Abzocke mit Brillenversicherung? So bekommst du trotzdem dein Recht!

Falsche Beratung bei Brillenversicherung: Was tun?
Ich wollte einfach nur eine neue Brille – und am Ende hatte ich eine Versicherung, die kaum etwas zahlte. Beim Abschluss klang alles super: „Rundumschutz, keine Selbstbeteiligung." Doch als ich sie brauchte, hieß es plötzlich, der Schaden sei „nicht abgedeckt". Nach einigen Anrufen wurde klar: Die Beratung war unvollständig. Also habe ich schriftlich widersprochen, mit Verweis auf das Beratungsgespräch. Tipp: Immer Unterlagen verlangen – und Gesprächsnotizen machen. So hat man etwas in der Hand, wenn's ernst wird.
Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Eine Brillenversicherung, die nicht hielt, was sie versprach, unser Weg durch Widerspruch und Reklamation – und wie man sich gegen falsche Beratung wehren kann.
🔹 Was wir gelernt haben: Versicherungsverträge leben von Details, mündliche Zusagen helfen wenig, und Beratungsfehler lassen sich nur mit Dokumentation nachweisen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktische Schritte zur Reklamation, Musterformulierungen für Beschwerdebriefe und einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten bei Falschberatung.
In den ersten Minuten im Optiker-Laden dachte ich noch, ich würde einfach eine Brille kaufen. Meine alte war nach drei Jahren ziemlich zerkratzt, die Beschichtung löste sich, und beim Autofahren am Abend sah ich Lichthöfe um jede Laterne. Der Verkäufer war freundlich, kompetent, erklärte die verschiedenen Gläser. Entspiegelung, Blaulichtfilter, selbsttönend – es gab so viele Optionen. Und dann kam der Satz: „Möchten Sie nicht eine Brillenversicherung abschließen? Kostet nur ein paar Euro im Monat, und wenn was passiert, bekommen Sie einfach eine neue."
Später habe ich verstanden, dass genau in solchen Momenten die Weichen gestellt werden. Man sitzt da, hat gerade ein Angebot für eine Brille über 400 Euro vor sich, und dann kommt dieses Angebot. Klingt vernünftig, oder? Eine Versicherung für sieben Euro im Monat, die im Schadensfall bis zu 500 Euro zahlt. Ich fragte nach Details: „Was genau ist denn versichert?" Der Verkäufer nickte und sagte: „Alles. Bruch, Kratzer, Verlust. Rundumschutz." Ich war skeptisch, aber er versicherte mir, dass das so stimme. „Keine Selbstbeteiligung, keine komplizierten Bedingungen." Also unterschrieb ich. Haben Sie schon mal eine Entscheidung getroffen, die sich erst Monate später als Fehler herausstellte?
Ganz ehrlich, am Anfang dachte ich nicht weiter darüber nach. Die Brille war fertig, ich zahlte, und die monatlichen Abbuchungen für die Versicherung fielen kaum auf. Sieben Euro – das ist weniger als zwei Kaffee. Nach etwa einem Jahr passierte es dann. Meine Tochter spielte Ball im Wohnzimmer (was sie eigentlich nicht sollte), und der Ball traf genau meine Brille, die auf dem Couchtisch lag. Das Glas sprang, ein kleiner Riss zog sich diagonal durch. Nicht dramatisch, aber störend. Und teuer zu reparieren, wie ich vom Optiker erfuhr – ein neues Glas würde etwa 150 Euro kosten.
Dann erinnerte ich mich an die Versicherung. Also kramte ich die Unterlagen hervor und rief die Servicenummer an. Die Dame am Telefon war höflich, bat mich, den Vorfall zu schildern und eine E-Mail mit Fotos zu schicken. Das tat ich. Zwei Wochen später kam die Antwort: „Leider können wir Ihren Schaden nicht regulieren. Laut unseren Versicherungsbedingungen ist Bruch durch Ballspiele im häuslichen Umfeld ausgeschlossen." Wie bitte? Im Verkaufsgespräch hieß es doch „alles versichert". Ich las die Bedingungen – zum ersten Mal richtig. Und da stand es tatsächlich: Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten, Vorsatz oder Sport in geschlossenen Räumen seien nicht abgedeckt. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen.)
In den Tagen danach wurde mir klar, wie viele Menschen ähnliche Erfahrungen gemacht haben. In Foren, auf Bewertungsplattformen, in Gesprächen mit Bekannten – überall stießen wir auf Geschichten von Versicherungen, die nicht zahlten. Mal war es die falsche Schadenart, mal eine Klausel im Kleingedruckten, mal eine angebliche Obliegenheitsverletzung (also eine Pflicht, die man als Versicherungsnehmer nicht erfüllt hatte). Das Muster war immer ähnlich: Im Verkaufsgespräch klang alles großzügig, im Schadensfall wurde es kleinlich.
Später sprachen wir mit einem Anwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist. Er erklärte uns, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem, was ein Verkäufer sagt, und dem, was im Vertrag steht. Grundsätzlich zählt der Vertrag. Aber – und das war der entscheidende Punkt – wenn die Beratung nachweislich falsch oder unvollständig war, kann man sich dagegen wehren. Das nennt sich Beratungsfehler oder Pflichtverletzung des Versicherers. Nach § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat der Versicherer eine Beratungspflicht, wenn er aktiv berät. Er muss die wesentlichen Merkmale, Ausschlüsse und Risiken klar benennen. Tut er das nicht, kann der Kunde unter Umständen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. (Stand: 2025, Quelle: Versicherungsvertragsgesetz, gesetze-im-internet.de)
Ganz praktisch bedeutet das: Wenn ein Verkäufer sagt „alles ist versichert" und im Vertrag stehen erhebliche Ausschlüsse, dann ist das eine Falschberatung. Aber – und das ist das große Problem – man muss es beweisen können. Ein mündliches Gespräch ohne Zeugen oder Aufzeichnung ist schwer nachzuweisen. Deshalb riet uns der Anwalt, immer schriftliche Bestätigungen zu verlangen. Ein einfacher Satz reicht oft: „Können Sie mir das bitte schriftlich geben?" Oder: „Können Sie mir eine E-Mail mit den wichtigsten Punkten schicken?" Viele Verkäufer zögern dann plötzlich, und das sollte ein Warnsignal sein.
In den Wochen danach recherchierten wir, was man konkret tun kann, wenn man falsch beraten wurde. Der erste Schritt ist immer eine Beschwerde direkt bei der Versicherung. Nicht beim Optiker oder beim Verkäufer, sondern beim Versicherer selbst. Viele Versicherungen haben eine Beschwerdeabteilung oder einen Ombudsmann (eine unabhängige Schlichtungsstelle). Dort kann man schriftlich darlegen, was falsch gelaufen ist. Wichtig ist, den Sachverhalt klar zu schildern: Wann war das Beratungsgespräch? Wer war dabei? Was wurde gesagt? Welche Zusagen wurden gemacht? Und warum fühlt man sich getäuscht?
Später erfuhren wir, dass es auch die Möglichkeit gibt, sich an die Versicherungsombudsstelle zu wenden. Das ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen. Das Verfahren ist kostenlos und formlos – man schreibt einfach einen Brief oder füllt ein Online-Formular aus. Der Ombudsmann prüft den Fall und gibt eine Empfehlung ab. Die Versicherung ist bei kleineren Streitwerten (bis 10.000 Euro) verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen, sofern der Kunde zustimmt. (Stand: 2025, Quelle: Versicherungsombudsmann e.V., versicherungsombudsmann.de)
Ganz ehrlich, ich war überrascht, dass es so etwas gibt. Warum weiß das nicht jeder? Der Ombudsmann ist eine Art kostenloser Schiedsrichter, der beiden Seiten zuhört und dann entscheidet. Das Verfahren dauert meist zwischen drei und sechs Monaten, ist aber deutlich schneller und günstiger als ein Gerichtsprozess. Wir haben uns entschieden, diesen Weg zu gehen, und tatsächlich: Der Ombudsmann gab uns recht. Er stellte fest, dass die Beratung unvollständig war, weil wesentliche Ausschlüsse nicht erwähnt wurden. Die Versicherung musste daraufhin den Schaden regulieren – nicht in voller Höhe, aber immerhin zu 70 Prozent. (Beispielangabe – kann je nach Fall und Ombudsmann-Entscheidung variieren.)
In den Monaten danach dachten wir viel über das Thema Versicherungen nach. Warum sind die Bedingungen so kompliziert? Warum können nicht einfach alle verstehen, was versichert ist und was nicht? Ein Grund liegt darin, dass Versicherungen Risiken kalkulieren müssen. Je mehr sie abdecken, desto teurer wird die Prämie. Also versuchen sie, das Risiko einzugrenzen – durch Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten. Das ist ökonomisch nachvollziehbar, aber für Verbraucher oft frustrierend. Ein anderer Grund ist, dass viele Policen über Vermittler verkauft werden, die Provisionen bekommen. Je mehr Versicherungen sie verkaufen, desto mehr verdienen sie. Das kann dazu führen, dass sie die Vorteile betonen und die Nachteile verschweigen.
Später sprachen wir auch mit anderen Betroffenen, die ähnliche Probleme hatten. Eine Frau erzählte, ihr sei beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung versprochen worden, dass alle Behandlungen abgedeckt seien – aber als sie ein Implantat brauchte, hieß es plötzlich, das sei nur zu 50 Prozent versichert. Ein anderer berichtete, seine Rechtsschutzversicherung habe sich geweigert, die Kosten für einen Prozess zu übernehmen, obwohl der Verkäufer gesagt hatte, „alle rechtlichen Streitigkeiten" seien abgedeckt. Solche Fälle sind keine Einzelfälle. Laut Stiftung Warentest gibt es jedes Jahr Tausende Beschwerden über Versicherungen – viele davon betreffen falsche oder unvollständige Beratung. (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest, test.de)
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Versicherungsverträge so dick sind? Unsere Brillenversicherung hatte 18 Seiten Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Wer liest das alles? Ehrlich gesagt: fast niemand. Und genau das ist das Problem. Die Versicherer sind rechtlich verpflichtet, alle Bedingungen offenzulegen, aber sie müssen nicht dafür sorgen, dass die Kunden sie auch verstehen. Das führt zu einer Situation, in der die meisten Menschen unterschreiben, ohne wirklich zu wissen, was drinsteht. Und im Schadensfall gibt es dann böse Überraschungen.
In den Wochen nach der Ombudsmann-Entscheidung überlegten wir, ob wir die Versicherung kündigen sollten. Immerhin hatte sie uns im Stich gelassen – oder zumindest versucht, sich rauszureden. Andererseits: Nach der Entscheidung war klar, dass sie in ähnlichen Fällen zahlen musste. Also behielten wir sie. Aber wir wurden vorsichtiger. Bei jedem neuen Vertrag, den wir seitdem abgeschlossen haben, verlangen wir schriftliche Zusammenfassungen. Wir notieren uns, wer uns beraten hat, wann und was gesagt wurde. Und wir lesen die Bedingungen – zumindest die wichtigsten Abschnitte.
Später erfuhren wir auch, dass die Europäische Union Verbraucherschutzrichtlinien erlassen hat, die auch für Versicherungen gelten. Die sogenannte Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) verpflichtet Versicherer und Vermittler, transparent zu beraten und das Produkt zu empfehlen, das am besten zu den Bedürfnissen des Kunden passt. In Deutschland wurde diese Richtlinie 2018 umgesetzt, aber die Umsetzung in der Praxis lässt oft zu wünschen übrig. Theoretisch müsste jeder Versicherungsvermittler dokumentieren, warum er genau dieses Produkt empfohlen hat. In der Praxis geschieht das längst nicht immer. (Stand: 2025, Quelle: Europäische Kommission, europa.eu)
Ganz praktisch betrachtet gibt es also mehrere Ebenen, auf denen man sich wehren kann. Erstens: die direkte Beschwerde beim Versicherer. Zweitens: die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns. Drittens: eine Klage vor Gericht. Letzteres ist teuer und langwierig, sollte also der letzte Ausweg sein. Aber manchmal lohnt es sich, besonders wenn es um größere Summen geht. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann einschätzen, ob man Chancen hat. Viele Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an – es lohnt sich, das zu nutzen.
In den Monaten danach stießen wir auch auf das Thema Rechtsschutzversicherung. Hätten wir eine gehabt, hätte sie die Kosten für den Anwalt übernommen. Aber – Ironie des Schicksals – wir hatten keine. Und als wir überlegten, eine abzuschließen, stellten wir fest: Auch hier gibt es unzählige Fallstricke. Wartezeiten, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen. Manche Rechtsschutzversicherungen decken keine Streitigkeiten mit anderen Versicherungen ab. Andere zahlen nur, wenn man den Rechtsstreit gewinnt. Es ist ein Labyrinth, und man braucht wirklich Geduld, um durchzublicken.
Später sprachen wir mit einem Verbraucherschützer, der uns erklärte, wie man systematisch vorgehen sollte. Sein Rat war: Vor dem Abschluss einer Versicherung immer mehrere Angebote einholen und vergleichen. Nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen. Und ganz wichtig: Die Bedingungen auf Ausschlüsse prüfen. Was ist nicht versichert? Oft findet man das in einem Abschnitt, der mit „Ausgeschlossene Gefahren" oder „Nicht versicherte Schäden" überschrieben ist. Diese Abschnitte sind entscheidend, denn sie zeigen, wo die Grenzen der Versicherung liegen.
Ganz ehrlich, nach dieser Erfahrung sind wir viel skeptischer geworden. Wenn uns heute jemand eine Versicherung verkaufen will, fragen wir nach: „Was ist ausgeschlossen?" Und: „Können Sie mir das schriftlich geben?" Manche Verkäufer sind genervt, aber das ist uns egal. Es geht um unser Geld und unsere Absicherung. Und wenn jemand nicht bereit ist, transparente Antworten zu geben, dann unterschreiben wir nicht.
In den ersten Wochen nach der Ombudsmann-Entscheidung fragten wir uns auch, ob wir rechtliche Schritte gegen den Optiker hätte einleiten sollen. Schließlich war es sein Verkäufer, der uns falsch beraten hatte. Aber unser Anwalt riet davon ab. Der Optiker sei in diesem Fall nur Vermittler gewesen, die Versicherung habe eine eigenständige Gesellschaft angeboten. Rechtlich gesehen sei der Versicherer unser Vertragspartner, nicht der Optiker. Hätte der Optiker uns eine eigene Versicherung verkauft, wäre es anders gewesen. So aber war es kompliziert, die Verantwortung nachzuweisen. (Hinweis: Rechtliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen; keine Rechtsberatung.)
Später erfuhren wir auch, dass es spezielle Versicherungen für Brillen gibt, die tatsächlich einen breiten Schutz bieten. Aber die kosten dann auch mehr – oft zwischen 10 und 20 Euro im Monat. Und auch dort gibt es Einschränkungen: meist eine Selbstbeteiligung von 20 oder 50 Euro, eine Wartezeit von drei Monaten und eine Obergrenze für die Erstattung. Manche Versicherungen zahlen auch nur alle zwei Jahre eine neue Brille, egal wie oft sie kaputt geht. Man muss also genau rechnen, ob sich das lohnt. Für Menschen, die häufig Brillen kaputt machen – etwa Sportler oder Eltern kleiner Kinder – kann es sinnvoll sein. Für andere eher nicht.
Haben Sie schon einmal überlegt, wie viel Sie insgesamt für Versicherungen ausgeben? Wir haben das nach dieser Erfahrung gemacht und waren überrascht. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Krankenversicherung, Auto, Brille – zusammen kamen wir auf über 300 Euro im Monat. Das sind fast 4.000 Euro im Jahr. Eine stolze Summe. Und die Frage ist: Brauchen wir das alles? Manche Versicherungen sind unverzichtbar, andere eher Luxus. Die Verbraucherzentrale rät dazu, regelmäßig zu überprüfen, welche Versicherungen man wirklich braucht und welche man kündigen kann. (Stand: 2025, Quelle: Verbraucherzentrale)
In den Monaten danach beschäftigten wir uns auch mit dem Thema Versicherungsbetrug. Nicht, weil wir selbst etwas vorhatten, sondern weil wir verstehen wollten, warum Versicherungen so misstrauisch sind. Tatsächlich gibt es jedes Jahr Tausende Fälle, in denen Menschen versuchen, Versicherungen zu betrügen – etwa indem sie Schäden vortäuschen oder absichtlich herbeiführen. Das kostet die Versicherer Milliarden und führt dazu, dass sie bei jedem Schaden genau hinschauen. Das ist verständlich, aber es trifft eben auch ehrliche Kunden wie uns. Es ist ein Dilemma: Die Versicherungen müssen sich schützen, aber sie dürfen dabei nicht die Falschen treffen.
Später sprachen wir auch mit einem Mitarbeiter einer Versicherung, der uns seine Sicht schilderte. Er erzählte, dass viele Kunden unrealistische Erwartungen hätten. Sie dächten, eine Versicherung zahle in jedem Fall, egal was passiert. Aber so funktioniert es nicht. Eine Versicherung deckt nur bestimmte Risiken ab, und die müssen im Vertrag definiert sein. Sein Rat war, die Bedingungen wirklich zu lesen und bei Unklarheiten nachzufragen. Wenn ein Kunde sagt: „Ich habe die Bedingungen nicht verstanden", dann könne man das kaum als Argument nutzen. Man hätte ja fragen können.
Ganz praktisch bedeutet das: Eigenverantwortung ist wichtig. Niemand wird einem die Bedingungen vorlesen oder erklären, es sei denn, man fordert es aktiv ein. Und selbst dann muss man kritisch bleiben. Denn manche Verkäufer sind eben auf Provision aus und sagen vielleicht nicht die ganze Wahrheit. Das heißt nicht, dass alle Verkäufer unehrlich sind – im Gegenteil, die meisten sind seriös. Aber es gibt eben schwarze Schafe, und man muss sich selbst schützen.
In den Wochen nach der ganzen Auseinandersetzung überlegten wir auch, eine Bewertung zu schreiben. Sollten wir andere warnen vor dieser Versicherung? Aber dann dachten wir: Es liegt nicht nur an der Versicherung. Es lag auch am Verkäufer, der uns nicht richtig informiert hat. Und vielleicht auch ein bisschen an uns, weil wir die Bedingungen nicht gelesen haben. Am Ende haben wir uns entschieden, eine sachliche Bewertung zu schreiben, in der wir beide Seiten darstellen. Das war uns wichtiger als eine reine Beschwerde.
Später stießen wir auch auf das Thema Datenschutz bei Versicherungen. Versicherer speichern viele Daten über ihre Kunden – Gesundheitsdaten, Informationen über frühere Schäden, Zahlungsverhalten. Diese Daten dürfen nur für bestimmte Zwecke genutzt werden und müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt werden. Wenn ein Versicherer Daten unrechtmäßig nutzt oder weitergibt, kann man dagegen vorgehen – bei der Datenschutzbehörde oder sogar vor Gericht. Das ist ein komplexes Thema, aber es ist gut zu wissen, dass man Rechte hat. (Stand: 2025, Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, bsi.bund.de)
Ganz ehrlich, die ganze Erfahrung hat uns gelehrt, dass Versicherungen ein zweischneidiges Schwert sind. Einerseits bieten sie Schutz und Sicherheit. Andererseits sind sie oft kompliziert, intransparent und im Schadensfall manchmal enttäuschend. Aber ohne Versicherungen würde man bei größeren Schäden schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Also bleibt nur, sich so gut wie möglich zu informieren und im Zweifel professionelle Hilfe zu holen.
Jetzt zur praktischen Seite: Was kann man konkret tun, wenn man sich falsch beraten fühlt? Wir haben daraus eine Checkliste entwickelt, die hoffentlich auch anderen hilft.
Als Erstes sollte man das Beratungsgespräch rekonstruieren. Wann war es? Wer war dabei? Was wurde gesagt? Am besten notiert man sich direkt nach dem Gespräch die wichtigsten Punkte. Das klingt vielleicht übertrieben, aber im Streitfall kann das entscheidend sein. Wenn man Zeugen hatte – etwa den Partner oder ein Kind –, sollte man das ebenfalls festhalten. Zeugenaussagen können vor Gericht hilfreich sein.
Dann alle Unterlagen sammeln. Dazu gehören: der Versicherungsvertrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, eventuelle Werbematerialien, E-Mails oder Briefe vom Versicherer, Notizen aus dem Beratungsgespräch. Alles, was relevant sein könnte. Am besten legt man einen Ordner an – digital und physisch –, in dem alles gesammelt wird. So hat man im Streitfall sofort Zugriff.
Als Nächstes sollte man die Bedingungen prüfen. Steht dort wirklich das, was der Verkäufer gesagt hat? Oder gibt es Widersprüche? Wenn man unsicher ist, kann man die Bedingungen auch einem Anwalt oder einem Verbraucherschützer zeigen. Oft erkennen Experten Klauseln, die einem selbst nicht auffallen würden. Und manchmal sind Klauseln sogar unwirksam, weil sie gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen.
Danach sollte man eine schriftliche Beschwerde an den Versicherer schicken. Nicht telefonisch, sondern per Brief oder E-Mail – mit Nachweis. Man schildert den Sachverhalt, erklärt, warum man sich falsch beraten fühlt, und fordert eine Stellungnahme. Wichtig ist, höflich, aber bestimmt zu bleiben. Keine Beschimpfungen, keine Drohungen – einfach die Fakten darstellen. Und eine Frist setzen, zum Beispiel zwei Wochen.
Wenn der Versicherer nicht reagiert oder die Beschwerde ablehnt, kommt der nächste Schritt: der Versicherungsombudsmann. Man füllt ein Online-Formular aus oder schreibt einen Brief, in dem man den Fall schildert. Der Ombudsmann prüft kostenlos und unabhängig und gibt eine Empfehlung ab. Das Verfahren dauert einige Monate, ist aber deutlich schneller als ein Gerichtsprozess.
Sollte auch das nicht helfen, bleibt als letzter Schritt die Klage. Dafür braucht man einen Anwalt, und das kann teuer werden. Aber bei größeren Summen oder grundsätzlichen Fragen kann es sich lohnen. Manche Gerichte bieten auch sogenannte Prozesskostenhilfe an, wenn man wenig Geld hat – das sollte man prüfen.
Nun noch ein Beispiel, wie ein Beschwerdebrief aussehen könnte. Natürlich muss man das an die eigene Situation anpassen, aber vielleicht hilft diese Vorlage als Ausgangspunkt.
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, weil ich mich bei Abschluss meiner Brillenversicherung (Vertragsnummer: [Nummer]) falsch beraten fühle. Der Vermittler versicherte mir ausdrücklich, dass alle Schäden abgedeckt seien, ohne auf wesentliche Ausschlüsse hinzuweisen. Nach einem Schadensfall musste ich feststellen, dass zentrale Risiken nicht versichert sind. Ich bitte um Überprüfung des Vorgangs und um Kulanzlösung. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]"
So etwas sollte sachlich und knapp sein. Keine Romane, keine Emotionen – einfach die Fakten. Die Versicherung will wissen, worum es geht, und dann entscheiden. Alles andere ist Zeitverschwendung.
In den Wochen nach der Ombudsmann-Entscheidung dachten wir auch über die Rolle von Vergleichsportalen nach. Wir hatten unsere Brillenversicherung nicht über ein Portal abgeschlossen, aber viele Menschen tun das. Und auch dort lauern Gefahren. Nicht alle Portale sind neutral – manche arbeiten mit Provisionen und zeigen daher bevorzugt bestimmte Anbieter. Andere vergleichen nur Preise, nicht aber Leistungen. Die Stiftung Warentest rät dazu, mindestens zwei oder drei Portale zu nutzen und die Ergebnisse zu vergleichen. Und am Ende sollte man immer direkt auf der Website des Versicherers nachschauen und die Bedingungen prüfen. (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest, test.de)
Später erfuhren wir auch, dass es in Deutschland eine Versicherungsaufsicht gibt – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Behörde überwacht Versicherer und kann eingreifen, wenn es Missstände gibt. Man kann sich als Verbraucher auch direkt an die BaFin wenden, wenn man den Verdacht hat, dass ein Versicherer gegen Gesetze verstößt. Allerdings: Die BaFin hilft nicht bei individuellen Streitigkeiten, sondern nur bei grundsätzlichen Problemen. Für Einzelfälle ist der Ombudsmann zuständig. (Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bafin.de)
Ganz praktisch gesehen sollte man also mehrere Anlaufstellen kennen: den Versicherer selbst, den Ombudsmann, eventuell einen Anwalt, die Verbraucherzentrale und in schweren Fällen die BaFin. Jede dieser Stellen hat ihre Rolle, und man sollte sie in der richtigen Reihenfolge nutzen. Erst der Versicherer, dann der Ombudsmann, dann eventuell ein Anwalt. Das ist der sinnvollste Weg.
In den Monaten danach beschäftigten wir uns auch mit der Frage, wie man generell bessere Versicherungsentscheidungen trifft. Ein Tipp, den wir bekamen: Man sollte sich fragen, welches Risiko man wirklich absichern will. Geht es um den Totalverlust einer teuren Brille? Oder um häufige kleine Schäden? Je nach Antwort braucht man eine andere Versicherung. Und man sollte ehrlich zu sich selbst sein: Wie oft geht einem wirklich etwas kaputt? Manche Menschen brauchen alle zwei Jahre eine neue Brille, andere tragen dieselbe zehn Jahre lang. Für Erstere kann sich eine Versicherung lohnen, für Letztere eher nicht.
Später sprachen wir auch mit einem Versicherungsmakler, der uns den Unterschied zwischen Makler und Vertreter erklärte. Ein Vertreter arbeitet für eine bestimmte Versicherung und verkauft nur deren Produkte. Ein Makler arbeitet für den Kunden und sucht aus vielen Angeboten das beste heraus. Zumindest theoretisch. In der Praxis gibt es auch Makler, die von bestimmten Versicherungen höhere Provisionen bekommen und deshalb deren Produkte bevorzugt empfehlen. Man sollte also auch bei Maklern kritisch bleiben und nachfragen: „Warum empfehlen Sie gerade dieses Produkt? Gibt es Alternativen?"
Ganz ehrlich, die ganze Erfahrung war lehrreich, aber auch ernüchternd. Wir haben viel über Versicherungen gelernt – mehr, als wir wollten. Aber am Ende hat es sich gelohnt. Wir wissen jetzt, worauf wir achten müssen, welche Fragen wir stellen sollten und wie wir uns im Streitfall wehren können. Und wir haben eine wichtige Lektion gelernt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Besonders wenn es um Geld und Absicherung geht.
Nun noch eine Übersicht, die vielleicht hilft, die verschiedenen Versicherungsarten und ihre Tücken zu verstehen. Das hier ist keine vollständige Liste, aber ein grober Anhaltspunkt:
| Versicherungsart | Typische Leistung | Häufige Ausschlüsse | Durchschnittspreis/Monat | Wartezeit |
| Brillenversicherung | Neue Brille alle 2 Jahre | Grobe Fahrlässigkeit, Sport | 7–15 Euro | 3 Monate |
| Zahnzusatzversicherung | Implantate, Zahnersatz | Laufende Behandlungen, Kosmetik | 15–40 Euro | 6–8 Monate |
| Rechtsschutz | Anwaltskosten, Gerichtskosten | Bestehende Streitigkeiten | 15–30 Euro | 3 Monate |
| Hausratversicherung | Einbruch, Feuer, Wasser | Einfacher Diebstahl außerhalb | 5–20 Euro | Keine |
| Haftpflicht | Schäden an Dritten | Vorsatz, eigene Schäden | 5–10 Euro | Keine |
(Alle Angaben beispielhaft und können je nach Anbieter, Tarif und Region stark abweichen. Stand: 2025)
Was zeigt diese Übersicht? Dass fast jede Versicherung Ausschlüsse hat. Und dass die Preise variieren, je nachdem, was man versichert haben möchte. Wichtig ist, die eigenen Bedürfnisse zu kennen und dann gezielt zu suchen. Wer unsicher ist, kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden – die bietet oft kostenlose oder günstige Beratung an.
In den Monaten danach überlegten wir auch, ob wir eine Sammelklage gegen die Versicherung anstreben sollten. Wir hatten von anderen Fällen gehört, in denen mehrere Betroffene gemeinsam vorgegangen waren. Aber unser Anwalt riet davon ab. In Deutschland sind Sammelklagen (oder Musterfeststellungsklagen, wie sie offiziell heißen) noch relativ neu und kompliziert. Sie lohnen sich nur bei sehr großen Schäden und vielen Betroffenen. In unserem Fall war der Schaden zu klein und die Zahl der Betroffenen unklar. (Hinweis: Rechtliche Bewertung kann im Einzelfall abweichen; keine Rechtsberatung.)
Später sprachen wir auch mit einem Psychologen über das Thema Vertrauen und Enttäuschung. Er erklärte uns, dass Menschen dazu neigen, Autoritäten zu vertrauen – auch Verkäufern in einem professionellen Umfeld. Wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird, ist das nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch ein emotionaler. Man fühlt sich betrogen, ausgenutzt, dumm. Das ist völlig normal. Wichtig ist, daraus zu lernen und nicht zynisch zu werden. Es gibt viele ehrliche Versicherer und Verkäufer – man muss nur vorsichtig sein und kritisch bleiben.
Ganz praktisch bedeutet das: Man sollte sich nicht scheuen, nachzufragen. Auch nicht, wenn man sich dabei unwissend vorkommt. Lieber eine Frage zu viel als eine zu wenig. Und wenn jemand ungeduldig oder genervt reagiert, weil man Fragen stellt, dann ist das ein Warnsignal. Ein guter Berater nimmt sich Zeit und erklärt alles verständlich. Ein schlechter Berater drängt zur Unterschrift.
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob eine Brillenversicherung überhaupt sinnvoll ist. Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Für Menschen, die häufig Brillen beschädigen oder verlieren, kann sie sich lohnen. Auch für Eltern mit kleinen Kindern, die oft mit der Brille spielen oder sie versehentlich kaputt machen. Für jemanden, der vorsichtig mit seiner Brille umgeht und sie jahrelang trägt, lohnt sie sich meist nicht. Man zahlt mehr ein, als man rausbekommt. Besser wäre es in solchen Fällen, das Geld anzulegen und im Notfall selbst zu zahlen.
Andere wollten wissen, wie man Beratungsfehler nachweisen kann. Das ist tatsächlich schwierig, wenn man keine schriftlichen Belege hat. Aber es gibt Möglichkeiten. Zum Beispiel kann man Zeugen benennen, die beim Gespräch dabei waren. Oder man kann auf Werbematerialien verweisen, die bestimmte Leistungen versprechen, die im Vertrag nicht enthalten sind. In manchen Fällen hat der Verkäufer auch E-Mails oder SMS geschrieben, in denen Zusagen stehen. All das kann als Beweis dienen. Im Zweifel sollte man einen Anwalt konsultieren, der den Fall prüft.
Und dann gab es die Frage, ob man eine Versicherung rückwirkend kündigen kann, wenn man falsch beraten wurde. Ja, das ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn die Beratung nachweislich fehlerhaft war und man dadurch einen Schaden erlitten hat (zum Beispiel weil man zu viel gezahlt hat oder eine unpassende Versicherung abgeschlossen hat), kann man unter Umständen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Das regelt § 6 VVG. Aber auch hier gilt: Man braucht Beweise. Ohne die wird es schwierig. (Stand: 2025, Quelle: Versicherungsvertragsgesetz)
Sie helfen, wenn man Glück hat und der Schaden zu den versicherten Risiken gehört. Aber sie sind auch Verträge, die präzise formuliert sind – oft zu Gunsten des Versicherers. Als Kunde muss man wachsam sein, Fragen stellen, Bedingungen lesen und im Zweifel professionelle Hilfe holen. Das klingt anstrengend, und das ist es auch. Aber es ist der einzige Weg, sich wirklich abzusichern. Nicht die Versicherung schützt einen – sondern das eigene Wissen und die eigene Vorsicht. Und wenn dann doch mal etwas schiefgeht, gibt es Wege, sich zu wehren. Man ist nicht machtlos. Man muss nur wissen, wie.