Versicherungen & Recht

Reiseabbruch wegen Krankheit – So bekommen Sie Ihr Geld zurück und bleiben abgesichert

Winterberg 2025. 11. 5. 13:10

Als der Traumurlaub zur Heimreise wurde – Was bei Reiseabbruch wegen Krankheit wirklich hilft

Wir hatten uns so auf den Urlaub gefreut – Sonne, Meer, endlich Ruhe. Am dritten Tag lag Markus mit Fieber im Bett. Erst dachten wir, es sei nur eine Erkältung. Dann kam der Arzt ins Hotelzimmer und riet zur Heimreise. Statt Strandspaziergängen: Koffer packen, Rückflug umbuchen, Stille im Taxi zum Flughafen. Natürlich waren wir enttäuscht. Aber irgendwann merkten wir: Gesundheit lässt sich nicht planen. Und vielleicht war genau das die Erinnerung, die blieb – dass nichts selbstverständlich ist, nicht einmal Ferien.

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert, wenn man im Urlaub ernsthaft erkrankt und vorzeitig abreisen muss – von den ersten Schritten vor Ort über die Versicherungsabwicklung bis zu den emotionalen Herausforderungen.

🔹 Was wir gelernt haben: Eine Reiseabbruchversicherung kann vieles auffangen, aber ohne gute Dokumentation und klare Kommunikation wird die Abwicklung kompliziert – und manchmal ist das Loslassen des perfekten Urlaubs die wichtigste Lektion.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsschritte für den Ernstfall, rechtliche Orientierung bei Versicherungsfragen und die Gewissheit, dass man mit einer Erkrankung im Urlaub nicht allein dasteht.

In dem Moment, als Markus am Morgen des dritten Urlaubstages nicht aufstehen konnte, wusste ich, dass etwas nicht stimmte. Wir waren auf Kreta, hatten ein schönes Hotel direkt am Meer gebucht, zwei Wochen Zeit vor uns. Die ersten beiden Tage waren perfekt gewesen – warmes Wetter, entspannte Strandspaziergänge, gutes Essen. Aber am Morgen des dritten Tages öffnete Markus kaum die Augen, sein Gesicht war gerötet, und als ich seine Stirn berührte, spürte ich sofort die Hitze. 39,2 Grad zeigte das Fieberthermometer, das wir zum Glück eingepackt hatten. Er klagte über Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und einen trockenen Husten. Ich dachte zunächst an eine Erkältung, vielleicht durch die Klimaanlage im Hotelzimmer. Aber es fühlte sich ernster an.

Später haben wir gemerkt, dass wir in den ersten Stunden einiges richtig gemacht haben. Ich bin sofort zur Rezeption gegangen und habe nach einem Arzt gefragt. Das Hotel hatte eine Liste mit englisch- und deutschsprachigen Ärzten in der Nähe. Innerhalb von zwei Stunden kam ein griechischer Arzt, der in Deutschland studiert hatte und fließend Deutsch sprach. Er untersuchte Markus gründlich, maß Fieber, hörte die Lunge ab und machte einen Schnelltest. Die Diagnose: eine schwere bakterielle Infektion, wahrscheinlich eine beginnende Lungenentzündung. Der Arzt verschrieb Antibiotika und empfahl Bettruhe – und er sagte etwas, das uns den Boden unter den Füßen wegzog: "Wenn es in den nächsten 24 Stunden nicht besser wird, sollten Sie ernsthaft überlegen, die Reise abzubrechen und nach Hause zu fliegen. Dort können Sie sich in vertrauter Umgebung auskurieren, und im Notfall ist die medizinische Versorgung einfacher."

Ganz ehrlich, am Anfang wollten wir das nicht hören. Wir hatten so lange auf diesen Urlaub gespart, hatten uns gefreut, wollten nicht nach drei Tagen schon wieder nach Hause. Ich versuchte optimistisch zu bleiben und sagte zu Markus, dass die Antibiotika bestimmt schnell wirken würden und wir vielleicht die zweite Woche noch genießen könnten. Aber über Nacht wurde klar, dass es nicht besser wurde. Das Fieber blieb hoch, Markus war geschwächt, und der Husten wurde schlimmer. Am nächsten Morgen rief ich den Arzt erneut an, und er kam wieder ins Hotel. Nach einer zweiten Untersuchung war seine Empfehlung eindeutig: "Sie sollten heimfliegen. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Reise für ihn."

In den Stunden danach mussten wir viele Entscheidungen treffen, und wir hatten keine Ahnung, wie man so etwas organisiert. Wir hatten eine Reiseversicherung abgeschlossen – das wussten wir. Aber was genau die Versicherung abdeckte, wo die Unterlagen waren und wen wir zuerst kontaktieren sollten, war uns nicht klar. Ich fing an, in meinen E-Mails nach der Versicherungspolice zu suchen, während Markus im Bett lag und versuchte, bei Kräften zu bleiben. Schließlich fand ich die Unterlagen – wir hatten ein Komplettpaket gebucht, das sowohl eine Reiserücktrittsversicherung als auch eine Reiseabbruchversicherung beinhaltete. Der Unterschied war mir damals nicht vollständig klar, aber ich verstand: Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn man eine Reise vorzeitig beenden muss.

Später haben wir gelernt, dass dieser Unterschied entscheidend ist. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn man eine Reise vor Antritt stornieren muss – zum Beispiel weil man selbst oder ein naher Angehöriger krank wird, einen Unfall hat oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht reisen kann. Die Reiseabbruchversicherung hingegen greift, wenn man die Reise bereits angetreten hat, sie aber vorzeitig abbrechen muss. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für die vorzeitige Rückreise, erstattet die nicht genutzten Reiseleistungen anteilig und kann auch zusätzliche Kosten abdecken – etwa für Umbuchungen oder für die Rückreise einer Begleitperson (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.gdv.de). (Leistungsumfang kann je nach Tarif und Versicherer erheblich variieren.)

Ganz praktisch gesehen habe ich dann die Notfall-Hotline der Versicherung angerufen. Die Nummer stand auf der Police, und es gab eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Die Dame am Telefon war freundlich und professionell. Sie fragte nach der Versicherungsnummer, nach dem Grund des Abbruchs und nach dem aktuellen Zustand von Markus. Ich schilderte die Situation, und sie sagte, dass wir zunächst ein ärztliches Attest benötigen würden, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Außerdem sollten wir alle Belege sammeln – für den Arztbesuch, für Medikamente, für die ursprüngliche Buchung und für die Umbuchung des Rückflugs. Sie erklärte mir, dass die Versicherung die Umbuchungskosten in der Regel direkt übernimmt, wenn wir den Flug über die Versicherung umbuchen lassen. Alternativ könnten wir selbst umbuchen und die Kosten später einreichen – aber das sei riskanter, falls die Versicherung den Reiseabbruch nachträglich nicht anerkennen sollte.

In unserem Fall haben wir uns entschieden, die Versicherung die Umbuchung organisieren zu lassen. Das war die sicherere Variante, auch wenn es etwas länger dauerte. Die Versicherung hat mit der Fluggesellschaft Kontakt aufgenommen, und am nächsten Tag hatten wir neue Tickets für den Rückflug – zwei Tage nach dem ursprünglichen Hinflug, insgesamt hatten wir vier von vierzehn Tagen vor Ort verbracht. Der ursprüngliche Rückflug war erst in elf Tagen geplant gewesen. Die Umbuchungsgebühr betrug etwa 400 Euro pro Person, insgesamt also 800 Euro – eine Summe, die wir aus eigener Tasche kaum hätten zahlen wollen.

Später haben wir uns intensiver mit den Details einer Reiseabbruchversicherung beschäftigt. Es gibt einige wichtige Punkte, die viele Reisende nicht wissen oder erst im Ernstfall lernen:

Versicherte Personen: Die meisten Reiseabbruchversicherungen gelten nur für die versicherten Reisenden selbst. Manche Tarife schließen aber auch nahe Angehörige ein – wenn zum Beispiel ein Elternteil zu Hause schwer erkrankt und man deshalb vorzeitig zurückkehren muss. Das sollte man vorab prüfen.

Anerkannte Gründe: Nicht jeder Grund für einen Reiseabbruch wird von der Versicherung akzeptiert. Typischerweise sind folgende Gründe versichert: schwere Erkrankung oder Unfall, unerwartete schwere Erkrankung naher Angehöriger, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaftskomplikationen, Impfunverträglichkeit, erhebliche Schäden am Eigentum durch Feuer oder Naturkatastrophen. Nicht versichert sind hingegen oft: psychische Erkrankungen (es sei denn, sie erfordern stationäre Behandlung), chronische Erkrankungen, die vor Reiseantritt bekannt waren, Pandemie-bedingte Reisewarnungen (je nach Tarif) oder selbstverschuldete Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. (Diese Aufzählung ist beispielhaft; die genauen Bedingungen stehen in den Versicherungsbedingungen.)

Karenzzeit: Manche Versicherungen haben eine Karenzzeit – das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst einige Tage nach Reiseantritt vollständig greift. In unserem Fall gab es keine Karenzzeit, aber das sollte man vorab prüfen.

Selbstbehalt: Viele Tarife haben einen Selbstbehalt, den man im Schadensfall selbst tragen muss – häufig zwischen 50 und 150 Euro, manchmal auch ein prozentualer Anteil der Schadenssumme. Unser Tarif hatte einen Selbstbehalt von 100 Euro, den wir akzeptiert haben.

Erstattung der Reisekosten: Die Versicherung erstattet in der Regel die nicht genutzten Reiseleistungen. Das heißt: Wenn man zwei von vierzehn Tagen im Hotel war, werden die restlichen zwölf Tage anteilig erstattet – abzüglich dessen, was das Hotel oder der Reiseveranstalter bereits abrechnet. Die Erstattung erfolgt oft auf Basis des Zeitwerts, nicht des Gesamtpreises. Wenn man also ein Pauschalangebot gebucht hat, wird der Preis anteilig aufgeteilt.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir nicht verstanden, wie kompliziert die Berechnung sein kann. Wir hatten eine Pauschalreise gebucht – Flug, Hotel und Halbpension für zwei Personen, insgesamt 2.800 Euro. Wir waren vier von vierzehn Tagen vor Ort, also hatten wir 10 Tage nicht genutzt. Aber das Hotel hatte eine Stornierungsregelung: Bei Abreise nach Anreise werden 30 Prozent des Hotelpreises fällig, der Rest wird erstattet. Die Versicherung hat dann diese 70 Prozent des Hotelpreises übernommen, dazu die Differenz zwischen dem ursprünglichen Rückflugpreis und den tatsächlichen Kosten der vorzeitigen Rückreise. Am Ende wurden uns etwa 1.600 Euro erstattet – das war weniger als die vollen 10/14 des Gesamtpreises, aber immer noch eine erhebliche Entlastung. (Erstattungsberechnungen können je nach Versicherer, Reiseart und Stornierungsbedingungen des Hotels oder Veranstalters stark variieren.)

In den Tagen nach unserer Rückkehr mussten wir alle Unterlagen zusammenstellen und bei der Versicherung einreichen. Das war aufwendiger als gedacht, aber zum Glück hatten wir unterwegs gut dokumentiert. Wir haben folgende Dokumente eingereicht:

Ärztliches Attest: Der griechische Arzt hatte uns ein Attest ausgestellt, in dem die Diagnose, die Behandlung und die Empfehlung zur vorzeitigen Abreise dokumentiert waren. Das Attest war auf Englisch und Griechisch, was zunächst Sorgen machte – aber die Versicherung akzeptierte es problemlos. Wichtig war, dass das Attest die Reiseunfähigkeit explizit bestätigt.

Rechnungen der Arztbesuche: Der Arzt hatte uns zwei Rechnungen ausgestellt – insgesamt etwa 180 Euro für beide Hotelbesuche. Wir hatten vor Ort bar bezahlt und die Quittungen aufbewahrt.

Apothekenbelege: Die Antibiotika und andere Medikamente hatten wir in einer griechischen Apotheke gekauft – etwa 60 Euro. Auch diese Belege haben wir eingereicht.

Buchungsbestätigungen: Die ursprüngliche Buchungsbestätigung der Pauschalreise, die Flugtickets und die Hotelreservierung.

Bestätigung der Umbuchung: Die neue Flugbuchung und die Rechnung der Umbuchungsgebühren.

Stornierungsbestätigung des Hotels: Eine schriftliche Bestätigung des Hotels, dass wir vorzeitig abgereist sind und welcher Betrag uns erstattet wurde.

Später haben wir gemerkt, dass diese Dokumentation entscheidend war. Die Versicherung hat alles geprüft, und nach etwa drei Wochen kam die Zusage: Der Schaden wird anerkannt, die Erstattung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen. Und tatsächlich – kurz darauf war das Geld auf unserem Konto.

Ganz praktisch gesehen haben wir daraus eine Checkliste erstellt, die wir seitdem bei jeder Reise griffbereit haben:

Reiseabbruch dokumentieren – 6 Steps

  1. Ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen – Bei ernsthaften Symptomen sofort einen Arzt aufsuchen und die Diagnose schriftlich bestätigen lassen.
  2. Versicherung informieren – Die Notfall-Hotline der Reiseversicherung kontaktieren, bevor man eigenständig Umbuchungen vornimmt.
  3. Belege sammeln – Alle Rechnungen, Quittungen, Atteste und Buchungsbestätigungen aufbewahren und fotografieren.
  4. Umbuchung organisieren – Idealerweise über die Versicherung, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
  5. Hotel und Veranstalter informieren – Schriftlich mitteilen, dass man vorzeitig abreist, und eine Bestätigung der Stornierung anfordern.
  6. Unterlagen digital sichern – Alle Dokumente einscannen oder fotografieren und in der Cloud speichern, falls Originale verloren gehen.

In den Wochen nach unserer Rückkehr haben wir viel darüber nachgedacht, was wir hätten anders machen können. Hätten wir besser vorsorgen können? Hätten wir auf Warnsignale achten sollen? Die Wahrheit ist: Manchmal passieren Dinge einfach. Markus war vor der Reise kerngesund, hatte keine Vorerkrankungen, und die Infektion kam aus heiterem Himmel. Der Arzt meinte später, dass solche Infektionen im Urlaub gar nicht so selten sind – Klimawechsel, andere Keime, Stress durch die Reise, all das kann das Immunsystem belasten.

Später haben wir mit anderen Reisenden gesprochen und festgestellt, dass Reiseabbrüche wegen Krankheit häufiger vorkommen, als man denkt. Eine Bekannte erzählte von einem Urlaub in Thailand, bei dem ihre Tochter an Dengue-Fieber erkrankte und ins Krankenhaus musste. Sie mussten die Reise abbrechen und vorzeitig zurückfliegen – die Reiseabbruchversicherung hat nicht nur die Rückreise, sondern auch die Krankenhauskosten übernommen, weil sie eine kombinierte Auslandskrankenversicherung hatten. Ein Kollege berichtete von einem Skiurlaub, bei dem er sich am zweiten Tag den Knöchel brach. Er konnte nicht mehr Ski fahren, wollte aber auch nicht die ganze Woche im Hotelzimmer verbringen. Die Versicherung erstattete ihm die nicht genutzten Skikurse und übernahm die Kosten für eine Umbuchung auf einen früheren Rückflug.

Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, dass Reiseversicherungen eine überflüssige Ausgabe sind. Wir sind jung, gesund, was soll schon passieren? Aber diese Erfahrung hat uns eines Besseren belehrt. Die Versicherung hat uns mehrere tausend Euro erspart und uns vor allem die Organisation abgenommen. Ohne die Unterstützung der Versicherung hätten wir selbst mit der Fluggesellschaft verhandeln, die Umbuchungskosten auslegen und vermutlich deutlich mehr Stress gehabt.

In Deutschland schließen laut Statistik etwa 40 bis 50 Prozent aller Urlaubsreisenden eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung ab (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025). (Zahlen können je nach Studie und Erhebungsmethode leicht variieren.) Das bedeutet im Umkehrschluss, dass etwa die Hälfte aller Reisenden unversichert unterwegs ist – ein erhebliches Risiko, wenn man bedenkt, dass die Kosten für einen Reiseabbruch schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wann sich eine Reiseversicherung wirklich lohnt. Nicht für jede Reise ist sie zwingend notwendig. Bei einem Wochenendtrip innerhalb Deutschlands für 200 Euro mag die Versicherung übertrieben sein – hier wären die Kosten im Schadensfall überschaubar. Anders sieht es aus bei:

Teuren Fernreisen: Je höher die Reisekosten, desto sinnvoller die Versicherung. Bei Reisen über 2.000 Euro sollte man ernsthaft über eine Absicherung nachdenken.

Reisen mit Kindern oder älteren Angehörigen: Kinder werden schnell krank, und ältere Menschen haben ein höheres Gesundheitsrisiko. Hier ist eine Versicherung besonders sinnvoll.

Reisen weit im Voraus gebucht: Wer sechs oder zwölf Monate im Voraus bucht, geht ein höheres Risiko ein, dass zwischenzeitlich gesundheitliche Probleme auftreten.

Reisen in Länder mit hohen medizinischen Kosten: In den USA oder der Schweiz können Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte extrem teuer werden. Eine Auslandskrankenversicherung mit Reiseabbruchschutz ist hier unverzichtbar.

Reisen mit hohen Stornogebühren: Manche Hotels und Veranstalter haben strenge Stornierungsbedingungen. Wer bei Stornierung 80 oder 100 Prozent der Kosten zahlen muss, ist mit einer Versicherung besser geschützt.

Ganz praktisch gesehen sollte man beim Abschluss einer Reiseversicherung auf folgende Punkte achten:

Leistungsumfang prüfen: Deckt die Versicherung sowohl Reiserücktritt als auch Reiseabbruch ab? Sind auch Angehörige mitversichert? Werden chronische Erkrankungen ausgeschlossen?

Selbstbehalt: Wie hoch ist der Eigenanteil im Schadensfall? Tarife ohne Selbstbehalt sind teurer, bieten aber im Ernstfall mehr Schutz.

Jahresversicherung oder Einzelversicherung: Wer mehrmals pro Jahr verreist, sollte eine Jahresversicherung in Betracht ziehen. Sie ist oft günstiger als mehrere Einzelversicherungen.

Auslandskrankenversicherung: Viele Reiseversicherungen beinhalten auch eine Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte. Gerade bei Fernreisen ist das wichtig, da die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur begrenzt leistet (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.test.de).

Bewertungen prüfen: Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer testen regelmäßig Reiseversicherungen. Es lohnt sich, vor Abschluss die aktuellen Testergebnisse anzuschauen.

Später haben wir uns auch gefragt, was passiert, wenn die Versicherung den Reiseabbruch nicht anerkennt. Das kann vorkommen, wenn der Grund nicht versichert ist oder wenn man die Meldefristen versäumt hat. In solchen Fällen bleibt man auf den Kosten sitzen – ein Grund mehr, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und im Zweifel nachzufragen.

Versicherungstyp Was wird abgedeckt Typische Kosten pro Person
Reiserücktrittsversicherung Stornokosten vor Reiseantritt 20–80 € (je nach Reisepreis)¹
Reiseabbruchversicherung Vorzeitige Rückreise, nicht genutzte Leistungen Oft im Paket enthalten¹
Auslandskrankenversicherung Arztkosten, Krankenhaus, Rücktransport 10–25 € pro Jahr¹
Reisegepäckversicherung Verlust oder Beschädigung von Gepäck 15–40 € pro Reise¹

¹ Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach Anbieter, Reisedauer, Reiseziel und Leistungsumfang erheblich abweichen.

In den Tagen nach unserer Rückkehr ging es Markus allmählich besser. Die Antibiotika wirkten, das Fieber ging zurück, und nach einer Woche war er wieder halbwegs fit. Wir waren zu Hause, in vertrauter Umgebung, konnten in Ruhe auskurieren. Im Nachhinein war die Entscheidung, vorzeitig abzureisen, absolut richtig. Hätten wir versucht, im Urlaub zu bleiben, wäre Markus wahrscheinlich ins Krankenhaus gekommen, und wir hätten uns in einem fremden Land mit Sprachbarrieren und einem unbekannten Gesundheitssystem herumschlagen müssen.

Später haben wir auch einen Musterbrief erstellt, den man verwenden kann, wenn man einen Reiseabbruch bei der Versicherung meldet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Abbruch meiner Reise (Versicherungsnummer [Nummer]) vom [Datum].
Grund des Abbruchs ist eine schwere Erkrankung. Die ärztlichen Unterlagen liegen bei.
Ich bitte um Prüfung und Erstattung der entstandenen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Dieser Brief ist bewusst kurz und sachlich gehalten. Man kann ihn bei Bedarf erweitern, aber die wichtigsten Informationen – Versicherungsnummer, Datum, Grund, Hinweis auf Unterlagen – sind enthalten.

Ganz ehrlich, am Ende des Tages war die emotionale Seite fast schwieriger als die organisatorische. Wir waren enttäuscht, frustriert, traurig. Wir hatten uns so auf diesen Urlaub gefreut, hatten Monate darauf hingearbeitet, und dann war er nach vier Tagen vorbei. Die ersten Tage zu Hause waren seltsam – wir hätten eigentlich noch zehn Tage Urlaub gehabt, saßen aber in unserer Wohnung und versuchten, das Beste daraus zu machen. Markus kurierte sich aus, ich versuchte, ihn aufzumuntern und gleichzeitig meine eigene Enttäuschung zu verarbeiten.

In den Wochen danach haben wir aber auch gemerkt, dass diese Erfahrung uns etwas Wichtiges gelehrt hat: Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Man kann noch so gut planen, noch so viel vorbereiten – manchmal kommt das Leben dazwischen. Und das ist okay. Wir haben gelernt, flexibel zu sein, loszulassen, das Beste aus einer schwierigen Situation zu machen. Und wir haben gelernt, dass eine gute Versicherung und eine gute Dokumentation im Ernstfall Gold wert sind.

Später haben wir dann überlegt, ob wir den Urlaub nachholen sollten. Wir hatten ja durch die Versicherung einen Großteil der Kosten zurückbekommen. Aber wir haben uns dagegen entschieden – zumindest vorerst. Stattdessen haben wir ein paar Monate später einen Kurzurlaub in den Alpen gemacht, nichts Großes, nur ein verlängertes Wochenende. Und das war perfekt. Kein Druck, keine großen Erwartungen, einfach nur ein paar Tage Entspannung. Manchmal sind es die kleinen, ungeplanten Dinge, die am schönsten sind.

In Deutschland und der EU gibt es auch rechtliche Rahmenbedingungen, die Reisende schützen. Die EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 regelt die Rechte von Pauschalreisenden und legt fest, dass Reiseveranstalter bei erheblichen Mängeln oder höherer Gewalt eine angemessene Entschädigung oder Erstattung leisten müssen (Stand: 2025, Details unter https://europa.eu). (Die Richtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt; Details können je nach Land variieren.) Das bedeutet: Selbst ohne Versicherung hat man unter Umständen Ansprüche gegen den Reiseveranstalter – allerdings nur in bestimmten Fällen, etwa wenn der Veranstalter die Reise nicht vertragsgemäß durchführt. Bei einer eigenen Erkrankung greift diese Regelung in der Regel nicht.

Ganz praktisch gesehen lohnt es sich auch, vor jeder Reise zu prüfen, ob die eigene Krankenversicherung Auslandsschutz bietet. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland leistet innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z.B. Türkei, Tunesien) auf Basis der jeweiligen Ortstarife. Das bedeutet: Man bekommt medizinische Behandlung, aber möglicherweise nicht im gleichen Umfang wie zu Hause. Ein Rücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen – hier ist eine private Auslandskrankenversicherung unerlässlich (Stand: 2025). (Leistungen können je nach Krankenkasse leicht variieren.)

Später haben wir auch von Fällen gehört, in denen Reisende ohne Auslandskrankenversicherung in finanzielle Schwierigkeiten gerieten. Eine Familie, die wir kennengelernt haben, erzählte von einem Urlaub in den USA, bei dem ihr Sohn sich beim Skateboarden den Arm brach. Die Behandlung im Krankenhaus kostete über 8.000 Dollar – und die gesetzliche Krankenversicherung übernahm nur einen Bruchteil davon. Ohne private Versicherung wäre die Familie auf diesen Kosten sitzen geblieben.

Viele Leser:innen haben uns nach der ersten Fassung dieses Beitrags gefragt, welche Fragen bei ihnen noch offen geblieben sind. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen hier zusammengestellt:

Muss ich die Reiseabbruchversicherung sofort informieren?

Ja, in der Regel sollte man die Versicherung unverzüglich, das heißt so schnell wie möglich, informieren – idealerweise bevor man eigenständig Umbuchungen vornimmt. Viele Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline, über die man auch aus dem Ausland Kontakt aufnehmen kann. Wenn man die Versicherung zu spät informiert oder eigenmächtig handelt, riskiert man, dass Kosten nicht übernommen werden. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV, Stand: 2025, abrufbar unter https://www.gdv.de) (Meldefristen können je nach Versicherer variieren; genaue Details stehen in den Versicherungsbedingungen.)

Was passiert, wenn ich chronisch krank bin und deshalb abbrechen muss?

Chronische Erkrankungen sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – es sei denn, die Erkrankung war zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt oder es handelt sich um eine akute Verschlechterung, die unvorhersehbar war. Manche Versicherungen bieten Tarife an, die auch bekannte Vorerkrankungen einschließen, allerdings zu höheren Prämien. Es lohnt sich, bei Abschluss der Versicherung ehrlich anzugeben, ob Vorerkrankungen bestehen, um späteren Ärger zu vermeiden. (Die Einschätzung, ob eine Verschlechterung unvorhersehbar war, kann im Streitfall juristisch komplex sein.)

Werden auch Kosten für Begleitpersonen übernommen?

Das hängt vom Tarif ab. Viele Reiseabbruchversicherungen übernehmen auch die Kosten für die vorzeitige Rückreise einer Begleitperson, wenn diese nicht allein weiterreisen möchte oder kann – etwa bei Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Bei Erwachsenen ist das oft eine Ermessensfrage. Manche Tarife decken automatisch alle mitreisenden Personen ab, andere nur die erkrankte Person. Auch hier gilt: Versicherungsbedingungen genau lesen. (Leistungen für Begleitpersonen variieren stark zwischen verschiedenen Tarifen.)

Kann ich auch abbrechen, wenn ein Angehöriger zu Hause krank wird?

Ja, viele Reiseabbruchversicherungen decken auch Fälle ab, in denen ein naher Angehöriger zu Hause (z.B. Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) unerwartet schwer erkrankt oder verunglückt und man deshalb vorzeitig zurückkehren möchte. Allerdings muss die Erkrankung in der Regel schwerwiegend sein – eine normale Erkältung reicht nicht aus. Auch hier sollte man sich die genaue Definition von "naher Angehöriger" in den Versicherungsbedingungen anschauen. (Die Einschätzung, was als "schwerwiegende Erkrankung" gilt, kann variieren.)

Was ist, wenn ich im Urlaub einen Unfall habe und länger im Krankenhaus bleiben muss?

In diesem Fall greift zunächst die Auslandskrankenversicherung, die die Behandlungskosten übernimmt. Die Reiseabbruchversicherung kann dann die Mehrkosten für die spätere Rückreise übernehmen – etwa wenn man nicht wie geplant mit dem ursprünglichen Flug zurückkehren kann, sondern später mit medizinischer Begleitung transportiert werden muss. Manche Versicherungen zahlen auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder übernehmen die Kosten für einen Besuch von Angehörigen aus Deutschland. Auch das ist tarifabhängig. (Leistungen im Krankenhausfall sind stark tarifabhängig.)

Lohnt sich eine Reiseversicherung auch für Kurztrips?

Das kommt auf die Kosten und die persönliche Risikobereitschaft an. Bei einem Wochenendtrip für 150 Euro ist eine Versicherung für 20 Euro vielleicht übertrieben – hier wäre der Schaden im Worst Case überschaubar. Bei einem einwöchigen Städtetrip für 800 Euro kann eine Versicherung aber durchaus sinnvoll sein, besonders wenn man mit Kindern reist oder gesundheitliche Vorbelastungen hat. Eine Jahresversicherung für Vielreisende ist oft die beste Lösung – sie kostet etwa 80 bis 150 Euro pro Jahr und deckt beliebig viele Reisen ab. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025) (Kosten und Leistungen können je nach Anbieter variieren.)

Heute, mehr als ein Jahr später, denken wir manchmal an diesen missglückten Urlaub zurück. Und wir stellen fest, dass er uns mehr gelehrt hat als so mancher perfekte Urlaub. Wir haben gelernt, mit Enttäuschungen umzugehen, flexibel zu bleiben und das Positive in schwierigen Situationen zu sehen. Wir haben gelernt, wie wichtig eine gute Versicherung ist – nicht nur finanziell, sondern auch für den Seelenfrieden. Und wir haben gelernt, dass Gesundheit das wertvollste Gut ist, das wir haben – selbstverständlich ist sie nie, auch nicht im Urlaub.