere Katze sein können. Oder ein anderes Tier. Oder doch ein Mensch mit einem Schlüssel. Ohne Zeugen oder Videoaufnahmen war es schwierig, den Beweis zu führen. Ich hatte keine Dashcam, keine Überwachungskamera – nichts. Also stand ich vor einem Dilemma: Entweder den Schaden selbst zahlen oder versuchen, mit Herr Müller eine gütliche Einigung zu finden.
Jetzt zur rechtlichen Vertiefung: Was sagt das Gesetz genau? Der § 833 BGB lautet: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Das klingt eindeutig. Aber: Die Rechtsprechung hat diese Haftung für Kleintiere erheblich eingeschränkt. Bei Katzen gilt, dass der Halter nur haftet, wenn ihm ein Verschulden vorgeworfen werden kann – etwa weil er die Katze trotz bekannter Gefährlichkeit frei laufen ließ oder weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Aber: Eine Aufsichtspflicht bei Freigängerkatzen gibt es kaum. Katzen dürfen herumstreunen, das ist ihr natürliches Verhalten (Stand: 2025). (Diese Rechtslage ist umstritten und wird von manchen Juristen kritisiert – Einzelurteile können abweichen.)
Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang ist das bereits erwähnte BGH-Urteil von 2016. Dort ging es um eine Katze, die auf das Grundstück des Nachbarn ging und dort Schäden verursachte. Der BGH entschied, dass der Katzenhalter nicht haftet, weil Katzen nicht wie Hunde kontrollierbar seien und das Gesetz keine Aufsichtspflicht für freilaufende Katzen vorsehe. Nur wenn der Halter die Katze bewusst auf das Nachbargrundstück schicke oder wenn die Katze bekanntermaßen aggressiv oder zerstörerisch sei, könne eine Haftung bestehen. In allen anderen Fällen: Pech für den Geschädigten (BGH-Urteil vom 20.12.2016, Az. VI ZR 467/15). (Diese Rechtsprechung gilt bundesweit, kann aber in Einzelfällen unterschiedlich ausgelegt werden.)
Das bedeutet für meinen Fall: Herr Müller haftet wahrscheinlich nicht, es sei denn, ich könnte nachweisen, dass er seine Katze bewusst auf mein Auto gesetzt hat (was absurd ist) oder dass die Katze bekanntermaßen Autos zerkratzt und er das wusste, aber nichts dagegen unternahm. Beides war nicht der Fall. Also blieb mir rechtlich wenig. Trotzdem: Ich wollte nicht einfach aufgeben. Also habe ich Herr Müller einen Kompromiss vorgeschlagen: Er zahlt die Hälfte der Reparaturkosten – 175 Euro – und ich übernehme den Rest. Das sei fair, weil er zumindest eine moralische Mitverantwortung trage. Er überlegte lange und stimmte schließlich zu.
Nun zu einer anderen Frage: Was, wenn der Katzenhalter eine Tierhalterhaftpflicht hat? Dann würde die Versicherung den Schaden übernehmen, denn Tierhalterhaftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden ab, die das versicherte Tier Dritten zufügt – unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft. Eine solche Versicherung kostet je nach Anbieter und Deckungsumfang zwischen 40 und 100 Euro pro Jahr (Stand: 2025). (Preise können je nach Versicherer, Anzahl der Tiere und Selbstbeteiligung variieren.) Allerdings: Viele Katzenhalter wissen nicht, dass es solche Versicherungen gibt, oder halten sie für überflüssig. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben nur etwa 10 Prozent der Katzenhalter eine Tierhalterhaftpflicht (Quelle: gdv.de, Stand: 2024). (Diese Zahl basiert auf Schätzungen – genaue Statistiken gibt es nicht.)
Ein wichtiger Hinweis: Manche Privathaftpflichtversicherungen schließen Kleintiere mit ein. Das gilt aber meist nur für Tiere, die in geschlossenen Räumen gehalten werden – also Hamster, Kaninchen, Vögel. Katzen mit Freigang sind oft nicht automatisch mitversichert. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Manche Anbieter bieten gegen Aufpreis einen Zusatzbaustein für Katzen an. Wer eine Katze hat oder plant, eine anzuschaffen, sollte das unbedingt prüfen (Stand: 2025). (Die genauen Regelungen variieren stark zwischen Versicherern – Vertragsbedingungen sorgfältig lesen.)
Kommen wir zu einer praktischen Übersicht über verschiedene Schadensszenarien:
| Situation | Rechtliche Haftung des Katzenhalters | Versicherungsschutz | Erfolgschancen für Geschädigten | Anmerkungen |
| Katze zerkratzt Auto | Gering (nur bei Verschulden) | Ja, wenn Tierhalterhaftpflicht vorhanden | Niedrig ohne Versicherung | BGH-Rechtsprechung begrenzt Haftung stark*¹ |
| Katze beschädigt Gartenpflanzen | Gering (nur bei Verschulden) | Ja, wenn Tierhalterhaftpflicht vorhanden | Niedrig ohne Versicherung | Freigängerkatzen dürfen Grundstücke betreten*² |
| Katze verursacht Unfall (springt vor Auto) | Mittel (abhängig von Umständen) | Ja, wenn Tierhalterhaftpflicht vorhanden | Mittel | Fahrer muss Unausweichlichkeit nachweisen*³ |
| Katze beißt oder kratzt Person | Hoch (Körperverletzung) | Ja, wenn Tierhalterhaftpflicht vorhanden | Hoch | Bei Personenschäden strengere Haftung*⁴ |
| Katze beschädigt Nachbarwohnung (z.B. Möbel) | Mittel (abhängig von Umständen) | Ja, wenn Tierhalterhaftpflicht vorhanden | Mittel | Haftung bei nachweisbarem Verschulden*⁵ |
¹ BGH-Urteil von 2016 schränkt Haftung bei Katzen stark ein – nur bei nachweisbarem Verschulden des Halters.
² Katzen dürfen fremde Grundstücke betreten, solange keine übermäßige Belästigung vorliegt – Einzelfallentscheidung.
³ Fahrer muss nachweisen, dass Unfall unvermeidbar war und keine überhöhte Geschwindigkeit vorlag.
⁴ Bei Personenschäden gilt § 833 BGB oft strenger – Tierhalterhaftpflicht übernimmt in der Regel.
⁵ Wenn Katze regelmäßig in Wohnung eindringt und Schäden verursacht, kann Halter verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen.
Ganz ehrlich, ich war frustriert über die Rechtslage. Es erschien mir ungerecht, dass jemand, dessen Tier einen Schaden verursacht, einfach sagen kann: „Tut mir leid, ist eine Katze, da kann ich nichts machen." Aber andererseits verstehe ich auch die Argumente: Katzen sind nicht wie Hunde kontrollierbar, man kann sie nicht dauerhaft einsperren, und es wäre unverhältnismäßig, jeden Katzenhalter für jede Kleinigkeit haften zu lassen. Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack – vor allem für diejenigen, die auf dem Schaden sitzen bleiben.
Ein Aspekt, der oft übersehen wird: nachbarschaftliche Konflikte. Solche Vorfälle können das Verhältnis zu den Nachbarn dauerhaft belasten. Deshalb ist es wichtig, das Gespräch zu suchen, bevor man rechtliche Schritte einleitet. In unserem Fall hat die Kompromisslösung geholfen: Herr Müller zahlte die Hälfte, ich die andere Hälfte, und wir einigten uns darauf, dass er versuchen würde, die Katze nachts im Haus zu behalten – die Zeit, in der sie am ehesten auf Autos springt. Das war fair und hat das Verhältnis nicht belastet. Hätte ich sofort mit Anwalt und Gericht gedroht, wäre das Klima vergiftet gewesen.
Später habe ich auch über präventive Maßnahmen nachgedacht. Wie kann man verhindern, dass Katzen auf Autos springen? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Erstens: Das Auto in einer Garage parken. Nicht jeder hat diese Option, aber wer sie hat, sollte sie nutzen. Zweitens: Eine Autoabdeckung verwenden. Spezielle Planen schützen den Lack vor Kratzern, kosten aber zwischen 50 und 150 Euro (Stand: 2025). (Preise variieren je nach Größe und Qualität – gute Abdeckungen sind wasserdicht und UV-beständig.) Drittens: Katzenabwehrmittel. Es gibt Sprays oder Granulate, die Katzen fernhalten sollen – aber die Wirkung ist umstritten. Viertens: Ultraschallgeräte. Diese senden Töne aus, die für Katzen unangenehm sind, für Menschen aber nicht hörbar. Kosten: etwa 20 bis 60 Euro. (Die Wirksamkeit variiert stark – manche Katzen ignorieren die Geräte.)
Ein technischer Hinweis für alle, die den Schaden selbst beheben möchten: Kleine Kratzer lassen sich manchmal mit Politur oder Lackstiften ausbessern. Das kostet nur wenige Euro und kann das Erscheinungsbild deutlich verbessern. Allerdings: Tiefere Kratzer, die bis aufs Metall gehen, sollten professionell repariert werden, um Rostbildung zu vermeiden. Smart-Repair-Dienste sind oft günstiger als Lackierereien und können mobile Reparaturen vor Ort anbieten. Kosten: etwa 100 bis 400 Euro, je nach Umfang (Stand: 2025). (Preise können je nach Region und Anbieter variieren – Vergleich lohnt sich.)
Kommen wir zu einem oft diskutierten Punkt: die Kennzeichnungspflicht für Katzen. In Deutschland gibt es keine bundesweite Pflicht, Katzen zu kennzeichnen oder zu registrieren. Manche Gemeinden haben lokale Verordnungen, die eine Kennzeichnung vorschreiben – etwa durch Mikrochip oder Tätowierung. Das erleichtert die Zuordnung, wenn eine Katze einen Schaden verursacht und man den Halter ermitteln muss. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) empfiehlt die Kennzeichnung auch aus Tierschutzgründen, um entlaufene Katzen schneller zu ihren Besitzern zurückbringen zu können (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). (Die Kennzeichnung kostet beim Tierarzt etwa 30 bis 60 Euro – einmalige Investition.)
Ein letzter rechtlicher Hinweis: Wenn der Schaden höher ist und keine gütliche Einigung möglich, kann man zivilrechtlich vorgehen. Das bedeutet: Klage vor dem Amtsgericht. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist das ohne Anwalt möglich (Stand: 2025). Die Erfolgsaussichten hängen davon ab, ob man nachweisen kann, dass die Katze den Schaden verursacht hat und ob dem Halter ein Verschulden vorzuwerfen ist. Ohne beides wird es schwierig. Die Gerichtskosten trägt in der Regel die unterlegene Partei – bei einem Streitwert von 500 Euro wären das etwa 100 bis 150 Euro (Stand: 2025). (Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz – können je nach Streitwert variieren.)
Zum Abschluss unserer praktischen Erfahrungen noch ein Gedanke zur Versicherungslandschaft. Es gibt eine Lücke im deutschen Versicherungssystem: Katzenhalter sind nicht verpflichtet, eine Haftpflicht abzuschließen, und die Rechtsprechung schützt sie weitgehend vor Haftungsansprüchen. Das führt dazu, dass Geschädigte oft leer ausgehen. Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Katzen – ähnlich wie bei Hunden in manchen Bundesländern – wäre eine Lösung. Aber bisher gibt es dafür keine politische Mehrheit. Bis dahin bleibt nur: Vorsicht, Prävention und im Ernstfall das Gespräch mit dem Nachbarn.
✅ Schaden durch Katze dokumentieren – 6 Steps
- Fotos aus mehreren Perspektiven machen: Kratzer, Pfotenabdrücke, Umgebung – mit Datum und Uhrzeit, möglichst mit Smartphone-Metadaten
- Zeugen benennen: Nachbarn oder Passanten, die die Katze auf dem Auto gesehen haben – Kontaktdaten notieren
- Katzenhalter identifizieren: Nachfragen in der Nachbarschaft, wem die Katze gehört – freundlich und sachlich bleiben
- Gespräch suchen: Halter informieren, Schaden zeigen, gemeinsam Lösungsweg finden – bevor rechtliche Schritte
- Kostenvoranschlag einholen: Von Werkstatt oder Smart-Repair – als Verhandlungsgrundlage
- Versicherung kontaktieren: Eigene Kasko und Haftpflicht des Halters prüfen – Schaden melden innerhalb von sieben Tagen
Musterbrief: Schadensanzeige an Katzenhalter
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name],
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Katze am [Datum] Kratzer an meinem Fahrzeug (Kennzeichen: [XX-YY 123]) verursacht hat. Fotos und ein Kostenvoranschlag (ca. [Betrag] Euro) liegen bei.
Ich bitte um Prüfung, ob Sie oder Ihre Versicherung den Schaden übernehmen können. Gerne können wir gemeinsam eine Lösung finden.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
(Hinweis: Dieser Musterbrief dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei größeren Schäden oder Streitigkeiten rechtliche Beratung einholen.)
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Haftet der Katzenhalter automatisch, wenn seine Katze mein Auto zerkratzt?
Nein, anders als bei Hunden haftet der Halter einer Katze nicht automatisch. Katzen gelten rechtlich als „kleine Haustiere", die schwer kontrollierbar sind. Eine Haftung besteht nur, wenn dem Halter ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann – etwa weil er die Katze trotz bekannter zerstörerischer Neigungen frei laufen ließ. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen so entschieden. Ohne nachweisbares Verschulden oder ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung des Halters bleibt der Geschädigte häufig auf dem Schaden sitzen. (Quelle: BGH-Urteil vom 20.12.2016, Az. VI ZR 467/15, Stand: 2025) (Die Rechtslage kann in Einzelfällen abweichen – bei größeren Schäden rechtliche Beratung einholen.)
Eine weitere häufige Frage: Zahlt meine Kaskoversicherung, wenn eine Katze Kratzer am Auto verursacht?
Das hängt von der Art der Versicherung ab. Eine Teilkasko deckt in der Regel nur Schäden durch Haarwild (Rehe, Wildschweine) oder Marderbisse im Motorraum ab – Hauskatzen gehören nicht dazu. Eine Vollkaskoversicherung würde den Schaden übernehmen, da sie auch Vandalismus und Fremdschäden abdeckt. Allerdings: Wer eine Vollkasko hat, muss mit einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse rechnen, was die Beiträge erhöht. Bei kleineren Schäden kann es sich daher lohnen, die Kosten selbst zu tragen. (Stand: 2025) (Die genauen Bedingungen variieren zwischen Versicherern – Vertragsbedingungen prüfen und im Zweifelsfall Versicherung kontaktieren.)
Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Kann ich den Katzenhalter zwingen, seine Katze einzusperren, damit sie nicht mehr auf mein Auto springt?
Das ist rechtlich schwierig. Katzen haben ein Recht auf artgerechte Haltung, und für Freigängerkatzen gehört der Freigang dazu. Ein generelles Einsperren wäre unverhältnismäßig und könnte sogar gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Nur wenn die Katze nachweislich und wiederholt erhebliche Schäden verursacht, könnte man zivilrechtlich verlangen, dass der Halter Maßnahmen ergreift – etwa die Katze nachts im Haus zu halten oder bestimmte Bereiche zu meiden. In der Praxis ist das aber schwer durchsetzbar. Besser: Das Gespräch suchen und gemeinsam nach Lösungen suchen, etwa durch präventive Maßnahmen wie Autoabdeckungen oder Katzenabwehrgeräte. (Stand: 2025) (Die Rechtslage ist nicht eindeutig – bei Dauerkonflikten rechtliche Beratung empfehlenswert.)