Versicherungen & Recht

Positiver Schnelltest – kein Geld zurück?! Warum unsere Reiserücktrittsversicherung nicht zahlte

Winterberg 2025. 11. 11. 03:48

Reiserücktritt wegen positivem Corona-Schnelltest – warum wir auf den Kosten sitzen blieben

Zuletzt aktualisiert: 11. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Ein positiver Schnelltest zwei Tage vor der Abreise, eine stornierte Reise und die schmerzhafte Erkenntnis, dass nicht jede Reiserücktrittsversicherung bei Corona einspringt.

🔹 Was wir gelernt haben: Ein einfacher Schnelltest reicht den meisten Versicherungen nicht aus – es braucht oft einen PCR-Test, ein ärztliches Attest oder einen speziellen Corona-Zusatzschutz im Vertrag.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps, wie man beim Buchen die richtige Absicherung wählt, wann welcher Nachweis gilt und wie man im Ernstfall richtig vorgeht, um nicht auf den Stornokosten sitzen zu bleiben.


Es war ein Mittwochabend Ende Juli, die Koffer waren fast gepackt, und die Kinder konnten vor Aufregung kaum schlafen. Am Freitag sollte es losgehen – zwei Wochen Griechenland, das erste Mal seit drei Jahren wieder eine richtige Reise. Mein Mann hatte sich tagsüber etwas schlapp gefühlt, nichts Dramatisches, aber zur Sicherheit machte er abends noch einen Corona-Schnelltest. Wir hatten noch welche von der letzten Apotheken-Bestellung im Badschrank liegen. Der zweite Strich erschien fast sofort. Positiv. Mein erster Gedanke war nicht einmal die Gesundheit, sondern: Oh Gott, was ist jetzt mit dem Urlaub?

In den ersten Minuten nach dem Testergebnis saßen wir beide einfach nur da und starrten auf diesen dünnen roten Strich, der plötzlich unsere komplette Urlaubsplanung zunichte gemacht hatte. Die Kinder schliefen schon, ahnungslos, während wir überlegten, wie wir ihnen das am nächsten Morgen beibringen sollten. Aber noch wichtiger: Was bedeutete das finanziell? Die Reise hatte knapp 3.200 Euro gekostet, Flüge plus Hotel, alles schon bezahlt. Wir hatten eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen – die würde doch jetzt greifen, oder? Schließlich war das eine unerwartete Erkrankung, kurz vor Abreise. Genau für solche Fälle gibt es doch diese Versicherungen.

Später in der Nacht habe ich dann angefangen, unsere Versicherungspolice durchzulesen. Seitenzahl an Seitenzahl, Kleingedrucktes, juristische Formulierungen. Irgendwann bin ich auf einen Absatz gestoßen, der mich stutzig machte: „Als Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gilt eine unerwartete schwere Erkrankung, die durch ärztliche Diagnose nachgewiesen wird." Ärztliche Diagnose. Nicht einfach nur ein positiver Test. Mir wurde mulmig. War ein Schnelltest aus der Apotheke ausreichend? Oder brauchten wir einen PCR-Test? Oder musste mein Mann zum Arzt, obwohl er sich abgesehen von leichter Müdigkeit eigentlich ganz okay fühlte?

Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, das sei doch völlig logisch: positiver Test gleich Reiserücktritt möglich. So hatten wir das die ganzen Jahre über auch in den Nachrichten gehört. Corona-positiv, Isolation, man darf nicht reisen. Aber zwischen „darf nicht reisen" und „bekommt das Geld zurück" liegt offenbar eine riesige Lücke, die uns vorher niemand erklärt hatte. Am nächsten Morgen rief ich als erstes bei unserer Versicherung an. Nach zwanzig Minuten Warteschleife mit nerviger Musik kam endlich jemand dran. Die Dame war freundlich, aber ihre Worte waren vernichtend: „Ein Schnelltest reicht leider nicht aus. Wir benötigen entweder einen PCR-Test oder ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt."

Nach ein paar Tagen, als der erste Schock verdaut war, haben wir angefangen zu recherchieren, wie das überhaupt rechtlich geregelt ist. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt normalerweise bei „unerwarteten schweren Erkrankungen" – das ist der Standard-Formulierung in fast allen Verträgen. Aber was genau eine „schwere Erkrankung" ist und wie diese nachgewiesen werden muss, das legen die Versicherer unterschiedlich aus (Stand: 2025, je nach Versicherungsgesellschaft). Manche akzeptieren auch Schnelltests, wenn sie von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurden. Andere verlangen zwingend einen PCR-Test. Wieder andere bestehen auf einem ärztlichen Attest, das explizit die Reiseunfähigkeit bescheinigt.

Später haben wir gemerkt, dass wir mit unserem Problem nicht allein waren. In der Nachbarschaft erzählte eine andere Familie fast die gleiche Geschichte – nur dass die bei einem anderen Versicherer waren und tatsächlich ihr Geld zurückbekommen hatten. Wie kann das sein? Beide positiv getestet, beide kurz vor der Abreise, aber völlig unterschiedliche Ergebnisse. Die Antwort liegt in den Versicherungsbedingungen. Es gibt mittlerweile Tarife mit sogenanntem „Pandemie-Schutz" oder „Corona-Zusatzschutz", die explizit auch bei positivem Schnelltest leisten. Aber diese Tarife kosten mehr, und man muss sie aktiv dazubuchen oder gezielt auswählen. Unsere Standard-Reiserücktrittsversicherung, die wir seit Jahren hatten, gehörte nicht dazu.

Eine Sache, die uns besonders geärgert hat: Wir hatten die Versicherung über das Reiseportal abgeschlossen, direkt beim Buchen, mit einem Häkchen. Da stand etwas von „umfassendem Schutz bei Krankheit und Unfall". Nirgendwo war explizit erwähnt, dass Corona-Schnelltests nicht ausreichen. Natürlich hätten wir das Kleingedruckte lesen können – hätten wir auch sollen – aber mal ehrlich, wer liest beim Urlaubbuchen wirklich 15 Seiten Versicherungsbedingungen? Wir jedenfalls nicht. Und das war der Fehler.

Nach ein paar Wochen, als wir uns mit dem finanziellen Verlust einigermaßen abgefunden hatten, haben wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigt. Was genau steht eigentlich in den gängigen Versicherungsverträgen? Die meisten Reiserücktrittsversicherungen basieren auf den sogenannten „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung" (ARB), die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben werden (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Dort ist festgelegt, dass eine Krankheit „unerwartet" und „schwer" sein muss, um einen Rücktritt zu rechtfertigen. Als schwer gilt eine Erkrankung in der Regel dann, wenn sie eine ärztliche Behandlung erfordert oder die Reisefähigkeit erheblich beeinträchtigt.

Das Problem bei Corona: Ein positiver Schnelltest allein sagt nichts über die Schwere der Erkrankung aus. Man kann positiv sein und sich kerngesund fühlen – oder eben doch Symptome haben. Die Versicherungen argumentieren, dass sie ohne ärztliche Bestätigung nicht beurteilen können, ob die Reise wirklich unmöglich war oder ob man theoretisch hätte fahren können (was natürlich wegen der Ansteckungsgefahr und rechtlichen Vorgaben absurd ist, aber juristisch zählt das eben). Deshalb bestehen viele darauf, dass ein Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert.

Später sind wir auch auf ein Urteil des Amtsgerichts München gestoßen, das 2022 entschieden hat, dass ein positiver Schnelltest allein nicht ausreicht, um Stornokosten von der Versicherung zurückzufordern – es sei denn, der Vertrag sieht das explizit vor (Az. 159 C 25434/21). Das Gericht argumentierte, dass die Versicherungsbedingungen eine ärztliche Diagnose verlangen und ein Selbsttest diese Anforderung nicht erfüllt. Für uns kam das Urteil zu spät, aber es bestätigte zumindest, dass wir nicht die Einzigen waren, die in diese Falle getappt sind. (Beispielangabe – Rechtsprechung kann je nach Gericht und Einzelfall variieren.)

Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Versicherungen überhaupt so streng sind? Anfangs haben wir das als reine Schikane empfunden, als Versuch, sich vor der Zahlung zu drücken. Aber je mehr wir recherchiert haben, desto klarer wurde, dass dahinter auch eine gewisse Logik steckt. Während der Pandemie gab es massenhaft Stornierungen, und viele Menschen haben vorsorglich storniert, obwohl sie vielleicht gar nicht positiv waren – aus Angst, sich anzustecken, oder weil die Lage unsicher war. Wenn Versicherungen jeden Schnelltest akzeptieren würden, könnten theoretisch auch gefälschte Tests oder Tests ohne echte Erkrankung eingereicht werden. Deshalb der Wunsch nach einer ärztlichen Bestätigung oder einem PCR-Test, der in einem Labor durchgeführt wird.

In den folgenden Wochen haben wir mit verschiedenen Versicherungen telefoniert, um für zukünftige Reisen besser vorbereitet zu sein. Die Stiftung Warentest hatte 2024 einen großen Vergleich von Reiserücktrittsversicherungen veröffentlicht und dabei besonders auf den Pandemie-Schutz geachtet (Stand: 2025, Quelle: test.de). Das Ergebnis war ernüchternd: Von 108 getesteten Tarifen boten nur 47 einen expliziten Corona-Zusatzschutz, der auch Schnelltests akzeptiert. Und selbst bei diesen Tarifen gab es Unterschiede – manche verlangten, dass der Test von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde, andere akzeptierten auch Selbsttests, wenn sie fotografisch dokumentiert wurden.

Was wir auch gelernt haben: Es gibt einen Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Die Rücktrittsversicherung greift, wenn man die Reise vor Antritt stornieren muss. Die Abbruchversicherung zahlt, wenn man eine bereits begonnene Reise vorzeitig beenden muss. Viele Verträge beinhalten beides, aber nicht alle. Wir hatten nur die Rücktrittsversicherung und sind dankbar, dass mein Mann nicht erst während der Reise positiv getestet wurde – sonst wären neben den Stornokosten auch noch die Kosten für vorzeitige Rückreise und nicht genutzte Urlaubstage angefallen.

Nach ein paar Monaten haben wir dann für den nächsten Urlaub eine neue Versicherung abgeschlossen – diesmal bei einem anderen Anbieter und mit explizitem Corona-Zusatzschutz. Der Tarif kostete etwa 30 Prozent mehr als unsere alte Versicherung, aber nach der Erfahrung war uns das die Sicherheit wert. Die neue Police enthielt auch eine Klausel, die besagte, dass bei einem positiven Schnelltest von einer offiziellen Teststelle (Apotheke, Testzentrum, Arztpraxis) die Stornokosten übernommen werden – ohne zusätzliche ärztliche Bestätigung. Das war genau das, was wir gebraucht hätten.

Eine andere Erkenntnis, die uns wichtig wurde: Der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung spielt eine Rolle. Die meisten Reiserücktrittsversicherungen müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach der Buchung abgeschlossen werden – oft innerhalb von 14 bis 30 Tagen. Wer später bucht oder die Versicherung erst kurz vor der Reise abschließt, hat meist keinen vollen Versicherungsschutz mehr oder zahlt deutlich höhere Prämien. Manche Versicherer schließen dann auch bestimmte Risiken aus. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer variieren.)

Später sind wir auch auf die Regelungen zum Reiserücktritt auf EU-Ebene gestoßen. Die Europäische Kommission hat zwar Verbraucherschutzrichtlinien für Pauschalreisen erlassen (Stand: 2025, Quelle: europa.eu), aber diese geben nur einen Rahmen vor – die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes liegt bei den nationalen Versicherern. Das bedeutet: Selbst innerhalb der EU gibt es große Unterschiede, je nachdem, in welchem Land man die Versicherung abschließt oder welcher Versicherer zuständig ist.

Was uns auch überrascht hat: Manche Kreditkarten beinhalten automatisch eine Reiserücktrittsversicherung, wenn man die Reise mit der Karte bezahlt. Wir hatten tatsächlich so eine Karte, aber – und jetzt kommt der Haken – die Versicherung galt nur für bestimmte Reisearten und hatte ebenfalls strikte Nachweispflichten. Auch hier hätte ein Schnelltest nicht gereicht. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass man möglicherweise schon eine Grundabsicherung hat, ohne es zu merken. Allerdings sollte man sich nie allein darauf verlassen, sondern immer die Bedingungen prüfen.

Haben Sie schon mal erlebt, dass man etwas erst richtig versteht, wenn man selbst betroffen ist? Bei uns war das definitiv der Fall. Vor diesem Vorfall hatten wir zwar von Reiserücktrittsversicherungen gehört, aber nie wirklich verstanden, wie komplex das Thema ist. Mittlerweile lesen wir jede Police genau durch und fragen im Zweifel beim Versicherer nach. Das mag pedantisch klingen, aber 3.200 Euro sind eine Menge Geld – zu viel, um es leichtfertig zu riskieren.

Nach ein paar Gesprächen mit anderen betroffenen Familien haben wir festgestellt, dass es ein paar typische Fehler gibt, die immer wieder passieren. Erstens: Man verlässt sich auf den Namen der Versicherung und liest die Bedingungen nicht. Zweitens: Man geht davon aus, dass „Krankheit" automatisch auch Corona mit einschließt – ohne zu prüfen, welche Nachweise verlangt werden. Drittens: Man dokumentiert den Schadensfall nicht ordentlich – keine Fotos vom Test, kein Arztbesuch, keine schriftliche Bestätigung. Viertens: Man informiert die Versicherung zu spät oder gar nicht, weil man denkt, man könnte das auch später noch regeln.

Ganz ehrlich, wir haben bei unserem Fall mindestens zwei dieser Fehler gemacht. Wir hatten den positiven Schnelltest zwar fotografiert, aber nicht sofort den Versicherer informiert. Erst am nächsten Morgen, als wir die Police gelesen hatten. Das war zwar noch rechtzeitig, aber in den Bedingungen stand, dass „unverzüglich" gemeldet werden muss – was juristisch „ohne schuldhaftes Zögern" bedeutet. Im Zweifel kann auch eine Verzögerung von ein paar Stunden schon problematisch sein, wenn der Versicherer daraus einen Vorteil ziehen kann. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Situation variieren.)

Ein Punkt, der uns auch beschäftigt hat: Was wäre gewesen, wenn mein Mann zum Arzt gegangen wäre? Hätte der ein Attest ausgestellt, obwohl keine nennenswerten Symptome vorlagen? Wir haben später mit unserem Hausarzt darüber gesprochen, und der meinte, dass das durchaus üblich sei. Bei einem positiven Test – egal ob Schnell- oder PCR-Test – stellen die meisten Ärzte eine Bescheinigung über die Reiseunfähigkeit aus, weil die Ansteckungsgefahr und die rechtlichen Vorgaben (Isolation, Quarantäneregeln) eine Reise faktisch unmöglich machen. Aber: Dafür muss man eben zum Arzt gehen, und das kostet Zeit, eventuell einen Termin und manchmal auch Geld, wenn man Privatpatient ist oder eine Bescheinigung für Versicherungszwecke benötigt.

Später haben wir uns gefragt, ob wir hätten klagen können. Immerhin war mein Mann positiv getestet, die Reise musste storniert werden, und die Versicherung wollte nicht zahlen. Wir haben uns dann doch dagegen entschieden, vor allem weil die Versicherungsbedingungen eindeutig waren und ein Rechtsstreit teuer und langwierig geworden wäre. Außerdem gab es ja das Urteil aus München, das unsere Position eher schwächte als stärkte. Aber für andere Betroffene kann es durchaus sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen – besonders dann, wenn die Versicherung sich auf schwammige Formulierungen beruft oder wenn Zweifel an der Auslegung der Bedingungen bestehen.

Mittlerweile wissen wir auch, dass es Verbraucherzentralen gibt, die bei solchen Fragen helfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat auf ihrer Website eine ganze Rubrik zu Reiserücktrittsversicherungen und Corona (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Dort gibt es Musterbriefe, Checklisten und Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen. Hätten wir das vorher gewusst, wären wir besser vorbereitet gewesen. Aber Erfahrung ist bekanntlich die beste Lehrerin – wenn auch manchmal eine teure.

Was uns auch aufgefallen ist: Die öffentliche Wahrnehmung und die juristische Realität klaffen manchmal weit auseinander. In den Medien wurde während der Pandemie oft berichtet, dass bei Corona-Infektionen die Versicherungen zahlen müssen. Das stimmt auch – aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Die Details wurden selten erklärt, und so entstand bei vielen Leuten (uns eingeschlossen) der Eindruck, dass ein positiver Test automatisch zur Erstattung führt. Die Versicherungswirtschaft hat sich später beschwert, dass viele Kunden mit falschen Erwartungen an sie herantraten – aber gleichzeitig haben die Versicherer selbst oft nicht klar genug kommuniziert, welche Nachweise sie verlangen.

Nach mehreren Monaten haben wir uns dann auch mit dem Thema PCR-Tests beschäftigt. Hätten wir damals einen PCR-Test machen lassen, hätte die Versicherung gezahlt? Wahrscheinlich ja – denn PCR-Tests gelten als medizinisch anerkanntes Diagnoseverfahren und werden von den meisten Versicherungen akzeptiert. Aber: PCR-Tests waren 2024 und 2025 nicht mehr kostenlos erhältlich, sondern mussten selbst bezahlt werden, sofern keine medizinische Indikation vorlag (Stand: 2025, kann je nach Bundesland variieren). Die Kosten lagen bei etwa 40 bis 100 Euro, je nach Labor und Dringlichkeit. Hätten wir das gewusst, hätten wir die 50 Euro gerne investiert, um 3.200 Euro zurückzubekommen. Aber im Moment des Schocks denkt man nicht an solche Details.

Später ist uns auch klargeworden, dass es bei der Wahl der Versicherung nicht nur auf den Preis ankommt, sondern auch auf die Leistungen im Detail. Manche Tarife bieten zum Beispiel auch Schutz bei Reisewarnungen, politischen Unruhen, Naturkatastrophen oder Pandemie-bedingten Reisebeschränkungen – andere decken nur Krankheit und Unfall ab. Wer viel reist oder teure Reisen bucht, sollte sich die Zeit nehmen, verschiedene Angebote zu vergleichen und nicht einfach blind das günstigste oder das erstbeste Angebot zu wählen.

Eine weitere Lektion, die wir gelernt haben: Dokumentation ist alles. Selbst wenn man denkt, dass etwas offensichtlich ist, sollte man alles schriftlich festhalten und fotografieren. Den positiven Test, das Datum, die Uhrzeit, eventuell die Verpackung des Tests (um zu zeigen, dass es ein zugelassener Test war), Zeugen (falls vorhanden), und natürlich alle Kommunikation mit der Versicherung. Wir haben mittlerweile eine kleine Mappe angelegt, in die wir alle reisebezogenen Dokumente legen – Buchungsbestätigungen, Versicherungspolice, Belege, Korrespondenz. Das mag übertrieben klingen, aber im Ernstfall ist man froh, wenn man alles griffbereit hat.

Hier eine Übersicht, die uns selbst geholfen hat, die verschiedenen Szenarien zu verstehen:

Situation Schnelltest reicht? PCR-Test nötig? Ärztliches Attest nötig? Versicherung zahlt?
Standard-Reiserücktritt ohne Corona-Schutz Meist nein Oft ja Oft ja Nur mit PCR oder Attest
Tarif mit Corona-Zusatzschutz Oft ja (mit Bedingungen) Ja Manchmal zusätzlich Ja, wenn Bedingungen erfüllt
Schnelltest von offizieller Teststelle Bei manchen Tarifen ja Meist nicht nötig Manchmal zusätzlich Abhängig vom Tarif
Selbsttest zu Hause Sehr selten Meist ja Meist ja Meist nein, außer bei Spezial-Tarifen
PCR-Test positiv + Symptome Nicht nötig Ja, liegt vor Oft zusätzlich sinnvoll Ja, in fast allen Fällen

(Beispielangabe – kann je nach Versicherer stark variieren. Stand: 2025)

Noch eine Sache, die uns überrascht hat: Manche Reiseveranstalter bieten mittlerweile eine „Flex-Option" an, mit der man bis kurz vor Reiseantritt kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr stornieren kann – unabhängig vom Grund. Das ist teurer als eine normale Buchung, aber günstiger als eine teure Versicherung und gleichzeitig flexibler. Für Familien mit kleinen Kindern oder für Leute, die aus gesundheitlichen Gründen unsicher sind, ob sie wirklich reisen können, kann das eine gute Alternative sein. Wir haben das mittlerweile zweimal genutzt und waren beide Male froh darüber.

Was bedeutet das alles konkret für die Praxis? Erstens: Beim Buchen einer Reise sollte man sich mindestens zehn Minuten Zeit nehmen, um die Versicherungsbedingungen zu lesen – nicht nur die Werbebroschüre, sondern die tatsächlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zweitens: Bei der Wahl der Versicherung gezielt nach Corona- oder Pandemie-Schutz fragen und klären, welche Nachweise im Fall der Fälle akzeptiert werden. Drittens: Im Ernstfall sofort handeln – Arzt aufsuchen, PCR-Test machen lassen, Versicherung informieren, alles dokumentieren. Viertens: Nicht einfach hinnehmen, wenn die Versicherung ablehnt, sondern gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder rechtlichen Rat einholen.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt: Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung überhaupt noch, wenn sie im Ernstfall nicht zahlt? Die Antwort ist: Ja, aber nur, wenn man die richtige Versicherung wählt. Eine gute Reiserücktrittsversicherung mit umfassendem Schutz kostet zwar mehr, aber sie gibt einem die Sicherheit, dass man im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Gerade bei teuren Reisen oder bei Familien mit Kindern (die bekanntlich oft kurz vor Reiseantritt krank werden) ist der Schutz Gold wert – vorausgesetzt, man wählt den richtigen Tarif.


Reiserücktritt richtig dokumentieren – so geht's

Falls es tatsächlich dazu kommt, dass man eine Reise stornieren muss, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Diese Schritte haben uns nach unserer Erfahrung geholfen und könnten auch für andere hilfreich sein:

Erstens: Sofort den positiven Test dokumentieren – Foto vom Testergebnis mit sichtbarem Datum und Uhrzeit machen, am besten mit einer Tageszeitung oder dem Handy-Display im Hintergrund als Zeitnachweis. Zweitens: Umgehend einen Arzt kontaktieren und um eine Bescheinigung der Reiseunfähigkeit bitten, auch wenn man sich subjektiv nicht schwer krank fühlt. Drittens: Einen PCR-Test in einem Labor oder Testzentrum durchführen lassen, um ein medizinisch anerkanntes Ergebnis zu haben. Viertens: Die Versicherung unverzüglich informieren – idealerweise noch am selben Tag, telefonisch und schriftlich. Fünftens: Alle Belege sammeln – Testkosten, Arztkosten, Buchungsbestätigungen, Stornogebühren. Sechstens: Die Stornierung beim Reiseveranstalter vornehmen und schriftlich bestätigen lassen, dass die Stornierung aufgrund von Krankheit erfolgt ist.


Musterbrief an die Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich den Rücktritt von der Reise nach [Zielort] am [Datum] an. Grund ist eine COVID-19-Erkrankung meines Mannes, nachgewiesen durch PCR-Test vom [Datum] (Befund anbei). Zusätzlich füge ich das ärztliche Attest bei, das die Reiseunfähigkeit bestätigt. Die Stornokosten belaufen sich laut Reiseveranstalter auf [Betrag]. Ich bitte um Prüfung und Erstattung gemäß Versicherungsvertrag [Nummer].

Mit freundlichen Grüßen


Was andere Reisende uns gefragt haben

Nachdem wir unsere Geschichte in der Nachbarschaft und online erzählt hatten, haben uns viele Leute ähnliche Fragen gestellt. Die häufigsten möchte ich hier beantworten, weil sie wahrscheinlich auch für andere relevant sind.

Kann ich auch stornieren, wenn ich nur Angst habe, mich anzustecken, aber noch nicht positiv bin?

Nein, das reicht nicht. Reiserücktrittsversicherungen zahlen nur bei tatsächlich eingetretenen Versicherungsfällen – also zum Beispiel einer nachgewiesenen Erkrankung. Bloße Angst oder Unsicherheit sind keine anerkannten Gründe. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man eine Flex-Option beim Reiseveranstalter buchen, die Stornierungen ohne Angabe von Gründen ermöglicht.

Was ist, wenn ein Familienmitglied positiv ist, aber ich selbst negativ?

Das kommt auf den Versicherungsvertrag an. Viele Versicherungen decken auch Rücktritte ab, wenn eine „Risikoperson" – also ein naher Angehöriger, der mitreisen sollte – erkrankt ist. Das gilt häufig für Ehepartner, Kinder oder Eltern, die im selben Haushalt leben. Allerdings verlangen auch hier die meisten Versicherer einen medizinischen Nachweis der Erkrankung, nicht nur einen einfachen Schnelltest. Am besten direkt beim Versicherer nachfragen, wer genau als Risikoperson gilt. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer variieren.)

Wie lange habe ich Zeit, um die Versicherung zu informieren?

Die meisten Verträge verlangen eine „unverzügliche" Meldung, was juristisch bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern, also sobald man vom Versicherungsfall erfährt. In der Praxis bedeutet das: innerhalb weniger Stunden bis maximal ein bis zwei Tage. Wer länger wartet, riskiert, dass die Versicherung die Leistung verweigert oder kürzt, weil sie argumentiert, dass durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist (zum Beispiel höhere Stornogebühren).

Gibt es eine Altersgrenze für Reiserücktrittsversicherungen?

Ja, viele Versicherer haben Altersgrenzen – oft ab 70 oder 75 Jahren. Ältere Reisende zahlen häufig höhere Prämien oder müssen einen Gesundheitscheck durchlaufen. Manche Versicherer bieten spezielle Seniorentarife an. Es lohnt sich, gezielt nach Anbietern zu suchen, die auch ältere Versicherte ohne große Aufschläge absichern.

Was passiert, wenn ich die Reise schon angetreten habe und dann positiv teste?

Dann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr, sondern die Reiseabbruchversicherung – falls diese im Vertrag enthalten ist. Die Abbruchversicherung übernimmt die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen und eventuell auch die Rückreisekosten. Auch hier gilt: Sofort die Versicherung informieren und einen medizinischen Nachweis besorgen. Wer nur eine Rücktrittsversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen.


Versicherungen sind kein Selbstläufer. Sie schützen nur dann, wenn man die Bedingungen kennt und im Ernstfall richtig handelt. Ein einziger übersehener Absatz im Kleingedruckten, ein fehlender PCR-Test, eine zu späte Meldung – und schon sitzt man auf den Kosten. Das klingt hart, und manchmal fühlt es sich auch ungerecht an. Aber je besser man vorbereitet ist, desto größer ist die Chance, dass die Versicherung im Notfall wirklich leistet. Wir haben das auf die harte Tour gelernt, aber immerhin haben wir daraus gelernt. Und mittlerweile sind wir tatsächlich besser abgesichert als je zuvor – auch wenn uns das damals 3.200 Euro gekostet hat.