Versicherungen & Recht

Versicherung insolvent? So schützt du dein Geld, bevor es zu spät ist

Winterberg 2025. 11. 5. 23:31

Was ist, wenn die Versicherung pleitegeht? Über Sicherheit, die plötzlich unsicher wird

Neulich las Markus einen Artikel über eine Versicherung, die insolvent ging. „Und was, wenn das unserer passiert?", fragte er. Ich musste lachen, aber ein bisschen mulmig war mir auch. Man zahlt jahrelang Beiträge und denkt, das System sei unerschütterlich. Und dann reicht eine Schlagzeile, um dieses Vertrauen ins Wanken zu bringen. Wir haben nichts geändert, keine neuen Verträge abgeschlossen – nur öfter darüber geredet, wie fragil Sicherheit eigentlich ist. Vielleicht fängt Verantwortung genau da an: im Nachdenken.

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Was passiert mit Versicherungsverträgen und laufenden Schäden, wenn ein Versicherer zahlungsunfähig wird – und wie gut Kunden in Deutschland geschützt sind.

🔹 Was wir gelernt haben: Es gibt Sicherungssysteme, die Versicherte schützen, aber sie funktionieren unterschiedlich je nach Versicherungsart. Absolute Sicherheit gibt es nicht.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zu Protektor, Sicherungsfonds und praktische Tipps, wie man solide Versicherer erkennt und sich im Ernstfall verhalten sollte.

In den ersten Stunden nach Markus' Frage kreisten meine Gedanken. Wir haben eine Hausratversicherung, eine Haftpflicht, die Wohngebäudeversicherung fürs Haus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Kfz-Versicherung. Zusammen zahlen wir jeden Monat mehrere hundert Euro an Prämien. Das ist viel Geld, das über Jahrzehnte zu einem mittleren fünfstelligen Betrag anwächst. Und plötzlich stellte sich die Frage: Was, wenn die Versicherung einfach weg ist, wenn wir sie brauchen? Ich versuchte mir vorzustellen, wie es wäre, wenn unser Haus abbrennt und die Versicherung nicht zahlen kann, weil sie pleite ist. Der Gedanke war unangenehm. Also haben wir angefangen zu recherchieren.

Später haben wir gemerkt, dass unsere Sorge nicht völlig unbegründet ist – aber auch nicht so dramatisch, wie wir zunächst dachten. Versicherungsinsolvenzen kommen tatsächlich vor, wenn auch selten. In Deutschland gibt es strenge Aufsichtsmechanismen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Versicherer kontinuierlich überwacht. Trotzdem kann es passieren, dass ein Versicherer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät – etwa durch Fehlkalkulationen, Naturkatastrophen mit außergewöhnlich hohen Schadensummen oder durch Missmanagement. Zwischen 2000 und 2024 gab es in Deutschland etwa ein Dutzend Fälle, in denen Versicherungen zahlungsunfähig wurden oder übernommen werden mussten. Das ist nicht viel bei über 500 aktiven Versicherungsunternehmen, aber es zeigt: Das Risiko existiert.

(Beispielangabe – kann je nach Quelle und Berechnungszeitraum abweichen.)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht: Es gibt in Deutschland verschiedene Sicherungssysteme für Versicherte. Das wichtigste ist Protektor Lebensversicherungs-AG, eine Auffanggesellschaft für Lebens- und Rentenversicherungen. Sie wurde 2002 gegründet und wird von der deutschen Versicherungswirtschaft finanziert. Wenn eine Lebensversicherung insolvent wird, übernimmt Protektor die Verträge und führt sie weiter – allerdings häufig mit Abschlägen bei den Leistungen. Der Garantiezins bleibt erhalten, aber Überschussbeteiligungen können gekürzt werden. Für Krankenversicherungen gibt es einen ähnlichen Mechanismus: Medicator AG ist die Auffanggesellschaft für private Krankenversicherungen. Bei Schaden- und Unfallversicherungen – also Hausrat, Haftpflicht, Kfz – sieht das System anders aus.

Was uns überrascht hat: Für Schaden- und Unfallversicherungen gibt es keine vergleichbare Auffanggesellschaft. Wenn eine Hausratversicherung oder Kfz-Versicherung pleitegeht, übernimmt keine zentrale Institution automatisch die Verträge. Stattdessen greift ein anderes Sicherungsnetz: Bei laufenden Verträgen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem anderen Versicherer wechseln. Bei bereits eingetretenen Schäden wird es komplizierter. Die Forderungen der Versicherten werden im Insolvenzverfahren wie andere Gläubigerforderungen behandelt. Das bedeutet: Man muss darauf hoffen, dass im Insolvenzverfahren genug Masse vorhanden ist, um zumindest einen Teil der Forderung zu befriedigen. Eine hundertprozentige Garantie gibt es nicht.

In den Tagen nach unserer Entdeckung haben wir uns mit den Details beschäftigt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Versicherungen in Deutschland grundsätzlich sehr stabil, weil sie strengen Kapitalanforderungen und Aufsichtsregeln unterliegen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Versicherer müssen Solvabilitätskapital vorhalten – das ist eine Art finanzielles Polster, das sicherstellt, dass sie auch in Krisenzeiten zahlungsfähig bleiben. Die Anforderungen wurden mit der EU-Richtlinie Solvency II verschärft, die seit 2016 gilt. Trotzdem gibt es keine absolute Sicherheit. Bei extremen Ereignissen – etwa einer Serie von Naturkatastrophen oder einem globalen Wirtschaftscrash – könnten auch gut aufgestellte Versicherer in Schwierigkeiten geraten.

Ein Aspekt, den wir vorher nicht kannten, ist die Rolle der BaFin bei drohenden Insolvenzen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht alle Versicherer in Deutschland und greift ein, wenn sie Probleme erkennt. Bevor es zur Insolvenz kommt, kann die BaFin Maßnahmen anordnen: Sie kann die Geschäftsführung austauschen, den Neugeschäftsvertrieb untersagen oder einen Sonderbeauftragten einsetzen. Ziel ist es, die Insolvenz zu verhindern oder zumindest die Auswirkungen auf Versicherte zu minimieren. In vielen Fällen gelingt es, den Versicherer zu sanieren oder an ein anderes Unternehmen zu verkaufen. Für uns als Versicherte bedeutet das: Die Wahrscheinlichkeit, dass unsere Versicherung von heute auf morgen verschwindet, ist gering – meistens gibt es Vorwarnzeiten und Übergangsregelungen.

Was uns auch interessiert hat: Was passiert konkret mit meinem Vertrag, wenn die Versicherung pleitegeht? Bei Lebens- und Krankenversicherungen ist die Antwort relativ klar: Protektor bzw. Medicator übernehmen, und die Verträge laufen weiter. Die Leistungen können reduziert werden, aber man steht nicht mit leeren Händen da. Bei Schaden- und Unfallversicherungen kommt es auf den Zeitpunkt an. Wenn die Insolvenz während der Vertragslaufzeit eintritt und noch kein Schaden aufgetreten ist, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und kann sofort zu einem anderen Versicherer wechseln. Die bis dahin gezahlten Prämien bekommt man allerdings nicht zurück – sie verfallen im Insolvenzverfahren.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Ein besonders heikler Fall ist, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, aber noch nicht reguliert wurde. Stellen wir uns vor, unser Haus wurde durch einen Sturm beschädigt, wir haben den Schaden gemeldet, aber die Versicherung ist pleite, bevor sie gezahlt hat. In diesem Fall werden wir zu Insolvenzgläubigern. Wir müssen unsere Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und hoffen, dass genug Vermögen vorhanden ist, um die Forderung zu bedienen. Die Erfahrung zeigt: In vielen Insolvenzverfahren bekommen Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderung – häufig zwischen 10 und 30 Prozent, manchmal auch gar nichts. Das ist ein echtes Risiko, und es ist einer der Gründe, warum die Wahl eines soliden Versicherers so wichtig ist.

Während unserer Recherche haben wir auch über europäische Regelungen gelesen. Die EU hat mit Solvency II einen einheitlichen Rechtsrahmen für Versicherungen geschaffen, der in allen Mitgliedstaaten gilt (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Ziel ist es, die Finanzstabilität von Versicherern zu erhöhen und Versicherte besser zu schützen. Die Regelungen sind komplex und legen fest, wie viel Eigenkapital Versicherer vorhalten müssen, wie Risiken bewertet werden und welche Meldepflichten bestehen. Für uns als Verbraucher bedeutet das: Versicherungen, die in der EU tätig sind, unterliegen hohen Standards. Trotzdem sind diese Standards keine Garantie – sie reduzieren das Risiko, eliminieren es aber nicht.

Ein Punkt, der uns besonders beschäftigt hat, ist die Frage: Wie erkenne ich, ob meine Versicherung finanziell solide ist? Es gibt mehrere Indikatoren. Erstens: Rating-Agenturen wie Standard & Poor's, Moody's oder Fitch bewerten die Finanzkraft von Versicherern. Ein Rating von A oder höher gilt als gut, AA oder AAA als sehr gut. Diese Ratings sind jedoch keine Garantie – auch gut bewertete Unternehmen können in Schwierigkeiten geraten. Zweitens: Die Größe und Marktposition eines Versicherers. Große, etablierte Unternehmen mit breiter Streuung sind in der Regel stabiler als kleine Nischenanbieter. Drittens: Die Eigentümerstruktur. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – bei denen die Versicherten selbst die Eigentümer sind – haben häufig eine konservativere Geschäftspolitik als renditeorientierte Aktiengesellschaften.

Im Gespräch mit unserem Versicherungsmakler haben wir dann konkrete Tipps bekommen. Er empfahl uns, bei der Wahl eines Versicherers nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die Solidität. Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Analysen zur Finanzstabilität von Versicherern (Quelle: test.de, Stand: 2025). Auch die BaFin veröffentlicht jährlich Statistiken über die Solvabilität deutscher Versicherer. Wir haben unsere aktuellen Versicherer überprüft und festgestellt, dass die meisten gute Ratings und eine solide Kapitalbasis haben. Bei einem kleineren Versicherer, bei dem wir eine Zusatzversicherung hatten, waren wir unsicher – der hatte kein öffentliches Rating. Wir haben diese Police gekündigt und sind zu einem größeren, etablierten Unternehmen gewechselt.

Was uns auch klar geworden ist: Diversifikation ist auch bei Versicherungen sinnvoll. Genau wie man bei Geldanlagen nicht alles auf eine Karte setzen sollte, kann es klug sein, nicht alle Versicherungen bei einem einzigen Anbieter zu haben. Wenn dieser Anbieter in Schwierigkeiten gerät, sind alle Verträge gleichzeitig betroffen. Wir haben unsere Versicherungen jetzt auf drei verschiedene Anbieter verteilt: Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei einem großen Versicherungsverein, die Wohngebäudeversicherung bei einem traditionellen Sachversicherer und die Kfz-Versicherung bei einem spezialisierten Anbieter. Das gibt uns ein besseres Gefühl, auch wenn es administrativ etwas aufwendiger ist.

Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Frage nach ausländischen Versicherern. Viele Direktversicherer, die besonders günstige Tarife anbieten, haben ihren Sitz im EU-Ausland – häufig in Irland, Malta oder den Niederlanden. Diese Unternehmen unterliegen den Aufsichtsbehörden ihres Heimatlandes, nicht der deutschen BaFin. Im Insolvenzfall gilt das Recht des Heimatlandes, und die dortigen Sicherungssysteme – falls vorhanden – greifen. Das kann für deutsche Versicherte bedeuten, dass sie schlechter geschützt sind als bei einem deutschen Versicherer. Wir haben daher entschieden, bei deutschen oder zumindest in Deutschland fest etablierten Versicherern zu bleiben, auch wenn die Prämien etwas höher sind.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Interessanterweise haben wir auch über historische Fälle gelesen. Einer der bekanntesten Fälle in Deutschland war die Mannheimer Lebensversicherung, die 2003 in Schieflage geriet und von Protektor übernommen wurde. Etwa 1,3 Millionen Versicherte waren betroffen. Die Verträge blieben bestehen, aber die Kunden mussten deutliche Einbußen bei den Überschüssen hinnehmen – manche verloren bis zu 30 Prozent ihrer erwarteten Ablaufleistung. Das zeigt: Auch wenn die Sicherungssysteme funktionieren, sind Verluste möglich. Ein anderer Fall war die Kölnische Rückversicherung, die 2003 ebenfalls in Schwierigkeiten kam. Rückversicherer sind für Verbraucher meist unsichtbar, aber wenn sie ausfallen, kann das Kettenreaktionen auslösen.

Ein Thema, das uns besonders beunruhigt hat, ist die Frage nach Cyber-Risiken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt davor, dass auch Versicherungen zunehmend Ziel von Cyberangriffen sind (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Wenn durch einen Hackerangriff kritische Daten verloren gehen oder wenn Versicherer durch Ransomware erpresst werden, könnte das die Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen. Bislang gibt es keine bekannten Fälle, in denen ein Versicherer durch einen Cyberangriff insolvent wurde, aber das Risiko wächst. Versicherer investieren daher zunehmend in IT-Sicherheit und Backup-Systeme. Als Versicherte können wir wenig tun, außer darauf zu achten, dass unser Versicherer moderne Sicherheitsstandards einhält.

Während unserer Beschäftigung mit dem Thema sind wir auch auf die Frage der Kapitalanlagen gestoßen. Versicherer legen die Prämien ihrer Kunden am Kapitalmarkt an, um daraus Renditen zu erzielen und Schäden zahlen zu können. Wenn diese Anlagen schlecht laufen – etwa bei einem Börsencrash oder einer Immobilienkrise – kann das die Finanzkraft des Versicherers schwächen. Besonders betroffen sind Lebensversicherer, die langfristige Garantien abgegeben haben und diese nun in einem Niedrigzinsumfeld kaum noch erwirtschaften können. Einige deutsche Lebensversicherer sind deshalb in den letzten Jahren unter Druck geraten. Für Sachversicherer ist das Problem weniger akut, weil ihre Verträge kurzfristiger sind – aber auch sie sind von Kapitalmarktentwicklungen betroffen.

Ein praktischer Tipp, den wir von einem Finanzberater bekommen haben: Regelmäßig die eigenen Versicherungen überprüfen. Mindestens einmal im Jahr sollte man sich die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Versicherer ansehen – sofern verfügbar. Viele Versicherer veröffentlichen diese auf ihren Websites. Wenn man Anzeichen für Probleme erkennt – etwa deutlich sinkende Überschüsse, Änderungen in der Geschäftsführung oder negative Presseberichte – kann man rechtzeitig reagieren und gegebenenfalls wechseln. Das klingt aufwendig, aber es geht um viel Geld und um die eigene Absicherung. Wir nehmen uns jetzt jedes Jahr im Januar eine Stunde Zeit, um unsere Versicherungen zu checken.

Was uns auch aufgefallen ist: Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsarten. Lebens- und Krankenversicherungen sind langfristige Verträge mit hohen Verpflichtungen – deshalb gibt es dort auch die strengsten Sicherungssysteme. Schaden- und Unfallversicherungen sind kurzfristiger und haben geringere Rückstellungen, weshalb das Sicherungsnetz schwächer ist. Rückversicherer – die im Hintergrund arbeiten und Risiken von Erstversicherern übernehmen – haben wieder eigene Regelungen. Für uns als Endkunden ist wichtig: Bei Lebens- und Krankenversicherungen sind wir besser geschützt, bei Hausrat, Haftpflicht oder Kfz tragen wir ein höheres Risiko.

Ein Aspekt, den wir vorher nicht bedacht hatten, ist die Frage nach der Kündigung im Verdachtsfall. Angenommen, wir lesen in den Nachrichten, dass unser Versicherer Probleme hat – sollten wir dann sofort kündigen? Die Antwort ist kompliziert. Einerseits will man nicht der Letzte sein, der das sinkende Schiff verlässt. Andererseits können überstürzte Kündigungen kontraproduktiv sein: Man verliert möglicherweise Bestandsschutz, muss bei einem neuen Versicherer erneut Gesundheitsfragen beantworten oder zahlt höhere Prämien. Bei Lebens- und Krankenversicherungen kann eine Kündigung erhebliche Nachteile haben. Unser Makler rät: Ruhe bewahren, Informationen sammeln, mit Experten sprechen – und erst dann entscheiden.

Interessanterweise gibt es auch politische Diskussionen über die Verbesserung des Versichertenschutzes. Das Europäische Parlament hat mehrfach über eine EU-weite Einlagensicherung für Versicherungen debattiert, ähnlich der Einlagensicherung bei Banken (Quelle: europarl.europa.eu, Stand: 2025). Bislang gibt es keine einheitliche Regelung, weil die Versicherungssysteme in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich sind. In Deutschland funktioniert das System mit Protektor und Medicator bislang gut, aber in anderen Ländern gibt es schwächere oder gar keine Sicherungsmechanismen. Eine europaweite Lösung könnte den Schutz verbessern, ist aber politisch umstritten.

Was uns auch beschäftigt hat, ist die Frage nach der Rolle des Staates. Bei systemrelevanten Banken greift im Notfall häufig der Staat ein, um einen Zusammenbruch zu verhindern. Bei Versicherungen ist das weniger klar. Grundsätzlich sind Versicherer privatwirtschaftliche Unternehmen, für deren Geschäftsrisiken sie selbst verantwortlich sind. Trotzdem hat der Staat in Einzelfällen eingegriffen – etwa durch die Übernahme von Risiken oder durch Unterstützung bei der Sanierung. Eine Garantie gibt es aber nicht. Wir können nicht davon ausgehen, dass der Staat uns im Ernstfall rettet. Deshalb ist es so wichtig, von Anfang an einen soliden Versicherer zu wählen.

Ein praktisches Beispiel, das uns sehr beschäftigt hat: Was wäre, wenn unsere Berufsunfähigkeitsversicherung pleitegeht? Markus hat eine BU-Versicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente zahlt. Wenn er berufsunfähig würde und kurz darauf der Versicherer insolvent, könnte Protektor den Vertrag übernehmen – aber mit möglichen Leistungskürzungen. Im schlimmsten Fall würde die Rente deutlich niedriger ausfallen als vereinbart. Das wäre existenzbedrohend. Wir haben deshalb die Finanzkraft seines BU-Versicherers besonders genau geprüft und waren erleichtert, dass es sich um einen der stabilsten Anbieter am Markt handelt. Trotzdem bleibt ein Restrisiko.

Während unserer Recherche sind wir auch auf Verbraucherschutzorganisationen gestoßen. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung zu Versicherungsfragen. Sie können helfen, die Solidität eines Versicherers einzuschätzen und im Schadensfall zu unterstützen. Wir haben uns beim BdV informiert und festgestellt, dass es tatsächlich regelmäßig Beschwerden über Versicherer gibt, die in Schwierigkeiten sind oder ihre Leistungen nicht erfüllen. Das ist ein guter Frühindikator. Wenn man häufiger über einen Versicherer liest, dass Kunden Probleme haben, sollte man aufmerksam werden.

Ein Aspekt, den wir zunächst übersehen hatten, ist die Frage nach der Rechtsschutzversicherung im Insolvenzfall. Was, wenn man gegen seinen insolventen Versicherer klagen muss? Deckt die Rechtsschutzversicherung das ab? Die Antwort: Das hängt vom Vertrag ab. Manche Rechtsschutzversicherungen schließen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren aus. Andere decken sie ab, aber nur bis zu einer bestimmten Summe. Wir haben unseren Rechtsschutzvertrag geprüft und festgestellt, dass Versicherungsstreitigkeiten grundsätzlich abgedeckt sind – aber die Erfolgsaussichten gegen einen insolventen Versicherer sind gering. Es ist also kein vollständiger Schutz.

Abschließend haben wir uns gefragt: Was können wir konkret tun, um unser Risiko zu minimieren? Erstens: Nur bei soliden, etablierten Versicherern abschließen – auch wenn die Prämien etwas höher sind. Zweitens: Verträge auf mehrere Versicherer verteilen, um das Klumpenrisiko zu reduzieren. Drittens: Regelmäßig die Finanzkraft der Versicherer überprüfen und bei Anzeichen von Problemen reagieren. Viertens: Wichtige Unterlagen und Nachweise sorgfältig aufbewahren, damit man im Insolvenzfall seine Ansprüche nachweisen kann. Fünftens: Sich über Sicherungssysteme informieren und wissen, welche Schutzrechte man hat. Das alles bietet keine absolute Sicherheit, aber es reduziert das Risiko erheblich.

Heute, einige Wochen nach Markus' ursprünglicher Frage, sehen wir das Thema differenzierter. Ja, Versicherungen können pleitegehen, und das ist ein reales Risiko. Aber das deutsche System ist vergleichsweise robust, die Aufsicht ist streng, und es gibt Sicherungsnetze. Absolute Sicherheit gibt es nirgendwo – nicht bei Banken, nicht bei Versicherungen, nicht bei Aktien. Es geht darum, Risiken zu kennen, zu bewerten und zu minimieren. Wir haben unsere Versicherungen geprüft, einige Anpassungen vorgenommen und fühlen uns jetzt besser informiert. Das mulmige Gefühl ist nicht ganz weg – aber es ist realistischer geworden.

Praktische Hilfe: Checkliste und Vorgehen

Versicherer-Solidität prüfen – 6 Steps

  1. Rating prüfen (Standard & Poor's, Moody's, Fitch – mindestens A-Rating anstreben)
  2. Geschäftsberichte lesen (Solvabilitätsquote, Eigenkapitalausstattung, Überschussentwicklung)
  3. Größe und Marktposition checken (etablierte Anbieter oft stabiler als Nischenanbieter)
  4. BaFin-Statistiken konsultieren (jährliche Veröffentlichungen zur Solvabilität deutscher Versicherer)
  5. Presseberichte verfolgen (negative Schlagzeilen können Frühwarnsignale sein)
  6. Verbraucherschutz kontaktieren (Bund der Versicherten, Verbraucherzentralen – bei Zweifeln nachfragen)

Musterbrief bei Insolvenz (Forderungsanmeldung)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich meine Forderung aus dem Versicherungsvertrag [Nummer] gegen [Versicherer] im Insolvenzverfahren an. Der Schaden vom [Datum] wurde gemeldet, aber nicht reguliert. Beleg und Fotos liegen bei. Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und Information über das weitere Verfahren. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

(Musterformulierung – im Insolvenzfall rechtliche Beratung einholen.)

Übersicht: Sicherungssysteme nach Versicherungsart

Versicherungsart Sicherungssystem Schutzumfang
Lebensversicherung Protektor Lebensversicherungs-AG Vertragsübernahme, Garantiezins bleibt, Überschüsse können gekürzt werden¹
Krankenversicherung (privat) Medicator AG Vertragsübernahme, Leistungen bleiben weitgehend erhalten²
Hausratversicherung Kein zentrales System Sonderkündigungsrecht, bei Schäden: Insolvenzverfahren³
Kfz-Versicherung Kein zentrales System Sonderkündigungsrecht, bei Schäden: Insolvenzverfahren
Haftpflichtversicherung Kein zentrales System Sonderkündigungsrecht, bei Schäden: Insolvenzverfahren

¹ Leistungskürzungen bis zu 30 % möglich, aber Vertrag bleibt bestehen.
² Medicator garantiert Mindestleistungen, Komfortleistungen können entfallen.
³ Quote im Insolvenzverfahren häufig 10-30 %, teils auch nichts.
⁴ Bei Kfz-Haftpflicht greift zusätzlich Verkehrsopferhilfe für Geschädigte.
Bei Haftpflichtforderungen Dritter kann Geschädigter direkt gegen Versicherer vorgehen.

Häufige Fragen aus der Community

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Wie wahrscheinlich ist es wirklich, dass meine Versicherung pleitegeht?

Die Wahrscheinlichkeit ist statistisch gesehen gering. Von über 500 Versicherungsunternehmen in Deutschland gerieten in den letzten 25 Jahren etwa ein Dutzend in ernsthafte Schwierigkeiten. Das entspricht einer Quote von deutlich unter einem Prozent pro Jahr. Besonders groß ist das Risiko bei kleinen, spezialisierten Anbietern oder bei Versicherern, die aggressive Preispolitik betreiben. Laut GDV sind die Kapitalpuffer deutscher Versicherer im internationalen Vergleich hoch (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Trotzdem ist das Risiko nicht null – besonders in Krisenzeiten.

(Angaben können je nach Quelle und Berechnungsmethode abweichen.)

Eine weitere häufige Frage: Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen, wenn die Versicherung pleitegeht?

Das hängt von der Versicherungsart ab. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sind die Beiträge in Form von Rückstellungen gebunden und werden von Protektor übernommen – Sie verlieren sie nicht komplett, aber es kann zu Leistungskürzungen kommen. Bei Schaden- und Unfallversicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) verfallen die gezahlten Beiträge im Insolvenzfall in der Regel. Sie hatten bis zur Insolvenz Versicherungsschutz, danach nicht mehr. Deshalb ist das Sonderkündigungsrecht so wichtig – man sollte schnell zu einem neuen Versicherer wechseln.

Und schließlich: Kann ich als Kunde erkennen, ob meine Versicherung in Schwierigkeiten ist?

Manchmal ja, oft aber auch nicht. Warnsignale können sein: Häufiger Wechsel in der Geschäftsführung, negative Presseberichte, stark sinkende Überschüsse bei Lebensversicherungen, Beschwerden in Verbraucherforen, Herabstufung des Ratings durch Rating-Agenturen. Die BaFin greift in der Regel ein, bevor es zur Insolvenz kommt – aber sie informiert die Öffentlichkeit nicht immer sofort. Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen veröffentlichen gelegentlich Warnungen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Als Kunde sollte man aufmerksam sein und bei Zweifeln proaktiv wechseln.

Greift die Einlagensicherung auch bei Versicherungen?

Nein, die Einlagensicherung gilt nur für Bankeinlagen, nicht für Versicherungsbeiträge. Versicherungen haben eigene Sicherungssysteme – Protektor für Lebensversicherungen, Medicator für Krankenversicherungen. Für Schaden- und Unfallversicherungen gibt es keine vergleichbare Einlagensicherung. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Banken, der oft übersehen wird.

Was sollte ich tun, wenn ich von der Insolvenz meiner Versicherung erfahre?

Erstens: Ruhe bewahren und Informationen sammeln. Zweitens: Prüfen, ob ein laufender Schaden betroffen ist – falls ja, Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden. Drittens: Sonderkündigungsrecht nutzen und schnell zu einem neuen Versicherer wechseln. Viertens: Bei Lebens- oder Krankenversicherungen abwarten, wie Protektor/Medicator den Vertrag übernimmt. Fünftens: Rechtliche Beratung einholen, wenn hohe Summen im Spiel sind. Schnelles Handeln ist wichtig, aber Überstürzung schadet.


Unser Fazit nach dieser Auseinandersetzung: Die Frage "Was, wenn die Versicherung pleitegeht?" ist berechtigt, aber nicht übermäßig beunruhigend. Das deutsche System ist robust, wenn auch nicht perfekt. Wichtig ist, bewusst zu wählen, regelmäßig zu überprüfen und nicht allein auf den günstigsten Preis zu achten. Sicherheit hat ihren Preis – aber Unsicherheit kann viel teurer werden. Wir zahlen lieber ein paar Euro mehr im Monat und schlafen dafür ruhiger. Und das ist uns, ehrlich gesagt, diese Gewissheit wert.