Wenn dein Kind im App-Store einkauft – so holst du dein Geld zurück

In-App-Käufe durch Kind – Rückforderung möglich?
Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wenn Kinder unbemerkt In-App-Käufe tätigen und plötzlich hohe Beträge vom Konto abgebucht werden, stellt sich die Frage nach Rückforderung, rechtlichen Grundlagen und präventiven Sicherheitsmaßnahmen.
🔹 Was wir gelernt haben: Verträge, die Minderjährige ohne elterliche Zustimmung schließen, sind nach § 107 BGB schwebend unwirksam – Eltern können die Genehmigung verweigern und die Rückerstattung fordern, sofern sie schnell und entschlossen handeln.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Fundiertes Wissen zu gesetzlichen Regelungen, praktische Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Rückforderung bei Apple, Google und Co., technische Tipps zu Kindersicherungen und präventive Strategien zur Vermeidung ungewollter Käufe.
An einem Samstagmorgen im März checkte ich wie üblich meine E-Mails und bekam dabei fast einen Herzinfarkt. Eine Benachrichtigung von Apple: „Vielen Dank für Ihren Kauf – 99,99 Euro wurden abgebucht." Dann eine zweite: „Vielen Dank für Ihren Kauf – 49,99 Euro." Und noch eine. Und noch eine. Insgesamt acht Bestätigungen innerhalb von zwölf Stunden, Gesamtsumme: knapp 380 Euro. Mein erster Gedanke: Ich wurde gehackt. Mein zweiter: Das muss ein Fehler sein. Aber dann sah ich die gekauften Items – alles aus einem einzigen Spiel: „Candy Kingdom Deluxe". Und plötzlich wurde mir klar: Das war unser siebenjähriger Sohn.
Ganz ehrlich, am Anfang war ich einfach nur fassungslos. Ich rannte ins Wohnzimmer, wo Lukas mit dem iPad auf dem Sofa lag und spielte. „Lukas, hast du gestern in deinem Spiel etwas gekauft?" Er schaute auf, völlig ahnungslos. „Ja, ich habe die goldenen Münzen gekauft. Die braucht man, um das neue Level freizuschalten." Ich versuchte, ruhig zu bleiben. „Weißt du, wie viel das kostet?" Er schüttelte den Kopf. „Das kostet doch nichts. Man klickt einfach auf Kaufen." Mein Mann kam dazu, sah die E-Mails auf meinem Handy und wurde blass. „380 Euro? In einer Nacht?"
In den ersten Stunden danach haben wir versucht zu verstehen, wie das passieren konnte. Wir hatten Lukas das iPad überlassen, damit er ein paar Spiele spielen konnte – harmlose Kinderspiele, dachten wir. Was wir nicht wussten: Viele dieser Spiele sind zwar kostenlos im Download, finanzieren sich aber über In-App-Käufe. Und wenn man einmal das Passwort eingegeben hat, bleibt die Kauffreigabe oft für eine gewisse Zeit aktiv – je nach Einstellung 15 Minuten oder sogar dauerhaft. Lukas hatte wohl irgendwann versehentlich auf „Kaufen" geklickt, ich hatte das Passwort eingegeben (ohne genau hinzuschauen), und danach konnte er beliebig weiter einkaufen. Das war unser Fehler. Aber die Frage blieb: Können wir das Geld zurückbekommen?
Bevor wir zur rechtlichen Situation kommen, eine grundlegende Erklärung zum Geschäftsmodell von In-App-Käufen. Viele Apps, vor allem Spiele, sind im Download kostenlos oder sehr günstig. Sie verdienen ihr Geld durch sogenannte Mikrotransaktionen – kleine Käufe innerhalb der App, etwa für virtuelle Währung, Power-Ups, neue Levels oder kosmetische Gegenstände. Diese Käufe können zwischen 0,99 Euro und über 100 Euro liegen. Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Bundesverband geben deutsche Nutzer durchschnittlich etwa 20 Euro pro Jahr für In-App-Käufe aus – aber es gibt auch Fälle, in denen Kinder innerhalb weniger Tage hunderte oder sogar tausende Euro ausgeben (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2024). (Diese Durchschnittswerte variieren stark – manche Nutzer geben nichts aus, andere sehr viel.)
Die zentrale rechtliche Frage lautet: Sind solche Käufe wirksam, wenn sie von Kindern getätigt werden? Die Antwort findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nach § 107 BGB sind Willenserklärungen von Minderjährigen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, schwebend unwirksam, solange die Eltern sie nicht genehmigen. Das bedeutet: Wenn ein Kind einen Kaufvertrag abschließt – und ein In-App-Kauf ist rechtlich ein Kaufvertrag –, wird dieser Vertrag erst wirksam, wenn die Eltern zustimmen. Verweigern die Eltern die Zustimmung, ist der Vertrag nichtig, und das Geld muss zurückerstattet werden (§ 107 BGB, Stand: 2025). (Diese Regelung gilt für alle Verträge – nicht nur digitale Käufe, sondern auch Käufe im Laden oder Online-Bestellungen.)
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: den sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB). Dieser besagt, dass Verträge, die Minderjährige mit eigenen Mitteln (etwa Taschengeld) erfüllen, auch ohne Zustimmung der Eltern wirksam sein können – sofern die Leistung mit dem zur Verfügung gestellten Geld bezahlt wird. Aber: Dieser Paragraph greift nicht bei In-App-Käufen, die über das Konto der Eltern abgerechnet werden. Wenn also das Kind nicht mit seinem eigenen Geld zahlt, sondern die Abbuchung vom Konto der Eltern erfolgt, ist der Vertrag schwebend unwirksam (Stand: 2025). (Die Anwendung des Taschengeldparagrafen ist umstritten und wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt – bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen.)
In unserem Fall war klar: Lukas hat die Käufe nicht mit seinem Taschengeld bezahlt, sondern sie wurden von meinem Apple-Konto abgebucht. Also war der Vertrag schwebend unwirksam, und ich konnte die Genehmigung verweigern. Jetzt kam es darauf an, schnell zu handeln. Denn: Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, das Geld zurückzubekommen. Manche Anbieter argumentieren, dass die Eltern durch Untätigkeit stillschweigend zugestimmt haben – eine sogenannte konkludente Genehmigung. Deshalb ist es wichtig, sofort zu reagieren.
Also habe ich mich direkt an Apple gewandt. Über die Apple-Website gibt es ein Formular zur Meldung von Problemen mit Käufen. Ich habe dort alle betroffenen Transaktionen ausgewählt und als Grund „Mein Kind hat versehentlich einen Kauf getätigt" angegeben. Zusätzlich habe ich eine ausführliche E-Mail geschrieben, in der ich erklärte, dass mein siebenjähriger Sohn die Käufe ohne mein Wissen und ohne Verständnis für die Kosten getätigt hatte, und dass ich die Genehmigung gemäß § 107 BGB verweigere. Ich fügte Kopien der Kaufbestätigungen bei und forderte die vollständige Erstattung. Das alles habe ich innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung der Käufe getan – Schnelligkeit ist hier entscheidend.
Später haben wir gemerkt, dass die Kommunikation mit großen Plattformen wie Apple, Google oder Amazon oft standardisiert abläuft. Man bekommt zunächst eine automatische Antwort, dann – nach ein bis drei Tagen – eine Rückmeldung vom Support-Team. In unserem Fall kam nach zwei Tagen eine E-Mail: Apple würde sechs der acht Käufe erstatten, insgesamt etwa 290 Euro. Zwei Käufe – die ersten beiden, die Lukas getätigt hatte – würden nicht erstattet, weil sie „bewusst autorisiert" worden seien. Das war natürlich nicht richtig, denn auch diese Käufe hatte Lukas getätigt, nicht ich. Aber Apple argumentierte, dass bei den ersten Käufen das Passwort eingegeben wurde, was als Zustimmung gewertet werden könne.
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt. In einer zweiten E-Mail habe ich klargestellt, dass ich zu keinem Zeitpunkt wissentlich In-App-Käufe autorisiert habe, dass die Passwort-Eingabe versehentlich erfolgte und dass alle Käufe von einem siebenjährigen Kind getätigt wurden, das die finanziellen Konsequenzen nicht verstehen konnte. Ich habe außerdem auf die deutsche Rechtslage verwiesen und betont, dass Verträge mit Minderjährigen ohne elterliche Genehmigung nichtig sind. Nach weiteren fünf Tagen kam eine neue Antwort: Apple würde ausnahmsweise auch die restlichen beiden Käufe erstatten. Insgesamt bekamen wir die vollen 380 Euro zurück. Das war eine Erleichterung.
Nun zu den praktischen Schritten: Wie geht man vor, wenn man In-App-Käufe durch Kinder zurückfordern will? Erstens: Ruhe bewahren und nicht vorschnell zahlen oder genehmigen. Zweitens: Alle Kaufbestätigungen sammeln – E-Mails, Kontoauszüge, App-Store-Rechnungen. Drittens: Den Anbieter kontaktieren – bei Apple über die Website oder App, bei Google über den Play Store, bei anderen Anbietern über deren Support-Kanäle. Viertens: Klar und sachlich erklären, dass ein Minderjähriger die Käufe getätigt hat, dass keine Genehmigung vorlag und dass man die Erstattung fordert. Fünftens: Auf deutsches Recht verweisen – § 107 BGB. Sechstens: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte androhen.
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: die Fristen. Viele Anbieter haben interne Richtlinien, wie lange man Käufe reklamieren kann. Bei Apple und Google liegt diese Frist oft bei 90 Tagen (Stand: 2025). (Diese Fristen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern interne Regelungen der Unternehmen – sie können variieren.) Danach wird es schwieriger, eine Erstattung zu bekommen. Deshalb: Je schneller man reagiert, desto besser. Idealerweise innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung.
Jetzt eine Übersicht über die wichtigsten Anbieter und ihre Erstattungsrichtlinien:
| Anbieter | Kontaktweg | Erstattungsfrist | Erstattungsquote (Erfahrungswert) | Besonderheiten |
| Apple (App Store) | reportaproblem.apple.com | Bis 90 Tage*¹ | Hoch bei schneller Reaktion | Kulant bei Ersttätern, strenger bei Wiederholungsfällen*² |
| Google (Play Store) | play.google.com/store → Kontakt | Bis 48 Std. für Sofort-Erstattung*³ | Mittel bis hoch | Nach 48 Std. Einzelfallprüfung, längere Bearbeitungszeit*⁴ |
| Amazon (Apps & Spiele) | Amazon Kundenservice → Bestellungen | Bis 30 Tage*⁵ | Hoch | Amazon oft kulant, besonders bei Prime-Kunden*⁶ |
| Direktkäufe (z.B. Roblox, Fortnite) | Support des Spieleentwicklers | Variiert stark*⁷ | Niedrig bis mittel | Oft schwieriger, da keine Plattform-Kontrolle*⁸ |
¹ Apple-Frist ist intern, nicht gesetzlich – nach 90 Tagen Einzelfallprüfung, aber schwieriger.
² Bei mehrfachen Erstattungsanfragen kann Apple Konto sperren oder Käufe in Zukunft ablehnen.
³ Google bietet bei digitalen Inhalten oft nur 48-Stunden-Fenster für automatische Erstattung.
⁴ Nach 48 Stunden manuelle Prüfung durch Support – kann mehrere Wochen dauern.
⁵ Amazon-Frist bezieht sich auf digitale Inhalte – bei physischen Produkten gelten andere Regeln.
⁶ Amazon-Kundenservice hat Ruf, kulant zu sein – aber auch Grenzen bei wiederholten Fällen.
⁷ Spieleentwickler haben unterschiedliche Richtlinien – manche erstatten gar nicht, andere großzügig.
⁸ Bei Direktkäufen kein Plattform-Schutz – rechtlicher Weg oft nötig, wenn Erstattung verweigert wird.
Ganz ehrlich, ich war überrascht, wie kompliziert und uneinheitlich die Erstattungsprozesse sind. Während Apple und Google relativ klare Prozesse haben, wird es bei kleineren Spieleentwicklern oder Plattformen oft schwierig. Manche antworten gar nicht, andere verweisen auf ihre AGBs, die eine Erstattung ausschließen. Hier ist wichtig zu wissen: AGBs können deutsches Recht nicht aushebeln. Auch wenn ein Anbieter in seinen Bedingungen schreibt, dass Käufe nicht erstattbar sind, ändert das nichts daran, dass Verträge mit Minderjährigen ohne elterliche Genehmigung nichtig sind (Stand: 2025). (Die Durchsetzung kann allerdings schwierig sein – bei Verweigerung rechtliche Beratung oder Verbraucherzentrale kontaktieren.)
Ein Aspekt, der oft diskutiert wird: die Mitverantwortung der Eltern. Kann man als Elternteil haftbar gemacht werden, wenn man sein Kind unbeaufsichtigt mit dem Smartphone spielen lässt? Die Rechtslage ist hier nicht ganz klar. Einerseits haben Eltern eine Aufsichtspflicht. Andererseits ist es unverhältnismäßig zu verlangen, dass Eltern ihr Kind 24 Stunden am Tag überwachen. Die Rechtsprechung neigt dazu, bei jüngeren Kindern (unter zehn Jahren) eine stärkere Verantwortung der Eltern anzunehmen – aber das bedeutet nicht, dass die Käufe deshalb wirksam werden. Vielmehr könnte argumentiert werden, dass die Eltern durch mangelnde Sicherheitsmaßnahmen eine Mitschuld tragen. Das kann bei der Erstattung eine Rolle spielen – aber im Kern bleibt der Vertrag schwebend unwirksam (Stand: 2025). (Die Frage der elterlichen Aufsichtspflicht ist umstritten – Gerichte bewerten Einzelfälle unterschiedlich.)
Nun zur Prävention: Wie verhindert man, dass Kinder ungewollt In-App-Käufe tätigen? Hier gibt es mehrere technische Maßnahmen. Erstens: Kauffreigabe deaktivieren. Bei Apple kann man in den Einstellungen unter „Bildschirmzeit" → „Beschränkungen" → „iTunes & App Store-Käufe" die Option „In-App-Käufe" auf „Nicht erlauben" setzen. Bei Android geht das über den Play Store → Einstellungen → „Authentifizierung für Käufe erforderlich" → „Für alle Käufe". Zweitens: Separate Konten für Kinder einrichten. Apple bietet „Familienfreigabe" an, Google „Family Link". Dort können Eltern festlegen, dass jeder Kauf ihre Zustimmung benötigt. Drittens: Passwortschutz konsequent nutzen. Niemals das Passwort dauerhaft aktiviert lassen oder es dem Kind verraten.
Viertens: Kreditkarte oder PayPal aus dem Konto entfernen. Wenn keine Zahlungsmethode hinterlegt ist, können auch keine Käufe getätigt werden. Man kann stattdessen Guthabenkarten verwenden – etwa iTunes-Karten oder Google Play-Karten –, bei denen man nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung stellt. Fünftens: Mit Kindern über Geld und digitale Käufe sprechen. Viele Kinder verstehen nicht, dass virtuelle Gegenstände echtes Geld kosten. Ein offenes Gespräch über Kosten, Budgets und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien ist essentiell. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet auf seiner Website Ratgeber zur sicheren Nutzung von Apps und digitalen Inhalten für Familien an (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025).
Ein technischer Hinweis für alle, die Apple-Geräte nutzen: Die Funktion „Bildschirmzeit" ist sehr mächtig und erlaubt es, nicht nur In-App-Käufe zu blockieren, sondern auch die Nutzungsdauer bestimmter Apps zu begrenzen, Inhaltsfilter zu setzen und vieles mehr. Es lohnt sich, diese Funktion ausführlich zu konfigurieren. Bei Android bietet „Family Link" ähnliche Möglichkeiten. Wichtig: Die Einstellungen sollten mit einem separaten Passwort geschützt werden, das das Kind nicht kennt. Sonst kann es die Beschränkungen einfach aufheben (Stand: 2025). (Die genauen Funktionen und Einstellungen können sich mit Software-Updates ändern – regelmäßig prüfen.)
Kommen wir zu einem oft übersehenen Punkt: die Rolle der Spieleentwickler. Viele Spiele sind bewusst so gestaltet, dass sie zum Kauf verleiten – durch künstliche Wartezeiten, begrenzte Ressourcen oder exklusive Inhalte. Das nennt man „Pay-to-Win" oder „Free-to-Play with Microtransactions". Die EU hat in den letzten Jahren strengere Regeln für solche Praktiken eingeführt. Laut der EU-Verbraucherschutzrichtlinie müssen Spiele klar kennzeichnen, wenn sie In-App-Käufe enthalten, und dürfen Kinder nicht gezielt zum Kauf animieren (Quelle: EU-Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83/EU, Stand: 2025). (Die Umsetzung und Kontrolle dieser Richtlinien variiert zwischen EU-Mitgliedstaaten – Verstöße sollten gemeldet werden.)
Ein Leser hatte uns nach einem früheren Artikel gefragt, ob man auch In-App-Käufe zurückfordern kann, wenn das Kind älter ist – etwa 14 oder 15 Jahre. Die Antwort: Ja, grundsätzlich schon. Denn auch Jugendliche unter 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und benötigen für Verträge die Zustimmung der Eltern. Allerdings wird die Argumentation schwieriger, je älter das Kind ist. Ein 15-Jähriger versteht in der Regel, dass digitale Käufe Geld kosten, und kann sich nicht mehr so leicht auf Unwissenheit berufen. Gerichte könnten hier eine konkludente Genehmigung der Eltern annehmen, wenn diese dem Kind regelmäßig Zugang zu Zahlungsmitteln gewährt haben (Stand: 2025). (Die Abgrenzung ist Einzelfallsache – bei älteren Kindern sollten Eltern klare Regeln und Budgets festlegen.)
Später haben wir auch über die langfristigen Folgen nachgedacht. Solche Vorfälle können eine Chance sein, mit Kindern über finanzielle Verantwortung zu sprechen. Wir haben mit Lukas ein langes Gespräch geführt, in dem wir ihm erklärt haben, dass die 380 Euro echtes Geld sind – Geld, das wir für andere Dinge brauchen. Wir haben ihm gezeigt, wie viel das im Verhältnis zu seinem Taschengeld ist (er bekommt fünf Euro pro Woche), und wie lange er sparen müsste, um diese Summe zu haben. Das hat ihm die Dimensionen klargemacht. Seitdem ist er viel vorsichtiger mit Apps und fragt immer, bevor er etwas anklickt, das nach Kauf aussieht.
Ein anderer wichtiger Punkt: die Rolle der Banken. Manche Eltern versuchen, In-App-Käufe über ihre Bank zurückzubuchen – eine sogenannte Lastschriftrückgabe oder Chargeback. Das ist bei Lastschriften innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich (§ 675x BGB, Stand: 2025). Bei Kreditkartenzahlungen gibt es ähnliche Mechanismen. Allerdings: Eine Rückbuchung sollte das letzte Mittel sein, denn sie kann dazu führen, dass das Konto beim App-Store gesperrt wird. Apple und Google reagieren oft empfindlich auf Chargebacks und können das Konto dauerhaft blockieren. Besser: Erst den Anbieter kontaktieren und nur bei Verweigerung die Bank einschalten. (Rückbuchungen sollten gut dokumentiert werden – im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen.)
Zum Abschluss unserer praktischen Erfahrungen noch ein Hinweis zu Verbraucherzentralen. Wer Schwierigkeiten hat, eine Erstattung zu bekommen, kann sich an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Diese bieten oft kostenlose Erstberatung und können bei der Formulierung von Beschwerden helfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch eine Online-Beschwerdeplattform, über die man problematische Anbieter melden kann (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025). Solche Meldungen helfen, Druck auf unseriöse Praktiken auszuüben und können zu Verbesserungen führen.
Ein letzter Gedanke: Verantwortung im digitalen Zeitalter. Wir leben in einer Welt, in der Kinder schon früh mit digitalen Medien in Berührung kommen. Das bringt Chancen, aber auch Risiken. Als Eltern ist es unsere Aufgabe, diese Risiken zu minimieren – durch technische Maßnahmen, durch Aufklärung, durch Vorbildfunktion. Aber auch die Anbieter tragen Verantwortung. Spiele, die gezielt Kinder ansprechen und dann mit teuren In-App-Käufen arbeiten, bewegen sich in einer moralischen Grauzone. Hier wären strengere gesetzliche Regelungen wünschenswert – etwa ein Verbot von In-App-Käufen in Spiele-Apps für Kinder unter 12 Jahren. Bis dahin bleibt: Wachsamkeit, Prävention und im Ernstfall entschlossenes Handeln.
✅ In-App-Kauf durch Kind rückfordern – 6 Steps
- Sofort reagieren: Innerhalb von 24–48 Stunden nach Entdeckung handeln – je schneller, desto besser die Erfolgschancen
- Belege sammeln: Alle Kaufbestätigungen, E-Mails, Kontoauszüge sichern – als Nachweis für Anbieter und ggf. Bank
- Anbieter kontaktieren: Über offizielle Kanäle (Apple, Google, Amazon) – klar formulieren, dass Kind ohne Genehmigung kaufte
- Auf § 107 BGB verweisen: Deutsches Recht macht Verträge mit Minderjährigen ohne elterliche Zustimmung nichtig
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Nicht aufgeben bei erster negativer Antwort – hartnäckig bleiben, rechtliche Schritte androhen
- Sicherheitsmaßnahmen aktivieren: Kauffreigabe deaktivieren, Passwort ändern, Kindersicherung einrichten – künftige Käufe verhindern
Musterbrief: Rückforderung von In-App-Käufen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich die Erstattung von In-App-Käufen in Höhe von [Betrag] Euro, die mein [Alter]-jähriges Kind am [Datum] ohne meine Kenntnis und Genehmigung getätigt hat.
Gemäß § 107 BGB sind Verträge mit Minderjährigen ohne elterliche Zustimmung schwebend unwirksam. Ich verweigere hiermit die Genehmigung und fordere die vollständige Rückerstattung.
Kaufbestätigungen liegen im Anhang. Ich bitte um Erstattung innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
(Hinweis: Dieser Musterbrief dient zur Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei größeren Summen oder Verweigerung rechtliche Beratung einholen.)
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Kann ich In-App-Käufe meines Kindes immer zurückfordern, egal wie alt es ist?
Grundsätzlich ja, solange das Kind minderjährig ist – also unter 18 Jahre. Nach § 107 BGB sind Verträge, die Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern schließen, schwebend unwirksam. Das gilt auch für digitale Käufe. Allerdings wird die Rückforderung schwieriger, je älter das Kind ist und je öfter es bereits Zugang zu Zahlungsmitteln hatte. Bei älteren Jugendlichen (etwa 16–17 Jahre) könnten Anbieter oder Gerichte argumentieren, dass die Eltern durch wiederholte Gewährung von Zugang konkludent zugestimmt haben. Am erfolgreichsten sind Rückforderungen bei jüngeren Kindern (unter 12 Jahren), die offensichtlich nicht die finanziellen Konsequenzen verstehen konnten. (Quelle: § 107 BGB, Stand: 2025) (Die Bewertung hängt vom Einzelfall ab – schnelles Handeln und klare Dokumentation erhöhen Erfolgschancen.)
Eine weitere häufige Frage: Was passiert, wenn Apple oder Google die Erstattung ablehnen?
Zunächst sollte man Widerspruch einlegen und auf die deutsche Rechtslage verweisen. Viele Anbieter geben bei hartnäckigem Vorgehen nach. Wenn das nicht hilft, kann man sich an Verbraucherzentralen wenden oder einen Anwalt einschalten. Als letztes Mittel bleibt die Rückbuchung über die Bank (Lastschriftrückgabe oder Chargeback), allerdings kann das zur Sperrung des App-Store-Kontos führen. Man sollte auch prüfen, ob der Anbieter einen EU-Sitz hat – dann gelten EU-Verbraucherschutzregeln, die oft strengere Erstattungsrechte vorsehen. Bei Verweigerung trotz klarer Rechtslage kann man auch Beschwerde bei Verbraucherschutzbehörden einreichen. (Stand: 2025) (Der rechtliche Weg kann aufwendig sein – bei größeren Summen über 500 Euro oft lohnenswert.)
Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Wie kann ich verhindern, dass mein Kind überhaupt In-App-Käufe tätigt?
Es gibt mehrere technische Maßnahmen: Bei Apple „Bildschirmzeit" aktivieren und In-App-Käufe blockieren, bei Android „Family Link" nutzen. Kauffreigabe für jeden Kauf verlangen, Passwort niemals dauerhaft aktiviert lassen, keine Zahlungsmethode im Konto hinterlegen (stattdessen Guthabenkarten nutzen). Separate Kinderkonten einrichten mit strikten Beschränkungen. Zusätzlich: Mit Kindern über digitale Kosten sprechen, klare Regeln aufstellen, Apps vor Installation prüfen (ob In-App-Käufe enthalten). Das BSI bietet Ratgeber zur sicheren Mediennutzung für Familien. (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025) (Keine Maßnahme ist 100% sicher – Kombination aus Technik und Aufklärung am effektivsten.)