Gemietetes Möbellager: Warum deine Hausratversicherung hier oft NICHT zahlt

Hausratversicherung bei gemietetem Möbellager – Unsere Erfahrung mit dem Kleingedruckten
Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Wie Hausratversicherungen bei gemieteten Lagerräumen funktionieren – und wo die Tücken liegen.
🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jedes Möbellager ist automatisch mitversichert, die Details stehen im Vertrag.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Checklisten, rechtliche Hinweise und eine Vorlage für die Schadenmeldung.
Als wir im Frühjahr umgezogen sind, stand plötzlich diese eine Frage im Raum: Wohin mit der alten Sitzecke aus dem Keller? Die Wohnung war kleiner als erhofft, das Sofa zu sperrig für den Flur, und ehrlich gesagt hatten wir keine Lust, alles sofort zu verkaufen. Also haben wir uns für ein Möbellager entschieden. Nur für ein paar Monate, bis wir wissen, wie wir den Platz anders nutzen können. Klingt vernünftig, oder?
In den ersten Tagen nach dem Einlagern haben wir gar nicht groß darüber nachgedacht. Die Kartons waren verstaut, die Möbel sicher hinter einem Rolltor, und wir konnten uns erstmal auf das Einrichten konzentrieren. Doch dann kam dieser Moment – vielleicht kennen Sie das – wenn man abends auf dem Sofa sitzt und plötzlich eine dieser Fragen auftaucht, die sich nicht mehr wegdrücken lassen: Was ist eigentlich, wenn dort etwas passiert? Ein Wasserrohrbruch, ein Einbruch, vielleicht sogar ein Brand? Deckt unsere Hausratversicherung das überhaupt ab?
Ich habe dann am nächsten Tag die Versicherungsunterlagen herausgesucht. Und ehrlich gesagt, das war ein kleiner Schock. Denn so klar, wie ich mir das vorgestellt hatte, war die Sache nicht. Im Kleingedruckten stand etwas von „zeitweiliger Außenlagerung" und „Einbruchspuren nachweisbar". Aber was heißt das konkret? Wie lange gilt „zeitweilig"? Und was, wenn das Lager gar nicht richtig gesichert ist?
Später haben wir dann bei der Versicherung angerufen. Die Dame am Telefon war freundlich, aber auch vorsichtig. Sie erklärte uns, dass die Hausratversicherung grundsätzlich auch Sachen außerhalb der Wohnung abdecken kann – aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und je nachdem, welchen Tarif man hat, können diese Voraussetzungen ziemlich unterschiedlich sein. Manche Versicherer zahlen nur bei Einbruchdiebstahl, andere auch bei Feuer oder Leitungswasser. Wieder andere schließen gemietete Lagerräume komplett aus, wenn sie nicht im selben Gebäude wie die Wohnung liegen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Wir dachten, Hausrat ist Hausrat – egal, wo er gerade steht. Aber so einfach ist es nicht. Deshalb möchte ich hier aufschreiben, was wir herausgefunden haben. Nicht als juristische Beratung, sondern als Erfahrungsbericht mit den wichtigsten Infos, die uns geholfen haben.
Fangen wir mit dem Grundsätzlichen an. Eine Hausratversicherung schützt in der Regel alles, was sich in der eigenen Wohnung befindet – Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, persönliche Gegenstände. Das kennen die meisten. Was viele aber nicht wissen: Auch Sachen außerhalb der Wohnung können mitversichert sein, wenn sie nur vorübergehend woanders lagern. Das nennt sich dann „Außenversicherung" oder „zeitweilige Außenlagerung".
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2022), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht hat, gilt dieser Schutz typischerweise für Gegenstände, die sich „vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden" – etwa auf Reisen, bei einem Umzug oder eben in einem gemieteten Lagerraum (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Aber Achtung: „Vorübergehend" ist oft zeitlich begrenzt. Viele Versicherer setzen hier eine Frist von drei bis sechs Monaten. Manche auch zwölf Monate. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz erlöschen oder muss explizit erweitert werden.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Bei uns war es so: Unser Tarif deckte die Außenlagerung für maximal drei Monate ab, danach hätten wir eine Erweiterung beantragen müssen. Das haben wir dann auch gemacht, weil sich herausgestellt hat, dass wir das Lager länger brauchen würden. Die Erweiterung kostete einen kleinen Aufpreis, war aber unkompliziert. Hätten wir das nicht gemeldet, wäre im Schadensfall vermutlich nichts gezahlt worden.
Später haben wir gemerkt, dass es einen großen Unterschied macht, wo und wie das Lager gesichert ist. Denn die Versicherungen knüpfen den Schutz oft an bestimmte Bedingungen. Die wichtigste: Es muss ein „verschlossener Raum" sein. Das klingt logisch, aber die Auslegung kann variieren. Manche Versicherer verlangen zum Beispiel, dass das Lager in einem bewachten Gebäude liegt oder zumindest mit einem Alarm ausgestattet ist. Andere akzeptieren auch einfache Selfstorage-Boxen, solange sie mit einem eigenen Schloss gesichert sind.
Was fast alle Versicherer voraussetzen: Im Schadensfall müssen Einbruchspuren nachweisbar sein. Das heißt, wenn etwas gestohlen wird, reicht es nicht zu sagen „die Sachen sind weg". Man muss zeigen können, dass sich jemand gewaltsam Zugang verschafft hat – zum Beispiel durch ein aufgebrochenes Schloss, beschädigte Türen oder sonstige Spuren. Das ist wichtig zu wissen, denn wenn man einfach vergisst abzuschließen oder das Schloss zu schwach ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Das steht in fast allen Bedingungen so drin, oft unter dem Stichwort „grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls".
Haben Sie das schon erlebt? Dass man etwas für selbstverständlich hält und dann merkt, dass genau diese Kleinigkeit entscheidend ist? Bei uns war es dieser Punkt mit den Einbruchspuren. Wir hatten ursprünglich überlegt, ob ein einfaches Vorhängeschloss reicht. Nach dem Telefonat mit der Versicherung haben wir uns dann doch für ein massiveres Bügelschloss entschieden – und die Rechnung aufbewahrt, falls wir jemals nachweisen müssen, dass wir die Sicherung ernst genommen haben.
Ein weiterer Aspekt, den wir erst nach und nach verstanden haben, ist die Höhe der Deckungssumme. Die meisten Hausratversicherungen haben eine Versicherungssumme, die sich an der Größe der Wohnung orientiert. Faustregel: etwa 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Stand: 2025, Quelle: test.de). Aber für die Außenversicherung gilt oft eine Sublimit – also eine geringere Höchstgrenze. Bei vielen Tarifen liegt diese bei 10 bis 20 Prozent der Gesamtversicherungssumme.
Konkret: Wenn die Hausratversicherung insgesamt 50.000 Euro absichert, sind im Lager vielleicht nur 5.000 oder 10.000 Euro mitversichert. Wer teure Möbel oder Kunstgegenstände einlagert, sollte das vorher prüfen. In unserem Fall waren hauptsächlich alte Sofas, ein paar Regale und Kartons mit Küchenutensilien im Lager – nichts Dramatisches. Aber wenn jemand ein Klavier oder eine Designer-Einbauküche zwischenlagert, kann es eng werden.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt: Brauchen wir überhaupt eine Zusatzversicherung? Viele Selfstorage-Anbieter bieten ja eigene Versicherungen an – oft als Paket beim Mietvertrag. Das klingt praktisch, aber die Bedingungen sind manchmal nicht so umfassend wie die einer regulären Hausratversicherung. Häufig sind nur Feuer, Einbruch und Leitungswasser abgedeckt, nicht aber Vandalismus, Sturm oder andere Schäden. Und die Selbstbeteiligung ist oft höher.
Nach einigem Vergleichen haben wir uns entschieden, bei unserer Hausratversicherung zu bleiben und die Außenlagerung dort mitzuversichern. Das war transparenter und günstiger. Aber das muss jeder für sich abwägen. Wer nur für sehr kurze Zeit ein Lager braucht – etwa drei Wochen während eines Umzugs – kommt mit der Standard-Hausratversicherung oft problemlos zurecht. Bei längeren Zeiträumen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.
Später haben wir dann angefangen, alles zu dokumentieren. Das war vielleicht der wichtigste Schritt überhaupt. Denn im Schadensfall muss man nachweisen, was genau im Lager war und welchen Wert es hatte. Klingt banal, aber wenn man keinen Überblick hat, wird es schwierig. Wir haben eine einfache Excel-Liste angelegt: Gegenstand, ungefährer Wert, Kaufdatum. Dazu Fotos von jedem Raum und jedem größeren Möbelstück. Die Bilder haben wir dann in einer Cloud gespeichert – falls das Handy mal verloren geht.
Die Versicherung hatte uns außerdem geraten, die Rechnungen aufzubewahren. Nicht von allem, aber von den teureren Sachen. Ein Foto vom Kaufbeleg reicht oft schon. Das macht die Schadenregulierung später deutlich einfacher. Und falls man keine Rechnung mehr hat, kann man zumindest schätzen – aber dann wird der Zeitwert angesetzt, nicht der Neuwert. Das kann einen Unterschied von mehreren hundert Euro machen.
In den Wochen danach haben wir uns auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigt. Nicht weil wir uns als Hobby-Juristen sehen, sondern weil es einfach hilfreich ist zu wissen, was im Ernstfall gilt. Die Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in Deutschland die grundlegenden Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de). Dort steht zum Beispiel, dass man die Versicherung unverzüglich über Veränderungen informieren muss – etwa wenn man ein Lager anmietet. Sonst kann im Schadensfall eine „Obliegenheitsverletzung" vorliegen, und die Versicherung kürzt oder verweigert die Leistung.
Das klingt jetzt vielleicht sehr technisch, aber im Kern geht es um Fairness: Die Versicherung kalkuliert ihre Prämien auf Basis bestimmter Risiken. Wenn sich das Risiko ändert – etwa weil Hausrat jetzt nicht nur in der gesicherten Wohnung steht, sondern zusätzlich in einem gemieteten Lagerraum – muss sie das wissen. Sonst stimmt die Kalkulation nicht mehr.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Später haben wir auch gelesen, dass es bei Naturkatastrophen oft Ausnahmen gibt. Die meisten Standard-Hausratversicherungen decken zwar Sturm, Hagel und Blitzschlag ab, aber nicht Überschwemmung oder Erdbeben. Dafür braucht man eine Elementarschadenversicherung, die in manchen Regionen Deutschlands dringend empfohlen wird, in anderen weniger. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben etwa 54 Prozent der Haushalte in Deutschland eine solche Zusatzversicherung (Stand: 2025, Quelle: gdv.de).
Für uns war das kein Thema, weil das Lager in einer höher gelegenen Gegend liegt, wo Hochwasser unwahrscheinlich ist. Aber wenn man in der Nähe eines Flusses lagert oder in einem gefährdeten Gebiet, sollte man das prüfen. Die Beiträge sind oft überschaubar, können aber im Ernstfall Tausende Euro sparen.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob auch persönliche Gegenstände wie Fotoalben oder Erinnerungsstücke mitversichert sind? Rein rechtlich sind sie es, aber der Wert lässt sich oft schwer beziffern. Die Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert – also das, was es kostet, einen vergleichbaren Gegenstand neu zu kaufen. Bei einem alten Familienerbstück oder einem handgefertigten Möbelstück kann das kompliziert werden. Hier hilft oft ein Gutachten oder zumindest eine detaillierte Beschreibung mit Fotos.
Bei uns gab es so einen Fall mit einem alten Sekretär, den meine Großmutter mal gekauft hatte. Er ist nicht besonders wertvoll, aber er bedeutet uns etwas. Wir haben ihn fotografiert und eine kurze Notiz dazu geschrieben – Baujahr, Herkunft, geschätzter Wert. Falls jemals etwas passiert, haben wir wenigstens eine Grundlage für die Schadensmeldung.
Ganz ehrlich, das Ganze hat uns auch zum Nachdenken gebracht. Warum lagern wir eigentlich Sachen ein, die wir nicht brauchen? Ist es nicht sinnvoller, sich zu trennen und Platz zu schaffen? Andererseits: Manchmal braucht man einfach Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Und ein Möbellager kann genau diese Atempause bieten. Solange man sich der Risiken bewusst ist und die richtigen Vorkehrungen trifft, ist das vollkommen in Ordnung.
Nach einigen Wochen haben wir dann auch mit anderen Leuten gesprochen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Bekannte erzählte uns von einem Wasserrohrbruch in ihrem Lager – die Versicherung hatte gezahlt, aber nur, weil sie nachweisen konnte, dass der Schaden nicht durch fehlende Wartung entstanden war. Ein anderer Freund hatte Pech: Bei ihm wurde eingebrochen, aber weil keine Einbruchspuren sichtbar waren (die Diebe hatten offenbar einen Schlüssel gehabt oder das Schloss geknackt, ohne es zu beschädigen), lehnte die Versicherung ab. Solche Geschichten zeigen, wie wichtig die Details sind.
Mittlerweile sind wir deutlich entspannter, weil wir wissen, was gilt. Wir haben den Versicherungsschutz geklärt, alles dokumentiert und die wichtigsten Unterlagen griffbereit. Und wenn wir das Lager irgendwann wieder auflösen, werden wir genau überlegen, was wir wirklich behalten wollen. Vielleicht ist das die eigentliche Lektion: Nicht nur auf die Versicherung zu achten, sondern auch auf das, was man besitzt – und warum.
Welche Schäden sind im Möbellager typischerweise versichert?
In den meisten Fällen deckt die Hausratversicherung folgende Schäden ab, wenn sie im Rahmen der Außenversicherung greifen:
- Einbruchdiebstahl: Voraussetzung ist, dass Einbruchspuren nachweisbar sind (aufgebrochenes Schloss, beschädigte Tür etc.).
- Feuer und Rauch: Brände, Explosionen oder Rauchschäden durch Feuer in der Nähe.
- Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus Rohrleitungen oder Heizungsanlagen im Gebäude.
- Sturm und Hagel: Sofern das Lager sich in einem festen Gebäude befindet und der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht (Stand: 2025).
Nicht abgedeckt sind häufig:
- Vandalismus ohne Einbruch
- Schäden durch Schimmel oder Feuchtigkeit (außer durch Leitungswasser)
- Diebstahl ohne Einbruchspuren
- Elementarschäden (Hochwasser, Erdbeben) ohne Zusatzversicherung
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Eine Übersicht kann so aussehen:
| Schadensart | Standard-Hausrat | Elementarzusatz |
|---|---|---|
| Einbruchdiebstahl | ✓ | ✓ |
| Feuer / Rauch | ✓ | ✓ |
| Leitungswasser | ✓ | ✓ |
| Sturm / Hagel | ✓ | ✓ |
| Überschwemmung | ✗ | ✓ |
| Erdbeben | ✗ | ✓ |
| Vandalismus (ohne Einbruch) | ✗ | ✗ |
Was tun, wenn ein Schaden eintritt?
Sollte tatsächlich etwas passieren, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig. Hier eine Checkliste, die wir uns selbst zusammengestellt haben – basierend auf den Empfehlungen unserer Versicherung und den Erfahrungen, die wir gelesen haben:
Schaden dokumentieren – 6 Steps
Sobald man den Schaden bemerkt, sollte man ihn sofort sichern. Das heißt: Nichts anfassen, nichts verändern, Fotos aus mehreren Winkeln machen. Je mehr Beweismaterial, desto besser. Falls ein Einbruch vorliegt, unbedingt die Polizei rufen und ein Aktenzeichen geben lassen. Ohne Strafanzeige wird die Versicherung in den meisten Fällen nicht zahlen.
Danach alle betroffenen Gegenstände auflisten. Was genau wurde beschädigt oder gestohlen? Welchen Wert hatten die Sachen? Gibt es Kaufbelege oder Fotos? Diese Liste sollte möglichst detailliert sein. Wenn man unsicher ist, lieber zu viel als zu wenig dokumentieren.
Dann die Versicherung informieren – und zwar unverzüglich. Die meisten Versicherer haben dafür Online-Formulare oder Hotlines. Man bekommt dann eine Schadennummer und oft auch eine Checkliste, welche Unterlagen noch gebraucht werden. Wichtig: Die Fristen beachten. Manche Versicherer verlangen, dass der Schaden innerhalb von drei Tagen gemeldet wird (Stand: 2025).
Falls die Versicherung einen Gutachter schickt, alle Unterlagen bereitlegen. Fotos, Kaufbelege, Zeugenaussagen – alles, was den Fall stützt. Und ruhig bleiben. Meistens läuft die Schadenregulierung problemlos, wenn alles ordentlich dokumentiert ist.
Zum Schluss die Schadenssumme prüfen. Wenn die Versicherung zahlt, kommt oft ein Angebot per Post oder E-Mail. Das sollte man genau durchrechnen: Stimmt der Zeitwert? Wurde die Selbstbeteiligung korrekt abgezogen? Falls man Zweifel hat, kann man Widerspruch einlegen oder einen Verbraucherschutzverband um Rat fragen.
Und ganz wichtig: Nicht sofort aufräumen. Erst wenn die Versicherung grünes Licht gibt, darf man die beschädigten Sachen entsorgen oder reparieren lassen. Sonst kann es Ärger geben.
Hier noch ein einfaches Muster, wie so eine Schadensmeldung aussehen könnte:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Schaden an meinem eingelagerten Hausrat. Am [Datum] stellte ich fest, dass in das gemietete Lager in der [Adresse] eingebrochen wurde. Die Polizei hat den Vorfall unter dem Aktenzeichen [Nummer] aufgenommen. Folgende Gegenstände wurden entwendet: [Liste]. Anbei finden Sie Fotos, Kaufbelege und eine detaillierte Aufstellung. Ich bitte um zeitnahe Prüfung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Wie lange gilt der Versicherungsschutz bei Außenlagerung?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die uns auch beschäftigt hat. Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Die meisten Hausratversicherungen bieten Außenversicherung für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten an (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Manche Tarife sind großzügiger, andere strenger. Entscheidend ist, was im Versicherungsvertrag steht.
Wenn man das Lager länger braucht, sollte man rechtzeitig mit der Versicherung sprechen. Oft lässt sich der Schutz verlängern – gegen einen Aufpreis, der sich aber meist im Rahmen hält. Bei uns waren es etwa 15 Euro mehr pro Jahr. Das ist überschaubar, wenn man bedenkt, dass im Lager Möbel im Wert von mehreren tausend Euro stehen.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Was ist mit Wertgegenständen wie Schmuck oder Elektronik?
Hier wird es etwas komplizierter. Viele Hausratversicherungen haben für bestimmte Wertgegenstände separate Entschädigungsgrenzen. Das heißt: Selbst wenn die Versicherungssumme insgesamt hoch ist, gibt es für Schmuck, Bargeld oder Kunstgegenstände oft eine Obergrenze – zum Beispiel 2.000 oder 5.000 Euro (Stand: 2025).
Wer teure Uhren, Goldschmuck oder hochwertige Elektronik einlagert, sollte das vorher abklären. Manche Versicherer bieten Zusatzbausteine an, mit denen man diese Grenzen anheben kann. Andere verlangen, dass Wertgegenstände in einem Safe oder zumindest in einem besonders gesicherten Bereich aufbewahrt werden.
Bei uns war das kein Thema, weil wir hauptsächlich Alltagsgegenstände eingelagert haben. Aber eine Freundin von uns hatte tatsächlich eine teure Kamera im Lager – und erst nach einem Gespräch mit der Versicherung gemerkt, dass sie dafür eine Erweiterung gebraucht hätte. Zum Glück ist nichts passiert, aber seitdem achtet sie genauer darauf.
Lohnt sich eine Inventarliste auch ohne Schadensfall?
Absolut. Und zwar nicht nur für die Versicherung, sondern auch für den eigenen Überblick. Wer schon einmal nach Jahren ein Lager aufgelöst hat, kennt das: Man weiß gar nicht mehr genau, was da eigentlich drin steht. Mit einer Liste hat man alles auf einen Blick und kann besser entscheiden, was sich lohnt aufzubewahren.
Außerdem hilft die Liste, wenn man umzieht oder das Lager mit jemandem teilt. Man weiß genau, was einem gehört und was nicht. Und im Schadensfall spart man sich viel Zeit und Nerven, weil man nicht erst alles aus dem Gedächtnis rekonstruieren muss.
Wie sicher sind Selfstorage-Anlagen eigentlich?
Das ist eine berechtigte Frage. Die meisten professionellen Selfstorage-Anbieter in Deutschland haben mittlerweile gute Sicherheitsstandards. Dazu gehören oft:
- Videoüberwachung rund um die Uhr
- Zugangskontrollen mit Chipkarten oder Codes
- Alarmanlagen in den Fluren
- Feuerschutz und Rauchmelder
- Wachdienste oder zumindest regelmäßige Kontrollen
Trotzdem gibt es Unterschiede. Manche Anlagen sind besser gesichert als andere. Es lohnt sich, vor der Anmietung nachzufragen: Gibt es eine Alarmanlage? Wie oft wird kontrolliert? Was passiert im Brandfall? Seriöse Anbieter beantworten diese Fragen gerne und transparent.
Nach Angaben des Bundesverbands Lagerbox und Selfstorage (BVLS) gibt es in Deutschland mittlerweile über 400 Selfstorage-Anlagen mit insgesamt mehr als 1,5 Millionen Quadratmetern Lagerfläche (Stand: 2025, Quelle: Branchenverband). Die Nachfrage steigt, gerade in Großstädten, wo Wohnraum knapp und teuer ist.
(Beispielangabe – kann je nach Anbieter und Region abweichen.)
Was ist mit Schimmel oder Feuchtigkeit?
Ein weiterer Punkt, den wir erst später bedacht haben: Was, wenn das Lager nicht richtig belüftet ist und sich Schimmel bildet? Die meisten Hausratversicherungen decken solche Schäden nicht ab, weil sie als „allmähliche Einwirkung" gelten – also nicht als plötzliches, unvorhersehbares Ereignis.
Deshalb ist es wichtig, dass das Lager trocken und gut belüftet ist. Viele Selfstorage-Anbieter haben klimatisierte Räume, aber das kostet oft extra. Wenn man empfindliche Sachen wie Holzmöbel, Bücher oder Textilien einlagert, kann sich das aber lohnen.
Wir haben bei uns darauf geachtet, keine Kartons direkt auf den Boden zu stellen, sondern auf Paletten. So kann die Luft zirkulieren, und falls doch mal Feuchtigkeit kommt, ist nicht gleich alles betroffen. Außerdem haben wir ein paar Entfeuchtungsbeutel in die Kartons gelegt – das sind diese kleinen Silica-Gel-Päckchen, die man manchmal in Schuhkartons findet. Ob das wirklich viel bringt, weiß ich nicht, aber ein bisschen beruhigt es.
Gibt es Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Lagern?
Ja, die gibt es. Wenn man beruflich ein Lager anmietet – zum Beispiel für Waren, Werkzeuge oder Büromaterial – gilt oft eine andere Versicherung. Die normale Hausratversicherung deckt in der Regel nur privat genutzten Hausrat ab. Für gewerbliche Zwecke braucht man eine Inhaltsversicherung oder Betriebsversicherung.
Das kann wichtig sein, wenn man zum Beispiel von zu Hause aus arbeitet und im Lager auch berufliche Dinge aufbewahrt. Dann sollte man genau klären, was wie versichert ist. Manche Versicherer bieten kombinierte Lösungen an, bei denen sowohl privater als auch beruflicher Hausrat abgedeckt ist – aber das muss man explizit vereinbaren.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)
Wie ist das mit der Haftung des Lageranbieters?
Eine Frage, die uns auch beschäftigt hat: Haftet eigentlich der Lageranbieter, wenn etwas passiert? Die Antwort lautet meistens: Nein, nur eingeschränkt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Selfstorage-Anbieter steht, dass sie nur für Schäden haften, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Das heißt: Wenn das Dach undicht ist und die Möbel nass werden, kann man unter Umständen Schadenersatz verlangen. Aber nur, wenn der Anbieter wusste, dass das Dach kaputt ist und nichts unternommen hat. Wenn ein Dieb einbricht und Sachen stiehlt, haftet der Anbieter in der Regel nicht – selbst wenn die Alarmanlage versagt hat. Deshalb ist die eigene Versicherung so wichtig.
Was sagt das EU-Recht dazu?
Auf EU-Ebene gibt es einige Richtlinien, die auch für Versicherungen relevant sind – zum Beispiel die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), die transparente Vertragsbedingungen vorschreibt (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Das heißt: Versicherer müssen klar und verständlich kommunizieren, was versichert ist und was nicht. Versteckte Klauseln oder irreführende Formulierungen sind nicht erlaubt.
Außerdem gibt es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die regelt, wie Versicherungen mit persönlichen Daten umgehen müssen (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Wenn man eine Schadensmeldung einreicht, werden oft sensible Informationen übermittelt – Fotos, Inventarlisten, persönliche Angaben. Die Versicherung muss diese Daten sicher aufbewahren und darf sie nicht ohne Zustimmung weitergeben.
Für uns als Verbraucher bedeutet das: Man hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen. Und man kann verlangen, dass die Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Das ist gut zu wissen, falls man irgendwann den Versicherer wechselt oder den Vertrag kündigt.
Wie sieht es mit Cybersicherheit aus?
Ein Punkt, der vielleicht nicht sofort einleuchtet: Viele Selfstorage-Anlagen arbeiten mittlerweile digital – mit Online-Buchungssystemen, elektronischen Zugangskarten und Überwachungskameras, die über das Internet gesteuert werden. Das ist praktisch, birgt aber auch Risiken.
Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nehmen Cyberangriffe auf Unternehmen aller Branchen zu – auch auf Logistik- und Lageranbieter (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de). Wenn ein Hacker in das System eindringt, könnte er theoretisch Zugangscodes manipulieren oder Kameras ausschalten. Deshalb sollte man auch hier auf Sicherheitsstandards achten: Verwendet der Anbieter verschlüsselte Verbindungen? Gibt es regelmäßige Sicherheitsupdates?
Für die Hausratversicherung spielt das erstmal keine direkte Rolle. Aber wenn man nachweisen muss, dass ein Einbruch stattgefunden hat, kann es hilfreich sein, wenn die Videoaufzeichnungen intakt und manipulationssicher sind.
Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?
Manchmal passiert es: Man meldet einen Schaden, und die Versicherung lehnt ab. Das kann verschiedene Gründe haben – fehlende Nachweise, unzureichende Sicherung, Fristversäumnisse. In so einem Fall sollte man nicht sofort aufgeben.
Erster Schritt: Die Begründung genau lesen. Oft stehen dort konkrete Punkte, die fehlen oder unklar sind. Dann kann man nachhaken, zusätzliche Unterlagen einreichen oder die Darstellung präzisieren.
Zweiter Schritt: Widerspruch einlegen. Die meisten Versicherer haben ein internes Beschwerdeverfahren. Man kann schriftlich darlegen, warum man die Ablehnung für unberechtigt hält. Oft wird der Fall dann noch einmal geprüft.
Dritter Schritt: Externe Hilfe holen. Es gibt den Versicherungsombudsmann, eine neutrale Schlichtungsstelle, die kostenlos zwischen Versicherer und Kunde vermittelt (Stand: 2025, Quelle: versicherungsombudsmann.de). Oder man wendet sich an eine Verbraucherzentrale. Die kennen sich mit Versicherungsrecht aus und können beraten, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.
Bei uns ist es zum Glück nie so weit gekommen. Aber allein zu wissen, dass es diese Möglichkeiten gibt, beruhigt.
Ein paar abschließende Gedanken
Mittlerweile sind fast neun Monate vergangen, seit wir das Lager angemietet haben. Wir haben in der Zwischenzeit ein paar Sachen wieder herausgeholt, anderes verkauft, manches bleibt noch drin. Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass man Versicherungsfragen nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte – aber auch nicht in Panik verfallen muss. Mit ein bisschen Vorbereitung und den richtigen Infos lässt sich das meiste klären.
Was bleibt, ist die Erkenntnis: Kleingedrucktes lohnt sich wirklich zu lesen. Nicht jede Klausel ist sofort verständlich, aber die meisten Versicherer sind hilfsbereit, wenn man nachfragt. Und wer seine Sachen gut dokumentiert und die Fristen im Blick hat, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite.
Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus der ganzen Sache. Es geht nicht nur darum, das Richtige zu versichern – sondern auch darum, bewusst zu entscheiden, was man besitzt und wie man damit umgeht. Ein Möbellager kann eine praktische Zwischenlösung sein. Aber es ist auch eine Gelegenheit, sich zu fragen: Brauche ich das wirklich? Oder halte ich nur fest, weil loslassen schwerfällt?
Bei uns hat sich in den letzten Monaten einiges geklärt. Manche Möbel haben wir verschenkt, andere verkauft. Das Lager ist kleiner geworden, und damit auch die monatlichen Kosten. Und ehrlich gesagt fühlt sich das gut an. Weniger Ballast, mehr Klarheit – und das Wissen, dass wir für den Fall der Fälle abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns nach dem ersten Entwurf dieses Beitrags Fragen geschickt. Hier die drei häufigsten – samt unseren Antworten.
Gilt die Hausratversicherung auch, wenn ich Sachen im Auto zwischenlagere, weil das Lager voll ist?
Gute Frage. Grundsätzlich deckt die Hausratversicherung auch Gegenstände im Auto ab – aber nur vorübergehend und oft mit einer niedrigen Obergrenze, zum Beispiel 1.000 Euro (Stand: 2025). Wenn das Auto aufgebrochen wird, muss man nachweisen können, dass die Sachen nicht offen sichtbar lagen. Am besten also im Kofferraum verstauen und das Fahrzeug abschließen. Für längere Lagerung ist das aber keine Dauerlösung – eher eine Notlösung beim Umzug.
Muss ich den Versicherer informieren, wenn ich das Lager mit jemandem teile?
Ja, das sollte man. Denn wenn mehrere Personen Zugang zum Lager haben, erhöht sich das Risiko – zumindest aus Sicht der Versicherung. Manche Verträge schließen Schäden aus, wenn der Schlüssel weitergegeben wurde oder mehrere Personen Zugriff hatten. Besser also vorher klären, ob das okay ist oder ob man eine gemeinsame Versicherung braucht. Falls man das Lager zum Beispiel mit dem Partner oder der Familie teilt, ist das meist unproblematisch – aber auch das sollte man erwähnen.
Was passiert, wenn das Lager pleitegeht und ich nicht mehr an meine Sachen komme?
Das ist tatsächlich ein Szenario, das man bedenken sollte – wenn auch selten. Falls der Lageranbieter Insolvenz anmeldet, hat man als Mieter in der Regel ein Aussonderungsrecht. Das heißt, die eingelagerten Sachen gehören weiterhin dir und fallen nicht in die Insolvenzmasse. Man muss aber nachweisen können, was einem gehört – deshalb ist die Inventarliste so wichtig. Im Zweifelsfall sollte man schnell handeln, die Sachen abholen und sich rechtlich beraten lassen. Die Hausratversicherung zahlt in so einem Fall normalerweise nicht, weil es kein versichertes Ereignis ist – aber man behält zumindest den Anspruch auf sein Eigentum.