Rutschfalle im Supermarkt: Wie ein ausgelaufenes Waschmittel meinen Einkauf ruinierte

Haftung bei ausgelaufenem Waschmittel im Supermarkt
Zuletzt aktualisiert: 11. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Ein harmloser Einkauf, eine glitschige Pfütze, ein Sturz – und plötzlich stellt sich die Frage, wer eigentlich haftet, wenn im Supermarkt etwas schiefgeht.
🔹 Was wir gelernt haben: Supermärkte tragen eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und haften in der Regel für Unfälle, die durch mangelhafte Kontrolle entstehen – aber nur, wenn man es nachweisen kann.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Tipps zur Beweissicherung, rechtliche Einordnung und die Gewissheit, dass man bei berechtigten Ansprüchen nicht allein dasteht.
Es war ein ganz gewöhnlicher Donnerstagnachmittag. Die Einkaufsliste in der Tasche, Gedanken schon beim Abendessen, und eigentlich wollte ich nur schnell durch die Gänge huschen. Milch, Brot, ein paar Tomaten – nichts Besonderes. Der Gang mit den Putzmitteln war noch dran, weil wir dringend Spülmaschinentabs brauchten. Und genau dort passierte es. Zwischen den bunten Flaschen mit Waschmittel und den Küchenrollen, da lag etwas auf dem Boden. Ich sah es kaum, weil der Boden leicht glänzt und das Licht von oben so fiel, dass man den Unterschied zwischen nass und trocken nicht wirklich erkennen konnte.
Ein Schritt noch, und plötzlich hatte ich keinen Halt mehr. Das Gefühl kennen Sie vielleicht: Diese Millisekunde, in der man merkt, dass man fällt, aber noch nichts dagegen tun kann. Ich landete unsanft auf dem Hintern, die Einkaufstasche flog in die eine Richtung, mein Handy in die andere. Der Schmerz kam sofort, aber noch stärker war das Gefühl von Schreck und Peinlichkeit. Um mich herum ein paar andere Kunden, die stehengeblieben waren und schauten. Eine ältere Dame fragte, ob alles in Ordnung sei. Ich murmelte etwas von „ja, schon gut", rappelte mich hoch und merkte dann erst, dass meine Jeans hinten komplett durchnässt war. Und es roch penetrant nach Waschmittel.
In dem Moment kam auch schon eine Mitarbeiterin angelaufen. Sie sah den Fleck auf dem Boden, dann mich, dann wieder den Fleck. „Oh je, ist das gerade passiert?", fragte sie. Ich nickte, noch etwas benommen. Sie verschwand kurz und kam mit einem gelben Warnschild zurück – Sie wissen schon, diese dreieckigen Dinger mit der Aufschrift „Achtung, Rutschgefahr". Ein bisschen spät, dachte ich mir, aber ich sagte nichts. Mein Knie tat weh, meine Hüfte erst recht, und alles, was ich wollte, war nach Hause.
Die Mitarbeiterin notierte sich meinen Namen und fragte, ob sie sonst noch etwas tun könne. Ich verneinte. Ehrlich gesagt, in dem Moment wollte ich einfach nur weg. Erst zu Hause, beim Ausziehen der nassen Hose, fiel mir auf, dass die wirklich nicht mehr zu gebrauchen war. Eine große Schrammstelle an der Hüfte, wo ich offenbar gegen das Regal geschrammt war, und ein blauer Fleck, der sich langsam unter der Haut ausbreitete. Und die Jeans? Die konnte ich vergessen. Der Stoff war an mehreren Stellen eingerissen, und der Waschmittelgeruch würde vermutlich nie wieder ganz rausgehen.
Später haben wir darüber gesprochen, mein Mann und ich. Er meinte, ich sollte mich beim Supermarkt melden und fragen, ob die für den Schaden aufkommen. Ich war skeptisch. Kann man das einfach so machen? Haftet ein Geschäft wirklich dafür, wenn man ausrutscht? Und wie soll man überhaupt beweisen, dass der Laden schuld ist und nicht man selbst ungeschickt war?
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Also habe ich angefangen zu recherchieren. Und dabei kam einiges an Informationen zusammen, die nicht nur für mich, sondern vermutlich für viele Menschen interessant sind. Denn Unfälle in Supermärkten passieren häufiger, als man denkt. Ausgelaufenes Öl, zerquetschte Trauben, eine umgefallene Wasserflasche – solche Dinge können blitzschnell zur Stolperfalle werden.
Das rechtliche Stichwort heißt Verkehrssicherungspflicht. Das klingt erstmal sperrig, ist aber eigentlich ganz logisch. Jeder, der einen öffentlichen Raum betreibt – also auch ein Supermarkt – muss dafür sorgen, dass sich die Menschen dort gefahrlos bewegen können. Das steht so nicht wortwörtlich in einem einzelnen Gesetz, sondern ergibt sich aus verschiedenen Paragraphen, vor allem aus § 823 BGB (Stand: 2025). Der regelt die sogenannte Deliktshaftung, also die Haftung für unerlaubte Handlungen. Vereinfacht gesagt: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder kontrolliert, muss auch dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt.
Für Supermärkte bedeutet das konkret: Sie müssen regelmäßig kontrollieren, ob die Gänge sauber und sicher sind. Läuft etwas aus, muss es entweder sofort beseitigt oder zumindest deutlich gekennzeichnet werden. Wie oft kontrolliert werden muss, hängt davon ab, wie stark frequentiert der Bereich ist. In einem gut besuchten Supermarkt, wo ständig Menschen unterwegs sind, reicht es nicht, einmal am Tag durch die Gänge zu gehen. Da sind häufigere Kontrollen notwendig, teilweise im Abstand von 30 Minuten bis zu einer Stunde (kann je nach Größe und Kundenfrequenz variieren).
Das habe ich aus verschiedenen Gerichtsurteilen gelernt, die ich online gefunden habe. Es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Fällen, in denen Kunden nach einem Sturz im Supermarkt Schadensersatz eingeklagt haben. Und interessanterweise geben die Gerichte den Kunden recht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Supermarkt seine Kontrollpflicht verletzt hat. Aber – und das ist der Knackpunkt – man muss es nachweisen können.
In den Tagen nach meinem Sturz habe ich mich intensiv damit beschäftigt, wie so ein Nachweis überhaupt funktionieren soll. Ich hatte ja kein Foto gemacht, keine Zeugen notiert, nichts dokumentiert. Ich war einfach nur froh, dass ich wieder auf den Beinen stand. Aber genau das war der Fehler. Wenn man einen Unfall hat, bei dem möglicherweise jemand anders haftet, sollte man sofort anfangen zu dokumentieren. Und zwar wirklich sofort, am besten noch vor Ort.
Was hätte ich tun sollen? Erstens: Fotos machen. Von der Pfütze, von der Umgebung, von der eigenen Kleidung, vielleicht sogar von sichtbaren Verletzungen. Das Smartphone hat man ja meistens dabei, und es dauert nur ein paar Sekunden. Zweitens: Zeugen suchen. Die ältere Dame, die mich gefragt hatte, ob alles okay sei – ihre Kontaktdaten hätte ich aufnehmen sollen. Oder andere Kunden, die in der Nähe waren. Drittens: Unfallprotokoll verlangen. Die meisten größeren Supermärkte haben dafür vorgedruckte Formulare, auf denen Zeit, Ort und Hergang festgehalten werden. Das sollte man sich aushändigen lassen und unterschreiben lassen.
Später haben wir gemerkt, dass es auch wichtig ist, ein eigenes Gedächtnisprotokoll zu schreiben. Also einfach aufschreiben, was genau passiert ist, so detailliert wie möglich. Wie spät war es? Welcher Gang? Wie sah die Pfütze aus? War ein Warnschild da? Hat ein Mitarbeiter reagiert? All diese Details können später wichtig werden, wenn es um die Frage geht, ob der Supermarkt seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat oder nicht.
Aber zurück zur rechtlichen Seite. Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, dass der Supermarkt für jeden Unfall automatisch haftet. Es gibt auch eine Eigenverantwortung der Kunden. Wer durch sein Handy läuft und dabei nicht auf den Weg achtet, trägt ein Mitverschulden. Oder wer trotz Warnschild in eine gesperrte Zone geht. Das kann dazu führen, dass der Schadensersatzanspruch gekürzt wird oder ganz entfällt (§ 254 BGB, Stand: 2025). Die Gerichte sprechen hier von einer „Obliegenheit zur Eigenvorsorge". Man muss also schon ein bisschen aufpassen und kann nicht blind durch die Gegend laufen.
In meinem Fall war kein Warnschild da, bevor ich gestürzt bin. Die Mitarbeiterin hat es erst nachträglich aufgestellt. Das spricht dafür, dass der Supermarkt seine Pflicht verletzt hat. Aber wie lange lag die Pfütze schon da? Das ist die entscheidende Frage. Wenn das Waschmittel gerade eben erst ausgelaufen war, wenige Minuten vorher, dann kann man dem Supermarkt vielleicht keinen Vorwurf machen. Dann konnte er einfach noch nicht reagieren. Aber wenn die Pfütze schon länger da war, vielleicht eine halbe Stunde oder länger, dann sieht es anders aus. Dann hätte bei ordnungsgemäßer Kontrolle auffallen müssen, dass da etwas liegt.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie viele potenzielle Gefahren in einem durchschnittlichen Supermarkt lauern? Es ist tatsächlich erstaunlich. Nasse Böden im Eingangsbereich, wenn es regnet. Verpackungen, die irgendwo liegen geblieben sind. Kinder, die an Regalen ziehen. Obst, das vom Stapel gefallen ist. All das sind Risiken, die der Betreiber im Blick haben muss. Und je mehr ich darüber nachgedacht habe, desto klarer wurde mir, dass das ein ziemlicher Aufwand ist. Kein Wunder, dass große Supermarktketten Betriebshaftpflichtversicherungen haben, die genau solche Fälle abdecken.
Diese Versicherungen zahlen in der Regel, wenn ein Kunde nachweisen kann, dass der Supermarkt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Die Summen können durchaus beträchtlich sein, je nachdem, wie schwer die Verletzung ist. Sachschäden wie eine kaputte Hose sind vergleichsweise harmlos, da reden wir vielleicht von 50 bis 150 Euro (Beispielangabe – kann je nach Kleidungsstück variieren). Aber wenn jemand sich ernsthaft verletzt, ein Handgelenk bricht oder einen Bandscheibenvorfall erleidet, dann können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld – das summiert sich.
Interessanterweise habe ich bei meiner Recherche auch gelernt, dass es eine sogenannte Beweiserleichterung gibt. Das bedeutet: Der Kunde muss nicht bis ins letzte Detail beweisen, dass der Supermarkt schuld ist. Es reicht oft, wenn er plausibel machen kann, dass eine Gefahrenquelle vorhanden war und dass der Unfall dadurch verursacht wurde. Dann liegt es am Supermarkt, nachzuweisen, dass er alles getan hat, um die Gefahr zu vermeiden. Also zum Beispiel, dass regelmäßig kontrolliert wurde und dass die Pfütze erst ganz kurz vorher entstanden ist. In der Praxis führen Supermärkte dafür oft Kontrollprotokolle, in denen Mitarbeiter vermerken, wann sie welchen Gang kontrolliert haben.
Aber selbst mit Kontrollprotokoll ist der Supermarkt nicht automatisch fein raus. Die Gerichte schauen genau hin, ob die Intervalle angemessen waren und ob das Protokoll glaubwürdig ist. Ein handschriftlich ausgefülltes Formular, auf dem nachträglich Uhrzeiten eingetragen wurden, ist weniger überzeugend als ein elektronisches System, bei dem die Zeiten automatisch erfasst werden.
In meinem Fall habe ich mich tatsächlich ein paar Tage später noch mal beim Supermarkt gemeldet. Ich habe freundlich, aber bestimmt erklärt, was passiert ist, und gefragt, ob sie bereit wären, für die kaputte Hose aufzukommen. Die Filialleitung war zunächst zögerlich. Man müsse das erst mit der Versicherung klären, hieß es. Ich sollte eine schriftliche Schadensmeldung einreichen, mit Foto der Hose und einer Kaufquittung. Letzteres war natürlich schwierig, weil die Jeans schon zwei Jahre alt war und ich die Quittung längst nicht mehr hatte. Aber ich habe ein Foto der Hose gemacht und dazu geschrieben, dass sie neu etwa 80 Euro gekostet hatte.
Wochen vergingen, ohne dass ich etwas hörte. Dann kam ein Brief von der Versicherung des Supermarkts. Man bedauere den Vorfall, könne aber keine Haftung übernehmen, da nicht nachgewiesen sei, dass die Pfütze länger als 30 Minuten vorhanden gewesen sei. Außerdem habe ich keine Zeugen benannt und keine Fotos vom Unfallort gemacht. Die Ablehnung ärgerte mich, aber ich konnte sie auch nachvollziehen. Ohne Beweise stand Aussage gegen Aussage, und in solchen Fällen gewinnt in der Regel der, der besser dokumentiert hat.
Vielleicht hätte ich einen Anwalt einschalten können. Aber für 80 Euro lohnt sich das kaum, wenn man bedenkt, dass Anwaltskosten schnell mal mehrere hundert Euro betragen können. Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch solche Fälle ab, aber die muss man natürlich erstmal haben. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Gewinn steht.
Was ich aus dieser Erfahrung mitgenommen habe, ist vor allem eins: Dokumentation ist alles. Wenn mir so etwas noch mal passiert – und ich hoffe natürlich, dass es das nicht tut –, dann weiß ich, was zu tun ist. Handy raus, Fotos machen, Zeugen ansprechen, Unfallprotokoll verlangen. Das dauert vielleicht fünf Minuten, kann aber den Unterschied zwischen einem erfolgreichen Schadensersatzanspruch und einer Ablehnung ausmachen.
Es gibt übrigens auch eine europäische Dimension bei diesem Thema. Die Produkthaftungsrichtlinie der EU regelt, wer haftet, wenn ein Produkt fehlerhaft ist und dadurch Schäden verursacht (Richtlinie 85/374/EWG, Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Das betrifft allerdings eher Fälle, in denen ein Produkt selbst mangelhaft ist, nicht Situationen wie meine, wo es um eine Pfütze ging. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass es auch auf EU-Ebene Verbraucherschutzstandards gibt, die greifen, wenn etwas schiefgeht.
Ein anderer Aspekt, den ich vorher nicht bedacht hatte, ist die Rolle der Berufsgenossenschaft. Wenn ein Unfall während der Arbeitszeit passiert, also wenn man zum Beispiel als Angestellter im Supermarkt einkauft und dabei stürzt, kann das ein Arbeitsunfall sein. Dann greift die gesetzliche Unfallversicherung, und man muss sich nicht mit der Haftpflicht des Supermarkts herumschlagen. Aber das ist ein Sonderfall und gilt natürlich nicht für Privatpersonen, die in ihrer Freizeit einkaufen.
Später haben wir auch mit Freunden über das Thema gesprochen. Und es stellte sich heraus, dass mehrere von ihnen ähnliche Erfahrungen gemacht hatten. Eine Freundin war mal im Baumarkt auf einem Stück Paketband ausgerutscht und hatte sich das Knie aufgeschlagen. Sie hatte damals auch keine Fotos gemacht und letztlich nichts bekommen. Ein anderer Bekannter hatte mehr Glück: Er war in einem großen Möbelhaus gestürzt, hatte aber sofort Fotos gemacht und Zeugen notiert. Er bekam nach ein paar Wochen anstandslos Schmerzensgeld und die Kosten für die ärztliche Behandlung erstattet.
Die Unterschiede in diesen Fällen zeigen deutlich, wie wichtig die Beweislage ist. Ohne Dokumentation steht man auf verlorenem Posten. Mit guter Dokumentation hat man zumindest eine Chance, zu seinem Recht zu kommen.
Inzwischen achte ich beim Einkaufen viel mehr auf den Boden. Das klingt vielleicht paranoid, aber es ist tatsächlich so. Ich schaue, ob irgendwo etwas liegt, ob Pfützen da sind, ob Warnschilder stehen. Und ehrlich gesagt, das war ein Schock, wie oft ich seitdem kleine Gefahrenquellen entdecke. Eine zerdrückte Tomate hier, ein Salatblatt dort, eine Plastiktüte im Gang. Meistens sind das harmlose Dinge, aber sie könnten theoretisch alle zu einem Sturz führen.
Was mich auch überrascht hat, ist, wie unterschiedlich die Supermärkte mit dem Thema umgehen. Manche haben Personal, das regelmäßig durch die Gänge läuft und gezielt nach solchen Dingen Ausschau hält. Andere scheinen sich ausschließlich auf die Kassenkräfte zu verlassen, die nebenbei auch noch auf den Laden achten sollen. Das funktioniert natürlich nicht besonders gut, wenn viel los ist.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann ich verstehen, dass Personalkosten gespart werden sollen. Aber aus Sicht der Verkehrssicherung ist das problematisch. Denn je weniger Personal unterwegs ist, desto größer wird das Risiko, dass Gefahren zu spät erkannt werden. Und das kann am Ende teurer werden als ein paar zusätzliche Stunden für Kontrollgänge.
Noch ein praktischer Tipp, den ich weitergeben möchte: Wenn Sie einen Unfall im Supermarkt haben, bestehen Sie darauf, dass ein Unfallbericht angefertigt wird. Manche Mitarbeiter versuchen vielleicht, das runterzuspielen („Ach, das ist doch nicht schlimm") oder zu verzögern („Wir machen das später"). Lassen Sie sich darauf nicht ein. Der Bericht sollte sofort geschrieben werden, solange alles noch frisch im Gedächtnis ist. Und Sie sollten eine Kopie davon bekommen.
Falls der Supermarkt sich weigert, einen Bericht zu schreiben, notieren Sie sich das. Auch diese Weigerung kann später relevant sein, denn sie könnte als Indiz dafür gewertet werden, dass der Supermarkt etwas zu verbergen hat.
Eine Tabelle kann helfen, die wichtigsten Schritte nach einem Unfall übersichtlich darzustellen:
| Schritt | Aktion | Warum wichtig? |
| 1 | Fotos vom Unfallort machen | Dokumentiert die Gefahrenquelle |
| 2 | Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren | Unabhängige Bestätigung des Hergangs |
| 3 | Unfallprotokoll vom Supermarkt verlangen | Offizielle Anerkennung des Vorfalls |
| 4 | Eigenes Gedächtnisprotokoll schreiben | Sichert Details, die man später vergessen könnte |
| 5 | Schäden fotografieren (Kleidung, Verletzungen) | Beweist die Schadenshöhe |
| 6 | Bei Bedarf Arzt aufsuchen und Attest holen | Dokumentiert gesundheitliche Folgen |
(Beispielangaben – konkrete Schritte können je nach Situation variieren)
Diese Schritte mögen im ersten Moment übertrieben erscheinen, besonders wenn man gerade gestürzt ist und sich ohnehin nicht gut fühlt. Aber sie können den Unterschied machen zwischen einem erfolgreichen Anspruch und einer frustrierenden Ablehnung.
Wenn Sie sich dazu entschließen, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sollte das schriftlich geschehen. Ein kurzer, sachlicher Brief reicht meistens aus. Etwa so:
Betreff: Schadensmeldung nach Unfall am [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] bin ich in Ihrer Filiale [Adresse] aufgrund einer Pfütze im Gang [Nummer/Bezeichnung] gestürzt. Dabei wurde meine Kleidung beschädigt und ich erlitt [Verletzungen]. Ich fordere Sie auf, den entstandenen Schaden in Höhe von [Betrag] Euro zu ersetzen. Anbei finden Sie Fotos und weitere Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Halten Sie das Schreiben kurz und sachlich. Vermeiden Sie emotionale Formulierungen oder Vorwürfe. Es geht darum, einen Anspruch geltend zu machen, nicht darum, Dampf abzulassen.
Nach dem Absenden des Briefes sollten Sie dem Supermarkt eine angemessene Frist zur Stellungnahme geben, etwa zwei bis drei Wochen. Oft wird der Fall an die Versicherung weitergeleitet, und die braucht Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen.
Wenn die Versicherung ablehnt, haben Sie grundsätzlich mehrere Optionen. Sie können einen Anwalt einschalten, der die Erfolgschancen einschätzt und gegebenenfalls weiter verhandelt. Oder Sie können den Weg über ein Schlichtungsverfahren gehen. Viele Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei solchen Fällen an (Quelle: verbraucherzentrale.de, Stand: 2025). Das ist oft kostengünstiger als der Gang zum Gericht und kann trotzdem zu einem akzeptablen Ergebnis führen.
Eine weitere Möglichkeit ist die außergerichtliche Mediation. Dabei versucht ein neutraler Dritter, zwischen Ihnen und dem Supermarkt bzw. der Versicherung zu vermitteln. Das spart Zeit und Nerven, funktioniert aber nur, wenn beide Seiten bereit sind, aufeinander zuzugehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob Schadenersatzforderungen im Bereich Privatrecht abgedeckt sind. Viele Policen enthalten eine solche Deckung, und dann übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten (kann je nach Versicherer und Tarif variieren). Das senkt das finanzielle Risiko erheblich und macht es einfacher, den Anspruch auch gegen Widerstand durchzusetzen.
Interessant ist auch die Frage, ab welchem Betrag sich der Aufwand überhaupt lohnt. Bei Bagatellschäden unter 100 Euro ist der bürokratische und emotionale Aufwand oft größer als der mögliche Gewinn. Trotzdem kann es aus Prinzip wichtig sein, auf seinem Recht zu bestehen. Denn wenn niemand solche Fälle meldet, haben Supermärkte keinen Anreiz, ihre Sicherheitsstandards zu verbessern.
Bei größeren Schäden, etwa wenn eine teure Jacke ruiniert wurde oder wenn ärztliche Behandlung nötig ist, sieht die Sache anders aus. Dann kann es durchaus um mehrere hundert oder sogar tausend Euro gehen. In solchen Fällen ist es fast immer sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ein Aspekt, der oft unterschätzt wird, ist das Schmerzensgeld. Das steht Ihnen zu, wenn Sie Schmerzen erlitten haben, die über das normale Maß hinausgehen. Eine leichte Prellung oder ein blauer Fleck rechtfertigt in der Regel kein Schmerzensgeld. Aber wenn Sie wochenlang Schmerzen hatten, zum Arzt mussten, vielleicht sogar physiotherapeutische Behandlung gebraucht haben, dann kann ein Anspruch bestehen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung und kann zwischen ein paar hundert und mehreren tausend Euro liegen (Beispielangabe – kann je nach Fall stark variieren).
Die Berechnung von Schmerzensgeld ist allerdings keine exakte Wissenschaft. Gerichte orientieren sich an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, in denen frühere Urteile gesammelt sind. Aber jeder Fall ist anders, und letztlich entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen, was angemessen ist.
Was ich auch gelernt habe: Man sollte nicht zu lange warten mit der Geltendmachung von Ansprüchen. Es gibt zwar eine dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche (§ 195 BGB, Stand: 2025), aber je länger man wartet, desto schwieriger wird es, Beweise zu sichern. Zeugen vergessen, Videoaufnahmen werden überschrieben, Details verschwimmen. Deshalb gilt: Lieber gleich handeln als lange zögern.
Noch ein Wort zur Prävention. Als Kunde kann man selbst einiges tun, um Unfälle zu vermeiden. Handy in der Tasche lassen beim Laufen. Auf den Boden achten, besonders in Bereichen mit Frischware oder Putzmitteln. Kinder beaufsichtigen, damit die nicht unkontrolliert durch die Gänge rennen. Und wenn man etwas sieht, das gefährlich aussieht – eine Pfütze, eine Verpackung auf dem Boden –, ruhig mal einen Mitarbeiter darauf hinweisen. Das schützt einen selbst und andere.
Aus Sicht der Supermärkte wäre mehr Personal für Kontrollgänge wünschenswert. Aber auch technische Lösungen könnten helfen. Manche großen Ketten experimentieren bereits mit Kameras und künstlicher Intelligenz, die automatisch erkennen, wenn etwas auf dem Boden liegt. Solche Systeme könnten in Zukunft dazu beitragen, dass Gefahren schneller beseitigt werden. Allerdings gibt es dabei natürlich auch Datenschutzfragen, die geklärt werden müssen (DSGVO, Stand: 2025, Quelle: europa.eu).
Ein weiterer Gedanke: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Supermärkte durchaus in der Lage sind, schnell auf neue Anforderungen zu reagieren. Abstandsmarkierungen, Desinfektionsspender, Plexiglasscheiben – all das wurde innerhalb kürzester Zeit installiert. Das zeigt, dass Veränderungen möglich sind, wenn der Wille da ist. Vielleicht wäre es an der Zeit, auch das Thema Verkehrssicherheit stärker in den Fokus zu rücken.
Nach allem, was ich gelernt und erlebt habe, bleibt ein zwiespältiges Gefühl. Einerseits bin ich froh, dass es überhaupt eine Verkehrssicherungspflicht gibt und dass Kunden nicht schutzlos sind, wenn etwas passiert. Andererseits habe ich gemerkt, wie schwierig es in der Praxis sein kann, seine Rechte durchzusetzen, besonders wenn man nicht perfekt dokumentiert hat.
Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus dieser Geschichte: Dass Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Dinge sind. Dass man zwar theoretisch geschützt ist, aber praktisch doch ein Stück weit auf sich selbst gestellt bleibt. Dass es am Ende darauf ankommt, ob man die richtigen Beweise sichern kann und ob man bereit ist, für sein Recht zu kämpfen.
Meine kaputte Jeans habe ich irgendwann weggeworfen. Der blaue Fleck ist längst verheilt. Aber die Erfahrung bleibt. Und die Erkenntnis, dass man beim Einkaufen nicht nur auf Sonderangebote achten sollte, sondern auch auf den Boden unter den Füßen. Sicherheit riecht man nicht – aber man kann sie sehen, wenn man hinschaut.
Viele Leser:innen haben uns nach diesem Erlebnis geschrieben und von ihren eigenen Unfällen berichtet. Dabei tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf, die ich hier gerne beantworten möchte.
Haftet der Supermarkt auch, wenn ich beim Laufen aufs Handy geschaut habe?
Das kommt darauf an. Grundsätzlich gilt die Verkehrssicherungspflicht des Supermarkts auch dann, wenn Sie nicht zu hundert Prozent aufmerksam waren. Aber die Gerichte können Ihnen ein Mitverschulden anrechnen, wenn Sie grob unaufmerksam waren. Das bedeutet: Der Schadensersatz wird dann anteilig gekürzt. Wie stark, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Es ist jedenfalls klug, beim Laufen auf den Weg zu achten, schon aus Selbstschutz. Aber selbst wenn Sie abgelenkt waren, kann der Supermarkt noch teilweise haften, wenn er seine Kontrollpflichten verletzt hat.
Kann ich auch Schmerzensgeld fordern, wenn ich nur eine leichte Prellung hatte?
Schmerzensgeld gibt es nur bei nicht unerheblichen Schmerzen und Beeinträchtigungen. Eine leichte Prellung, die nach ein paar Tagen von selbst verschwindet, reicht normalerweise nicht aus. Anders sieht es aus, wenn Sie länger beeinträchtigt waren, zum Arzt mussten oder sogar krankgeschrieben waren. Dann haben Sie gute Chancen auf Schmerzensgeld. Die Höhe hängt von der Schwere und Dauer der Beschwerden ab. Ein Attest vom Arzt ist dabei sehr hilfreich, um die Verletzung zu dokumentieren.
Was ist, wenn der Supermarkt behauptet, ich hätte den Schaden selbst verursacht?
Dann steht Aussage gegen Aussage, und es kommt auf die Beweislage an. Deshalb ist es so wichtig, sofort Fotos zu machen und Zeugen zu benennen. Wenn der Supermarkt keine stichhaltigen Gegenbeweise vorlegen kann, haben Sie gute Chancen. Falls es hart auf hart kommt, kann ein Gutachter hinzugezogen werden, der den Unfallhergang rekonstruiert. Das ist allerdings aufwendig und lohnt sich meist nur bei größeren Schäden. In vielen Fällen einigen sich die Parteien außergerichtlich, wenn klar ist, dass beide Seiten Risiken haben.