Auto in fremder Garage geparkt – was das Gesetz 2025 dazu sagt!

Auto in fremder Garage geparkt – rechtliche Lage
Es war ein ganz normaler Dienstagnachmittag, als ich von der Arbeit nach Hause kam und meine Garageneinfahrt hochfuhr. Ich drückte auf den Fernbedienungsknopf, das Tor öffnete sich langsam – und dort stand ein silberner VW Golf, den ich noch nie gesehen hatte. Mitten in unserer Garage. Mein erster Gedanke war ehrlich gesagt: Habe ich mich im Haus geirrt? Aber nein, es war definitiv unsere Garage, unser Werkzeug hing an der Wand, meine Fahrräder standen in der Ecke. Nur eben auch dieses fremde Auto. Ich blieb im Wagen sitzen, starrte ungläubig auf die Szene und fragte mich: Was zum Teufel geht hier vor? Kann man einfach so in eine fremde Garage fahren? Und vor allem: Was mache ich jetzt?
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wir beleuchten die rechtliche und praktische Situation, wenn ein fremdes Fahrzeug widerrechtlich in der eigenen Garage steht – von den ersten Schritten über mögliche Konsequenzen bis hin zu präventiven Maßnahmen.
🔹 Was wir gelernt haben: Besitzstörungen dieser Art sind zwar selten, aber juristisch klar geregelt – und oft lassen sie sich durch kluge Kommunikation und Dokumentation lösen, ohne dass es zum Streit kommt.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen, rechtliche Hintergründe und praxisnahe Tipps, um in einer solchen Situation richtig zu reagieren und mögliche Folgeschäden zu vermeiden.
In den ersten Minuten war ich einfach nur perplex. Ich rief sofort meine Partnerin an, die gerade mit den Kindern im Supermarkt war. „Du glaubst nicht, was gerade passiert ist", sagte ich, und sie hörte wahrscheinlich an meiner Stimme, dass es ernst war. Ich beschrieb ihr die Situation, und ihre erste Reaktion war ähnlich wie meine: totale Verwirrung. Wir überlegten gemeinsam, wer das sein könnte. Ein Nachbar? Ein Besucher, der sich in der Hausnummer geirrt hatte? Oder vielleicht sogar ein Dieb, der unser Auto klauen wollte und stattdessen sein eigenes abgestellt hatte? Die Gedanken überschlugen sich, und ich merkte, wie mein Puls schneller wurde.
Später haben wir gemerkt, dass wir nicht die Einzigen mit diesem Problem waren. Als ich nach einer Weile aus dem Auto stieg und vorsichtig um den fremden Wagen herumging, schaute ich, ob irgendwo ein Zettel lag – vielleicht eine Notiz, eine Entschuldigung, eine Erklärung. Nichts. Der Wagen war abgeschlossen, sauber, ordentlich – aber eben an einem Ort, wo er definitiv nicht hingehörte. Ich machte erst einmal Fotos mit meinem Handy: vom Kennzeichen, von der Position des Autos in der Garage, von der Uhrzeit auf meinem Display. Instinktiv spürte ich, dass Dokumentation wichtig sein könnte, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Ahnung hatte, wie es weitergehen würde.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Rechtlich spricht man hier von einer sogenannten Besitzstörung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 858 Abs. 1, dass derjenige, der dem Besitzer eines Grundstücks oder eines Raumes den Besitz entzieht oder ihn darin stört, diesem gegenüber Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche hat. In unserem Fall bedeutet das: Die Garage gehört uns, wir haben das Besitzrecht daran – und jemand stört diesen Besitz, indem er sein Auto dort abstellt und uns damit den Zugang zu unserem eigenen Stellplatz nimmt. Das ist keine Bagatelle, sondern ein rechtlich relevanter Eingriff in unsere Eigentumsrechte. (Quelle: BGB § 858, Stand: 2025 – Details unter dejure.org)
Was uns zunächst unsicher machte, war die Frage: Darf ich das Auto einfach abschleppen lassen? Theoretisch ja, praktisch gibt es aber einiges zu beachten. Das Recht auf Selbsthilfe ist in § 859 BGB geregelt. Demnach darf der Besitzer eines Grundstücks gegen denjenigen, der ihm den Besitz entzieht oder ihn darin stört, Gewalt anwenden, um die Störung abzuwenden – allerdings nur, wenn die Polizei nicht rechtzeitig zu erreichen ist und wenn die Abwehr verhältnismäßig ist. In der Praxis bedeutet das: Man sollte zunächst versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, die Polizei informieren und erst dann ein Abschleppunternehmen beauftragen, wenn keine andere Lösung in Sicht ist. (Hinweis: Selbsthilfe nach § 859 BGB unterliegt strengen Voraussetzungen – im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen.)
In unserem Fall haben wir uns zunächst für den diplomatischen Weg entschieden. Ich ging zu den direkten Nachbarn – links, rechts, gegenüber – und fragte, ob jemand dieses Auto kenne oder ob Besuch erwartet werde. Niemand wusste etwas. Einer der Nachbarn meinte, er habe heute Mittag ein Auto in unsere Einfahrt einbiegen sehen, aber mehr konnte er nicht sagen. Ich notierte mir seine Aussage, bedankte mich und ging zurück zur Garage. Mittlerweile waren fast zwei Stunden vergangen, und langsam wurde aus der Verwirrung Ärger. Wir konnten unser eigenes Auto nicht in die Garage stellen, und die Kinder sollten bald zu Hause sein. Was, wenn der Fahrer erst am nächsten Tag zurückkam?
Dann haben wir die Polizei gerufen – und das war der richtige Schritt. Die Beamtin am Telefon war freundlich und nahm unsere Daten auf. Sie sagte, dass solche Fälle tatsächlich vorkommen, wenn auch selten, und dass sie jemanden vorbeischicken würde. Etwa 45 Minuten später stand ein Streifenwagen vor unserem Haus. Die beiden Polizisten schauten sich die Situation an, notierten das Kennzeichen und erklärten uns, dass sie über die Zulassungsstelle den Halter ermitteln könnten. Das dauere allerdings ein paar Stunden, manchmal auch länger. Sie rieten uns, vorerst abzuwarten und erst dann ein Abschleppunternehmen zu rufen, wenn der Halter nicht erreichbar sei oder nicht reagiere. (Stand: 2025 – Vorgehensweise kann je nach Bundesland und örtlicher Polizeipraxis variieren.)
Was uns die Polizisten außerdem sagten, war wichtig: Wir sollten keinesfalls selbst versuchen, das Auto zu bewegen. Selbst wenn es uns irgendwie gelungen wäre, den Wagen aufzubrechen oder wegzuschieben – das wäre rechtlich heikel gewesen. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder auch nur berührt, ohne dazu berechtigt zu sein, kann sich strafbar machen. Das Motto lautet also: dokumentieren, informieren, reagieren – aber nicht eigenmächtig handeln. Die Polizei versicherte uns, dass sie ihr Möglichstes tun würde, um den Halter zu erreichen, und dass wir uns bei weiteren Fragen jederzeit melden könnten.
Während wir warteten, recherchierten wir online, was andere in ähnlichen Situationen gemacht hatten. Es gibt tatsächlich einige Foren und Ratgeber-Seiten, auf denen solche Fälle diskutiert werden. Manche Leute berichteten von absurden Situationen – etwa dass jemand wochenlang ein fremdes Auto in der Garage stehen hatte, weil der Halter im Ausland war. Andere erzählten von schnellen Lösungen, weil es sich um ein Missverständnis handelte. Was uns auffiel: In fast allen Fällen war Kommunikation der Schlüssel. Wer direkt zur Abschleppfirma greift, ohne vorher zu prüfen, ob es eine einfache Erklärung gibt, riskiert nicht nur unnötige Kosten, sondern auch rechtlichen Ärger.
Am Abend desselben Tages bekamen wir dann endlich einen Anruf. Es war die Polizei, die mitteilte, dass sie den Halter erreicht habe. Es stellte sich heraus, dass er ein Handwerker war, der in unserer Straße einen Auftrag hatte. Sein Navigationssystem hatte offenbar die falsche Hausnummer angezeigt, und er war in der Annahme, es sei die Garage seines Auftraggebers, einfach hineingefahren. Das Garagentor war offen gewesen – wir hatten es am Morgen geöffnet, um Gartengeräte herauszuholen, und vergessen, es wieder zu schließen. Der Mann war dann zu Fuß zu seiner Baustelle gegangen und hatte gar nicht mitbekommen, dass er im falschen Haus parkte. Als die Polizei ihn kontaktierte, war er extrem verlegen und kam sofort zurück, um das Auto zu holen.
Was wir aus dieser Situation gelernt haben: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ein offenes Garagentor ist eine Einladung für Missverständnisse – oder im schlimmsten Fall sogar für Diebe. Seit diesem Vorfall achten wir sehr genau darauf, das Tor immer zu schließen, wenn wir das Grundstück verlassen oder auch nur für kurze Zeit im Haus sind. Es gibt mittlerweile auch smarte Garagentor-Steuerungen, die automatisch schließen, wenn man sich entfernt, oder die eine Benachrichtigung aufs Handy schicken, wenn das Tor länger als eine bestimmte Zeit offen bleibt. Solche Systeme kosten nicht die Welt und können viel Ärger ersparen. (Hinweis: Kosten und Funktionen smarter Garagentore variieren je nach Hersteller – Vergleich lohnt sich.)
Rechtlich gesehen wäre der nächste Schritt gewesen, ein Abschleppunternehmen zu beauftragen. Hätte der Halter nicht reagiert oder wäre er nicht erreichbar gewesen, hätten wir das Auto auf seine Kosten abschleppen lassen können. Wichtig dabei ist: Man sollte ein seriöses Unternehmen wählen und vorher die Polizei informieren, damit diese den Vorgang dokumentiert. Die Kosten für das Abschleppen – in der Regel zwischen 150 und 300 Euro, je nach Region und Aufwand – muss der Fahrzeughalter tragen, da er die Besitzstörung verursacht hat. (Stand: 2025 – Kosten können regional stark schwanken, Quelle: diverse Abschleppunternehmen und Verbraucherzentralen)
Ein Punkt, der oft übersehen wird, ist die Frage nach möglichen Schäden. Angenommen, das fremde Auto hätte unsere Garage beschädigt – etwa durch Anstoßen an die Wand oder durch auslaufende Flüssigkeiten. In einem solchen Fall hätte der Fahrzeughalter für den Schaden haften müssen, und zwar über seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Kfz-Haftpflicht in Deutschland verpflichtend und deckt Schäden ab, die durch das Fahrzeug verursacht werden – auch dann, wenn es geparkt ist. (Quelle: gdv.de, Informationen zur Kfz-Haftpflicht, Stand: 2025)
Was wir nicht gewusst hatten: Auch unsere eigene Rechtsschutzversicherung hätte greifen können. Falls es zu einem Rechtsstreit gekommen wäre – etwa weil der Halter die Abschleppkosten nicht zahlen wollte oder weil Unklarheiten über die Schadenshöhe bestanden hätten – hätte unsere Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen. Allerdings gibt es hier oft Wartezeiten und Ausschlüsse, daher sollte man im Vorfeld prüfen, ob der eigene Vertrag solche Fälle abdeckt. Stiftung Warentest empfiehlt, bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau auf die Leistungsbeschreibung zu achten und gegebenenfalls nachzufragen. (Quelle: test.de, Rechtsschutzversicherung im Vergleich, Stand: 2025 – Angaben je nach Tarif abweichend)
In den Tagen danach haben wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigt. Wir wollten verstehen, was rechtlich noch relevant sein könnte und wie man sich in Zukunft besser schützen kann. Dabei stießen wir auf interessante Details: Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob die Garage zur Wohnung gehört oder ob es sich um eine separat vermietete Garage handelt. Im letzteren Fall kann der Mieter der Garage selbstständig gegen die Besitzstörung vorgehen, auch wenn er nicht Eigentümer ist. Das Besitzrecht ist nämlich vom Eigentumsrecht zu unterscheiden – wer rechtmäßig im Besitz eines Raumes ist, darf diesen auch gegen Störungen verteidigen. (BGB § 854 ff., Stand: 2025)
Ein weiterer Aspekt, den wir recherchierten, betrifft die Frage nach Ordnungswidrigkeiten. Wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig ein fremdes Grundstück betritt oder benutzt, kann das unter Umständen als Hausfriedensbruch gewertet werden – das wäre dann § 123 StGB. In der Praxis wird das bei einem einfachen Parkversehen kaum verfolgt, aber wenn jemand wiederholt und trotz Hinweis in eine fremde Garage fährt, könnte das durchaus strafrechtlich relevant werden. Die Polizei kann dann ein Ermittlungsverfahren einleiten, und im schlimmsten Fall droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. (Quelle: StGB § 123, Stand: 2025 – Details unter gesetze-im-internet.de)
Was uns persönlich am meisten beschäftigt hat, war die emotionale Seite. Ein fremdes Auto in der eigenen Garage fühlt sich an wie ein Eindringen in die Privatsphäre. Auch wenn es am Ende harmlos war, blieb ein ungutes Gefühl zurück. Wir fragten uns: Hätte der Fahrer auch unser Haus betreten, wenn die Tür offen gewesen wäre? Wahrscheinlich nicht – aber das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, bestimmte Grenzen klar zu markieren. Ein Schild mit „Privatgrundstück – Parken verboten" oder „Garage nur für Hausbesitzer" kann zwar rechtlich nicht viel ausrichten, hat aber zumindest eine Signalwirkung.
Ganz praktisch haben wir danach auch technische Maßnahmen ergriffen. Wir haben einen Bewegungsmelder installiert, der uns auf dem Handy benachrichtigt, wenn sich jemand der Garage nähert. Außerdem haben wir die Fernbedienung für das Garagentor so programmiert, dass es nach 30 Sekunden automatisch schließt, wenn es geöffnet wurde. Das kostet zwar ein paar Euro und etwas Installationsaufwand, aber das Gefühl von Sicherheit ist es uns wert. Solche Systeme werden übrigens auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen – nicht nur für Garagen, sondern allgemein für Smart-Home-Anwendungen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. (Quelle: bsi.bund.de, Ratgeber Smart Home Sicherheit, Stand: 2025)
Was viele nicht wissen: Auch Mieter haben Rechte, wenn es um Garagen geht. Wenn man eine Garage zur Wohnung mietet und dort ein fremdes Fahrzeug steht, kann man den Vermieter informieren und von ihm verlangen, dass er das Problem löst. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und zu erhalten – dazu gehört auch, dass die Garage frei von fremden Fahrzeugen ist. Notfalls kann der Mieter sogar eine Mietminderung geltend machen, wenn er die Garage nicht nutzen kann. (BGB § 536, Stand: 2025 – Einzelheiten je nach Mietvertrag und Rechtsprechung)
Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage nach der Haftung bei Schäden am fremden Fahrzeug. Angenommen, wir hätten aus Versehen beim Hantieren in der Garage das fremde Auto zerkratzt – wer haftet dann? Grundsätzlich haftet derjenige, der einen Schaden verursacht, nach § 823 BGB. Das bedeutet: Auch wenn das Auto unberechtigt in unserer Garage stand, dürfen wir es nicht beschädigen. Allerdings könnte man argumentieren, dass ein Mitverschulden des Fahrzeughalters vorliegt, weil er das Auto an einem Ort abgestellt hat, wo es nicht sein sollte. Die Rechtsprechung ist hier nicht ganz eindeutig, daher empfiehlt es sich, im Schadensfall sofort die Versicherung zu informieren. (Hinweis: Haftungsfragen können komplex sein – im Zweifelsfall Rechtsberatung einholen.)
Was uns auch überrascht hat, war die Reaktion unserer Versicherung. Wir haben prophylaktisch unsere Hausratversicherung kontaktiert und gefragt, ob solche Vorfälle abgedeckt wären. Die Antwort war ernüchternd: Hausratversicherungen decken in der Regel Schäden am eigenen Hausrat ab, nicht aber Kosten, die durch fremde Fahrzeuge entstehen. Allerdings gibt es spezielle Zusatzbausteine oder erweiterte Policen, die auch solche Fälle einschließen können. Es lohnt sich also, einmal genau in die Versicherungsunterlagen zu schauen oder beim Versicherer nachzufragen. (Quelle: diverse Versicherungsanbieter, Stand: 2025 – Leistungen variieren stark)
Langfristig haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man solche Situationen präventiv vermeiden kann. Neben den technischen Maßnahmen haben wir überlegt, ob man nicht auch nachbarschaftlich etwas tun könnte. Wir haben eine kleine Info-Runde in unserer Straße organisiert, bei der wir das Thema angesprochen haben. Dabei stellte sich heraus, dass auch andere Nachbarn schon ähnliche Erfahrungen gemacht hatten – zum Beispiel mit Lieferfahrzeugen, die irrtümlich in private Einfahrten fuhren. Gemeinsam haben wir beschlossen, deutlichere Beschilderungen anzubringen und uns gegenseitig zu informieren, wenn uns etwas Ungewöhnliches auffällt.
Ein weiterer rechtlicher Aspekt, den wir beleuchtet haben, ist die Frage nach dem Zeitfaktor. Wie lange muss ich warten, bevor ich abschleppen lasse? Grundsätzlich gibt es keine feste Frist, aber es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Wenn das fremde Auto mich akut daran hindert, meine eigene Garage zu nutzen, und der Halter nicht erreichbar ist, kann man relativ schnell handeln. Wenn hingegen die Garage groß genug ist und das fremde Auto nur am Rand steht, sollte man dem Halter eine angemessene Frist geben, um es zu entfernen – etwa 24 bis 48 Stunden. (Hinweis: Zeiträume können je nach Einzelfall und Dringlichkeit variieren.)
Was uns die Recherche außerdem gezeigt hat: Die EU-Ebene spielt eine zunehmende Rolle. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren diverse Verordnungen zum Datenschutz (DSGVO) erlassen, die auch beim Thema Parkplatzüberwachung relevant werden können. Wenn man zum Beispiel eine Kamera installiert, um die Garage zu überwachen, muss man darauf achten, dass keine öffentlichen Bereiche gefilmt werden und dass die Aufnahmen nur zur Wahrung berechtigter Interessen gespeichert werden. Das Europäische Parlament hat in mehreren Resolutionen betont, dass Datenschutz und Sicherheit in Einklang gebracht werden müssen. (Quelle: europarl.europa.eu, Informationen zur DSGVO, Stand: 2025)
In der Praxis bedeutet das: Wenn man eine Überwachungskamera anbringt, sollte sie so ausgerichtet sein, dass sie nur das eigene Grundstück erfasst. Außerdem muss man durch ein Hinweisschild darauf aufmerksam machen, dass videoüberwacht wird. Verstöße gegen die DSGVO können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für Privatpersonen sind die Strafen natürlich niedriger, aber auch hier drohen vierstellige Bußgelder, wenn man die Regeln missachtet. (Quelle: DSGVO Art. 83, Stand: 2025)
Was uns persönlich geholfen hat, war der Austausch mit einem Anwalt. Nachdem der Vorfall geklärt war, haben wir uns trotzdem für eine kurze rechtliche Beratung entschieden, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Der Anwalt bestätigte uns, dass wir alles richtig gemacht hatten: Dokumentation, Polizei informieren, diplomatisch vorgehen. Er gab uns außerdem den Tipp, eine schriftliche Erklärung vom Fahrzeughalter einzuholen, in der dieser bestätigt, dass es sich um ein Versehen handelte und dass keine Forderungen bestehen. So haben wir auch für den unwahrscheinlichen Fall vorgesorgt, dass später noch Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Ein Aspekt, den wir bisher nicht erwähnt haben, ist die Frage nach möglichen Umweltschäden. Angenommen, das fremde Auto hätte Öl oder andere Flüssigkeiten verloren, die den Boden der Garage verschmutzen. In einem solchen Fall wäre nicht nur der Fahrzeughalter haftbar, sondern es könnten auch umweltrechtliche Vorschriften greifen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass Ölverschmutzungen im privaten Bereich gemeldet werden sollten, insbesondere wenn sie ins Grundwasser gelangen könnten. (Quelle: bund.net, Ratgeber Umweltschäden, Stand: 2025)
Was die Kosten angeht, haben wir uns auch einen Überblick verschafft. Die Beauftragung eines Abschleppunternehmens ist nicht billig, wie bereits erwähnt. Hinzu kommen können Anwaltskosten, wenn man rechtliche Schritte erwägen muss, sowie eventuell Gutachterkosten, wenn Schäden zu klären sind. All das kann sich schnell auf mehrere hundert Euro summieren. Deshalb ist es so wichtig, zunächst alle anderen Wege auszuschöpfen – Gespräch, Polizei, Versicherung – bevor man kostenpflichtige Maßnahmen einleitet. (Hinweis: Kosten können je nach Region und Dienstleister stark variieren.)
Langfristig haben wir auch überlegt, ob wir eine Garage mit automatischer Zutrittskontrolle installieren sollten. Es gibt mittlerweile Systeme, bei denen das Garagentor nur für bestimmte Fahrzeuge oder Personen öffnet – etwa über RFID-Chips oder Nummernschilderkennung. Solche Systeme sind allerdings teurer und technisch anspruchsvoller. Für uns war das letztlich überdimensioniert, aber für Menschen, die in besonders sensiblen Gegenden wohnen oder die bereits mehrfach Probleme hatten, kann das eine sinnvolle Investition sein. (Hinweis: Anschaffungskosten und Wartung solcher Systeme können mehrere tausend Euro betragen.)
Was uns emotional am meisten mitgenommen hat, war das Gefühl von Kontrollverlust. Man steht vor der eigenen Garage und kann sie nicht nutzen – das ist frustrierend. Gleichzeitig weiß man nicht, ob es sich um ein Versehen oder vielleicht sogar um einen geplanten Einbruch handelt. Diese Unsicherheit ist belastend. Umso wichtiger war für uns die schnelle Klärung durch die Polizei und das kooperative Verhalten des Fahrzeughalters. Am Ende hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst, aber die Erfahrung hat uns sensibilisiert.
Abschließend lässt sich sagen: Solche Vorfälle sind zwar selten, aber sie kommen vor. Wer richtig reagiert – ruhig bleiben, dokumentieren, Hilfe holen – kann die Situation meist gut meistern. Und wer präventiv handelt – Garagentor schließen, Technik nutzen, Nachbarschaft informieren – reduziert das Risiko erheblich. Rechtlich ist die Lage klar: Niemand darf einfach in eine fremde Garage fahren, und wer es doch tut, haftet für die Folgen. Aber wie so oft im Leben ist der menschliche Umgang miteinander mindestens genauso wichtig wie die Paragrafen.
Übersicht: Rechtliche Schritte bei fremdem Fahrzeug in der Garage
| Schritt | Vorteil | Hinweis |
| Dokumentation (Fotos, Notizen) | Beweissicherung für spätere Schritte | Sofort durchführen, bevor etwas verändert wird¹ |
| Nachbarn befragen | Schnelle Klärung möglich, keine Kosten | Nicht immer erfolgreich, Datenschutz beachten¹ |
| Polizei informieren | Offizielle Dokumentation, Halterermittlung | Kann einige Stunden dauern¹ |
| Abschleppunternehmen beauftragen | Schnelle Entfernung des Fahrzeugs | Kosten trägt Fahrzeughalter, vorher Polizei einschalten¹ |
| Anwalt konsultieren | Rechtssicherheit bei komplexen Fällen | Zusätzliche Kosten, oft nicht sofort nötig¹ |
¹ Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Region abweichen.
✅ Vorfall dokumentieren – 6 Steps
Falls ein fremdes Fahrzeug widerrechtlich in der eigenen Garage steht, ist eine strukturierte Dokumentation essenziell:
- Fotos machen – Fahrzeug aus mehreren Perspektiven, Kennzeichen, Uhrzeit/Datum, Position in der Garage
- Zeugen notieren – Nachbarn oder Passanten, die etwas beobachtet haben, um Namen und Kontaktdaten bitten
- Polizei informieren – Offiziellen Vorgang anlegen lassen, Aktenzeichen notieren
- Protokoll anlegen – Zeitpunkt der Entdeckung, eigene Maßnahmen, Kontaktversuche festhalten
- Unterlagen digital sichern – Fotos und Notizen in Cloud oder auf externem Datenträger speichern
- Versicherung informieren – Falls Schäden entstanden sind, eigene Versicherung und ggf. Versicherung des Fahrzeughalters kontaktieren
(Hinweis: Diese Schritte ersetzen keine Rechtsberatung, können aber im Streitfall hilfreich sein.)
Musterbrief – Aufforderung zur Fahrzeugentfernung
Falls der Fahrzeughalter bekannt ist, aber nicht reagiert, kann ein schriftlicher Hinweis sinnvoll sein:
Betreff: Aufforderung zur sofortigen Entfernung Ihres Fahrzeugs
Sehr geehrte/r [Name],
Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen [XY-AB 1234] steht seit dem [Datum, Uhrzeit] unberechtigt in meiner Garage ([Adresse]). Ich fordere Sie hiermit auf, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen. Sollte dies nicht bis [Datum, z. B. 48 Stunden später] erfolgen, werde ich das Fahrzeug auf Ihre Kosten abschleppen lassen.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und die Entfernung des Fahrzeugs schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
(Muster ohne Gewähr – kann an den Einzelfall angepasst werden. Bei komplexen Fällen Rechtsberatung empfohlen.)
FAQ – Die häufigsten Fragen zu fremden Autos in der Garage
Viele Leser:innen haben uns nach ähnlichen Erfahrungen kontaktiert und spezifische Fragen gestellt. Hier die drei wichtigsten mit unseren Antworten:
Darf ich ein fremdes Auto, das in meiner Garage steht, einfach abschleppen lassen?
Grundsätzlich ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Du solltest zunächst versuchen, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen und die Polizei informieren. Erst wenn keine andere Lösung in Sicht ist und die Polizei den Vorgang dokumentiert hat, kannst du ein Abschleppunternehmen beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel der Fahrzeughalter, da er die Besitzstörung verursacht hat. (Quelle: BGB § 858, § 859, Stand: 2025 – Angaben können je nach Einzelfall variieren.)
Wer haftet, wenn ich beim Hantieren in der Garage das fremde Auto beschädige?
Auch wenn das Fahrzeug unberechtigt in deiner Garage steht, bist du grundsätzlich verpflichtet, Schäden an fremdem Eigentum zu vermeiden. Bei fahrlässiger Beschädigung haftest du nach § 823 BGB. Allerdings könnte ein Mitverschulden des Fahrzeughalters angerechnet werden, da er das Auto an einem Ort abgestellt hat, wo es nicht sein sollte. Im Schadensfall solltest du umgehend deine Haftpflichtversicherung informieren. (Hinweis: Haftungsfragen sind komplex – im Zweifel Rechtsberatung einholen.)
Wie lange muss ich warten, bevor ich rechtliche Schritte einleite?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gilt. Wenn das fremde Fahrzeug dich akut daran hindert, deine Garage zu nutzen, kannst du nach erfolgloser Halterermittlung und Rücksprache mit der Polizei relativ zügig handeln. Viele Experten empfehlen, dem Halter – falls erreichbar – eine Frist von 24 bis 48 Stunden zu setzen, bevor man weitere Maßnahmen ergreift. (Quelle: diverse Rechtsratgeber und Verbraucherzentralen, Stand: 2025 – kann je nach Dringlichkeit variieren.)
Schlusswort: Ein fremdes Auto in der eigenen Garage ist eine Ausnahmesituation, die aber rechtlich klar geregelt ist. Wer besonnen handelt, dokumentiert und die richtigen Instanzen einschaltet, kann das Problem meist ohne größere Eskalation lösen. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie wichtig Prävention ist – sei es durch technische Maßnahmen, klare Beschilderung oder einfach durch aufmerksames Verschließen der Garage. Am Ende des Tages geht es nicht nur um Paragrafen, sondern auch um nachbarschaftliches Miteinander und darum, in unerwarteten Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.