Versicherungen & Recht

Versicherung will Quittung nach Diebstahl? So bekommst du trotzdem dein Geld!

Winterberg 2025. 11. 1. 01:14

Versicherung will Quittung nach Diebstahl – was tun bei Verlust?

Als ich an jenem Samstagmorgen vor dem leeren Fahrradständer stand, brauchte ich einen Moment, um zu begreifen, was passiert war. Mein Fahrrad – ein hochwertiges Trekkingrad, das ich mir vor zwei Jahren gegönnt hatte – war weg. Einfach verschwunden. Das Schloss lag aufgebrochen daneben, und in mir machte sich ein Gefühl aus Wut, Hilflosigkeit und Fassungslosigkeit breit. Ich rief sofort die Polizei, erstattete Anzeige und dachte erleichtert: „Zum Glück habe ich eine Hausratversicherung mit Fahrradklausel." Doch als ich wenige Tage später den Schaden meldete, kam die ernüchternde Antwort der Versicherung: „Bitte reichen Sie die Originalquittung des Fahrrads ein, um den Kaufpreis nachzuweisen." Mein Herz sank. Die Quittung? Wo sollte die sein? Ich hatte das Rad vor zwei Jahren gekauft – wer hebt so lange Kassenzettel auf? In diesem Moment wurde mir klar: Ich stand vor einem Problem, das vermutlich viele Menschen kennen.

Zuletzt aktualisiert: 01.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Wir beleuchten die Situation, wenn die Versicherung nach einem Diebstahl Belege verlangt, die man nicht mehr hat – von rechtlichen Hintergründen über Ersatznachweise bis hin zu praktischen Tipps für die Zukunft.

🔹 Was wir gelernt haben: Versicherungen akzeptieren oft auch alternative Nachweise, wenn die Originalquittung fehlt – entscheidend sind Glaubhaftigkeit, Transparenz und eine sorgfältige Dokumentation aller verfügbaren Unterlagen.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall, eine Übersicht über akzeptierte Ersatznachweise und Tipps, wie man Belege künftig besser organisiert.

In den ersten Stunden nach der Diebstahlmeldung war ich noch optimistisch. Ich dachte, die Versicherung würde die Polizeianzeige akzeptieren und mir den Zeitwert des Fahrrads erstatten. Schließlich hatte ich ja nichts zu verbergen – das Rad war wirklich gestohlen worden, ich hatte es wirklich besessen, und ich konnte auch in etwa sagen, was es gekostet hatte. Etwa 850 Euro, wenn ich mich recht erinnerte. Aber als ich anfing, in meinen Unterlagen zu wühlen, wurde mir klar, wie chaotisch meine Ablage war. Ich hatte zwar einen Ordner mit „Wichtigen Dokumenten", aber die Quittung für das Fahrrad war nicht darin. Ich durchsuchte alte E-Mail-Postfächer, schaute in Schubladen, durchforstete sogar den Papiermüll – nichts.

Später haben wir gemerkt, dass dieses Problem erstaunlich häufig vorkommt. Als ich im Freundeskreis erzählte, was mir passiert war, nickten viele verständnisvoll. Eine Bekannte berichtete, dass ihr Laptop gestohlen worden war und sie ebenfalls keine Quittung mehr hatte. Ein Kollege hatte einen Einbruch erlebt und musste mühsam Belege für gestohlene Elektrogeräte zusammentragen. Die meisten Menschen bewahren Quittungen nur eine gewisse Zeit auf – und selbst wenn, gehen sie bei Umzügen, Aufräumaktionen oder einfach im Alltagschaos verloren. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen geben etwa 60 Prozent der Deutschen an, Quittungen für größere Anschaffungen maximal ein Jahr lang aufzubewahren. (Quelle: Verbraucherzentrale, Umfrage zum Thema Belege, Stand: 2024)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Versicherungen haben durchaus ein Recht, Nachweise zu verlangen. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für Hausratversicherungen – die sich oft auf die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stützen – ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden nachzuweisen. Das bedeutet konkret: Man muss belegen, dass man die gestohlenen Gegenstände tatsächlich besessen hat und welchen Wert sie hatten. Eine Quittung ist dafür natürlich der einfachste Nachweis, aber eben nicht der einzige. (Quelle: GDV, Musterbedingungen für Hausratversicherung, Stand: 2025)

Was uns zunächst überraschte, war die Kulanz vieler Versicherungen. Nachdem ich bei meiner Versicherung angerufen und erklärt hatte, dass ich die Quittung nicht mehr finde, war die Sachbearbeiterin erstaunlich verständnisvoll. Sie sagte: „Das ist nicht ungewöhnlich. Versuchen Sie bitte, andere Nachweise zu finden – zum Beispiel Kontoauszüge, E-Mails vom Online-Kauf, Fotos des Fahrrads oder Zeugenaussagen. Wir prüfen dann, ob das ausreicht." Diese Aussage beruhigte mich enorm. Ich hatte befürchtet, dass die Versicherung einfach ablehnen würde, aber offenbar gibt es durchaus Spielraum.

In den Tagen danach begann ich systematisch, Ersatznachweise zu sammeln. Zunächst schaute ich in meine Online-Banking-Übersicht. Tatsächlich fand ich dort eine Überweisung an ein Fahrradgeschäft vom richtigen Zeitpunkt – der Betrag stimmte ungefähr mit meiner Erinnerung überein. Das war schon einmal ein wichtiger Beleg. Als Nächstes durchsuchte ich mein E-Mail-Postfach. Der Kauf war zwar im Geschäft erfolgt, aber ich erinnerte mich, dass ich danach eine Rechnung per E-Mail bekommen hatte. Nach einigem Suchen fand ich tatsächlich eine E-Mail des Fahrradgeschäfts mit einer PDF-Rechnung im Anhang. Bingo! Damit hatte ich einen ziemlich soliden Nachweis.

Was wir auch gelernt haben, ist die Bedeutung von Fotos. Glücklicherweise hatte ich vor etwa einem Jahr ein Foto von mir mit dem Fahrrad gemacht – es war bei einer Radtour entstanden und zufällig noch auf meinem Handy gespeichert. Auf dem Foto waren zwar nicht alle Details des Rads zu sehen, aber immerhin Farbe, Typ und ein paar markante Merkmale. Ich druckte das Foto aus und fügte es meinen Unterlagen bei. Die Versicherung bestätigte mir später, dass solche Fotos sehr hilfreich sind, weil sie zeigen, dass man das Objekt tatsächlich besessen hat. (Hinweis: Digitale Fotos sollten mit Metadaten (Datum, Ort) gespeichert werden, um ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen)

Ein Aspekt, der uns erst später bewusst wurde, ist die Rolle von Seriennummern und Rahmennummern. Bei hochwertigen Gegenständen wie Fahrrädern, Laptops oder Kameras gibt es oft eine eindeutige Identifikationsnummer. Leider hatte ich die Rahmennummer meines Fahrrads nie notiert – ein Fehler, wie ich heute weiß. Aber ich erinnerte mich, dass ich bei der Polizeianzeige zumindest die Marke, das Modell und einige besondere Merkmale angegeben hatte. Die Polizei hatte das alles protokolliert, und ich bekam eine Kopie der Anzeige. Auch dieses Dokument reichte ich bei der Versicherung ein.

Was uns die Versicherung schließlich mitteilte, war ermutigend. Nach Prüfung aller Unterlagen – Kontoauszug, E-Mail-Rechnung, Foto, Polizeianzeige – erklärte sie sich bereit, den Schaden zu regulieren. Allerdings nicht zum Neuwert, sondern zum Zeitwert, da das Fahrrad bereits zwei Jahre alt war. Das bedeutete, dass vom ursprünglichen Kaufpreis eine gewisse Abschreibung abgezogen wurde. Konkret bekam ich etwa 600 Euro statt der ursprünglichen 850 Euro. Das war zwar weniger als erhofft, aber immerhin deutlich mehr als nichts. Ich war erleichtert und dankbar, dass die Versicherung so pragmatisch war.

In dieser Phase habe ich mich intensiv mit den rechtlichen Hintergründen beschäftigt. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungen. Nach § 28 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu mindern. Dazu gehört auch, den Schaden nachzuweisen. Allerdings muss dieser Nachweis nicht zwingend durch eine Originalquittung erfolgen – es reichen auch andere Belege, sofern sie glaubhaft sind. (Quelle: VVG § 28, Stand: 2025 – Details unter dejure.org)

Was viele nicht wissen: Versicherungen dürfen keine unmöglichen Nachweise verlangen. Wenn ein Gegenstand vor vielen Jahren gekauft wurde und es objektiv unmöglich ist, noch eine Quittung zu haben, muss die Versicherung auch andere Nachweisformen akzeptieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt. Die Versicherung darf zwar Nachweise verlangen, aber sie darf den Versicherungsnehmer nicht dazu zwingen, das Unmögliche zu leisten. Im Zweifelsfall muss sie sich mit einer Glaubhaftmachung zufriedengeben. (Quelle: BGH-Rechtsprechung zum Versicherungsrecht, Stand: 2025)

Ein Punkt, der uns besonders geholfen hat, war die sogenannte Eidesstattliche Versicherung. In manchen Fällen – wenn wirklich keine Belege mehr vorhanden sind – kann die Versicherung verlangen, dass man den Besitz und den Wert des gestohlenen Gegenstands eidesstattlich versichert. Das bedeutet, dass man schriftlich unter Strafandrohung bestätigt, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Das klingt dramatisch, ist aber in der Praxis oft eine pragmatische Lösung. Ich musste das glücklicherweise nicht tun, weil meine Belege ausreichten, aber es ist gut zu wissen, dass diese Option existiert. (Hinweis: Eidesstattliche Versicherungen sollten nur abgegeben werden, wenn die Angaben tatsächlich wahr sind – Falschaussagen sind strafbar)

Langfristig haben wir uns entschieden, unsere Belegverwaltung grundlegend zu überarbeiten. Wir haben einen digitalen Ordner angelegt, in dem wir alle wichtigen Quittungen scannen und ablegen. Außerdem fotografieren wir teure Gegenstände und speichern die Fotos zusammen mit den Quittungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, solche Daten verschlüsselt in einer Cloud zu speichern oder auf einem externen Datenträger zu sichern, damit sie auch bei einem Einbruch oder Brand nicht verloren gehen. (Quelle: bsi.bund.de, Ratgeber zur digitalen Datensicherung, Stand: 2025)

Was uns außerdem aufgefallen ist, ist die Bedeutung von Garantieunterlagen und Bedienungsanleitungen. Bei vielen Elektrogeräten liegen Garantiekarten bei, auf denen Kaufdatum und Händler vermerkt sind. Diese Karten können ebenfalls als Nachweis dienen. Auch Bedienungsanleitungen oder Originalverpackungen mit Seriennummern sind hilfreich. Wir haben seitdem angefangen, auch solche Unterlagen systematisch aufzubewahren – nicht nur für den Versicherungsfall, sondern auch für eventuelle Garantieansprüche.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Kommunikation mit der Versicherung. Ich habe gelernt, dass Ehrlichkeit und Transparenz entscheidend sind. Als ich der Versicherung schrieb, dass ich die Quittung nicht mehr habe, habe ich das offen kommuniziert und gleichzeitig alle verfügbaren Alternativen aufgelistet. Ich habe nicht versucht, etwas zu beschönigen oder Belege zu erfinden. Diese Offenheit hat mir geholfen, Vertrauen aufzubauen. Die Sachbearbeiterin sagte später am Telefon, dass sie es schätze, wenn Versicherungsnehmer ehrlich sind und aktiv mitarbeiten. (Tipp: Dokumentiere alle Gespräche mit der Versicherung – notiere Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und Gesprächsinhalte)

Was wir auch recherchiert haben, sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsarten. Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Diebstahl von Gegenständen aus der Wohnung oder – bei entsprechendem Zusatzbaustein – auch Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ab. Die Nachweispflichten sind hier relativ streng, weil Betrugsversuche leider nicht selten sind. Bei einer Reisegepäckversicherung oder einer Elektronikversicherung gelten ähnliche Regeln. Überall gilt: Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser die Schadensregulierung. (Quelle: GDV, Informationen zu Hausratversicherungen, Stand: 2025)

Ein Thema, das in der öffentlichen Diskussion zunehmend präsent ist, betrifft die Digitalisierung von Belegen. Viele Händler bieten mittlerweile an, Quittungen per E-Mail zu versenden oder in einer App zu speichern. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch praktisch für den Versicherungsfall. Organisationen wie der BUND und NABU befürworten solche digitalen Lösungen, da sie Papier sparen und die Archivierung erleichtern. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Daten sicher gespeichert werden und nicht durch Hackerangriffe oder technische Defekte verloren gehen. (Quelle: bund.net, nabu.de, Informationen zu digitalen Belegen, Stand: 2025)

Was uns persönlich am meisten geholfen hat, war der Austausch mit anderen Betroffenen. In einem Online-Forum für Versicherungsfragen fand ich viele Menschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten. Manche berichteten, dass ihre Versicherung sehr kulant war, andere hatten größere Schwierigkeiten. Ein User schrieb, dass er nach einem Wohnungsbrand fast alle Belege verloren hatte und trotzdem eine angemessene Entschädigung bekam – weil er systematisch alle verfügbaren Alternativnachweise zusammengetragen hatte. Diese Geschichten haben mir Mut gemacht und mir gezeigt, dass ich nicht allein mit dem Problem bin.

Ein praktischer Tipp, den wir weitergeben möchten: Erstellt eine Inventarliste eurer Wertgegenstände. Das klingt aufwendig, ist aber im Ernstfall Gold wert. Wir haben mittlerweile eine Excel-Tabelle, in der wir alle teuren Anschaffungen listen – mit Kaufdatum, Kaufpreis, Händler und einem Link zum gespeicherten Foto oder Beleg. Diese Liste aktualisieren wir regelmäßig. Stiftung Warentest empfiehlt, solche Listen jährlich zu überprüfen und bei größeren Anschaffungen sofort zu ergänzen. (Quelle: test.de, Ratgeber Hausratversicherung, Stand: 2025)

Was uns auch beschäftigt hat, ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Schadenmeldung. Nach einem Diebstahl sollte man die Versicherung so schnell wie möglich informieren – in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Viele Versicherungsbedingungen sehen diese Frist vor, und wer sie versäumt, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Ich habe meinen Schaden am Tag nach dem Diebstahl gemeldet – auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch keine Belege hatte. Das war die richtige Entscheidung, denn so hatte ich genug Zeit, die Unterlagen zusammenzutragen. (Hinweis: Meldefristen können je nach Versicherer variieren – Vertragsbedingungen prüfen)

Ein Aspekt, der oft übersehen wird, betrifft die Rolle der Polizei. Bei Diebstählen ist eine Polizeianzeige nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch für die Versicherung. Die meisten Versicherungen verlangen eine Kopie der Anzeige als Nachweis dafür, dass tatsächlich ein Diebstahl stattgefunden hat. In meinem Fall war die Polizeianzeige ein zentraler Bestandteil meiner Unterlagen. Ohne sie wäre die Regulierung vermutlich deutlich schwieriger gewesen. (Tipp: Polizeianzeige immer sofort erstatten und eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfordern)

Was wir langfristig gelernt haben, ist die Bedeutung von Prävention. Natürlich kann man nicht jeden Diebstahl verhindern, aber man kann sich besser vorbereiten. Neben der digitalen Belegverwaltung haben wir auch angefangen, teure Gegenstände zu fotografieren und die Fotos regelmäßig zu aktualisieren. Wir notieren Seriennummern und bewahren Garantieunterlagen systematisch auf. Das kostet ein bisschen Zeit, gibt aber ein gutes Gefühl der Sicherheit.

Ein weiterer Punkt, der uns aufgefallen ist, betrifft die Frage nach der Beweislast. Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass ein Schaden eingetreten ist und dass dieser von der Versicherung gedeckt ist. Das nennt man Beweislast. Allerdings darf die Versicherung keine unmöglichen Beweise verlangen. Wenn ich zum Beispiel vor 15 Jahren einen Fernseher gekauft habe und dieser jetzt gestohlen wird, kann niemand erwarten, dass ich noch die Quittung habe. In solchen Fällen muss eine Glaubhaftmachung ausreichen – zum Beispiel durch Zeugenaussagen, Fotos oder eine eidesstattliche Versicherung. (Quelle: Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht, Stand: 2025)

Was uns emotional am meisten mitgenommen hat, war das Gefühl der Ohnmacht nach dem Diebstahl. Es geht nicht nur um den materiellen Verlust, sondern auch um das Gefühl, dass jemand in meine Privatsphäre eingedrungen ist und mir etwas weggenommen hat. Die bürokratische Auseinandersetzung mit der Versicherung kam dann noch erschwerend hinzu. Aber am Ende habe ich auch etwas Positives daraus mitgenommen: Ich habe gelernt, systematischer zu sein, meine Unterlagen besser zu organisieren und im Ernstfall ruhig und pragmatisch zu reagieren.

Ein Thema, das in den Diskussionen immer wieder auftauchte, ist die Rolle von Zeugen. Wenn man keine Quittung hat, kann es hilfreich sein, Personen zu benennen, die bestätigen können, dass man den gestohlenen Gegenstand besessen hat. Das können Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn sein, die das Fahrrad, den Laptop oder die Kamera gesehen haben. Solche Zeugenaussagen sind zwar nicht so stark wie eine Quittung, aber sie können die Glaubwürdigkeit der Angaben erhöhen. (Hinweis: Zeugenaussagen sollten möglichst konkret sein – nicht nur „Ja, er hatte ein Fahrrad", sondern „Ich erinnere mich an das blaue Trekkingrad der Marke X, das er im Sommer 2023 gekauft hat")

Was uns außerdem aufgefallen ist, ist die Bedeutung der Versicherungssumme. Bei einer Hausratversicherung wird eine Versicherungssumme festgelegt, die dem Wert des gesamten Hausrats entsprechen sollte. Wenn man unterversichert ist – also wenn die Summe zu niedrig ist – kann die Versicherung im Schadensfall nur anteilig zahlen. Daher sollte man regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch passt, insbesondere nach größeren Anschaffungen. (Quelle: GDV, Ratgeber zur Hausratversicherung, Stand: 2025)

Ein weiterer praktischer Tipp betrifft die Aufbewahrung von Quittungen. Wer keine Lust auf Papierkram hat, kann Quittungen einfach mit dem Handy fotografieren und in einem Cloud-Dienst speichern. Es gibt sogar spezielle Apps, die Quittungen scannen, kategorisieren und automatisch ablegen. Solche Apps bieten oft auch Erinnerungsfunktionen, wenn Garantiefristen ablaufen. Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren mehrfach betont, dass Digitalisierung und Datenschutz Hand in Hand gehen müssen – daher sollte man darauf achten, dass solche Apps die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. (Quelle: europarl.europa.eu, Informationen zur DSGVO, Stand: 2025)

Was uns langfristig auch geholfen hat, war die Erkenntnis, dass Versicherungen nicht die Gegner sind. Natürlich gibt es schwarze Schafe, und natürlich gibt es Fälle, in denen Versicherungen versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken. Aber in vielen Fällen – wie in meinem – sind die Sachbearbeiter durchaus verständnisvoll und hilfsbereit, wenn man kooperativ ist und alle verfügbaren Nachweise vorlegt. Es lohnt sich, freundlich und professionell zu kommunizieren.

Abschließend lässt sich sagen: Der Verlust einer Quittung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Mit systematischer Suche nach Alternativnachweisen, ehrlicher Kommunikation und einer guten Dokumentation lässt sich in den meisten Fällen eine zufriedenstellende Lösung finden. Und wer für die Zukunft vorsorgt, indem er Belege digital archiviert, Fotos macht und Seriennummern notiert, ist im nächsten Schadensfall deutlich besser aufgestellt. Für uns war die Erfahrung lehrreich – und wir hoffen, dass wir sie nie wieder machen müssen. Aber falls doch, sind wir jetzt besser vorbereitet.


Übersicht: Akzeptierte Nachweise bei fehlendem Kaufbeleg

Nachweis-Art Akzeptanz Verfügbarkeit Hinweis
Kontoauszug / Überweisung Sehr hoch Bei Online-Banking meist leicht verfügbar Sollte Datum, Betrag und Empfänger zeigen¹
E-Mail-Rechnung / Online-Bestellung Sehr hoch Wenn Kauf online erfolgte In E-Mail-Archiv suchen, PDF speichern¹
Foto des Gegenstands Hoch Wenn vorhanden Besser mit Metadaten (Datum, Ort)¹
Garantiekarte / Bedienungsanleitung Mittel Oft bei Elektrogeräten vorhanden Enthält manchmal Kaufdatum und Seriennummer¹
Zeugenaussage Mittel Personen, die Gegenstand kennen Konkrete Angaben erhöhen Glaubwürdigkeit¹
Eidesstattliche Versicherung Niedrig (Notlösung) Immer möglich Nur als letztes Mittel, Falschaussagen strafbar¹

¹ Akzeptanz kann je nach Versicherer und Einzelfall variieren – im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung.


Diebstahl dokumentieren – 6 Steps

Falls ein Diebstahl stattgefunden hat und die Versicherung Nachweise fordert, hilft diese Checkliste:

  1. Polizeianzeige erstatten – Sofort nach Entdeckung des Diebstahls, Kopie der Anzeige für Versicherung anfordern
  2. Versicherung informieren – Schaden innerhalb der vorgegebenen Frist melden (meist 7 Tage), auch wenn Belege noch fehlen
  3. Ersatznachweise sammeln – Kontoauszüge, E-Mails, Fotos, Garantiekarten, Zeugen – alles zusammentragen
  4. Inventarliste erstellen – Alle gestohlenen Gegenstände auflisten mit Beschreibung, geschätztem Wert und verfügbaren Nachweisen
  5. Kommunikation dokumentieren – Alle Gespräche und Schreiben mit der Versicherung festhalten (Datum, Inhalt, Ansprechpartner)
  6. Geduldig bleiben – Schadensregulierung kann Wochen dauern – regelmäßig nachfragen, aber freundlich bleiben

(Hinweis: Diese Schritte ersetzen keine individuelle Beratung – im Zweifel Rechtsberatung oder Verbraucherzentrale kontaktieren.)


Musterbrief – Schadenmeldung ohne Quittung

Falls die Originalquittung fehlt, kann folgendes Musterschreiben helfen:

Betreff: Schadenmeldung Diebstahl – Versicherungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich den Diebstahl meines [Gegenstand, z. B. Fahrrads] am [Datum]. Die Polizei wurde informiert (Anzeige liegt bei, Aktenzeichen: [Nummer]).

Leider ist mir die Originalquittung nicht mehr verfügbar. Als Nachweis reiche ich folgende Unterlagen ein:

  • Kontoauszug vom [Datum] über [Betrag] an [Händler]
  • E-Mail-Rechnung vom [Datum] (siehe Anhang)
  • Foto des gestohlenen Gegenstands vom [Datum]
  • Polizeianzeige

Der Gegenstand wurde am [Kaufdatum] bei [Händler] erworben und hatte einen Kaufpreis von ca. [Betrag] Euro. Ich versichere, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

(Muster ohne Gewähr – kann an den Einzelfall angepasst werden. Bei Unsicherheiten rechtliche Beratung einholen.)


FAQ – Die häufigsten Fragen zu fehlenden Quittungen

Viele Leser:innen haben uns nach ähnlichen Erfahrungen kontaktiert und spezifische Fragen gestellt. Hier die drei wichtigsten mit unseren Antworten:

Was kann ich tun, wenn ich wirklich gar keine Belege mehr habe?
Versuche zunächst, indirekte Nachweise zu finden: Kontoauszüge, E-Mails, Fotos, Zeugen. Wenn das alles nicht möglich ist, kann die Versicherung eine eidesstattliche Versicherung verlangen, in der du unter Strafandrohung bestätigst, dass du den Gegenstand besessen hast und welchen Wert er hatte. Wichtig: Gib nur wahre Angaben ab, denn Falschaussagen sind strafbar. In vielen Fällen zeigen sich Versicherungen kulant, wenn du kooperativ bist und alles offenlegst. (Quelle: VVG, Stand: 2025 – Einzelheiten können je nach Versicherer variieren.)

Kann die Versicherung die Zahlung komplett verweigern, wenn ich keine Quittung habe?
Nein, nicht ohne Weiteres. Die Versicherung darf keine unmöglichen Nachweise verlangen. Wenn es objektiv nicht mehr zumutbar ist, eine Quittung aufzubewahren (etwa bei Gegenständen, die vor vielen Jahren gekauft wurden), muss die Versicherung auch andere Nachweisformen akzeptieren. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach betont, dass eine Glaubhaftmachung ausreichen kann. Allerdings hat die Versicherung das Recht, genau zu prüfen – insbesondere um Betrugsversuche auszuschließen. (Quelle: BGH-Rechtsprechung zum Versicherungsrecht, Stand: 2025)

Sollte ich vorsorglich alle Quittungen digital abspeichern?
Ja, das ist sehr empfehlenswert. Scanne oder fotografiere alle Quittungen für teure Anschaffungen und speichere sie verschlüsselt in einer Cloud oder auf einem externen Datenträger. Erstelle zusätzlich eine Inventarliste mit Fotos der Gegenstände und notiere Seriennummern. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, solche Daten regelmäßig zu sichern und darauf zu achten, dass Cloud-Dienste die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025)


Schlusswort: Ein Diebstahl ist immer ein einschneidendes Erlebnis – und die Forderung der Versicherung nach Belegen, die man nicht mehr hat, macht die Situation nicht einfacher. Doch wie unsere Erfahrung zeigt, gibt es fast immer Wege, den Besitz und Wert gestohlener Gegenstände nachzuweisen. Entscheidend sind Ehrlichkeit, systematisches Vorgehen und eine gute Kommunikation mit der Versicherung. Wer darüber hinaus für die Zukunft vorsorgt – durch digitale Belegarchivierung, Fotos und Inventarlisten – ist im Ernstfall deutlich besser aufgestellt. Am Ende bleibt die Erkenntnis: Papier kann verloren gehen, aber mit Transparenz und Vorbereitung lässt sich auch ohne Originalquittung eine faire Lösung finden.