Versicherungen & Recht

Wenn der Elektrorollstuhl plötzlich losrast – wer zahlt den Schaden wirklich?

Winterberg 2025. 10. 25. 12:46

Als der Elektrorollstuhl ins Regal fuhr – und niemand wusste, wer dafür aufkommen sollte

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wer haftet bei Unfällen mit elektrischen Rollstühlen in Geschäften – zwischen Privathaftpflicht, Verkehrssicherungspflicht und technischem Versagen.

🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftungsfrage ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab – vom Verschulden des Fahrers über die Verkehrssicherheit des Ladens bis hin zu möglichen technischen Defekten.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über Haftungsrisiken, praktische Tipps zur Unfallabwicklung und rechtliche Hintergründe zu Versicherungsschutz und Betreiberpflichten.


An einem Mittwochvormittag war meine Tante mit ihrem elektrischen Rollstuhl im Supermarkt einkaufen. Sie ist seit einem Schlaganfall vor drei Jahren auf das Gerät angewiesen – ein moderner Elektrorollstuhl, der von der Krankenkasse genehmigt und finanziert wurde. Normalerweise kommt sie gut damit zurecht, sie kennt die Wege im Supermarkt, weiß, wo es eng wird, und fährt vorsichtig. Aber an diesem Tag passierte etwas, das sie nicht vorhersehen konnte.

Sie fuhr durch den Gang mit den Konserven, als plötzlich der Rollstuhl ruckartig beschleunigte – ohne dass sie das Steuergerät betätigt hatte. Sie versuchte zu bremsen, aber die Bremse reagierte nicht sofort. Der Rollstuhl prallte gegen ein Regal, mehrere Dosen fielen herunter, eine davon traf eine andere Kundin am Bein. Die Frau schrie auf, meine Tante war völlig aufgelöst, und innerhalb von Sekunden stand der Marktleiter neben ihr. „Was ist denn hier passiert?", fragte er, nicht unfreundlich, aber deutlich besorgt.

In den ersten Minuten nach dem Unfall war meine Tante wie gelähmt. Sie schämte sich, fühlte sich schuldig, obwohl sie nicht wusste, was genau passiert war. Die andere Kundin hielt sich das Bein, sagte aber zunächst, es sei nicht so schlimm. Der Marktleiter half, die Dosen aufzusammeln, und fragte meine Tante, ob sie verletzt sei. Sie verneinte, aber ihre Hände zitterten. Er notierte ihre Kontaktdaten und die der anderen Kundin und sagte, er werde einen Unfallbericht schreiben. „Wir melden das unserer Versicherung, und Sie sollten das auch tun", riet er ihr.

Später, als meine Tante wieder zu Hause war, rief sie mich an. „Ich weiß nicht, was ich tun soll", sagte sie mit brüchiger Stimme. „Was, wenn ich für den Schaden zahlen muss? Und was ist mit der Frau, die getroffen wurde? Was, wenn sie zum Arzt muss und mich verklagt?" Ich versuchte, sie zu beruhigen, und versprach, mich schlau zu machen. Ich wusste selbst nicht viel über Haftungsfragen bei Unfällen mit Elektrorollstühlen, aber ich wollte herausfinden, wie die rechtliche Lage aussieht und was meine Tante jetzt tun sollte.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, dass Elektrorollstühle rechtlich in einer Grauzone liegen. Sie gelten nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung, zumindest nicht die meisten Modelle, die für den Innenbereich oder für Gehwege konzipiert sind und eine Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 15 km/h haben. Sie fallen unter die Kategorie der „Krankenfahrstühle" und sind von vielen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ausgenommen – etwa von der Führerscheinpflicht oder der Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Allerdings bedeutet das nicht, dass es keine Haftungsregeln gibt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Schäden, die durch Elektrorollstühle verursacht werden, in der Regel unter die private Haftpflichtversicherung des Nutzers fallen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).

Nachdem wir das herausgefunden hatten, prüften wir, ob meine Tante eine private Haftpflichtversicherung hatte. Zum Glück war das der Fall – sie war seit Jahrzehnten bei derselben Versicherung. Ich half ihr, den Unfall zu melden. Wir schrieben eine detaillierte Schilderung des Vorfalls, fügten die Kontaktdaten der anderen Kundin und des Marktleiters bei und schickten alles per E-Mail an die Versicherung. Die Rückmeldung kam zwei Tage später: Die Versicherung würde den Fall prüfen, aber sie wiesen darauf hin, dass es darauf ankomme, ob meine Tante den Unfall verschuldet habe oder ob andere Faktoren eine Rolle gespielt hätten.

Später haben wir uns intensiver mit der Haftungsfrage beschäftigt. Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Verschuldenshaftung: Wer einem anderen durch Verschulden Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet (§ 823 BGB). Verschulden bedeutet, dass man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Aber was bedeutet das bei einem Elektrorollstuhl-Unfall? Wenn meine Tante einfach unvorsichtig gefahren wäre – zu schnell, ohne zu schauen, in einer unübersichtlichen Situation –, könnte man ihr Fahrlässigkeit vorwerfen. Aber in ihrem Fall war etwas anderes passiert: Der Rollstuhl hatte sich unerwartet beschleunigt, möglicherweise aufgrund eines technischen Defekts. Das wirft die Frage auf, ob überhaupt ein Verschulden vorliegt oder ob die Haftung bei jemand anderem liegt – etwa beim Hersteller des Rollstuhls oder beim Betreiber des Supermarkts. Angaben zur Verschuldenshaftung können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren.

Ganz ehrlich gesagt, war das für uns eine Erleichterung. Wenn der Rollstuhl tatsächlich defekt war, könnte meine Tante möglicherweise nicht haftbar sein. Wir beschlossen, den Rollstuhl überprüfen zu lassen. Meine Tante kontaktierte den Sanitätsfachhandel, der ihr den Rollstuhl geliefert hatte, und schilderte den Vorfall. Der Techniker kam vorbei, führte eine Inspektion durch und stellte fest, dass es ein Problem mit dem Steuerungsmodul gab – ein Fehler, der sporadisch zu unbeabsichtigten Beschleunigungen führen konnte. Er schrieb einen Bericht, in dem er den Defekt dokumentierte, und empfahl, den Hersteller zu informieren. Wir reichten diesen Bericht bei der Versicherung nach.

Nachdem wir den technischen Defekt nachgewiesen hatten, änderte sich die Einschätzung der Versicherung. Sie erklärte, dass in solchen Fällen möglicherweise eine Produkthaftung des Herstellers vorliege. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Wenn der Elektrorollstuhl einen Defekt hatte, der den Unfall verursacht hat, könnte meine Tante die Ansprüche an den Hersteller weiterleiten. Die Versicherung bot an, den Fall zunächst zu regulieren – also den Schaden zu übernehmen – und dann beim Hersteller Regress zu nehmen. Das bedeutete, dass meine Tante nicht direkt belastet würde, aber die Versicherung würde versuchen, das Geld vom Hersteller zurückzubekommen. Angaben zur Produkthaftung können je nach Nachweis des Defekts und Herstellerverantwortung variieren.

Später haben wir auch die Rolle des Supermarkts untersucht. Betreiber von Geschäften haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass sie dafür sorgen müssen, dass Kunden sich sicher in ihrem Geschäft bewegen können. Dazu gehört, dass Gänge ausreichend breit sind, dass keine Stolperfallen herumliegen, dass die Beleuchtung ausreichend ist und dass Regale stabil und sicher aufgebaut sind. Wenn ein Unfall dadurch entsteht, dass der Betreiber diese Pflichten verletzt hat, kann er mit haftbar sein. In unserem Fall stellte sich die Frage: War der Gang im Supermarkt ausreichend breit für einen Elektrorollstuhl? Gab es Hindernisse, die den Unfall mitverursacht haben könnten? Wir gingen mit meiner Tante noch einmal in den Supermarkt und schauten uns die Stelle an. Der Gang war relativ eng, und es standen an diesem Tag Werbeaufsteller im Weg, die den Durchgang zusätzlich verengten. Das könnte ein Faktor gewesen sein, auch wenn der Hauptgrund der technische Defekt war. Angaben zur Verkehrssicherungspflicht können je nach konkreter Situation und Rechtsprechung variieren.

Haftungsgrundlage Wer haftet? Voraussetzungen Versicherungsschutz Hinweise
Verschuldenshaftung (§ 823 BGB) Fahrer des Rollstuhls Vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten Privathaftpflichtversicherung des Fahrers Keine Haftung bei technischem Defekt ohne Verschulden¹
Produkthaftung (ProdHaftG) Hersteller des Rollstuhls Fehlerhaftes Produkt, das Schaden verursacht Haftpflicht des Herstellers Nachweis des Defekts erforderlich¹
Verkehrssicherungspflicht Betreiber des Supermarkts Verletzung der Pflicht, sichere Umgebung zu schaffen Betriebshaftpflicht des Geschäfts Nur bei nachweisbaren Mängeln (enge Gänge, Hindernisse)¹
Mitverschulden der geschädigten Person Geschädigte Person selbst Eigene Unachtsamkeit (z. B. plötzliches Stehenbleiben) Keine externe Haftung Kann Schadensersatzansprüche mindern¹
Gefährdungshaftung Nicht üblich bei Elektrorollstühlen Gilt für Kraftfahrzeuge, nicht für Krankenfahrstühle Nicht anwendbar Elektrorollstühle sind keine Kfz im rechtlichen Sinne¹

¹ Angaben zu Haftungsgrundlagen können je nach Einzelfall, Nachweis und Rechtsprechung erheblich variieren.

Nachdem wir all diese Informationen gesammelt hatten, kontaktierte die Versicherung die andere Kundin, die bei dem Unfall leicht verletzt worden war. Sie hatte tatsächlich einen Arzt aufgesucht und einen blauen Fleck dokumentiert, aber zum Glück keine ernsteren Verletzungen. Sie stellte eine Schadenersatzforderung von etwa 200 Euro – für die Arztkosten, ein paar Tage Schmerzensgeld und eine zerrissene Hose. Die Versicherung meiner Tante übernahm diese Kosten ohne Widerspruch. Sie regulierte auch den Sachschaden im Supermarkt – ein paar beschädigte Dosen und ein leicht verbeultes Regal, insgesamt etwa 150 Euro. Für meine Tante bedeutete das, dass sie selbst nichts zahlen musste. Die Versicherung leitete im Anschluss ein Regressverfahren gegen den Hersteller des Rollstuhls ein.

Ganz ehrlich gesagt, war meine Tante erleichtert, aber auch erschüttert. Die Erfahrung hatte ihr gezeigt, wie schnell man in eine rechtlich und finanziell komplizierte Situation geraten kann – selbst wenn man nichts falsch gemacht hat. Sie fühlte sich schuldig, obwohl der Unfall nicht ihre Schuld war. Und sie hatte Angst, dass so etwas wieder passieren könnte. Wir sprachen lange darüber, wie sie sich sicherer fühlen könnte. Der Rollstuhl wurde repariert, das defekte Steuerungsmodul ausgetauscht. Sie bekam vom Sanitätsfachhandel eine Bestätigung, dass das Gerät jetzt wieder voll funktionsfähig sei. Trotzdem fuhr sie danach vorsichtiger, fast ängstlich.

Später haben wir uns auch mit präventiven Maßnahmen beschäftigt. Wie kann man solche Unfälle vermeiden? Der wichtigste Tipp: Regelmäßige Wartung. Elektrorollstühle sind komplexe technische Geräte, und sie müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktionieren. Viele Krankenkassen schreiben eine jährliche Inspektion vor, aber oft wird das nicht konsequent umgesetzt. Meine Tante hatte den Rollstuhl seit über einem Jahr nicht mehr warten lassen – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie nicht daran gedacht hatte und weil der Sanitätsfachhandel sie nicht daran erinnert hatte. Nach diesem Vorfall vereinbarten wir, dass sie künftig regelmäßige Wartungstermine wahrnimmt und diese auch dokumentiert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die richtige Bedienung. Elektrorollstühle sind intuitiv zu bedienen, aber es gibt trotzdem Sicherheitsregeln, die man beachten sollte. Man sollte nicht zu schnell fahren, besonders in engen oder überfüllten Räumen. Man sollte vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Man sollte sich mit den Funktionen des Rollstuhls vertraut machen – etwa mit der Notbremse oder der Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Stiftung Warentest hat in Ratgebern zu Mobilitätshilfen darauf hingewiesen, dass viele Unfälle durch mangelnde Vertrautheit mit dem Gerät entstehen (Quelle: test.de, Stand: 2025).

Ganz ehrlich, wir haben auch über Versicherungsfragen gesprochen. Meine Tante hatte Glück, dass ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernommen hat. Aber nicht jede Versicherung deckt Schäden durch Elektrorollstühle automatisch ab. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls nachzufragen, ob Krankenfahrstühle mit abgedeckt sind. Manche Versicherungen bieten spezielle Zusatzbausteine an, die auch Schäden durch motorisierte Hilfsmittel abdecken. Der GDV empfiehlt, beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung gezielt nach solchen Leistungen zu fragen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn der Fahrer des Rollstuhls nicht versichert ist oder wenn die Versicherung nicht zahlt. In solchen Fällen muss der Fahrer persönlich für den Schaden aufkommen – was bei größeren Schäden schnell teuer werden kann. Wenn beispielsweise eine Person schwer verletzt wird oder ein teures Regal zerstört wird, können leicht mehrere tausend Euro zusammenkommen. Deshalb ist eine gute Haftpflichtversicherung unerlässlich. Wer keine hat, sollte dringend eine abschließen – die Beiträge sind vergleichsweise niedrig, typischerweise zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr, und der Schutz ist unerlässlich. Angaben zu Versicherungsbeiträgen können je nach Anbieter und Leistungsumfang variieren.


Unfall mit Elektrorollstuhl dokumentieren – 6 wichtige Schritte

Wenn es zu einem Unfall mit einem Elektrorollstuhl kommt, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig:

  1. Sofort anhalten und Hilfe leisten – Rollstuhl stoppen, sicherstellen, dass niemand schwer verletzt ist, bei Bedarf Erste Hilfe leisten oder Notruf wählen
  2. Unfallstelle sichern – Weitere Gefahren vermeiden, beschädigte Gegenstände so weit möglich aus dem Weg räumen, Warnhinweis geben
  3. Zeugen und Beteiligte notieren – Namen, Kontaktdaten und kurze Aussagen von Zeugen und Geschädigten aufschreiben, auch Personal des Geschäfts einbeziehen
  4. Fotos machen – Unfallstelle, beschädigte Gegenstände, Verletzungen (mit Einverständnis) und Rollstuhl fotografieren, Zeitstempel notieren
  5. Keine voreiligen Schuldanerkenntnisse – Höflich und sachlich bleiben, aber nicht sofort sagen „Es war meine Schuld" – Haftung klären Versicherung und ggf. Gerichte
  6. Versicherung und Sanitätsfachhandel informieren – Innerhalb von sieben Tagen Schaden bei Haftpflichtversicherung melden, Rollstuhl auf technische Defekte prüfen lassen

Musterbrief: Schadensmeldung nach Elektrorollstuhl-Unfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich einen Unfall vom [Datum] im [Name des Supermarkts]. Während der Fahrt mit meinem elektrischen Rollstuhl kam es zu einer unbeabsichtigten Beschleunigung, wodurch ich gegen ein Regal stieß. Eine weitere Kundin wurde leicht verletzt.

Mein Rollstuhl wurde durch den Sanitätsfachhandel überprüft, ein technischer Defekt wurde festgestellt (Bericht anbei). Zeugen und Kontaktdaten der Geschädigten liegen vor.

Ich bitte um Prüfung und Bearbeitung des Falls.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Rückblickend war diese Erfahrung für uns beide lehrreich und emotional belastend. Lehrreich, weil sie uns gezeigt hat, wie komplex Haftungsfragen sein können und wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein. Emotional belastend, weil meine Tante sich schuldig und hilflos fühlte – auch wenn sie nichts falsch gemacht hatte.

Ganz ehrlich gesagt, hat diese Erfahrung unser Bewusstsein für die Herausforderungen geschärft, denen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Alltag begegnen. Elektrorollstühle sind ein Segen für viele Menschen, die ohne sie nicht mehr selbstständig leben könnten. Aber sie bringen auch Risiken mit sich – technische Risiken, rechtliche Risiken und soziale Risiken. Meine Tante erzählte mir später, dass sie nach dem Unfall lange Zeit das Gefühl hatte, dass andere Menschen im Supermarkt sie misstrauisch ansahen, wenn sie mit dem Rollstuhl vorbeifuhr. Sie fühlte sich stigmatisiert, als wäre sie eine Gefahr für andere. Das ist eine traurige Realität, die viele Menschen mit Behinderungen erleben.

Später haben wir auch mit anderen Betroffenen gesprochen. Eine Bekannte meiner Tante, die ebenfalls einen Elektrorollstuhl nutzt, erzählte von einem ähnlichen Vorfall in einem Kaufhaus. Dort war sie angefahren worden, weil ein anderer Kunde nicht aufgepasst hatte. Sie war leicht verletzt worden, aber der Kunde wollte keine Haftung übernehmen. Am Ende hatte sie den Fall fallen lassen, weil der Stress und Aufwand ihr zu viel wurden. Solche Geschichten zeigen, dass es oft nicht nur um rechtliche Fragen geht, sondern auch um Durchsetzungsvermögen, Geduld und manchmal auch darum, ob man die Kraft hat, für seine Rechte einzustehen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Unfälle mit Elektrorollstühlen

Brauche ich eine spezielle Versicherung für meinen Elektrorollstuhl?

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob Elektrorollstühle separat versichert werden müssen. Die Antwort: In der Regel nein – eine gute private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Elektrorollstühle verursacht werden, sofern diese als Krankenfahrstühle gelten und nicht als Kraftfahrzeuge. Allerdings sollte man die Versicherungsbedingungen prüfen, denn manche ältere Verträge schließen motorisierte Hilfsmittel möglicherweise aus. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, beim Versicherer nachzufragen und gegebenenfalls den Vertrag zu aktualisieren (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Für schnellere Elektromobile (über 15 km/h) kann eine Kfz-Haftpflicht erforderlich sein. Angaben zum Versicherungsschutz können je nach Gerät und Vertrag variieren.

Was passiert, wenn ich im Supermarkt einen Unfall verursache, aber nicht versichert bin?

Das ist eine berechtigte Sorge, die oft gestellt wird. Wenn man keine Haftpflichtversicherung hat und einen Schaden verursacht, muss man persönlich für die Kosten aufkommen. Das kann bei Personenschäden schnell mehrere tausend Euro oder mehr bedeuten. Man haftet mit dem gesamten Vermögen, auch künftigen Einkommen. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen – sie ist vergleichsweise günstig und schützt vor finanziellen Katastrophen. Die Stiftung Warentest betont in Ratgebern zur Haftpflicht, dass diese Versicherung zu den wichtigsten überhaupt gehört (Quelle: test.de, Stand: 2025). Wer Sozialleistungen bezieht und sich keine Versicherung leisten kann, sollte bei Beratungsstellen nachfragen, ob es Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Angaben zu Haftungsrisiken können je nach Schadenshöhe variieren.

Haftet der Supermarkt mit, wenn die Gänge zu eng sind?

Diese Frage ist rechtlich interessant und wird oft diskutiert. Der Supermarkt hat eine Verkehrssicherungspflicht – er muss dafür sorgen, dass Kunden sich sicher bewegen können. Das schließt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein. Wenn Gänge so eng sind, dass Rollstühle oder Elektromobile nicht sicher hindurchfahren können, kann das eine Verletzung dieser Pflicht darstellen. Auch Hindernisse wie Werbeaufsteller, herumliegende Waren oder schlechte Beleuchtung können relevant sein. Bei einem Unfall kann das zu einer Mithaftung des Betreibers führen, je nach konkreten Umständen. Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden – entscheidend ist, ob der Betreiber objektiv betrachtet seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Der GDV weist darauf hin, dass solche Fälle einzeln geprüft werden müssen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Angaben zur Verkehrssicherungspflicht können je nach Situation und Rechtsprechung variieren.