Elternzeit & Nebenjob: Diese 5 Fehler kosten Sie Ihr Elterngeld!

Elternzeit & Nebenjob – wann droht der Verlust von Ansprüchen?
Als ich an diesem Mittwochmorgen den Brief aus dem Briefkasten zog, ahnte ich noch nichts. Ein offizielles Kuvert mit dem Logo meines Arbeitgebers, adressiert an mich – mitten in der Elternzeit. Mein Partner sah mich fragend an, während unser Sohn auf der Spieldecke lag und an seinem Beißring kaute. „Was wollen die denn jetzt?", murmelte ich und riss den Umschlag auf. Drinnen stand in höflichem, aber unmissverständlichem Ton: „Sehr geehrte Frau..., uns ist zu Ohren gekommen, dass Sie während Ihrer Elternzeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Personalabteilung in Verbindung." Mein Herz rutschte mir in die Hose. Ich hatte tatsächlich einen kleinen Nebenjob angenommen – ein paar Stunden die Woche, von zuhause aus, flexibel. Ich dachte, das sei kein Problem. Schließlich war es nur ein Minijob, und ich hatte ja Zeit, oder?
Zuletzt aktualisiert: 28.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Was passiert rechtlich und finanziell, wenn man während der Elternzeit einen Nebenjob annimmt – und wann der Anspruch auf Elterngeld oder andere Leistungen gefährdet ist.
🔹 Was wir gelernt haben: Nebentätigkeiten während der Elternzeit sind möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wer die Regeln nicht kennt oder missachtet, riskiert finanzielle Einbußen und rechtliche Konsequenzen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zu Stundengrenzen, Meldepflichten, Einkommensgrenzen und praktische Tipps, wie man einen Nebenjob rechtskonform gestaltet.
In den ersten Tagen nach diesem Brief war ich völlig durch den Wind. Ich rief sofort bei der Personalabteilung an und landete bei einer freundlichen, aber bestimmten Mitarbeiterin. „Sie hätten uns informieren müssen", sagte sie. „Jede Nebentätigkeit während der Elternzeit muss dem Arbeitgeber gemeldet werden – auch wenn Sie nicht direkt bei uns arbeiten." Ich stammelte eine Entschuldigung. „Aber es ist doch nur ein Minijob, ein paar Stunden die Woche..." Sie seufzte. „Das spielt keine Rolle. Es geht um die rechtliche Absicherung und um Ihr Elterngeld. Je nachdem, wie viel Sie verdienen und wie viele Stunden Sie arbeiten, kann das Konsequenzen haben."
Ich legte auf und setzte mich an den Küchentisch, den Laptop vor mir. Unser Sohn schlief gerade, und ich nutzte die Ruhe, um zu recherchieren. Was ich herausfand, schockierte mich: Es gab tatsächlich eine ganze Reihe von Regeln, die ich nicht kannte. Stundengrenzen, Meldepflichten, Einkommensgrenzen – und im schlimmsten Fall konnte ich tatsächlich einen Teil meines Elterngeldes verlieren oder sogar zurückzahlen müssen. Wie hatte ich das übersehen können?
Später haben wir gemerkt, wie viele Eltern in ähnlichen Situationen stecken. In Elternforen las ich von Müttern und Vätern, die ebenfalls einen Nebenjob angenommen hatten – aus finanziellen Gründen, aus Langeweile, oder weil sie den Kontakt zur Arbeitswelt nicht verlieren wollten. Viele hatten keine Ahnung, dass sie ihren Arbeitgeber informieren müssen. Einige hatten Ärger mit der Elterngeldstelle bekommen, weil ihr Einkommen plötzlich zu hoch war. Andere berichteten von Problemen mit der Krankenversicherung oder dem Finanzamt.
Eine Bekannte erzählte mir, dass sie während ihrer Elternzeit freiberuflich gearbeitet hatte – nur ein kleines Projekt, dachte sie. Doch am Ende des Jahres kam die Nachzahlung vom Finanzamt, weil sie ihre Einkünfte nicht korrekt angegeben hatte. Und eine Kollegin hatte ihren Elterngeldanspruch gekürzt bekommen, weil sie die wöchentliche Stundengrenze überschritten hatte, ohne es zu merken.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Elternzeit ist nicht gleich Freizeit. Rechtlich gesehen ist die Elternzeit eine besondere Form der unbezahlten Freistellung, die durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt ist. Während dieser Zeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, aber die Arbeitspflicht ruht. Man ist also weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt – nur ohne zu arbeiten und ohne Gehalt.
Das bedeutet aber auch: Der Arbeitgeber hat ein Mitspracherecht, wenn es um Nebentätigkeiten geht. Laut § 15 Abs. 4 BEEG darf man während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten – allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, falls es sich um eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber handelt (Stand: 2025). Wer mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Elternzeitanspruch für den betreffenden Zeitraum.
(Beispielangabe – die genauen Bedingungen können je nach Arbeitsvertrag und individueller Situation variieren.)
Diese 32-Stunden-Grenze gilt für alle Tätigkeiten zusammengerechnet. Wer also beispielsweise 20 Stunden in Teilzeit beim alten Arbeitgeber arbeitet und zusätzlich 15 Stunden einen Nebenjob ausübt, überschreitet die Grenze und riskiert rechtliche Konsequenzen. Das war mir überhaupt nicht klar, als ich den kleinen Auftrag annahm.
Nach dem Telefonat mit der Personalabteilung machte ich mich daran, die Situation zu klären. Zunächst wollte ich wissen: Wie viele Stunden hatte ich tatsächlich gearbeitet? Ich kramte meine Notizen hervor und zählte nach. Im Durchschnitt etwa acht Stunden pro Woche. Das war weit unter der Grenze von 32 Stunden. Gut, dachte ich, dann sollte das doch kein Problem sein.
Aber dann kam die nächste Frage: Wie viel hatte ich verdient? Auch das war entscheidend, denn das Elterngeld wird auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet – und jedes zusätzliche Einkommen während der Elternzeit kann den Elterngeldanspruch beeinflussen. Das Elterngeld ersetzt in der Regel 65 bis 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro pro Monat (Stand: 2025). Wer während der Elternzeit Einkommen erzielt, dem wird dieses auf das Elterngeld angerechnet – und zwar nach einer komplizierten Formel, die ich erst nach stundenlangem Rechnen verstand.
Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erhalten etwa 1,8 Millionen Eltern pro Jahr Elterngeld in Deutschland (Quelle: bmfsfj.de, Stand: 2025). Davon arbeiten rund 30 Prozent in Teilzeit während der Elternzeit – oft ohne genau zu wissen, wie sich das auf ihr Elterngeld auswirkt.
(Beispielangabe – die Zahlen können je nach Erhebungsjahr und Definition leicht variieren.)
Ein paar Tage später saß ich mit meinem Partner am Küchentisch und rechnete. Vor mir lagen die Elterngeldbescheide, meine Gehaltsabrechnungen vom Nebenjob und ein Taschenrechner. Mein Partner, der selbst in Teilzeit arbeitete und sich die Elternzeit mit mir teilte, versuchte zu helfen. „Wenn ich das richtig verstehe", sagte er, „dann wird dein Einkommen aus dem Nebenjob von deinem Elterngeld abgezogen. Das heißt, du bekommst weniger Elterngeld, weil du nebenher arbeitest."
„Genau", seufzte ich. „Und wenn ich zu viel verdiene, kann es sein, dass ich gar kein Elterngeld mehr bekomme – oder dass ich sogar schon erhaltenes Elterngeld zurückzahlen muss." Das war ein Schock. Ich hatte den Nebenjob angenommen, um etwas mehr Geld zu haben – und am Ende könnte es mich Geld kosten.
Wir rechneten verschiedene Szenarien durch. Wie viel durfte ich maximal verdienen, ohne dass mein Elterngeld komplett wegfiel? Die Antwort war kompliziert und hing von vielen Faktoren ab: meinem vorherigen Einkommen, der Anzahl der Stunden, dem aktuellen Einkommen aus dem Nebenjob. Es gab Online-Rechner, die helfen sollten, aber jeder Rechner lieferte leicht unterschiedliche Ergebnisse. Schließlich beschloss ich, direkt bei der Elterngeldstelle nachzufragen.
Der Anruf bei der Elterngeldstelle war aufschlussreich, aber auch ernüchternd. Die Sachbearbeiterin war freundlich und geduldig. Sie erklärte mir, dass ich meinen Nebenjob unverzüglich hätte melden müssen – und zwar sowohl dem Arbeitgeber als auch der Elterngeldstelle. „Jede Veränderung Ihrer Einkommenssituation muss uns mitgeteilt werden", sagte sie. „Sonst kann es passieren, dass Sie zu viel Elterngeld erhalten und später zurückzahlen müssen."
Sie fragte nach meinen Einkommensdaten und rechnete mit mir durch, wie sich der Nebenjob auf mein Elterngeld auswirkte. In meinem Fall war es glimpflich: Weil ich nur wenige Stunden arbeitete und mein Nebenverdienst relativ gering war, wurde mein Elterngeld nur geringfügig gekürzt – um etwa 80 Euro pro Monat. Das war verkraftbar, aber es ärgerte mich trotzdem. Hätte ich vorher Bescheid gewusst, hätte ich mir den Stress sparen können.
Die Sachbearbeiterin wies mich auch darauf hin, dass ich eine Änderungsmitteilung einreichen müsse, in der ich mein neues Einkommen angab. Außerdem müsse ich nachweisen, wie viele Stunden ich arbeitete – durch Arbeitsverträge, Stundennachweise oder andere Belege. „Am besten schicken Sie uns alles schriftlich", sagte sie. „Dann können wir Ihren Anspruch neu berechnen."
Inzwischen hatte ich auch meinen Arbeitgeber offiziell informiert. Ich schrieb eine kurze E-Mail an die Personalabteilung, in der ich den Nebenjob erklärte, die Stundenzahl angab und um nachträgliche Genehmigung bat. Ein paar Tage später kam die Antwort: Der Arbeitgeber stimmte der Nebentätigkeit zu, wies mich aber darauf hin, dass ich künftig jede weitere Tätigkeit vorab melden müsse. Außerdem fügte man eine Kopie des Arbeitsvertrags bei, in dem stand, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig seien – auch während der Elternzeit.
Das war ein weiterer Punkt, den ich nicht bedacht hatte. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Nebentätigkeiten. Manche Arbeitgeber erlauben sie nur unter bestimmten Bedingungen, andere verbieten sie ganz – vor allem, wenn es um Tätigkeiten bei Konkurrenzunternehmen geht. Wer ohne Genehmigung einen Nebenjob annimmt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung – auch wenn das während der Elternzeit eher selten vorkommt, weil der Kündigungsschutz in dieser Zeit besonders hoch ist.
Laut einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 haben etwa 45 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland eine Nebentätigkeit – Tendenz steigend (Quelle: test.de, Stand: 2025). Viele wissen jedoch nicht, dass sie ihren Arbeitgeber informieren müssen, besonders während der Elternzeit.
(Beispielangabe – die Zahlen können je nach Branche und Region variieren.)
Nachdem ich die formalen Dinge geklärt hatte, wollte ich genauer verstehen, welche Regeln eigentlich gelten. Ich recherchierte im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und fand eine Fülle von Informationen – aber auch viele Grauzonen. Hier die wichtigsten Punkte, die ich herausfand:
Erstens: Die 32-Stunden-Grenze. Während der Elternzeit darf man maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Elternzeitanspruch zu verlieren. Das gilt für alle Tätigkeiten zusammengerechnet – also auch für Teilzeitarbeit beim eigenen Arbeitgeber plus Nebenjob. Wer mehr arbeitet, beendet faktisch die Elternzeit für diesen Zeitraum und hat keinen Anspruch auf Elterngeld mehr.
Zweitens: Die Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Jede Nebentätigkeit während der Elternzeit muss dem Arbeitgeber gemeldet werden – auch wenn man nicht beim eigenen Arbeitgeber arbeitet. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit ablehnen, wenn sie mit seinen betrieblichen Interessen kollidiert oder wenn sie die Arbeitsleistung nach der Elternzeit beeinträchtigen könnte. In der Praxis lehnen Arbeitgeber Nebenjobs aber selten ab, solange sie die 32-Stunden-Grenze nicht überschreiten und keine Konkurrenz darstellen.
Drittens: Die Meldepflicht gegenüber der Elterngeldstelle. Jede Veränderung der Einkommenssituation während der Elternzeit muss der Elterngeldstelle mitgeteilt werden. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) und freiberufliche Tätigkeiten. Die Elterngeldstelle berechnet dann neu, wie viel Elterngeld zusteht. Wer diese Meldung versäumt und dadurch zu viel Elterngeld erhält, muss den Betrag zurückzahlen – oft mit Zinsen.
Viertens: Die Anrechnung des Einkommens. Einkommen aus Nebentätigkeiten wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Je mehr man verdient, desto weniger Elterngeld bekommt man. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt vom Elterngeldmodell ab (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus). Bei ElterngeldPlus kann man länger Elterngeld beziehen, aber in geringerer Höhe – was für Eltern mit Nebenjob oft günstiger ist.
(Beispielangabe – die konkreten Auswirkungen können je nach individuellem Einkommen und Elterngeldmodell stark variieren.)
Nach all diesen Erkenntnissen fragte ich mich: Lohnt sich ein Nebenjob während der Elternzeit überhaupt? Die Antwort ist nicht einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Finanziell kann es sich lohnen, wenn man nur wenige Stunden arbeitet und das zusätzliche Einkommen die Kürzung des Elterngeldes übersteigt. Aber oft ist der finanzielle Vorteil geringer als gedacht – vor allem, wenn man die Anrechnung des Einkommens berücksichtigt.
Ein Beispiel: Angenommen, jemand verdient 400 Euro im Monat durch einen Minijob. Gleichzeitig wird das Elterngeld um etwa 260 Euro gekürzt (die genaue Höhe hängt vom vorherigen Einkommen ab). Unterm Strich bleiben also nur 140 Euro mehr pro Monat – für acht bis zehn Arbeitsstunden pro Woche. Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass man in dieser Zeit auch auf sein Kind aufpassen muss und möglicherweise zusätzliche Betreuungskosten hat.
Andererseits gibt es auch nicht-finanzielle Gründe für einen Nebenjob: Viele Eltern wollen den Kontakt zur Arbeitswelt nicht verlieren, ihre Qualifikationen aufrechterhalten oder einfach etwas Abwechslung vom Alltag mit Baby. Für sie kann ein Nebenjob sinnvoll sein – auch wenn er finanziell nicht viel bringt.
In den Monaten nach diesem Vorfall habe ich viel mit anderen Eltern gesprochen und dabei festgestellt, wie unterschiedlich die Situationen sind. Eine Freundin, die selbstständig war, erzählte mir, dass sie während ihrer Elternzeit weiterhin einige Projekte betreute – allerdings nur wenige Stunden pro Woche. Sie hatte den Vorteil, dass sie ihre Arbeitszeit flexibel gestalten konnte und keine Genehmigung von einem Arbeitgeber brauchte. Allerdings musste sie ihre Einkünfte genau dokumentieren und der Elterngeldstelle melden, was bürokratisch aufwendig war.
Ein anderer Bekannter, der in Vollzeit angestellt war, nahm während seiner Elternzeit einen Minijob in einem Café an – einfach, um unter Leute zu kommen und etwas anderes zu machen. Er hatte seinen Arbeitgeber vorher informiert und die Genehmigung eingeholt. Sein Elterngeld wurde nur minimal gekürzt, weil er insgesamt wenig verdiente. Für ihn war der Nebenjob eine gute Entscheidung.
Dann gab es aber auch Fälle, bei denen es schiefging. Eine Mutter aus unserem Bekanntenkreis hatte während ihrer Elternzeit freiberuflich als Grafikdesignerin gearbeitet – deutlich mehr als 32 Stunden pro Woche. Sie dachte, das sei kein Problem, weil sie ja selbstständig war. Doch die Elterngeldstelle stellte fest, dass sie die Stundengrenze überschritten hatte, und forderte das gesamte Elterngeld für diesen Zeitraum zurück. Das waren mehrere tausend Euro. Sie musste einen Anwalt einschalten und ist bis heute in einem Rechtsstreit.
Diese Geschichten zeigen: Es ist extrem wichtig, die Regeln zu kennen und sich daran zu halten. Wer unsicher ist, sollte sich professionell beraten lassen – zum Beispiel bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder bei der Elterngeldstelle selbst.
Um das Ganze übersichtlicher zu machen, habe ich eine Tabelle erstellt, die die wichtigsten Regelungen und Konsequenzen zusammenfasst:
| Situation | Regelung | Wichtiger Hinweis |
| Nebenjob bis 32 Std./Woche | Erlaubt, Meldepflicht beim Arbeitgeber und Elterngeldstelle | Einkommen wird auf Elterngeld angerechnet¹ |
| Nebenjob über 32 Std./Woche | Nicht erlaubt, Verlust des Elternzeitanspruchs | Elterngeld entfällt für diesen Zeitraum² |
| Minijob (bis 538 Euro/Monat) | Erlaubt, aber meldepflichtig | Kann Elterngeld reduzieren, je nach Einkommen³ (Stand: 2025) |
| Freiberufliche Tätigkeit | Erlaubt, Stundenzahl muss dokumentiert werden | Einkommen muss der Elterngeldstelle gemeldet werden⁴ |
| Tätigkeit ohne Genehmigung des Arbeitgebers | Kann zur Abmahnung führen | Bei Konkurrenz oder Überschreitung der Stundengrenzen⁵ |
¹ Die genaue Anrechnung hängt vom Elterngeldmodell (Basis oder Plus) ab. (Stand: 2025)
² Bei vorsätzlicher Überschreitung können auch Rückforderungen und rechtliche Konsequenzen drohen.
³ Beispielangabe – die Auswirkungen variieren je nach vorherigem Einkommen und Elterngeldhöhe.
⁴ Selbstständige müssen Stundennachweise führen, um die 32-Stunden-Grenze nachzuweisen.
⁵ Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist hoch, aber Abmahnungen sind möglich.
Neben den rein rechtlichen Aspekten gibt es auch praktische Überlegungen, die oft übersehen werden. Zum Beispiel die Frage der Kinderbetreuung: Wer während der Elternzeit arbeitet, braucht jemanden, der auf das Kind aufpasst. Das kann der Partner sein, eine Tagesmutter, die Großeltern oder eine Kita. Aber Betreuung kostet entweder Zeit oder Geld – und das muss man in die Rechnung einbeziehen.
In unserem Fall war mein Partner zeitweise zuhause, sodass ich ein paar Stunden am Tag arbeiten konnte. Aber das bedeutete auch, dass wir uns koordinieren mussten und jeder weniger Freizeit hatte. Manchmal arbeitete ich abends oder am Wochenende, wenn unser Sohn schlief. Das war anstrengend und ging auf Kosten unserer gemeinsamen Zeit als Paar.
Eine andere Frage ist die Krankenversicherung. Während der Elternzeit bleibt man in der Regel über die Familienversicherung des Partners oder über die eigene Krankenversicherung versichert. Wer jedoch einen Nebenjob annimmt und mehr als eine bestimmte Einkommensgrenze verdient, kann aus der Familienversicherung herausfallen und muss sich selbst versichern – was zusätzliche Kosten verursacht.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegt die Einkommensgrenze für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 505 Euro pro Monat (Stand: 2025). Wer mehr verdient, muss sich selbst versichern – was bei einem Minijob schnell passieren kann (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).
(Beispielangabe – die Grenzen können sich jährlich ändern und variieren je nach Versicherungsmodell.)
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die steuerliche Seite. Einkommen aus Nebenjobs ist in der Regel steuerpflichtig – auch während der Elternzeit. Wer einen Minijob hat, zahlt oft keine Steuern, weil das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Aber wer freiberuflich arbeitet oder mehrere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben und möglicherweise Einkommensteuer nachzahlen.
In meinem Fall war das kein großes Problem, weil mein Nebeneinkommen gering war. Aber ich kenne Fälle, in denen Eltern plötzlich hohe Steuernachzahlungen leisten mussten, weil sie ihre Nebeneinkünfte nicht korrekt angegeben hatten. Das kann schnell teuer werden – vor allem, wenn man am Ende des Jahres feststellt, dass man mehrere tausend Euro nachzahlen muss.
Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein zu besprechen, wenn man während der Elternzeit arbeitet. Diese können helfen, die steuerlichen Auswirkungen einzuschätzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Nach all diesen Erfahrungen und Recherchen habe ich für mich eine Art Leitfaden entwickelt, an den ich mich halte – und den ich auch anderen Eltern empfehle:
✅ Nebenjob während Elternzeit – 6 Steps zur sicheren Planung
- Arbeitgeber informieren: Jeden geplanten Nebenjob schriftlich beim Arbeitgeber anmelden und Genehmigung einholen. Am besten per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- Stunden zählen: Sicherstellen, dass die Gesamtstundenzahl (inkl. aller Nebentätigkeiten) 32 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Wochenarbeitsstunden protokollieren.
- Elterngeldstelle informieren: Jede Einkommensänderung unverzüglich der Elterngeldstelle melden. Formulare und Nachweise (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen) einreichen.
- Einkommen dokumentieren: Alle Einnahmen und Arbeitsstunden genau dokumentieren – für die Elterngeldstelle, das Finanzamt und den Arbeitgeber.
- Krankenversicherung prüfen: Überprüfen, ob das zusätzliche Einkommen Auswirkungen auf die Familienversicherung oder den Versicherungsstatus hat.
- Steuerliche Folgen bedenken: Frühzeitig mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären, ob und wie viel Steuern auf das Nebeneinkommen anfallen.
Diese Schritte klingen vielleicht bürokratisch, aber sie schützen vor bösen Überraschungen. Und sie dauern in der Praxis oft nur wenige Stunden – ein kleiner Aufwand im Vergleich zu den möglichen Konsequenzen.
Für alle, die während der Elternzeit einen Nebenjob anmelden möchten, habe ich auch einen kurzen Musterbrief vorbereitet:
Betreff: Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit während der Elternzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie darüber, dass ich während meiner Elternzeit eine Nebentätigkeit aufnehmen möchte. Es handelt sich um eine Tätigkeit als [Berufsbezeichnung] bei [Arbeitgeber/Auftraggeber] im Umfang von [Stundenzahl] Stunden pro Woche.
Ich versichere, dass die Gesamtarbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht überschreitet und dass keine Interessenkonflikte mit meinem bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen.
Ich bitte um schriftliche Genehmigung dieser Nebentätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Dieser Brief ist kurz, klar und enthält alle wichtigen Informationen. Wer so vorgeht, zeigt, dass er oder sie die Regeln kennt und verantwortungsvoll handelt.
Ein Aspekt, den viele Eltern nicht bedenken, ist die langfristige Perspektive. Wer während der Elternzeit arbeitet, sammelt weiterhin Berufserfahrung, hält Kontakte aufrecht und zeigt dem Arbeitgeber, dass man engagiert und motiviert ist. Das kann später beim Wiedereinstieg in den Job von Vorteil sein.
Eine Studie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Eltern, die während der Elternzeit zumindest in Teilzeit arbeiten, nach der Rückkehr in den Beruf schneller wieder Vollzeit arbeiten und häufiger befördert werden als Eltern, die komplett pausiert haben (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025). Das liegt daran, dass sie den Anschluss an ihre Branche nicht verlieren und ihre Qualifikationen aktuell halten.
Andererseits gibt es auch Risiken: Wer zu viel arbeitet, läuft Gefahr, sich zu überlasten. Elternzeit ist anstrengend genug – ein Baby oder Kleinkind zu versorgen ist ein Vollzeitjob. Wer zusätzlich noch arbeitet, hat kaum Zeit für Erholung. Das kann zu Stress, Erschöpfung und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Problemen führen.
Deshalb ist es wichtig, ehrlich zu sich selbst zu sein: Schaffe ich das wirklich? Habe ich genug Unterstützung? Und ist der finanzielle oder berufliche Vorteil die zusätzliche Belastung wert?
(Beispielangabe – die Auswirkungen können je nach individueller Situation stark variieren.)
Nach diesem ganzen Prozess – von der Überraschung über den Brief bis zur Klärung mit Arbeitgeber und Elterngeldstelle – habe ich viel gelernt. Vor allem habe ich gelernt, dass es wichtig ist, sich vorab zu informieren und nichts dem Zufall zu überlassen. Elternzeit ist eine rechtlich komplexe Situation, und wer sich nicht auskennt, kann schnell in Schwierigkeiten geraten.
Heute bin ich froh, dass ich den Nebenjob hatte – nicht wegen des Geldes, sondern weil er mir eine willkommene Abwechslung bot. Die paar Stunden pro Woche, in denen ich mich auf etwas anderes konzentrieren konnte, taten mir gut. Und ich hatte das Gefühl, nicht komplett aus dem Berufsleben ausgestiegen zu sein.
Aber ich bin auch froh, dass ich rechtzeitig die Notbremse gezogen und alles ordnungsgemäß gemeldet habe. Hätte ich das nicht getan, hätte ich möglicherweise mehrere hundert Euro Elterngeld zurückzahlen müssen – oder schlimmstenfalls sogar rechtlichen Ärger bekommen.
Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang auch wichtig ist: die Rolle des Partners. In vielen Familien ist die Elternzeit noch immer ungleich verteilt – oft sind es die Mütter, die den Großteil der Elternzeit nehmen, während die Väter schnell wieder in Vollzeit arbeiten. Das hat Auswirkungen auf die finanzielle Situation, die Karriereentwicklung und die Verteilung der Care-Arbeit.
Laut Statistischem Bundesamt nehmen etwa 45 Prozent aller Väter in Deutschland Elternzeit – aber nur für durchschnittlich 3,6 Monate, während Mütter im Schnitt 14,5 Monate zuhause bleiben (Quelle: destatis.de, Stand: 2025). Das führt dazu, dass Frauen häufiger in finanzielle Engpässe geraten und öfter auf Nebenjobs angewiesen sind.
In unserem Fall haben wir versucht, die Elternzeit gleichmäßiger zu verteilen. Mein Partner nahm ebenfalls mehrere Monate Elternzeit, und wir arbeiteten beide zeitweise in Teilzeit. Das war für uns als Paar eine gute Lösung – auch wenn es finanziell nicht immer einfach war.
(Beispielangabe – die Verteilung der Elternzeit variiert stark je nach Familie und Region.)
Zum Abschluss möchte ich noch auf ein paar häufige Fragen eingehen, die uns immer wieder gestellt werden – von Freunden, in Foren, oder auch von Leser:innen, die uns nach ähnlichen Erlebnissen kontaktiert haben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Muss ich meinen Arbeitgeber wirklich informieren, wenn ich nur einen Minijob habe?
Ja, auch ein Minijob muss dem Arbeitgeber gemeldet werden – selbst während der Elternzeit. Das gilt für jede Form von Nebentätigkeit, unabhängig vom Umfang oder der Vergütung. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, etwa wenn sie in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht oder die 32-Stunden-Grenze überschritten wird. Wer die Meldung unterlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.
(Beispielangabe – die konkreten Regelungen können je nach Arbeitsvertrag variieren; Quelle: BEEG, Stand: 2025)
Eine weitere häufige Frage: Was passiert, wenn ich versehentlich mehr als 32 Stunden pro Woche arbeite?
Wenn die 32-Stunden-Grenze überschritten wird, endet die Elternzeit für diesen Zeitraum automatisch – das heißt, es besteht kein Kündigungsschutz mehr und kein Anspruch auf Elterngeld. Im schlimmsten Fall kann die Elterngeldstelle bereits gezahltes Elterngeld zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, die Arbeitsstunden genau zu dokumentieren und im Zweifel lieber etwas weniger zu arbeiten. Wer versehentlich die Grenze überschreitet, sollte sofort die Elterngeldstelle informieren und die Situation klären.
(Beispielangabe – Konsequenzen können je nach Einzelfall variieren; bei vorsätzlichen Verstößen drohen härtere Sanktionen.)
Und schließlich: Lohnt sich ein Nebenjob finanziell überhaupt, wenn das Elterngeld gekürzt wird?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Bei einem Minijob mit 538 Euro monatlich (Stand: 2025) wird das Elterngeld oft um etwa 250 bis 350 Euro gekürzt – abhängig vom vorherigen Einkommen. Unterm Strich bleiben dann etwa 150 bis 280 Euro mehr im Monat. Das ist nicht viel, kann aber helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wichtig ist, die genaue Berechnung vorab mit der Elterngeldstelle durchzugehen oder einen Online-Rechner zu nutzen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
(Beispielangabe – die genauen Auswirkungen variieren stark je nach individueller Einkommenssituation; Quelle: BMFSFJ, Stand: 2025)
Ein letztes Wort zum Schluss: Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben. Sie ist herausfordernd, intensiv und oft auch finanziell knapp. Ein Nebenjob kann eine Möglichkeit sein, diese Zeit etwas leichter zu gestalten – aber nur, wenn man die Regeln kennt und sich daran hält. Wer sich vorab gut informiert, mit Arbeitgeber und Elterngeldstelle kommuniziert und ehrlich zu sich selbst ist, kann einen Nebenjob während der Elternzeit erfolgreich gestalten.
In unserem Fall war der Nebenjob letztlich eine gute Entscheidung – nicht nur finanziell, sondern auch persönlich. Er gab mir ein Stück Normalität zurück und half mir, nicht komplett aus dem Berufsleben herauszufallen. Aber ich bin auch froh, dass ich rechtzeitig alle nötigen Schritte unternommen habe, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das Wichtigste ist vielleicht: Nicht entmutigen lassen. Ja, die Regelungen sind komplex. Ja, es gibt viele Formulare und Meldepflichten. Aber mit etwas Vorbereitung und den richtigen Informationen ist es durchaus machbar. Und am Ende profitieren alle davon – die Eltern, das Kind und auch der Arbeitgeber.