Friseur ruiniert die Haare? Diese Rechte musst du jetzt kennen!

Wenn der Friseur die Haare völlig verschnitten hat – was tun?
Der Blick in den Spiegel nach dem Friseurbesuch sollte eigentlich ein schöner Moment sein – doch manchmal ist er der blanke Horror. So erging es meiner Partnerin vor ein paar Monaten. Sie wollte nur die Spitzen schneiden lassen, vielleicht zwei Zentimeter, doch als der Friseur fertig war, fehlten locker zehn Zentimeter. Die Frisur sah aus wie ein Stufenschnitt aus den 80ern, völlig asymmetrisch, und hatte nichts mehr mit dem zu tun, was sie sich gewünscht hatte. Die Tränen kamen sofort, und die Frage stand im Raum: Was kann man in so einem Fall überhaupt tun? Gibt es Ansprüche? Kann man eine Nachbesserung verlangen? Oder muss man einfach damit leben und warten, bis die Haare nachgewachsen sind? In diesem Beitrag erzähle ich von diesem Nachmittag und allem, was wir seitdem über missglückte Haarschnitte, Werkverträge und Verbraucherrechte gelernt haben.
Zuletzt aktualisiert: 27.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Ein völlig missglückter Haarschnitt, die rechtlichen Ansprüche bei mangelhafter Dienstleistung und die Frage, wie man als Kunde reagieren sollte.
🔹 Was wir gelernt haben: Friseurleistungen sind rechtlich Werkverträge – bei Mängeln hat man Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder sogar Schadensersatz. Entscheidend sind sofortige Reklamation und gute Dokumentation.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Klarheit über ihre Rechte beim Friseur, praktische Tipps zur Reklamation und Dokumentation sowie Informationen zu rechtlichen Ansprüchen und deren Durchsetzung.
In den ersten Minuten nach dem Haarschnitt saß meine Partnerin wie erstarrt auf dem Friseurstuhl. Der Friseur drehte den Stuhl Richtung Spiegel und fragte stolz: „Na, wie gefällt's?" Sie starrte ihr Spiegelbild an, brachte aber kein Wort heraus. Die Haare, die vorher bis über die Schultern gingen, reichten jetzt kaum noch bis zum Kinn. Und nicht etwa gleichmäßig – nein, auf der linken Seite waren sie deutlich kürzer als auf der rechten. Der Friseur bemerkte ihren Gesichtsausdruck und fragte: „Alles okay?" Sie schüttelte den Kopf und sagte nur: „Das ist nicht das, was ich wollte." Der Friseur wirkte irritiert, verteidigte seine Arbeit und meinte, das sähe doch modern und frisch aus. Aber meine Partnerin war am Boden zerstört.
Später haben wir gemerkt, dass so etwas häufiger vorkommt, als man denkt. In Foren, auf Social Media und in Gesprächen mit Bekannten hörten wir immer wieder von missglückten Friseurbesuchen. Menschen, die mit einer Vorstellung zum Friseur gingen und mit einem völlig anderen Ergebnis herauskamen. Menschen, die mit schiefen Ponys, verbrannten Haaren oder ungewollten Kurzhaarschnitten leben mussten. Und die meisten stellten sich die gleiche Frage: Was kann man da rechtlich machen?
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht so genau mit der rechtlichen Lage. Wir dachten, ein Haarschnitt sei eben Geschmackssache und man könne nicht viel machen, wenn das Ergebnis nicht gefällt. Aber so einfach ist das nicht. Nach intensiver Recherche wurde klar: Ein Friseurbesuch ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Das bedeutet: Der Friseur verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk herzustellen – nämlich die vereinbarte Frisur. Wenn das Ergebnis von der Vereinbarung abweicht oder mangelhaft ist, hat der Kunde Rechte.
In den Tagen nach dem Vorfall haben wir uns intensiv mit § 631 BGB und den dazugehörigen Gewährleistungsvorschriften beschäftigt. Nach dem Werkvertragsrecht hat der Kunde bei einem Mangel grundsätzlich Anspruch auf Nachbesserung oder Neuherstellung. Wenn das nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann er eine Minderung des Preises verlangen oder sogar vom Vertrag zurücktreten. In besonders schweren Fällen – etwa wenn der Friseur grob fahrlässig gehandelt hat oder der Kunde einen konkreten Schaden erlitten hat – kann auch Schadensersatz verlangt werden.
(Rechtsangabe nach BGB § 631 ff. – die Auslegung kann je nach Einzelfall und Verschulden variieren. Stand: 2025)
Was viele nicht wissen: Die Nachbesserung ist bei Haarschnitten oft schwierig oder unmöglich. Denn was einmal abgeschnitten ist, kann nicht mehr angesetzt werden. Wenn die Haare zu kurz sind, kann der Friseur höchstens versuchen, die Frisur durch einen neuen Schnitt zu „retten" – etwa durch Angleichen der Längen oder durch eine neue Styling-Variante. Aber oft ist das unbefriedigend. In solchen Fällen bleibt meist nur die Minderung des Preises oder die Forderung nach Schadensersatz – etwa für die Kosten eines zweiten Friseurbesuchs oder für eine Perücke, wenn der Schaden gravierend ist.
Die Stiftung Warentest hat in verschiedenen Artikeln über Verbraucherrechte bei Dienstleistungen berichtet und weist darauf hin, dass die Beweislast oft beim Kunden liegt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Stiftung Warentest: https://www.test.de.
(Gewährleistungsansprüche können je nach Einzelfall und Nachweis variieren. Stand: 2025)
Später haben wir erfahren, dass es entscheidend ist, sofort zu reklamieren. Wer den Salon verlässt, nach Hause geht und erst Tage später Bescheid sagt, hat es deutlich schwerer, seine Ansprüche durchzusetzen. Denn dann kann der Friseur argumentieren, dass der Kunde die Frisur nachträglich selbst verändert hat oder dass er zunächst zufrieden war. Deshalb gilt: Am besten noch im Salon Bescheid sagen, dass man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist. Meine Partnerin hat das zum Glück gemacht – sie sagte dem Friseur direkt, dass das nicht ihren Vorstellungen entspricht, und verließ den Salon erst nach einem klärenden Gespräch.
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man einen Mangel überhaupt nachweist. Bei einem Haarschnitt ist das oft schwierig, weil es keine objektiven Maßstäbe gibt. Was für den einen „zu kurz" ist, ist für den anderen vielleicht „genau richtig". Entscheidend ist deshalb, was vorher vereinbart wurde. Wenn man dem Friseur ein Foto gezeigt und gesagt hat: „Ich möchte es genau so", und das Ergebnis sieht völlig anders aus, ist der Mangel offensichtlich. Wenn man nur gesagt hat: „Ein bisschen kürzer bitte", ist es schon schwieriger. Deshalb ist es wichtig, sich so präzise wie möglich auszudrücken und im Zweifel Fotos zu zeigen oder konkrete Angaben zu machen (z. B. „zwei Zentimeter von den Spitzen").
Was uns in den Recherchen außerdem aufgefallen ist: Viele Friseure bieten von sich aus eine Nachbesserung oder eine Gutschrift an, wenn der Kunde unzufrieden ist. Das ist oft die unkomplizierteste Lösung und spart beiden Seiten Zeit, Geld und Ärger. Mein Partnerin hat nach dem Gespräch im Salon eine Gutschrift über die Hälfte des Preises bekommen – nicht, weil der Friseur seinen Fehler eingestanden hätte, sondern als „Kulanzgeste". Sie hat das Angebot angenommen, aber darauf bestanden, dass sie beim nächsten Mal zu einem anderen Friseur geht, um die Frisur korrigieren zu lassen.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man Schadensersatz verlangen kann. Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn der Friseur grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat – etwa indem er die Anweisungen des Kunden ignoriert oder offensichtlich unsachgemäß gearbeitet hat – kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Das kann zum Beispiel die Kosten für einen zweiten Friseurbesuch bei einem anderen Salon umfassen, die Kosten für eine Perücke oder sogar ein Schmerzensgeld, wenn der Kunde psychisch stark belastet ist. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei Schmerzensgeld gering, und die Beweishürde ist hoch.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert allgemein über Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche: https://www.gdv.de.
(Schadensersatzansprüche können je nach Verschulden und Nachweis stark variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch festgestellt, dass es wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren. Wir haben sofort Fotos von der Frisur gemacht – aus verschiedenen Perspektiven und im Vergleich zu älteren Fotos, auf denen die Haare noch lang waren. Das half uns später, gegenüber dem Friseur und gegebenenfalls gegenüber einem Gutachter nachzuweisen, wie gravierend der Unterschied war. Auch Zeugen können hilfreich sein – etwa Freunde oder Familienmitglieder, die die Frisur direkt nach dem Termin gesehen haben und bestätigen können, dass sie misslungen war.
In den Gesprächen am Küchentisch haben wir uns auch überlegt, ob man eigenmächtig Korrekturen vornehmen sollte. Die Antwort lautet: Nein, auf keinen Fall – zumindest nicht, bevor man den ersten Friseur reklamiert hat. Denn wenn man zu einem anderen Friseur geht und die Haare dort nachschneiden lässt, kann der ursprüngliche Friseur argumentieren, dass der Mangel gar nicht von ihm stammt, sondern durch den zweiten Schnitt verursacht wurde. Das macht die Beweisführung deutlich schwieriger. Besser ist es, zuerst mit dem Friseur zu sprechen, eine Nachbesserung anzubieten oder eine schriftliche Ablehnung zu dokumentieren – und erst dann zu einem anderen Friseur zu gehen.
Was uns außerdem geholfen hat, war ein Gespräch mit einer Verbraucherzentrale. Die Beraterin erklärte uns im Detail, welche Ansprüche wir haben und wie wir sie am besten durchsetzen können. Sie riet uns, zunächst das Gespräch mit dem Friseur zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Wenn das nicht klappt, könne man eine schriftliche Mängelrüge schicken und eine Frist zur Nachbesserung oder Erstattung setzen. Erst wenn auch das nichts bringt, sei der Gang zum Anwalt oder zum Gericht eine Option – allerdings sei der Aufwand bei kleinen Beträgen oft unverhältnismäßig.
Weitere Informationen zu Verbraucherrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden sich auch auf der Website der Europäischen Union: https://europa.eu sowie beim Europäischen Parlament: https://www.europarl.europa.eu.
(Beratungsangebote und rechtliche Wege können je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
In den Wochen danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es eine Art „Garantie" auf Haarschnitte gibt. Die Antwort ist: Nicht im klassischen Sinne. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Anbieters, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgeht. Manche Friseure bieten allerdings eine Zufriedenheitsgarantie an – etwa „Wenn Sie nicht zufrieden sind, korrigieren wir kostenfrei" oder „Geld zurück bei Unzufriedenheit". Solche Garantien sind jedoch selten und müssen im Einzelnen geprüft werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten aber immer, unabhängig davon, ob der Friseur eine Garantie anbietet oder nicht.
Später haben wir auch erfahren, dass manche Friseursalons eine Versicherung für solche Fälle haben. Diese sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch fehlerhafte Dienstleistungen entstehen – etwa wenn durch eine chemische Behandlung die Haare geschädigt werden oder wenn durch einen Schnitt ein besonders gravierender Schaden entsteht. Allerdings greifen solche Versicherungen nur bei nachweisbarem Verschulden und konkretem Schaden, nicht einfach, weil der Kunde mit dem Ergebnis unzufrieden ist.
In den Monaten danach haben wir uns auch überlegt, wie man solche Missgeschicke von vornherein vermeiden kann. Die beste Prävention ist eine klare Kommunikation. Wer zum Friseur geht, sollte so präzise wie möglich sagen, was er sich wünscht – idealerweise mit Fotos oder konkreten Längenangaben. Auch das Zwischengespräch während des Schneidens ist wichtig: Wenn man merkt, dass der Friseur mehr abschneidet als gewünscht, sollte man sofort Bescheid sagen, nicht erst hinterher. Und wer zu einem neuen Friseur geht, sollte sich vorher Bewertungen anschauen oder Empfehlungen einholen – das minimiert das Risiko, an jemanden zu geraten, der unsauber arbeitet.
In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass immer mehr Friseursalons digitale Beratungstools anbieten. Mit Apps oder virtuellen Spiegeln kann man sich vorab verschiedene Frisuren anschauen und so besser kommunizieren, was man sich wünscht. Solche Tools können helfen, Missverständnisse zu vermeiden und ein klareres Bild vom gewünschten Ergebnis zu bekommen. Allerdings ersetzen sie nicht das persönliche Gespräch – denn letztlich kommt es auf die Umsetzung durch den Friseur an.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass man bei der Nutzung solcher digitalen Tools auf Datenschutz achten sollte: https://www.bsi.bund.de.
(Digitale Tools können je nach Anbieter und Qualität variieren. Stand: 2025)
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man den Friseurbesuch einfach nicht bezahlen kann, wenn das Ergebnis mangelhaft ist. Die Antwort lautet: Jein. Grundsätzlich hat man bei einem mangelhaften Werk ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB – man kann also die Zahlung verweigern, bis der Mangel beseitigt ist. Allerdings ist das bei Dienstleistungen wie einem Haarschnitt heikel, weil man ja schon „konsumiert" hat. In der Praxis ist es besser, zunächst zu zahlen und dann eine Erstattung oder Minderung zu fordern – sonst riskiert man Ärger und eventuell sogar rechtliche Schritte wegen unbezahlter Rechnungen.
(Leistungsverweigerungsrechte können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren. Stand: 2025)
In den Wochen danach haben wir uns auch eine Checkliste erstellt, die wir bei künftigen Friseurbesuchen nutzen können. Diese Checkliste hilft uns, von Anfang an klar zu kommunizieren und im Problemfall schnell zu reagieren:
✅ Friseurbesuch – 6 Steps zur Fehlervermeidung und Reklamation
- Vor dem Schnitt: Wünsche präzise formulieren (Fotos zeigen, Längenangaben machen, Stil beschreiben)
- Während des Schneidens: Aufmerksam sein und bei Abweichungen sofort ansprechen
- Nach dem Schnitt: Ergebnis genau prüfen, auch von hinten und von der Seite anschauen
- Bei Mängeln: Sofort im Salon reklamieren, nicht erst zu Hause (Gespräch suchen, Lösung anbieten lassen)
- Dokumentation: Fotos von der Frisur machen, Vorher-Nachher-Vergleich, Zeugen benennen
- Schriftliche Reklamation: Falls keine Einigung vor Ort, schriftlich Mängel rügen und Frist setzen
Was uns außerdem geholfen hat, war ein Musterbrief, den wir für künftige Reklamationen vorbereitet haben. Mit diesem Brief kann man den Mangel schriftlich rügen und eine Nachbesserung oder Erstattung fordern:
Musterbrief: Reklamation wegen mangelhafter Friseurleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] habe ich in Ihrem Salon [Name/Adresse] einen Haarschnitt durchführen lassen. Vor dem Schnitt habe ich klar kommuniziert, dass ich [Beschreibung des Wunsches, z. B. „nur die Spitzen schneiden, maximal 2 cm" oder „einen Bob wie auf dem gezeigten Foto"]. Das Ergebnis weicht jedoch erheblich von der Vereinbarung ab: [Beschreibung des Mangels, z. B. „Die Haare sind 10 cm kürzer als gewünscht" oder „Der Schnitt ist stark asymmetrisch"]. Ich habe den Mangel noch im Salon angesprochen, eine zufriedenstellende Lösung wurde jedoch nicht gefunden. Hiermit fordere ich Sie auf, binnen 14 Tagen [Nachbesserung durch einen anderen Friseur auf Ihre Kosten / Erstattung des gezahlten Betrags / Schadensersatz für weitere Kosten]. Zur Dokumentation füge ich Fotos vom Ergebnis bei. Sollte keine Einigung erzielt werden, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man bei einem misslungenen Haarschnitt psychische Schäden geltend machen kann. Tatsächlich gibt es Fälle, in denen Gerichte Schmerzensgeld zugesprochen haben – allerdings nur, wenn der Schaden besonders gravierend war und eine erhebliche psychische Belastung nachgewiesen werden konnte. Das ist etwa der Fall, wenn die Haare durch eine fehlerhafte Behandlung dauerhaft geschädigt wurden oder wenn der Kunde aufgrund der Frisur sozial stark beeinträchtigt ist. Bei einem „einfach nur misslungenen" Haarschnitt sind die Erfolgsaussichten für Schmerzensgeld jedoch gering.
(Schmerzensgelder können je nach Einzelfall, Schwere des Schadens und Rechtsprechung stark variieren. Stand: 2025)
Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, Bewertungen und Rezensionen zu nutzen. Viele Friseursalons sind heute auf Plattformen wie Google, Yelp oder auf Social Media präsent. Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann dort eine ehrliche Bewertung hinterlassen – das hilft anderen Kunden, informierte Entscheidungen zu treffen. Allerdings sollte man dabei fair bleiben und keine falschen oder beleidigenden Aussagen machen, sonst riskiert man rechtliche Probleme wegen Rufschädigung.
In den Gesprächen mit anderen Betroffenen haben wir festgestellt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte, dass ihr die Haare beim Färben komplett kaputtgegangen waren – sie waren strohig und brachen ab. Der Salon weigerte sich zunächst, Verantwortung zu übernehmen, gab aber schließlich nach, als sie mit einem Anwalt drohte. Ein anderer Bekannter hatte nach einem misslungenen Schnitt eine Glatze rasieren lassen müssen, weil die Frisur nicht mehr zu retten war. Er bekam vom Salon eine Entschädigung und die Kosten für eine Kurzhaarperücke erstattet. Diese Geschichten zeigen, dass es durchaus möglich ist, seine Rechte durchzusetzen – aber es erfordert Durchhaltevermögen und gute Dokumentation.
In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der europäischen Perspektive beschäftigt. In der EU gibt es verschiedene Verbraucherschutzrichtlinien, die auch für Dienstleistungen wie Friseurbesuche gelten. Dazu gehört etwa die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher, die einheitliche Standards für Gewährleistung und Reklamation vorschreibt. Allerdings gibt es nationale Unterschiede in der Umsetzung, sodass die konkreten Rechte je nach Land variieren können.
Weitere Informationen zu EU-weiten Verbraucherschutzstandards finden sich auf der Website des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu sowie auf der zentralen EU-Website: https://europa.eu.
(EU-Regelungen können je nach Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt werden. Stand: 2025)
Später haben wir auch erfahren, dass manche Friseursalons Mitglied in Innungen oder Verbänden sind. Diese Organisationen haben oft Beschwerdestellen, an die man sich wenden kann, wenn man mit einem Mitgliedsbetrieb Probleme hat. Die Innungen können vermitteln und im besten Fall eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Allerdings haben sie keine Durchsetzungsmacht – wenn der Friseur sich weigert, bleibt nur der Rechtsweg.
In den Monaten danach haben wir uns auch überlegt, ob man eine Art „Vorab-Vereinbarung" treffen sollte. Manche Menschen lassen sich vor einem Schnitt schriftlich bestätigen, was genau gemacht werden soll – etwa durch eine kurze Notiz oder ein Protokoll. Das kann im Streitfall hilfreich sein, um nachzuweisen, was vereinbart war. Allerdings ist so etwas im Friseuralltag eher unüblich und könnte als Misstrauen ausgelegt werden. In der Praxis reicht oft ein klares Gespräch mit präzisen Angaben – und im Zweifel ein Foto, das man dem Friseur zeigt.
Ganz nebenbei haben wir auch gelernt, dass Haare nachwachsen – auch wenn das Zeit braucht. In den Wochen nach dem misslungenen Schnitt war meine Partnerin unglücklich, aber nach ein paar Monaten hatten die Haare wieder eine annehmbare Länge erreicht. Sie ließ sich bei einem anderen, erfahrenen Friseur einen neuen Schnitt machen, der die Übergänge ausglich und die Frisur harmonischer wirken ließ. Das kostete zwar zusätzliches Geld, aber das Ergebnis war deutlich besser. Wir haben die Kosten für diesen zweiten Besuch vom ersten Salon erstattet bekommen – nach mehreren E-Mails und einem klärenden Telefonat.
In den letzten Monaten haben wir auch beobachtet, dass das Thema „missglückte Frisuren" zunehmend in sozialen Medien diskutiert wird. Es gibt zahlreiche Gruppen und Foren, in denen Betroffene ihre Erfahrungen teilen und Tipps austauschen. Das kann hilfreich sein, um zu sehen, dass man nicht allein ist, und um praktische Ratschläge zu bekommen. Allerdings sollte man vorsichtig sein mit rechtlichen Ratschlägen aus dem Internet – im Zweifel ist eine professionelle Beratung durch einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale sinnvoller.
Später haben wir auch festgestellt, dass es wichtig ist, realistisch zu bleiben. Nicht jede kleine Abweichung vom Wunschergebnis ist ein rechtlicher Mangel. Haare wachsen unterschiedlich, fallen anders als im Foto und lassen sich nicht immer exakt so schneiden, wie man es sich vorstellt. Ein guter Friseur wird immer versuchen, das Beste aus der Haarstruktur herauszuholen – aber manchmal sind die Erwartungen einfach zu hoch. Deshalb ist es wichtig, vor dem Schnitt offen über die Machbarkeit zu sprechen und realistische Ziele zu setzen.
In den letzten Wochen haben wir uns auch eine Liste mit wichtigen Kontakten angelegt. Dazu gehören die Telefonnummer unserer Verbraucherzentrale, die Adresse eines auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalts und die Kontaktdaten der Friseurinnung in unserer Region. So können wir im Ernstfall schnell reagieren und die richtigen Stellen kontaktieren.
Ganz ehrlich, am Ende des Tages haben wir aus diesem Erlebnis viel gelernt. Es war frustrierend und emotional belastend, aber wir wissen jetzt, welche Rechte wir als Kunden haben und wie wir sie durchsetzen können. Wir haben gelernt, dass klare Kommunikation der Schlüssel ist – sowohl vor dem Schnitt als auch bei der Reklamation. Und wir haben gelernt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen, auch wenn der Weg manchmal mühsam ist.
Visuelle Darstellung: Ansprüche bei mangelhafter Friseurleistung
| Mangel | Mögliche Ansprüche | Voraussetzungen | Hinweis |
| Haare zu kurz geschnitten | Minderung des Preises, Schadensersatz für Nachbesserung*¹ | Abweichung von Vereinbarung nachweisbar | Nachbesserung oft unmöglich, da Haare nicht nachwachsen |
| Schnitt asymmetrisch oder unsauber | Nachbesserung, Minderung*² | Sofortige Reklamation, Dokumentation | Nachbesserung im selben Salon oder bei anderem Friseur |
| Haare durch Färbung geschädigt | Schadensersatz für Behandlung, Perücke*³ | Nachweis der Schädigung durch fehlerhafte Behandlung | Gutachten kann hilfreich sein |
| Frisur entspricht nicht der Vereinbarung | Nachbesserung, Minderung, ggf. Rücktritt*⁴ | Klare Vereinbarung vorab, Fotos oder Beschreibung | Dokumentation und Zeugen wichtig |
¹ Minderung richtet sich nach Schwere des Mangels, kann 50-100% des Preises betragen. Schadensersatz umfasst Kosten für Korrektur bei anderem Friseur.
² Nachbesserung muss dem Friseur zunächst ermöglicht werden. Erst bei Verweigerung oder Misslingen kann Minderung verlangt werden.
³ Bei schweren Schädigungen (z. B. Haarausfall, Verätzungen) kann auch Schmerzensgeld in Betracht kommen. Nachweis durch ärztliches Attest.
⁴ Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich. In der Praxis eher Minderung oder Schadensersatz.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu misslungenen Haarschnitten
Viele Leser:innen haben uns nach unserem Beitrag gefragt, ob man wirklich den Preis mindern kann, wenn der Haarschnitt misslungen ist. Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Wenn der Friseur das vereinbarte Werk nicht ordnungsgemäß erbringt – also die Frisur nicht so schneidet, wie besprochen –, hat der Kunde nach § 638 BGB einen Anspruch auf Minderung des Preises. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Bei einem völlig misslungenen Schnitt kann das bis zu 100% des Preises bedeuten, bei kleineren Abweichungen entsprechend weniger. Wichtig ist, den Mangel sofort zu reklamieren und gut zu dokumentieren. (Quelle: BGB § 638, Stand: 2025)
(Minderungsansprüche können je nach Schwere des Mangels und Einzelfall variieren. Stand: 2025)
Eine weitere häufige Frage war, ob man zu einem anderen Friseur gehen kann, um den Schnitt korrigieren zu lassen, und die Kosten vom ersten Friseur erstattet bekommt. Die Antwort ist: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zunächst muss man dem ersten Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Wenn dieser die Nachbesserung verweigert oder wenn man ihm nicht mehr vertraut, kann man zu einem anderen Friseur gehen und die Kosten als Schadensersatz vom ersten Friseur verlangen. Wichtig ist, vorher eine schriftliche Mängelrüge zu schicken und eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Nur dann hat man einen klaren Anspruch auf Erstattung. (Quelle: BGB § 634, Stand: 2025)
(Schadensersatzansprüche können je nach Nachweisbarkeit und Verschulden variieren. Stand: 2025)
Einige haben uns auch gefragt, ob man Schmerzensgeld verlangen kann, wenn man psychisch unter der misslungenen Frisur leidet. Die Antwort lautet: Das ist sehr schwierig und selten erfolgreich. Schmerzensgeld gibt es nur bei erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder des Wohlbefindens. Ein misslungener Haarschnitt allein reicht dafür normalerweise nicht aus. Nur in besonders gravierenden Fällen – etwa wenn durch eine fehlerhafte Behandlung die Haare dauerhaft geschädigt wurden und der Kunde deshalb erheblich psychisch leidet – kann Schmerzensgeld in Betracht kommen. Dafür ist in der Regel ein ärztliches oder psychologisches Gutachten nötig. (Quelle: BGB § 253, Stand: 2025)
(Schmerzensgelder können je nach Schwere des Schadens und individueller Beeinträchtigung stark variieren. Stand: 2025)
Und schließlich wurde uns die Frage gestellt, ob man einfach nicht zahlen muss, wenn das Ergebnis mangelhaft ist. Die Antwort ist: Das ist rechtlich heikel. Grundsätzlich hat man bei einem Mangel ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB – man kann also die Zahlung verweigern, bis der Mangel beseitigt ist. Allerdings ist das in der Praxis problematisch, weil man die Dienstleistung bereits „konsumiert" hat und der Friseur argumentieren kann, dass man sich durch Nichtzahlung der Selbsthilfe bemächtigt. Besser ist es, zunächst zu zahlen, den Mangel zu reklamieren und dann eine Erstattung oder Minderung zu fordern. So vermeidet man rechtliche Auseinandersetzungen und hat bessere Chancen, sein Geld zurückzubekommen. (Quelle: BGB § 320, Stand: 2025)
(Leistungsverweigerungsrechte können je nach Einzelfall und Rechtsprechung variieren. Stand: 2025)
Am Ende haben wir für uns festgehalten: Ein misslungener Haarschnitt ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Mit den richtigen Schritten – sofortige Reklamation, gute Dokumentation, klare Kommunikation – kann man seine Rechte durchsetzen und zumindest eine finanzielle Entschädigung oder eine kostenlose Nachbesserung erreichen. Und auch wenn die Haare erst einmal kurz oder schief sind: Sie wachsen nach, und mit etwas Geduld und einem guten neuen Friseur lässt sich fast alles richten.
Falls ihr selbst schon mal Probleme mit einem Friseurbesuch hattet oder Tipps habt, wie man am besten damit umgeht, freuen wir uns über eure Geschichten – am besten bei einer Tasse Kaffee am Küchentisch.