Wenn der Sturm die Gartenmöbel fliegen lässt: Wer zahlt jetzt wirklich?

Wenn der Sturm die Gartenmöbel tanzen lässt
Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Sturmschäden an Gartenmöbeln – zwischen fliegenden Stühlen und Versicherungsfragen
🔹 Was wir gelernt haben: Mit der richtigen Vorbereitung und Sicherung lassen sich die meisten Schäden vermeiden
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps zur Sturmsicherung und einen klaren Überblick über Haftungs- und Versicherungsfragen
Es war einer dieser Oktoberabende, an denen sich der Wind erst leise ankündigt und dann plötzlich zum Orkan wird. Ich erinnere mich noch genau: Gegen 23 Uhr rüttelte es so heftig an den Fensterläden, dass Markus und ich aus dem Bett schreckten. "Die Gartenmöbel!", schoss es mir durch den Kopf. Aber bei dem Sturm da draußen? Wir blieben drinnen, lauschten dem Heulen des Windes und hofften das Beste. Am nächsten Morgen dann das Erwachen: Unsere vier Gartenstühle lagen wie Dominosteine quer über dem Rasen verteilt, der Sonnenschirm steckte halb im Rosenbeet, und der schwere Holztisch – den wir für absolut sturmsicher gehalten hatten – war zwei Meter gewandert und hatte dabei eine ordentliche Delle in die Regenrinne des Nachbarn gedrückt.
Markus stand in seinem Schlafanzug mitten im Chaos, kratzte sich am Kopf und murmelte nur: "So viel zum Thema Naturgewalten." Während wir anfingen, die verstreuten Möbelstücke einzusammeln, kam Nachbar Werner über den Zaun geschaut. "Bei uns hat's die Hollywoodschaukel erwischt", sagte er und deutete auf die verbogenen Reste dessen, was mal seine Lieblings-Leseecke war. In diesem Moment wurde uns klar: Wir waren nicht die Einzigen, die den Sturm unterschätzt hatten.
In den ersten Tagen nach dem Sturm beschäftigte uns vor allem eine Frage: Wer zahlt eigentlich für die Schäden? Die Delle in Werners Regenrinne, unsere beschädigten Möbel, und dann war da noch die Geschichte von Familie Schmidt drei Häuser weiter – deren Trampolin hatte sich selbstständig gemacht und war im Wintergarten der Müllers gelandet. Das Chaos war perfekt, und niemand wusste so recht, wer nun wofür verantwortlich war.
Nach einigen Recherchen und Telefonaten mit unserer Versicherung wurde die Rechtslage langsam klarer. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder Eigentümer ist für die Sicherung seiner beweglichen Gegenstände verantwortlich. Das bedeutet, dass wir eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht haben (§ 823 BGB, Stand: 2025). Wenn unsere Gartenmöbel bei einem vorhersehbaren Sturm Schäden verursachen, können wir haftbar gemacht werden. (Die genaue Auslegung kann je nach Einzelfall und Gerichtsentscheidung variieren.)
Später haben wir gemerkt, dass die Wettervorhersage dabei eine entscheidende Rolle spielt. Der Deutsche Wetterdienst hatte tatsächlich eine Sturmwarnung herausgegeben – Windstärke 9 mit Böen bis 100 km/h. Das hätten wir ernst nehmen müssen. Unsere Versicherungsberaterin erklärte uns, dass ab Windstärke 8 (das sind Windgeschwindigkeiten ab 62 km/h) von einem Sturm gesprochen wird, bei dem besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind. Die gute Nachricht: Für Schäden an unseren eigenen Möbeln kommt in der Regel die Hausratversicherung auf, sofern sie sich außerhalb geschlossener Räume befanden und Sturm als Schadensursache eingeschlossen ist (Stand: 2025, Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, gdv.de). (Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter unterschiedlich sein.)
Die Sache mit Werners Regenrinne war komplizierter. Hier greift normalerweise unsere private Haftpflichtversicherung – aber nur, wenn wir fahrlässig gehandelt haben. Die Crux: Haben wir unsere Verkehrssicherungspflicht verletzt? Die Versicherung prüfte, ob die Sturmwarnung rechtzeitig bekannt war und ob wir hätten reagieren können. Glücklicherweise zeigte sich Werner verständnisvoll, und am Ende einigten wir uns auf eine hälftige Teilung der Reparaturkosten. Die Versicherung übernahm ihren Teil, den Rest regelten wir nachbarschaftlich.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber Gartenmöbel können bei Sturm zu regelrechten Geschossen werden. Ein Plastikstuhl erreicht bei Windstärke 10 problemlos Geschwindigkeiten von 50 km/h. Das haben wir bei einer Informationsveranstaltung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erfahren. Dort wurde uns eindrücklich demonstriert, welche Kräfte bei Stürmen wirken. Ein normaler Gartenstuhl aus Kunststoff wiegt etwa 2-3 Kilogramm – wird er vom Wind erfasst und gegen eine Scheibe geschleudert, kann er problemlos Glas durchschlagen.
Die rechtliche Situation ist durchaus komplex. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Stand: 2025) muss zwischen verschiedenen Situationen unterschieden werden. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen, also bei nicht vorhersehbaren Extremwetterereignissen, liegt höhere Gewalt vor. Dann haftet niemand für die entstandenen Schäden. Anders sieht es aus, wenn das Unwetter angekündigt war. Hier kommt es darauf an, ob man zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. (Einzelfallprüfung erforderlich – rechtliche Beratung im Schadensfall empfehlenswert.)
Unsere Recherche führte uns auch zur EU-Richtlinie über Naturkatastrophen (Richtlinie 2007/60/EG, aktualisiert 2023, Quelle: europa.eu). Diese regelt zwar primär den Hochwasserschutz, enthält aber auch Empfehlungen zum Umgang mit extremen Wetterereignissen. Interessant: Die Häufigkeit von Stürmen mit Windgeschwindigkeiten über 100 km/h hat in Mitteleuropa in den letzten 20 Jahren um etwa 15% zugenommen. Das macht die richtige Vorbereitung umso wichtiger.
Nach unserem Sturm-Erlebnis haben wir unser Verhalten komplett geändert. Sobald der Wetterbericht Windstärke 7 oder höher ankündigt, räumen wir den Garten auf. Das mag übervorsichtig klingen, aber die 20 Minuten Arbeit ersparen uns potenziell viel Ärger und Kosten. Wir haben uns eine Routine zurechtgelegt: Stühle stapeln und mit einem Spanngurt sichern, Tisch an die Hauswand rücken und ebenfalls fixieren, Sonnenschirm komplett abbauen und in die Garage legen. Die Blumenkübel gruppieren wir in der windgeschützten Ecke.
Die Investition in vernünftige Sicherungen hat sich gelohnt. Für etwa 50 Euro haben wir uns Spanngurte, Erdanker und wetterfeste Abdeckplanen besorgt. Die Erdanker sind besonders praktisch – sie werden 30 Zentimeter tief in den Boden geschraubt und bieten Befestigungspunkte für Möbel und Sonnenschirme. Laut Herstellerangaben halten sie Zugkräften von bis zu 150 Kilogramm stand. (Belastbarkeit kann je nach Bodenbeschaffenheit variieren.)
Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: Die Materialbeschaffenheit der Möbel spielt eine große Rolle. Unsere alten Plastikstühle waren regelrechte Windfahnen. Mittlerweile haben wir auf schwerere Möbel aus Polyrattan mit Aluminiumgestell umgestellt. Die sind nicht nur stabiler, sondern durch ihr höheres Gewicht auch weniger anfällig für Windböen. Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) empfiehlt übrigens bei der Möbelwahl auf Nachhaltigkeit zu achten – FSC-zertifiziertes Holz oder recycelbare Materialien sind gute Alternativen zu Billig-Plastik (Quelle: nabu.de, Stand: 2025).
Die Dokumentation von Schäden ist ein Thema für sich. Als wir damals die Delle in Werners Regenrinne meldeten, wollte die Versicherung genaue Angaben: Zeitpunkt des Schadens, Windstärke, Fotos aus verschiedenen Perspektiven, Zeugenaussagen. Zum Glück hatte ich morgens direkt alles mit dem Handy fotografiert – inklusive der umgestürzten Möbel in ihrer "Fundposition". Das hat die Schadensregulierung erheblich erleichtert.
| Windstärke | Bezeichnung | Geschwindigkeit | Erforderliche Maßnahmen |
| 5-6 | Frische Brise | 29-49 km/h | Leichte Gegenstände sichern¹ |
| 7 | Steifer Wind | 50-61 km/h | Alle losen Möbel sichern² |
| 8-9 | Sturm | 62-88 km/h | Möbel abbauen/einräumen³ |
| 10+ | Schwerer Sturm | über 89 km/h | Alles in Sicherheit bringen⁴ |
¹ Empfehlung für leichte Kunststoffmöbel und Dekoration.
² Sonnenschirme schließen, Stühle stapeln.
³ Gesetzliche Verkehrssicherungspflicht beachten.
⁴ Bei angekündigten Extremwettern alle beweglichen Teile entfernen.
Die Kommunikation mit der Versicherung erfordert Fingerspitzengefühl. Wichtig ist, den Schaden zeitnah zu melden – die meisten Versicherer verlangen eine Meldung innerhalb von drei bis sieben Tagen. Dabei sollte man ehrlich sein, aber keine voreiligen Schuldeingeständnisse machen. Formulierungen wie "Ich hatte vergessen, die Möbel zu sichern" können später zum Problem werden. Besser ist eine neutrale Beschreibung des Schadenhergangs.
Unsere Erfahrung mit verschiedenen Versicherungen hat gezeigt, dass die Leistungen stark variieren. Die Hausratversicherung deckt normalerweise Schäden an eigenen Gartenmöbeln ab, wenn diese durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Aber Achtung: Oft gilt eine Selbstbeteiligung, und manche Policen begrenzen die Erstattung für Gartenmöbel auf einen Höchstbetrag (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest, test.de). (Versicherungsbedingungen individuell prüfen.)
Ein interessanter Aspekt ist die Nachbarschaftshilfe. Nach unserem Sturm haben wir in der Straße eine WhatsApp-Gruppe gegründet: "Sturmwarnung Eichenweg". Wenn jetzt ein Sturm angekündigt wird, erinnert einer den anderen. Letztens hat Nachbar Werner sogar unsere Stühle mit eingeräumt, als wir im Urlaub waren. Diese gegenseitige Unterstützung ist unbezahlbar und verhindert viele Schäden.
Die technische Entwicklung bietet mittlerweile auch smarte Lösungen. Es gibt Wetterstationen mit App-Anbindung, die bei kritischen Windgeschwindigkeiten Alarm schlagen. Wir haben uns so ein Gerät für etwa 150 Euro zugelegt. Es misst kontinuierlich Windgeschwindigkeit, Luftdruck und Temperatur. Bei Sturmwarnung bekommen wir eine Push-Nachricht aufs Handy – auch wenn wir nicht zu Hause sind. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) empfiehlt bei solchen Smart-Home-Geräten auf sichere Verschlüsselung und regelmäßige Updates zu achten (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). (Technische Spezifikationen können je nach Hersteller abweichen.)
Die Umweltaspekte dürfen wir auch nicht vergessen. Jeder Sturm hinterlässt Berge von Müll – kaputte Möbel, zerbrochene Sonnenschirme, zerfetzte Pavillons. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) weist darauf hin, dass hochwertige, langlebige Gartenmöbel nicht nur sturmsicherer, sondern auch nachhaltiger sind (Quelle: bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Billigmöbel, die beim ersten Sturm kaputtgehen, belasten die Umwelt doppelt: bei der Produktion und bei der Entsorgung.
Besonders heikel wird es bei gemieteten Objekten. Freunde von uns hatten letztes Jahr eine Ferienwohnung mit Garten gemietet. Der Vermieter hatte Gartenmöbel zur Verfügung gestellt, aber nichts zur Sturmsicherung gesagt. Als dann ein Sommergewitter durchzog und die Möbel beschädigt wurden, wollte der Vermieter Schadenersatz. Die Rechtslage hier: Als Mieter hat man eine Obhutspflicht für die überlassenen Gegenstände. Bei angekündigten Unwettern muss man tätig werden. (Mietvertrag und lokale Regelungen beachten.)
Ein Thema, das uns erst nach einiger Zeit bewusst wurde: Die Versicherungsprämien können steigen, wenn man häufig Schäden meldet. Nach unserem Sturmschaden haben wir deshalb überlegt, ob es sich lohnt, kleinere Schäden selbst zu tragen. Die Faustregel unseres Versicherungsberaters: Schäden unter 500 Euro lieber selbst bezahlen, um die Schadenfreiheit zu erhalten. Bei größeren Summen sollte man aber definitiv die Versicherung einschalten.
Die psychologische Komponente sollte man nicht unterschätzen. Nach unserem ersten großen Sturm waren wir beide ziemlich nervös, sobald der Wind auffrischte. Jedes Rauschen in den Bäumen ließ uns zum Fenster eilen. Es hat eine Weile gedauert, bis wir wieder entspannt waren. Die Gewissheit, dass alles gut gesichert ist, hilft enorm. Mittlerweile haben wir sogar eine Art Sturm-Ritual entwickelt: Gemeinsames Sichern der Möbel, dann gibt's einen Tee und wir schauen dem Naturschauspiel vom sicheren Wohnzimmer aus zu.
Regional gibt es übrigens große Unterschiede in der Sturmhäufigkeit. Während Küstenregionen und exponierte Lagen häufiger betroffen sind, haben Tallagen oft weniger Probleme. Trotzdem kann es überall mal heftig werden. Der Deutsche Wetterdienst bietet auf seiner Website detaillierte Klimadaten für jede Region an – sehr hilfreich für die Risikoeinschätzung.
Die Innovation schreitet auch bei Gartenmöbeln voran. Es gibt mittlerweile Designs, die speziell auf Windresistenz ausgelegt sind. Stühle mit durchbrochenen Rückenlehnen bieten dem Wind weniger Angriffsfläche, Tische mit schweren Granitplatten bleiben auch bei starkem Wind stehen. Die Preise sind höher, aber die Investition kann sich lohnen – besonders in sturmgefährdeten Gebieten.
Nach drei Jahren "Sturmerfahrung" haben wir unseren Garten auch umgestaltet. Die große Pergola haben wir durch eine stabilere Konstruktion mit Betonfundament ersetzt. Die kostet zwar keine Baugenehmigung (unter 30 Quadratmeter in unserem Bundesland), muss aber trotzdem sturmsicher sein. Unser Handwerker hat uns auf die DIN EN 1991-1-4 hingewiesen, die Windlasten für Bauwerke regelt. Klingt kompliziert, bedeutet aber einfach: Alles muss so gebaut sein, dass es auch einem Jahrhundert-Sturm standhält. (Bauvorschriften können regional unterschiedlich sein.)
Ein praktischer Tipp, den wir von unserer Versicherung bekommen haben: Ein Inventar der Gartenmöbel anlegen. Wir haben alles fotografiert, Kaufbelege gescannt und eine Liste mit Anschaffungswert erstellt. Das hilft im Schadensfall enorm bei der Schadensregulierung. Die Dokumente liegen digital in der Cloud und physisch im Bankschließfach – doppelt hält besser.
Die Kosten für Sturmschäden summieren sich schnell. Allein die neue Regenrinne für Werner kostete 380 Euro, unsere beschädigten Möbel schlugen mit weiteren 600 Euro zu Buche. Dazu kamen noch kleinere Posten wie zerbrochene Blumentöpfe und ein verbogener Fahrradständer. Insgesamt hat uns der eine Sturm fast 1.200 Euro gekostet – trotz Versicherung, die etwa 60% übernommen hat. Das hat uns gelehrt: Prävention ist deutlich günstiger als Reparation.
Mittlerweile sind wir zu einer Art "Sturm-Experten" in der Nachbarschaft geworden. Wenn neue Nachbarn einziehen, geben wir gerne unsere Erfahrungen weiter. Letztens hat das junge Paar von nebenan einen aufblasbaren Whirlpool gekauft. Unser erster Tipp: Bei Sturmwarnung Wasser ablassen oder zumindest abdecken und sehr gut sichern. Die waren dankbar – sie hatten gar nicht daran gedacht, was 800 Liter Wasser in Bewegung anrichten können.
Die Jahreszeit spielt auch eine wichtige Rolle. Die meisten Stürme treten bei uns zwischen Oktober und März auf. Deshalb räumen wir spätestens Ende September die empfindlichen Möbel in den Winterschlaf. Die robusten Teile bleiben draußen, werden aber extra gesichert. Im Frühjahr, meist nach den Eisheiligen Mitte Mai, holen wir dann alles wieder raus. Dieser Rhythmus hat sich bewährt.
✅ Sturmschaden dokumentieren – 6 Steps
- Sofort Fotos von allen Schäden aus verschiedenen Winkeln machen
- Namen und Kontakte von Zeugen notieren (Nachbarn, Passanten)
- Versicherung innerhalb der Frist telefonisch und schriftlich informieren
- Detailliertes Schadensprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Wetterlage anlegen
- Alle Dokumente digital sichern und Backup erstellen
- Fristen für Rückmeldungen der Versicherung im Kalender markieren
Musterbrief an die Versicherung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Sturmschaden vom [Datum] an meinen Gartenmöbeln und Drittpersonen-Eigentum.
Alle relevanten Unterlagen, Fotos und das Schadensprotokoll liegen diesem Schreiben bei.
Die Windstärke betrug laut Deutschem Wetterdienst [Angabe], eine Sturmwarnung lag vor.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Schadeneingangs und zeitnahe Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Abschließend möchte ich noch eine Geschichte erzählen, die zeigt, dass nicht alles schlecht ist, wenn der Sturm kommt. Bei einem Herbststurm vor zwei Jahren flog unser Sonnenschirm über den Zaun – direkt in den Pool der Nachbarn. Statt sich zu ärgern, luden sie uns zum Grillabend ein, und wir lachten gemeinsam über den "fliegenden Sonnenschutz". Aus diesem Abend ist eine echte Freundschaft entstanden. Manchmal bringt der Wind nicht nur Chaos, sondern auch Menschen zusammen.
Die wichtigste Erkenntnis aus unseren Sturm-Erlebnissen: Respekt vor der Natur, ohne in Panik zu verfallen. Mit der richtigen Vorbereitung, guten Nachbarn und einer Portion Humor lässt sich auch der wildeste Sturm überstehen. Und wenn doch mal was kaputtgeht? Dann ist es eben so. Materielle Dinge lassen sich ersetzen, die Sicherheit von Menschen geht vor.
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ab welcher Windstärke man rechtlich verpflichtet ist, seine Gartenmöbel zu sichern. Die Antwort ist nicht ganz eindeutig, da es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine bestimmte Windstärke vorschreibt. Allerdings hat sich in der Rechtsprechung etabliert, dass spätestens bei einer amtlichen Sturmwarnung (in der Regel ab Windstärke 8) gehandelt werden muss. Wer trotz Warnung nichts unternimmt und dadurch Schäden verursacht, handelt fahrlässig und muss unter Umständen haften. Unser Tipp: Lieber einmal zu viel sichern als einmal zu wenig. (Rechtslage kann sich ändern – im Zweifel aktuelle Rechtsberatung einholen.)
Eine andere häufige Frage betrifft die Kostenübernahme, wenn Gartenmöbel des Nachbarn unseren Zaun beschädigen. Grundsätzlich haftet der Nachbar, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat – also bei angekündigtem Sturm nichts gesichert hat. War der Sturm jedoch nicht vorhersehbar oder außergewöhnlich heftig (höhere Gewalt), trägt jeder seinen eigenen Schaden. In der Praxis empfiehlt sich oft eine gütliche Einigung, um das Nachbarschaftsverhältnis nicht zu belasten. Die meisten Haftpflichtversicherungen decken solche Schäden ab, sofern Fahrlässigkeit vorliegt (Stand: 2025, Quelle: GDV). (Versicherungsbedingungen können variieren.)
Oft werden wir auch nach sturmfesten Gartenmöbeln gefragt, die man nicht ständig wegräumen muss. Unsere Erfahrung: Schwere Massivholzmöbel oder Möbel aus Metall mit einem Gewicht über 25 Kilogramm sind relativ sturmsicher. Noch besser sind fest montierte Lösungen – zum Beispiel einbetonierte Tischgestelle oder mit Bodenhülsen verankerte Sonnenschirme. Aber Vorsicht: Auch schwere Möbel können bei Orkanböen (ab Windstärke 12) zur Gefahr werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht, und die Verkehrssicherungspflicht bleibt bestehen. (Herstellerangaben zur Windresistenz beachten.)
Zum Schluss noch ein persönlicher Gedanke: Der Sturm damals hat uns nicht nur materielle Schäden gebracht, sondern auch wertvolle Lektionen gelehrt. Wir haben gelernt, besser auf Wetterwarnungen zu achten, uns mit unseren Nachbarn abzustimmen und die Natur mit mehr Respekt zu behandeln. Ja, es war ärgerlich, die kaputten Möbel zu ersetzen und die Delle in Werners Regenrinne zu bezahlen. Aber es hat uns auch gezeigt, wie wichtig Zusammenhalt ist und dass man mit der richtigen Einstellung auch aus unangenehmen Situationen etwas Positives ziehen kann. Mittlerweile freuen wir uns sogar ein bisschen, wenn ein Sturm angekündigt wird – nicht wegen des Sturms selbst, sondern wegen des gemeinsamen Sicherns mit den Nachbarn und dem anschließenden Tee in der warmen Stube. So wird aus einer Pflicht ein kleines Gemeinschaftserlebnis.