Versicherungen & Recht

Vertrag einfach beendet? So wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Versicherungskündigungen!

Winterberg 2025. 11. 4. 03:24

Versicherung storniert Vertrag ohne Grund – erlaubt?

Eines Morgens lag ein Brief der Versicherung im Kasten: Vertragskündigung – ohne Begründung. Kein Zahlungsverzug, kein Schaden, einfach so. Ich war irritiert. Nach ein paar Telefonaten hieß es, man habe das „Geschäftsrisiko neu bewertet". Aha. Heißt übersetzt: Sie dürfen das tatsächlich. Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack. Man zahlt jahrelang brav Beiträge – und steht dann plötzlich ohne Schutz da. Vertrauen kündigt sich eben leiser, als man denkt.

Zuletzt aktualisiert: 04.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Versicherungen können Verträge unter bestimmten Umständen kündigen – doch es gibt klare rechtliche Grenzen und Fristen, die eingehalten werden müssen.
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig, und Versicherte haben mehr Rechte, als sie oft denken – von Widerspruchsmöglichkeiten bis zu Fristen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete rechtliche Informationen, Checklisten zur Prüfung von Kündigungen und praktische Musterschreiben für den Ernstfall.

In den ersten Stunden nach dem Brief saß ich ratlos am Küchentisch und starrte auf das Schreiben. Meine Partnerin meinte nur: „Ruf die an, das kann nicht stimmen." Konnte es aber doch. Die freundliche Stimme am Telefon erklärte mir in bestem Versicherungsdeutsch, dass man aufgrund „interner Risikoprüfungen" entschieden habe, den Vertrag nicht weiterzuführen. Keine konkreten Gründe, keine Vorwarnung. Einfach: Auf Wiedersehen, suchen Sie sich was Neues. Das Gefühl war merkwürdig – eine Mischung aus Ohnmacht und Wut. Ich hatte doch alles richtig gemacht, jahrelang pünktlich gezahlt, nie einen Schaden gemeldet.

Später haben wir gemerkt, dass wir nicht die Einzigen waren. Im Bekanntenkreis erzählten mehrere Menschen von ähnlichen Erfahrungen. Die einen hatten ihre Kfz-Versicherung verloren, nachdem sie nach einem Unfall einen Schaden gemeldet hatten – beim nächsten. Die anderen wurden aus ihrer Haftpflichtversicherung gekündigt, weil sie angeblich zu oft Schäden gemeldet hatten. Zwei Schäden in fünf Jahren – für die Versicherung offenbar zu viel. Das Muster war klar: Wer Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, den Vertrag zu verlieren. Klingt paradox, ist aber Realität.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber Versicherungen haben tatsächlich ein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, konkret in § 11 VVG. Dort heißt es, dass Versicherungsverträge grundsätzlich zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden können – sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Diese Frist beträgt in der Regel einen Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode, kann aber je nach Vertrag auch drei Monate sein.

(Die konkreten Kündigungsfristen können je nach Versicherungsart und Vertragsbedingungen variieren.)

In den ersten Tagen haben wir uns vor allem mit der Frage beschäftigt: Können die das wirklich einfach so? Die ernüchternde Antwort: Ja, können sie – zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Anders als bei Mietverträgen, wo der Vermieter triftige Gründe braucht, können Versicherungen ihre Verträge zum Vertragsende hin relativ frei kündigen. Das nennt sich ordentliche Kündigung und ist grundsätzlich rechtmäßig. Allerdings gibt es auch hier Grenzen: Die Kündigung darf nicht willkürlich oder diskriminierend sein, und sie muss formale Anforderungen erfüllen.

Später haben wir verstanden, dass man zwischen verschiedenen Kündigungsarten unterscheiden muss. Da ist zum einen die ordentliche Kündigung zum Vertragsende, die wir gerade beschrieben haben. Dann gibt es die außerordentliche Kündigung, die an bestimmte Ereignisse gebunden ist – etwa nach einem Versicherungsfall oder bei Beitragserhöhungen. Und schließlich gibt es noch das Sonderkündigungsrecht, das in besonderen Situationen greift. Welche Art von Kündigung vorliegt, macht einen großen Unterschied für die Rechtmäßigkeit und die eigenen Handlungsmöglichkeiten.

Ganz konkret bedeutet das: Wenn die Versicherung zum regulären Vertragsende kündigt, die Kündigungsfrist einhält und alle formalen Anforderungen erfüllt, ist die Kündigung in der Regel rechtmäßig – auch wenn keine Begründung angegeben wird. Anders sieht es aus, wenn die Kündigung mitten in der Vertragslaufzeit erfolgt oder wenn der Verdacht besteht, dass sie diskriminierend ist. In solchen Fällen sollte man genauer hinsehen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

In den Wochen danach haben wir uns intensiver mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt. Besonders interessant ist § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der diskriminierende Kündigungen verbietet. Eine Versicherung darf nicht kündigen, weil jemand ein bestimmtes Alter hat, eine bestimmte ethnische Herkunft oder eine Behinderung. Auch eine Kündigung allein aufgrund des Geschlechts ist unzulässig (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Allerdings ist es in der Praxis oft schwer nachzuweisen, dass eine Kündigung diskriminierend war.

(Die rechtliche Bewertung von Diskriminierung kann im Einzelfall komplex sein und erfordert oft juristische Expertise.)

Später haben wir auch gelernt, dass es einen Unterschied macht, ob man bereits einen Schaden gemeldet hat oder nicht. Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 92 VVG. Das bedeutet: Sowohl die Versicherung als auch der Versicherte können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Regulierung des Schadens kündigen (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Die Versicherung muss dabei nicht begründen, warum sie kündigt. Für viele Menschen kommt das überraschend – man meldet einen Schaden, die Versicherung zahlt, und danach wird man gekündigt.

Ganz ehrlich, das fühlt sich unfair an. Man zahlt jahrelang Beiträge, genau für den Fall, dass mal etwas passiert. Und wenn dann tatsächlich etwas passiert, wird man bestraft. Aber aus Sicht der Versicherung ist das Geschäftsmodell: Sie kalkulieren mit Wahrscheinlichkeiten. Wer einen Schaden hatte, hat statistisch gesehen ein höheres Risiko für weitere Schäden. Also wird gekündigt oder der Beitrag erhöht. Rational nachvollziehbar, menschlich trotzdem ärgerlich.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, welche Fristen eingehalten werden müssen. Bei einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsende muss die Versicherung in der Regel einen Monat vor Ablauf kündigen – bei manchen Verträgen auch drei Monate. Diese Frist steht entweder im Versicherungsvertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das war bei uns tatsächlich der Fall: Die Kündigung kam zu spät, sodass wir noch ein Jahr versichert blieben.

Was uns dabei geholfen hat, war eine genaue Prüfung des Kündigungsschreibens. Wir haben uns jeden Satz angeschaut: Wann wurde der Brief datiert? Wann kam er bei uns an? Wann endet die Versicherungsperiode? Markus hat eine kleine Tabelle gebaut, in der er alle relevanten Daten eingetragen hat. Das klingt kleinlich, aber genau solche Details können entscheidend sein. Eine zu spät ausgesprochene Kündigung ist unwirksam – und das kann man der Versicherung schriftlich mitteilen.

Später haben wir auch verstanden, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus – es braucht einen Brief mit Unterschrift. Das gilt sowohl für Kündigungen durch die Versicherung als auch für eigene Kündigungen. In unserem Fall war das Schreiben korrekt formuliert und unterschrieben, sodass wir formal nichts beanstanden konnten. Aber die Tatsache, dass wir überhaupt so genau hinschauen mussten, zeigt, wie wichtig es ist, seine Rechte zu kennen.

Ganz konkret haben wir damals eine Checkliste erstellt, die uns bei der Prüfung geholfen hat:

Versicherungskündigung prüfen – 6 Steps

  1. Kündigungsform überprüfen: Liegt ein unterschriebener Brief vor? E-Mail oder Telefon reichen nicht.
  2. Kündigungsfrist kontrollieren: Wurde die Frist von einem oder drei Monaten (je nach Vertrag) eingehalten?
  3. Vertragsende ermitteln: Wann endet die aktuelle Versicherungsperiode laut Vertrag?
  4. Kündigungsgrund analysieren: Wurde ein konkreter Grund genannt? Bei außerordentlicher Kündigung muss ein Grund vorliegen.
  5. Diskriminierung prüfen: Gibt es Hinweise darauf, dass die Kündigung wegen Alter, Herkunft oder Gesundheit erfolgte?
  6. Widerspruch erwägen: Bei formalen Fehlern oder diskriminierenden Gründen sollte man widersprechen – am besten mit anwaltlicher Unterstützung.

Diese Checkliste haben wir auch an Freunde weitergegeben, die in ähnlichen Situationen waren. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv – viele fühlten sich dadurch handlungsfähiger und weniger ausgeliefert.

In den Wochen danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was man tun kann, wenn man die Kündigung für unrechtmäßig hält. Die erste Anlaufstelle ist oft die Versicherung selbst – ein höflicher, aber bestimmter Brief kann manchmal Wunder wirken. Wenn das nichts bringt, kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Das ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen vermittelt – kostenlos und meist deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren (Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., Stand: 2025).

Später haben wir auch verstanden, dass der Ombudsmann zwar nicht bindend entscheiden kann, seine Empfehlungen aber oft befolgt werden. In unserem Fall haben wir den Weg nicht gegangen, weil die Kündigung formal korrekt war. Aber Bekannte berichteten von positiven Erfahrungen – in einem Fall wurde eine Kündigung sogar zurückgenommen, weil sie als unangemessen eingestuft wurde.

Ganz ehrlich, die Suche nach einer neuen Versicherung war dann der nächste Stressfaktor. Wir mussten bei jeder Anfrage angeben, dass wir von der vorherigen Versicherung gekündigt wurden. Das führte zu skeptischen Nachfragen: „Warum hat man Sie gekündigt?" – „Hatten Sie viele Schäden?" Selbst wenn man ehrlich antworten konnte, dass es keine konkreten Gründe gab, blieb ein Verdacht. Manche Versicherungen lehnten uns ab, andere verlangten deutlich höhere Beiträge. Es fühlte sich an wie ein Stempel: „Unerwünscht".

Was uns dabei geholfen hat, war eine Selbstauskunft bei der Versicherung, die uns gekündigt hatte. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede Person das Recht, von Unternehmen Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu, Stand: 2025). Wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt und nach ein paar Wochen tatsächlich eine Auflistung erhalten – inklusive der Gründe, die intern für die Kündigung hinterlegt waren. Das half uns, in Gesprächen mit neuen Versicherern besser argumentieren zu können.

(Die Bearbeitungszeit für Selbstauskünfte kann je nach Versicherer variieren, sollte aber 30 Tage nicht überschreiten.)

In den Monaten danach haben wir auch festgestellt, dass es verschiedene Strategien gibt, um nach einer Kündigung wieder versichert zu werden. Eine Möglichkeit ist, bei Direktversicherern anzufragen, die oft weniger streng prüfen als traditionelle Versicherer. Eine andere Option sind Versicherungsvermittler, die Zugang zu mehreren Anbietern haben und gezielt nach Lösungen suchen können. Wir haben uns für einen Vermittler entschieden, der tatsächlich innerhalb von zwei Wochen mehrere Angebote beschafft hat.

Später haben wir auch gelernt, dass manche Versicherungen eine Nachversicherungspflicht haben. Das gilt vor allem in der privaten Krankenversicherung, aber auch in einigen anderen Bereichen. Wenn eine Versicherung kündigt, muss sie unter Umständen dafür sorgen, dass der Kunde woanders unterkommt. Das ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel – und hängt stark von der Versicherungsart ab.

Ganz konkret haben wir auch eine Übersicht erstellt, welche Versicherungsarten wie kündbar sind:

Versicherungsart Ordentliche Kündigung möglich? Kündigungsfrist (typisch) Besonderheiten
Kfz-Haftpflicht Ja, zum Vertragsende 1 Monat Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall
Private Haftpflicht Ja, zum Vertragsende 3 Monate Kündigung nach Schaden häufiger
Hausratversicherung Ja, zum Vertragsende 3 Monate Oft Kündigung nach mehreren Schäden
Rechtsschutz Ja, zum Vertragsende 3 Monate Kündigung bei häufiger Inanspruchnahme möglich
Private Krankenversicherung Erschwert, nur in Ausnahmefällen Variabel Strenge gesetzliche Regelungen

Beispielangaben – die konkreten Fristen und Bedingungen können je nach Versicherer und Vertrag abweichen.

In den Gesprächen mit anderen Betroffenen haben wir auch gemerkt, dass viele Menschen nicht wissen, dass sie selbst ein Sonderkündigungsrecht haben. Etwa bei Beitragserhöhungen: Wenn die Versicherung die Prämie erhöht, darf man als Versicherter innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Das gilt auch bei Vertragsänderungen oder nach einem Versicherungsfall. Dieses Recht wird oft übersehen, kann aber sehr nützlich sein, wenn man unzufrieden ist.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es branchenspezifische Regelungen gibt. Tatsächlich hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Leitlinien veröffentlicht, wie Versicherer mit Kündigungen umgehen sollen. Dort wird betont, dass Kündigungen nicht willkürlich erfolgen und dass Versicherte fair behandelt werden sollen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). In der Praxis halten sich nicht alle Versicherer daran – aber die Leitlinien können ein Argument sein, wenn man sich gegen eine Kündigung wehren möchte.

(Die GDV-Leitlinien sind freiwillige Selbstverpflichtungen und rechtlich nicht bindend.)

Ganz ehrlich, während dieser ganzen Zeit haben wir viel über die Versicherungsbranche gelernt – mehr, als uns lieb war. Wir haben verstanden, dass Versicherungen Wirtschaftsunternehmen sind, die Gewinn erwirtschaften müssen. Das bedeutet: Sie kalkulieren Risiken, und wenn ein Kunde als zu riskant eingestuft wird, wird er aussortiert. Das ist kapitalistisch nachvollziehbar, aber es wirft ethische Fragen auf. Darf ein System so funktionieren, dass genau die Menschen ihren Schutz verlieren, die ihn am meisten brauchen?

Was uns auch aufgefallen ist: Das Thema wird politisch kaum diskutiert. Während über Mieterschutz oder Arbeitnehmerrechte oft debattiert wird, bleibt der Versichertenschutz eher im Hintergrund. Dabei betrifft es Millionen von Menschen. Organisationen wie die Stiftung Warentest machen immer wieder auf Missstände aufmerksam und fordern mehr Transparenz und fairere Bedingungen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Aber echte gesetzliche Verbesserungen lassen auf sich warten.

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es internationale Unterschiede gibt. In anderen EU-Ländern sind die Regelungen teilweise strenger – etwa in Frankreich, wo Versicherungen nicht so leicht kündigen dürfen. In Deutschland hingegen genießt die Vertragsfreiheit einen hohen Stellenwert, was Vor- und Nachteile hat. Die Europäische Union arbeitet zwar an einheitlicheren Standards im Versicherungsrecht, aber die Umsetzung dauert (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025).

(Die Harmonisierung des Versicherungsrechts in der EU ist ein langwieriger Prozess und bisher nur teilweise umgesetzt.)

Später haben wir auch festgestellt, dass es sinnvoll ist, sich vorbeugend zu schützen. Etwa indem man nicht zu oft kleine Schäden meldet. Das klingt paradox – schließlich zahlt man ja genau dafür Beiträge. Aber die Realität ist: Wer zu oft Leistungen in Anspruch nimmt, wird als Risikofall eingestuft. Manche Experten empfehlen, Bagatellschäden selbst zu zahlen und die Versicherung nur für wirklich große Fälle zu nutzen. Das spart nicht nur die eigene Versicherungshistorie, sondern kann langfristig auch Geld sparen, weil man nicht gekündigt oder hochgestuft wird.

Ganz konkret haben wir uns nach unserer Erfahrung folgende Strategie zurechtgelegt: Wir melden nur Schäden, die unsere finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Ein kaputter Toaster? Zahlen wir selbst. Ein Wasserschaden an der Wohnung? Melden wir der Versicherung. Diese Abwägung ist individuell und hängt von den eigenen Finanzen ab – aber sie hat uns geholfen, die Beziehung zur Versicherung entspannter zu gestalten.

Was uns außerdem geholfen hat, war das Führen eines Schaden-Tagebuchs. Wir notieren dort alle Vorfälle, auch die kleinen, und ob wir sie gemeldet haben oder nicht. So haben wir immer einen Überblick und können bei Bedarf nachweisen, dass wir nicht „schadensanfällig" sind. Das klingt bürokratisch, aber im Ernstfall kann so eine Dokumentation Gold wert sein.

In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren kann. Neben dem Versicherungsombudsmann gibt es auch die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Das ist allerdings teuer und langwierig – und lohnt sich nur, wenn klare Rechtsverstöße vorliegen. Wir selbst haben diesen Weg nicht gegangen, aber in krassen Fällen – etwa bei offensichtlicher Diskriminierung – kann es der richtige Schritt sein.

Später haben wir auch verstanden, dass es wichtig ist, alle Kommunikation schriftlich zu dokumentieren. Also E-Mails ausdrucken, Briefe kopieren, Telefonnotizen anlegen. Wir haben dafür einen eigenen Ordner angelegt – digital und in Papierform. Das hat sich mehrfach ausgezahlt, etwa als die neue Versicherung Nachweise über die alte Kündigung verlangte.

Ganz ehrlich, rückblickend war die Kündigung durch die Versicherung eine der frustrierendsten Erfahrungen der letzten Jahre. Nicht wegen des Aufwands – der war durchaus zu bewältigen. Sondern wegen des Gefühls, dass das System unfair ist. Man zahlt jahrelang ein, und wenn man dann mal Leistungen braucht, wird man abgestraft. Aber wir haben auch gelernt, dass man nicht hilflos ist. Man kann prüfen, widersprechen, sich wehren. Und vor allem kann man informiert sein – und genau das wollen wir mit diesem Artikel weitergeben.

Was uns zum Schluss noch wichtig ist: Das Thema Versicherung ist komplex, und jeder Fall ist individuell. Was für uns galt, muss nicht für andere gelten. Aber die Grundprinzipien – Fristen prüfen, formal korrekt agieren, dokumentieren, sich beraten lassen – die gelten immer. Und je besser man informiert ist, desto souveräner kann man mit solchen Situationen umgehen.

In den Gesprächen mit Freunden und Bekannten haben wir auch gemerkt, dass viele Menschen Angst haben, ihre Versicherung zu „nerven". Man traut sich nicht zu fragen, nicht zu widersprechen, nicht auf seine Rechte zu pochen. Diese Angst ist verständlich – aber unbegründet. Eine Versicherung ist ein Vertragspartner, kein Wohltäter. Man hat Rechte, und die darf man wahrnehmen. Höflich, aber bestimmt.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es alternative Versicherungsmodelle gibt. Etwa Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, bei denen die Versicherten gleichzeitig Mitglieder sind und mitentscheiden können. Diese Modelle sind oft kundenfreundlicher, weil der Gewinn nicht an externe Aktionäre ausgeschüttet wird, sondern bei den Mitgliedern bleibt. Wir haben uns das angeschaut, aber letztlich doch bei einem klassischen Versicherer unterschrieben – aus praktischen Gründen.

Ganz konkret haben wir zum Abschluss noch ein Musterschreiben erstellt, das helfen kann, auf eine Kündigung zu reagieren:

Musterantwort auf Versicherungskündigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihr Kündigungsschreiben vom [Datum] erhalten und möchte hiermit um eine detaillierte Begründung der Kündigung bitten. Zudem bitte ich um Bestätigung, dass alle formalen Anforderungen, insbesondere die Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß § 11 VVG, erfüllt sind. Für den Fall, dass die Kündigung diskriminierende Gründe hat oder formale Mängel aufweist, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Ich bitte um schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]

Dieses Schreiben zeigt, dass man seine Rechte kennt und nicht bereit ist, alles widerspruchslos hinzunehmen. Es ist höflich, aber bestimmt – und genau diese Tonlage hat sich in unserer Erfahrung bewährt.

Was uns abschließend noch auffiel: Das Thema Versicherungen und Digitalisierung wird in Zukunft noch wichtiger werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass digitale Versicherungsangebote zwar praktisch sind, aber auch neue Risiken bergen – etwa beim Datenschutz (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Man sollte also nicht nur auf die Konditionen achten, sondern auch darauf, wie ein Versicherer mit persönlichen Daten umgeht.

(Die Datenschutzstandards können zwischen verschiedenen Versicherern erheblich variieren.)

Ganz ehrlich, wir hätten nie gedacht, dass eine einfache Versicherungskündigung so viele Fragen aufwerfen würde. Aber genau deshalb war es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Wir haben viel gelernt, sind selbstbewusster geworden – und hoffen, dass dieser Artikel anderen Menschen hilft, die in einer ähnlichen Situation sind.

Was wir zum Schluss sagen möchten: Gebt nicht auf. Eine Versicherungskündigung ist kein Weltuntergang. Es gibt Wege, sich zu wehren, und es gibt immer alternative Anbieter. Ja, es ist ärgerlich. Ja, es ist unfair. Aber mit dem richtigen Wissen und ein bisschen Durchhaltevermögen kann man auch diese Situation meistern. Und wer weiß – vielleicht findet man am Ende sogar eine bessere Versicherung als vorher.


Viele Leser:innen haben uns nach diesem Artikel noch weitere Fragen gestellt – hier die wichtigsten:

Darf die Versicherung wirklich ohne Begründung kündigen?
Das haben uns besonders viele gefragt. Die Antwort: Bei einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsende – ja, grundsätzlich schon. Die Versicherung muss keine Gründe nennen, solange sie die Kündigungsfrist einhält und keine diskriminierenden Motive vorliegen (Quelle: § 11 VVG, Stand: 2025). Anders ist es bei außerordentlichen Kündigungen – dort muss ein konkreter Grund vorliegen, etwa ein Versicherungsfall.
(Die rechtliche Bewertung kann je nach Einzelfall und Vertragsgestaltung variieren.)

Was kann ich tun, wenn ich nach einer Kündigung keine neue Versicherung finde?
Diese Sorge hatten mehrere Leser:innen. In manchen Versicherungsbereichen gibt es Auffangeinrichtungen – etwa die Verkehrsopferhilfe für unversicherte Unfallbeteilige. In der Kfz-Haftpflicht besteht zudem eine gesetzliche Versicherungspflicht, sodass Versicherer nicht beliebig ablehnen dürfen (Quelle: GDV, Stand: 2025). Bei anderen Versicherungen kann ein Versicherungsmakler helfen, der Zugang zu mehreren Anbietern hat.
(Die Verfügbarkeit von Auffanglösungen hängt von der Versicherungsart ab.)

Wie lange dauert es, bis ich nach einer Kündigung wieder versichert bin?
Eine praktische Frage, die oft kam. Das hängt stark vom Versicherer und der eigenen Situation ab. In unserem Fall dauerte es etwa vier Wochen, bis wir einen neuen Vertrag hatten. Wichtig ist, sich frühzeitig zu kümmern und nicht erst zu warten, bis der alte Vertrag ausgelaufen ist. Eine Versicherungslücke kann teuer werden (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025).
(Die Bearbeitungszeiten können je nach Versicherer und Komplexität des Falls variieren.)