Versicherungen & Recht

Wenn der Zahn wackelt: Der wahre Albtraum auf dem Spielplatz – und was Eltern jetzt tun müssen

Winterberg 2025. 11. 5. 05:56

Als Lenas Zahn am Klettergerüst wackelte – Was Eltern nach einem Spielplatz-Unfall wissen müssen

Es passierte an einem ganz normalen Nachmittag auf dem Spielplatz. Ein lauter Aufschrei, ein Sturz – und plötzlich hielt Lena sich den Mund. Ein kleiner Zahn war angeschlagen, ein bisschen Blut, viel Schreck. Wir waren panisch, sie tapfer. In der Zahnarztpraxis stellte sich heraus: halb so schlimm, nur wackelig. Abends beim Zähneputzen lachte sie schon wieder. Wir dagegen haben gelernt, dass man Ruhe bewahren muss – und dass Kinder meist stärker sind, als man glaubt.

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn Kinder sich beim Spielen einen Zahn anschlagen – von der Ersten Hilfe über die zahnärztliche Versorgung bis zur Abwicklung mit der Versicherung.

🔹 Was wir gelernt haben: Zahnunfälle bei Kindern sind häufiger als gedacht, und mit der richtigen Dokumentation und Versicherung lässt sich vieles regeln – wenn man weiß, worauf es ankommt.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Schritte für den Notfall, Orientierung bei Versicherungsfragen und die Gewissheit, dass die meisten Zahnunfälle glimpflicher ausgehen, als man im ersten Moment befürchtet.

In den ersten Sekunden nach dem Sturz steht die Zeit still. Lena hatte sich an der Kletterstange hochgezogen, rutschte ab und krachte mit dem Gesicht gegen die untere Sprosse. Der Schrei war laut, das Gesicht voller Tränen, und als sie die Hand vom Mund nahm, sahen wir Blut. Mein Mann und ich haben uns einen kurzen Blick zugeworfen – dieser Blick, den alle Eltern kennen, wenn etwas Ernstes passiert ist und man gleichzeitig versucht, Ruhe auszustrahlen. Ich habe Lena sofort auf den Schoß genommen, ihr Gesicht vorsichtig angeschaut und versucht herauszufinden, ob der Zahn noch da war. Er war da. Aber er saß anders als vorher, wirkte irgendwie schief, und die Lippe war aufgeplatzt.

Später haben wir gemerkt, dass wir in diesem Moment instinktiv vieles richtig gemacht haben. Wir haben sie beruhigt, ohne ihr das Gefühl zu geben, dass etwas Dramatisches passiert sei. Wir haben den Mund vorsichtig mit Wasser ausgespült – lauwarmes Wasser aus der Trinkflasche, die wir dabei hatten. Mein Mann hat ein Foto gemacht, einfach um den Zustand festzuhalten, falls wir das später brauchen würden. Und wir haben sofort die zahnärztliche Notdienstnummer herausgesucht. Lena hatte mittlerweile aufgehört zu weinen und interessierte sich mehr für den Eiswagen am Spielplatzrand als für ihren Zahn. Kinder sind in solchen Momenten oft erstaunlich pragmatisch.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht genau, aber Zahnunfälle gehören zu den häufigsten Verletzungen im Kindesalter. Laut aktuellen Zahlen erleiden etwa 30 Prozent aller Kinder bis zum Alter von 16 Jahren mindestens einmal eine Zahnverletzung – oft beim Spielen, beim Sport oder im Straßenverkehr (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Stand: 2025). (Diese Angaben basieren auf Durchschnittswerten und können regional variieren.) Die meisten dieser Unfälle betreffen die oberen Schneidezähne, weil Kinder bei Stürzen reflexartig versuchen, sich mit den Händen abzufangen, und dabei oft das Gesicht nach vorne kippt. Das Risiko ist besonders hoch im Alter zwischen zwei und vier Jahren, wenn die Motorik noch nicht vollständig ausgereift ist, und dann wieder zwischen acht und zwölf Jahren, wenn Kinder mutiger werden und höhere Risiken eingehen.

In unserem Fall war es ein Milchzahn, der betroffen war – der rechte obere Schneidezahn. Das hat die Sache einerseits entspannt, weil Milchzähne ohnehin irgendwann ausfallen. Andererseits kann auch ein verletzter Milchzahn Folgen haben, zum Beispiel für den darunterliegenden bleibenden Zahn. Die Zahnärztin hat uns das später genau erklärt. Sie meinte, dass bei einem lockeren oder verschobenen Milchzahn oft abgewartet wird, ob er sich von selbst wieder festigt. Bei einem ausgeschlagenen Milchzahn wird dieser in der Regel nicht wieder eingesetzt, weil das Risiko besteht, dass die Zahnwurzel den bleibenden Zahn beschädigt. Bei bleibenden Zähnen sieht das anders aus – da zählt jede Minute, und ein ausgeschlagener Zahn sollte möglichst schnell in eine Zahnrettungsbox gelegt und zum Zahnarzt gebracht werden.

Wir haben damals nicht gewusst, dass es solche Zahnrettungsboxen gibt. Mittlerweile habe ich eine in der Handtasche, eine im Auto und eine im Erste-Hilfe-Kasten zu Hause. Man bekommt sie in der Apotheke für etwa 15 bis 20 Euro, und sie halten mehrere Jahre. In der Box befindet sich eine spezielle Nährlösung, die die empfindlichen Zellen an der Zahnwurzel am Leben hält – deutlich länger als Milch oder Speichel, die oft als Notlösung empfohlen werden. Wenn man einen ausgeschlagenen Zahn findet, sollte man ihn niemals an der Wurzel anfassen, nicht abwischen oder reinigen, sondern einfach vorsichtig in die Box legen und so schnell wie möglich zum Zahnarzt fahren. Die Erfolgschancen für eine Reimplantation sind umso höher, je kürzer die Zeit außerhalb des Mundes ist – idealerweise unter 30 Minuten (Quelle: Bundeszahnärztekammer, Stand: 2025). (Behandlungserfolg kann individuell variieren.)

Am Abend des Unfalls saßen wir dann in der zahnärztlichen Notfallpraxis. Lena hatte mittlerweile ihre Fassung komplett wiedergefunden und erklärte der Assistentin ausführlich, wie das Klettergerüst aufgebaut war und dass sie eigentlich ganz fest gehalten hatte. Die Zahnärztin untersuchte den Zahn, machte ein Röntgenbild und stellte fest, dass der Zahn zwar gelockert, aber nicht gebrochen war. Die Wurzel schien intakt zu sein, und es gab keine Anzeichen für eine Verletzung des Kieferknochens. Sie empfahl uns, weiche Kost zu geben, den Zahn nicht zu belasten und in einer Woche zur Kontrolle zu kommen. Falls der Zahn sich verfärben sollte – ein Zeichen dafür, dass der Nerv abgestorben ist – müssten wir noch einmal kommen. Aber im besten Fall würde sich der Zahn von selbst wieder festigen.

Später haben wir uns gefragt, ob wir den Unfall hätten verhindern können. War das Klettergerüst zu hoch? Hätten wir besser aufpassen müssen? Die Wahrheit ist: Unfälle gehören zum Kindsein dazu. Kinder müssen ihre Grenzen austesten, klettern, rennen, fallen. Das ist wichtig für ihre Entwicklung. Laut Studien lernen Kinder, die sich frei bewegen dürfen und gelegentlich kleinere Blessuren davontragen, ihre Fähigkeiten realistischer einzuschätzen und haben langfristig sogar weniger schwere Unfälle. Das bedeutet natürlich nicht, dass man keine Sicherheitsmaßnahmen treffen sollte – Spielplätze sollten altersgerecht gestaltet sein, der Untergrund ausreichend gedämpft und die Geräte regelmäßig gewartet werden. Aber es bedeutet, dass man sich als Eltern nicht jedes Mal Vorwürfe machen muss, wenn etwas passiert.

Ganz praktisch gesehen haben wir nach dem Zahnarztbesuch dann überlegt, wie es mit den Kosten aussieht. Die Erstversorgung beim Zahnarzt wurde von unserer gesetzlichen Krankenkasse übernommen – Notfallbehandlungen bei Kindern fallen in den regulären Leistungskatalog. Aber was ist, wenn später doch noch eine aufwendigere Behandlung nötig wird? Wenn der Zahn eine Wurzelbehandlung braucht oder eine Krone? Oder wenn der bleibende Zahn später Probleme macht und kieferorthopädisch korrigiert werden muss? Hier kommt häufig die private Unfallversicherung ins Spiel, falls man eine abgeschlossen hat.

In unserem Fall hatten wir für die Kinder eine Kinderunfallversicherung. Das ist eine spezielle Form der privaten Unfallversicherung, die weltweit und rund um die Uhr gilt – nicht nur bei Unfällen auf dem Spielplatz, sondern auch zu Hause, in der Schule, beim Sport, überall. Viele Eltern haben so eine Versicherung, ohne genau zu wissen, was sie leistet. Deshalb haben wir uns die Unterlagen noch einmal genau angeschaut. Und dabei festgestellt: Es kommt sehr auf die Details an.

Eine klassische Unfallversicherung zahlt in der Regel eine Invaliditätssumme, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurückbleibt. Bei einem einzelnen gelockerten Zahn, der sich wieder festigt, würde das nicht greifen. Interessanter sind die sogenannten Zusatzleistungen, die viele moderne Kinderunfallversicherungen heute bieten. Dazu gehören häufig:

Kosmetische Operationen nach Unfällen: Wenn zum Beispiel eine Narbe im Gesicht zurückbleibt, übernimmt die Versicherung oft die Kosten für eine kosmetische Korrektur – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der je nach Tarif zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegen kann (Stand: 2025). (Deckungssummen variieren je nach Anbieter.)

Zahnbehandlungen und Zahnersatz: Hier wird es für Zahnunfälle relevant. Viele Tarife übernehmen die Kosten für Zahnersatz, Kronen, Brücken oder Implantate, die durch einen Unfall nötig werden – häufig bis zu einem Betrag von 2.500 bis 10.000 Euro. Wichtig ist, dass die Behandlung unfallbedingt sein muss. Karies oder andere zahnmedizinische Probleme, die nicht durch einen Unfall entstanden sind, werden nicht übernommen.

Bergungskosten: Falls ein Kind nach einem Unfall geborgen werden muss – zum Beispiel nach einem Skiunfall oder einem Unfall in den Bergen – übernehmen viele Versicherungen auch diese Kosten.

Krankenhaustagegeld: Ein festgelegter Betrag pro Tag, den man erhält, wenn das Kind nach einem Unfall stationär im Krankenhaus behandelt werden muss. Das hilft, zusätzliche Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall abzufedern.

Schmerzensgeld: Einige Tarife zahlen eine pauschale Entschädigung bei bestimmten Verletzungen – zum Beispiel bei Knochenbrüchen, schweren Prellungen oder eben auch Zahnschäden.

Später haben wir festgestellt, dass unser Tarif eine Pauschale für Zahnschäden vorsah – 250 Euro pro geschädigten Zahn, unabhängig davon, ob es ein Milch- oder ein bleibender Zahn war. Das klang erst einmal gut. Allerdings stand im Kleingedruckten, dass nur Zahnschäden ab einem bestimmten Schweregrad berücksichtigt werden – zum Beispiel abgebrochene, ausgeschlagene oder wurzelgeschädigte Zähne. Ein gelockert-gewackelter Zahn, der sich von selbst wieder festigt, fiel nicht darunter. Das war enttäuschend, aber auch nachvollziehbar. Sonst würde jede kleine Lockerung zu einer Zahlung führen, und die Versicherungsbeiträge wären entsprechend höher.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns gefragt, ob es sich überhaupt lohnt, den Schaden zu melden. Schließlich gab es keine dauerhafte Beeinträchtigung, keine hohen Kosten, und der Aufwand einer Schadenmeldung schien unverhältnismäßig. Aber dann haben wir uns doch dafür entschieden – aus zwei Gründen: Erstens wollten wir dokumentiert haben, dass der Unfall stattgefunden hat, falls später doch noch Folgeprobleme auftreten. Zweitens wollten wir den Prozess einmal durchlaufen, um beim nächsten Mal – hoffentlich gibt es kein nächstes Mal – besser vorbereitet zu sein.

In der Praxis sah die Schadenmeldung so aus: Wir haben die Versicherung per E-Mail kontaktiert, den Unfallhergang beschrieben, das Datum und den Ort angegeben und die Kontaktdaten der Zahnärztin mitgeschickt. Dazu haben wir das Foto vom Spielplatz und ein Foto von Lenas Zahn direkt nach dem Unfall geschickt. Die Versicherung hat uns dann ein Formular zugeschickt, das wir ausfüllen und von der Zahnärztin bestätigen lassen sollten. Das Formular fragte nach dem genauen Unfallhergang, nach Zeugen, nach der Art der Verletzung und nach der Behandlung. Die Zahnärztin hat uns das Formular beim nächsten Kontrolltermin ausgefüllt und uns eine Kopie für unsere Unterlagen mitgegeben. Wir haben alles zurückgeschickt, und nach etwa drei Wochen kam die Rückmeldung: Der Schaden wurde anerkannt, aber da keine dauerhafte Schädigung vorlag und keine Kosten über das hinausgingen, was die gesetzliche Krankenkasse ohnehin übernommen hat, gab es keine Zahlung. Das war in Ordnung. Wichtig war uns, dass der Vorfall dokumentiert ist.

Später haben wir mit anderen Eltern gesprochen und gemerkt, dass viele ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Freundin erzählte uns, dass ihr Sohn beim Fußballspielen einen bleibenden Schneidezahn verloren hatte – komplett ausgeschlagen. Sie hatten den Zahn sofort in Milch gelegt und waren binnen 20 Minuten beim Zahnarzt. Der Zahn konnte reimplantiert werden, musste aber geschient werden und brauchte später eine Wurzelbehandlung. Die gesamte Behandlung hat mehrere tausend Euro gekostet, weil auch kieferorthopädische Nachkorrekturen nötig waren. Ihre Unfallversicherung hat den größten Teil übernommen – etwa 8.000 Euro. Ohne Versicherung wäre das für die Familie eine enorme finanzielle Belastung gewesen.

Eine andere Bekannte berichtete, dass ihre Tochter sich beim Inlineskaten einen Frontzahn abgebrochen hatte – etwa zur Hälfte. Der Zahn musste überkront werden, was bei einem Kind nicht trivial ist, weil der Kiefer noch wächst. Die Krone musste mehrfach angepasst werden, und langfristig wird irgendwann ein Implantat nötig sein, wenn der Kiefer ausgewachsen ist. Auch hier sprang die Unfallversicherung ein und übernahm die Kosten für die provisorischen Lösungen. Die Bekannte meinte, sie hätte nie gedacht, dass so etwas passieren könnte – ihre Tochter war eine erfahrene Skaterin und trug eigentlich immer einen Helm. Aber an diesem Tag war sie nur kurz ohne Helm gefahren, und genau da ist es passiert. Ein Moment der Unachtsamkeit, und die Folgen waren erheblich.

Ganz praktisch gesehen haben wir aus diesen Geschichten gelernt: Eine Unfallversicherung ist dann sinnvoll, wenn sie wirklich leistet – und das hängt stark vom gewählten Tarif ab. Beim Vergleich von Unfallversicherungen für Kinder sollte man laut Verbraucherschützern auf folgende Punkte achten:

Hohe Grundinvaliditätssumme: Die Grundsumme sollte mindestens 200.000 Euro betragen, besser mehr. Diese Summe wird anteilig ausgezahlt, wenn eine dauerhafte Invalidität festgestellt wird. Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach dem sogenannten Invaliditätsgrad, der je nach Art der Verletzung unterschiedlich berechnet wird (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.gdv.de). (Berechnungsmodelle können zwischen Versicherern variieren.)

Progressive Staffelung: Viele Tarife bieten eine Progression an – das bedeutet, dass bei höheren Invaliditätsgraden überproportional mehr ausgezahlt wird. Eine 500-prozentige Progression bedeutet zum Beispiel, dass bei 100 Prozent Invalidität das Fünffache der Grundsumme ausgezahlt wird. Das ist sinnvoll, weil schwere Beeinträchtigungen oft enorme Folgekosten verursachen.

Gliedertaxe: Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile angesetzt wird. Eine moderne, kinderfreundliche Gliedertaxe berücksichtigt zum Beispiel den Verlust von Sinnesorganen (Sehen, Hören) höher, weil diese für Kinder besonders relevant sind.

Unfallbegriff: Der Versicherungsschutz sollte auch Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengung einschließen – zum Beispiel Verrenkungen oder Zerrungen, die beim Sport auftreten können, ohne dass ein klassischer Sturz stattgefunden hat.

Zusatzleistungen: Wie oben beschrieben sind Leistungen für kosmetische Operationen, Zahnbehandlungen, Bergungskosten und Krankenhaustagegeld oft sinnvoll. Auch eine Übernahme von Reha-Maßnahmen oder psychologischer Betreuung nach schweren Unfällen kann hilfreich sein.

Keine Gesundheitsprüfung: Bei Kindern sollte die Versicherung idealerweise ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können – das vereinfacht den Abschluss und vermeidet spätere Diskussionen über Vorerkrankungen.

Später haben wir uns auch gefragt, ob es nicht sinnvoller wäre, statt einer Unfallversicherung einfach monatlich Geld zurückzulegen. Das ist ein berechtigter Gedanke. Eine Unfallversicherung kostet für Kinder je nach Tarif zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr. Über 18 Jahre sind das zwischen 900 und 3.600 Euro – ohne Berücksichtigung von Beitragssteigerungen. Wenn man dieses Geld stattdessen in einen Sparplan investiert, hätte man am Ende des Tages vielleicht 1.000 bis 4.000 Euro angespart. Allerdings greift die Versicherung sofort ab dem ersten Tag – auch wenn erst ein Monat Beiträge gezahlt wurde. Wer in dieser Zeit einen schweren Unfall erleidet, bekommt möglicherweise eine sechsstellige Summe ausgezahlt. Das ist der klassische Versicherungsgedanke: Man zahlt kleine Beträge, um sich gegen das Risiko großer, existenzbedrohender Kosten abzusichern. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, muss jede Familie für sich entscheiden. Wir haben uns dafür entschieden, weil uns die Absicherung wichtig war und wir wissen, dass unsere Kinder gerne klettern, toben und Risiken eingehen – und dass eben genau dabei viel passieren kann.

In den Tagen nach dem Unfall haben wir Lena genau beobachtet. Der Zahn blieb wackelig, aber nicht mehr so stark wie am Anfang. Sie konnte wieder normal essen, musste nur auf der anderen Seite kauen. Die Zahnärztin hatte uns gesagt, dass sich der Zahn in den nächsten Wochen wahrscheinlich wieder festigen würde – oder eben nicht. Wenn er sich verfärbt, wäre das ein Zeichen dafür, dass der Zahnnerv abgestorben ist. In dem Fall würde man abwarten, bis der Zahn von selbst ausfällt, oder ihn unter Umständen vorzeitig ziehen, falls er stört oder sich entzündet. Bei einem Milchzahn ist das meistens unproblematisch. Bei einem bleibenden Zahn wäre eine Wurzelbehandlung nötig, um den Zahn zu erhalten.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir jeden Morgen ins Badezimmer geschaut und geprüft, ob der Zahn noch die gleiche Farbe hat. Lena fand das witzig und hat uns vorgeführt, wie wackelig der Zahn noch war. Nach etwa drei Wochen merkten wir, dass er fester wurde. Nach sechs Wochen saß er fast wieder normal. Die Zahnärztin hat uns bei der Abschlusskontrolle bestätigt, dass alles gut verheilt ist und keine Folgeschäden zu erwarten sind. Der Zahn würde vermutlich ganz normal ausfallen, wenn die Zeit dafür kommt. Wir waren erleichtert.

Später haben wir uns intensiver damit beschäftigt, wie man Zahnunfälle vermeiden kann – zumindest teilweise. Natürlich kann man nicht jedes Risiko ausschließen, aber es gibt ein paar praktische Maßnahmen, die das Risiko senken:

Zahnschutz beim Sport: Für Kinder, die Kontakt- oder Risikosportarten betreiben – zum Beispiel Hockey, Handball, Kampfsport oder Mountainbiking – gibt es individuell angepasste Mundschutze. Die Kosten liegen zwischen 80 und 150 Euro, und die Anfertigung erfolgt beim Zahnarzt auf Basis eines Gebissabdrucks. Viele Studien zeigen, dass ein gut sitzender Mundschutz das Risiko von Zahnverletzungen um bis zu 60 Prozent senken kann (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Stand: 2025). (Schutzwirkung kann individuell variieren.)

Helm beim Radfahren, Skaten, Skifahren: Ein Helm schützt zwar in erster Linie den Kopf, kann aber auch das Risiko von Gesichtsverletzungen reduzieren. Wichtig ist, dass der Helm richtig sitzt – nicht zu weit hinten, nicht zu locker.

Vorsicht bei Trampolinen: Trampoline sind eine häufige Unfallquelle. Besonders gefährlich ist es, wenn mehrere Kinder gleichzeitig springen. Das Risiko für Kollisionen, Stürze und Zahnverletzungen steigt deutlich. Viele Unfallchirurgen empfehlen, dass immer nur ein Kind auf dem Trampolin sein sollte.

Spielplatzgeräte altersgerecht nutzen: Auf öffentlichen Spielplätzen gibt es häufig Bereiche für verschiedene Altersgruppen. Kleinkinder sollten nicht auf Geräten klettern, die für ältere Kinder gedacht sind. Umgekehrt langweilen sich größere Kinder auf Kleinkindgeräten und suchen sich riskantere Herausforderungen.

Regelmäßige Zahnkontrollen: Gesunde, gut gepflegte Zähne sind widerstandsfähiger. Regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Ganz praktisch gesehen hilft es auch, als Eltern vorbereitet zu sein. Wir haben nach dem Unfall eine kleine Notfall-Checkliste für Zahnunfälle erstellt und im Handy gespeichert. Die wichtigsten Punkte:

Schaden dokumentieren – 6 Steps

  1. Fotos machen – Verletzung, Umgebung, gegebenenfalls das Gerät oder den Ort des Unfalls fotografieren.
  2. Zeugen notieren – Namen und Kontaktdaten von Personen aufschreiben, die den Unfall gesehen haben.
  3. Versicherung informieren – Unfallversicherung möglichst zeitnah kontaktieren, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall.
  4. Protokoll anlegen – Datum, Uhrzeit, Ort, Unfallhergang und erste Maßnahmen schriftlich festhalten.
  5. Unterlagen digital sichern – Alle Dokumente, Fotos und ärztliche Bescheinigungen in einem Cloud-Ordner oder auf einem USB-Stick speichern.
  6. Frist im Kalender notieren – Viele Versicherungen haben Meldefristen. Diese sollte man sich im Kalender vormerken, um keine Ansprüche zu verlieren.

Darüber hinaus haben wir uns einen einfachen Musterbrief erstellt, den wir bei Bedarf anpassen und an die Versicherung schicken können:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Schaden vom [Datum].
Die Unterlagen liegen im Anhang.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Später haben wir auch herausgefunden, dass es rechtlich durchaus relevant sein kann, wer für einen Unfall auf einem Spielplatz verantwortlich ist. Grundsätzlich sind Spielplatzbetreiber – meist die Gemeinde oder Stadt – verpflichtet, Spielgeräte regelmäßig zu warten und zu kontrollieren. In Deutschland gibt es dafür die DIN-Norm EN 1176, die Sicherheitsanforderungen für Spielplätze festlegt (Stand: 2025). (Norm kann aktualisiert werden; Details variieren.)

Wenn ein Unfall passiert, weil ein Spielgerät defekt war – zum Beispiel eine morsche Holzplanke oder ein loser Bolzen – kann der Betreiber unter Umständen haftbar gemacht werden. Das setzt aber voraus, dass man nachweisen kann, dass der Mangel ursächlich für den Unfall war und dass der Betreiber seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist. In der Praxis ist das oft schwierig. Deshalb ist es wichtig, nach einem Unfall Fotos vom Unfallort zu machen und gegebenenfalls Zeugen zu benennen. Auch eine Meldung des Unfalls bei der Gemeinde kann sinnvoll sein – nicht zuletzt, damit andere Kinder nicht durch den gleichen Mangel gefährdet werden.

In unserem Fall war das Klettergerüst in einwandfreiem Zustand. Lena war einfach abgerutscht – so etwas passiert. Es gab keine Haftungsfrage, keine Schuldzuweisung. Aber es war gut zu wissen, dass wir im Fall eines defekten Geräts rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages war es vor allem eine emotionale Erfahrung. Wir haben gelernt, dass man in solchen Momenten ruhig bleiben muss – nicht nur für das Kind, sondern auch für sich selbst. Wir haben gelernt, dass Kinder oft erstaunlich tapfer sind und dass ein Unfall, der sich im ersten Moment dramatisch anfühlt, häufig glimpflicher ausgeht, als man befürchtet. Und wir haben gelernt, dass es sich lohnt, ein bisschen Zeit in Vorsorge zu investieren – sei es durch eine Versicherung, durch das Bereitlegen einer Zahnrettungsbox oder einfach durch das Wissen, was im Notfall zu tun ist.

Was zu tun ist Warum das wichtig ist Hinweis
Ruhe bewahren Kind beruhigt sich schneller Panik überträgt sich auf das Kind¹
Mund ausspülen Entfernt Blut, ermöglicht bessere Sicht Nur lauwarmes Wasser verwenden¹
Zahn suchen Bei bleibenden Zähnen kann Reimplantation möglich sein Niemals an der Wurzel anfassen¹
Zahnrettungsbox nutzen Erhält Zellen an der Wurzel bis zu 48 Stunden Alternativ: H-Milch, niemals Wasser¹
Zahnarzt kontaktieren Je schneller, desto besser die Prognose Notdienst-Nummer griffbereit haben¹
Unfall dokumentieren Wichtig für Versicherung und mögliche Haftungsfragen Fotos, Zeugen, schriftlicher Bericht¹

¹ Angaben basieren auf allgemeinen Empfehlungen – im Einzelfall können Abweichungen sinnvoll sein, etwa bei Allergien oder besonderen medizinischen Umständen.

Viele Leser:innen haben uns nach der ersten Version dieses Beirag gefragt, welche konkreten Fragen sie selbst noch hatten. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen hier zusammengestellt:

Wann sollte man einen Versicherungsschaden melden?

In der Regel innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall. Viele Versicherungen haben Meldefristen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Wer diese Frist versäumt, riskiert im schlimmsten Fall, dass die Versicherung nicht leistet. Es lohnt sich also, den Schaden zeitnah zu melden – auch wenn noch nicht alle Details geklärt sind. Man kann die Meldung zunächst kurz halten und später ergänzen. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.gdv.de) (Fristen können je nach Versicherer abweichen. Genaue Details stehen in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.)

Was ist der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung?

Eine Unfallversicherung leistet, wenn der Versicherte selbst einen Unfall erleidet und dadurch geschädigt wird. Eine Haftpflichtversicherung hingegen greift, wenn der Versicherte einen anderen Menschen schädigt und dafür rechtlich haftbar ist. Wenn also ein Kind beim Spielen ein anderes Kind verletzt, würde die Haftpflichtversicherung der Eltern des verursachenden Kindes einspringen – nicht die Unfallversicherung. Viele Familien haben beide Versicherungen, weil sie unterschiedliche Risiken abdecken. Laut Stiftung Warentest gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.test.de). (Einschätzungen können sich im Zeitverlauf ändern.)

Sind Zahnunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt?

Jein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Unfällen in der Schule, im Kindergarten, auf dem Weg dorthin und bei bestimmten schulischen Veranstaltungen. In diesen Fällen werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen – auch über das hinaus, was die normale Krankenkasse zahlen würde. Bei Freizeitunfällen auf dem Spielplatz oder zu Hause greift die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht. Hier kommt nur eine private Unfallversicherung infrage. Das ist vielen Eltern nicht bewusst, deshalb die Verwirrung. (Diese Regelungen gelten in Deutschland; in anderen Ländern können abweichende Bestimmungen gelten.)

Wie lange hält eine Zahnrettungsbox?

Die meisten Zahnrettungsboxen haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung aufgedruckt ist – in der Regel liegt es drei bis fünf Jahre nach der Herstellung. Man sollte regelmäßig prüfen, ob die Box noch haltbar ist, und sie rechtzeitig ersetzen. Die Nährlösung in der Box verliert mit der Zeit ihre Wirksamkeit. Eine abgelaufene Box ist besser als gar keine, aber im Idealfall hat man immer eine frische griffbereit. Manche Apotheken bieten Erinnerungsservices an und informieren Kund:innen, wenn die Box bald abläuft. (Haltbarkeitsangaben können je nach Hersteller variieren.)

Kann man einen ausgeschlagenen Milchzahn wieder einsetzen?

In den meisten Fällen nicht, und es wird auch nicht empfohlen. Die Wurzel eines Milchzahns sitzt direkt über dem Zahnkeim des bleibenden Zahns. Wenn der Milchzahn wieder eingesetzt wird, besteht das Risiko, dass er beim Einheilen oder bei einer späteren Entzündung den bleibenden Zahn beschädigt. Deshalb verzichten Zahnärzt:innen in der Regel darauf, ausgeschlagene Milchzähne zu replantieren. Bei bleibenden Zähnen sieht das völlig anders aus – hier sollte der Zahn auf jeden Fall wieder eingesetzt werden, wenn möglich. (Behandlungsentscheidungen können individuell abweichen.)

Zahlt die Versicherung auch bei selbstverschuldeten Unfällen?

Ja, in der Regel schon. Eine Unfallversicherung unterscheidet nicht danach, ob der Unfall selbstverschuldet war oder nicht. Auch wenn ein Kind beim Toben leichtsinnig war oder eine gefährliche Aktion versucht hat, greift der Versicherungsschutz. Ausnahmen gibt es bei vorsätzlichen Handlungen oder bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – aber das spielt bei Kindern glücklicherweise selten eine Rolle. Wichtig ist, dass der Unfall plötzlich von außen auf den Körper eingewirkt hat – das ist die klassische Definition eines Unfalls. (Ausschlusskriterien sind in den Versicherungsbedingungen detailliert aufgeführt.)

Später, als wir das alles verarbeitet hatten, haben wir mit Lena darüber gesprochen. Sie erinnert sich kaum noch an den Moment des Sturzes, aber sie erinnert sich an den Eiswagen und an die nette Zahnärztin, die ihr ein Aufkleber-Heft geschenkt hat. Für sie war es ein kleines Abenteuer, ein bisschen aufregend, aber nicht traumatisch. Das hat uns gezeigt, dass Kinder oft eine ganz andere Perspektive auf solche Ereignisse haben als Erwachsene. Wir Eltern neigen dazu, uns Sorgen zu machen, Szenarien durchzuspielen, uns Vorwürfe zu machen. Kinder hingegen leben im Moment, nehmen die Dinge, wie sie kommen, und machen weiter.

Heute, Monate später, ist von dem Unfall nichts mehr zu sehen. Der Zahn hat sich vollständig gefestigt, sitzt normal und funktioniert einwandfrei. Lena klettert immer noch gerne, und wir halten uns nicht mehr zurück, sie zu ermutigen. Wir haben gelernt, dass ein bisschen Risiko zum Leben dazugehört – und dass man als Eltern nicht alles kontrollieren kann und auch nicht sollte. Was man aber tun kann, ist, sich vorzubereiten. Informationen sammeln. Die richtigen Versicherungen abschließen. Eine Zahnrettungsbox in die Tasche stecken. Und vor allem: Ruhe bewahren, wenn es darauf ankommt.

Aus dieser Erfahrung haben wir mitgenommen, dass es im Leben oft nicht darum geht, Fehler zu vermeiden, sondern darum, gut mit ihnen umzugehen. Unfälle passieren. Zähne wackeln. Kinder weinen. Aber am Ende des Tages heilt fast alles – und was bleibt, ist die Gewissheit, dass man als Familie zusammenhält und gemeinsam durch schwierige Momente kommt.