Vandalismus nach Auszug: Wie uns die Versicherung im Stich ließ (und was wir heute anders machen)

Wohngebäudeversicherung bei Mietnomaden-Schäden – warum wir auf den Kosten sitzen blieben
Zuletzt aktualisiert: 11. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Nach dem Auszug vermeintlich netter Mieter stand unsere Einliegerwohnung in Trümmern – und wir erfuhren schmerzlich, dass eine Standard-Wohngebäudeversicherung bei Vandalismus nicht greift.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – aber keine mutwilligen Beschädigungen durch Mieter. Dafür braucht es spezielle Zusatzbausteine, die oft übersehen werden.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Hinweise, welche Schäden tatsächlich versichert sind, wie man sich besser absichern kann und was im Schadensfall zu tun ist, um nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Es war ein grauer Novembermorgen, als wir die Schlüssel zur Einliegerwohnung zurückbekamen. Die Mieter hatten sich drei Wochen zuvor abgemeldet, angeblich wegen eines beruflichen Umzugs nach Hamburg. Alles klang plausibel, die Kündigung war ordentlich, und wir hatten uns schon auf die Renovierung für neue Mieter gefreut. Dann öffneten wir die Tür. Der Geruch traf uns zuerst – eine Mischung aus Müll, Feuchtigkeit und etwas Undefinierbarem. Mein Mann ging voraus, ich folgte zögernd. Was wir sahen, verschlug uns die Sprache. Die Innentüren waren aus den Angeln gerissen, teilweise zersplittert. An den Wänden klebten Flecken, von denen wir bis heute nicht genau wissen, was es war. Das komplette Badezimmer war leergeräumt – Waschbecken, Toilette, sogar die Armaturen fehlten. Die Küchenzeile? Halb demoliert. Löcher in den Wänden, zerkratzte Böden, zerbrochene Fenster. Und ehrlich gesagt, in diesem Moment dachte ich nur: Das kann nicht wahr sein.
In den ersten Minuten standen wir einfach nur da und versuchten zu begreifen, was passiert war. Diese Leute hatten zwei Jahre lang bei uns gewohnt, die Miete pünktlich gezahlt, waren freundlich beim Smalltalk im Garten gewesen. Nichts hatte darauf hingedeutet, dass sie beim Auszug solche Zerstörungen hinterlassen würden. Später haben wir erfahren, dass genau das das Muster von sogenannten Mietnomaden ist – anfangs unauffällig, am Ende die totale Verwüstung. Aber im Moment des Schocks dachten wir an so etwas noch nicht. Wir dachten nur: Wie bezahlen wir das? Und dann kam der zweite Gedanke: Die Wohngebäudeversicherung wird das doch übernehmen, oder?
Später am Nachmittag, nachdem wir uns halbwegs gefasst hatten, rief ich bei unserer Versicherung an. Die Dame am Telefon hörte sich meine Schilderung geduldig an, stellte ein paar Nachfragen und sagte dann den Satz, den ich nie vergessen werde: „Das tut mir sehr leid, aber mutwillige Beschädigungen durch Mieter sind in Ihrer Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt." Wie bitte? Wir hatten eine umfassende Versicherung, zahlten seit Jahren brav unsere Beiträge, und jetzt sollte genau so ein Fall nicht versichert sein? Die Dame erklärte mir dann sehr sachlich, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel zuständig ist – aber nicht für Vandalismus oder mutwillige Zerstörung durch Dritte. Dafür bräuchte man einen separaten Baustein, den wir nicht abgeschlossen hatten.
Ganz ehrlich, am Anfang konnten wir das nicht glauben. Wir haben uns die Versicherungspolice noch einmal durchgelesen, Seite für Seite, in der Hoffnung, dass die Dame am Telefon sich geirrt hatte. Aber sie hatte recht. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen stand es schwarz auf weiß: Versichert sind Schäden durch bestimmte Elementarereignisse, nicht aber durch vorsätzliche Handlungen Dritter. Es gab zwar einen Absatz zu „Glasbruch" und einen zu „Leitungswasser", aber nichts, was uns bei unserem Problem geholfen hätte. Die Kosten für die Reparatur mussten wir selbst tragen – und die beliefen sich am Ende auf knapp 18.000 Euro.
Nach ein paar Tagen des Schocks begannen wir zu recherchieren. Was genau deckt eine Wohngebäudeversicherung eigentlich ab? Die Antwort ist relativ eindeutig: Sie schützt das Gebäude gegen Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser (Rohrbrüche, austretende Heizungsanlagen), Sturm und Hagel. Manche Tarife schließen auch Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben mit ein, das ist aber nicht Standard. Was definitiv nicht abgedeckt ist: Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Einbruchschäden an Türen und Fenstern (die wären Hausratversicherung), und eben auch Schäden durch Mieter, die die Wohnung verwüsten (Stand: 2025, Quelle: gdv.de).
Später haben wir herausgefunden, dass wir mit diesem Problem nicht allein sind. Der Eigentümerverband Haus & Grund schätzt, dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Vermieter von Mietnomaden betroffen sind – mit Schadenshöhen, die schnell fünfstellig werden können (Stand: 2025, kann je nach Region variieren). Das Problem: Viele Vermieter gehen wie wir davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung für solche Schäden aufkommt. Tut sie aber nicht. Und die wenigsten haben vorgesorgt, weil sie gar nicht wissen, dass es überhaupt möglich ist, sich gegen solche Risiken abzusichern.
Eine Sache, die uns besonders frustriert hat: Wir hätten uns absichern können – wenn wir vorher davon gewusst hätten. Einige Versicherer bieten mittlerweile Zusatzbausteine an, die explizit auch Vandalismusschäden oder Schäden durch Mieter abdecken. Diese Klauseln heißen je nach Anbieter unterschiedlich: „Vandalismus-Schutz", „Erweiterte Glasbruchversicherung mit Vandalismus", oder „Mietausfallversicherung plus Schadenersatz". Aber diese Bausteine muss man aktiv dazubuchen, sie sind nicht automatisch im Standard-Tarif enthalten. Und sie kosten extra – je nach Versicherer zwischen 50 und 200 Euro pro Jahr zusätzlich. (Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Gebäudewert stark variieren.)
Nach ein paar Wochen, als wir die erste Wut überwunden hatten, haben wir uns mit einem Fachanwalt für Mietrecht getroffen. Der bestätigte uns, dass wir theoretisch Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Mieter hätten – basierend auf § 823 BGB (Schadensersatzpflicht wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung) (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de). Das Problem: Die Leute waren verschwunden. Keine neue Adresse hinterlassen, Telefonnummern nicht mehr erreichbar, und auch die angebliche Firma in Hamburg, zu der sie gewechselt sein wollten, existierte nicht. Wir hätten klagen können, aber gegen wen? Selbst wenn wir ein Urteil bekommen hätten – vollstrecken kann man nur gegen jemanden, den man findet und der zahlungsfähig ist. Bei Mietnomaden ist beides selten der Fall.
Haben Sie schon mal versucht, jemanden zivilrechtlich zu belangen, der einfach untergetaucht ist? Wir hatten davon keine Ahnung, wie schwer das ist. Der Anwalt meinte, wir könnten einen Detektiv beauftragen, um die Leute aufzuspüren, aber das würde weitere Tausende Euro kosten – mit ungewissem Ausgang. Oder wir könnten eine Vermögensauskunft beantragen, falls wir sie doch irgendwann ausfindig machen. Aber all das klang nach noch mehr Ärger, noch mehr Kosten, noch mehr Zeit. Am Ende haben wir uns dagegen entschieden und den Schaden geschluckt. Eine bittere Pille, aber realistisch betrachtet die einzige Option.
Später sind wir dann auf das Thema Mietausfallversicherung gestoßen. Die hatten wir auch nicht, obwohl sie in genau solchen Situationen hilfreich gewesen wäre. Eine Mietausfallversicherung zahlt, wenn Mieter die Miete nicht mehr zahlen – zum Beispiel wegen Zahlungsunfähigkeit, aber teilweise auch bei Mietprellerei oder wenn die Wohnung wegen Vandalismus unbewohnbar wird. Einige Tarife decken sogar die Kosten für Anwalts- und Gerichtsverfahren mit ab. Hätten wir das gewusst, hätten wir das mit abgeschlossen. Aber auch hier gilt: Man muss aktiv danach suchen, es wird einem nicht automatisch angeboten. (Beispielangabe – Leistungsumfang kann je nach Versicherer erheblich variieren.)
Nach mehreren Monaten, als wir die Wohnung endlich renoviert und neu vermietet hatten, haben wir unsere gesamte Versicherungssituation überprüft. Was genau haben wir eigentlich alles? Was fehlt? Wo gibt es Lücken? Dabei sind wir auf einige interessante Erkenntnisse gestoßen. Zum Beispiel gibt es einen Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Gebäudehaftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am eigenen Gebäude, die Gebäudehaftpflicht deckt Schäden, die vom Gebäude ausgehen und Dritte betreffen – zum Beispiel, wenn ein Dachziegel herunterfällt und jemanden verletzt. Klingt ähnlich, ist aber rechtlich etwas völlig anderes.
Was uns auch klargeworden ist: Die Höhe der Versicherungssumme spielt eine entscheidende Rolle. Viele Gebäudeversicherungen sind „unterversichert", das heißt, die versicherte Summe liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Gebäudes. Das kann im Schadensfall problematisch werden, weil die Versicherung dann anteilig kürzt. Ein Beispiel: Wenn ein Gebäude eigentlich 400.000 Euro wert ist, aber nur mit 300.000 Euro versichert ist, zahlt die Versicherung im Schadensfall auch nur 75 Prozent der Kosten. Das nennt sich Unterversicherung und ist tückisch, weil man es oft erst im Schadensfall merkt. (Beispielangabe – kann je nach Vertragsgestaltung variieren.)
Später haben wir auch mit anderen Vermietern aus der Nachbarschaft gesprochen. Zwei von fünf hatten bereits ähnliche Erfahrungen gemacht – nicht unbedingt mit Mietnomaden, aber mit Mietern, die beim Auszug erhebliche Schäden hinterlassen hatten. Eine Familie berichtete von einem Wasserschaden, den die Mieter fahrlässig verursacht hatten, indem sie eine Waschmaschine falsch angeschlossen hatten. In dem Fall sprang die Wohngebäudeversicherung ein, weil es als „Leitungswasserschaden" gewertet wurde – auch wenn die Mieter schuld waren. Das zeigt: Manchmal kommt es auf die genaue Ursache und Formulierung an, ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Ganz ehrlich, so richtig verstanden haben wir das System erst nach Monaten intensiver Beschäftigung. Die Versicherungslandschaft ist wahnsinnig komplex, voller Feinheiten, Ausschlüsse und Sonderfälle. Niemand erklärt einem das beim Abschluss so deutlich. Man bekommt eine Broschüre mit ein paar bunten Bildern, hakt eine Box an und denkt, man sei abgesichert. Dass da riesige Lücken klaffen können, merkt man erst, wenn es zu spät ist. Deshalb kann ich nur jedem raten: Nehmt euch Zeit, lest die Bedingungen, fragt aktiv nach, was nicht versichert ist, und schließt gezielt die Lücken, die für eure Situation relevant sind.
Nach ein paar weiteren Gesprächen mit unserer Versicherung haben wir dann tatsächlich unsere Police erweitert. Wir haben den Vandalismus-Baustein dazugebucht, eine Mietausfallversicherung abgeschlossen und die Versicherungssumme nach oben korrigiert, damit wir nicht unterversichert sind. Das kostet uns jetzt etwa 400 Euro mehr im Jahr, aber nach der Erfahrung mit den 18.000 Euro Eigenkosten fühlt sich das wie ein Schnäppchen an. Hätten wir das vorher gemacht, wären wir mit vielleicht 200 Euro Selbstbeteiligung davongekommen statt mit dem kompletten finanziellen Desaster.
Was uns auch überrascht hat: Es gibt tatsächlich Versicherer, die sich auf Vermieter spezialisiert haben. Diese bieten maßgeschneiderte Pakete an, die nicht nur die Wohngebäudeversicherung, sondern auch Rechtsschutz für Mietstreitigkeiten, Mietausfallschutz und Haftpflicht für vermietete Immobilien umfassen. Solche Pakete sind zwar teurer als Standard-Tarife, aber für Vermieter oft sinnvoller, weil sie gezielt die Risiken abdecken, die im Alltag wirklich auftreten. Wir haben uns mittlerweile für so ein Paket entschieden und fühlen uns deutlich besser abgesichert.
Später sind wir auch auf das Thema Kaution gestoßen. Wir hatten von den Mietnomaden drei Monatsmieten als Kaution bekommen – insgesamt 2.100 Euro. Das Geld haben wir auf einem separaten Konto angelegt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach dem Auszug wollten wir die Kaution natürlich zur Schadensbehebung nutzen. Aber 2.100 Euro bei 18.000 Euro Schaden sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Trotzdem war es wenigstens etwas. Allerdings mussten wir aufpassen: Die Kaution darf nur für berechtigte Forderungen einbehalten werden, und man muss die ehemaligen Mieter darüber informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben – selbst wenn sie verschwunden sind. Wir haben deshalb alles schriftlich dokumentiert und an die letzte bekannte Adresse geschickt. (Beispielangabe – rechtliche Anforderungen können je nach Einzelfall variieren.)
Nach mehreren Monaten haben wir auch mit einem Sachverständigen gesprochen, um den Schaden genau beziffern zu lassen. Das war wichtig, weil wir ja gegen die Mieter hätten klagen können – und dafür brauchte man ein Gutachten. Der Sachverständige kam, fotografierte alles, schrieb einen detaillierten Bericht und bezifferte den Schaden auf 18.400 Euro. Allein das Gutachten kostete 800 Euro. Am Ende haben wir es nicht gebraucht, weil wir die Mieter nicht gefunden haben, aber zumindest hätten wir es gehabt, falls doch noch etwas passiert wäre. Für die Versicherung – falls wir eine gehabt hätten, die zahlt – wäre so ein Gutachten übrigens ohnehin Pflicht gewesen.
Haben Sie gewusst, dass es in Deutschland keine einheitliche Definition von „Mietnomaden" gibt? Juristisch ist der Begriff nicht klar abgegrenzt. Allgemein versteht man darunter Mieter, die vorsätzlich keine Miete zahlen, die Wohnung verwüsten und dann spurlos verschwinden. Aber rechtlich gibt es dafür keinen eigenen Straftatbestand. Man kann solche Leute wegen Betrugs, Sachbeschädigung oder Unterschlagung anzeigen – aber das sind alles separate Delikte, und die Beweislage ist oft schwierig. Wir haben tatsächlich Anzeige erstattet, aber die Ermittlungen wurden nach ein paar Monaten eingestellt, weil die Täter nicht gefunden werden konnten.
Später haben wir uns auch gefragt: Hätten wir das vorher erkennen können? Gab es Warnsignale? Im Nachhinein betrachtet: vielleicht. Die Mieter hatten keine feste Arbeitsstelle angegeben, sondern nur eine freiberufliche Tätigkeit. Die Schufa-Auskunft war unauffällig, aber im Nachhinein haben wir gehört, dass manche Mietnomaden gezielt mit sauberen Papieren arbeiten, weil sie unter falschen Identitäten agieren oder noch nicht negativ aufgefallen sind. Außerdem hatten sie darauf bestanden, bar zu zahlen – was wir anfangs als unkompliziert empfunden hatten, aber im Nachhinein verdächtig wirkt. Trotzdem: Man kann Menschen nicht pauschal verdächtigen, nur weil sie keine Überweisung machen wollen. Die Balance zwischen Vorsicht und Fairness ist schwer zu finden.
Nach dem ganzen Vorfall haben wir uns auch mit Präventionsmaßnahmen beschäftigt. Was kann man tun, um das Risiko zu minimieren? Erstens: Eine gründliche Bonitätsprüfung, inklusive Schufa-Auskunft, Einkommensnachweisen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom vorherigen Vermieter. Zweitens: Referenzen einholen und im Zweifel auch anrufen. Drittens: Regelmäßige Wohnungsbesichtigungen durchführen – nicht um die Mieter zu schikanieren, sondern um sicherzugehen, dass alles in Ordnung ist. Viertens: Frühzeitig reagieren, wenn die Miete nicht pünktlich kommt. Fünftens: Eine umfassende Versicherung abschließen, die auch Vandalismus und Mietausfall abdeckt.
Was wir auch gelernt haben: Es gibt europäische Regelungen zum Verbraucherschutz, aber diese helfen Vermietern in solchen Fällen leider nicht weiter. Die EU-Richtlinien konzentrieren sich eher auf den Schutz von Mietern vor unfairen Verträgen oder Kündigungen (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Für Vermieter, die von Mietnomaden geschädigt werden, gibt es keine speziellen europäischen Schutzmaßnahmen. Das ist ein nationales Thema, und die Rechtslage in Deutschland ist, wie beschrieben, schwierig.
Mittlerweile haben wir auch von Dienstleistern gehört, die sich auf die Prävention und Bekämpfung von Mietnomaden spezialisiert haben. Es gibt Datenbanken, in denen säumige Mieter gemeldet werden – allerdings sind diese datenschutzrechtlich umstritten und in Deutschland nur eingeschränkt legal. Es gibt auch Inkassounternehmen, die speziell auf die Beitreibung von Mietschulden und Schadenersatz spezialisiert sind. Wir haben so ein Unternehmen kontaktiert, aber die sagten uns ehrlich, dass die Erfolgsaussichten bei untergetauchten Mietern minimal sind und die Kosten den möglichen Ertrag wahrscheinlich übersteigen.
Nach etwa einem Jahr hatten wir die Wohnung renoviert und wieder vermietet. Diesmal waren wir deutlich vorsichtiger. Die neuen Mieter mussten alle erdenklichen Nachweise vorlegen, wir haben mit dem vorherigen Vermieter telefoniert, und wir haben eine Klausel in den Mietvertrag aufgenommen, die regelmäßige Besichtigungen erlaubt. Außerdem haben wir die Kaution auf die maximal erlaubten drei Monatsmieten erhöht. Ob das wirklich vor einem zweiten Vorfall schützt, wissen wir nicht – aber es gibt uns zumindest ein besseres Gefühl.
Hier eine Übersicht, die uns geholfen hat, die verschiedenen Versicherungen und ihre Deckung zu verstehen:
| Versicherungstyp | Deckt Feuer/Wasser/Sturm? | Deckt Vandalismus? | Deckt Mietausfall? | Deckt Rechtsstreit? |
| Standard-Wohngebäudeversicherung | Ja | Nein | Nein | Nein |
| Wohngebäude mit Vandalismus-Schutz | Ja | Ja (mit Zusatz) | Nein | Nein |
| Mietausfallversicherung | Nein | Teilweise (je nach Tarif) | Ja | Teilweise |
| Vermieter-Rechtsschutz | Nein | Nein | Nein | Ja |
| Kombiniertes Vermieter-Paket | Ja | Ja | Ja | Ja |
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und Tarifdetails erheblich variieren. Stand: 2025)
Noch etwas, das uns aufgefallen ist: Die Kommunikation mit Versicherungen ist oft frustrierend. Man ruft an, wird weitergeleitet, landet in Warteschleifen, bekommt widersprüchliche Aussagen von verschiedenen Mitarbeitern. Deshalb unser Tipp: Alles schriftlich festhalten. Jedes Telefonat dokumentieren – Datum, Uhrzeit, Name des Ansprechpartners, Inhalt des Gesprächs. Wichtige Anfragen immer auch per E-Mail oder Brief nachfassen. Im Streitfall ist das Gold wert, weil man dann nachweisen kann, wann man was gesagt oder gefragt hat.
Nach der ganzen Erfahrung haben wir uns auch gefragt: Lohnt sich Vermietung überhaupt noch? Die Antwort ist komplex. Einerseits bietet eine vermietete Immobilie natürlich Einnahmen und langfristig eine gute Altersvorsorge. Andererseits sind die Risiken nicht zu unterschätzen – nicht nur Mietnomaden, sondern auch normale Mieterwechsel, Instandhaltungskosten, rechtliche Auseinandersetzungen. Man muss sich das gut überlegen und vor allem gut absichern. Für uns war nach dem Vorfall klar: Entweder mit umfassender Versicherung oder gar nicht.
Was uns auch geholfen hat: Der Austausch mit anderen Vermietern. Es gibt Online-Foren, Facebook-Gruppen und lokale Stammtische, wo Vermieter ihre Erfahrungen teilen. Dort bekommt man oft praktischere Tipps als von Versicherungsmaklern oder Anwälten – einfach weil die Leute aus eigener Erfahrung sprechen. Wir haben dadurch zum Beispiel erfahren, dass manche Versicherer bei Schadensregulierung kulanter sind als andere, oder welche Anwälte sich wirklich mit Mietrecht auskennen.
Schaden durch Mieter dokumentieren – so geht's richtig
Falls es doch zu einem Vorfall kommt, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend – sowohl für eventuelle rechtliche Schritte als auch für die Versicherung, falls diese greift.
Erstens: Sofort nach Entdeckung des Schadens Fotos und Videos machen – von jedem Raum, jeder Beschädigung, aus mehreren Perspektiven. Dabei darauf achten, dass Datum und Uhrzeit erkennbar sind. Zweitens: Eine schriftliche Liste aller Schäden erstellen, möglichst detailliert mit Raumbezug. Drittens: Zeugen hinzuziehen, wenn möglich – Nachbarn, Handwerker, Hausmeister – die den Zustand bestätigen können. Viertens: Kostenvoranschläge von Handwerkern einholen, um den Schaden zu beziffern. Fünftens: Die Versicherung und gegebenenfalls einen Anwalt unverzüglich informieren. Sechstens: Bei schweren Schäden einen Sachverständigen beauftragen, der ein offizielles Gutachten erstellt.
Musterbrief an die Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich einen Schaden an meiner versicherten Immobilie in [Adresse] an. Nach Auszug der Mieter am [Datum] stellte ich massive Beschädigungen fest, die ich als Vandalismus werte (Fotodokumentation anbei). Gemäß meiner Police [Nummer] mit Vandalismus-Baustein bitte ich um Prüfung und Kostenübernahme. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf ca. [Betrag]. Ich stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Was andere Vermieter uns gefragt haben
Nachdem wir unsere Geschichte im Bekanntenkreis erzählt hatten, kamen immer wieder ähnliche Fragen. Die häufigsten möchte ich hier beantworten.
Kann ich die Kaution einfach behalten, wenn die Mieter Schäden hinterlassen?
Ja, grundsätzlich schon – aber nur für berechtigte Forderungen, und man muss den Mieter vorher informieren und zur Stellungnahme auffordern. Selbst wenn der Mieter untergetaucht ist, muss man das formal korrekt machen, also an die letzte bekannte Adresse schreiben und eine angemessene Frist setzen. Sonst riskiert man, dass der Mieter später doch auftaucht und die Kaution zurückfordert – mit Erfolg, wenn man den Ablauf nicht korrekt dokumentiert hat.
Greift die Hausratversicherung, wenn Mieter die Einrichtung beschädigen?
Nein, die Hausratversicherung gilt nur für den eigenen Hausrat des Versicherungsnehmers. Als Vermieter versichert man mit der Hausratversicherung also nur das, was einem selbst gehört und nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist – zum Beispiel eigene Möbel in einer möblierten Wohnung. Aber selbst dann gilt: Vandalismus durch Mieter ist oft ausgeschlossen. Dafür bräuchte man auch hier spezielle Klauseln.
Lohnt sich ein Rechtsstreit gegen verschwundene Mieter überhaupt?
Ehrlich gesagt: selten. Selbst wenn man ein Urteil bekommt, muss man es vollstrecken können – und das geht nur, wenn man weiß, wo der Schuldner ist und ob er zahlungsfähig ist. Bei Mietnomaden trifft beides meist nicht zu. Trotzdem kann es sinnvoll sein, den Rechtsweg zu gehen, allein schon um eventuelle Versicherungsansprüche nicht zu verlieren oder um die Leute in die Schuldnerdatenbank eintragen zu lassen, damit sie bei anderen Vermietern auffallen. (Beispielangabe – Erfolgsaussichten sehr individuell.)
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Wohngebäudeversicherung sein?
Die Versicherungssumme sollte dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entsprechen – also den Wiederaufbaukosten, nicht dem Marktwert. Viele Versicherer bieten eine automatische Anpassung an den sogenannten Wert 1914 an, das ist ein Index, der Baupreissteigerungen berücksichtigt. Wichtig ist, die Summe regelmäßig zu überprüfen, vor allem nach Renovierungen oder Umbauten. Sonst droht Unterversicherung, und die Versicherung kürzt im Schadensfall anteilig.
Gibt es eine Warteliste oder Datenbank für problematische Mieter?
Ja, solche Datenbanken existieren, sind aber datenschutzrechtlich heikel. In Deutschland sind sie nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt, und oft nur bei nachgewiesenen Zahlungsrückständen oder rechtskräftigen Urteilen. Als Vermieter darf man solche Daten nur sehr eingeschränkt nutzen. Die Schufa bietet einen Miet-Check an, der eine gewisse Orientierung gibt, aber auch das ist keine Garantie gegen Mietnomaden, die mit falschen Identitäten oder sauberen Papieren arbeiten.
Versicherungen sind nur so gut wie die Bedingungen, die man abschließt. Wir dachten, wir seien abgesichert, weil wir eine Wohngebäudeversicherung hatten. Aber die Lücken waren riesig, und die haben wir erst gemerkt, als es zu spät war. 18.000 Euro Schaden sind eine harte Lehre, aber wenigstens haben wir daraus gelernt. Mittlerweile sind wir besser versichert als je zuvor – mit Vandalismus-Schutz, Mietausfallversicherung und Rechtsschutz. Und beim nächsten Mieter prüfen wir dreimal so genau. Ob das vor einem zweiten Vorfall schützt, weiß niemand. Aber zumindest fühlen wir uns nicht mehr so hilflos wie damals, als wir vor den Trümmern unserer Einliegerwohnung standen und nicht wussten, wie wir das jemals bezahlen sollten.