Nachbar sperrt den Weg? So sicherst du dein Wegerecht richtig ab!

Wegerecht durch Nachbars Grundstück – wie funktioniert das?
Zuletzt aktualisiert: 31.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wie ein Wegerecht über fremdes Grundstück entsteht, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie man im Alltag mit nachbarschaftlichen Wegesituationen umgeht.
🔹 Was wir gelernt haben: Ein dauerhaftes Wegerecht ist nur rechtssicher, wenn es im Grundbuch eingetragen ist – mündliche Absprachen allein bieten keinen langfristigen Schutz.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte bei Wegerechtsfragen, Einblick in die rechtlichen Grundlagen und praktische Lösungen für nachbarschaftliche Vereinbarungen.
An jenem sonnigen Samstagnachmittag im Frühsommer stand ich mit meiner Frau im Garten und schaute auf das neue Tor unseres Nachbarn. Es war ein massives Holztor, frisch gestrichen, mit einem ordentlichen Schloss versehen – und es versperrte den Weg, den wir seit unserem Einzug vor drei Jahren täglich genutzt hatten. Unser Grundstück liegt etwas ungünstig: Um zur öffentlichen Straße zu gelangen, müssen wir entweder einen langen Umweg durch unseren eigenen Garten nehmen oder eben den direkten Weg über das Nachbargrundstück nutzen. Bisher war das nie ein Problem gewesen. Der alte Nachbar, Herr Schneider, ein freundlicher Rentner, hatte uns beim Einzug gesagt: „Geht ruhig durch, das haben schon die Vorbesitzer so gemacht." Wir hatten uns bedankt, und alles lief harmonisch. Doch jetzt war Herr Schneider in ein Seniorenheim gezogen, das Haus war verkauft, und die neuen Eigentümer hatten andere Pläne.
Später am Abend, als die Kinder im Bett waren, saßen meine Frau und ich am Küchentisch und überlegten, was wir tun sollten. „Können die uns einfach den Weg sperren?", fragte sie. Ich wusste es nicht. Natürlich gehörte das Grundstück ihnen, aber wir hatten den Weg jahrelang genutzt – mit Einverständnis des Vorgängers. Musste das nicht irgendwie zählen? Ich öffnete meinen Laptop und begann zu recherchieren: Wegerecht, Grunddienstbarkeit, Grundbuch, Notwegerecht. Die Begriffe wirbelten durch meinen Kopf, und je mehr ich las, desto klarer wurde: Die Sache ist komplizierter, als ich dachte. Und vor allem: Eine mündliche Absprache mit dem Vorbesitzer hatte rechtlich vermutlich keine Bedeutung mehr.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht so genau, was ein Wegerecht überhaupt ist. Aber die Recherche brachte schnell Klarheit: Ein Wegerecht ist eine sogenannte Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB. Das bedeutet: Ein Grundstück wird zugunsten eines anderen Grundstücks belastet. In unserem Fall würde unser Grundstück das „herrschende" Grundstück sein, das vom Wegerecht profitiert, und das Nachbargrundstück das „dienende" Grundstück, über das der Weg führt. Entscheidend ist: Ein solches Wegerecht entsteht nicht automatisch durch Nutzung oder mündliche Absprachen. Es muss im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich bindend zu sein. (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 1018 BGB, Stand: 2025 – Eintragung erfolgt über das Grundbuchamt.)
In den folgenden Tagen habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was mir besonders auffiel: Viele Menschen verwechseln informelle Absprachen mit rechtlich verbindlichen Vereinbarungen. Nur weil der alte Nachbar gesagt hat „Ihr dürft gerne durch", bedeutet das nicht, dass dieses Recht automatisch auf die neuen Eigentümer übergeht. Tatsächlich ist ein mündlich zugestandenes Wegerecht eine sogenannte „schuldrechtliche Vereinbarung" – also ein persönlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Sobald eine Partei wechselt – etwa durch Verkauf des Grundstücks – erlischt diese Vereinbarung in der Regel. Nur wenn das Wegerecht im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen ist, bleibt es auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. (Quelle: § 1018 ff. BGB, Stand: 2025 – Einzelfallprüfung kann erforderlich sein.)
Später haben wir gemerkt, dass es verschiedene Arten von Wegerechten gibt. Das klassische Wegerecht ist eine Grunddienstbarkeit, die dauerhaft im Grundbuch verankert ist. Daneben gibt es das sogenannte Notwegerecht nach § 917 BGB, das greift, wenn ein Grundstück keine ordentliche Verbindung zur öffentlichen Straße hat. Wer ein solches „Hinterliegergrundstück" besitzt, kann unter Umständen verlangen, dass über das Nachbargrundstück ein Notweg eingerichtet wird – allerdings nur gegen Entschädigung und nur, wenn keine andere Lösung möglich ist. In unserem Fall war die Situation nicht so dramatisch: Wir hatten einen Zugang zur Straße, er war nur umständlicher. Ein Notwegerecht hätten wir deshalb wahrscheinlich nicht durchsetzen können. (Quelle: § 917 BGB sowie Rechtsprechung des BGH, Stand: 2025 – Notwendigkeit wird streng geprüft.)
Nach dieser ersten Recherche beschloss ich, das Grundbuch unseres Grundstücks einzusehen. Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht, Einsicht in das eigene Grundbuch zu nehmen. Man kann entweder persönlich beim Grundbuchamt vorbeigehen oder – in vielen Bundesländern – online einen Auszug anfordern. Ich beantragte einen aktuellen Auszug und zahlte die Gebühr von etwa 20 Euro. Einige Tage später lag das Dokument vor: mehrere Seiten mit Eigentümerdaten, Lasten, Beschränkungen. Aber nirgendwo stand etwas von einem Wegerecht. Das bedeutete: Wir hatten kein eingetragenes, rechtlich bindendes Wegerecht. Wir waren auf die Kulanz der neuen Nachbarn angewiesen. (Hinweis: Gebühren für Grundbuchauszüge können je nach Bundesland variieren, Stand: 2025.)
Mittlerweile haben wir mit mehreren Leuten über das Thema gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Eine Freundin erzählte, sie habe jahrelang einen Parkplatz auf dem Nachbargrundstück genutzt, bis der neue Eigentümer kam und sagte: „Das ist mein Grundstück, da parkt keiner mehr." Ohne Grundbucheintrag hatte sie keine Handhabe. Ein Bekannter berichtete von einem Streit um einen Zufahrtsweg, der letztlich vor Gericht landete – und teuer wurde. In beiden Fällen wäre das Problem vermieden worden, wenn ein Wegerecht rechtzeitig im Grundbuch eingetragen worden wäre.
Was alle Fälle gemeinsam haben: Rechtssicherheit gibt es nur durch Eintragung im Grundbuch. Mündliche Absprachen, langjährige Nutzung, Gewohnheitsrecht – all das hilft in Deutschland wenig, wenn es um Grundstücksrechte geht. Das Grundbuch ist die zentrale Quelle für alle dinglichen Rechte an Immobilien. Was dort steht, gilt. Was nicht dort steht, hat vor Gericht kaum Bestand. Deshalb ist es so wichtig, Wegerechte schriftlich zu vereinbaren und eintragen zu lassen. (Quelle: Grundbuchordnung (GBO), Stand: 2025 – Eintragungen sind kostenpflichtig.)
Nach dieser Erkenntnis beschlossen wir, das Gespräch mit den neuen Nachbarn zu suchen. Keine Anwälte, keine Drohungen, sondern ein freundliches Gespräch auf Augenhöhe. Wir luden sie zu einem Kaffee ein, stellten uns vor und erklärten die Situation. Sie waren überrascht: „Davon wussten wir nichts. Der Vorbesitzer hat nie erwähnt, dass ihr hier durchgeht." Wir zeigten ihnen, wo der Weg verläuft, erklärten, dass wir ihn täglich brauchen, und fragten, ob wir eine Lösung finden können. Sie überlegten, berieten sich, und nach einigen Tagen meldeten sie sich: „In Ordnung, aber wir möchten das schriftlich regeln – und eventuell ins Grundbuch eintragen lassen."
Ganz praktisch haben wir uns dann auch überlegt, wie so eine Eintragung funktioniert. Ein Wegerecht wird durch einen notariellen Vertrag zwischen den Grundstückseigentümern begründet. Beide Parteien müssen zustimmen, und der Notar sorgt dafür, dass die Vereinbarung rechtlich einwandfrei ist. Anschließend beantragt der Notar die Eintragung ins Grundbuch – im Grundbuch des dienenden Grundstücks (also bei den Nachbarn) wird eine Belastung eingetragen, im Grundbuch des herrschenden Grundstücks (also bei uns) erscheint das Recht. Die Kosten trägt in der Regel derjenige, der das Wegerecht beantragt, können aber auch geteilt werden. In unserem Fall lagen die Gesamtkosten bei etwa 800 Euro – Notar, Grundbuchamt, Gebühren. (Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Stand: 2025 – Kosten richten sich nach Wert der Dienstbarkeit.)
Ein Punkt, der uns besonders wichtig war: die genaue Formulierung im Vertrag. Welcher Weg darf genutzt werden? Zu welchen Zeiten? Dürfen wir zu Fuß gehen, mit dem Fahrrad fahren, mit dem Auto fahren? Dürfen wir den Weg auch für Lieferungen nutzen? All das muss im Vertrag geklärt werden, denn nur was dort steht, ist später durchsetzbar. Unser Notar half uns, eine präzise Formulierung zu finden: „Das herrschende Grundstück hat das Recht, den markierten Weg auf dem dienenden Grundstück zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit Kraftfahrzeugen zu nutzen, täglich zwischen 6 und 22 Uhr." Zusätzlich vereinbarten wir, dass wir für die Instandhaltung des Weges mitverantwortlich sind. (Hinweis: Formulierungen können je nach Einzelfall variieren – anwaltliche Beratung empfohlen.)
Später habe ich auch mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, der mir weitere Details erklärte. Er sagte: „Ein Wegerecht ist eine dauerhafte Belastung des Grundstücks. Das kann den Wert mindern, deshalb verlangen manche Grundstückseigentümer eine Entschädigung." Tatsächlich haben wir den Nachbarn eine einmalige Ausgleichszahlung angeboten – 2.000 Euro. Sie waren einverstanden, und das Geld floss mit Vertragsabschluss. Rechtlich ist eine solche Entschädigung nicht zwingend, aber sie kann helfen, eine Einigung zu erzielen. Wichtig ist: Die Zahlung sollte im Vertrag erwähnt werden, damit klar ist, dass sie im Zusammenhang mit dem Wegerecht steht. (Quelle: § 1018 BGB – Entschädigungshöhe ist Verhandlungssache.)
Ein Aspekt, den viele nicht kennen: Ein Wegerecht kann auch befristet sein. Man kann vereinbaren, dass das Recht nur für eine bestimmte Zeit gilt – etwa zehn oder zwanzig Jahre. Danach erlischt es automatisch, es sei denn, beide Parteien einigen sich auf eine Verlängerung. In unserem Fall wollten wir ein unbefristetes Wegerecht, weil wir langfristig in dem Haus wohnen möchten. Die Nachbarn stimmten zu, allerdings mit der Klausel, dass das Wegerecht erlischt, wenn unser Grundstück verkauft wird und der neue Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten eine Vereinbarung mit ihnen trifft. Das ist ungewöhnlich, aber rechtlich möglich. (Hinweis: Befristungen und Bedingungen sollten im notariellen Vertrag klar geregelt werden.)
Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass es neben dem klassischen Wegerecht noch andere Lösungen gibt. Manche Nachbarn vereinbaren ein bloßes Durchgangsrecht ohne Grundbucheintrag – also eine private, schuldrechtliche Vereinbarung. Das ist schneller und günstiger, bietet aber keinen Schutz bei Eigentümerwechsel. Andere einigen sich auf eine zeitlich begrenzte Nutzung oder auf eine Nutzung nur in Notfällen. Und wieder andere kaufen einfach ein Stück Land vom Nachbarn, um einen eigenen Zugang zu schaffen. Jede Lösung hat Vor- und Nachteile. Wir haben uns für die Grundbucheintragung entschieden, weil wir Rechtssicherheit wollten. (Quelle: § 1018 BGB sowie privatrechtliche Vereinbarungen, Stand: 2025 – individuelle Lösungen sind möglich.)
Nach diesem ganzen Prozess haben wir auch darüber nachgedacht, was passiert wäre, wenn die Nachbarn nicht einverstanden gewesen wären. Hätten wir klagen können? Theoretisch ja, aber die Erfolgsaussichten wären gering gewesen. Ein Anspruch auf Eintragung eines Wegerechts besteht nur in wenigen Fällen – etwa beim Notwegerecht nach § 917 BGB. Da unser Grundstück eine andere Zufahrt hatte, wäre ein solcher Anspruch vermutlich abgelehnt worden. Wir wären auf Verhandlung und Kompromiss angewiesen gewesen – oder auf einen langen, teuren Rechtsstreit. (Quelle: § 917 BGB sowie BGH-Rechtsprechung, Stand: 2025 – Notwegerecht ist streng reglementiert.)
Für alle, die sich jetzt fragen, wie man konkret vorgehen sollte, haben wir eine Übersicht erstellt. Sie zeigt, welche Schritte bei der Einrichtung eines Wegerechts sinnvoll sind, welche Kosten anfallen und welche Punkte zu beachten sind:
| Schritt | Maßnahme | Kosten (ca.) | Hinweis |
| 1. Grundbuchauszug prüfen | Aktuellen Auszug beim Grundbuchamt anfordern | 10–30 Euro | Prüfen, ob Wegerecht bereits eingetragen ist¹ |
| 2. Gespräch mit Nachbarn | Informelle Absprache treffen, Bedarf klären | Kostenfrei | Freundlicher Ton erhöht Erfolgsaussichten² |
| 3. Schriftliche Vereinbarung | Entwurf erstellen, Details festhalten (Weg, Nutzung, Zeiten) | Optional: Anwalt 200–500 Euro | Präzise Formulierung vermeidet spätere Konflikte³ |
| 4. Notartermin vereinbaren | Notariellen Vertrag aufsetzen lassen | 300–600 Euro | Notar prüft Rechtmäßigkeit und beurkundet⁴ |
| 5. Grundbucheintrag beantragen | Notar beantragt Eintragung beim Grundbuchamt | 200–400 Euro | Eintragung macht Wegerecht dinglich wirksam⁵ |
| 6. Ausgleichszahlung (optional) | Einmaliger Betrag an Nachbarn | Verhandlungssache | Kann Einigung erleichtern, ist aber nicht Pflicht⁶ |
¹ Quelle: Grundbuchordnung (GBO), Stand: 2025 – Gebühren können je nach Bundesland variieren.
² Praxiserfahrung: Gute Nachbarschaft ist oft die beste Grundlage für Einigung.
³ Anwaltskosten richten sich nach Geschäftswert – Erstberatung oft günstiger.
⁴ Quelle: GNotKG, Stand: 2025 – Notarkosten sind gesetzlich geregelt.
⁵ Grundbucheintrag dauert in der Regel 4–8 Wochen.
⁶ Ausgleichszahlung ist freiwillig, aber kann Verhandlung beschleunigen.
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die Instandhaltung des Weges. Wer haftet, wenn jemand auf dem Weg stolpert und sich verletzt? Wer muss im Winter Schnee räumen? Wer repariert Schäden am Weg? All das sollte im Vertrag geregelt werden. In unserem Fall haben wir vereinbart, dass wir für die Instandhaltung des Weges verantwortlich sind – also für Reparaturen, Reinigung, Winterdienst. Die Nachbarn haben sich bereit erklärt, bei größeren Schäden anteilig beizutragen. Solche Klauseln mögen kleinlich wirken, aber sie vermeiden späteren Streit. (Hinweis: Verkehrssicherungspflicht kann je nach Vereinbarung variieren.)
Wir haben mittlerweile auch von Fällen gehört, in denen langjährige Nutzung zu einer sogenannten „Ersitzung" führen kann. In ganz seltenen Fällen kann ein Wegerecht durch dreißigjährige, ununterbrochene Nutzung entstehen – aber das ist extrem selten und schwer nachzuweisen. Man muss beweisen, dass man den Weg 30 Jahre lang als Eigentümer genutzt hat, ohne dass der Grundstückseigentümer widersprochen hat. In der Praxis ist das kaum durchsetzbar, weil die Beweislast enorm hoch ist. Deshalb sollte man sich darauf nicht verlassen. (Quelle: § 900 BGB – Ersitzung, Stand: 2025 – Voraussetzungen sind sehr streng.)
Ein befreundetes Paar hat uns von einem besonders komplizierten Fall erzählt. Sie hatten ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen, aber der Nachbar weigerte sich plötzlich, sie durchzulassen. Er stellte einen Zaun quer über den Weg und behauptete, das Wegerecht sei ungültig. Sie mussten einen Anwalt einschalten, und der Nachbar wurde gerichtlich verpflichtet, den Zaun zu entfernen. Das Gericht stellte klar: Ein eingetragenes Wegerecht ist verbindlich und kann nicht einseitig widerrufen werden. Der Nachbar musste die Prozesskosten tragen. Solche Fälle zeigen: Ein Grundbucheintrag schützt, aber er schützt nicht vor Konflikten. (Quelle: Grundbuchordnung sowie ZPO, Stand: 2025 – gerichtliche Durchsetzung ist möglich.)
Auch das Thema Umweltschutz kann beim Wegerecht eine Rolle spielen. Organisationen wie der NABU und der BUND weisen darauf hin, dass durch Wege und Zufahrten sensible Naturflächen beeinträchtigt werden können. Wenn ein Wegerecht über ein ökologisch wertvolles Grundstück führt, sollten beide Parteien darauf achten, dass die Natur möglichst geschont wird – etwa durch eine naturnahe Befestigung des Weges oder durch zeitliche Beschränkungen in Brutzeiten. Das ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber zeigt gegenseitigen Respekt und Verantwortung. (Quelle: NABU, Empfehlungen zu naturverträglichem Bauen, Stand: 2025 – Umsetzung ist freiwillig.) [nabu.de]
Mittlerweile haben wir auch festgestellt, dass digitale Grundbuchauszüge zunehmend verbreitet sind. In vielen Bundesländern kann man online über das Portal der Landesjustizverwaltung Grundbuchauszüge anfordern. Das ist bequem, schnell und oft günstiger als der persönliche Gang zum Grundbuchamt. Allerdings braucht man dafür meist einen berechtigten Zugang – etwa als Eigentümer oder als Bevollmächtigter. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, bei solchen Transaktionen auf sichere Verbindungen zu achten und keine sensiblen Daten über unsichere Netzwerke zu übertragen. (Quelle: BSI, Empfehlungen zur IT-Sicherheit, Stand: 2025 – Zugangsregelungen können je nach Bundesland variieren.) [bsi.bund.de]
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage: Was passiert, wenn das dienende Grundstück verkauft wird? Bleibt das Wegerecht bestehen? Ja, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Ein Wegerecht läuft mit dem Grundstück – es ist „dinglich wirksam", das heißt, es gilt unabhängig vom Eigentümer. Selbst wenn das Grundstück zehnmal verkauft wird, bleibt das Wegerecht bestehen. Das ist der große Vorteil gegenüber schuldrechtlichen Vereinbarungen, die nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern gelten. (Quelle: § 1018 BGB, Stand: 2025 – dingliche Wirkung ist zentrales Merkmal.)
Nach all diesen Erfahrungen und Gesprächen haben wir eine wichtige Lektion gelernt: Nachbarschaftliche Konflikte lassen sich oft durch offene Kommunikation lösen, aber rechtliche Absicherung ist trotzdem wichtig. Vertrauen ist gut, Grundbucheintrag ist besser. Wer langfristig planen möchte, sollte nicht auf mündliche Absprachen bauen, sondern klare, schriftliche, notariell beurkundete und im Grundbuch eingetragene Vereinbarungen treffen. Das mag zunächst bürokratisch und teuer klingen, erspart aber später oft großen Ärger.
Heute, mehr als ein Jahr nach dem Vorfall, läuft alles reibungslos. Das Wegerecht ist eingetragen, die Nachbarn sind zufrieden, wir können den Weg nutzen, wie wir es brauchen. Wir haben gelernt, dass Grundstücksrecht komplex ist, aber nicht unverständlich. Und wir haben gelernt, dass gute Nachbarschaft auf zwei Säulen ruht: gegenseitigem Respekt und klaren Regeln. Beides gehört zusammen.
Abschließend möchten wir noch einen Blick auf die europäische Dimension werfen. Die Europäische Union hat in den letzten Jahren verschiedene Richtlinien erlassen, um den Eigentumsschutz und die Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr zu stärken. Auch wenn Grundbuchrecht primär national geregelt ist, gibt es zunehmend Bestrebungen, grenzüberschreitende Grundstücksgeschäfte zu erleichtern und Standards zu harmonisieren. Für uns in Deutschland bedeutet das: Das Grundbuchsystem bleibt stabil und verlässlich, und es wird zunehmend digitaler und transparenter. (Quelle: Europäisches Parlament, Eigentumsschutz und Grundbuchrecht, Stand: 2025 – Harmonisierung ist langfristiges Ziel.) [europa.eu]
✅ Wegerecht einrichten – 6 Steps
- Grundbuchauszug prüfen – Aktuellen Auszug anfordern und prüfen, ob bereits ein Wegerecht eingetragen ist.
- Gespräch suchen – Nachbarn ansprechen, Situation erklären, gemeinsame Lösung finden.
- Details schriftlich festhalten – Welcher Weg? Welche Nutzung? Welche Zeiten? Wer trägt Kosten?
- Notartermin vereinbaren – Notariellen Vertrag aufsetzen lassen, der alle Punkte regelt.
- Grundbucheintrag beantragen – Notar beantragt Eintragung beim Grundbuchamt.
- Ausgleichszahlung klären – Optional: Einmalige Entschädigung an Nachbarn vereinbaren.
Musterbrief: Anfrage bei Nachbarn wegen Wegerecht
Sehr geehrte Familie [Name],
wie Sie vielleicht wissen, nutzen wir seit einigen Jahren einen Weg über Ihr Grundstück, um zu unserer Zufahrt zu gelangen. Bisher geschah dies mit freundlicher Erlaubnis des vorherigen Eigentümers.
Gerne würden wir mit Ihnen besprechen, ob wir diese Regelung fortführen können – idealerweise durch eine schriftliche Vereinbarung oder eine Eintragung im Grundbuch. Wir sind offen für Ihre Vorschläge und auch bereit, eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Könnten wir uns zeitnah zu einem Gespräch treffen? Wir würden uns sehr freuen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name, Unterschrift]
💬 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Entsteht ein Wegerecht automatisch, wenn ich einen Weg jahrelang nutze?
Nein, in Deutschland entsteht ein Wegerecht nicht automatisch durch Nutzung. Anders als in manchen anderen Ländern gibt es hier kein „Gewohnheitsrecht" für Wege. Selbst wenn man einen Weg 20 oder 30 Jahre nutzt, entsteht daraus kein rechtlich bindendes Wegerecht – es sei denn, die sehr strengen Voraussetzungen der Ersitzung nach § 900 BGB sind erfüllt, was praktisch kaum vorkommt. Ein Wegerecht muss im Grundbuch eingetragen sein, um dauerhaft zu gelten. (Quelle: § 1018 BGB sowie § 900 BGB, Stand: 2025 – Ersitzung ist extrem selten.)
Eine weitere häufige Frage lautet: Kann ein Wegerecht wieder gelöscht werden?
Ja, aber nur mit Zustimmung beider Beteiligten oder durch gerichtliche Entscheidung. Wenn beide Grundstückseigentümer sich einig sind, können sie das Wegerecht notariell aufheben und die Löschung im Grundbuch beantragen. Einseitig kann ein eingetragenes Wegerecht nicht gelöscht werden. In seltenen Fällen kann ein Gericht die Löschung anordnen – etwa wenn das Wegerecht seinen Zweck verloren hat oder wenn es aus anderen Gründen unzumutbar geworden ist. (Quelle: § 875 BGB sowie Grundbuchordnung, Stand: 2025 – Löschung erfordert Mitwirkung beider Seiten.)
Und schließlich: Was kostet es, ein Wegerecht ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Die Kosten setzen sich zusammen aus Notarkosten und Grundbuchgebühren. Bei einem typischen Wegerecht liegen die Gesamtkosten zwischen 500 und 1.200 Euro, je nach Wert der Dienstbarkeit und Aufwand. Hinzu kommen eventuell Anwaltskosten, falls man rechtliche Beratung in Anspruch nimmt. Auch eine Ausgleichszahlung an den Nachbarn kann anfallen, die ist aber freiwillig und Verhandlungssache. (Quelle: GNotKG sowie Grundbuchordnung, Stand: 2025 – Kosten richten sich nach Geschäftswert.)