Versicherungen & Recht

Ferienjob mit 16: Was Eltern wirklich wissen müssen – unsere Erfahrung im Café-Alltag

Winterberg 2025. 11. 6. 05:03

Zwischen Taschengeld und Arbeitsrecht: Wenn Teenager ihre ersten Euros verdienen

Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025

🔹 Worum es heute geht: Die ersten Arbeitserfahrungen unserer Tochter im Ferienjob und was Eltern dabei wissen sollten
🔹 Was wir gelernt haben: Ferienjobs sind mehr als nur Geldverdienen – sie prägen fürs Leben, wenn die Rahmenbedingungen stimmen
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps zu Arbeitsrecht, Steuern und Versicherungen plus eine Checkliste für den ersten Ferienjob

An diesem Juniabend saß unsere sechzehnjährige Tochter Lena aufgeregt am Küchentisch, das Tablet vor sich, und scrollte durch Jobanzeigen. "Mama, Papa, ich will in den Sommerferien arbeiten!", verkündete sie mit leuchtenden Augen. Mein Mann und ich tauschten einen kurzen Blick. War sie nicht gerade noch klein genug gewesen, um auf unseren Schultern zu sitzen? Jetzt wollte sie kellnern, Regale einräumen oder im Büro helfen. "Das Café Sonnenschein sucht Aushilfen", las sie vor. "Mindestens 15 Jahre alt – das bin ich! Zehn Euro pro Stunde – das ist doch gut, oder?" Wir nickten, aber innerlich ratterte es bei mir: Was ist mit Versicherung? Arbeitszeiten? Jugendschutz? So begann unsere gemeinsame Reise in die Welt der Ferienjobs – mit mehr Fragen als Antworten, aber auch mit der Erkenntnis, dass dieser Schritt wichtiger war, als wir anfangs dachten.

In den ersten Tagen nach Lenas Ankündigung wurde mir bewusst, wie wenig ich über Jugendarbeitsschutz wusste. Klar, ich hatte selbst als Teenager gejobbt – Zeitungen ausgetragen, im Supermarkt Regale eingeräumt. Aber das war in den 90ern, und niemand sprach damals über Sozialversicherung oder Steuerfreibeträge. Heute ist das anders. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt genau, was Jugendliche arbeiten dürfen und was nicht. Teenager zwischen 15 und 17 Jahren dürfen in den Ferien maximal vier Wochen pro Jahr arbeiten, höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich (Stand: 2025, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Die Arbeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen, Wochenendarbeit ist nur in bestimmten Branchen wie der Gastronomie erlaubt (Diese Regelungen können je nach Branche und Bundesland leicht variieren). Als ich das Lena erklärte, runzelte sie die Stirn: "Nur vier Wochen? Ich dachte, ich könnte die ganzen Ferien arbeiten!" Die Enttäuschung war ihr anzusehen, aber das Gesetz ist da eindeutig.

Später haben wir gemerkt, dass die Jobsuche für Jugendliche ihre eigenen Tücken hat. Nicht jeder Arbeitgeber kennt sich mit den Besonderheiten aus. Beim ersten Vorstellungsgespräch im besagten Café Sonnenschein wurde Lena gefragt, ob sie auch nachts arbeiten könne – für Events und Feiern. "Klar, kein Problem!", antwortete sie enthusiastisch. Zum Glück war ich dabei und konnte höflich darauf hinweisen, dass Nachtarbeit für Minderjährige gesetzlich nicht erlaubt ist. Der Cafébesitzer, Herr Martinez, war sichtlich überrascht: "Ach so? Das wusste ich gar nicht. Wir hatten noch nie so junge Mitarbeiter." Das ist tatsächlich ein häufiges Problem. Viele kleine Betriebe sind mit den Regelungen überfordert. Die IHK bietet dazu Informationsbroschüren an, aber längst nicht alle Arbeitgeber nutzen diese Ressourcen (Die Kenntnis der Jugendarbeitsschutzbestimmungen variiert stark je nach Betriebsgröße und Branche).

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die Frage nach der Sozialversicherung ist komplexer als gedacht. Bei einem Ferienjob sind Schüler und Studenten in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit – das nennt sich "kurzfristige Beschäftigung". Diese darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Der Verdienst spielt dabei keine Rolle. Anders sieht es bei Minijobs aus: Hier gilt die 538-Euro-Grenze pro Monat (Stand: 2025). Überschreitet man diese, werden Sozialabgaben fällig. Lenas Job im Café sollte ein klassischer Ferienjob werden – vier Wochen in den Sommerferien, danach wieder Schule. Damit fiel sie unter die kurzfristige Beschäftigung. "Aber was ist mit Steuern?", fragte mein Mann, der als Selbstständiger ein ausgeprägtes Bewusstsein für solche Themen hat. Auch hier gibt es gute Nachrichten: Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 11.784 Euro pro Jahr (Stand: 2025, Quelle: Bundesfinanzministerium). Da war Lena mit ihren geplanten 1.600 Euro Ferienjob-Verdienst weit davon entfernt (Steuerliche Regelungen können sich jährlich ändern und sollten aktuell geprüft werden).

Die Bewerbungsphase war für uns alle lehrreich. Lena schrieb ihre erste richtige Bewerbung – nicht für ein Schulpraktikum, sondern für einen echten Job. "Was schreibe ich denn da rein? Ich hab doch noch nichts gemacht!", jammerte sie. Wir setzten uns zusammen an den Laptop. "Du hast in der Schul-AG Veranstaltungen organisiert", erinnerte ich sie. "Und du hilfst Oma regelmäßig im Garten – das zeigt Zuverlässigkeit." Nach drei Stunden hatte sie eine Bewerbung, auf die sie stolz war. Das Anschreiben war persönlich, der Lebenslauf übersichtlich. Herr Martinez vom Café war beeindruckt: "So eine professionelle Bewerbung habe ich von einer Schülerin noch nie bekommen!" Zwei Tage später hatte Lena den Job. Die Freude war riesig, aber auch die Nervosität. "Was, wenn ich was falsch mache? Was, wenn ich das Wechselgeld verwechsle?" Diese Ängste sind normal, wie wir von anderen Eltern erfuhren. Fast alle Teenager haben vor dem ersten Arbeitstag Bammel (Die Qualität von Bewerbungen Jugendlicher variiert stark je nach schulischer und familiärer Unterstützung).

Der erste Arbeitstag kam schneller als erwartet. Lena stand um halb sechs auf – normalerweise in den Ferien undenkbar. Sie hatte sich extra ein weißes Hemd und eine schwarze Hose gekauft, "damit ich professionell aussehe". Als sie zur Tür raus war, fühlte sich das Haus seltsam leer an. "Unsere Kleine geht arbeiten", sagte mein Mann kopfschüttelnd. Den ganzen Tag über dachte ich an sie: Kommt sie zurecht? Sind die Kollegen nett? Als sie abends nach Hause kam, roch sie tatsächlich intensiv nach Kaffee und Croissants. Ihre Füße taten weh – "Acht Stunden stehen ist hart!" –, aber ihre Augen leuchteten. "Ich hab heute 80 Euro Umsatz nur mit Kaffee gemacht!", erzählte sie stolz. "Und eine Kundin hat mir zwei Euro Trinkgeld gegeben, weil ich so freundlich war!" Das Trinkgeld durfte sie behalten, erfuhren wir später. Es gilt als freiwillige Zuwendung und muss nicht versteuert werden, solange es nicht regelmäßig und in erheblicher Höhe anfällt (Trinkgeldregelungen können je nach Betrieb unterschiedlich gehandhabt werden).

Nach der ersten Woche zogen wir Zwischenbilanz. Lena war erschöpft, aber glücklich. "Ich verstehe jetzt, warum ihr abends manchmal so müde seid", sagte sie beim Abendessen. Das war ein wichtiger Moment – sie begann, Arbeit anders zu verstehen. Aber es gab auch Herausforderungen. Ein Kollege, deutlich älter, machte anzügliche Bemerkungen. "Der sagt immer so komische Sachen", erzählte Lena zögerlich. Wir wurden hellhörig. Nach einem klärenden Gespräch mit Herrn Martinez wurde der Kollege ermahnt. Der Chef nahm das sehr ernst: "Bei mir gibt es null Toleranz für so etwas, besonders nicht gegenüber Minderjährigen." Das war beruhigend. Tatsächlich haben Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber minderjährigen Mitarbeitern. Sie müssen laut JArbSchG für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen und Jugendliche vor Gefahren schützen – das gilt auch für psychische Belastungen (Der Umgang mit Fürsorgepflichten variiert stark je nach Arbeitgeber und Betriebskultur).

Die Frage nach der Unfallversicherung beschäftigte uns ebenfalls. Was passiert, wenn Lena sich bei der Arbeit verletzt? Die gute Nachricht: Alle Arbeitnehmer, auch Ferienjobber, sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Das kostet den Jugendlichen nichts – die Beiträge zahlt komplett der Arbeitgeber. Diese Versicherung greift bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück. Als Lena in der zweiten Woche tatsächlich mit einem Tablett voller Gläser ausrutschte und sich das Handgelenk verstauchte, waren wir froh über diese Absicherung. Der Arztbesuch und die Behandlung liefen über die Berufsgenossenschaft. Herr Martinez kümmerte sich vorbildlich um die Unfallmeldung. "Das gehört dazu", sagte er. "Gerade bei jungen Leuten muss man da besonders aufpassen." (Die Abwicklung von Arbeitsunfällen kann je nach Berufsgenossenschaft und Schwere des Unfalls unterschiedlich verlaufen).

Verdienstmöglichkeiten für Schüler nach Alter (Stand: 2025)

Altersgruppe Erlaubte Tätigkeiten Zeitliche Begrenzung Durchschnittlicher Stundenlohn¹
13-14 Jahre Leichte Tätigkeiten (Zeitungen austragen, Babysitten) Max. 2 Std./Tag 5-7 Euro
15-17 Jahre Ferienjobs, Aushilfstätigkeiten Max. 8 Std./Tag, 4 Wochen/Jahr 10-12 Euro
Ab 18 Jahre Alle Tätigkeiten Keine Beschränkung Mind. 12 Euro (Mindestlohn)

¹ Die tatsächlichen Stundenlöhne können je nach Region, Branche und Arbeitgeber erheblich variieren.

Ein Thema, das uns überraschte, war die Frage nach dem Bankverbindung. Lena hatte bisher nur ein Sparkonto, auf das wir gelegentlich Geld für sie eingezahlt hatten. Für den Ferienjob brauchte sie ein richtiges Girokonto. "Kann ich das alleine eröffnen?", fragte sie hoffnungsvoll. Tatsächlich können Jugendliche ab 7 Jahren mit Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen. Wir begleiteten sie zur Bank. Der Berater erklärte geduldig die verschiedenen Kontomodelle. Für Schüler und Azubis gibt es meist kostenlose Konten. Lena entschied sich für ein Modell mit Karte, aber ohne Dispo – das fanden wir vernünftig. Als die erste Überweisung kam, war die Freude groß. "Mein erstes selbstverdientes Geld!", strahlte sie und zeigte uns den Kontoauszug. 400 Euro für die erste Woche. Sie hatte jeden Cent genau nachgerechnet (Konditionen für Jugendkonten unterscheiden sich erheblich zwischen den Banken).

Interessant wurde es, als Lenas Freundin Marie von ihrem Ferienjob erzählte. Sie arbeitete in einem großen Elektronikmarkt und verdiente 12 Euro pro Stunde – zwei Euro mehr als Lena. "Das ist unfair!", beschwerte sich unsere Tochter. Wir nutzten die Gelegenheit, über Tarifverträge und Branchenunterschiede zu sprechen. Der Einzelhandel hat oft Tarifverträge, die auch für Aushilfen gelten. Die Gastronomie hingegen zahlt häufig den Mindestlohn oder knapp darüber. Seit 2025 gilt für Jugendliche ab 18 Jahren der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro (Stand: 2025, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Für Jüngere gibt es keine gesetzliche Untergrenze, aber die meisten Arbeitgeber orientieren sich daran. "Vielleicht sollte ich nächstes Jahr auch im Elektronikmarkt arbeiten", überlegte Lena laut (Lohnunterschiede zwischen Branchen können erheblich sein und ändern sich mit der Wirtschaftslage).

Während Lenas Ferienjob lief, informierten wir uns auch über andere Möglichkeiten für Jugendliche. Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine spezielle Jobbörse für Schüler und Studenten. Dort sind seriöse Angebote gelistet, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch die EU hat Programme für Jugendliche. Das Europäische Solidaritätskorps vermittelt Freiwilligendienste und Praktika in ganz Europa, teilweise schon ab 17 Jahren (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). "Nächsten Sommer könnte ich ja im Ausland jobben", träumte Lena. "In Frankreich in einem Café arbeiten und nebenbei mein Französisch verbessern!" Die Idee fanden wir grundsätzlich gut, aber da gibt es noch mehr zu beachten: Sozialversicherungsabkommen, Arbeitserlaubnis (auch wenn es in der EU einfacher ist), Unterkunft. Es ist machbar, braucht aber gute Vorbereitung (Auslandsjobs für Minderjährige erfordern besondere Planung und sind nicht in allen EU-Ländern gleich geregelt).

Nach drei Wochen im Café hatte Lena Routine entwickelt. Sie kannte die Stammkunden mit Namen, wusste, wer seinen Cappuccino mit Sojamilch trinkt und wer extra viel Schaum möchte. "Frau Weber hat heute gesagt, ich sei die beste Bedienung, die sie je hatten", erzählte sie stolz. Diese kleinen Erfolgserlebnisse waren unbezahlbar. Aber es gab auch schwierige Tage. Einmal kam sie weinend nach Hause. Ein Kunde hatte sie angeschrien, weil der Kaffee angeblich zu kalt war. "Ich hab alles richtig gemacht, er war einfach schlecht drauf", schluchzte sie. Wir trösteten sie und erklärten, dass man im Berufsleben manchmal mit schwierigen Menschen umgehen muss. "Das härtet ab", sagte mein Mann. "Aber man darf es sich nicht zu sehr zu Herzen nehmen." Am nächsten Tag entschuldigte sich der Kunde sogar – er hatte private Probleme und seinen Frust an Lena ausgelassen (Der Umgang mit schwierigen Kunden ist eine wichtige Lernerfahrung, kann aber für Jugendliche belastend sein).

Die rechtlichen Aspekte des Jugendschutzes wurden uns immer bewusster. Es gibt klare Verbote: Keine gefährlichen Arbeiten, keine Akkordarbeit, keine Arbeit mit gefährlichen Stoffen. Auch schwere körperliche Arbeit ist tabu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Liste mit verbotenen Tätigkeiten veröffentlicht. Dazu gehören auch Arbeiten, bei denen Jugendliche sittlichen Gefahren ausgesetzt sind – zum Beispiel in Spielhallen oder Nachtclubs. Die Strafen für Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, sind erheblich: bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Bei vorsätzlichen Verstößen droht sogar eine Freiheitsstrafe (Die Durchsetzung des Jugendarbeitsschutzes variiert regional und wird unterschiedlich streng kontrolliert).

Ein Aspekt, der uns erst spät auffiel, war die Frage der Arbeitszeugnis. "Bekomme ich eigentlich ein Zeugnis?", fragte Lena in der letzten Woche. Tatsächlich haben auch Ferienjobber Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Besser ist ein qualifiziertes Zeugnis, das auch Leistung und Verhalten bewertet. Herr Martinez war gerne bereit, ein ausführliches Zeugnis zu schreiben. "Lena war eine Bereicherung für unser Team", stand darin. "Sie arbeitete stets zuverlässig und zur vollsten Zufriedenheit." Wir erklärten Lena die Zeugniscode: "Zur vollsten Zufriedenheit" entspricht einer Schulnote 1. Das Zeugnis würde ihr bei späteren Bewerbungen helfen – sei es für weitere Ferienjobs oder später für eine Ausbildung (Zeugnisformulierungen folgen bestimmten Codes, die aber nicht gesetzlich festgelegt sind).

Checkliste: Der erste Ferienjob – 6 wichtige Schritte

  1. Alter und Arbeitszeiten prüfen – Ab 15 Jahren möglich, max. 8 Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr
  2. Arbeitsvertrag verlangen – Auch bei Ferienjobs sollte es eine schriftliche Vereinbarung geben
  3. Sozialversicherung klären – Bei kurzfristiger Beschäftigung (max. 3 Monate) keine Abgaben
  4. Bankkonto eröffnen – Jugendkonto bei einer Bank einrichten für Gehaltszahlungen
  5. Steuernummer beantragen – Beim Finanzamt die Steuer-ID für den Arbeitgeber besorgen
  6. Zeugnis anfordern – Am Ende ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen

Gegen Ende des Ferienjobs sprachen wir über Geld und den Umgang damit. Lena hatte in vier Wochen 1.600 Euro verdient – für eine 16-Jährige viel Geld. "Was machst du damit?", fragten wir. Sie hatte schon Pläne: Ein neues Smartphone, Klamotten, der Rest aufs Sparkonto. Wir schlugen vor, über Geldanlage nachzudenken. "ETF-Sparplan?", fragte mein Mann. Lena schaute skeptisch. Wir erklärten ihr die Grundlagen: regelmäßiges Sparen, Zinseszinseffekt, langfristiger Vermögensaufbau. Schließlich einigte sie sich auf einen Kompromiss: 500 Euro für Wünsche, 500 Euro aufs Tagesgeldkonto, 600 Euro in einen ETF-Sparplan. "Wenn ich jedes Jahr in den Ferien arbeite und spare, hab ich bis zum Studium ein gutes Polster", rechnete sie aus. Diese finanzielle Bildung ist ein wichtiger Nebeneffekt von Ferienjobs (Anlagestrategien für Jugendliche sollten individuell und altersgerecht gestaltet werden).

Die Erfahrungen anderer Familien, die wir während dieser Zeit kennenlernten, waren vielfältig. Familie Schneider erzählte von ihrem Sohn Tim, der bei einer Umzugsfirma gejobbt hatte. "Die wollten, dass er schwere Möbel trägt", berichtete Frau Schneider empört. "Das ist für 16-Jährige verboten!" Sie hatten sich an die Gewerbeaufsicht gewandt. Der Betrieb bekam eine Verwarnung. Familie Ahmad hingegen hatte positive Erfahrungen: Ihre Tochter Yasmin arbeitete in der Stadtbibliothek. "Perfekt für sie – ruhige Umgebung, nette Kollegen, und sie kann in den Pausen lesen", schwärmte die Mutter. Diese Beispiele zeigten uns: Die Wahl des richtigen Ferienjobs ist entscheidend (Die Eignung von Ferienjobs hängt stark von der Persönlichkeit des Jugendlichen und den Arbeitsbedingungen ab).

Auch das Thema Nachhaltigkeit spielte eine Rolle. Lena wurde im Café mit der Verschwendung von Lebensmitteln konfrontiert. "Wir schmeißen jeden Tag so viel weg", erzählte sie betrübt. "Sandwiches, die keiner gekauft hat, Kuchen vom Vortag." Das führte zu Diskussionen über Foodsharing und nachhaltige Gastronomie. Tatsächlich gibt es immer mehr Initiativen, die Lebensmittelverschwendung reduzieren. Die App "Too Good To Go" zum Beispiel, mit der Restaurants überschüssiges Essen günstig verkaufen können. Der NABU setzt sich für eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe von Lebensmitteln ein, wie es sie in Frankreich bereits gibt (Stand: 2025, Quelle: nabu.de). Herr Martinez war offen für Vorschläge. Lena initiierte eine Kooperation mit der örtlichen Tafel – seitdem werden übrige Lebensmittel gespendet statt weggeworfen (Nachhaltigkeitsinitiativen in der Gastronomie sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt).

Musterbrief: Anfrage für einen Ferienjob

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Schülerin der 10. Klasse möchte ich gerne in den Sommerferien vom [Datum] bis [Datum] in Ihrem Unternehmen arbeiten.

Ich bin [Alter] Jahre alt und erfülle damit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Ferienjob. Meine Stärken sind Zuverlässigkeit, Freundlichkeit im Kundenkontakt und schnelle Auffassungsgabe.

Über eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Als der letzte Arbeitstag kam, war Lena wehmütig. "Ich werde das Team vermissen", sagte sie. Die Kollegen hatten eine kleine Abschiedsfeier organisiert. Es gab Kuchen und ein Gruppenfoto. Herr Martinez bot ihr an, in den nächsten Ferien wiederzukommen. "Du hast einen Platz bei uns, wann immer du willst", sagte er. Diese Wertschätzung tat Lena gut. Sie hatte nicht nur Geld verdient, sondern auch Anerkennung und Respekt. Das Selbstbewusstsein, das sie in diesen vier Wochen gewonnen hatte, war deutlich spürbar. "Ich weiß jetzt, dass ich das kann", sagte sie am Abend. "Arbeiten, Geld verdienen, mit Menschen umgehen." (Die psychologischen Effekte von Ferienjobs sind individuell, aber meist positiv für die Persönlichkeitsentwicklung).

Die Zeit nach dem Ferienjob brachte interessante Veränderungen. Lena ging anders mit Geld um, war verständnisvoller, wenn wir abends müde waren, und half mehr im Haushalt. "Ich weiß jetzt, wie anstrengend Putzen ist", meinte sie, als sie freiwillig das Bad wischte. Auch in der Schule wirkte sich die Erfahrung aus. Im Deutschunterricht schrieb sie einen Aufsatz über Arbeitsrechte, der die Lehrerin beeindruckte. "So fundiert argumentiert selten jemand in dem Alter", stand unter der Arbeit. Im Politik-Unterricht konnte sie aus erster Hand über Mindestlohn und Arbeitnehmerrechte berichten. Diese praktischen Erfahrungen sind durch keine Theorie zu ersetzen (Der Bildungseffekt von Ferienjobs wird oft unterschätzt, ist aber nachweislich vorhanden).

Rückblickend war Lenas erster Ferienjob ein Meilenstein – für sie und für uns als Familie. Wir haben alle viel gelernt: Sie über die Arbeitswelt, wir über das Loslassen und Vertrauen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die anfangs kompliziert wirkten, erwiesen sich als sinnvoller Schutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetz mag manchmal übervorsichtig erscheinen, aber es bewahrt Jugendliche vor Überforderung und Ausbeutung. Gleichzeitig ermöglicht es wertvolle Erfahrungen in einem geschützten Rahmen. Die EU-weite Harmonisierung der Jugendarbeitsschutzrichtlinien, die derzeit diskutiert wird, könnte künftig grenzüberschreitende Ferienjobs erleichtern (Stand: 2025, Quelle: europarl.europa.eu). Für Familien wie uns wäre das eine gute Nachricht (Die Entwicklung der EU-Gesetzgebung im Bereich Jugendarbeitsschutz ist dynamisch und noch nicht abgeschlossen).

Ein Punkt, der uns nachträglich wichtig erscheint: die mentale Gesundheit. Der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt, sei es auch nur für vier Wochen, kann belastend sein. Lena hatte Glück mit einem verständnisvollen Chef und netten Kollegen. Aber wir hörten auch von anderen Fällen: Jugendliche, die gemobbt wurden, unter Druck gesetzt oder ausgenutzt. Die Berufsgenossenschaften bieten Informationsmaterial zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Auch das BSI weist auf die Bedeutung von Work-Life-Balance hin – ja, auch für Ferienjobber (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de). Eltern sollten aufmerksam sein und bei Anzeichen von Überforderung eingreifen (Die psychische Belastung durch Ferienjobs wird individuell sehr unterschiedlich empfunden).

Abschließend unser Fazit: Ferienjobs sind eine wertvolle Erfahrung für Jugendliche, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Sie lernen Verantwortung, den Wert von Geld und wichtige Soft Skills. Die gesetzlichen Regelungen mögen komplex erscheinen, bieten aber notwendigen Schutz. Eltern sollten ihre Kinder unterstützen, aber auch loslassen können. Die Balance zwischen Fürsorge und Freiraum zu finden, ist die eigentliche Herausforderung. Lena plant bereits ihren nächsten Ferienjob – diesmal vielleicht wirklich im Ausland. "Ich trau mir das jetzt zu", sagt sie selbstbewusst. Und wir? Wir trauen es ihr auch zu. Der erste Schritt ist gemacht, und er war erfolgreich. Was will man mehr?


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ab welchem Alter Jugendliche arbeiten dürfen und was erlaubt ist.
Grundsätzlich dürfen Kinder ab 13 Jahren mit Zustimmung der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben – zum Beispiel Zeitungen austragen oder Babysitten, maximal zwei Stunden täglich. Ab 15 Jahren sind richtige Ferienjobs möglich: bis zu vier Wochen pro Jahr, acht Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich. Die Arbeit muss zwischen 6 und 20 Uhr stattfinden. Gefährliche Tätigkeiten sind generell verboten. Diese Regelungen gelten bundesweit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Stand: 2025, JArbSchG). In der Landwirtschaft und in Familienbetrieben gibt es Ausnahmen (Die konkrete Auslegung kann je nach Bundesland und Gewerbeaufsicht variieren).

Ein weiteres häufiges Thema: Wie viel dürfen Schüler verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben zu zahlen?
Bei kurzfristigen Beschäftigungen (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) fallen unabhängig vom Verdienst keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das ist der klassische Ferienjob. Steuern werden erst ab einem Jahreseinkommen von 11.784 Euro fällig (Stand: 2025). Die meisten Schüler bleiben deutlich darunter. Bei Minijobs gilt die 538-Euro-Grenze pro Monat. Wer mehr verdient, muss anteilig Sozialversicherung zahlen. Wichtig: Auch Ferienjobber brauchen eine Steueridentifikationsnummer, die man beim Bundeszentralamt für Steuern bekommt (Steuer- und Sozialversicherungsrecht ändert sich regelmäßig – aktuelle Informationen sollten eingeholt werden).

Besonders oft wurden wir nach Versicherungsschutz und Unfällen gefragt: Was passiert, wenn etwas schiefgeht?
Alle Arbeitnehmer, auch Ferienjobber, sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Die Kosten trägt komplett der Arbeitgeber. Bei Sachschäden kommt es auf den Einzelfall an: Leichte Fahrlässigkeit wird meist vom Arbeitgeber getragen, grobe Fahrlässigkeit kann zu Schadensersatzforderungen führen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher auch für Jugendliche sinnvoll. Die meisten Familientarife schließen Kinder bis 25 Jahre ein, solange sie in Ausbildung sind (Versicherungsrechtliche Details können komplex sein und sollten im Einzelfall geprüft werden).