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Falscher Vermieter, echtes Geld weg: So erkennen Sie Betrug bei Wohnungsanzeigen

Winterberg 2025. 11. 11. 09:07

Online-Betrug mit falscher Wohnungsanzeige: Welche Rechte hat man?

Zuletzt aktualisiert: 11. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Eine perfekte Wohnung im Netz gefunden, Geld überwiesen – und plötzlich meldet sich niemand mehr. Wie wir auf einen Wohnungsbetrug hereingefallen sind und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.

🔹 Was wir gelernt haben: Wohnungsbetrüger arbeiten professionell mit echten Fotos und glaubwürdigen Geschichten. Geld zurückzubekommen ist extrem schwierig, aber Anzeige erstatten ist wichtig – für sich selbst und andere.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Warnsignale zum Erkennen von Fake-Anzeigen, rechtliche Einordnung und praktische Schritte, falls man bereits betrogen wurde.


Die Wohnungssuche war zermürbend. Drei Monate hatten wir schon hinter uns, unzählige Besichtigungen, immer wieder Absagen. Der Markt ist hart, das wissen alle, die schon mal in einer größeren Stadt eine bezahlbare Wohnung gesucht haben. Man steht in Schlangen mit dreißig anderen Interessenten, bringt seine komplette Lebensgeschichte mit – Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweise, Mieterselbstauskunft – und am Ende bekommt jemand anderes den Zuschlag. Erschöpfend. Frustrierend. Und genau in dieser Situation macht man Fehler.

An einem Donnerstagabend saß ich mal wieder vor dem Laptop und durchforstete die üblichen Portale. Immoscout, Immowelt, eBay Kleinanzeigen – das ganze Programm. Und dann sah ich sie: eine Dreizimmerwohnung in einem Viertel, das wir liebten, 85 Quadratmeter, Balkon, frisch renoviert. Die Fotos sahen einladend aus, helle Räume, Parkettboden, eine moderne Einbauküche. Und der Preis? 950 Euro warm. Das war für die Gegend absolut marktüblich, vielleicht sogar ein kleines Schnäppchen, aber nicht so billig, dass alle Alarmglocken hätten schrillen müssen.

In der Anzeige stand, der Vermieter heiße Thomas Berger und arbeite beruflich gerade im Ausland, deshalb könne er die Wohnung nicht persönlich zeigen. Aber er sei sehr an seriösen Mietern interessiert und würde sich freuen, wenn ich mich per Mail melde. Das tat ich. Noch am selben Abend. Ich schrieb eine freundliche Mail, stellte uns vor, erwähnte unsere berufliche Situation und dass wir dringend eine Wohnung suchen.

Die Antwort kam schneller, als ich erwartet hatte. Schon am nächsten Morgen lag eine Mail in meinem Postfach. Herr Berger schrieb, er freue sich über unser Interesse und die Wohnung sei noch verfügbar. Er arbeite derzeit für sechs Monate in London, könne aber alles per Fernkommunikation regeln. Er würde uns gerne die Wohnung vermieten, bräuchte aber zunächst eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten – also 1.900 Euro – um sicherzugehen, dass wir es ernst meinen. Sobald das Geld eingegangen sei, würde er die Schlüssel per Kurier schicken und wir könnten die Wohnung in Ruhe anschauen. Falls sie uns nicht gefalle, bekämen wir das Geld natürlich sofort zurück.

Heute, mit Abstand betrachtet, klingt das absurd. Wer überweist Geld für eine Wohnung, die er noch nie gesehen hat? Aber in dem Moment, nach drei Monaten erfolgloser Suche, nach Dutzenden Absagen, klang es irgendwie plausibel. Mein Mann war skeptischer als ich. „Ist das nicht komisch?", fragte er. „Warum sollte er uns die Schlüssel schicken, bevor wir die Wohnung gesehen haben?" Ich argumentierte, dass Vermieter im Ausland eben andere Wege gehen müssen. Und die Anzeige sah seriös aus. Die Fotos wirkten professionell, die Beschreibung war detailliert, und Herr Berger schrieb höflich und korrekt.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht besser. Oder wir wollten es nicht besser wissen. Die Verzweiflung hatte uns blind gemacht. Wir diskutierten noch eine Weile, dann einigten wir uns auf einen Kompromiss: Wir würden erst mal zurückschreiben und mehr Informationen verlangen. Einen Mietvertragsentwurf zum Beispiel, eine Kopie seines Personalausweises, vielleicht Kontaktdaten des Hausmeisters.

Die Antwort kam wieder prompt. Herr Berger schickte tatsächlich einen Mietvertragsentwurf, der auf den ersten Blick normal aussah. Auch eine Ausweiskopie war im Anhang – ein deutscher Personalausweis auf den Namen Thomas Berger, ausgestellt in München. Das beruhigte uns. Und dann kam der entscheidende Satz in seiner Mail: „Ich verstehe Ihre Vorsicht völlig. Aber Sie müssen auch meine Position verstehen. Ich habe bereits zweimal Interessenten die Schlüssel geschickt, und beide Male kamen sie nicht mehr zurück. Deshalb bestehe ich auf der Kaution vorab."

Das klang nachvollziehbar. Fast zu nachvollziehbar, wie wir später verstehen sollten. Er spielte geschickt mit unseren Erwartungen, stellte sich als vorsichtiger, aber fairer Vermieter dar, der schlechte Erfahrungen gemacht hatte. Genau wie wir.

Später haben wir gemerkt, wie perfide diese Masche ist. Die Betrüger nutzen echte Anzeigen, kopieren Fotos von anderen Plattformen, erstellen plausible Geschichten. Sie antworten schnell, wirken entgegenkommend, schicken gefälschte Dokumente. Alles ist darauf ausgelegt, Vertrauen aufzubauen. Und es funktioniert erschreckend gut.

Nach zwei weiteren Tagen E-Mail-Austausch überwies ich die 1.900 Euro. Auf ein deutsches Konto, das auf den Namen Thomas Berger lief. Das gab mir ein zusätzliches Gefühl von Sicherheit. Es war ja nicht irgendein dubioses Auslandskonto, sondern eine ganz normale IBAN bei einer deutschen Bank. Was sollte da schon schiefgehen?

Die Bestätigung kam per Mail: „Zahlung erhalten, Schlüssel sind unterwegs, Sie erhalten in Kürze die Sendungsverfolgungsnummer." Ich atmete auf. Endlich. Eine neue Wohnung. Ein neuer Anfang. Wir fingen an zu planen, welche Möbel wohin kommen würden, sprachen über Farben für die Wände, freuten uns auf den Balkon.

Drei Tage vergingen. Keine Sendungsverfolgungsnummer. Ich schrieb eine Mail. Keine Antwort. Noch eine Mail. Wieder nichts. Langsam wurde mir mulmig. Ich versuchte, Herrn Berger anzurufen – die Nummer, die in der ursprünglichen Anzeige stand, war nicht mehr vergeben. Ich googelte die Adresse der Wohnung und stieß auf eine andere Anzeige für dieselbe Wohnung, von einem anderen Anbieter, zu einem anderen Preis. Mein Herz rutschte in die Hose.

Haben Sie schon mal diesen Moment erlebt, in dem einem schlagartig klar wird, dass man einen riesigen Fehler gemacht hat? Dieses Gefühl von Übelkeit, von Wut auf sich selbst, von Hilflosigkeit? So fühlte ich mich in diesem Moment. Ich rief meinen Mann an, und schon an meiner Stimme hörte er, dass etwas nicht stimmte. Als ich ihm erzählte, was ich herausgefunden hatte, herrschte erst Stille am anderen Ende. Dann: „Verdammt. Wir wurden betrogen."

In den Stunden danach schwankten wir zwischen Hoffnung und Panik. Vielleicht gab es ja doch noch eine harmlose Erklärung? Vielleicht hatte Herr Berger einfach nur Probleme mit seinem Mailserver? Aber tief drinnen wussten wir es schon: Das Geld war weg. Und der sympathische Herr Berger hatte vermutlich nie existiert.

Am nächsten Morgen gingen wir zur Polizei. Anzeige wegen Betrugs. Der Beamte am Empfang seufzte, als wir unsere Geschichte erzählten. „Kommt leider immer häufiger vor", sagte er. Er nahm unsere Aussage auf, kopierte den Mail-Verkehr, notierte die Kontodaten. „Wir leiten das weiter, aber ich will Ihnen nichts vormachen: Die Chancen, dass wir den Täter finden, sind gering. Und selbst wenn, ist das Geld meistens längst weitertransferiert." Das war ernüchternd, aber wenigstens hatten wir etwas getan.

Die rechtliche Lage ist eigentlich klar. Was uns passiert ist, erfüllt den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB (Stand: 2025). Der Täter hat uns durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht, Geld zu überweisen. Das ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. In besonders schweren Fällen, etwa wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder besonders hohe Schäden verursacht, kann die Strafe noch höher ausfallen.

Aber zwischen der theoretischen Strafbarkeit und der praktischen Strafverfolgung liegt ein weiter Weg. Die Täter agieren oft aus dem Ausland, nutzen Strohmänner, leiten das Geld über mehrere Konten weiter, bis es nicht mehr nachverfolgbar ist. Sie verwenden gefälschte Ausweise, anonyme E-Mail-Adressen, Prepaid-Handynummern. Die Polizei ist hoffnungslos überlastet mit solchen Fällen, und die Aufklärungsquote ist erschreckend niedrig.

Nach der Anzeige bei der Polizei riefen wir auch bei unserer Bank an. Konnte man die Überweisung vielleicht noch zurückholen? Die Mitarbeiterin war freundlich, aber wenig optimistisch. „Wenn die Gegenseite nicht zustimmt, können wir eine Überweisung nicht einfach rückgängig machen", erklärte sie. „Sie können höchstens versuchen, bei der Empfängerbank eine Rückbuchung zu beantragen, aber das klappt nur, wenn das Geld noch auf dem Konto ist." Wir versuchten es trotzdem. Ohne Erfolg. Das Konto war bereits geleert.

Was wir auch nicht wussten: Solche Konten sind oft sogenannte Finanzagenten-Konten. Das heißt, die Betrüger suchen sich unwissende Personen, die gegen eine kleine Provision ihr Konto zur Verfügung stellen. Diese Personen denken vielleicht, sie helfen bei irgendwelchen legalen Geschäften, sind in Wirklichkeit aber Teil einer Geldwäsche-Kette. Auch sie machen sich strafbar, oft ohne es zu merken. Das macht die Strafverfolgung noch komplizierter, weil der eigentliche Drahtzieher meist unsichtbar bleibt.

Später haben wir auch die Plattform kontaktiert, auf der die Anzeige geschaltet war. Wir meldeten das Inserat als Betrug und schickten alle Unterlagen mit. Die Plattform löschte die Anzeige und sperrte das Nutzerkonto. Aber der Schaden war da. Und vermutlich hatte der Betrüger längst neue Accounts auf anderen Plattformen erstellt.

Die großen Immobilienportale wie Immobilienscout24 oder Immowelt haben inzwischen Mechanismen, um Fake-Anzeigen zu erkennen und zu löschen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Sie prüfen verdächtige Anzeigen, sperren auffällige Nutzer, warnen vor typischen Betrugsmustern. Aber die Betrüger werden auch immer raffinierter. Sie passen ihre Methoden an, nutzen Lücken im System, weichen auf kleinere Plattformen aus.

Eine Möglichkeit, die wir zunächst nicht in Betracht gezogen hatten, ist die zivilrechtliche Seite. Theoretisch hätten wir den Betrüger auf Rückzahlung verklagen können. Aber auch hier: Wen verklagt man, wenn die Person nicht zu identifizieren ist? Und selbst wenn man ein Urteil erwirken würde – wie soll man es vollstrecken, wenn der Täter im Ausland ist oder unter falschem Namen agiert hat?

Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich juristischen Rat zu holen. Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch Betrugsfälle ab (kann je nach Versicherer und Tarif variieren). Ein Anwalt kann prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, das Geld zurückzubekommen, etwa über eine Haftung der Bank oder der Plattform. In den meisten Fällen sind die Aussichten zwar gering, aber es gibt Ausnahmen.

Ein Aspekt, den viele nicht kennen: In bestimmten Fällen können auch die Plattformen haftbar gemacht werden, wenn sie grob fahrlässig mit Fake-Anzeigen umgehen. Das regelt unter anderem das Telemediengesetz (TMG) (Stand: 2025). Allerdings ist die Haftung der Plattformen stark eingeschränkt. Sie müssen nicht jede einzelne Anzeige vorab prüfen, sondern nur auf Hinweise reagieren und dann tätig werden. Das nennt sich Störerhaftung oder Providerhaftung. Für Betroffene bedeutet das leider: Schadensersatzansprüche gegen die Plattform sind sehr schwer durchzusetzen.

Interessant ist auch die europäische Perspektive. Die EU hat 2022 den Digital Services Act verabschiedet, der Online-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt (Quelle: europa.eu, Stand: 2025). Große Plattformen müssen bessere Mechanismen zur Betrugsprävention implementieren und transparenter mit Beschwerden umgehen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Betrüger immer einen Schritt voraus zu sein scheinen.

Nach unserem Erlebnis haben wir viel recherchiert und mit anderen Betroffenen gesprochen. Dabei sind uns typische Warnsignale aufgefallen, die praktisch bei allen Wohnungsbetrügereien vorkommen:

Der Vermieter ist im Ausland und kann die Wohnung nicht persönlich zeigen. Das ist das häufigste Muster. Die Geschichten variieren – mal ist es ein beruflicher Auslandsaufenthalt, mal ein Umzug ins Ausland, mal ein familiärer Notfall. Aber die Konsequenz ist immer dieselbe: Man soll Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen hat.

Der Preis ist zu gut, um wahr zu sein. Nicht immer extrem niedrig, aber deutlich unter dem Marktwert. Das soll Zeitdruck erzeugen – „Dieses Schnäppchen muss ich mir sichern, bevor es jemand anderes nimmt."

Es wird Druck aufgebaut. „Ich habe noch viele andere Interessenten", „Die Wohnung ist sehr begehrt", „Ich brauche die Kaution bis morgen, sonst gebe ich sie an den nächsten weiter." Solche Aussagen sollen verhindern, dass man in Ruhe nachdenkt.

Keine Besichtigung möglich. Es gibt immer einen Grund, warum man die Wohnung nicht vorab besichtigen kann. Und es wird versprochen, dass man sie später anschauen darf und bei Nichtgefallen das Geld zurückbekommt. Ein leeres Versprechen.

Kommunikation läuft ausschließlich per E-Mail. Telefonieren ist nicht möglich oder nur unter Vorwänden. Das macht es schwerer, die Echtheit der Person zu überprüfen.

Vorkasse wird verlangt. Kaution, Vermittlungsgebühr, Reservierungsgebühr – es gibt verschiedene Bezeichnungen, aber das Prinzip ist immer gleich: Geld soll fließen, bevor irgendeine Leistung erbracht wurde.

Haben Sie sich schon mal gefragt, wie viele Menschen jährlich auf solche Tricks hereinfallen? Die Dunkelziffer ist hoch, weil viele Betroffene sich schämen und keine Anzeige erstatten. Aber die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst jährlich mehrere tausend Fälle von Wohnungsbetrug in Deutschland (Quelle: bka.de, Stand: 2025). Der durchschnittliche Schaden liegt zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Fall (Beispielangabe – kann je nach Fall variieren). Das summiert sich zu mehreren Millionen Euro Schaden pro Jahr.

Besonders perfide finde ich, dass die Betrüger gezielt Menschen in Notlagen ausnutzen. Studenten, die dringend eine Wohnung für den Semesterstart brauchen. Familien, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Geflüchtete, die neu in Deutschland sind und das System noch nicht kennen. All diese Menschen sind besonders verletzlich und deshalb attraktive Ziele.

In den Wochen nach dem Betrug fühlten wir uns nicht nur finanziell geschädigt, sondern auch emotional. Das Vertrauen war erschüttert. Jede weitere Wohnungsanzeige schauten wir uns jetzt mit extremer Skepsis an. Das machte die Suche noch zermürbender. Gleichzeitig ärgerten wir uns über uns selbst. Wie konnten wir nur so naiv sein? Warum hatten wir die Warnsignale ignoriert?

Aber Selbstvorwürfe helfen nicht weiter. Was uns geholfen hat, war die Erkenntnis, dass wir nicht allein sind. Es gibt Online-Foren und Facebook-Gruppen, in denen sich Betrugsopfer austauschen. Das Lesen anderer Geschichten zeigte uns: Es kann jedem passieren. Intelligente, vorsichtige Menschen fallen auf solche Tricks herein, weil die Täter psychologisch sehr geschickt vorgehen.

Was kann man also konkret tun, wenn man bereits betrogen wurde? Zunächst sollte man nicht in Panik verfallen, auch wenn das leichter gesagt als getan ist. Es gibt ein paar Schritte, die man systematisch abarbeiten sollte:

Sofort die Bank kontaktieren und versuchen, die Überweisung zu stoppen oder rückgängig zu machen. Je schneller man reagiert, desto größer die Chance, dass das Geld noch nicht weitergeleitet wurde.

Alle Beweise sichern. E-Mails ausdrucken oder als PDF speichern, Screenshots von der Anzeige machen, Überweisungsbelege aufheben. All das wird später für die Polizei und eventuell für zivilrechtliche Schritte gebraucht.

Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch wenn die Erfolgschancen gering sind, ist es wichtig für die Statistik und vielleicht hilfreich, wenn andere Fälle zusammengeführt werden können.

Die Plattform informieren, auf der die Anzeige geschaltet war. Das hilft, weitere Opfer zu verhindern.

Bei der eigenen Hausratversicherung nachfragen, ob möglicherweise ein Versicherungsschutz besteht. Manche Policen decken auch Betrugsschäden ab, zumindest teilweise (kann je nach Versicherer variieren).

Verbraucherzentrale oder Opferhilfe kontaktieren. Diese Organisationen bieten kostenlose Beratung und können bei den nächsten Schritten helfen.

Eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Schritte könnte so aussehen:

Zeitpunkt Maßnahme Zweck
Sofort Bank kontaktieren Überweisung stoppen
Innerhalb 24h Beweise sichern Dokumentation für Anzeige
Innerhalb 48h Polizeianzeige erstatten Strafverfolgung einleiten
Innerhalb 1 Woche Plattform informieren Weitere Opfer verhindern
Innerhalb 2 Wochen Versicherung prüfen Mögliche Schadenregulierung
Bei Bedarf Rechtsberatung einholen Zivilrechtliche Ansprüche prüfen

(Beispielangaben – Zeitrahmen können je nach Situation variieren)

Wenn man eine Anzeige bei der Polizei erstattet, sollte man möglichst detailliert sein. Je mehr Informationen die Ermittler haben, desto besser können sie arbeiten. Wichtig sind: Name und Kontaktdaten des angeblichen Vermieters, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Bankverbindung, Kopien aller Korrespondenz, Screenshots der Anzeige, Details zum Ablauf.

Die Polizei wird die Anzeige in der Regel an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die entscheidet dann, ob ermittelt wird. Bei kleineren Beträgen und wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, wird das Verfahren oft eingestellt. Das ist frustrierend, aber die Realität. Die Justiz ist überlastet, und Ressourcen sind begrenzt.

Trotzdem sollte man die Anzeige nicht als sinnlos abtun. Sie fließt in die Kriminalstatistik ein, kann helfen, Täterstrukturen zu erkennen, und zeigt dem Staat, wo Handlungsbedarf besteht. Außerdem braucht man für bestimmte Versicherungsansprüche oder zivilrechtliche Schritte oft ein Aktenzeichen der Polizei.

Ein weiterer Gedanke: Prävention ist der beste Schutz. Seitdem wir diese Erfahrung gemacht haben, folgen wir ein paar eisernen Regeln bei der Wohnungssuche:

Niemals Geld überweisen, bevor man die Wohnung gesehen und den Vermieter persönlich getroffen hat. Keine Ausnahmen. Egal wie überzeugend die Geschichte klingt.

Verdächtige Anzeigen melden. Auch wenn man selbst nicht betroffen ist – andere könnten es werden.

Rückwärtsbildsuche nutzen. Die Fotos aus der Anzeige kann man bei Google hochladen und prüfen, ob sie auch woanders im Netz auftauchen. Oft stammen sie von echten Anzeigen oder Immobilienseiten.

Persönliche Treffen bestehen. Ein seriöser Vermieter wird immer bereit sein, die Wohnung zu zeigen und den Mietvertrag persönlich zu unterzeichnen.

Misstrauen bei zu guten Angeboten. Wenn der Preis deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegt, sollte man genauer hinschauen.

Keine sensiblen Daten herausgeben, bevor man nicht sicher ist, dass alles legitim ist. Manche Betrüger sammeln auch Ausweis-Scans und Gehaltsnachweise für Identitätsdiebstahl.

Diese Regeln klingen vielleicht paranoid, aber nach unserer Erfahrung sind sie notwendig. Der Wohnungsmarkt ist angespannt, und das nutzen Kriminelle aus. Man muss leider davon ausgehen, dass unter zehn verlockend klingenden Anzeigen mindestens eine gefälscht ist (Schätzung – kann je nach Plattform und Region variieren).

Interessant ist auch, wie sich die Betrugsmaschen im Laufe der Zeit weiterentwickeln. Früher waren viele Fake-Anzeigen leicht zu erkennen, weil die Texte voller Rechtschreibfehler waren oder die Geschichten völlig unglaubwürdig klangen. Heute nutzen die Täter professionelle Fotos, kopieren echte Anzeigen, verwenden Übersetzungstools für fehlerfreie Texte. Manche gehen sogar so weit, gefälschte Websites von Immobilienagenturen zu erstellen, um seriöser zu wirken.

Die Digitalisierung macht vieles leichter, aber sie öffnet eben auch Tür und Tor für Kriminalität. Die Anonymität des Internets, die Möglichkeit, von überall auf der Welt zu agieren, die Schwierigkeit der grenzüberschreitenden Strafverfolgung – all das begünstigt solche Betrugsfälle.

Gleichzeitig gibt es auch positive Entwicklungen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert auf seiner Website über typische Online-Betrugsmaschen und gibt Tipps zur Prävention (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Auch die Verbraucherzentralen haben umfangreiche Informationsangebote zum Thema Wohnungsbetrug zusammengestellt.

Manche Immobilienportale arbeiten inzwischen mit KI-gestützten Systemen, die verdächtige Anzeigen automatisch erkennen und zur Überprüfung markieren. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, ersetzt aber nicht die eigene Wachsamkeit.

Nach allem, was wir durchgemacht haben, würde ich jedem raten: Hört auf euer Bauchgefühl. Wenn etwas komisch klingt, ist es das wahrscheinlich auch. Und wenn der Druck zu groß wird, wenn jemand euch zu einer schnellen Entscheidung drängen will, dann nehmt euch bewusst Zeit. Eine seriöse Vermietung läuft nicht weg, nur weil man einen Tag länger nachdenkt.

Falls man trotz aller Vorsicht doch betrogen wird, sollte man sich nicht schämen. Das ist wichtig zu verstehen. Betrug ist eine Straftat, und die Schuld liegt allein beim Täter, nicht beim Opfer. Niemand sollte sich schuldig fühlen, weil er jemandem vertraut hat.

Wir haben damals übrigens keine Hausratversicherung gehabt, die Betrugsschäden abdeckt. Aber seitdem haben wir unseren Versicherungsschutz erweitert. Es gibt inzwischen spezielle Policen, die auch Online-Betrug mit einschließen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu Informationen veröffentlicht (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Solche Versicherungen kosten nicht die Welt und können im Ernstfall zumindest den finanziellen Schaden abfedern.

Vielleicht fragt sich der eine oder andere jetzt: Und habt ihr das Geld jemals wiedergesehen? Die ehrliche Antwort: Nein. Die 1.900 Euro waren weg und sind es bis heute. Die Polizei hat ermittelt, konnte aber niemanden fassen. Das Konto, auf das wir überwiesen hatten, gehörte einem Finanzagenten, der behauptete, nichts von dem Betrug gewusst zu haben. Ob das stimmte, lässt sich schwer sagen. Jedenfalls war das Geld bereits weitergeleitet worden, und die Spur verlor sich im Ausland.

Finanziell war das ein herber Schlag. Emotional noch mehr. Aber wir haben daraus gelernt. Und wir haben irgendwann tatsächlich eine Wohnung gefunden, auf normalem Weg, mit Besichtigung und persönlichem Kontakt. Die Erleichterung war riesig.

Wenn man eine schriftliche Meldung an die Plattform schicken möchte, auf der man betrogen wurde, könnte das etwa so aussehen:


Betreff: Meldung einer betrügerischen Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich melde hiermit die Anzeige [ID oder Link] als Betrug. Der vermeintliche Vermieter forderte eine Vorabzahlung ohne Besichtigungsmöglichkeit und ist nach Geldeingang nicht mehr erreichbar. Ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet (Az.: [Aktenzeichen]). Bitte löschen Sie die Anzeige und sperren Sie den Nutzer, um weitere Betrugsopfer zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen


Kurz, sachlich, mit allen relevanten Informationen. Die Plattformen reagieren in der Regel schnell auf solche Meldungen, weil sie selbst ein Interesse daran haben, ihren Ruf nicht zu gefährden.

Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus dieser Geschichte: Dass Vertrauen wichtig ist, aber eben auch Vorsicht. Dass man andere nicht pauschal verdächtigen sollte, aber eben auch nicht blind vertrauen darf. Dass es Momente gibt, in denen gesunder Menschenverstand wichtiger ist als der Wunsch, endlich eine Lösung zu finden.

Unsere 1.900 Euro haben wir nie wiedergesehen. Aber wir haben etwas anderes gewonnen: Erfahrung, Wachsamkeit und die Gewissheit, dass man aus Fehlern lernen kann. Und vielleicht hilft unsere Geschichte ja anderen, nicht denselben Fehler zu machen. Das wäre zumindest ein kleiner Trost.

Seitdem schauen wir nicht nur beim Einkaufen auf Sonderangebote, sondern auch bei Wohnungsanzeigen auf Warnsignale. Misstrauen ist manchmal wirklich der beste Mietschutz. Und ein gesundes Bauchgefühl sowieso.


Viele Leser:innen haben uns nach dieser Geschichte kontaktiert und von ähnlichen Erfahrungen berichtet. Dabei tauchen immer wieder dieselben Fragen auf, die ich hier gerne beantworten möchte.

Kann ich mein Geld zurückbekommen, wenn ich rechtzeitig reagiere?

Die Chancen sind leider gering, aber nicht null. Wenn Sie sofort nach der Überweisung merken, dass etwas nicht stimmt, sollten Sie umgehend Ihre Bank anrufen und versuchen, die Zahlung zu stoppen. Innerhalb der ersten Stunden besteht manchmal noch die Möglichkeit, dass das Geld nicht weitergeleitet wurde. Zusätzlich können Sie bei der Empfängerbank eine Rückbuchung beantragen, aber das klappt nur mit deren Zustimmung oder wenn das Konto noch gefüllt ist. In den meisten Fällen ist das Geld jedoch bereits abgehoben oder weitergeleitet. Trotzdem lohnt sich der Versuch immer.

Haftet die Immobilienplattform für den Betrug?

In der Regel nicht. Die Plattformen sind nach dem Telemediengesetz nur als Vermittler tätig und müssen nicht jede Anzeige vorab prüfen. Sie sind verpflichtet, auf Hinweise zu reagieren und betrügerische Anzeigen zu löschen, aber eine allgemeine Haftung für Schäden gibt es nicht. Es gibt Ausnahmen, wenn die Plattform grob fahrlässig gehandelt hat, aber das ist schwer nachzuweisen. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Sollte ich trotzdem Anzeige erstatten, auch wenn die Polizei sagt, dass die Chancen gering sind?

Ja, unbedingt. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg klein ist, hat die Anzeige mehrere wichtige Funktionen. Sie fließt in die Kriminalstatistik ein und hilft den Behörden, das Ausmaß des Problems zu erfassen. Außerdem können verschiedene Fälle miteinander verknüpft werden, was manchmal doch zur Aufklärung führt. Und für eventuelle Versicherungsansprüche oder zivilrechtliche Schritte brauchen Sie ein Aktenzeichen. Die Anzeige kostet Sie nichts außer etwas Zeit, kann aber im Nachhinein wichtig werden.