Versicherungen & Recht

Ladesäule angefahren? Diese Versicherungsfalle kennen die wenigsten

Winterberg 2025. 10. 25. 14:50

Ladesäule beschädigt beim Einparken – Versicherung greift?

Zuletzt aktualisiert: 25.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wenn beim Einparken eine Ladesäule beschädigt wird, stellen sich sofort Fragen nach Haftung, Versicherungsschutz, Meldepflichten und möglichen Kosten – wir klären die rechtliche Lage und geben praktische Handlungsempfehlungen.

🔹 Was wir gelernt haben: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden an fremden Ladesäulen ab, aber nur bei korrekter Schadenmeldung und ohne Fahrerflucht – die Kosten können je nach Säulentyp zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Fundiertes Wissen zu Versicherungsfragen, rechtlichen Pflichten nach Unfällen, Schadenshöhen bei verschiedenen Ladesäulentypen, Dokumentationsstrategien und Tipps zur Vermeidung solcher Unfälle.


An einem Donnerstagabend im September passierte mir etwas, das ich nie für möglich gehalten hätte. Ich war mit unserem Elektroauto unterwegs, wollte auf einem Supermarktparkplatz laden und beim Rangieren – ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein zu scharfes Einlenken – krachte es. Ich hatte die Ladesäule gerammt. Nicht heftig, aber deutlich spürbar. Mein erster Impuls war, einfach weiterzufahren und so zu tun, als wäre nichts gewesen. Niemand hatte es gesehen, dachte ich. Aber dann stieg ich aus, schaute mir den Schaden an und wusste: Das geht nicht. Die Säule war sichtbar beschädigt, das Gehäuse eingedrückt, möglicherweise auch die Elektronik betroffen. Also blieb ich stehen, machte Fotos und rief meine Frau an. „Ich habe gerade eine Ladesäule umgefahren", sagte ich. Es klang absurd, aber es war passiert.

Ganz ehrlich, am Anfang hatte ich keine Ahnung, was ich tun sollte. Rufe ich die Polizei? Kontaktiere ich den Betreiber der Säule? Oder reicht es, die Versicherung zu informieren? Ich stand da auf dem Parkplatz, das Auto noch halb im Weg, und fühlte mich überfordert. Dann fiel mir ein: Fahrerflucht. Wenn ich jetzt einfach wegfahre, ohne den Schaden zu melden, ist das Unfallflucht – und das kann richtig teuer werden, nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich. Also entschied ich mich, die Polizei zu rufen. Die Dame am Telefon war freundlich und sagte, ich solle warten, eine Streife würde vorbeikommen. Das dauerte etwa zwanzig Minuten, in denen ich nervös auf dem Parkplatz stand und mir überlegte, was das alles kosten würde.

In den ersten Stunden nach dem Unfall ging alles sehr schnell. Die Polizei kam, nahm die Personalien auf, schaute sich die Ladesäule und mein Auto an. An meinem Auto war zum Glück nichts passiert – die Stoßstange ist robust, und ich war langsam unterwegs gewesen. Aber die Säule hatte einen deutlichen Schaden. Der Beamte meinte, ich hätte richtig gehandelt, indem ich geblieben und die Polizei gerufen hätte. Er erklärte mir, dass ich den Betreiber der Ladesäule informieren müsse und dass meine Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen würde. Dann bekam ich ein Aktenzeichen und die Empfehlung, so schnell wie möglich meine Versicherung zu kontaktieren. Das tat ich noch am selben Abend.

Bevor wir zu den rechtlichen und versicherungstechnischen Details kommen, eine grundlegende Erklärung zur Situation. Ladesäulen für Elektroautos sind mittlerweile weit verbreitet – laut Bundesnetzagentur gab es in Deutschland Ende 2024 etwa 115.000 öffentliche Ladepunkte (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: 2024). Diese Säulen gehören in der Regel privaten Betreibern, Stadtwerken, Energieversorgern oder Unternehmen wie Ionity, EnBW oder Allego. Sie sind teuer – eine einfache AC-Ladesäule (Wechselstrom, bis 22 kW) kostet zwischen 3.000 und 8.000 Euro, eine Schnellladesäule (DC, über 50 kW) kann 30.000 bis 100.000 Euro kosten (Stand: 2025). (Diese Preise variieren stark je nach Hersteller, Leistung und Ausstattung – bei Beschädigung kann auch nur ein Teil ersetzt werden müssen.)

Wenn man eine solche Säule beschädigt, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Die Antwort ist klar: Die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die man mit dem eigenen Fahrzeug an fremdem Eigentum verursacht – dazu gehören Autos, Gebäude, Zäune und eben auch Ladesäulen. Die Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt sowohl Reparaturkosten als auch eventuelle Folgeschäden wie Betriebsausfall (§ 7 StVG, Stand: 2025). Wichtig ist jedoch: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Schaden korrekt gemeldet wird und keine Fahrerflucht begangen wurde. Wer den Unfallort verlässt, ohne den Schaden zu melden, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes. (Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsvertrag variieren – bei Unsicherheit Versicherungsbedingungen prüfen.)

In meinem Fall war die Sache also klar: Ich hatte die Polizei gerufen, war vor Ort geblieben und würde die Versicherung informieren. Aber dann stellte sich die Frage: Wie hoch wird der Schaden sein? Die Säule sah von außen nur leicht beschädigt aus – das Gehäuse war eingedrückt, aber ob die Elektronik betroffen war, konnte ich nicht sagen. Also musste der Betreiber ein Gutachten erstellen lassen. Das dauerte etwa zwei Wochen. In dieser Zeit hörte ich nichts, und die Unsicherheit nagte an mir. Würde es bei ein paar hundert Euro bleiben, oder würde es in die Tausende gehen?

Später haben wir gemerkt, wie komplex die Schadensabwicklung bei Ladesäulen ist. Anders als bei einem Auto, wo man einfach in die Werkstatt fährt und einen Kostenvoranschlag bekommt, sind Ladesäulen Spezialgeräte. Nicht jeder Elektriker kann sie reparieren, oft müssen Hersteller oder zertifizierte Fachfirmen ran. Außerdem muss geprüft werden, ob die Säule nach der Reparatur noch alle Sicherheitsstandards erfüllt – und das erfordert Tests und Zertifizierungen. In meinem Fall kam nach zwei Wochen ein Brief vom Betreiber: Die Säule müsse komplett ausgetauscht werden, weil das Gehäuse nicht mehr sicher sei und auch die Ladekontroller beschädigt wurden. Gesamtkosten: etwa 6.800 Euro.

Das war ein Schock. 6.800 Euro für einen kleinen Parkrempler? Aber die Rechnung war nachvollziehbar: neue Säule (ca. 4.500 Euro), Demontage und Entsorgung der alten (ca. 800 Euro), Installation und Inbetriebnahme (ca. 1.200 Euro), Prüfung und Zertifizierung (ca. 300 Euro). Dazu kamen Ausfallkosten für die Zeit, in der die Säule nicht nutzbar war – etwa 200 Euro. Meine Versicherung übernahm alles. Aber: Meine Schadenfreiheitsklasse wurde zurückgestuft, was bedeutet, dass meine Versicherungsbeiträge im nächsten Jahr steigen würden – um etwa 150 Euro pro Jahr (Stand: 2025). (Die Rückstufung hängt vom individuellen Tarif ab – manche Versicherer bieten Rabattschutz an, der eine Rückstufung bei einem Schaden verhindert.)

Nun zu den rechtlichen Details: Was muss man nach einem solchen Unfall tun? Erstens: Am Unfallort bleiben. Wer wegfährt, ohne den Schaden zu melden, begeht Unfallflucht nach § 142 StGB. Das ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden (§ 142 StGB, Stand: 2025). Außerdem verliert man in der Regel den Versicherungsschutz. Zweitens: Wenn möglich, den Geschädigten – also den Betreiber der Ladesäule – kontaktieren. Oft steht eine Telefonnummer direkt auf der Säule. Wenn nicht, sollte man die Polizei rufen. Drittens: Den Schaden dokumentieren. Fotos von der Säule, vom eigenen Auto, von der Umgebung. Je besser die Dokumentation, desto einfacher die Schadensabwicklung.

Viertens: Die Versicherung umgehend informieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, Schäden innerhalb von sieben Tagen zu melden (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). (Diese Frist kann je nach Versicherungsvertrag variieren – manche Versicherer verlangen sofortige Meldung, andere geben längere Fristen.) Bei Verspätung kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn ihr durch die Verzögerung ein Nachteil entstanden ist. Fünftens: Ein Unfallprotokoll anfertigen. Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, Zeugen, Polizeiaktenzeichen – all das sollte schriftlich festgehalten werden. Das erleichtert die Kommunikation mit der Versicherung erheblich.

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: die Wartepflicht. Wenn niemand vor Ort ist, um den Schaden entgegenzunehmen, muss man eine angemessene Zeit warten. Was angemessen ist, hängt von den Umständen ab – in der Regel wird eine Wartezeit von 15 bis 30 Minuten als ausreichend angesehen (Stand: 2025). Danach kann man gehen, sollte aber einen Zettel mit seinen Kontaktdaten hinterlassen und die Polizei informieren. Einfach wegfahren ohne jede Maßnahme ist keine Option. (Die Rechtsprechung zu Wartezeiten ist nicht einheitlich – im Zweifelsfall lieber länger warten oder Polizei rufen.)

Jetzt eine Übersicht über verschiedene Schadensszenarien und Kosten:

Schadensart Typische Schadenshöhe Versicherung zahlt? Selbstbeteiligung? Folgen für Versicherung
Gehäuseschaden ohne Elektronik 500–2.000 €*¹ Ja (Kfz-Haftpflicht) Nein*² Rückstufung möglich*³
Gehäuse + Ladekontroller beschädigt 3.000–8.000 €*⁴ Ja (Kfz-Haftpflicht) Nein Rückstufung wahrscheinlich*
Schnellladesäule komplett zerstört 20.000–100.000 €* Ja (Kfz-Haftpflicht) Nein Starke Rückstufung, Beitragserhöhung*
Eigene Wallbox auf Privatgrundstück 500–3.000 €* Teilkasko (evtl. Vollkasko)* Ja (meist 150–500 €)*¹ Rückstufung bei Vollkasko*¹¹
Betriebsausfallkosten 50–500 € pro Tag*¹² Ja (Kfz-Haftpflicht) Nein Teil der Gesamtforderung*¹³

¹ Einfache AC-Säulen mit oberflächlichem Schaden – oft reicht Reparatur des Gehäuses.
² Haftpflicht hat keine Selbstbeteiligung – zahlt volle Schadenshöhe an Geschädigte.
³ Rückstufung hängt vom Tarif ab – bei Rabattschutz evtl. keine Rückstufung beim ersten Schaden.
⁴ Häufigster Fall bei Kollisionen – Gehäuse und Elektronik müssen ersetzt werden.
Rückstufung um 2–3 Schadenfreiheitsklassen üblich – Beitragserhöhung folgt.
DC-Schnellladesäulen sind extrem teuer – selten Totalschaden, aber bei schwerem Unfall möglich.
Bei sehr hohen Schäden kann Versicherer Kündigung aussprechen oder Beiträge stark erhöhen.
Private Wallboxen günstiger als öffentliche Säulen – Reparatur oft einfacher.
Teilkasko zahlt bei Brand, Sturm, Diebstahl – Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen.
¹
Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen üblich Höhe vertraglich vereinbart.
¹¹ Vollkasko stuft zurück bei selbstverschuldeten Schäden – Teilkasko nicht.
¹² Betreiber können Ausfallkosten geltend machen – abhängig von Nutzungsfrequenz der Säule.
¹³ Betriebsausfall wird von Haftpflicht mitgetragen – muss aber nachgewiesen werden.

Ganz ehrlich, ich war überrascht, wie teuer eine vermeintlich kleine Beschädigung sein kann. Eine Ladesäule sieht robust aus, aber sie ist ein hochkomplexes elektronisches Gerät. Ein Schlag kann nicht nur das Gehäuse beschädigen, sondern auch Platinen, Sensoren oder Ladekontakte. Und weil Sicherheit oberste Priorität hat, werden Säulen oft lieber komplett ausgetauscht als repariert. Das ist nachvollziehbar, aber es treibt die Kosten in die Höhe. Aus Sicht der Versicherung sind solche Schäden normal – sie rechnen damit. Für den Versicherungsnehmer bedeutet es aber: höhere Beiträge in den Folgejahren.

Ein Aspekt, der oft vergessen wird: die Haftung bei privaten Wallboxen. Wenn man auf dem eigenen Grundstück eine Wallbox hat und ein Besucher oder Nachbar fährt dagegen, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Auch hier gilt: Die Kfz-Haftpflicht des Verursachers übernimmt den Schaden. Aber: Wenn man selbst mit dem eigenen Auto die eigene Wallbox beschädigt, greift nicht die Haftpflicht (die zahlt nur für Schäden an fremdem Eigentum), sondern eventuell die Vollkaskoversicherung – falls vorhanden. Alternativ könnte auch die Wohngebäudeversicherung einspringen, wenn die Wallbox als fester Bestandteil des Gebäudes gilt (Stand: 2025). (Die Zuordnung ist umstritten – manche Versicherer zählen Wallboxen zur Gebäudeversicherung, andere nicht. Vor Installation mit Versicherung klären.)

Kommen wir zu einem wichtigen Thema: die Vermeidung solcher Unfälle. Ladesäulen stehen oft an engen Parkplätzen, manchmal schlecht beleuchtet oder ungünstig positioniert. Beim Einparken sollte man besonders vorsichtig sein. Einparkhilfen, Rückfahrkameras und Parksensoren helfen, aber sie sind nicht fehlerfrei. Bei modernen Elektroautos gibt es oft auch 360-Grad-Kameras, die einen Rundumblick bieten – das kann sehr nützlich sein. Außerdem: Langsam fahren. Die meisten Unfälle mit Ladesäulen passieren beim Rangieren, und die meisten davon bei zu hohem Tempo. Lieber zweimal korrigieren als einmal zu hastig einlenken.

Ein technischer Hinweis für alle, die regelmäßig an Ladesäulen parken: Viele Säulen haben Schutzbügel oder Poller, die genau dazu da sind, Kollisionen zu verhindern. Wenn möglich, sollte man darauf achten, dass das Auto nicht zu nah an die Säule rangiert wird. Auch das Kabel sollte so verlegt werden, dass man beim Wegfahren nicht daran hängen bleibt – das kann ebenfalls zu Schäden führen. Laut Bundesverband eMobilität ereignen sich etwa 2 Prozent aller Ladesäulen-Schäden durch verhedderte Kabel beim Wegfahren (Quelle: BEM, Stand: 2024). (Diese Zahl basiert auf Schätzungen – genaue Statistiken gibt es nicht.)

Nun zur Frage: Was passiert, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat? In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert hohe Bußgelder sowie den Verlust der Zulassung (§ 6 PflVG, Stand: 2025). Im Schadensfall müsste man den gesamten Betrag selbst zahlen – und das können, wie wir gesehen haben, leicht fünfstellige Summen werden. Deshalb: Niemals ohne Haftpflicht fahren. Auch wenn die Prämien manchmal hoch erscheinen, sind sie nichts im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines Unfalls.

Später haben wir auch über die ökologische Dimension nachgedacht. Elektroautos und Ladeinfrastruktur sind wichtig für die Verkehrswende. Wenn Ladesäulen durch Unfälle beschädigt werden, entstehen nicht nur finanzielle Kosten, sondern auch ökologische: Die Säule muss entsorgt, eine neue produziert und installiert werden. Das verbraucht Ressourcen und Energie. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass die Lebensdauer von Ladeinfrastruktur durch sorgfältigen Umgang verlängert werden kann (Quelle: bund.net, Stand: 2025). Das ist ein Argument mehr für vorsichtiges Fahren und achtsamen Umgang mit öffentlicher Infrastruktur.

Ein Leser hatte uns nach einem früheren Artikel gefragt, ob man als Versicherungsnehmer etwas tun kann, um die Folgen eines solchen Schadens zu minimieren. Die Antwort: Ja, durchaus. Erstens: Rabattschutz in der Haftpflicht vereinbaren. Manche Versicherer bieten gegen Aufpreis (ca. 10–20 Euro pro Jahr) einen Schadenfreiheitsrabatt an, der verhindert, dass man nach einem Schaden zurückgestuft wird (Stand: 2025). (Nicht alle Versicherer bieten das an – Vergleich lohnt sich.) Zweitens: Bei kleineren Schäden prüfen, ob man den Schaden selbst zahlt. Wenn die Reparatur etwa 1.000 Euro kostet, kann es günstiger sein, das selbst zu zahlen, als die Rückstufung in Kauf zu nehmen. Drittens: Mit der Versicherung über Kulanzlösungen verhandeln. Manche Versicherer bieten bei langjährigen Kunden mit guter Schadenshistorie Kulanz an.

Zum Abschluss unserer praktischen Erfahrungen noch ein Hinweis zur Kommunikation mit dem Betreiber. In meinem Fall war der Kontakt mit dem Ladesäulen-Betreiber unkompliziert. Ich habe ihn direkt nach dem Unfall angerufen, den Vorfall geschildert und meine Versicherungsdaten durchgegeben. Der Betreiber war professionell und sachlich – keine Vorwürfe, keine Drama. Er meinte, solche Unfälle kämen öfter vor als man denke, und die meisten ließen sich problemlos über die Versicherung abwickeln. Das hat mich beruhigt. Wichtig ist: ehrlich sein, kooperieren und alle geforderten Informationen liefern. Wer versucht, sich herauszureden oder Informationen zurückzuhalten, macht es nur komplizierter.

Ein letzter Gedanke: Verantwortung im Straßenverkehr. Unfälle passieren, das ist normal. Aber wie man damit umgeht, macht den Unterschied. Wer zu seinem Fehler steht, den Schaden meldet und kooperiert, handelt verantwortungsvoll. Wer flüchtet oder versucht, den Schaden zu verschleiern, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern verliert auch den Versicherungsschutz. Und das kann finanziell ruinös sein. Also: Immer am Unfallort bleiben, Polizei rufen wenn nötig, Schaden dokumentieren und Versicherung informieren. Das ist der einzig richtige Weg.


Ladesäulen-Schaden korrekt melden – 6 Steps

  1. Am Unfallort bleiben: Niemals Fahrerflucht begehen – das ist Straftat und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
  2. Polizei rufen (wenn nötig): Bei erheblichem Schaden oder wenn Betreiber nicht erreichbar – Aktenzeichen sichern
  3. Schaden dokumentieren: Fotos von Säule, Auto, Umgebung aus mehreren Perspektiven – mit Zeitstempel
  4. Betreiber kontaktieren: Telefonnummer meist auf Säule – Vorfall schildern, Versicherungsdaten durchgeben
  5. Versicherung sofort informieren: Innerhalb von 24–48 Stunden melden – alle Unterlagen bereithalten
  6. Unfallprotokoll anfertigen: Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, Zeugen, Aktenzeichen – schriftlich festhalten

Musterbrief: Schadenmeldung an Versicherung nach Ladesäulen-Unfall

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Schaden vom [Datum, Uhrzeit] an einer öffentlichen Ladesäule in [Ort, Straße]. Beim Einparken habe ich versehentlich die Säule touchiert und das Gehäuse beschädigt.
Ich habe die Polizei informiert (Aktenzeichen: [XY]) und den Betreiber kontaktiert. Fotos und Unfallprotokoll liegen im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

(Hinweis: Dieser Musterbrief dient zur Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten Versicherung direkt kontaktieren.)


Häufig gestellte Fragen

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Zahlt meine Kfz-Haftpflicht auch, wenn ich eine sehr teure Schnellladesäule beschädige?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich alle Sachschäden ab, die man mit dem eigenen Fahrzeug an fremdem Eigentum verursacht – unabhängig von der Schadenshöhe. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestdeckungssumme von 100 Millionen Euro für Sachschäden (§ 4 PflVG, Stand: 2025). Selbst eine sehr teure Schnellladesäule (bis 100.000 Euro) ist also abgedeckt. Allerdings kann ein hoher Schaden dazu führen, dass die Versicherung den Vertrag kündigt oder die Beiträge stark erhöht. Auch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse fällt bei großen Schäden deutlich aus. (Quelle: GDV, Stand: 2025) (Die Mindestdeckung ist gesetzlich vorgeschrieben – höhere Summen sind möglich und empfehlenswert.)

Eine weitere häufige Frage: Was passiert, wenn ich eine Ladesäule beschädige und einfach wegfahre?

Das ist Unfallflucht nach § 142 StGB und eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Zusätzlich droht der Führerscheinentzug und der Verlust des Versicherungsschutzes – das bedeutet, man müsste den gesamten Schaden selbst zahlen, und das können bei Ladesäulen schnell mehrere tausend Euro sein. Außerdem: Viele Ladesäulen haben Kameras oder stehen auf überwachten Parkplätzen, die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, ist hoch. (§ 142 StGB, Stand: 2025) (Rechtliche Konsequenzen können je nach Schadenshöhe und Umständen variieren – Unfallflucht lohnt sich nie.)

Und eine letzte Frage, die uns oft erreicht: Kann ich meine eigene Wallbox über die Hausratversicherung absichern?

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab. Manche Hausratversicherungen decken fest installierte Gegenstände auf dem Grundstück ab, andere nicht. Wallboxen werden oft als Teil der Gebäudeausstattung betrachtet und könnten unter die Wohngebäudeversicherung fallen – aber das ist nicht einheitlich geregelt. Am besten vor Installation mit der Versicherung klären und gegebenenfalls einen Zusatzbaustein abschließen. Schäden durch Dritte (z.B. Nachbar fährt dagegen) werden von deren Kfz-Haftpflicht gedeckt. Bei selbstverschuldeten Schäden greift eventuell die eigene Vollkaskoversicherung. (Stand: 2025) (Die Zuordnung variiert zwischen Versicherern – individuelle Klärung erforderlich.)