Versicherungen & Recht

1.200 € Vase zerstört – was wir über Haftpflicht im Ausland erst danach gelernt haben

Winterberg 2025. 11. 10. 11:49

Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Die Tücken der Privathaftpflichtversicherung im Urlaub und wie sie uns vor finanziellen Katastrophen schützen kann – oder eben auch nicht.
🔹 Was wir gelernt haben: Ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen vor der Reise kann Tausende Euro sparen und schlaflose Nächte verhindern.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps, welche Schäden abgedeckt sind, worauf beim Kleingedruckten zu achten ist und wie man im Ernstfall richtig reagiert.

Letzten Sommer in der Toskana, die Kinder tobten durch die Ferienvilla, mein Mann jonglierte mit zwei Weingläsern und dem Tablett voller Antipasti – und dann passierte es. Ein falscher Schritt, das antike Sideboard wackelte, und die hässliche, aber offenbar wertvolle Vase des Vermieters lag in tausend Scherben auf dem Terrakottaboden. Der erste Gedanke? Oh Gott, die kostet bestimmt ein Vermögen. Der zweite: Zahlt das eigentlich unsere Versicherung? Spoiler: Es wurde kompliziert. Aber genau diese Erfahrung hat uns die Augen geöffnet, wie wichtig es ist, seine Privathaftpflicht wirklich zu verstehen – besonders wenn man im Ausland unterwegs ist.

In den ersten Tagen nach dem Vasen-Desaster haben wir uns durch sämtliche Versicherungsunterlagen gewühlt. Dabei stellten wir fest, dass unsere Police tatsächlich weltweiten Schutz bot – allerdings nur für Reisen bis zu zwölf Monaten (Stand: 2025, kann je nach Versicherer variieren). Das war schon mal beruhigend. Aber dann kam der Haken: Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen waren nur teilweise abgedeckt. Die sogenannte "Mietsachschädenklausel" greift nämlich häufig nur bei beweglichen Gegenständen in Hotels oder Ferienwohnungen, nicht aber bei fest verbauten Einrichtungen oder bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen).

Später haben wir gemerkt, dass wir mit unserem Missgeschick nicht allein waren. Bei einem Grillabend mit den Nachbarn erzählte Familie Schneider von ihrem Albtraum auf Mallorca: Ihr Sohn hatte beim Fußballspielen am Pool die Glasscheibe der Nachbarvilla getroffen. Kosten: 3.500 Euro. Die Versicherung? Zahlte nur einen Bruchteil, weil Glasbruchschäden oft gesondert geregelt sind. Und die Müllers aus der Parallelstraße? Die hatten in Kroatien aus Versehen das gemietete SUP-Board auf den Felsen geschrammt – 800 Euro Schaden, null Euro Erstattung. Warum? Weil Sportgeräte in ihrer Police explizit ausgeschlossen waren.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das alles nicht. Wer liest schon freiwillig 40 Seiten Versicherungsbedingungen durch, bevor es in den Urlaub geht? Aber nach unserem Toskana-Erlebnis – die Vase kostete übrigens tatsächlich 1.200 Euro, wovon die Versicherung nach langem Hin und Her immerhin 900 Euro übernahm – haben wir unsere Herangehensweise komplett geändert. Jetzt gibt es bei uns vor jeder Reise den obligatorischen "Versicherungs-Check-Abend". Klingt spießig? Vielleicht. Aber es hat uns schon zweimal den Hintern gerettet.

Die rechtliche Grundlage der Privathaftpflicht im Ausland ist erstaunlich komplex. Nach europäischem Recht gilt zwar grundsätzlich das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit, was bedeutet, dass Versicherungen innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig sein können. Das ist auf europa.eu ausführlich nachzulesen. Aber – und das ist der springende Punkt – die konkreten Bedingungen legt jeder Versicherer selbst fest. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (gdv.de) empfiehlt zwar Mindeststandards, aber die sind nicht bindend. Deshalb unterscheiden sich die Policen teilweise erheblich voneinander.

Was viele nicht wissen: Die meisten Standard-Privathaftpflichtversicherungen in Deutschland bieten automatisch weltweiten Schutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte (Stand: 2025, Quelle: Stiftung Warentest). Aber Vorsicht – "vorübergehend" ist der Knackpunkt. Bei manchen Versicherern sind es nur drei Monate, bei anderen ein ganzes Jahr. Wer länger wegbleibt, etwa für ein Sabbatical oder einen längeren Auslandsaufenthalt, braucht oft eine Zusatzversicherung. Das haben wir bei meiner Schwester erlebt, die für neun Monate nach Neuseeland ging. Drei Tage vor Abflug stellte sie fest: Ihre Police deckt nur sechs Monate ab. Die Panik war groß, aber zum Glück ließ sich noch schnell eine Verlängerung vereinbaren – für schlappe 45 Euro extra.

Besonders tückisch wird es bei Schäden an gemieteten Objekten. Da gibt es nämlich verschiedene Kategorien, und jede wird anders behandelt. Bewegliche Gegenstände in Hotels oder Ferienwohnungen? Meist abgedeckt, aber oft mit Selbstbeteiligung. Die liegt häufig zwischen 150 und 500 Euro (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen). Fest verbaute Sachen wie Waschbecken oder Einbauküchen? Da wird's schwierig. Mietfahrzeuge? Fast immer ausgeschlossen – dafür braucht man die Vollkasko des Vermieters oder eine separate Mietwagen-Zusatzversicherung. Haben Sie schon mal versucht, einem italienischen Autovermieter zu erklären, dass der Kratzer schon vorher da war? Mein Mann und ich schon. Zweimal. Seitdem machen wir von jedem Mietwagen erstmal 20 Fotos aus allen Winkeln, bevor wir auch nur den Schlüssel anfassen.

Die Schadensmeldung im Ausland ist auch so eine Sache für sich. Als unsere Vase in Scherben lag, dachten wir naiv: Foto machen, Vermieter informieren, fertig. Pustekuchen! Die Versicherung wollte eine detaillierte Schadensbeschreibung auf Deutsch, eine Bestätigung des Vermieters über Alter und Wert der Vase (natürlich auf Italienisch, mit Übersetzung), Kaufbelege (die es nicht gab), drei Kostenvoranschläge für gleichwertige Vasen und – das war der Hammer – eine eidesstattliche Erklärung, dass wir die Vase nicht absichtlich zerstört haben. Wer denkt sich sowas aus?

Mittlerweile haben wir ein System entwickelt. Sobald ein Schaden passiert – und mit zwei Kindern passiert immer was – dokumentieren wir alles penibel. Fotos aus verschiedenen Perspektiven, Videos vom Schadenshergang (falls rekonstruierbar), Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Klingt übertrieben? Mag sein. Aber als unser Sohn letztes Jahr in Dänemark versehentlich mit dem Fahrrad ein parkendes Auto touchierte, waren wir froh über unsere Gründlichkeit. Der Autobesitzer behauptete später nämlich, der komplette Kotflügel sei hinüber. Unsere Fotos bewiesen: Es war nur ein winziger Kratzer. Die Versicherung zahlte 350 Euro statt der geforderten 2.000 Euro.

Typische Urlaubsschäden und ihre Deckung:

Schadensart Meist versichert? Häufige Ausschlüsse Typische Selbstbeteiligung
Personenschäden (z.B. jemanden beim Sport verletzt) Ja, fast immer Vorsätzliche Schäden, Kampfsport Keine bis 150€
Sachschäden an fremdem Eigentum In der Regel ja Schäden durch Haustiere (extra Police nötig) 150-300€
Mietsachschäden (beweglich) Oft ja Verschleiß, allmähliche Einwirkung 200-500€
Mietsachschäden (unbeweglich) Selten vollständig Glasbruch, Schlüsselverlust 300-1000€
Verlust geliehener Gegenstände Meist nein Fast immer ausgeschlossen -
Schäden an Mietfahrzeugen Nein Grundsätzlich ausgeschlossen -

(Angaben: Durchschnittswerte deutscher Versicherer, Stand 2025. Quelle: Stiftung Warentest. Kann je nach Police erheblich abweichen.)

Ein Thema, das gerne vergessen wird: die Deckungssumme. Viele alte Verträge haben noch Summen von einer oder drei Millionen Euro. Klingt viel, oder? Ist es aber nicht unbedingt. Stellen Sie sich vor, Sie verursachen in den USA einen Autounfall mit Personenschaden. Die dortigen Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen können schnell in die Millionen gehen. Der GDV empfiehlt mittlerweile mindestens zehn Millionen Euro Deckungssumme, besser noch mehr (Stand: 2025). Wir haben nach einem aufschlussreichen Gespräch mit unserem Versicherungsberater auf 50 Millionen erhöht – kostet nur etwa 20 Euro mehr im Jahr.

Später, als wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigten, stießen wir auf weitere Fallstricke. Wussten Sie zum Beispiel, dass bei Schäden durch Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren) die Haftpflicht oft nicht greift? Kinder sind in diesem Alter "deliktunfähig", heißt es im Juristendeutsch. Das bedeutet: Sie haften rechtlich nicht für Schäden, die sie verursachen. Und wenn niemand haftet, zahlt auch keine Versicherung. Es sei denn, man hat eine Police mit Deliktunfähigkeitsklausel. Die hatten wir zum Glück, als unsere damals sechsjährige Tochter in Holland mit dem Roller das Nachbarfahrrad umwarf und dabei den Lack zerkratzte.

Die Kommunikation mit ausländischen Geschädigten kann zur echten Herausforderung werden. Nicht jeder spricht Englisch, und Google Translate ist bei Versicherungsangelegenheiten nur bedingt hilfreich. Nach unserem Vorstoß in der Toskana haben wir gelernt: Am besten alles schriftlich festhalten, auch wenn man sich mündlich einigt. Eine WhatsApp-Nachricht oder E-Mail, in der beide Seiten den Schaden bestätigen, ist Gold wert. Und noch ein Tipp aus eigener, leidvoller Erfahrung: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis in einer Sprache, die Sie nicht perfekt verstehen! Das kann nämlich dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.

...und ehrlich gesagt, das war uns eine Lehre. In Spanien wollte uns ein aufgebrachter Bootsvermieter mal ein Dokument unterschreiben lassen, das angeblich nur die Schadensaufnahme bestätigte. Zum Glück hatte meine Schwägerin, die fließend Spanisch spricht, gerade angerufen. Sie übersetzte: In dem Papier stand, wir würden die vollständige Verantwortung übernehmen und auf alle Einsprüche verzichten. Das hätte uns 5.000 Euro kosten können!

Bei Aktivurlauben wird's besonders komplex. Mountainbiken, Kitesurfen, Skifahren – alles Sportarten mit erhöhtem Risiko. Die gute Nachricht: Normale Freizeitsportarten sind meist mitversichert. Die schlechte: Was "normal" ist, definiert jeder Versicherer anders. Gleitschirmfliegen? Bei manchen inklusive, bei anderen ausgeschlossen. Tauchen? Bis zehn Meter Tiefe oft okay, darunter wird's kritisch (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen). Wir haben das bei unserem Tauchurlaub in Ägypten gemerkt. Zum Glück vorher nachgefragt – ab 18 Meter Tiefe wäre unsere Deckung futsch gewesen.

Die Sache mit den Ferienwohnungen ist auch nicht ohne. Viele denken, die Privathaftpflicht deckt alles ab, was in der gemieteten Unterkunft kaputtgeht. Stimmt aber nur bedingt. Allmähliche Schäden durch normale Nutzung? Nicht versichert. Der Rotweinfleck auf dem Sofa, der sich über Tage eingefressen hat? Schwierig. Der umgekippte Rotwein, der sofort gemeldet wurde? Bessere Chancen. Aber auch hier gilt: Es kommt auf die konkrete Police an. Manche Versicherer sind kulanter, andere pochen auf jeden Ausschluss.

Ein Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat: die Privathaftpflicht greift nicht bei Schäden innerhalb der Familie oder WG. Wenn also im gemeinsamen Ferienhaus die teure Kamera des Schwagers zu Bruch geht, weil man sie vom Tisch gefegt hat? Pech gehabt, zahlt keine Versicherung. Das mussten wir schmerzhaft lernen, als ich die nagelneue Drohne meines Mannes im Gardasee versenkte. 800 Euro weg, Versicherung: "Schäden unter Familienangehörigen sind ausgeschlossen." Seitdem gilt bei uns: Wertgegenstände werden im Urlaub extra vorsichtig behandelt, egal wem sie gehören.

Ganz wichtig auch: Die meisten Versicherungen haben eine Meldepflicht für Schäden. Die liegt oft bei drei bis sieben Tagen (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen). Wer zu spät meldet, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. Deshalb unser Tipp: Lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Die meisten Versicherer haben mittlerweile Apps oder Online-Portale, über die man Schäden direkt vom Urlaubsort aus melden kann. Fotos hochladen, Beschreibung eintippen, fertig. Das geht sogar vom Strand aus – haben wir getestet, als unser Sohn in Griechenland versehentlich eine Sonnenliege zerbrochen hat.

Die Selbstbeteiligung ist auch so ein Thema. Viele Tarife locken mit niedrigen Jahresbeiträgen, haben dann aber eine Selbstbeteiligung von 300 oder 500 Euro pro Schadensfall. Rechnet sich das? Kommt drauf an. Wer selten Schäden verursacht, fährt damit eventuell günstiger. Familien mit Kindern sollten aber zweimal überlegen. Bei uns gab's allein letztes Jahr drei kleinere Schäden – mit Selbstbeteiligung wären wir bei 900 Euro Eigenanteil gelandet. So zahlen wir lieber 50 Euro mehr Jahresbeitrag und haben dafür keine Selbstbeteiligung.

Was uns auch überrascht hat: Nicht alle Länder sind gleich versichert. Für die USA und Kanada verlangen manche Versicherer einen Aufschlag oder bieten nur reduzierte Deckungssummen. Der Grund? Die dortigen Schadenersatzforderungen sind oft astronomisch hoch. Eine Bekannte hat in Florida mal aus Versehen einen Jetski gerammt. Der Schaden: 8.000 Dollar. Die Forderung des Besitzers inklusive "Nutzungsausfall" und "emotionalem Stress": 25.000 Dollar. Ihre deutsche Versicherung hat lange verhandelt und am Ende 12.000 Dollar gezahlt. Ohne Versicherung wäre sie ruiniert gewesen.

Schaden dokumentieren – 6 Steps:

  1. Sofort Fotos vom Schaden und der Umgebung machen (verschiedene Winkel, mit Datum/Zeitstempel)
  2. Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen notieren (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
  3. Schriftliche Bestätigung des Schadens vom Geschädigten einholen (kurze Beschreibung reicht)
  4. Bei Polizeibeteiligung: Aktenzeichen und Dienststelle notieren
  5. Versicherung innerhalb der Meldefrist informieren (meist 3-7 Tage)
  6. Alle Originalbelege und Dokumente aufbewahren (Reparaturrechnungen, Korrespondenz etc.)

Die Geschichte mit der Bootsvermietung in Kroatien war auch lehrreich. Wir hatten ein kleines Motorboot gemietet, alles lief super. Beim Anlegen dann der klassische Anfängerfehler: zu viel Gas, zu wenig Gefühl, und schon hatte das Boot einen ordentlichen Kratzer am Bug. Der Vermieter war zum Glück entspannt, meinte nur: "Passiert ständig, macht 400 Euro." Wir dachten: Kein Problem, zahlt die Versicherung. Denkste! Gemietete Wasserfahrzeuge sind in vielen Policen ausgeschlossen. Wir hatten Glück – unsere Police hatte eine Zusatzklausel für Charterschäden bis 5.000 Euro. Aber auch nur, weil wir ein Jahr vorher den Tarif gewechselt hatten.

Apropos Tarif wechseln: Das kann sich richtig lohnen. Die Preisunterschiede sind enorm. Für eine Familie mit zwei Kindern gibt's Tarife von 40 bis 200 Euro im Jahr – bei ähnlichen Leistungen. Ein Vergleich auf test.de oder anderen Portalen zahlt sich aus. Aber Vorsicht: Billig ist nicht immer gut. Die Teufel stecken im Detail. Manche Billigtarife haben so viele Ausschlüsse, dass sie im Ernstfall kaum greifen.

Ein weiterer Punkt, der oft vergessen wird: Gefälligkeitsschäden. Das sind Schäden, die entstehen, wenn man jemandem unentgeltlich hilft. Klassisches Beispiel: Sie helfen im Urlaub anderen Gästen beim Umparken und beschädigen dabei deren Auto. Viele Versicherungen schließen solche Schäden aus oder versichern sie nur gegen Aufpreis. Wir haben das mal in Österreich erlebt. Wollten nett sein, haben geholfen, einen Wohnwagen zu rangieren – und prompt die Deichsel verbogen. 650 Euro Schaden, Versicherung: "Gefälligkeitsschäden nicht mitversichert." Seitdem sind wir vorsichtiger mit spontaner Hilfsbereitschaft. Klingt hart, aber die Erfahrung macht einen vorsichtig.

Die digitale Welt bringt neue Herausforderungen. Was ist, wenn die Kinder im Urlaubs-WLAN aus Versehen einen Virus verbreiten? Oder wenn man selbst unwissentlich urheberrechtlich geschütztes Material teilt? Manche moderne Policen haben dafür Internetklauseln, andere nicht. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi.bund.de) warnt vor den Risiken öffentlicher WLANs im Ausland. Eine gute Privathaftpflicht sollte auch Schäden durch Datenübertragung abdecken – zumindest bis zu einer gewissen Summe.

Nach all unseren Erlebnissen haben wir eine Checkliste entwickelt, die wir vor jeder Reise durchgehen. Klingt penibel? Ist es auch. Aber es gibt uns Sicherheit. Wir prüfen: Gilt der Versicherungsschutz im Zielland? Wie lange sind wir abgedeckt? Sind gemietete Sachen versichert? Gibt es Ausschlüsse für geplante Aktivitäten? Wie hoch ist die Deckungssumme? Wie ist die Selbstbeteiligung? Haben wir die Notfallnummer der Versicherung im Handy? Diese zehn Minuten Investment haben sich schon mehrfach ausgezahlt.

Musterbrief an die Versicherung:

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Haftpflichtschaden vom [Datum] in [Ort, Land]. Beim [kurze Beschreibung] wurde [Schaden] verursacht. Der geschätzte Schaden beträgt [Summe]. Fotos und Schadensbeschreibung füge ich bei. Der Geschädigte ist [Name, Kontakt]. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir das weitere Vorgehen mit. Mit freundlichen Grüßen"

Die Regulierung von Auslandsschäden dauert oft länger als gedacht. Bei unserem Toskana-Fall hat es vier Monate gedauert, bis das Geld floss. Die Versicherung wollte erst einen Gutachter schicken, dann gab's Diskussionen über den Zeitwert der Vase, dann musste der Vermieter nachweisen, dass er sie wirklich ersetzen musste... ein zähes Hin und Her. Unser Tipp: Hartnäckig bleiben, regelmäßig nachfragen und alle Kommunikation schriftlich führen. Und ganz wichtig: Wenn der Geschädigte Druck macht, die Versicherung informieren. Die übernehmen dann oft die Kommunikation.

Was viele auch nicht wissen: Manche Kreditkarten bieten eine Reise-Privathaftpflicht als Zusatzleistung. Die ist zwar meist nicht so umfangreich wie eine richtige Police, kann aber im Notfall helfen. Wir haben mal erlebt, dass die Kreditkarten-Versicherung einen Schaden übernahm, den unsere normale Haftpflicht ausgeschlossen hatte. Es ging um ein beschädigtes Hotelzimmer-Tablet – die Kreditkarte sprang ein, weil wir das Zimmer mit ihr bezahlt hatten.

Besonders in südlichen Ländern wird gerne mal mehr gefordert, als der Schaden wert ist. Da hilft nur: Ruhe bewahren, höflich bleiben und auf einer angemessenen Regulierung bestehen. Niemals bar zahlen ohne Quittung! Haben Sie das schon mal erlebt? Wir schon, in Italien. Der Vermieter wollte 500 Euro bar für einen Fleck auf der Couch, der sich später als wegwischbar herausstellte. Gut, dass wir auf einer Rechnung bestanden haben. Die Versicherung hat den Fall geprüft und nur 50 Euro für die Reinigung gezahlt.

Ein Thema, das uns besonders am Herzen liegt: Drohnen. Die kleinen Fluggeräte sind im Urlaub beliebt, aber haftpflichtrechtlich eine Grauzone. In vielen Ländern braucht man eine separate Drohnen-Haftpflicht, die normale Police greift nicht. In der EU ist seit 2021 eine Drohnen-Versicherung sogar Pflicht (Stand: 2025, Quelle: europarl.europa.eu). Ein Freund hat in Portugal mal eine Drohne in eine Hochspannungsleitung geflogen – Stromausfall in drei Dörfern, Feuerwehreinsatz, Gesamtschaden über 20.000 Euro. Seine normale Haftpflicht? Hat keinen Cent gezahlt. Er hatte Glück, dass seine Drohnen-Zusatzversicherung griff.

Die Beweislast ist im Ausland oft anders geregelt als in Deutschland. In manchen Ländern muss der Geschädigte beweisen, dass Sie schuld sind. In anderen müssen Sie Ihre Unschuld beweisen. Das kann kompliziert werden, besonders wenn Sprachbarrieren dazukommen. Deshalb unser Rat: Immer Zeugen suchen, Namen notieren, im Zweifel sogar Videos vom Unfallhergang machen lassen. Klingt übertrieben, aber im Streitfall ist man froh über jedes Beweisstück.

Haben wir aus all dem gelernt? Oh ja! Mittlerweile sind wir fast schon Versicherungs-Nerds geworden. Aber es hat sich gelohnt. Allein letztes Jahr hatten wir drei Schadensfälle im Urlaub – alle wurden problemlos reguliert, weil wir genau wussten, was unsere Police abdeckt und wie wir vorgehen müssen. Das gibt einem ein gutes Gefühl. Man kann den Urlaub entspannter genießen, wenn man weiß, dass man abgesichert ist.

Die Kommunikation mit der Versicherung hat sich durch die Digitalisierung stark verbessert. Früher musste man alles per Post schicken, heute geht vieles per App. Fotos hochladen, Schaden beschreiben, abschicken – fertig. Manche Versicherer bieten sogar Video-Schadensaufnahme an. Ein Mitarbeiter führt einen per Videocall durch den Prozess. Das hatten wir mal bei einem komplizierten Fall in Schweden – super praktisch!

Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob sich eine Privathaftpflicht überhaupt lohnt, wenn man nur selten verreist. Unsere klare Antwort: Ja! Die Versicherung greift ja nicht nur im Urlaub, sondern auch zu Hause. Und selbst wenn man nur einmal im Jahr für zwei Wochen wegfährt – ein einziger größerer Schaden kann einen finanziell ruinieren. Die 60 bis 100 Euro Jahresbeitrag für eine gute Police sind da gut investiertes Geld. Überlegen Sie mal: Das sind etwa 20 Cent pro Tag. Dafür kriegt man nicht mal mehr einen Kaugummi.

Interessant auch: Die Privathaftpflicht greift teilweise sogar bei Schäden, die Ihre Kinder in der Schule oder Kita verursachen. Auch auf Klassenfahrten ins Ausland. Das wussten wir lange nicht. Erst als unser Sohn auf der Skifreizeit in Österreich aus Versehen die Skier eines Mitschülers beschädigte, erfuhren wir davon. Die Versicherung hat anstandslos gezahlt – 450 Euro für neue Bindungen.

Was uns auch überrascht hat: Manche Versicherer bieten mittlerweile "Best-Leistungs-Garantien". Das bedeutet, sie passen ihre Leistungen automatisch an, wenn ein Mitbewerber bessere Konditionen bietet. Klingt gut, hat aber einen Haken: Gilt meist nur für Versicherer, die am deutschen Markt tätig sind. Und die Beweislast, dass es woanders bessere Bedingungen gibt, liegt bei einem selbst. Trotzdem kann es sich lohnen, besonders bei neueren Risiken, die noch nicht alle Policen abdecken.

Ein Punkt, der oft unterschätzt wird: die Nachhaftung. Wenn man die Versicherung kündigt oder wechselt, besteht für bereits verursachte, aber noch nicht gemeldete Schäden weiterhin Versicherungsschutz. Die Nachhaftungsfrist beträgt meist drei Jahre (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen). Das ist wichtig, weil manche Schäden erst später entdeckt werden. Wir hatten mal einen Fall, da hat sich erst Monate nach unserem Portugalurlaub herausgestellt, dass wir dort einen Wasserschaden verursacht hatten. Die alte Versicherung hat trotz zwischenzeitlichem Wechsel gezahlt.

Die Frage nach der richtigen Deckungssumme beschäftigt viele. Früher galten drei Millionen als ausreichend, heute empfehlen Experten mindestens zehn, besser 50 Millionen Euro. Warum? Die Schadenssummen steigen kontinuierlich. Ein schwerer Personenschaden kann schnell Millionenkosten verursachen – Behandlung, Reha, lebenslange Rente, Schmerzensgeld. Besonders in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie der Schweiz oder den USA wird's schnell teuer. Der Mehrpreis für höhere Deckungssummen ist dabei minimal – oft nur 10 bis 20 Euro pro Jahr.

Noch ein Tipp aus eigener Erfahrung: Manche Vermieter von Ferienwohnungen verlangen eine Kaution, andere nicht. Wo keine Kaution verlangt wird, ist besondere Vorsicht geboten. Da wird bei Schäden oft versucht, mehr rauszuholen. Wir fotografieren deshalb bei Ankunft alles – jeden Kratzer, jeden Fleck, jede Macke. Das hat uns schon zweimal vor ungerechtfertigten Forderungen bewahrt. In Spanien wollte uns ein Vermieter einen bereits vorhandenen Brandfleck auf dem Esstisch anhängen. Unsere Ankunftsfotos haben uns gerettet.

Die Sache mit den Schlüsseln ist auch nicht ohne. Schlüsselverlust ist in vielen Basis-Tarifen nicht versichert oder nur mit geringer Deckungssumme. Dabei kann der Verlust eines Schlüssels richtig teuer werden. Bei Schließanlagen müssen oft alle Schlösser getauscht werden. Ein Bekannter hat mal in einem Berliner Hotel den Generalschlüssel verloren – Kosten für den Austausch der kompletten Schließanlage: 15.000 Euro. Seine Versicherung hatte eine Sublimitierung bei 5.000 Euro. Den Rest durfte er selbst zahlen.

Auch berufliche Risiken werden oft vergessen. Wer im Urlaub mal eben die beruflichen E-Mails checkt und dabei versehentlich einen Virus weiterleitet oder vertrauliche Daten verliert, kann richtig Probleme bekommen. Manche Policen schließen berufliche Tätigkeiten komplett aus, andere versichern sie bis zu einer bestimmten Summe mit. Das sollte man vor der Workation klären. Wir haben einen Freund, der ist Freelancer und arbeitet oft vom Strand aus. Er hat deshalb eine spezielle Berufshaftpflicht abgeschlossen, die weltweit gilt.

Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus all unseren Urlaubspannen: Eine gute Privathaftpflicht ist wie ein Sicherheitsnetz. Man hofft, es nie zu brauchen, aber wenn man es braucht, ist man verdammt froh, dass es da ist. Die paar Euro im Jahr sind gut angelegt. Und das Wichtigste: Man sollte seine Police wirklich kennen. Nicht nur den Ordner im Schrank haben, sondern wissen, was drinsteht. Das erspart im Ernstfall viel Stress, Zeit und Geld.

Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz im Urlaub

Viele Leser:innen haben uns gefragt, was passiert, wenn man im Urlaub ein E-Bike oder Pedelec beschädigt. Das ist tatsächlich komplizierter als bei normalen Fahrrädern. E-Bikes bis 25 km/h Unterstützung gelten meist noch als Fahrräder und sind mitversichert. Schnellere S-Pedelecs bis 45 km/h sind aber Kleinkrafträder – da greift die normale Privathaftpflicht oft nicht mehr. Man braucht dann eine separate Kfz-Haftpflicht. Das haben wir in Amsterdam erlebt, als ein gemietetes Speed-Pedelec umfiel und ein parkendes Auto zerkratzte. Zum Glück hatte der Vermieter eine Versicherung, sonst wären wir auf 800 Euro Schaden sitzen geblieben.

Eine andere häufige Frage betrifft Airbnb und ähnliche Plattformen. Grundsätzlich sind Schäden in Airbnb-Unterkünften wie in anderen Ferienwohnungen versichert – wenn die Police Mietsachschäden abdeckt. Aber Achtung: Manche Versicherer sehen Airbnb kritisch und verweigern bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung. Und die Airbnb-eigene Gastgebergarantie? Die greift nur, wenn keine andere Versicherung zahlt, und auch dann oft nur teilweise. Wir hatten mal einen Fall, da hat Airbnb nur 60 Prozent des Schadens übernommen, weil sie den Zeitwert anders berechnet haben als erwartet.

Oft wurden wir auch gefragt, wie es mit Schäden durch Haustiere im Urlaub aussieht. Hunde und Pferde brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht, Katzen und Kleintiere sind meist in der Privathaftpflicht mitversichert. Aber: Nicht alle Policen gelten auch im Ausland für Tiere. Und bei Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Rassen wird's noch komplizierter. Eine Freundin musste das bitter erfahren, als ihr Schäferhund in Frankreich ein Kind umgerannt hat. Ihre deutsche Hundehaftpflicht galt nur innerhalb Deutschlands – sie blieb auf 3.000 Euro Behandlungskosten sitzen.