Krankgeschrieben – und trotzdem Jobangebot? Was jetzt wirklich erlaubt ist

Als die Krankmeldung kam und gleichzeitig das neue Jobangebot – ein Dilemma zwischen Recht und Moral
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Ob und unter welchen Bedingungen ein Jobwechsel während einer Krankschreibung rechtlich möglich ist – und welche Fallstricke dabei lauern.
🔹 Was wir gelernt haben: Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die konkrete Tätigkeit beim aktuellen Arbeitgeber, nicht auf jede denkbare Arbeit – ein Wechsel ist möglich, aber heikel.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen, praktische Hinweise zum Umgang mit Arbeitgebern und Krankenkassen sowie Tipps zur Risikominimierung.
An einem grauen Februarmittag saß meine Cousine bei mir am Küchentisch und sah aus, als trüge sie die Last der Welt auf ihren Schultern. Sie war seit drei Wochen krankgeschrieben – Burnout, Erschöpfungsdepression, so hatte es der Arzt genannt. Ihr Job in einer Werbeagentur hatte sie an ihre Grenzen gebracht: Überstunden ohne Ende, toxische Teamdynamik, ein Chef, der nie zufrieden war. Die Krankschreibung war eigentlich eine Erleichterung gewesen, endlich Zeit zum Durchatmen. Aber jetzt hatte sie ein Problem.
„Ich habe ein Jobangebot bekommen", sagte sie leise. „Ein richtig gutes. Eine kleinere Firma, entspannteres Umfeld, bessere Bezahlung. Aber ich bin noch krankgeschrieben. Darf ich überhaupt wechseln? Oder mache ich mich strafbar? Was ist mit dem Krankengeld?" Ich hatte keine Antwort parat. Intuitiv dachte ich: Wenn man krank ist, kann man doch nicht einfach einen neuen Job anfangen. Aber gleichzeitig erschien mir das absurd – wenn die alte Arbeit krank macht und die neue vielleicht genau das Richtige wäre, warum sollte man dann warten müssen?
In den ersten Stunden unseres Gesprächs kreisten wir um die Frage, ohne weiterzukommen. Meine Cousine war hin- und hergerissen. Einerseits wollte sie das Angebot nicht ausschlagen – es war eine Chance, die sich vielleicht nicht wiederholen würde. Andererseits hatte sie Angst: Angst vor rechtlichen Konsequenzen, Angst vor dem Ärger mit ihrem alten Arbeitgeber, Angst, dass die Krankenkasse ihr Krankengeld streichen könnte. „Vielleicht sollte ich einfach warten, bis die Krankschreibung vorbei ist", überlegte sie. Aber die neue Firma wollte eine schnelle Entscheidung – und der Vertrag beim alten Arbeitgeber lief ohnehin nur noch zwei Monate, mit einer verkürzten Kündigungsfrist von vier Wochen.
Später haben wir beschlossen, uns gründlich zu informieren. Wir recherchierten im Internet, lasen Gerichtsurteile, konsultierten Ratgeber und sprachen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Was wir dabei lernten, war überraschend und komplexer, als wir gedacht hatten. Die kurze Antwort lautet: Ein Jobwechsel während einer Krankschreibung ist grundsätzlich nicht verboten. Aber es gibt viele Grauzonen, rechtliche Feinheiten und praktische Risiken, die man kennen sollte.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sehr spezifische Konzepte sind. Wenn ein Arzt jemanden krankschreibt, attestiert er, dass die Person nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Tätigkeit auszuüben. Das ist entscheidend: Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf den konkreten Job, nicht auf jede denkbare Arbeit. Wer beispielsweise als Lagerarbeiter wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, kann möglicherweise trotzdem einer sitzenden Bürotätigkeit nachgehen. Wer wegen psychischer Belastung am Arbeitsplatz krankgeschrieben ist, könnte theoretisch eine andere, weniger belastende Tätigkeit ausüben. Das deutsche Arbeitsrecht erkennt diesen Unterschied an, auch wenn er in der Praxis oft missverstanden wird (Angaben basierend auf arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, Stand: 2025).
Nachdem wir das verstanden hatten, stellte sich die nächste Frage: Was bedeutet das konkret für einen Jobwechsel? Wenn meine Cousine wegen Burnout in ihrer alten Agentur krankgeschrieben ist, heißt das, dass sie nicht in der Lage ist, dort zu arbeiten – mit all den Belastungen, die dieser Job mit sich bringt. Aber könnte sie in einem neuen, weniger stressigen Umfeld arbeiten? Theoretisch ja. Praktisch ist die Situation kompliziert. Denn der neue Arbeitgeber würde erwarten, dass sie arbeitsfähig ist. Und der alte Arbeitgeber könnte argwöhnisch werden, wenn er erfährt, dass sie während der Krankschreibung einen neuen Job beginnt.
Später haben wir uns mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin ihren Lohn erhalten – für bis zu sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Aber diese Leistungen sind an die Bedingung geknüpft, dass tatsächlich Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wenn ein Arbeitgeber nachweisen kann, dass ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung gearbeitet hat – etwa in einem neuen Job –, kann er die Entgeltfortzahlung verweigern oder zurückfordern. Das gilt vor allem dann, wenn die neue Tätigkeit mit der alten vergleichbar ist oder wenn klar wird, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht wurde. Angaben zur Entgeltfortzahlung können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren.
Ein wichtiges Urteil in diesem Zusammenhang stammt vom Bundesarbeitsgericht (BAG). In mehreren Entscheidungen hat das BAG klargestellt, dass ein Arbeitnehmer während der Krankschreibung nichts tun darf, was die Genesung gefährdet oder verzögert. Dazu gehört grundsätzlich auch die Aufnahme einer neuen Arbeit, wenn diese die Heilung beeinträchtigen könnte. Allerdings hat das Gericht auch betont, dass nicht jede Tätigkeit automatisch genesungswidrig ist. Entscheidend sind die konkreten Umstände: Art der Erkrankung, Art der neuen Tätigkeit, Belastungsgrad. Wenn jemand wegen körperlicher Beschwerden krankgeschrieben ist und eine körperlich anstrengende neue Arbeit aufnimmt, ist das problematisch. Wenn jemand wegen Stress am alten Arbeitsplatz krankgeschrieben ist und eine deutlich entspanntere neue Stelle antritt, kann das anders zu bewerten sein (Angaben basierend auf BAG-Rechtsprechung, Stand: 2025).
Ganz ehrlich gesagt, war das für meine Cousine zunächst verwirrend. „Also darf ich wechseln oder nicht?" Sie wollte eine klare Antwort, aber die gab es nicht. Der Fachanwalt, mit dem wir sprachen, erklärte es so: „Rechtlich ist ein Jobwechsel während der Krankschreibung nicht grundsätzlich verboten. Aber Sie müssen sehr vorsichtig sein. Wenn Ihr alter Arbeitgeber Wind davon bekommt und der Meinung ist, dass Sie gar nicht wirklich arbeitsunfähig waren, kann er die Entgeltfortzahlung zurückfordern. Und die Krankenkasse könnte das Krankengeld verweigern oder zurückfordern. Außerdem riskieren Sie, dass Ihr alter Arbeitgeber Ihnen fristlos kündigt – wegen Täuschung oder Vertrauensbruch."
Nachdem wir diese Risiken verstanden hatten, überlegten wir gemeinsam, wie meine Cousine vorgehen sollte. Der Anwalt riet zu folgenden Schritten: Erstens sollte sie mit ihrem Arzt sprechen und klären, ob sie tatsächlich arbeitsfähig für die neue Stelle sei. Wenn der Arzt bestätigt, dass die neue Tätigkeit aus medizinischer Sicht kein Problem darstellt, wäre das ein wichtiges Indiz dafür, dass kein Missbrauch vorliegt. Zweitens sollte sie die Krankschreibung beim alten Arbeitgeber formal beenden, sobald sie den neuen Job antritt – nicht weiterlaufen lassen, während sie anderswo arbeitet. Drittens sollte sie gegenüber dem alten Arbeitgeber transparent sein, zumindest soweit nötig. Wenn er nachfragt, sollte sie ehrlich antworten, aber sie ist nicht verpflichtet, ihn ungefragt über ihre neuen Pläne zu informieren. Angaben zu rechtlichen Pflichten können je nach Arbeitsvertrag und Einzelfall variieren.
| Situation | Rechtliche Einschätzung | Risiken | Empfehlung | Hinweise |
| Krankschreibung wegen körperlicher Beschwerden, neue Arbeit körperlich ähnlich oder anstrengender | Sehr problematisch | Entgeltfortzahlung gefährdet, Kündigung möglich | Nicht empfohlen, lieber abwarten | Arzt konsultieren, Genesung nicht gefährden¹ |
| Krankschreibung wegen Stress/Burnout, neue Arbeit deutlich weniger belastend | Rechtlich vertretbar, aber heikel | Misstrauen des alten Arbeitgebers, Nachweisprobleme | Ärztliche Einschätzung einholen, Krankschreibung beenden bei Jobantritt | Transparenz gegenüber Arzt und ggf. Krankenkasse¹ |
| Krankschreibung läuft noch, neuer Job startet erst nach Ende der AU | Unproblematisch | Keine | Normal kündigen und wechseln | Saubere zeitliche Trennung¹ |
| Krankschreibung läuft, Arbeitsvertrag beim alten AG wird gekündigt, neuer Job beginnt sofort | Grauzone | Entgeltfortzahlung kann verweigert werden, wenn Arbeitsaufnahme genesungswidrig | Kündigungsfrist abwarten, ärztliches Attest einholen | Rechtliche Beratung sinnvoll¹ |
| Krankschreibung während Probezeit, neuer Job in anderer Branche | Wie oben, abhängig von Art der Erkrankung | Probezeit kann Kündigung erleichtern | Besonders vorsichtig sein, dokumentieren | Probezeit bietet wenig Schutz¹ |
¹ Angaben zu rechtlichen Risiken und Empfehlungen können je nach Einzelfall, Arbeitsvertrag, ärztlicher Einschätzung und Rechtsprechung erheblich variieren.
Später haben wir uns auch mit der Krankenkasse beschäftigt. Wenn die Krankschreibung länger als sechs Wochen dauert, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieses Krankengeld ist an die Bedingung geknüpft, dass man arbeitsunfähig ist. Wenn die Krankenkasse erfährt, dass man während des Bezugs von Krankengeld eine neue Arbeit aufgenommen hat, kann sie die Zahlung einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Manche Krankenkassen sind in solchen Fällen sehr streng, andere prüfen differenzierter. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) empfiehlt, bei Fragen zur Arbeitsfähigkeit immer den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK) einzubeziehen, der eine unabhängige Begutachtung vornehmen kann (Quelle: Informationen des GKV-Spitzenverbands, Stand: 2025).
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kündigungsfrist. Meine Cousine hatte noch zwei Monate Vertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Das bedeutete, dass sie theoretisch schon während der laufenden Krankschreibung kündigen und dann – nach Ablauf der Frist – den neuen Job antreten könnte. Das wäre die sauberste Lösung gewesen: Kündigung einreichen, Krankschreibung bis zur Genesung weiterlaufen lassen, und nach Ende der Kündigungsfrist gesund und arbeitsfähig die neue Stelle antreten. Aber die neue Firma wollte sie schneller haben. Sie bot an, dass meine Cousine schon in drei Wochen anfangen könne – was bedeutete, dass sie entweder die Kündigungsfrist verkürzen müsste (was nur mit Zustimmung des alten Arbeitgebers möglich ist) oder dass sie während der noch laufenden Krankschreibung beim alten Arbeitgeber faktisch schon beim neuen anfangen würde.
Ganz ehrlich, wir haben lange über diese Optionen diskutiert. Am Ende entschied meine Cousine, den transparenten Weg zu gehen. Sie sprach mit ihrem Arzt, erklärte die Situation und fragte, ob er sie aus medizinischer Sicht für arbeitsfähig in der neuen Stelle halte. Der Arzt war zunächst skeptisch – er hatte sie schließlich krankgeschrieben. Aber nachdem sie ihm die Unterschiede zwischen den beiden Jobs erklärt hatte (alter Job: 60-Stunden-Wochen, hoher Druck, toxisches Team; neuer Job: 40-Stunden-Vertrag, entspannte Atmosphäre, klare Strukturen), stimmte er zu, dass die neue Tätigkeit aus medizinischer Sicht machbar sein könnte. Er stellte ihr eine Bescheinigung aus, in der er festhielt, dass sie für die bisherige Tätigkeit weiterhin arbeitsunfähig sei, für die neue jedoch nicht.
Mit dieser Bescheinigung in der Hand kündigte meine Cousine beim alten Arbeitgeber – fristgerecht, schriftlich. In ihrem Kündigungsschreiben erwähnte sie nicht explizit den neuen Job, aber sie beendete die Krankschreibung zum Zeitpunkt des Jobwechsels. Sie informierte auch ihre Krankenkasse, dass sie ab einem bestimmten Datum wieder arbeiten würde. Die Krankenkasse bestätigte, dass damit der Anspruch auf Krankengeld ende – was in ihrem Fall ohnehin nicht relevant war, da sie noch keine sechs Wochen krankgeschrieben gewesen war.
Später haben wir erfahren, dass ihr alter Arbeitgeber nicht erfreut war. Er hatte mitbekommen, dass sie kurz nach der Kündigung einen neuen Job angetreten hatte, und vermutete, dass sie die Krankschreibung vorgeschoben hatte, um sich Zeit für Bewerbungen zu verschaffen. Er drohte zunächst, rechtliche Schritte einzuleiten. Aber letztlich ließ er es dabei bewenden – vermutlich, weil er keine Lust auf einen langwierigen Rechtsstreit hatte und weil meine Cousine sauber dokumentiert hatte, dass sie transparent gehandelt hatte. Die ärztliche Bescheinigung war dabei entscheidend.
Ganz ehrlich gesagt, war das eine nervenaufreibende Zeit für meine Cousine. Sie fühlte sich ständig, als müsse sie sich rechtfertigen – obwohl sie eigentlich nichts Falsches getan hatte. Die Erfahrung hat ihr aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, bei solchen heiklen Situationen sehr sorgfältig vorzugehen und alle Schritte zu dokumentieren.
✅ Jobwechsel während Krankschreibung – 6 wichtige Schritte
Wenn man während einer Krankschreibung ein Jobangebot erhält und wechseln möchte:
- Mit Arzt sprechen – Klären, ob die neue Tätigkeit aus medizinischer Sicht machbar ist, ärztliche Einschätzung schriftlich geben lassen
- Art der Erkrankung berücksichtigen – Unterscheiden, ob die Krankschreibung tätigkeitsspezifisch ist (z. B. Stress am alten Arbeitsplatz) oder allgemein (z. B. Grippe)
- Krankschreibung nicht missbräuchlich fortführen – Sobald man die neue Arbeit antritt, Krankschreibung beenden, nicht parallel bei zwei Arbeitgebern krankgeschrieben sein
- Transparenz gegenüber Krankenkasse – Wenn Krankengeld bezogen wird, sofort melden, dass man wieder arbeitet, Rückforderungen vermeiden
- Dokumentation sichern – Alle ärztlichen Atteste, Kündigungsschreiben, Kommunikation mit Arbeitgebern und Krankenkasse aufbewahren
- Rechtliche Beratung bei Unsicherheit – Bei Zweifeln Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, besser vorher absichern als hinterher streiten
Musterbrief: Kündigung während Krankschreibung (mit Hinweis auf neuen Job)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum [Datum] unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von [X Wochen/Monaten].
Ich bin derzeit arbeitsunfähig erkrankt, was sich auf meine bisherige Tätigkeit bezieht. Ab [Datum] werde ich eine neue Stelle antreten, die aus ärztlicher Sicht mit meinem Gesundheitszustand vereinbar ist. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung liegt bei.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Rückblickend war diese Erfahrung lehrreich für uns beide. Lehrreich, weil sie gezeigt hat, wie komplex das Arbeitsrecht ist und wie viele Grauzonen es gibt. Und ernüchternd, weil sie deutlich gemacht hat, dass man selbst bei rechtlich einwandfreiem Verhalten in Konflikt mit dem alten Arbeitgeber geraten kann.
Ganz ehrlich gesagt, hat meine Cousine nach diesem Erlebnis eine andere Einstellung zu Krankschreibungen entwickelt. Sie ist vorsichtiger geworden, was die Inanspruchnahme von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angeht – nicht aus Angst, sondern aus einem besseren Verständnis dafür, welche rechtlichen und sozialen Implikationen damit verbunden sind. Sie weiß jetzt, dass eine Krankschreibung nicht nur ein Freifahrtschein ist, sondern dass damit auch Pflichten und Risiken verbunden sind.
Später haben wir auch mit Freund:innen und Kolleg:innen über das Thema gesprochen. Viele waren überrascht zu hören, dass ein Jobwechsel während der Krankschreibung überhaupt möglich ist. Einige erzählten von eigenen Erfahrungen oder von Fällen, die sie gehört hatten. Ein Freund berichtete von einem Kollegen, der während einer längeren Krankschreibung wegen Rückenproblemen einen neuen Job als Berater angenommen hatte – und vom alten Arbeitgeber verklagt worden war. Der Fall endete mit einem Vergleich, bei dem der Kollege einen Teil der Entgeltfortzahlung zurückzahlen musste. Solche Geschichten zeigen, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und transparent zu handeln.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Jobwechsel während Krankschreibung
Muss ich meinem alten Arbeitgeber sagen, dass ich einen neuen Job habe?
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob sie verpflichtet sind, den alten Arbeitgeber über einen neuen Job zu informieren, wenn sie noch krankgeschrieben sind. Die Antwort ist differenziert: Grundsätzlich besteht keine Pflicht, ungefragt über private Pläne zu informieren. Allerdings kann der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit Fragen stellen. Wenn er konkret fragt, ob man während der Krankschreibung eine andere Tätigkeit ausübt, sollte man wahrheitsgemäß antworten – Lügen können als Täuschung gewertet werden und zu Kündigungen oder Rückforderungen führen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist in allgemeinen Informationen zu Arbeitsverhältnissen darauf hin, dass Transparenz oft der beste Weg ist, um Konflikte zu vermeiden (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zu Informationspflichten können je nach Arbeitsvertrag und konkreter Situation variieren.
Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung anfange zu arbeiten und mein alter Arbeitgeber erfährt davon?
Das ist eine berechtigte Sorge, die oft geäußert wird. Wenn der alte Arbeitgeber feststellt, dass man während der Krankschreibung eine neue Arbeit aufgenommen hat, kann er mehrere Schritte einleiten: Erstens kann er die Entgeltfortzahlung verweigern oder bereits gezahlte Beträge zurückfordern – besonders wenn er nachweisen kann, dass man nicht wirklich arbeitsunfähig war. Zweitens kann er fristlos kündigen, wenn er Täuschung oder Vertrauensbruch nachweisen kann. Drittens kann er zivilrechtlich gegen einen vorgehen, etwa auf Schadenersatz, wenn ihm durch die Situation Nachteile entstanden sind. Allerdings muss er in all diesen Fällen beweisen, dass man tatsächlich genesungswidrig gehandelt oder getäuscht hat. Wenn man nachweisen kann, dass die neue Tätigkeit medizinisch unbedenklich war und man transparent gehandelt hat, stehen die Chancen besser. Die Stiftung Warentest rät in Ratgebern zum Arbeitsrecht, bei Unsicherheiten immer rechtliche Beratung einzuholen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Angaben zu rechtlichen Konsequenzen können je nach Einzelfall und Beweislage variieren.
Kann ich während der Krankschreibung Bewerbungsgespräche führen?
Diese Frage ist praktisch sehr relevant. Die gute Nachricht: Bewerbungsgespräche sind in der Regel unproblematisch. Ein Bewerbungsgespräch ist keine Arbeit im eigentlichen Sinne und gefährdet normalerweise nicht die Genesung – es sei denn, die Krankschreibung betrifft eine Erkrankung, bei der man das Haus nicht verlassen oder nicht sprechen sollte. Viele Arbeitsgerichte haben entschieden, dass Arbeitnehmer auch während der Krankschreibung das Recht haben, sich beruflich weiterzuentwickeln und sich zu bewerben. Allerdings sollte man vorsichtig sein: Wenn man krankgeschrieben ist und dann zu mehreren Vorstellungsgesprächen fährt, könnte der alte Arbeitgeber argumentieren, dass man offensichtlich arbeitsfähig sei. Deshalb ist es ratsam, Bewerbungsaktivitäten so zu gestalten, dass sie die Genesung nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen. Angaben zu zulässigen Aktivitäten während der Krankschreibung können je nach Art der Erkrankung und individuellen Umständen variieren.