Versicherungen & Recht

Eltern aufgepasst: So schützt du dein Kind rechtlich nach einem Hundebiss

Winterberg 2025. 11. 10. 07:44

Haftung bei Hundebiss auf dem Spielplatz – Was wir nach diesem Schrecken gelernt haben

Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Rechtliche Fragen und praktische Schritte nach einem Hundebiss auf öffentlichem Gelände.
🔹 Was wir gelernt haben: Hundehalter haften verschuldensunabhängig – Dokumentation und Meldung sind entscheidend.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen, Musterformulierungen und rechtliche Einordnung.


Es passierte an einem Dienstagnachmittag im Mai. Die Sonne schien, der Spielplatz war voll, und unser Sohn tobte mit ein paar anderen Kindern um die Rutsche herum. Ich saß auf der Bank, hatte gerade mein Buch aufgeschlagen, als ich diesen kurzen, spitzen Schrei hörte. Man kennt das als Eltern – man weiß sofort, ob es der normale Spielplatz-Lärm ist oder ob etwas nicht stimmt. Das hier war eindeutig Letzteres.

Als ich hinsah, stand ein kleiner Hund – ein Terrier, vielleicht kniehoch – direkt neben unserem Sohn. Der Junge hielt sich die Hand, das Gesicht verzogen. Die Besitzerin des Hundes, eine ältere Frau, stand ein paar Meter entfernt und zog hektisch an der Leine. „Der tut doch nichts", rief sie. Aber das stimmte offensichtlich nicht mehr.

In den ersten Minuten danach ging alles sehr schnell. Ich bin hingelaufen, habe nach der Hand geschaut – zwei kleine Bissstellen, nicht tief, aber die Haut war gebrochen. Blut. Nicht viel, aber genug, um mein Herz schneller schlagen zu lassen. Die Hundebesitzerin kam näher, entschuldigte sich mehrfach, erklärte, der Hund sei normalerweise ganz friedlich. Sie wirkte aufrichtig erschrocken. Trotzdem stand die Frage im Raum: Was jetzt?

Später haben wir gemerkt, dass dieser Moment der Anfang einer ganzen Kette von Fragen war. Wer haftet eigentlich? Brauchen wir einen Arzt? Sollen wir die Polizei rufen? Was ist mit der Versicherung? Und vor allem: Wie dokumentiert man so etwas richtig, falls später Kosten entstehen oder Komplikationen auftreten?

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Wir haben erst mal die Wunde versorgt, mit der Frau ihre Kontaktdaten ausgetauscht und sind dann nach Hause gefahren. Erst am Abend, als unser Sohn im Bett lag und die Aufregung sich gelegt hatte, haben wir angefangen nachzulesen. Und dabei stellte sich heraus: Wir hätten einiges anders machen können. Nicht falsch – aber gründlicher.


Das Wichtigste zuerst: In Deutschland haftet ein Hundehalter grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Das ist gesetzlich so geregelt, und zwar im § 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort steht sinngemäß, dass derjenige, der ein Tier hält, für Schäden haftet, die das Tier einem anderen zufügt – und das verschuldensunabhängig (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de). Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, ob der Halter etwas falsch gemacht hat oder nicht. Allein die Tatsache, dass der Hund jemanden gebissen hat, reicht aus.

Das klingt erstmal eindeutig. Und im Prinzip ist es das auch. Aber wie so oft im Leben steckt der Teufel im Detail. Denn diese Haftung greift nur, wenn keine Ausnahmen vorliegen. Und die gibt es durchaus – zum Beispiel wenn das Opfer den Hund bewusst provoziert hat oder wenn ein sogenanntes „tiertypisches Verhalten" vorlag, das unvorhersehbar war. Solche Fälle sind selten, kommen aber vor. Bei einem Spielplatz-Vorfall mit Kindern ist die Rechtslage allerdings meist klar: Der Halter haftet.

(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gerichtsurteil abweichen.)

Was wir damals nicht wussten: Diese Haftung kann richtig teuer werden. Nicht nur, weil vielleicht Arztkosten anfallen oder Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Sondern auch, weil langfristige Folgen entstehen können – psychische Traumata, Narben, im schlimmsten Fall Infektionen oder neurologische Schäden. Deshalb ist es so wichtig, alles von Anfang an zu dokumentieren. Nicht aus Misstrauen, sondern einfach, um später Nachweise zu haben, falls sie gebraucht werden.


In den Tagen nach dem Vorfall haben wir uns intensiv mit dem Thema beschäftigt. Zunächst einmal: Wir sind mit unserem Sohn zum Kinderarzt gefahren. Auch wenn die Wunde nicht dramatisch aussah, wollten wir sichergehen. Der Arzt hat sie gereinigt, desinfiziert und geprüft, ob eine Tetanus-Auffrischung nötig war. War sie zum Glück nicht – unser Sohn war auf dem aktuellen Stand. Aber der Arzt sagte etwas, das uns zu denken gab: „Melden Sie das unbedingt bei der Polizei. Nicht unbedingt, um Anzeige zu erstatten, aber zumindest zur Dokumentation."

Haben Sie das schon erlebt? Dass einem ein Arzt zu einem Schritt rät, an den man selbst gar nicht gedacht hätte? Wir fanden das zunächst übertrieben. Schließlich war die Hundebesitzerin kooperativ gewesen, hatte sich mehrfach entschuldigt und ihre Daten gegeben. Warum also die Polizei einschalten?

Später haben wir verstanden, warum das sinnvoll ist. Eine polizeiliche Meldung – auch wenn sie nicht als Strafanzeige formuliert wird – schafft eine offizielle Dokumentation des Vorfalls. Das kann wichtig werden, falls später Kosten entstehen, die zunächst nicht absehbar waren. Zum Beispiel, wenn die Wunde sich entzündet und weitere ärztliche Behandlungen nötig werden. Oder wenn psychologische Betreuung erforderlich wird, weil das Kind Angst vor Hunden entwickelt hat. Mit einer polizeilichen Meldung hat man einen objektiven Nachweis, dass der Vorfall tatsächlich stattgefunden hat.

Also sind wir zur Polizei gegangen. Die Beamtin, mit der wir sprachen, war freundlich und verständnisvoll. Sie nahm alle Details auf – Ort, Zeit, Personenbeschreibung, Hundebeschreibung, Ablauf des Geschehens. Sie erklärte uns auch, dass solche Vorfälle häufiger vorkommen, als man denkt. Allein in unserer Stadt gebe es pro Jahr mehrere Hundert gemeldete Hundebisse, viele davon auf Spielplätzen oder in Parks. Die Dunkelziffer sei vermutlich noch höher, weil viele Fälle nicht gemeldet würden.

(Beispielangabe – kann je nach Region und Erfassungsstatistik abweichen.)


Nach dem Polizeibesuch kam die nächste Frage: Wie geht es weiter mit der Haftung? Die Hundebesitzerin hatte uns ihre Telefonnummer gegeben und gesagt, sie habe eine Hundehaftpflichtversicherung. Das war schon mal gut. Denn ohne eine solche Versicherung kann ein Hundebiss den Halter finanziell ruinieren – gerade wenn schwere Verletzungen entstehen oder langwierige Behandlungen nötig sind.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen Hundebisse in Deutschland jährlich Schäden in Millionenhöhe. Die durchschnittliche Schadensumme pro Fall liegt bei etwa 1.800 Euro, kann aber in schweren Fällen deutlich höher sein (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Wenn beispielsweise ein Kind ins Gesicht gebissen wird und plastische Chirurgie nötig ist, können schnell Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen. Dazu kommen möglicherweise Schmerzensgeld, Verdienstausfall der Eltern und andere Folgekosten.

Ganz ehrlich, als wir diese Zahlen gelesen haben, war uns erst richtig bewusst, warum eine Hundehaftpflicht so wichtig ist. In einigen Bundesländern ist sie sogar Pflicht – zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (Stand: 2025). In anderen Bundesländern ist sie zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Manche Kommunen haben eigene Regelungen, besonders für sogenannte Listenhunde (Hunde, die als gefährlich eingestuft werden).

(Beispielangabe – kann je nach Bundesland oder Gemeinde abweichen.)

Bei unserem Fall war die Sache relativ unkompliziert. Die Hundebesitzerin rief uns am nächsten Tag an und teilte uns die Versicherungsdaten mit. Wir haben dann alle Belege gesammelt – Arztrechnung, Rezept für Verbandsmaterial, Fahrtkosten zum Arzt – und bei der Versicherung eingereicht. Die Bearbeitung dauerte etwa zwei Wochen, dann wurde der Betrag überwiesen. Insgesamt waren es knapp 180 Euro. Nicht die Welt, aber auch nicht nichts.


Später haben wir uns gefragt, was eigentlich passiert wäre, wenn die Frau keine Versicherung gehabt hätte. Dann hätte sie persönlich haften müssen – mit ihrem gesamten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall die Existenz gefährden. Deshalb raten Verbraucherschützer und Versicherungsexperten dringend dazu, als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Beiträge sind überschaubar – meist zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr, je nach Hunderasse und Deckungssumme (Stand: 2025, Quelle: test.de).

Wichtig ist, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Viele neuere Verträge bieten sogar Deckungen bis 10 oder 15 Millionen Euro. Das klingt nach viel, aber bei schweren Verletzungen mit Dauerschäden können die Kosten tatsächlich in solche Dimensionen gehen.

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer oder Bundesland abweichen.)

Was auch wichtig ist: Die Versicherung sollte keine Ausschlüsse für bestimmte Situationen enthalten. Manche ältere Verträge schließen zum Beispiel Schäden aus, die durch „unangeleinte Hunde" entstehen. Das kann problematisch sein, denn viele Hundebisse passieren gerade in Momenten, in denen der Hund frei läuft – etwa auf einer Hundewiese oder wenn die Leine kurz losgelassen wird. Moderne Verträge verzichten meist auf solche Ausschlüsse.


Ein Punkt, der uns besonders beschäftigt hat: Was ist eigentlich mit der Leinenpflicht? Gilt die auf Spielplätzen? Und was passiert, wenn ein Hund trotz Leinenpflicht frei läuft und jemanden beißt?

Die Antwort ist komplex. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Leinenpflicht. Stattdessen regelt jedes Bundesland – und oft sogar jede Kommune – die Regeln für Hundehaltung individuell. In den meisten Bundesländern gilt jedoch eine Leinenpflicht in bestimmten Bereichen: auf Straßen, in öffentlichen Gebäuden, in Fußgängerzonen und – besonders wichtig – auf Kinderspielplätzen und in deren unmittelbarer Nähe.

Nach den Landeshundegesetzen der meisten Bundesländer müssen Hunde auf Spielplätzen grundsätzlich angeleint sein. In manchen Bundesländern – wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg – ist das Betreten von Spielplätzen mit Hunden sogar komplett verboten (Stand: 2025). Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden, die je nach Bundesland zwischen 20 und 10.000 Euro liegen können.

(Beispielangabe – kann je nach Bundesland oder Gemeinde abweichen.)

In unserem Fall war der Hund angeleint gewesen. Aber offenbar war die Leine lang genug, dass der Hund trotzdem an die Kinder herankam. Das wirft die Frage auf: Wie kurz muss eine Leine sein? Auch hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Manche Kommunen schreiben vor, dass die Leine maximal ein oder zwei Meter lang sein darf. Andere belassen es bei der allgemeinen Formulierung „unter Kontrolle halten".

Rechtlich gesehen macht das für die Haftung aber keinen großen Unterschied. Selbst wenn der Hund angeleint war, haftet der Halter für den Schaden. Es kann höchstens sein, dass das Opfer – oder in unserem Fall der Vertreter des Kindes, also wir als Eltern – ein Mitverschulden trifft, wenn das Kind den Hund provoziert hat. Aber bei einem fünfjährigen Kind auf einem Spielplatz ist das schwer zu argumentieren.


Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob auch das Ordnungsamt eingeschaltet werden sollte? Wir haben das zunächst nicht getan. Aber im Nachhinein haben wir gelesen, dass das durchaus sinnvoll sein kann. Denn wenn ein Hund Menschen beißt, kann das ein Hinweis darauf sein, dass er gefährlich ist – zumindest in bestimmten Situationen. Das Ordnungsamt kann dann prüfen, ob Auflagen erforderlich sind – zum Beispiel eine Maulkorbpflicht, ein Sachkundenachweis für den Halter oder im Extremfall sogar die Wegnahme des Hundes.

Das klingt drastisch, und natürlich ist nicht jeder Hund, der einmal zuschnappt, automatisch gefährlich. Hunde sind Tiere, und manchmal reagieren sie eben instinktiv – etwa wenn sie erschreckt werden oder sich bedroht fühlen. Trotzdem ist es wichtig, dass solche Vorfälle erfasst werden. Nur so kann das Ordnungsamt erkennen, ob ein Hund wiederholt auffällig wird.

Bei der Hundebesitzerin, mit der wir es zu tun hatten, schien das nicht der Fall zu sein. Sie erzählte uns, der Hund sei noch nie aggressiv gewesen. Es sei das erste Mal, dass so etwas passiert sei. Wir hatten keinen Grund, daran zu zweifeln. Trotzdem haben wir den Vorfall dokumentiert – nicht um ihr zu schaden, sondern einfach, um auf der sicheren Seite zu sein.


In den Wochen danach haben wir uns auch intensiver mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt. Nicht weil wir Anwalt spielen wollten, sondern weil wir verstehen wollten, wie das System funktioniert. Dabei sind wir auf einige interessante Aspekte gestoßen.

Zum Beispiel gibt es neben der Haftung nach § 833 BGB auch noch die Möglichkeit, Schmerzensgeld zu verlangen. Das regelt § 253 BGB. Schmerzensgeld dient dazu, immaterielle Schäden auszugleichen – also Schmerzen, Leid, psychische Belastungen. Bei einem Hundebiss kann das durchaus relevant sein, besonders wenn das Kind danach Angst vor Hunden hat oder Albträume bekommt.

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab: Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung, psychische Folgen, bleibende Schäden wie Narben. Es gibt keine festen Tabellen, aber Gerichtsentscheidungen geben Anhaltspunkte. Bei einem leichten Hundebiss ohne bleibende Schäden liegt das Schmerzensgeld oft im niedrigen dreistelligen Bereich – etwa 200 bis 800 Euro (Stand: 2025). Bei schwereren Fällen kann es deutlich höher sein.

(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gerichtsurteil abweichen.)

In unserem Fall haben wir kein Schmerzensgeld gefordert. Die Verletzung war relativ glimpflich, unser Sohn hat sich schnell erholt, und die Arztkosten wurden ersetzt. Das reichte uns. Aber wenn die Sache komplizierter gewesen wäre – etwa mit Narben oder anhaltenden Ängsten – hätten wir das sicher in Betracht gezogen.


Später haben wir auch mit anderen Eltern gesprochen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Mutter erzählte uns von einem Fall, bei dem ihr Sohn von einem größeren Hund umgerissen und gebissen wurde. Die Verletzungen waren schwerer als bei uns – tiefe Bisswunden am Arm, eine Nacht im Krankenhaus. Die Versicherung des Hundehalters zahlte alle Kosten, insgesamt über 3.000 Euro. Zusätzlich wurde ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro vereinbart.

Ein anderer Fall ging weniger glimpflich aus. Eine Bekannte berichtete uns, dass der Hund in ihrem Fall keine Versicherung hatte. Der Halter weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, und behauptete, das Kind habe den Hund geärgert. Es kam zu einem langwierigen Rechtsstreit. Am Ende bekam die Familie Recht und ein Gerichtsurteil, aber die Durchsetzung war schwierig – der Halter war offenbar nicht sehr zahlungskräftig. Solche Geschichten zeigen, wie wichtig eine Versicherung ist.


Ein weiterer Aspekt, den wir damals nicht bedacht hatten: Was ist eigentlich mit den Kosten für psychologische Betreuung? Wenn ein Kind nach einem Hundebiss Angst entwickelt, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Kosten können erheblich sein – je nach Therapieform und Dauer oft mehrere tausend Euro.

Nach der Rechtsprechung deutscher Gerichte sind solche Kosten grundsätzlich erstattungsfähig, wenn sie medizinisch notwendig sind. Das heißt: Wenn ein Kinderarzt oder Psychologe attestiert, dass eine Therapie erforderlich ist, muss die Hundehaftpflichtversicherung (oder der Halter persönlich) dafür aufkommen. Wichtig ist, dass man die Notwendigkeit nachweist – am besten durch ärztliche Gutachten oder Empfehlungen.

Bei unserem Sohn war das zum Glück nicht nötig. Er hatte zwar in den ersten Tagen etwas Angst vor Hunden, aber das legte sich schnell. Wir haben mit ihm darüber gesprochen, haben erklärt, dass die meisten Hunde lieb sind und dass dieser eine Hund wahrscheinlich einfach erschrocken war. Das hat geholfen. Aber hätte sich die Angst verfestigt, hätten wir nicht gezögert, professionelle Unterstützung zu suchen.


Ganz ehrlich, das Ganze hat uns auch zum Nachdenken gebracht über unser Verhältnis zu Hunden. Wir sind keine Hundebesitzer, aber wir haben grundsätzlich nichts gegen Hunde. Im Gegenteil – vor dem Vorfall fanden wir Hunde eigentlich sympathisch. Unser Sohn auch. Und das sollte auch so bleiben.

Deshalb war es uns wichtig, den Vorfall nicht zu dramatisieren. Ja, es war ein Schock. Ja, es war unangenehm. Aber es war kein Grund, alle Hunde über einen Kamm zu scheren. Wir haben unserem Sohn erklärt, dass Hunde Lebewesen sind mit eigenen Gefühlen und Reaktionen. Dass man vorsichtig sein muss, besonders bei fremden Hunden. Dass man immer fragen sollte, bevor man einen Hund streichelt. Und dass man respektvoll sein muss.

Diese Botschaft ist uns wichtig. Denn wenn Kinder nach einem solchen Vorfall generalisierte Angst entwickeln, kann das ihre Lebensqualität langfristig beeinträchtigen. Studien zeigen, dass etwa 30 Prozent der Kinder, die von einem Hund gebissen wurden, danach Angst vor Hunden entwickeln (Stand: 2025, Quelle: Fachzeitschrift Kinderpsychologie). Bei einem kleineren Prozentsatz entwickelt sich diese Angst zu einer echten Phobie, die behandelt werden muss.

(Beispielangabe – kann je nach Studie und Definition abweichen.)


Nach einigen Wochen war der Vorfall weitgehend vergessen. Die Wunde war verheilt, unser Sohn spielte wieder unbeschwert auf dem Spielplatz. Aber wir hatten eine Menge gelernt. Vor allem diese Dinge:

Erstens: Immer sofort dokumentieren. Fotos machen, Namen und Adressen austauschen, Zeugen suchen. Je mehr Informationen man hat, desto besser. Das gilt nicht nur bei Hundebissen, sondern bei jedem Unfall.

Zweitens: Nicht zögern, professionelle Hilfe zu suchen. Zum Arzt gehen, zur Polizei, wenn nötig zum Anwalt. Viele Dinge lassen sich im Nachhinein schwer rekonstruieren, aber wenn man gleich handelt, hat man alle Fakten griffbereit.

Drittens: Ruhig bleiben und sachlich bleiben. Es bringt nichts, emotional zu reagieren oder dem Hundehalter Vorwürfe zu machen. Die meisten Halter sind kooperativ, und mit etwas Geduld lässt sich fast alles klären.

Viertens: Die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Man muss kein Jurist sein, aber es hilft, die Grundzüge zu verstehen. Das gibt Sicherheit und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.


Ein Aspekt, den wir bisher noch nicht erwähnt haben: Was ist eigentlich mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Dokumentation? Wenn man Fotos macht, auf denen möglicherweise andere Personen zu sehen sind, oder wenn man Namen und Adressen notiert, bewegt man sich im Bereich personenbezogener Daten.

Grundsätzlich ist die Dokumentation im Rahmen eines Schadensfalls zulässig, da es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen handelt (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Man sollte aber trotzdem darauf achten, nur die Informationen zu sammeln, die wirklich notwendig sind. Und man sollte diese Daten sicher aufbewahren – am besten passwortgeschützt.

Falls man Fotos an die Versicherung oder die Polizei weiterleitet, sollte man sicherstellen, dass dabei keine unbeteiligten Dritten zu erkennen sind. Oder zumindest darauf achten, dass die Weitergabe im Rahmen des legitimen Zwecks bleibt. Das klingt kompliziert, aber im Grunde geht es einfach darum, verantwortungsvoll mit den Daten anderer Menschen umzugehen.


Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob man als Spielplatz-Betreiber eigentlich auch eine Verantwortung hat? Also etwa die Stadt oder Gemeinde, die den Spielplatz unterhält? Die Antwort lautet: Ja, aber nur begrenzt.

Der Betreiber eines Spielplatzes hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass der Spielplatz sicher ist – zum Beispiel dass die Spielgeräte intakt sind, dass keine Gefahren wie Glasscherben oder Giftpflanzen vorhanden sind, und dass entsprechende Hinweisschilder aufgestellt sind. Wenn ein Hund auf dem Spielplatz jemanden beißt, trifft den Betreiber aber normalerweise keine Schuld – es sei denn, es gab keine Hinweisschilder auf ein Hundeverbot oder das Verbot wurde nicht durchgesetzt.

In der Praxis spielt das aber selten eine Rolle. Die Haftung liegt fast immer beim Hundehalter, nicht beim Spielplatz-Betreiber. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass man sich theoretisch auch an die Gemeinde wenden könnte, wenn man der Meinung ist, dass der Spielplatz nicht ausreichend gesichert ist.

(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Gerichtsurteil abweichen.)


Später haben wir uns auch mit den Statistiken beschäftigt. Wie häufig sind Hundebisse eigentlich? Und wo passieren sie am häufigsten? Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden in Deutschland jährlich etwa 30.000 bis 50.000 Hundebisse registriert, die zu medizinischer Behandlung führen (Stand: 2025, Quelle: destatis.de). Die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher, da viele kleinere Vorfälle nicht gemeldet werden.

Besonders gefährdet sind Kinder unter zehn Jahren. Sie machen etwa 40 Prozent aller Hundebiss-Opfer aus, obwohl sie nur einen viel kleineren Anteil der Bevölkerung darstellen. Das liegt daran, dass Kinder oft unvorsichtiger sind, Warnsignale von Hunden schlechter deuten können und häufiger in Situationen geraten, in denen Hunde sich bedroht fühlen.

Die meisten Hundebisse passieren übrigens nicht auf Spielplätzen, sondern im häuslichen Umfeld – oft durch den eigenen Hund oder den Hund von Bekannten. Spielplätze machen nur einen kleinen Teil der Vorfälle aus. Trotzdem sind sie heikel, weil dort viele Kinder auf engem Raum zusammenkommen und die Gefahr von Missverständnissen zwischen Mensch und Tier groß ist.

(Beispielangabe – kann je nach Studie und Erhebungsmethode abweichen.)


Ein weiterer interessanter Punkt: Was ist eigentlich mit Hundeschulen und Verhaltensberatung? Wir haben uns gefragt, ob die Hundebesitzerin nicht verpflichtet ist, mit ihrem Hund ein Training zu machen, nachdem er jemanden gebissen hat.

Rechtlich gesehen gibt es keine automatische Verpflichtung. Aber das Ordnungsamt kann – je nach Bundesland und Einzelfall – eine Verhaltensprüfung anordnen. Dabei wird geprüft, ob der Hund gefährlich ist und welche Maßnahmen erforderlich sind. Wenn der Hund durchfällt oder auffällig bleibt, können Auflagen verhängt werden: Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Sachkundenachweis für den Halter, oder eben auch die Verpflichtung, an einer Hundeschule teilzunehmen.

Ob das in unserem Fall passiert ist, wissen wir nicht. Wir haben die Hundebesitzerin nach dem Versicherungsfall nicht mehr gesehen. Aber wir hoffen natürlich, dass sie und ihr Hund die richtigen Schlüsse gezogen haben und dass so etwas nicht noch einmal passiert.


Mittlerweile sind fast sechs Monate vergangen. Die Narbe auf der Hand unseres Sohnes ist kaum noch zu sehen. Er spielt wieder unbeschwert, rennt über den Spielplatz, klettert auf Bäume. Und wenn ein Hund vorbeiläuft, reagiert er meistens ganz normal – mal neugierig, mal gleichgültig. Die Angst ist weitgehend verflogen.

Für uns war der Vorfall trotzdem lehrreich. Nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich. Man merkt in so einem Moment, wie wichtig es ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Dinge Schritt für Schritt anzugehen. Und man merkt, wie viel besser alles läuft, wenn beide Seiten – also Opfer und Hundehalter – kooperativ und fair miteinander umgehen.

Vielleicht ist das die eigentliche Lektion: Nicht immer gleich den schlimmsten Fall anzunehmen, aber trotzdem vorsichtig und gründlich zu sein. Dokumente zu sammeln, ohne misstrauisch zu werden. Professionelle Hilfe zu suchen, ohne zu eskalieren. Und das Beste zu hoffen, während man auf das Schlimmste vorbereitet ist.


Was tun, wenn ein Kind von einem Hund gebissen wird?

Wenn es tatsächlich passiert, ist schnelles und besonnenes Handeln wichtig. Hier die wichtigsten Schritte, die wir uns selbst als Leitfaden zusammengestellt haben:

Nach einem Hundebiss – 6 Schritte

Zunächst einmal Ruhe bewahren und das Kind beruhigen. Panik hilft niemandem, und Kinder spüren sofort, wenn die Eltern selbst aufgeregt sind. Also tief durchatmen, ruhig sprechen, das Kind in den Arm nehmen.

Dann die Wunde versorgen – zumindest provisorisch. Blutung stillen, mit sauberem Wasser spülen (falls möglich), Verband anlegen. Aber nicht zu viel herumdoktern, denn die richtige Behandlung sollte ein Arzt übernehmen.

Als Nächstes Kontaktdaten austauschen. Name, Adresse, Telefonnummer des Hundehalters notieren. Fragen, ob eine Hundehaftpflichtversicherung besteht, und wenn ja, welche. Die Versicherungsnummer aufschreiben oder ein Foto der Versicherungspolice machen, falls der Halter sie dabei hat.

Dann Fotos machen. Von der Wunde, aus mehreren Winkeln. Vom Hund, wenn möglich. Vom Ort des Geschehens. Je mehr visuelle Beweise, desto besser. Das Handy ist hier Gold wert.

Falls Zeugen da sind, auch deren Kontaktdaten notieren. Manchmal kann eine neutrale Aussage wichtig sein, besonders wenn später Unklarheiten über den Ablauf bestehen.

Und dann so schnell wie möglich zum Arzt. Auch bei kleineren Wunden, denn Hundebisse können sich leicht entzünden. Der Arzt sollte die Wunde reinigen, prüfen, ob eine Tetanus-Auffrischung nötig ist, und eventuell Antibiotika verschreiben. Außerdem gibt der Arzt eine Bescheinigung über die Verletzung – wichtig für die Versicherung.

Schließlich zur Polizei gehen oder zumindest eine Meldung erstatten. Das muss nicht sofort am selben Tag sein, aber innerhalb weniger Tage ist sinnvoll. Die Polizei dokumentiert den Vorfall, und diese Dokumentation kann später wichtig sein.


Und hier noch ein einfacher Musterbrief, wie man eine Schadensmeldung an die Versicherung formulieren könnte:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Schaden durch einen Hundebiss. Am [Datum] wurde mein Sohn [Name, Alter] auf dem Spielplatz [Ort] von dem Hund [Rasse, Name falls bekannt] des Herrn/der Frau [Name des Halters] gebissen. Die Polizei hat den Vorfall unter dem Aktenzeichen [Nummer] aufgenommen. Anbei finden Sie Fotos der Verletzung, den Arztbericht und die Rechnung über [Betrag] Euro. Ich bitte um zeitnahe Prüfung und Regulierung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]


Eine einfache Übersicht zur Haftung

Vielleicht hilft diese Darstellung, die Verhältnisse auf einen Blick zu verstehen:

Situation Wer haftet? Grundlage
Hund beißt ohne Provokation Halter (immer) § 833 BGB
Kind provoziert Hund Halter (meistens) § 833 BGB
Hund war angeleint Halter (trotzdem) § 833 BGB
Kein Verstoß gegen Leinenpflicht Halter (dennoch) § 833 BGB
Halter hat keine Versicherung Halter (privat haftend) § 833 BGB

Die zentrale Botschaft: Die Haftung des Hundehalters ist verschuldensunabhängig. Das heißt, fast immer haftet der Halter – egal, ob er etwas falsch gemacht hat oder nicht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Leser:innen haben uns nach den ersten Gesprächen über das Thema Fragen geschickt. Hier die drei wichtigsten – mit unseren Antworten.

Muss ich wirklich zur Polizei, auch wenn der Halter kooperativ ist?

Nicht unbedingt, aber es ist sehr empfehlenswert. Eine polizeiliche Meldung schafft eine offizielle Dokumentation, die später wichtig werden kann – etwa wenn sich die Wunde entzündet oder psychologische Folgen auftreten. Außerdem hilft es dem Ordnungsamt, auffällige Hunde zu erfassen. Man muss keine Strafanzeige stellen, eine einfache Meldung zur Dokumentation reicht oft. Die Polizei entscheidet dann, ob weitere Schritte nötig sind.

Was ist, wenn der Hundehalter behauptet, mein Kind habe den Hund provoziert?

Das kann die Haftung beeinflussen, aber nur in seltenen Fällen. Nach der Rechtsprechung muss die Provokation erheblich sein, damit der Halter von der Haftung befreit wird. Ein Kind, das einfach nur laut spielt oder dem Hund zu nahe kommt, gilt normalerweise nicht als provozierend. Wichtig ist, Zeugen zu haben, die den Ablauf bestätigen können. Bei Kindern unter sechs Jahren wird zudem oft angenommen, dass sie nicht schuldfähig sind und daher kein Mitverschulden trifft.

Kann ich auch Schmerzensgeld für mein Kind verlangen, wenn die Verletzung harmlos war?

Grundsätzlich ja, aber die Höhe hängt stark vom Einzelfall ab. Bei leichten Verletzungen ohne bleibende Schäden liegt das Schmerzensgeld meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Bei schwereren Fällen – etwa mit Narben, Infektionen oder psychischen Folgen – kann es deutlich höher sein. Es lohnt sich, mit der Versicherung zu sprechen oder einen Anwalt zu konsultieren, falls man unsicher ist. Viele Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle ab.