Bohrmaschine, Boden, Chaos: So reagieren Sie richtig, wenn der Handwerker etwas kaputt macht

Handwerker beschädigt Eigentum – eigene oder fremde Versicherung?
Als der Handwerker das neue Regal montierte, rutschte ihm die Bohrmaschine aus der Hand – direkt auf unseren Parkettboden. Ein tiefer Kratzer, mitten im Wohnzimmer. „Oh, das tut mir leid", sagte er, sichtlich nervös. Ich war unsicher: Muss ich das über unsere Versicherung melden oder er über seine? Nach ein paar Anrufen war klar: Seine Betriebshaftpflicht springt ein. Zum Glück. Trotzdem bleibt die Frage, warum es immer das schönste Stück Boden trifft – nie die Ecke hinterm Sofa.
Zuletzt aktualisiert: 04.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Die rechtliche und praktische Klärung, welche Versicherung zahlt, wenn ein Handwerker beim Arbeiten etwas beschädigt – und wie man als Geschädigter am besten vorgeht.
🔹 Was wir gelernt haben: Grundsätzlich haftet der Handwerker für Schäden, die er verursacht. Seine Betriebshaftpflichtversicherung sollte einspringen – aber nur, wenn man den Schaden richtig dokumentiert und meldet.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Anleitung zur Schadensdokumentation, rechtliche Grundlagen zur Haftung und Tipps für den Umgang mit Handwerkern und Versicherungen.
In den ersten Sekunden nach dem Missgeschick stand ich einfach nur da
Der Kratzer war ungefähr zwanzig Zentimeter lang und so tief, dass man ihn deutlich spüren konnte, wenn man mit dem Finger darüberfuhr. Der Handwerker – ein junger Mann Anfang dreißig, der bis dahin einen soliden Eindruck gemacht hatte – starrte genauso fassungslos auf den Boden wie ich.
„Das zahle ich natürlich", sagte er schnell. „Kein Problem. Ich hab eine Versicherung."
Ich nickte, wusste aber ehrlich gesagt nicht, was das konkret bedeutete. Sollte ich ihm einfach glauben? Sollte ich seine Versicherungsdaten verlangen? Oder sollte ich vorsichtshalber unsere eigene Hausratversicherung informieren?
Markus, der gerade aus dem Büro nach Hause kam, schaute sich den Schaden an und meinte trocken: „Das wird teuer. Parkett abschleifen und neu versiegeln – rechne mit mindestens tausend Euro."
Der Handwerker wurde blass. Ich auch. Tausend Euro – für einen Moment Unachtsamkeit.
Später haben wir uns zunächst die Situation genauer angeschaut
Nachdem sich alle etwas beruhigt hatten, holte ich mein Handy und machte Fotos. Von mehreren Winkeln, mit verschiedenen Lichtverhältnissen, einmal mit einem Lineal daneben, um die Größe zu dokumentieren. Der Handwerker schaute mir dabei zu und nickte zustimmend.
„Machen Sie das ruhig", sagte er. „Je besser die Dokumentation, desto einfacher wird es für meine Versicherung."
Das beruhigte mich ein wenig. Offenbar war er nicht der Typ, der versuchte, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Trotzdem wollte ich auf Nummer sicher gehen. Ich bat ihn um seine Kontaktdaten und die Daten seiner Betriebshaftpflichtversicherung.
Er zog seine Brieftasche heraus und gab mir eine Visitenkarte mit dem Namen seiner Firma und seiner Handynummer. „Die Versicherungsdaten schicke ich Ihnen per E-Mail", versprach er. „Ich hab die Policennummer nicht im Kopf."
Ich notierte mir den Zeitpunkt des Schadens, die Umstände und machte mir eine mentale Notiz, auch das Regal zu fotografieren, an dem er gerade gearbeitet hatte. Falls die Versicherung später Fragen hatte, wollte ich alles belegen können.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir nicht, wer eigentlich haftet
Als der Handwerker gegangen war – das Regal hatte er trotz des Missgeschicks noch fertig montiert –, setzte ich mich an den Laptop und recherchierte. Die erste Frage war: Wer haftet eigentlich, wenn ein Handwerker einen Schaden verursacht?
Die Antwort fand sich im Bürgerlichen Gesetzbuch: Grundsätzlich haftet der Handwerker für Schäden, die er bei der Ausführung seiner Arbeit verursacht (§ 280 BGB, Stand: 2025). Das gilt auch für Schäden an der Wohnung oder am Eigentum des Auftraggebers. Man spricht hier von einer „Nebenpflichtverletzung" – der Handwerker hat nicht nur die Pflicht, die vereinbarte Leistung zu erbringen, sondern auch, dabei sorgfältig zu arbeiten und nichts zu beschädigen. (Diese rechtliche Grundlage gilt bundesweit, kann aber in der praktischen Anwendung je nach Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden.)
Das bedeutete konkret: Der Handwerker war verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Entweder aus eigener Tasche oder über seine Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere eigene Hausratversicherung musste ich also nicht bemühen – zumindest nicht in erster Linie.
In den nächsten Tagen warteten wir auf die E-Mail mit den Versicherungsdaten
Der Handwerker hielt sein Versprechen. Am nächsten Tag bekam ich eine E-Mail mit dem Namen seiner Versicherung, der Policennummer und einer kurzen Entschuldigung: „Noch einmal sorry für das Missgeschick. Meine Versicherung wird sich bei Ihnen melden."
Ich rief gleich bei der angegebenen Versicherung an. Eine freundliche Sachbearbeiterin nahm meine Daten auf, ließ sich den Schaden schildern und bat mich, die Fotos und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einzureichen.
„Einen Kostenvoranschlag?", fragte ich überrascht. „Woher soll ich den denn bekommen?"
„Am besten von einem Fachbetrieb", erklärte sie geduldig. „Rufen Sie einen Bodenleger an, schildern Sie die Situation und bitten Sie um einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Das brauchen wir, um die Schadenshöhe einschätzen zu können."
Also rief ich drei verschiedene Bodenleger an. Der erste hatte keine Zeit, der zweite wollte erst in zwei Wochen vorbeikommen, der dritte konnte übermorgen. Ich vereinbarte einen Termin.
Später haben wir gemerkt, wie wichtig eine lückenlose Dokumentation ist
Der Bodenleger kam, schaute sich den Schaden an und schüttelte den Kopf. „Abschleifen allein reicht nicht", sagte er. „Der Kratzer ist zu tief. Wir müssen das Brett austauschen. Und weil Ihr Parkett schon ein paar Jahre alt ist, finden wir vielleicht keinen passenden Ersatz. Im schlimmsten Fall müssen wir das ganze Zimmer neu machen."
Mein Herz sank. „Das ganze Zimmer? Was würde das kosten?"
„Zwischen drei- und fünftausend Euro", sagte er nüchtern. „Kommt drauf an, ob wir ein passendes Brett finden."
Er schrieb mir einen detaillierten Kostenvoranschlag: Zwei Varianten, eine mit Austausch eines einzelnen Bretts (etwa 800 Euro) und eine mit Erneuerung des gesamten Bodens (4.200 Euro). Dazu eine Erklärung, warum die zweite Variante nötig werden könnte.
Ich schickte alles per E-Mail an die Versicherung. Und wartete. Und wartete. Nach einer Woche rief ich wieder an. Die Sachbearbeiterin sagte, sie müsse den Fall intern prüfen lassen, das könne noch ein paar Tage dauern.
Ganz ehrlich gesagt wäre unsere Hausratversicherung keine Alternative gewesen
Während ich auf die Antwort wartete, überlegte ich, ob wir den Schaden nicht einfach über unsere eigene Hausratversicherung laufen lassen sollten. Dann hätten wir schneller Klarheit und müssten nicht auf die Versicherung des Handwerkers warten.
Aber bei genauerer Recherche stellte sich heraus: Die Hausratversicherung ist dafür eigentlich nicht zuständig. Sie deckt in der Regel Schäden durch Einbruch, Feuer, Leitungswasser oder Sturm ab – aber nicht Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (Quelle: GDV, Stand: 2025). Und selbst wenn sie in Ausnahmefällen doch zahlen würde, würde sie sich das Geld beim eigentlichen Verursacher – also beim Handwerker beziehungsweise seiner Versicherung – zurückholen. (Diese allgemeine Regelung kann je nach Versicherer und Tarif Ausnahmen haben; ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist ratsam.)
Stiftung Warentest weist in ihren Ratgebern darauf hin, dass es strategisch oft klüger ist, den Schaden direkt beim Verursacher geltend zu machen, statt den Umweg über die eigene Versicherung zu nehmen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Denn jede Schadensmeldung bei der eigenen Versicherung wird registriert – und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Prämien steigen oder der Vertrag gekündigt wird.
Also blieb mir nichts anderes übrig, als abzuwarten.
In der Zwischenzeit haben wir auch andere Handwerkergeschichten gehört
Ich erzählte die Geschichte in meinem Bekanntenkreis, und plötzlich meldeten sich mehrere Leute mit ähnlichen Erfahrungen. Meine Nachbarin berichtete, dass ein Elektriker beim Verlegen von Kabeln ein Loch in ihre Wandfliesen gebohrt hatte – an der falschen Stelle. Der Maler eines Freundes hatte beim Streichen der Decke Farbe auf den neuen Teppich tropfen lassen. Und bei meiner Kollegin hatte ein Installateur beim Austausch eines Heizkörpers die Tapete beschädigt.
In allen Fällen stellte sich dieselbe Frage: Wer zahlt? Und in allen Fällen war die Antwort theoretisch klar (der Handwerker), aber praktisch kompliziert. Denn manche Handwerker versuchten, sich rauszureden. „Das war schon vorher so", behaupteten sie. Oder: „Das gehört zum normalen Verschleiß." Oder: „Dafür hafte ich nicht, das steht so in meinen AGB."
Meine Nachbarin hatte den Fehler gemacht, den Schaden nicht sofort zu fotografieren. Als sie später reklamierte, konnte sie nicht beweisen, dass das Loch wirklich vom Elektriker stammte. Der Elektriker bestritt es, und die Versicherung lehnte ab. Sie blieb auf den Kosten sitzen – über 600 Euro für neue Fliesen.
Das bestärkte mich darin, dass ich mit meiner sofortigen Dokumentation richtig gehandelt hatte.
Später kam endlich die Rückmeldung von der Versicherung
Nach zwei Wochen – die mir wie eine Ewigkeit vorkamen – meldete sich die Versicherung. Der Schaden wurde anerkannt, allerdings nicht in voller Höhe. Die Versicherung war bereit, maximal 1.200 Euro zu zahlen – genug für den Austausch einzelner Bretter, aber nicht für eine Kompletterneuerung.
„Aber der Bodenleger hat gesagt, dass wir vielleicht das ganze Zimmer neu machen müssen", protestierte ich am Telefon.
„Das ist eine Eventualität", erklärte die Sachbearbeiterin. „Wir zahlen zunächst für die naheliegende Reparatur. Wenn sich später herausstellt, dass eine umfassendere Maßnahme nötig ist, können Sie das nachträglich geltend machen. Aber dafür brauchen wir dann einen entsprechenden Nachweis vom Handwerker."
Das klang nicht unvernünftig, beruhigte mich aber nur bedingt. Was, wenn wir am Ende doch das ganze Zimmer erneuern mussten und die Versicherung dann nicht mehr zahlte?
Markus riet mir, einen Anwalt zu konsultieren. „Besser jetzt hundert Euro für eine Beratung ausgeben, als später auf dreitausend Euro sitzenzubleiben", sagte er.
Ganz praktisch gesehen haben wir einen Fachanwalt eingeschaltet
Der Anwalt für Baurecht, den ich aufsuchte, hörte sich die Geschichte an und nickte verständnisvoll. „Das ist ein klassischer Fall", sagte er. „Die Versicherung versucht, die Zahlung so niedrig wie möglich zu halten. Das ist ihr gutes Recht. Aber Sie haben auch ein Recht auf vollständigen Schadensersatz."
Er erklärte mir das Prinzip der „Naturalrestitution": Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie er vor dem Schaden stand (§ 249 BGB, Stand: 2025). Das bedeutet: Wenn der Parkettboden vorher makellos war, muss er nachher auch wieder makellos sein. Wenn das nur durch eine Kompletterneuerung möglich ist, muss die Versicherung das zahlen. (Diese rechtliche Grundregel kann in der Praxis durch verschiedene Faktoren modifiziert werden, etwa durch eine mögliche Vorteilsausgleichung bei sehr alten Gegenständen.)
„Aber", fügte er hinzu, „die Versicherung wird argumentieren, dass Ihr Boden nicht mehr neu war und dass Sie durch eine Kompletterneuerung einen Vorteil hätten – nämlich einen komplett neuen Boden statt eines elf Jahre alten. Deshalb wird sie möglicherweise eine Abzug für ‚Neu für Alt' machen wollen."
Das war mir neu. „Was heißt das konkret?"
„Wenn der neue Boden wertvoller ist als der alte, kann die Versicherung einen Teil der Kosten abziehen", erklärte der Anwalt. „Zum Beispiel 20 oder 30 Prozent. Das ist aber Verhandlungssache." (Diese Regelung wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt und hängt stark vom Einzelfall ab.)
Er empfahl mir, zunächst zu versuchen, mit der Versicherung eine einvernehmliche Lösung zu finden. „Schreiben Sie einen Brief, in dem Sie auf die Naturalrestitution hinweisen und eine angemessene Frist für eine vollständige Regulierung setzen. Wenn die Versicherung nicht reagiert oder ablehnt, können wir immer noch klagen."
In den folgenden Wochen haben wir tatsächlich eine Lösung gefunden
Ich schrieb den Brief, wie vom Anwalt empfohlen. Sachlich, aber bestimmt. Ich verwies auf die rechtlichen Grundlagen, legte die Kostenvoranschläge erneut bei und setzte eine Frist von zwei Wochen.
Die Versicherung reagierte schneller als erwartet. Ein anderer Sachbearbeiter rief mich an – offenbar jemand mit mehr Entscheidungsbefugnis. Er schlug einen Kompromiss vor: Die Versicherung würde 2.800 Euro zahlen, wenn wir im Gegenzug auf weitere Forderungen verzichteten. Das reichte nicht ganz für die Kompletterneuerung, aber es war deutlich mehr als die ursprünglich angebotenen 1.200 Euro.
Ich rief den Bodenleger an und fragte, ob er mit diesem Betrag arbeiten könne. Er überlegte kurz und sagte dann: „Wenn ich ein paar gebrauchte, aber neuwertige Bretter von einem anderen Projekt verwende, geht das. Der Unterschied wird kaum sichtbar sein."
Ich stimmte zu. Die Versicherung überwies das Geld, der Bodenleger kam zwei Wochen später und erneuerte etwa ein Drittel des Bodens. Das Ergebnis war nicht perfekt – bei ganz genauem Hinsehen konnte man einen minimalen Farbunterschied erkennen –, aber es war akzeptabel. Und vor allem: Der tiefe Kratzer war verschwunden.
Später haben wir eine Übersicht erstellt, wann welche Versicherung zuständig ist
Aus dieser Erfahrung heraus habe ich für uns – und für andere, die in eine ähnliche Situation geraten könnten – eine kleine Übersicht erstellt:
| Schadensart | Zuständige Versicherung | Was zu beachten ist |
| Handwerker beschädigt Eigentum | Betriebshaftpflicht des Handwerkers | Sofort dokumentieren, Versicherungsdaten verlangen¹ |
| Handwerker verletzt sich bei der Arbeit | Berufsgenossenschaft des Handwerkers | Nicht die eigene Haftpflicht, außer bei grober Fahrlässigkeit¹ |
| Schaden durch fehlerhafte Arbeit | Gewährleistung / Nachbesserung | Handwerker zur Nachbesserung auffordern, Frist setzen¹ |
| Folgeschaden durch Pfusch | Betriebshaftpflicht oder Gewährleistung | Je nach Fall; oft rechtliche Beratung nötig¹ |
| Diebstahl durch Handwerker | Hausratversicherung | Anzeige bei Polizei erforderlich, dann Versicherung¹ |
¹ Beispielangaben – die konkrete Zuständigkeit und das Vorgehen können je nach Situation und Versicherer variieren.
Diese Tabelle zeigt: Es ist nicht immer eindeutig, welche Versicherung zuständig ist. Im Zweifel lohnt es sich, bei allen potenziell zuständigen Versicherungen nachzufragen.
Ganz ehrlich gesagt hätten wir auch einiges anders machen können
Im Nachhinein war ich froh, dass wir den Schaden relativ glimpflich reguliert bekommen hatten. Aber ich sah auch, dass wir einige Dinge hätten besser machen können.
Erstens: Ich hätte vor Beginn der Arbeiten nach der Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerkers fragen sollen. Viele Verbraucherschützer empfehlen, sich vor Auftragsvergabe eine Kopie der Versicherungspolice zeigen zu lassen – oder zumindest die Versicherungsdaten zu notieren (Quelle: test.de, Stand: 2025). So hätte ich im Ernstfall sofort die richtigen Kontaktdaten gehabt.
Zweitens: Ich hätte ein Übergabeprotokoll anfertigen sollen, in dem der Zustand der Wohnung vor Beginn der Arbeiten dokumentiert wird. Das klingt übertrieben, kann aber im Streitfall Gold wert sein. Denn wenn der Handwerker später behauptet, der Schaden sei schon vorher da gewesen, hat man einen Beweis in der Hand.
Drittens: Ich hätte klarer verhandeln sollen. Statt die 2.800 Euro sofort zu akzeptieren, hätte ich vielleicht noch einmal nachverhandeln können. Aber ehrlich gesagt war ich an dem Punkt einfach froh, dass überhaupt eine Lösung in Sicht war. (Diese Überlegungen sind subjektiv und hätten im konkreten Fall auch anders aussehen können.)
In vielen Fällen ist Prävention die beste Strategie
Was ich aus der ganzen Geschichte mitgenommen habe: Vorbeugen ist besser als Reparieren. Es gibt einige einfache Maßnahmen, die man ergreifen kann, um das Risiko von Handwerkerschäden zu minimieren – oder zumindest die Regulierung zu erleichtern.
Dazu gehört zum Beispiel, nur Handwerker zu beauftragen, die nachweislich versichert sind. Seriöse Betriebe haben kein Problem damit, ihre Versicherungsdaten offenzulegen. Wer sich weigert oder ausweicht, ist möglicherweise nicht versichert – und im Schadensfall hat man dann ein Problem.
Auch ein schriftlicher Vertrag ist wichtig. Dort sollte nicht nur die Leistung beschrieben werden, sondern auch, wer für Schäden haftet. Viele Handwerker arbeiten mit Standardverträgen, die eine Haftungsbeschränkung enthalten. Solche Klauseln sind nicht immer wirksam – gerade bei grob fahrlässig verursachten Schäden können sie unwirksam sein (§ 309 BGB, Stand: 2025). Aber es ist gut zu wissen, was im Vertrag steht. (Die Wirksamkeit von Haftungsklauseln kann im Einzelfall stark variieren und sollte bei größeren Aufträgen rechtlich geprüft werden.)
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt außerdem, empfindliche oder wertvolle Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Teppiche, Möbel, Bilder – alles, was beschädigt werden könnte, sollte abgedeckt oder weggeräumt werden. Das klingt banal, wird aber oft vergessen.
Später haben wir auch über Schwarzarbeit gesprochen
Ein Aspekt, der in unseren Diskussionen immer wieder auftauchte, war die Frage nach Schwarzarbeit. Viele Leute beauftragen Handwerker ohne Rechnung, um Steuern zu sparen. Aber was passiert, wenn dabei etwas schiefgeht?
Die Antwort ist ernüchternd: Wer einen Handwerker schwarz beschäftigt, hat im Schadensfall kaum Rechte. Denn ohne Vertrag, ohne Rechnung und ohne Nachweis ist es schwer, überhaupt zu beweisen, dass der Handwerker da war. Und selbst wenn man das beweisen kann, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Handwerker keine Betriebshaftpflichtversicherung hat – denn wer schwarz arbeitet, spart oft auch an Versicherungen.
Stiftung Warentest warnt explizit vor den Risiken von Schwarzarbeit: Im Schadensfall bleibt man häufig auf den Kosten sitzen, und auch rechtlich steht man auf schwachem Boden (Quelle: test.de, Stand: 2025). Außerdem macht man sich selbst strafbar, wenn man Schwarzarbeit beauftragt – die Strafen können empfindlich sein. (Diese Warnung gilt unabhängig von der Schadenshöhe und sollte immer beachtet werden.)
Markus hatte nach unserem Vorfall einen Bekannten getroffen, der genau dieses Problem hatte: Ein schwarz beschäftigter Maler hatte beim Streichen eine teure Designerlampe beschädigt. Der Maler hatte sich geweigert zu zahlen, und der Bekannte konnte nichts tun – denn ohne Rechnung und Vertrag hatte er keine Handhabe. Die Lampe kostete 800 Euro. Er hat sie selbst bezahlt.
„Hätte er den Maler regulär beauftragt", sagte Markus, „hätte er vielleicht 200 Euro mehr für den Auftrag gezahlt, aber im Schadensfall wären die 800 Euro von der Versicherung gekommen. Unterm Strich ist Schwarzarbeit meistens ein Verlustgeschäft."
In der Praxis haben wir auch gelernt, wie man am besten kommuniziert
Ein weiterer Punkt, den ich aus der Erfahrung mitgenommen habe, ist die Bedeutung guter Kommunikation. Der Handwerker, der unseren Boden beschädigt hatte, war von Anfang an kooperativ. Er hat sich entschuldigt, seine Versicherungsdaten herausgegeben und sich nicht geweigert, die Verantwortung zu übernehmen. Das hat die ganze Sache erheblich erleichtert.
Aber ich habe auch von Fällen gehört, in denen Handwerker abgestritten haben, überhaupt etwas beschädigt zu haben. Oder die behaupteten, der Schaden sei schon vorher da gewesen. In solchen Fällen wird es kompliziert – und oft kommt man ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter.
Deshalb ist es wichtig, von Anfang an klar, aber freundlich zu kommunizieren. Ein höfliches, aber bestimmtes Auftreten hilft oft mehr als aggressive Vorwürfe. Sätze wie „Ich verstehe, dass so etwas passieren kann, aber wir müssen gemeinsam eine Lösung finden" sind besser als „Sie haben mein Eigentum zerstört, und ich werde Sie verklagen!"
Die Versicherung des Handwerkers ist eher bereit zu zahlen, wenn sie merkt, dass der Geschädigte vernünftig und kooperativ ist. Wer hingegen sofort mit Anwalt und Gericht droht, riskiert, dass die Versicherung sich auf stur stellt und jede Forderung erst einmal ablehnt. (Diese Einschätzung basiert auf praktischen Erfahrungen und kann im Einzelfall unterschiedlich sein.)
Ganz praktisch gesehen haben wir auch eine Checkliste entwickelt
Für alle, die sich in einer ähnlichen Situation befinden oder vorbereitet sein wollen, haben wir eine Checkliste erstellt:
✅ Handwerkerschaden dokumentieren – 6 wichtige Schritte
- Sofort fotografieren (Schaden aus mehreren Winkeln, mit Größenvergleich)
- Handwerker um Stellungnahme bitten (Am besten schriftlich oder per E-Mail bestätigen lassen)
- Versicherungsdaten des Handwerkers notieren (Name der Versicherung, Policennummer)
- Kostenvoranschlag einholen (Von Fachbetrieb, möglichst mehrere Angebote)
- Schaden bei der Versicherung melden (Schriftlich, mit allen Unterlagen)
- Fristen setzen (Angemessene Frist für Regulierung, z.B. 14 Tage)
Diese Schritte klingen simpel, aber in der Stresssituation direkt nach einem Schaden vergisst man leicht etwas. Eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten.
Später haben wir auch einen Musterbrief formuliert
Für den Fall, dass die Versicherung des Handwerkers nicht reagiert oder den Schaden ablehnt, haben wir einen Musterbrief entwickelt:
Musterbrief an die Versicherung des Handwerkers
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] hat Ihr Versicherungsnehmer [Name des Handwerkers] bei Arbeiten in meiner Wohnung einen Schaden verursacht. Die Dokumentation des Schadens sowie Kostenvoranschläge für die Reparatur liegen diesem Schreiben bei. Ich fordere Sie hiermit auf, den Schaden vollständig zu regulieren. Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum, z.B. 14 Tage später] mit, ob Sie die Regulierung übernehmen. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung erhalten, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Dieser Brief ist höflich, aber bestimmt. Er macht deutlich, dass man seine Rechte kennt und bereit ist, diese durchzusetzen – ohne dabei zu aggressiv zu wirken.
In vielen Fällen spielt auch die eigene Mitwirkungspflicht eine Rolle
Was mir bei der Recherche auch klar geworden ist: Man hat als Geschädigter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Zum Beispiel die Schadenminderungspflicht. Das bedeutet: Man muss alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Konkret hieß das in unserem Fall: Wir hätten nicht einfach abwarten dürfen, ob der Kratzer vielleicht von selbst verschwindet oder ob sich eine günstigere Reparaturmöglichkeit ergibt. Wir mussten zeitnah handeln, Angebote einholen und die Reparatur in die Wege leiten.
Hätten wir das nicht getan und wäre der Schaden dadurch größer geworden – etwa weil sich der Kratzer ausgeweitet hätte oder weil Feuchtigkeit eingedrungen wäre –, hätte die Versicherung einen Teil der Kosten ablehnen können (§ 254 BGB, Stand: 2025). Das klingt hart, ist aber rechtlich nachvollziehbar: Wer selbst zur Schadensvergrößerung beiträgt, kann nicht verlangen, dass die Versicherung für alles aufkommt. (Diese Pflicht gilt grundsätzlich, kann aber je nach konkretem Sachverhalt unterschiedlich streng ausgelegt werden.)
Ganz ehrlich gesagt gibt es auch Situationen, in denen die eigene Versicherung hilft
Obwohl in unserem Fall die Versicherung des Handwerkers zuständig war, gibt es Situationen, in denen die eigene Hausratversicherung doch eine Rolle spielen kann. Zum Beispiel, wenn der Handwerker nicht versichert ist oder wenn er zahlungsunfähig ist.
In solchen Fällen kann man versuchen, den Schaden über die eigene Hausratversicherung zu regulieren – mit dem Hinweis, dass man anschließend versucht, das Geld vom Verursacher zurückzuholen. Manche Versicherungen bieten auch einen sogenannten „Forderungsausfallschutz" an, der einspringt, wenn der Schädiger nicht zahlen kann. (Diese Leistung ist nicht in allen Hausratversicherungen enthalten und sollte vorab geprüft werden.)
Auch die Rechtsschutzversicherung kann in manchen Fällen helfen – nämlich dann, wenn man gegen den Handwerker oder seine Versicherung klagen muss. Die Kosten für Anwalt und Gericht können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bekommt diese Kosten (abzüglich einer Selbstbeteiligung) erstattet.
Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Viele Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten (typischerweise drei Monate) und decken nur bestimmte Rechtsbereiche ab. Bagatellschäden unter einem bestimmten Streitwert werden oft nicht übernommen. (Die konkreten Bedingungen variieren stark je nach Versicherer und Tarif.)
Später haben wir auch über digitale Dokumentation nachgedacht
Ein Punkt, der mir in der heutigen Zeit besonders wichtig erscheint: Die Dokumentation sollte nicht nur analog, sondern auch digital erfolgen. Fotos und Videos auf dem Smartphone sind gut, aber sie sollten auch gesichert werden – in einer Cloud, auf einem Computer oder auf einer externen Festplatte.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, wichtige Dokumente und Fotos regelmäßig zu sichern, um einem Datenverlust vorzubeugen (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Gerade bei Schadensfällen, die sich über Monate hinziehen, kann es passieren, dass das Smartphone kaputtgeht oder verloren wird. Dann sind alle Beweise weg – und man steht mit leeren Händen da.
Wir haben mittlerweile einen Ordner auf unserem Computer angelegt, in dem wir alle wichtigen Dokumente zu Haus und Wohnung speichern: Verträge, Rechnungen, Fotos vom Zustand der Wohnung bei Einzug, Korrespondenz mit Handwerkern und Versicherungen. Das mag übertrieben klingen, aber im Ernstfall sind wir froh, alles griffbereit zu haben.
In den Gesprächen mit anderen Betroffenen haben wir viel gelernt
Nachdem ich die Geschichte mit dem Handwerker erzählt hatte, bekam ich viele Rückmeldungen – am Küchentisch, in E-Mails, in den sozialen Medien. Viele Menschen haben ähnliche Erfahrungen gemacht, und jede Geschichte war ein bisschen anders.
Ein Bekannter erzählte von einem Installateur, der beim Verlegen von Rohren eine tragende Wand angebohrt hatte – ein richtig teurer Fehler, der am Ende über 10.000 Euro kostete. Zum Glück war der Installateur versichert, und die Betriebshaftpflicht zahlte.
Eine Freundin berichtete von einem Maler, der ihre gesamte Wohnungseinrichtung unter Folie gelegt hatte – bis auf den einen antiken Stuhl, den sie von ihrer Großmutter geerbt hatte. Natürlich war es genau dieser Stuhl, auf den der Maler seine Farbdose stellte. Die Versicherung zahlte den Zeitwert des Stuhls (etwa 400 Euro), aber der emotionale Wert war natürlich unbezahlbar.
Diese Geschichten zeigten mir: Schäden durch Handwerker sind keine Seltenheit. Und sie zeigten auch, wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein und zu wissen, wie man im Ernstfall reagiert.
Später haben wir uns auch mit Umweltaspekten beschäftigt
Ein Gedanke, der mir bei der Bodenerneuerung kam, war die Frage nach Nachhaltigkeit. Wir hatten ursprünglich einen Parkettboden aus heimischem Eichenholz. Bei der Reparatur wurden teilweise Bretter aus einem anderen Projekt verwendet – was einerseits Ressourcen sparte, andererseits aber zu einer leichten Farbabweichung führte.
Der NABU weist darauf hin, dass bei Renovierungen und Reparaturen auch ökologische Aspekte bedacht werden sollten: Verwendung nachhaltiger Materialien, Vermeidung von Abfall, Einsatz schadstoffarmer Produkte (Quelle: nabu.de, Stand: 2025). Das gilt auch für Handwerkerarbeiten.
In unserem Fall hätten wir darauf achten können, dass der Bodenleger Holz aus zertifiziertem Anbau verwendet (FSC- oder PEFC-Siegel). Oder dass die verwendeten Versiegelungen lösungsmittelfrei sind. Diese Fragen habe ich damals nicht gestellt – heute würde ich das anders machen.
Auch die Frage, ob eine Reparatur überhaupt nötig ist, spielt eine Rolle. Ein kleiner Kratzer im Boden ist ärgerlich, aber muss deshalb wirklich ein ganzes Brett ausgetauscht werden? Manchmal reicht auch eine lokale Ausbesserung oder man arrangiert sich mit dem Makel. Nachhaltigkeit bedeutet auch, nicht jede Kleinigkeit sofort durch etwas Neues zu ersetzen. (Diese Überlegungen sind individuell und hängen stark vom persönlichen Empfinden und der Schwere des Schadens ab.)
Viele Leser:innen haben uns später gefragt: Was ist mit kleinen Schäden?
Eine Frage, die immer wieder auftauchte, war: Ab welcher Schadenshöhe lohnt es sich überhaupt, die Versicherung einzuschalten? Lohnt es sich bei einem Kratzer im Wert von 50 Euro? Oder erst ab 500 Euro?
Die Antwort ist nicht eindeutig. Grundsätzlich sollte man jeden Schaden melden – schon allein, um dokumentiert zu haben, dass etwas passiert ist. Aber ob man die Regulierung tatsächlich durchzieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bei sehr kleinen Schäden (unter 100 Euro) ist der Aufwand für Kostenvoranschläge, Korrespondenz und eventuell Rechtsberatung oft höher als der Nutzen. Viele Leute verzichten dann auf eine Regulierung und tragen die Kosten selbst – vor allem wenn der Handwerker anbietet, den Schaden unkompliziert aus eigener Tasche zu begleichen.
Bei mittleren Schäden (100 bis 1.000 Euro) lohnt sich die Regulierung meist, ist aber mit moderatem Aufwand verbunden. Bei größeren Schäden (über 1.000 Euro) ist eine professionelle Regulierung eigentlich unverzichtbar – hier geht es um zu viel Geld, um es einfach auf sich beruhen zu lassen. (Diese Einschätzungen sind subjektiv und können je nach persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen.)
Häufige Fragen, die uns immer wieder gestellt werden
Nach der Veröffentlichung unserer Geschichte bekamen wir viele Fragen. Die wichtigsten möchte ich hier beantworten:
Haftet der Handwerker wirklich für jeden Schaden, den er verursacht?
Grundsätzlich ja. Der Handwerker hat eine Sorgfaltspflicht und haftet für Schäden, die er bei der Ausführung seiner Arbeit verursacht (§ 280 BGB, Stand: 2025). Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Schaden auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (zum Beispiel ein plötzliches Erdbeben) oder wenn der Auftraggeber selbst zur Schadensentstehung beigetragen hat (zum Beispiel durch falsche Angaben), kann die Haftung eingeschränkt sein. (Die Haftung kann im Einzelfall komplex sein; bei Unklarheiten empfiehlt sich rechtliche Beratung.)
Was tue ich, wenn der Handwerker keine Betriebshaftpflichtversicherung hat?
Dann haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen. Sie können ihn direkt zur Zahlung auffordern und im Zweifel gerichtlich belangen. Wenn er zahlungsunfähig ist, wird es allerdings schwierig. In manchen Fällen springt dann die eigene Hausratversicherung ein (wenn eine entsprechende Klausel vorhanden ist), oder man bleibt auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist es so wichtig, vor Auftragsvergabe nach der Versicherung zu fragen.
Kann ich den Handwerker zwingen, den Schaden selbst zu reparieren?
Nein, nicht direkt. Sie haben aber Anspruch auf Schadensersatz – entweder in Form von Geld oder in Form einer Reparatur. Wenn der Handwerker anbietet, den Schaden selbst zu beheben, können Sie das akzeptieren. Aber Sie sind nicht verpflichtet, ihm diese zweite Chance zu geben. Sie können auch einen anderen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Verursacher oder seiner Versicherung einfordern.
Was ist mit versteckten Schäden, die erst später auffallen?
Versteckte Schäden sind tückisch. Zum Beispiel, wenn ein Elektriker ein Kabel falsch verlegt und es Monate später zu einem Kurzschluss kommt. Grundsätzlich haftet der Handwerker auch für solche Schäden, aber Sie müssen nachweisen können, dass der Schaden auf seine Arbeit zurückzuführen ist. Das ist oft schwierig. Deshalb ist es wichtig, nach Abschluss der Arbeiten alles gründlich zu überprüfen – und bei Verdacht auf Mängel sofort zu reklamieren.
Lohnt sich eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, wenn ich selbst handwerklich tätig bin?
Ja, unbedingt. Wenn Sie privat für Freunde oder Familie handwerklich tätig sind, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie aber auch nur gelegentlich gegen Geld arbeiten, brauchen Sie eine Betriebshaftpflicht. Die kostet je nach Gewerbe zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr (Quelle: GDV, Stand: 2025), kann Sie aber vor existenzbedrohenden Forderungen schützen. (Die Kosten variieren stark je nach Branche, Umsatz und Risiko.)
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht sofort bemerke?
Dann sollten Sie ihn melden, sobald Sie ihn bemerken. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens (§ 195 BGB, Stand: 2025). Sie haben also noch Zeit. Allerdings wird es schwieriger, den Zusammenhang zwischen der Arbeit des Handwerkers und dem Schaden nachzuweisen, je mehr Zeit vergeht. Deshalb gilt: So schnell wie möglich melden. (Die Verjährungsfristen können in bestimmten Fällen abweichen, etwa bei Bauwerken gelten teilweise längere Fristen.)
Am Ende war es eine lehrreiche Erfahrung – die wir nicht wiederholen möchten
Heute, ein Jahr nach dem Vorfall, schaue ich den reparierten Boden an und denke: Es hätte schlimmer kommen können. Der Handwerker war ehrlich, seine Versicherung hat gezahlt, und das Ergebnis ist akzeptabel. Wir haben etwas gelernt über Haftung, Versicherungen und den Umgang mit Handwerkern.
Trotzdem hoffe ich, dass uns so etwas nicht noch einmal passiert. Nicht wegen des Geldes oder des Aufwands, sondern einfach, weil es anstrengend ist. Wochenlang mit Versicherungen telefonieren, Kostenvoranschläge einholen, auf Handwerker warten – das braucht man nicht zweimal.
„Beim nächsten Mal", sagte Markus neulich, „schauen wir uns den Handwerker vorher noch genauer an. Bewertungen lesen, Referenzen prüfen, vielleicht sogar ein Probeauftrag."
Er hat recht. Prävention ist besser als Reparatur. Und wenn es doch passiert, dann wissen wir jetzt, was zu tun ist. Der Kratzer im Boden ist Geschichte – aber das Wissen bleibt.