Versicherungen & Recht

Airbnb-Gast lässt Herd an – zahlen muss am Ende der Vermieter?!

Winterberg 2025. 10. 28. 21:42

Airbnb-Gast vergisst Kochen auszumachen – wer haftet?

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Ein vergessener Herd in der Airbnb-Wohnung, Rauchgeruch in allen Räumen und die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt – Gast, Plattform oder Versicherung.

🔹 Was wir gelernt haben: Haftungsfragen bei Kurzzeitvermietungen sind komplizierter als gedacht, grobe Fahrlässigkeit muss eindeutig nachweisbar sein, und Prävention ist oft wirksamer als späte Schadensmeldungen.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte für den Ernstfall, juristische Einordnung ohne Fachjargon und praktische Tipps zur Absicherung – damit aus einem kleinen Missgeschick kein finanzielles Desaster wird.


In den ersten Monaten unserer Airbnb-Vermietung lief eigentlich alles rund. Die Gäste waren freundlich, hinterließen die Wohnung meist ordentlich, und wir hatten uns längst an den Rhythmus gewöhnt: Check-in am Freitag, Check-out am Sonntag, kurze Reinigung, nächster Gast. Routine eben. Bis zu jenem Dienstagabend im März, als wir die Tür aufschlossen und sofort wussten: Hier stimmt etwas nicht. Der Geruch traf uns wie eine Wand – beißend, verbrannt, überall. Mein Mann rannte in die Küche, ich hinterher. Auf dem Herd stand ein Topf, schwarz verkohlt, der Deckel daneben, und aus dem Fenster quoll noch immer dünner Rauch. Der Herd war aus, aber offenbar erst seit Kurzem. Unser Gast – ein netter junger Mann aus Frankreich, der drei Nächte bei uns gebucht hatte – war längst abgereist.

Später haben wir rekonstruiert, was passiert sein muss. Er hatte sich am Morgen Kaffee oder Tee gekocht, den Topf auf dem Herd vergessen und war zur Arbeit gefahren. Stundenlang kochte das Wasser weg, der Topf glühte, das Ceranfeld auch. Zum Glück hatte die Elektronik irgendwann abgeschaltet – vermutlich eine Überhitzungssicherung, die wir bis dahin gar nicht kannten. Kein offenes Feuer, keine Flammen, aber der Schaden war trotzdem da: Der Topf war Schrott, auf dem Herd ein hässlicher Fleck, die Wände in der Küche leicht vergilbt, und der Rauchmelder – den wir erst bei dieser Gelegenheit überprüft haben – war leer. Batterie tot. Hätte es gebrannt, hätten wir es womöglich zu spät bemerkt.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die rechtliche Lage bei so einem Fall ist alles andere als eindeutig. Wer haftet eigentlich, wenn ein Gast in einer privat vermieteten Wohnung einen Schaden verursacht? Wir dachten spontan: Der Gast natürlich, er hat ja den Herd angelassen. Aber so simpel ist es nicht. Zunächst einmal gibt es drei mögliche Kostenträger: die private Haftpflichtversicherung des Gastes, die sogenannte Gastgebergarantie von Airbnb (die bis zu einer Million Euro Schäden abdecken soll), und im äußersten Fall unsere eigene Hausratversicherung. Doch jede dieser Instanzen hat ihre eigenen Bedingungen, Ausschlüsse und Beweislasten. Und genau da beginnt das Problem.

In den Tagen danach haben wir uns durch Foren, Blogbeiträge und Versicherungsbedingungen gewühlt. Was wir fanden, war ernüchternd. Die private Haftpflichtversicherung des Gastes greift in der Regel nur bei Personenschäden oder Sachschäden an Dritten, nicht unbedingt bei Schäden in einer gemieteten oder gebuchten Unterkunft – je nach Tarif. Manche Policen schließen „gemietete Sachen" explizit aus, andere decken sie nur bis zu einer bestimmten Summe ab. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Gast grob fahrlässig gehandelt hat. „Vergessen" allein reicht oft nicht aus. Grobe Fahrlässigkeit liegt juristisch gesprochen dann vor, wenn jemand „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt" (§ 277 BGB, Stand: 2025). Das klingt abstrakt, bedeutet aber: Der Gast müsste den Herd bewusst ignoriert oder trotz offensichtlicher Gefahr nicht abgeschaltet haben. Ein simples Vergessen – so ärgerlich es ist – gilt häufig nur als einfache Fahrlässigkeit, und die ist in vielen Haftpflichtverträgen zwar versichert, aber eben nicht immer bei fremden Wohnungen.

(Rechtliche Einordnungen können je nach Einzelfall und Gericht unterschiedlich ausfallen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung.)

Was Airbnb betrifft, klingt die „Gastgebergarantie" zunächst beruhigend. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform (Stand: 2025) können Gastgeber Schäden bis zu einer Million US-Dollar geltend machen. Das klingt großzügig, hat aber Haken. Erstens greift die Garantie nur, wenn der Schaden während der Buchungszeit passiert ist und wenn keine andere Versicherung einspringt. Zweitens muss der Gastgeber den Schaden binnen 14 Tagen nach Check-out oder Entdeckung melden – und das mit vollständiger Dokumentation: Fotos, Kostenvoranschläge, eventuell Zeugenaussagen. Drittens entscheidet Airbnb selbst, ob und in welcher Höhe gezahlt wird. In Internetforen berichten Gastgeber:innen von monatelangen Prüfungen, von abgelehnten Anträgen wegen „fehlender Nachweise" oder von Summen, die deutlich unter den tatsächlichen Kosten lagen. Die Garantie ist also kein Automatismus, sondern ein Kulanzangebot der Plattform, das im Einzelfall geprüft wird.

(Angaben basieren auf den öffentlich einsehbaren AGB von Airbnb, Stand: 2025. Die tatsächliche Praxis kann abweichen.)

Später, als wir unseren Fall bei Airbnb meldeten, erlebten wir genau das. Wir füllten das Formular aus, luden Fotos hoch, schickten einen Kostenvoranschlag für die Herdplattenreparatur (knapp 280 Euro) und die Wandreinigung (rund 150 Euro). Nach drei Wochen kam die Antwort: „Wir bedauern, dass Ihr Gast den Herd nicht ausgeschaltet hat. Leider können wir in diesem Fall keine Erstattung gewähren, da keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde und der Schaden unter der Bagatellgrenze liegt." Bagatellgrenze? In den Bedingungen stand davon nichts Konkretes, aber offenbar gilt intern ein Schwellenwert – vermutlich mehrere hundert Euro –, unterhalb dessen die Plattform nicht aktiv wird. Uns blieb also nur, den Gast selbst zu kontaktieren.

Viele Leser:innen haben uns später gefragt, wie so ein Gespräch am besten abläuft. Unsere Empfehlung: Ruhig bleiben, sachlich formulieren, Beweise mitschicken. Wir haben dem Gast eine freundliche Nachricht über die Airbnb-App geschrieben, die Fotos angehängt und höflich um Kostenübernahme gebeten. Seine Antwort kam zwei Tage später: „Es tut mir sehr leid, das wollte ich nicht. Aber ich habe eine Haftpflichtversicherung, die zahlt das." Wir waren erleichtert. Doch dann der nächste Dämpfer: Seine Versicherung – ein französischer Anbieter – lehnte ab. Begründung: „Der Schaden betrifft eine gemietete Immobilie im Ausland, hierfür ist eine gesonderte Deckung notwendig." Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir vielleicht eine Kautionslösung über Airbnb vereinbart. Aber auch die ist nicht unproblematisch, denn Kautionen müssen vor der Buchung festgelegt und vom Gast akzeptiert werden – und viele Gäste buchen lieber Unterkünfte ohne Kaution.

Im Endeffekt blieben wir auf einem Großteil der Kosten sitzen. Unsere eigene Hausratversicherung hätte theoretisch einspringen können, aber mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro und der Gefahr einer Beitragserhöhung nach Schadenmeldung haben wir darauf verzichtet. Der Topf, der Herd, die Wandfarbe – alles zusammen rund 420 Euro. Nicht die Welt, aber ärgerlich. Und lehrreich.

In solchen Momenten merkt man erst, wie wichtig Prävention ist. Hätten wir von Anfang an ein paar einfache Maßnahmen getroffen, wäre der Schaden womöglich gar nicht entstanden. Ein Herdwächter zum Beispiel – ein kleines Gerät, das automatisch den Strom kappt, wenn der Herd zu lange läuft oder zu heiß wird – kostet zwischen 100 und 300 Euro und kann Brände verhindern. Laut Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen jährlich rund 200.000 Wohnungsbrände in Deutschland, viele davon durch vergessene Herdplatten (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Ein Herdwächter reduziert dieses Risiko erheblich. Auch ein funktionstüchtiger Rauchmelder ist Pflicht – in allen Bundesländern, nicht nur in Schlafzimmern, sondern auch in Fluren und teilweise in Küchen. Wir hatten einen, aber mit leerer Batterie. Heute kontrollieren wir das alle drei Monate.

(Anforderungen an Rauchmelder können je nach Landesbauordnung variieren. Informationen finden sich unter anderem beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Stand: 2025.)

Einige Wochen später haben wir uns entschieden, eine spezielle Vermieterhaftpflicht abzuschließen. Diese Policen sind auf Kurzzeitvermietungen zugeschnitten und decken Schäden ab, die Gäste verursachen, aber nicht selbst bezahlen können oder wollen. Die Beiträge liegen – je nach Deckungssumme und Selbstbeteiligung – zwischen 80 und 200 Euro pro Jahr. Das klingt nach einer zusätzlichen Ausgabe, aber im Vergleich zu einem größeren Schaden (etwa einem Wasserschaden oder einem Brand) ist es überschaubar. Wichtig ist, beim Abschluss genau auf die Ausschlüsse zu achten: Manche Versicherer schließen „normale Abnutzung" oder „Schäden durch Dritte" aus, andere verlangen, dass der Gastgeber selbst vor Ort ist oder regelmäßig kontrolliert. Auch die Versicherungssumme sollte realistisch sein – eine Million Euro klingt viel, aber bei einem Brandschaden in einem Mehrfamilienhaus kann es schnell eng werden.

Ganz ehrlich, wir hätten uns das alles gerne früher überlegt. Aber wie so oft lernt man aus Fehlern. Heute haben wir eine Checkliste, die wir vor jedem Check-in durchgehen: Rauchmelder prüfen, Herdwächter aktivieren, Feuerlöscher kontrollieren (ja, den haben wir auch angeschafft), und in der Gästemappe steht jetzt groß: „Bitte Herd nach Gebrauch ausschalten." Klingt banal, aber manchmal hilft es, das Offensichtliche noch einmal zu betonen. Außerdem machen wir jetzt Fotos vor und nach jedem Aufenthalt – nicht aus Misstrauen, sondern als Dokumentation. Sollte es je wieder zu einem Schaden kommen, haben wir zumindest Beweise, die eine Klärung erleichtern.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Gastgeber:innen ähnliche Erfahrungen machen. In einer Umfrage des Portals „FeWo-direkt" gaben 2024 etwa 18 Prozent der Vermieter:innen an, mindestens einmal einen Schaden durch Gäste erlitten zu haben, der nicht vollständig erstattet wurde (Quelle: interne Umfrage, zitiert in Fachmedien, Stand: 2025). Die häufigsten Schäden: Verbrennungen auf Möbeln (Zigaretten, Kerzen), Flecken auf Polstern, defekte Elektrogeräte – und eben vergessene Herdplatten. Nur in etwa der Hälfte der Fälle gelang eine vollständige Erstattung, entweder durch den Gast selbst oder durch Airbnb bzw. andere Plattformen. Der Rest blieb an den Gastgebern hängen.

Später haben wir mit anderen Vermietern gesprochen, die teilweise noch drastischere Geschichten erzählten. Eine Bekannte aus München berichtete, ihr Gast habe aus Versehen die Badewanne überlaufen lassen – Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung, Kosten von über 8.000 Euro. Die Haftpflicht des Gastes zahlte nichts, weil „grobe Fahrlässigkeit nicht nachweisbar" war. Airbnb lehnte ab, weil der Schaden „nicht in der gebuchten Wohnung selbst, sondern bei Dritten" entstand. Am Ende zahlte ihre Wohngebäudeversicherung – mit 500 Euro Selbstbeteiligung und einer Beitragserhöhung im Folgejahr. Ein anderer Kollege aus Hamburg hatte einen Gast, der beim Kochen eine Pfanne in Brand setzte. Auch hier: Feuerwehreinsatz, Rauchschaden, 3.000 Euro Kosten. Der Gast verschwand spurlos, die Plattform zahlte nach monatelangem Hin und Her nur 1.200 Euro. Der Rest blieb beim Vermieter.

Solche Geschichten machen deutlich, dass die rechtliche und versicherungstechnische Grauzone bei Kurzzeitvermietungen erheblich ist. Es gibt keine einheitliche Lösung, keine Garantie. Jeder Fall ist anders, jede Versicherung hat eigene Klauseln, und selbst bei scheinbar klaren Sachverhalten kann es Streit geben. Deshalb ist es so wichtig, sich vorher abzusichern – nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich.

Viele Leser:innen fragen uns, ob es auch eine Möglichkeit gibt, den Gast vorab zu screenen, um Risiken zu minimieren. Die Antwort ist: bedingt. Airbnb und andere Plattformen bieten zwar Bewertungssysteme und verifizierte Profile, aber ein Garant sind sie nicht. Jemand kann fünf Sterne haben und trotzdem einmal unaufmerksam sein. Trotzdem lohnt es sich, auf Bewertungen zu achten und bei Neukunden ohne Rezensionen vorsichtiger zu sein. Manche Gastgeber:innen fordern eine Kaution, die über die Plattform oder einen Drittanbieter (z. B. „Superhog" oder „Safely") abgewickelt wird. Diese Dienste prüfen Gäste vorab und stellen im Schadensfall eine Art Bürgschaft bereit. Allerdings kostet das zusätzliche Gebühren – sowohl für den Gastgeber als auch manchmal für den Gast – und kann die Attraktivität des Angebots mindern.

Eine weitere Möglichkeit ist, in der Hausordnung oder der Gästemappe klare Regeln zu formulieren und diese rechtlich absichern zu lassen. Ein Satz wie „Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Gast" klingt gut, ist aber nur dann wirksam, wenn er auch durchsetzbar ist. Dafür braucht es im Zweifelsfall einen Anwalt, ein Gerichtsverfahren und viel Zeit. In der Praxis verzichten die meisten Gastgeber:innen darauf – zu teuer, zu aufwendig, zu unsicher im Ausgang.

Was bleibt also? Pragmatismus und Vorsorge. Wir haben unsere Lehren gezogen und teilen sie hier, weil wir wissen, dass viele andere in ähnlichen Situationen stecken oder stecken werden. Die wichtigsten Punkte lassen sich in einer Checkliste zusammenfassen, die wir seitdem nutzen und die sich bewährt hat:


Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen: Sofort nach Entdeckung des Schadens aus mehreren Winkeln fotografieren, am besten mit Zeitstempel (Kamera-App oder separate Zeitangabe im Foto).
  2. Zeugen notieren: Falls Nachbarn, Reinigungskräfte oder andere Personen den Schaden bemerkt haben, Namen und Kontaktdaten aufschreiben.
  3. Versicherung informieren: Je nach Art des Schadens die eigene Hausrat-, Wohngebäude- oder Vermieterhaftpflicht kontaktieren – oft gibt es Meldefristen von sieben bis vierzehn Tagen.
  4. Protokoll anlegen: Datum, Uhrzeit, Beschreibung des Schadens, vermutete Ursache, Höhe der voraussichtlichen Kosten – alles schriftlich festhalten.
  5. Unterlagen digital sichern: Fotos, Kostenvoranschläge, E-Mails, Chat-Verläufe in einem Ordner (Cloud oder externe Festplatte) speichern – nicht nur auf dem Handy, das kann kaputtgehen.
  6. Frist im Kalender notieren: Airbnb-Frist (14 Tage), Versicherungsfrist (häufig 7 Tage), eventuell Verjährungsfristen bei zivilrechtlichen Ansprüchen (in der Regel drei Jahre nach § 195 BGB, Stand: 2025).

(Fristen und Details können je nach Versicherer, Plattform und Rechtsordnung variieren. Im Zweifelsfall immer die jeweiligen Bedingungen prüfen.)


Nachdem wir das alles durchgearbeitet hatten, fühlten wir uns besser vorbereitet. Aber eine Frage blieb: Wie hätte man den Schaden eigentlich verhindern können? Denn letztlich ist es ja nicht nur eine Frage von Haftung und Geld, sondern auch von Sicherheit. Ein vergessener Herd kann Leben kosten, nicht nur Möbel. Deshalb haben wir uns intensiver mit Brandschutz beschäftigt – und dabei einiges gelernt, das wir gerne weitergeben.

Zunächst einmal: Ein Rauchmelder ist Pflicht. Das klingt selbstverständlich, aber in vielen Altbauwohnungen oder privat genutzten Ferienwohnungen fehlen sie immer noch oder sind veraltet. Die meisten Bundesländer schreiben vor, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchmelder installiert sein müssen (Stand: Landesbauordnungen, 2025). In Küchen ist die Rechtslage uneinheitlich – manche Länder empfehlen Hitzemelder statt Rauchmelder, weil diese weniger auf Kochdämpfe reagieren. Wir haben uns für einen Kombi-Melder entschieden, der sowohl Rauch als auch Hitze detektiert und per Funk mit den anderen Meldern im Haus vernetzt ist. Kosten: rund 70 Euro. Batterielebensdauer: bis zu zehn Jahre. Ein Investment, das sich lohnt.

Ein weiteres Thema ist die Elektrosicherheit. Viele Wohnungen – gerade ältere – haben keine Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) oder nur in Teilen des Stromkreises. Diese Schalter unterbrechen die Stromzufuhr sofort, wenn ein Fehlerstrom (z. B. durch defekte Geräte) auftritt, und können so Brände und Stromschläge verhindern. Laut einer Studie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind veraltete oder unzureichend geschützte Elektroinstallationen eine der häufigsten Brandursachen in deutschen Haushalten (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wir haben daher einen Elektriker kommen lassen, der die Wohnung durchgecheckt und FI-Schalter nachgerüstet hat. Kosten: etwa 300 Euro. Aber auch hier gilt: Im Vergleich zu einem möglichen Schaden ist das überschaubar.

(Angaben zur Elektrosicherheit basieren auf allgemeinen Empfehlungen. Die konkreten Anforderungen können je nach Gebäudealter und örtlicher Bauordnung abweichen.)

Dann gibt es noch die Frage der Versicherungspolicen im Detail. Viele Gastgeber:innen wissen gar nicht genau, was ihre bestehende Hausratversicherung abdeckt. Oft denken sie, dass „alles drin" ist – aber bei genauem Hinsehen zeigen sich Lücken. Beispielsweise sind Schäden durch Gäste in vielen Standard-Hausratpolicen nicht automatisch versichert. Auch Einbruchschäden oder Vandalismus können ausgeschlossen sein, wenn die Wohnung vermietet wird. Es lohnt sich also, die Police genau zu lesen oder den Versicherer direkt zu fragen: „Gilt meine Hausratversicherung auch, wenn ich die Wohnung über Airbnb vermiete?" In vielen Fällen wird man dann auf eine Zusatzversicherung oder eine spezielle Vermieterhaftpflicht verwiesen.

Die Vermieterhaftpflicht ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Letztere greift bei Schäden, die durch das Gebäude selbst entstehen (z. B. ein herabfallender Dachziegel), nicht aber bei Schäden, die der Gast verursacht. Auch hier haben wir am Anfang Verwirrung erlebt und erst nach einem Telefonat mit unserem Versicherer Klarheit gewonnen. Heute haben wir eine Vermieterhaftpflicht mit einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro (Personen- und Sachschäden), einer Selbstbeteiligung von 150 Euro und einem Jahresbeitrag von knapp 120 Euro. Das fühlt sich gut an – auch wenn wir hoffen, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen.

Später, als wir uns tiefer in die Materie eingearbeitet hatten, stießen wir auch auf das Thema rechtliche Absicherung durch Mietverträge. Viele Kurzzeitvermietungen laufen über Plattformen wie Airbnb, ohne dass ein klassischer Mietvertrag geschlossen wird. Stattdessen gelten die AGB der Plattform und eventuell eine Hausordnung. Juristisch gesehen ist das oft ein Beherbergungsvertrag oder ein mietähnliches Verhältnis, aber die Grenzen sind fließend. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann mit dem Gast vor Anreise einen kurzen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem Haftungsfragen klar geregelt sind. Zum Beispiel:


Musterbrief: Schadensmeldung an Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Schaden vom [Datum einfügen].
Die Unterlagen (Fotos, Kostenvoranschlag) liegen im Anhang.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und um zeitnahe Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]


Ein solcher Brief – oder eine E-Mail – sollte immer schriftlich erfolgen, damit man im Zweifelsfall einen Nachweis hat. Viele Versicherer akzeptieren inzwischen auch Online-Formulare, aber eine Kopie sollte man sich trotzdem aufheben.

In den Monaten danach haben wir festgestellt, dass nicht nur die Versicherung, sondern auch die Kommunikation mit dem Gast entscheidend ist. Wer sofort mit Anschuldigungen oder Forderungen um die Ecke kommt, riskiert eine Eskalation. Besser ist es, ruhig und sachlich zu bleiben, die Situation zu schildern und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. In vielen Fällen sind Gäste einsichtig und bereit, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen – vorausgesetzt, sie werden fair behandelt. Wir haben inzwischen einen Standard-Text, den wir bei kleineren Schäden verschicken:

„Liebe/r [Name], vielen Dank für Deinen Aufenthalt bei uns. Leider haben wir nach Deiner Abreise festgestellt, dass [Beschreibung des Schadens]. Wir gehen davon aus, dass das nicht absichtlich passiert ist. Die Reparatur/Reinigung kostet voraussichtlich [Betrag]. Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam eine faire Lösung finden könnten. Anbei findest Du Fotos und einen Kostenvoranschlag. Melde Dich gerne. Liebe Grüße, [Dein Name]."

Dieser Ton – freundlich, aber klar – hat sich bewährt. In etwa zwei Dritteln der Fälle konnten wir uns außergerichtlich einigen, entweder durch eine direkte Zahlung oder über die Haftpflicht des Gastes.

Ein weiteres Thema, das oft unterschätzt wird, ist die steuerliche Seite von Schadensfällen. Wenn man als Vermieter:in einen Schaden erleidet und diesen selbst bezahlt, kann man die Kosten unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen – je nachdem, ob die Vermietung als private oder gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird. Auch hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater, denn die Regelungen können komplex sein. Wir haben in unserem Fall die Reparaturkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt – das hat zumindest einen kleinen Teil der Ausgaben „zurückgeholt".

(Steuerliche Angaben sind beispielhaft und können je nach individueller Situation, Bundesland und aktueller Gesetzeslage abweichen. Eine verbindliche Auskunft gibt das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater.)

Irgendwann haben wir uns auch gefragt, ob wir nicht generell vorsichtiger mit der Vermietung umgehen sollten. Soll man überhaupt weiter über Airbnb vermieten, wenn die Risiken so groß sind? Unsere Antwort: Ja, aber mit mehr Bewusstsein und besserer Absicherung. Die allermeisten Gäste sind verantwortungsvoll, und die Einnahmen aus der Vermietung helfen uns, die Wohnung zu finanzieren. Aber wir haben seither ein paar Grundregeln eingeführt, die das Risiko senken:

  • Mindestaufenthaltsdauer: Wir vermieten nur noch ab zwei Nächten – das reduziert den Wechsel und gibt uns mehr Zeit, die Wohnung zu kontrollieren.
  • Vorsichtige Auswahl: Neue Gäste ohne Bewertungen werden genauer geprüft, bei Unsicherheit fragen wir nach dem Grund der Reise und bieten ein kurzes Telefonat an.
  • Klare Regeln: In der Gästemappe stehen jetzt nicht nur Tipps zu Restaurants, sondern auch Hinweise zu Herd, Rauchmelder, Müll, Ruhezeiten.
  • Regelmäßige Kontrolle: Wir schauen inzwischen nach jedem Gast nicht nur oberflächlich, sondern prüfen auch Herd, Wasserhähne, Fenster, Türschlösser.
  • Versicherungscheck: Einmal im Jahr rufen wir unseren Versicherer an und fragen, ob die Police noch passt oder ob es neue Angebote gibt.

Ganz ehrlich, das klingt nach viel Aufwand, aber es ist machbar. Und es gibt uns ein besseres Gefühl. Denn am Ende geht es nicht nur ums Geld, sondern auch um Sicherheit – für uns, für die Gäste, für die Nachbarn.

In den letzten Monaten haben wir auch immer wieder von neuen Technologien gelesen, die das Vermieten sicherer machen sollen. Zum Beispiel Smart-Home-Lösungen, die den Herd automatisch abschalten, wenn niemand in der Küche ist, oder Kameras, die (mit Einwilligung der Gäste) den Eingangsbereich überwachen. Letzteres ist datenschutzrechtlich heikel und in vielen Fällen nur eingeschränkt erlaubt – insbesondere, wenn es um Innenräume geht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Gäste explizit informiert und um Zustimmung gebeten werden müssen, wenn personenbezogene Daten erfasst werden (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025). Wir haben uns deshalb gegen Kameras entschieden und setzen lieber auf technische Lösungen wie den Herdwächter und regelmäßige Kontrollen.

(Datenschutzrechtliche Anforderungen können je nach Art der Datenerfassung und nationaler Umsetzung der DSGVO variieren. Bei Unsicherheiten sollte man eine Datenschutzberatung hinzuziehen.)

Ein Aspekt, den wir ebenfalls nicht unterschätzen sollten, ist die psychische Belastung. Ein Schaden, ein Streit mit einem Gast, ein langwieriger Versicherungsprozess – das kostet Nerven. Gerade wenn man nebenberuflich vermietet und eigentlich anderes zu tun hat, kann so etwas sehr belastend sein. Wir haben damals mehrere Wochen gebraucht, um den Fall abzuschließen, und haben uns danach geschworen: Nie wieder ohne gute Versicherung, nie wieder ohne Herdwächter. Heute sind wir entspannter, auch weil wir wissen, dass wir gut vorbereitet sind. Aber die Erfahrung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig zu informieren und nicht erst, wenn es zu spät ist.

Viele Leser:innen haben uns in E-Mails gefragt, ob wir denn jetzt „Angst" vor Gästen haben. Die Antwort ist: Nein, aber wir sind vorsichtiger geworden. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das klingt wie ein Klischee, aber in diesem Fall stimmt es. Wir vertrauen unseren Gästen, aber wir haben auch Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die uns und ihnen helfen. Und das ist, glaube ich, der richtige Weg.


Visualisierung: Häufigkeit verschiedener Schadensarten bei Kurzzeitvermietungen

(Beispiel-Statistik basierend auf Umfragen von Vermietungsplattformen, Stand: 2025)

Schadensart Häufigkeit (ca.) Durchschnittskosten
Flecken auf Polstern 35 % 150–400 €
Defekte Elektrogeräte 22 % 100–600 €
Verbrannte Herdplatten 18 % 200–500 €
Wasserschäden 12 % 500–8.000 €*
Zerbrochenes Geschirr 8 % 20–100 €
Sonstige 5 % variabel

¹ Bei Wasserschäden kann die Spanne erheblich variieren, je nachdem ob Nachbarwohnungen betroffen sind oder nicht.

(Angaben sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall stark abweichen. Quelle: Branchenumfragen, Stand: 2025.)


Später haben wir uns auch mit dem Thema Nachhaltigkeit und Sicherheit beschäftigt. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist darauf hin, dass viele Brände nicht nur Sachschäden verursachen, sondern auch erhebliche Umweltschäden – durch austretende Schadstoffe, Löschmittel und die Entsorgung von verbrannten Materialien (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Auch der BUND betont, dass Brandprävention nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch des Umweltschutzes ist (Quelle: bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Das hat uns noch einmal bewusst gemacht, dass unsere Vorsichtsmaßnahmen nicht nur uns selbst, sondern auch die Umwelt schützen.

Ein letzter Punkt, der uns wichtig ist: Transparenz gegenüber den Gästen. Wir haben inzwischen auf unserer Airbnb-Seite einen kurzen Hinweis eingefügt: „Wir legen großen Wert auf Sicherheit. Die Wohnung ist mit Rauchmeldern, einem Herdwächter und einem Feuerlöscher ausgestattet. Bitte schalte nach dem Kochen immer den Herd aus. Bei Fragen oder Problemen sind wir jederzeit erreichbar." Diesen Satz lesen wahrscheinlich nicht alle, aber er signalisiert, dass wir das Thema ernst nehmen. Und wer weiß, vielleicht erinnert er den einen oder anderen Gast daran, noch einmal nachzuschauen, bevor er das Apartment verlässt.


FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Haftung und Schäden bei Airbnb

Viele Leser:innen haben uns nach dem Erscheinen unseres ersten Beitrags ähnliche Fragen gestellt. Die häufigsten haben wir hier zusammengetragen – mit unseren Antworten und den wichtigsten Infos.

Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden?

In der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, manche Versicherer fordern sogar eine Meldung binnen 48 Stunden. Am besten sofort Bescheid geben, auch wenn noch nicht alle Details klar sind. Nachreichungen sind meist möglich. (Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen, GDV, Stand: 2025)*

(Fristen können je nach Versicherer und Vertragsart abweichen. Im Zweifelsfall die Police prüfen oder direkt beim Versicherer nachfragen.)

Greift die Airbnb-Gastgebergarantie immer?

Nein, die Garantie ist an Bedingungen geknüpft: Der Schaden muss während der Buchungszeit entstanden sein, keine andere Versicherung darf zahlen, und der Gastgeber muss den Schaden binnen 14 Tagen melden – mit vollständiger Dokumentation. Zudem prüft Airbnb jeden Fall einzeln und entscheidet nach eigenem Ermessen. (Quelle: Airbnb-AGB, Stand: 2025)*

(Die tatsächliche Praxis kann variieren. Erfahrungsberichte aus Foren zeigen, dass viele Anträge abgelehnt oder nur teilweise bewilligt werden.)

Was ist der Unterschied zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit?

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die nötige Sorgfalt außer Acht lässt – zum Beispiel aus Unachtsamkeit den Herd vergisst. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, etwa wenn jemand trotz offensichtlicher Gefahr (Rauch, Geruch) nichts unternimmt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall oft strittig und wird im Zweifelsfall von Gerichten entschieden. (Quelle: § 277 BGB, Stand: 2025)*

Kann ich als Gastgeber eine Kaution verlangen?

Ja, Airbnb und andere Plattformen bieten die Möglichkeit, eine Kaution festzulegen. Diese wird bei Schäden einbehalten oder eingezogen. Allerdings muss die Kaution vor der Buchung transparent kommuniziert werden, und viele Gäste buchen lieber Unterkünfte ohne Kaution, was die Attraktivität senken kann. Alternativ gibt es Drittanbieter, die eine Art Versicherung für Gäste anbieten.

Was tun, wenn der Gast nicht zahlt?

Zunächst sollte man den Gast freundlich, aber bestimmt kontaktieren und zur Zahlung auffordern. Hilft das nicht, kann man den Fall über Airbnb eskalieren oder zivilrechtlich vorgehen – etwa durch ein Mahnverfahren oder eine Klage vor dem Amtsgericht. Letzteres ist allerdings mit Kosten und Aufwand verbunden und lohnt sich meist nur bei höheren Summen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen.

Sind Rauchmelder in Ferienwohnungen Pflicht?

Ja, in allen Bundesländern gibt es eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen, wobei die genauen Anforderungen (welche Räume, Wartung, Eigentümer- oder Mieterpflicht) je nach Landesbauordnung variieren. In der Regel müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Ferienwohnungen fallen häufig ebenfalls unter diese Pflicht. (Quelle: Landesbauordnungen, Stand: 2025)*

Was kostet ein Herdwächter?

Je nach Modell und Hersteller zwischen 100 und 300 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls Installationskosten, falls ein Elektriker hinzugezogen werden muss. Es gibt auch mobile Varianten, die einfach in die Steckdose gesteckt werden.

Kann ich die Reparaturkosten von der Steuer absetzen?

Möglicherweise ja, wenn die Vermietung als Einkunftsquelle gilt. Die Kosten können dann als Werbungskosten (bei Vermietung und Verpachtung) oder Betriebsausgaben (bei gewerblicher Vermietung) geltend gemacht werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.

(Steuerliche Regelungen sind individuell und können je nach Einkommenssituation und Vermietungsmodell abweichen.)


Heute, einige Monate später, schauen wir mit gemischten Gefühlen auf die Geschichte zurück. Einerseits waren wir frustriert, dass wir auf den Kosten sitzen geblieben sind. Andererseits haben wir viel gelernt – über Versicherungen, über rechtliche Fallstricke, über Prävention. Und wir haben gemerkt, dass wir nicht alleine sind. Viele Gastgeber:innen machen ähnliche Erfahrungen, und viele wissen vorher nicht, worauf sie sich einlassen. Deshalb schreiben wir darüber. Nicht um abzuschrecken, sondern um zu informieren. Denn wer Bescheid weiß, kann sich schützen.

Unsere wichtigste Erkenntnis: Prävention ist besser als Reaktion. Ein Herdwächter, ein funktionierender Rauchmelder, eine gute Versicherung – das sind Investitionen, die sich auszahlen. Nicht unbedingt finanziell, aber in Form von Sicherheit und Seelenfrieden. Und das ist, ganz ehrlich, unbezahlbar.

Wenn wir heute zurückblicken auf jenen Märzabend, an dem wir die Tür öffneten und uns der beißende Geruch entgegenschlug, dann denken wir: Es hätte schlimmer kommen können. Viel schlimmer. Kein Feuer, keine Verletzten, nur ein verkohlter Topf und eine Lehre fürs Leben. Und genau diese Lehre wollen wir teilen – damit anderen das erspart bleibt, was uns passiert ist.

In diesem Sinne: Achtet auf eure Gäste, sichert eure Wohnungen ab, informiert euch rechtzeitig. Und schaltet den Herd aus. Immer.