Versicherungen & Recht

Haftpflicht zahlt nicht? Diese 5 fiesen Tricks kennen Sie garantiert nicht!

Winterberg 2025. 10. 29. 03:07

Haftpflichtversicherung verweigert Schaden – mit welcher Begründung?

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Eine abgelehnte Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung, unverständliche Begründungen und die Frage, wann Versicherer zahlen müssen – und wann nicht.

🔹 Was wir gelernt haben: Versicherungsbedingungen enthalten oft Ausschlüsse, die im Schadensfall zur Ablehnung führen können. Grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Handeln und bestimmte Schadensarten sind häufig nicht versichert.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Beispiele für typische Ablehnungsgründe, rechtliche Einordnung, Checklisten zum Vorgehen bei Ablehnung und Tipps, wie man sich im Streitfall wehren kann.


In den ersten Minuten nach dem Unfall dachten wir noch, das sei kein großes Drama. Tim, unser Achtjähriger, hatte beim Fußballspielen im Garten den Ball etwas zu kräftig geschossen. Der Ball flog über den Zaun, landete auf der Terrasse unserer Nachbarin Frau Köhler – und nahm dabei eine große Keramikvase mit, die neben der Terrassentür stand. Wir hörten das Klirren bis zu uns rüber. Tim stand da, Tränen in den Augen, und stammelte: „Das wollte ich nicht." Ich beruhigte ihn, ging rüber zu Frau Köhler und entschuldigte mich. Sie war zum Glück verständnisvoll. „Passiert", sagte sie, „aber die Vase war nicht billig. Die hat über 200 Euro gekostet." Ich nickte, notierte mir die Details und sagte: „Kein Problem, das regelt unsere Haftpflichtversicherung." Ich war mir sicher, dass das schnell erledigt sein würde. Schließlich hatten wir seit Jahren eine Privathaftpflicht, immer brav die Beiträge bezahlt, und genau für solche Fälle ist die doch da. Oder?

Später an diesem Abend füllte ich das Online-Formular der Versicherung aus. Schadenshergang beschrieben, Fotos der zerbrochenen Vase hochgeladen, Kaufbeleg von Frau Köhler eingescannt, Zeugenaussage (sie selbst) beigelegt. Alles ordentlich, dachte ich. Dann abgeschickt und gedacht: In einer Woche ist das durch, Frau Köhler bekommt ihr Geld, und die Sache ist erledigt. Doch zwei Wochen später kam der Brief. Nicht die erwartete Zahlungsbestätigung, sondern ein dünnes Schreiben mit einem einzigen Absatz: „Sehr geehrte Damen und Herren, nach Prüfung Ihres Schadensfalls müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine Regulierung nicht möglich ist. Gemäß § 7 Abs. 2 unserer Versicherungsbedingungen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit von der Deckung ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen." Ich las den Satz dreimal. Grobe Fahrlässigkeit? Tim ist acht Jahre alt. Er hat Ball gespielt. Was soll daran grob fahrlässig sein?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die rechtliche Definition von „grober Fahrlässigkeit" ist alles andere als selbsterklärend. Juristisch gesprochen liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn jemand „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt" (§ 277 BGB, Stand: 2025). Das klingt abstrakt, bedeutet aber: Es reicht nicht aus, einfach nur unachtsam oder unvorsichtig zu sein – das wäre einfache Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit muss die Sorgfaltspflichtverletzung so erheblich sein, dass selbst einfachste, naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Beispiele aus der Rechtsprechung: Wer bei Rot über die Ampel fährt, handelt in der Regel grob fahrlässig. Wer eine Kerze neben einem Vorhang anzündet und den Raum verlässt, ebenfalls. Aber ein Kind, das beim Spielen einen Ball über den Zaun schießt? Das ist normalerweise keine grobe Fahrlässigkeit, sondern ein Unfall – höchstens einfache Fahrlässigkeit, und die ist in den meisten Haftpflichtversicherungen gedeckt.

(Juristische Einordnungen können je nach Einzelfall und Gericht unterschiedlich ausfallen. Die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit ist oft Gegenstand von Gerichtsverfahren.)

In den Tagen danach habe ich die Versicherungsbedingungen unserer Police durchgearbeitet – alle 28 Seiten Kleingedrucktes, die ich beim Abschluss vor fünf Jahren nur überflogen hatte. Dort stand tatsächlich in § 7 Abs. 2: „Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen." Darunter folgten mehrere Absätze mit weiteren Ausschlüssen: Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen, Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, Schäden im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit, Schäden durch Tiere (außer sie sind explizit mitversichert), und so weiter. Ich war sprachlos. All das hatte ich unterschrieben, ohne es wirklich zu verstehen. Und jetzt zahlte ich den Preis dafür – oder besser gesagt: Frau Köhler zahlte den Preis, denn wenn die Versicherung nicht zahlt, müssen wir es aus eigener Tasche tun.

Später habe ich mit einem befreundeten Versicherungsmakler telefoniert, nennen wir ihn Stefan. Er hörte sich die Geschichte an und sagte: „Das ist leider typisch. Viele Versicherungen nutzen den Begriff ‚grobe Fahrlässigkeit' als Ausschlusskriterium, um Zahlungen zu vermeiden. Dabei ist die Beweislast eigentlich bei der Versicherung – sie muss nachweisen, dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. Aber viele Versicherte wissen das nicht und akzeptieren die Ablehnung einfach." Ich fragte: „Und was können wir tun?" Stefan antwortete: „Widerspruch einlegen. Schriftlich, begründet, mit Verweis auf die Rechtslage. Und wenn das nichts bringt, Verbraucherschlichtung oder im Notfall Klage."

Viele Leser:innen haben uns später gefragt, wie häufig Haftpflichtversicherungen Schäden ablehnen. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2024 lehnen Versicherer etwa 15 bis 20 Prozent aller gemeldeten Haftpflichtschäden ab – mit sehr unterschiedlichen Begründungen (Quelle: interne Erhebungen, zitiert in Fachpublikationen, Stand: 2025). Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: grobe Fahrlässigkeit, Ausschluss bestimmter Schadensarten (z. B. Schäden an geliehenen Sachen), fehlende Versicherungsdeckung (z. B. bei beruflichen Schäden oder Kraftfahrzeugen), vorsätzliches Handeln und zu späte Schadensmeldung. In vielen Fällen haben die Versicherer formal recht, in anderen nutzen sie Grauzonen aus, um Kosten zu sparen.

(Angaben zur Ablehnungsquote können je nach Versicherer und Jahr variieren. Offizielle Statistiken veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilweise auf Anfrage.)

Ganz ehrlich, wir haben lange überlegt, ob wir Widerspruch einlegen sollen. 200 Euro sind viel Geld, aber ein Rechtsstreit kostet womöglich mehr – und vor allem Zeit und Nerven. Andererseits wollte ich nicht einfach akzeptieren, dass eine Versicherung einen so offensichtlich unfairen Bescheid verschickt. Also haben wir uns entschieden, es zu versuchen. Ich habe einen Widerspruch formuliert, dabei auf die Rechtsprechung verwiesen und erklärt, dass ein achtjähriges Kind beim normalen Spielen keine grobe Fahrlässigkeit begeht. Zudem habe ich den Versicherer aufgefordert, die Ablehnung zu begründen – konkret, nicht nur mit einem Verweis auf die Versicherungsbedingungen. Den Brief habe ich per Einschreiben geschickt, mit Rückschein, damit ich einen Nachweis habe.

In den Wochen danach passierte erst einmal nichts. Keine Antwort, keine Reaktion. Nach vier Wochen habe ich nachgehakt, telefonisch. Die Sachbearbeiterin am anderen Ende der Leitung sagte: „Ihr Widerspruch wird geprüft, das kann noch dauern." Ich fragte: „Wie lange ungefähr?" Sie antwortete: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, aber Sie erhalten auf jeden Fall eine schriftliche Antwort." Weitere zwei Wochen später kam der zweite Brief. Dieses Mal war er länger, drei Seiten. Die Versicherung begründete ihre Ablehnung nun ausführlicher: „Nach unserer Einschätzung hätte verhindert werden können, dass der Ball auf das Nachbargrundstück fliegt, wenn entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden wären – etwa durch Aufstellen eines höheren Zauns oder durch Aufsicht, die das Spielen in der Nähe der Grundstücksgrenze unterbindet. Das Fehlen solcher Maßnahmen stellt aus unserer Sicht eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, die als grobe Fahrlässigkeit zu werten ist."

Später habe ich diesen Brief Stefan gezeigt. Er schüttelte den Kopf. „Das ist absurd. Nach dieser Logik dürften Kinder nirgendwo im Garten spielen, ohne dass man einen drei Meter hohen Zaun baut. Das ist keine grobe Fahrlässigkeit, das ist normales Lebensrisiko." Ich fragte: „Und was jetzt?" Stefan antwortete: „Entweder du gehst zur Schlichtungsstelle oder du lässt es. Eine Klage lohnt sich bei 200 Euro kaum, es sei denn, es geht dir ums Prinzip."

Viele Leser:innen haben uns gefragt, was man in so einer Situation konkret tun kann. Hier eine Übersicht über die Möglichkeiten:


Vorgehen bei Ablehnung durch die Haftpflichtversicherung – 6 Steps

  1. Ablehnungsschreiben genau lesen: Welche konkrete Begründung nennt die Versicherung? Auf welche Klausel in den Versicherungsbedingungen beruft sie sich?
  2. Versicherungsbedingungen prüfen: Steht der genannte Ausschluss tatsächlich in der Police? Ist er rechtlich zulässig? (Manche Klauseln sind unwirksam, wenn sie zu unbestimmt formuliert sind.)
  3. Widerspruch einlegen: Schriftlich, begründet, mit Verweis auf Rechtsprechung oder Gutachten. Frist beachten (oft 30 Tage nach Erhalt des Ablehnungsbescheids, kann je nach Versicherer variieren).*
  4. Verbraucherschlichtung nutzen: Kostenlose oder kostengünstige Schlichtungsstellen wie der Versicherungsombudsmann (www.versicherungsombudsmann.de) helfen bei Streitigkeiten. Bindend ist das Ergebnis meist nur bei kleineren Summen (bis ca. 10.000 Euro, Stand: 2025).*
  5. Rechtsschutz prüfen: Falls vorhanden, kann eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gericht übernehmen. Allerdings decken viele Rechtsschutzpolicen Streitigkeiten mit der eigenen Haftpflicht nicht ab – hier genau hinschauen.
  6. Anwalt konsultieren: Bei höheren Schadenssummen oder wenn die Schlichtung scheitert, kann ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt helfen. Erste Beratung oft schon ab 190 Euro (gesetzliche Erstberatungsgebühr, Stand: 2025).*

(Fristen, Kosten und Verfahrensabläufe können je nach Versicherer, Bundesland und Rechtsschutz variieren. Im Zweifelsfall individuelle Beratung einholen.)


Nachdem wir alle Optionen abgewogen hatten, haben wir uns entschieden, den Fall dem Versicherungsombudsmann vorzulegen. Das ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen vermittelt. Das Verfahren ist kostenlos, dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate, und der Ombudsmann gibt am Ende eine Empfehlung ab. Bei Schadenssummen bis 10.000 Euro ist diese Empfehlung für die Versicherung bindend, wenn der Versicherte zustimmt (Stand: 2025). Wir haben also alle Unterlagen – Schadensmeldung, Fotos, Ablehnungsschreiben, Widerspruch – an den Ombudsmann geschickt und eine Beschwerde eingereicht.

Ganz ehrlich, die Hoffnung, dass das klappt, war nicht riesig. Aber nach acht Wochen kam die Antwort. Der Ombudsmann stellte fest, dass die Versicherung die grobe Fahrlässigkeit nicht ausreichend begründet hatte. Zitat aus dem Schreiben: „Das Spielen eines Kindes im eigenen Garten stellt grundsätzlich kein grob fahrlässiges Verhalten dar. Ein höherer Zaun oder verstärkte Aufsicht sind keine allgemein erforderlichen Maßnahmen, um Haftpflichtschäden zu vermeiden. Die Versicherung wird gebeten, den Schaden zu regulieren." Die Versicherung zahlte daraufhin – allerdings erst nach einer weiteren Woche und mit einem kurzen Begleitschreiben, in dem stand: „Ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht." Frau Köhler bekam ihr Geld, wir waren erleichtert, aber der Nachgeschmack blieb.

Später haben wir uns intensiver damit beschäftigt, welche typischen Ausschlüsse in Haftpflichtversicherungen vorkommen und warum Versicherungen bestimmte Schäden nicht decken. Denn das Problem war ja nicht, dass unsere Versicherung besonders unfair war – das Problem war, dass wir die Bedingungen nicht kannten. Und damit sind wir nicht allein. Laut einer Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2024 lesen nur etwa 30 Prozent der Versicherten ihre Versicherungsbedingungen vollständig durch, bevor sie einen Vertrag abschließen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Die meisten verlassen sich auf die Beratung des Vermittlers oder schauen nur auf den Preis. Das kann teuer werden, wenn im Schadensfall plötzlich Ausschlüsse greifen, von denen man nichts wusste.

In den folgenden Wochen haben wir uns eine Liste der häufigsten Ausschlüsse zusammengestellt, die in Haftpflichtversicherungen vorkommen können. Nicht alle Versicherungen haben dieselben Ausschlüsse, aber viele Klauseln tauchen immer wieder auf:


Visualisierung: Häufige Ausschlüsse in Haftpflichtversicherungen

(Beispielhafte Übersicht, Stand: 2025)

Ausschlussgrund Erklärung Häufigkeit*
Grobe Fahrlässigkeit Besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung häufig
Vorsätzliches Handeln Absichtlich herbeigeführte Schäden immer
Schäden an geliehenen Sachen Z. B. Mietwohnung, geliehenes Auto sehr häufig
Berufliche Schäden Schäden im Rahmen der Arbeit häufig
Kraftfahrzeug-Schäden Unfälle mit dem Auto (braucht KFZ-Haftpflicht) immer
Tiere (nicht mitversichert) Schäden durch eigene Haustiere häufig
Forderungsausfalldeckung Wenn Schädiger nicht zahlen kann (oft Zusatz) selten mitversichert

¹ Häufigkeit bezieht sich auf Standard-Privathaftpflichtpolicen und kann je nach Tarif abweichen.

(Angaben sind beispielhaft und können je nach Versicherer und Tarifmodell stark variieren. Vor Abschluss immer die konkreten Bedingungen prüfen.)


Viele Leser:innen haben uns gefragt, warum bestimmte Schäden überhaupt ausgeschlossen werden. Die Antwort ist: aus versicherungsmathematischer Sicht. Versicherungen kalkulieren ihre Beiträge auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und Risiken. Wenn bestimmte Schäden häufig vorkommen oder besonders teuer sind, werden sie entweder ausgeschlossen oder nur gegen höhere Prämien versichert. Grobe Fahrlässigkeit wird oft ausgeschlossen, weil Versicherungen verhindern wollen, dass Versicherte leichtsinnig handeln, in dem Wissen, dass die Versicherung zahlt. Vorsätzliche Schäden sind in allen Versicherungen ausgeschlossen, weil sonst das Versicherungsprinzip ad absurdum geführt würde – niemand darf absichtlich einen Schaden verursachen und dann erwarten, dass die Versicherung zahlt. Schäden an geliehenen Sachen sind häufig ausgeschlossen, weil sie als besonderes Risiko gelten – wer etwas leiht, sollte besonders vorsichtig sein. Allerdings bieten viele Versicherungen inzwischen auch Tarife an, die solche Schäden einschließen – gegen Aufpreis.

(Versicherungsmathematische Kalkulationen und Risikoeinschätzungen können je nach Anbieter und Marktlage variieren. Ausschlüsse sind oft verhandelbar oder können durch Zusatzbausteine abgedeckt werden.)

Später haben wir uns auch mit dem Thema Beweislast beschäftigt. Denn im Streitfall ist entscheidend, wer was beweisen muss. Bei grober Fahrlässigkeit muss grundsätzlich die Versicherung nachweisen, dass der Versicherte besonders grob gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Das bedeutet: Die Versicherung kann nicht einfach behaupten, es habe grobe Fahrlässigkeit vorgelegen – sie muss das begründen und belegen. In unserem Fall hatte die Versicherung zunächst nur pauschal auf grobe Fahrlässigkeit verwiesen, ohne konkrete Fakten zu nennen. Das war rechtlich schwach, und deshalb hat der Ombudsmann uns Recht gegeben. Wer also eine Ablehnung bekommt, sollte immer prüfen: Ist die Begründung konkret genug? Gibt es Beweise? Oder ist es nur eine Behauptung?

Ganz ehrlich, das war für uns eine wichtige Erkenntnis. Denn hätten wir einfach aufgegeben, hätten wir die 200 Euro selbst zahlen müssen – obwohl die Versicherung im Unrecht war. Und genau darauf setzen manche Versicherer offenbar: Dass die Leute nicht widersprechen, weil es zu aufwendig scheint. Aber in vielen Fällen lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben.

In den Monaten danach haben wir auch von anderen Fällen gehört, in denen Haftpflichtversicherungen Schäden abgelehnt haben – mit teils absurden Begründungen. Ein Bekannter erzählte, seine Versicherung habe einen Schaden abgelehnt, weil er „hätte wissen müssen", dass das alte Bücherregal in seiner Mietwohnung irgendwann zusammenbrechen könnte. Begründung: grobe Fahrlässigkeit, weil er es nicht rechtzeitig repariert hatte. Ein anderer Fall: Eine Freundin hatte beim Umzug aus Versehen die Wand im Treppenhaus beschädigt. Die Versicherung lehnte ab, weil „Schäden an gemieteten Sachen" ausgeschlossen waren – obwohl sie einen Tarif hatte, in dem „Mietsachschäden" angeblich mitversichert waren. Der Haken: Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus galten als nicht versichert, nur die Wohnung selbst.

Später haben wir verstanden, dass die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen oft sehr präzise sind – und manchmal absichtlich so gewählt, dass sie Spielraum für Interpretationen lassen. Ein Begriff wie „Mietsachschäden" klingt umfassend, kann aber im Kleingedruckten auf bestimmte Räume oder Gegenstände beschränkt sein. Deshalb ist es so wichtig, die Bedingungen vor Abschluss genau zu lesen – am besten mit einem Textmarker und einem Notizblock, um unklare Punkte zu markieren und nachzufragen.

Viele Leser:innen haben uns auch gefragt, welche Unterschiede es zwischen verschiedenen Tarifen gibt. Die Antwort ist: enorm. Eine einfache Privathaftpflicht für 50 Euro im Jahr deckt meist nur die absoluten Mindestanforderungen ab – mit vielen Ausschlüssen, niedriger Deckungssumme (oft 3 Millionen Euro, Stand: 2025), und ohne Extras wie Forderungsausfalldeckung oder Mietsachschäden. Ein Premium-Tarif für 100 bis 150 Euro im Jahr bietet dagegen oft 50 Millionen Euro Deckung, schließt grobe Fahrlässigkeit ein, deckt auch Schäden an geliehenen Sachen ab und enthält oft eine Rechtsschutz-Komponente für Schadensfälle. Der Preisunterschied ist also nicht riesig, aber die Leistung unterscheidet sich massiv.

(Preise und Leistungen können je nach Versicherer, Region und individueller Situation stark variieren. Ein Vergleich lohnt sich immer, am besten über unabhängige Portale oder Makler.)

Ganz ehrlich, nachdem wir das alles recherchiert hatten, haben wir unsere eigene Versicherung gewechselt. Wir haben einen Tarif gefunden, der grobe Fahrlässigkeit einschließt, Mietsachschäden bis 300.000 Euro abdeckt, eine Forderungsausfalldeckung hat und insgesamt eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro bietet – für 120 Euro im Jahr. Das sind 70 Euro mehr als vorher, aber dafür haben wir ein deutlich besseres Sicherheitsnetz. Und wir haben die Bedingungen diesmal wirklich gelesen – Seite für Seite.

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit dem Thema Forderungsausfalldeckung beschäftigt, weil das vielen nicht klar ist. Diese Deckung greift, wenn jemand dir einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsfähig ist. Zum Beispiel: Ein Nachbar beschädigt dein Auto, hat aber keine Haftpflicht und kein Geld. Normalerweise bleibst du auf dem Schaden sitzen. Mit Forderungsausfalldeckung übernimmt deine eigene Haftpflichtversicherung den Schaden – zumindest bis zu einer bestimmten Grenze (oft 5.000 bis 50.000 Euro, je nach Tarif, Stand: 2025). Das ist selten, aber wenn es passiert, extrem hilfreich. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben etwa 10 bis 15 Prozent der Haushalte in Deutschland keine Privathaftpflicht, obwohl sie dringend empfohlen wird (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Das bedeutet: Wer von diesen Leuten einen Schaden erleidet, hat ein Problem.

(Angaben zur Forderungsausfalldeckung und ihrer Verbreitung können je nach Quelle und Erhebungsjahr variieren. Nicht alle Tarife bieten diese Leistung standardmäßig an.)

Später haben wir auch von einem Fall gehört, bei dem die Forderungsausfalldeckung tatsächlich genutzt wurde. Eine Kollegin erzählte, dass ihr Sohn beim Spielen von einem anderen Kind angefahren und verletzt wurde – mit dem Fahrrad. Das andere Kind war nicht versichert, die Eltern hatten wenig Geld. Die Behandlungskosten beliefen sich auf 3.000 Euro. Dank der Forderungsausfalldeckung in ihrer Haftpflichtversicherung wurde der Betrag übernommen – abzüglich einer Selbstbeteiligung von 250 Euro. Ohne diese Deckung hätte sie klagen müssen, mit ungewissem Ausgang.

Viele Leser:innen haben uns auch gefragt, wie man sich vorbeugend absichern kann, damit es gar nicht erst zu Ablehnungen kommt. Hier einige Tipps, die wir aus unserer Erfahrung mitgenommen haben:


Vorbeugend handeln: So vermeiden Sie Ablehnungen – 6 Steps

  1. Versicherungsbedingungen lesen: Vor Abschluss alle Ausschlüsse und Deckungen durchgehen. Bei Unklarheiten nachfragen – schriftlich, damit man es schwarz auf weiß hat.
  2. Deckungssumme ausreichend wählen: Mindestens 10 Millionen Euro, besser 50 Millionen (kostet oft kaum mehr). Bei Personenschäden können die Summen schnell sehr hoch werden.
  3. Extras prüfen: Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden – je nach Lebenssituation sinnvoll.
  4. Grobe Fahrlässigkeit einschließen: Viele moderne Tarife decken auch grobe Fahrlässigkeit ab – das kostet etwas mehr, lohnt sich aber.
  5. Regelmäßig vergleichen: Alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der Tarif noch zeitgemäß ist. Versicherungen ändern ihre Leistungen, neue Anbieter kommen auf den Markt.
  6. Dokumentation im Schadensfall: Sofort Fotos machen, Zeugen notieren, Belege sammeln. Je besser die Doku, desto schwerer wird es für die Versicherung, abzulehnen.

(Empfehlungen sind allgemein und können je nach individueller Situation angepasst werden. Eine persönliche Beratung durch Makler oder Verbraucherzentralen kann sinnvoll sein.)


Nachdem wir diese Checkliste erstellt hatten, fühlten wir uns deutlich besser vorbereitet. Aber eine Frage blieb: Was passiert eigentlich, wenn die Versicherung trotz Ombudsmann nicht zahlt? Die Antwort ist: Dann bleibt nur der Weg vor Gericht. Das ist aufwendig, kostet Zeit und oft auch Geld – selbst mit Rechtsschutzversicherung. Bei kleineren Summen (bis 600 Euro) kann man vor dem Amtsgericht im vereinfachten Verfahren klagen, das ist relativ unkompliziert und oft ohne Anwalt möglich (Stand: 2025). Bei höheren Summen oder komplexen Fällen ist ein Anwalt allerdings ratsam. Die Kosten für ein Verfahren können schnell mehrere tausend Euro betragen – Anwaltskosten, Gerichtskosten, eventuell Gutachterkosten. Deshalb lohnt sich eine Klage oft nur, wenn die Schadenssumme entsprechend hoch ist oder wenn es ums Prinzip geht.

(Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich geregelt. Eine erste Einschätzung gibt oft schon ein kurzes Beratungsgespräch beim Anwalt.)

Ganz ehrlich, wir waren froh, dass wir nicht klagen mussten. Der Ombudsmann hat uns gereicht, und die Versicherung hat schließlich gezahlt. Aber die Erfahrung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, hartnäckig zu bleiben und sich nicht von einem ersten Ablehnungsschreiben abschrecken zu lassen. Viele Versicherungen lehnen zunächst ab, in der Hoffnung, dass die Versicherten aufgeben. Wer dann widerspricht und Druck macht, hat oft gute Chancen, doch noch zu seinem Recht zu kommen.

In den letzten Monaten haben wir auch festgestellt, dass das Thema Datenschutz bei Versicherungen eine Rolle spielt. Denn wenn man einen Schaden meldet, muss man oft sehr detaillierte Angaben machen – Namen von Zeugen, Fotos, Belege, manchmal sogar medizinische Unterlagen (bei Personenschäden). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass diese Daten nur für den Zweck der Schadenregulierung verwendet werden dürfen und anschließend sicher zu löschen sind (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025). Versicherungen sind verpflichtet, transparent zu informieren, welche Daten sie speichern und warum. Wer unsicher ist, kann bei der Versicherung eine Datenschutzauskunft anfordern.

(Datenschutzrechtliche Anforderungen können je nach Art der Datenerfassung und nationaler Umsetzung der DSGVO variieren. Bei Fragen hilft der Datenschutzbeauftragte des Versicherers oder eine Verbraucherzentrale.)

Später haben wir auch über das Thema Cybersicherheit im Versicherungsbereich gesprochen. Denn viele Schadensmeldungen laufen heute online, oft über Apps oder Webportale. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, bei solchen Portalen auf sichere Verbindungen (https), starke Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu achten (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wer sensible Dokumente hochlädt, sollte sicherstellen, dass die Plattform seriös ist und die Daten verschlüsselt übertragen werden.

Viele Leser:innen haben uns auch gefragt, ob es unabhängige Beratungsstellen gibt, die bei Versicherungsfragen helfen. Die Antwort ist: Ja, mehrere. Die Verbraucherzentralen bieten Beratung zu Versicherungsverträgen an – oft gegen eine kleine Gebühr (z. B. 30 bis 60 Euro für eine Erstberatung, Stand: 2025). Auch der Bund der Versicherten (BdV) ist eine gemeinnützige Organisation, die Verbraucher:innen unterstützt und Musterprozesse führt. Und natürlich gibt es unabhängige Versicherungsmakler, die nicht an bestimmte Versicherer gebunden sind und objektiv beraten können – allerdings verdienen auch sie an den vermittelten Verträgen, was man im Hinterkopf behalten sollte.

(Beratungsangebote und Kosten können je nach Region und Anbieter variieren. Eine Liste seriöser Anlaufstellen findet sich oft auf den Webseiten der Verbraucherzentralen.)

Ganz ehrlich, wir hätten uns gewünscht, all das schon vor dem ersten Schaden gewusst zu haben. Aber Lernen durch Erfahrung ist manchmal der einzige Weg. Heute sind wir deutlich vorsichtiger, was Versicherungen angeht, und wir lesen das Kleingedruckte – immer.

In den letzten Wochen haben wir uns auch gefragt, ob es ethische Aspekte bei Versicherungen gibt. Denn letztlich geht es um Vertrauen: Man zahlt jahrelang Beiträge, und im Ernstfall sollte die Versicherung für einen da sein. Wenn sie dann mit fadenscheinigen Begründungen ablehnt, fühlt sich das wie Betrug an. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in einer Stellungnahme 2024 kritisiert, dass manche Versicherungen Umweltschäden (z. B. durch Ölverschmutzung) nur sehr restriktiv decken, obwohl Prävention und Haftung wichtig wären (Quelle: bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordert, dass Versicherungen stärker in die Pflicht genommen werden sollten, nachhaltige und faire Policen anzubieten (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Das sind größere Themen, die über Einzelfälle hinausgehen, aber sie zeigen, dass Versicherungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich Verantwortung tragen.


Musterbrief: Widerspruch gegen Ablehnung durch Haftpflichtversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Ablehnung vom [Datum] zum Schadenfall [Schadennummer].
Aus meiner Sicht liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, und ich bitte um nochmalige Prüfung unter Berücksichtigung der beigefügten Unterlagen.
Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Viele Leser:innen haben uns auch gefragt, wie man sich im Alltag verhalten sollte, um Haftpflichtschäden zu vermeiden. Die Antwort ist: mit gesundem Menschenverstand und ein bisschen Vorsicht. Aber Unfälle passieren nun mal – gerade mit Kindern, Haustieren oder in hektischen Situationen. Deshalb ist eine gute Versicherung so wichtig. Sie kann nicht verhindern, dass etwas schiefgeht, aber sie kann die finanziellen Folgen abfedern.

Ganz ehrlich, heute würden wir sagen: Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar, aber sie ist nur so gut wie ihre Bedingungen. Wer billig kauft, kauft oft zweimal – oder bleibt im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Deshalb unser Rat: Lieber 50 Euro mehr im Jahr zahlen und dafür einen Tarif haben, der wirklich schützt.


FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um abgelehnte Haftpflichtschäden

Viele Leser:innen haben uns nach unserer Geschichte ähnliche Fragen gestellt. Die häufigsten haben wir hier zusammengetragen – mit unseren Antworten und den wichtigsten Infos.

Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden?

In der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung oder Kenntnis des Schadens. Manche Versicherungen fordern auch kürzere Fristen (48 bis 72 Stunden). Am besten sofort melden, auch wenn noch nicht alle Details klar sind. (Quelle: Allgemeine Versicherungsbedingungen, GDV, Stand: 2025)*

(Fristen können je nach Versicherer und Vertragsart abweichen. Im Zweifelsfall die Police prüfen oder direkt beim Versicherer nachfragen.)

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit?

Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die nötige Sorgfalt außer Acht lässt – zum Beispiel aus Unachtsamkeit. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass die Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, etwa wenn selbst naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. (Quelle: § 277 BGB, Stand: 2025)*

Kann die Versicherung grobe Fahrlässigkeit einfach behaupten?

Nein. Die Beweislast liegt bei der Versicherung. Sie muss konkret darlegen, warum grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine pauschale Behauptung reicht nicht aus. Versicherte sollten immer eine detaillierte Begründung verlangen.

Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

Zunächst Widerspruch einlegen – schriftlich, begründet, mit Fristsetzung. Falls das nichts bringt, den Fall dem Versicherungsombudsmann vorlegen (kostenlos, unabhängig). Bei Scheitern der Schlichtung bleibt der Klageweg.

Welche Schäden sind typischerweise nicht versichert?

Häufig ausgeschlossen sind: Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen, Schäden durch Kraftfahrzeuge, berufliche Schäden, Schäden durch nicht mitversicherte Tiere, vorsätzliche Schäden und manchmal grobe Fahrlässigkeit. Die genauen Ausschlüsse stehen in den Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich eine teurere Haftpflichtversicherung?

Oft ja. Premium-Tarife kosten meist nur wenig mehr (50 bis 100 Euro jährlich), bieten aber deutlich besseren Schutz: höhere Deckungssummen, weniger Ausschlüsse, Zusatzleistungen wie Forderungsausfalldeckung. Gerade bei Familien oder Selbstständigen lohnt sich das.

Wie lange kann ich rückwirkend einen Schaden melden?

Das hängt von der Versicherung ab. Oft muss der Schaden unverzüglich gemeldet werden, spätestens aber innerhalb weniger Tage. Wer zu spät meldet, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert.

Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Diese Deckung greift, wenn dir jemand einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsfähig ist. Deine eigene Haftpflicht übernimmt dann den Schaden – bis zu einer bestimmten Grenze (oft 5.000 bis 50.000 Euro, je nach Tarif).


Heute, einige Monate nach der ganzen Geschichte, können wir sagen: Wir haben viel gelernt. Über Versicherungen, über unsere Rechte, über die Notwendigkeit, hartnäckig zu bleiben. Frau Köhler hat ihr Geld bekommen, Tim hat verstanden, dass manche Fehler teuer werden können (auch wenn wir ihm gesagt haben, dass es nicht seine Schuld war), und wir haben eine bessere Versicherung. Aber vor allem haben wir verstanden, dass man sich nicht auf den ersten Blick auf eine Versicherung verlassen sollte – sondern die Bedingungen kennen, verstehen und bei Bedarf hinterfragen muss.

Unsere wichtigste Erkenntnis: Versicherungen sind kein Selbstläufer. Sie schützen nur, wenn man weiß, was drinsteht, und wenn man im Schadensfall aktiv wird. Wer einfach zahlt und hofft, dass alles klappt, wird manchmal enttäuscht. Aber wer informiert ist, dokumentiert und notfalls widerspricht, hat gute Chancen, zu seinem Recht zu kommen.

In diesem Sinne: Lest das Kleingedruckte, wählt einen guten Tarif, und scheut euch nicht, bei Ablehnungen nachzuhaken. Denn am Ende geht es um euer Geld – und um euer gutes Recht.