Kurzschluss durch eigenes Gerät? Wer jetzt wirklich haftet (und wer nicht)

Haftung bei Stromausfall durch eigene Geräte
Neulich stand ich in der Küche und wollte gerade Wasser für Nudeln aufsetzen. Normaler Dienstagabend, nichts Besonderes. Ich drückte auf den Knopf vom Wasserkocher – und im selben Moment war alles dunkel. Komplette Finsternis. Kein Licht, kein Kühlschrank-Summen, kein WLAN-Blinken. Ich stand da mit dem Finger noch am Knopf und dachte nur: Was ist denn jetzt passiert? Markus kam aus dem Arbeitszimmer gerannt: „Stromausfall?" Ich nickte. Er griff nach seinem Handy, wählte die Nummer vom Stromanbieter, während ich zum Sicherungskasten lief. Und tatsächlich – eine Sicherung war rausgeflogen. Ich legte sie wieder um, das Licht ging an. Aber da war dieser Geruch. Leicht verschmort, unangenehm. Der Wasserkocher. Ich zog den Stecker, und als ich genauer hinschaute, sah ich es: Am Kabel war eine dunkle Stelle, leicht angeschmort. Kurzschluss. Und ehrlich gesagt, das war ein Schock. Denn in dem Moment wurde mir klar: Das hätte schlimmer ausgehen können.
Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Um die Frage, wer haftet, wenn durch ein eigenes Elektrogerät ein Stromausfall oder Schaden entsteht – rechtlich, versicherungstechnisch und praktisch.
🔹 Was wir gelernt haben: Dass die Haftung bei selbst verursachten Schäden komplex ist und dass eine gute Privathaftpflichtversicherung Gold wert sein kann.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zur Haftungslage, Tipps zur Schadensdokumentation und praktische Hinweise zur Geräte-Sicherheit.
In den ersten Minuten nach dem Vorfall war ich vor allem erleichtert, dass nichts Schlimmeres passiert war. Kein Brand, keine verletzten Personen, nur eine rausgesprungene Sicherung. Aber dann kam die Überlegung: Was, wenn nicht nur unsere Wohnung betroffen gewesen wäre? Was, wenn das ganze Haus oder die ganze Etage ausgefallen wäre? Hätten wir dann dafür gehaftet? Markus meinte, wir sollten die Hausverwaltung informieren. Ich fand das übertrieben – schließlich war ja nichts weiter passiert. Aber er bestand darauf. Also schrieb ich eine kurze E-Mail: Wasserkocher hat Kurzschluss verursacht, Sicherung ist raus, jetzt läuft wieder alles. Als Anhang ein Foto vom angeschmorten Kabel.
Später am Abend rief die Hausverwaltung zurück. Nicht die übliche Sachbearbeiterin, sondern der technische Leiter. Er wollte wissen, ob andere Wohnungen betroffen waren. Waren sie zum Glück nicht – nur unsere. Er fragte, ob wir das Gerät noch haben. Ja, hatten wir. Ob wir es aufheben könnten, für den Fall, dass es doch zu Folgeschäden kommt. Klar, machten wir. Und dann sagte er etwas, das mich aufhorchen ließ: „Wenn durch so ein Gerät ein größerer Schaden entsteht – zum Beispiel ein Brand oder ein Ausfall in mehreren Wohnungen – dann haften Sie als Verursacher. Oder Ihre Haftpflichtversicherung, wenn Sie eine haben."
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Ich dachte immer, wenn in der Wohnung etwas kaputtgeht, ist das Sache des Vermieters oder der Gebäudeversicherung. Aber so einfach ist es nicht. Wenn ein Schaden durch eigenes Verschulden oder durch eigene Geräte entsteht, trägt man die Verantwortung. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 823: Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de).
Das Wort „fahrlässig" ist dabei entscheidend. Man muss nicht absichtlich einen Schaden verursacht haben, um zu haften. Es reicht, wenn man die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die im Verkehr erforderlich ist. Ein defektes Gerät weiterzunutzen, obwohl man merkt, dass etwas nicht stimmt – das könnte als fahrlässig gelten. Ein sehr altes Gerät ohne regelmäßige Prüfung zu verwenden – je nach Umständen ebenfalls (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Später haben wir uns genauer mit unserem Wasserkocher beschäftigt. Wir hatten ihn vor etwa sechs Jahren gekauft, ein günstiges Modell vom Discounter. Funktionierte immer einwandfrei, keine Probleme. Aber im Nachhinein fielen uns Dinge auf: Das Kabel war an einer Stelle etwas abgeknickt, der Stecker saß manchmal nicht mehr ganz fest in der Dose. Hätten wir das ernst nehmen müssen? Wahrscheinlich ja. Aber Hand aufs Herz – wer schaut sich sein Elektrogerät jeden Tag genau an?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass elektrische Geräte regelmäßig auf sichtbare Schäden überprüft werden sollten – vor allem Kabel, Stecker und Gehäuse (Stand: 2025, Quelle: bsi.bund.de). Bei gewerblicher Nutzung gibt es dafür sogar gesetzliche Prüffristen. Im privaten Bereich nicht, aber empfohlen wird es trotzdem. Beschädigte Kabel, brüchige Stecker oder Risse im Gehäuse sind Warnsignale. Und wenn man sie ignoriert und es kommt zu einem Schaden, kann einem das als Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Ein Punkt, der uns besonders interessiert hat: Was passiert eigentlich, wenn nicht nur die eigene Wohnung betroffen ist, sondern auch Nachbarwohnungen? Zum Beispiel, wenn durch einen Kurzschluss die Hauptsicherung rausfliegt und das ganze Haus ohne Strom ist? Oder wenn durch einen Brand, der von einem eigenen Gerät ausgelöst wurde, die Wohnung nebenan beschädigt wird? Dann wird es teuer. Denn man haftet nicht nur für den direkten Schaden am Gerät selbst, sondern auch für alle Folgeschäden (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Ein Beispiel: Angenommen, durch einen defekten Heizlüfter entsteht ein Schwelbrand. Das Feuer greift nicht über, aber der Rauch zieht durch den Flur und beschädigt die Wände im Treppenhaus. Zusätzlich muss die Feuerwehr anrücken. Die Kosten dafür – Sanierung, Feuerwehreinsatz, eventuell Mietausfall für betroffene Nachbarn – können schnell in die Zehntausende gehen. Wenn man keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt man das aus eigener Tasche. Klingt dramatisch, ist aber Realität.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was eine Privathaftpflichtversicherung eigentlich genau abdeckt? Wir haben uns das nach unserem Vorfall zum ersten Mal wirklich angeschaut. Unsere Versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab – bis zu einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Das klingt nach viel, aber bei größeren Schäden kann das durchaus relevant werden. Wichtig ist, dass die Versicherung auch sogenannte „Gefälligkeitsschäden" und „Schlüsselverlust" mitversichert – das ist nicht bei allen Policen automatisch der Fall (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, die Deckungssumme der Privathaftpflicht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Denn ältere Verträge haben oft noch Deckungssummen von nur 3 oder 5 Millionen Euro – das kann bei größeren Personen- oder Sachschäden knapp werden. Moderne Tarife bieten meist 10 bis 15 Millionen Euro, manche sogar mehr.
Später haben wir uns auch gefragt: Ab wann gilt ein Gerät eigentlich als „defekt" oder „gefährlich"? Die Antwort ist nicht eindeutig. Es gibt keine feste Regel, die besagt: Nach X Jahren ist ein Gerät zu ersetzen. Aber es gibt Richtwerte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Elektrokleingeräte wie Wasserkocher, Toaster oder Föhns nach etwa 5 bis 10 Jahren zu ersetzen, auch wenn sie noch funktionieren – vor allem, wenn sie intensiv genutzt wurden (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Der Grund: Verschleiß. Kabel werden brüchig, Kontakte oxidieren, Isolierungen altern. Das sieht man oft nicht, aber das Risiko steigt.
Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken ist die Lebensdauer länger – 10 bis 15 Jahre sind üblich. Aber auch hier gilt: Regelmäßige Wartung und Prüfung sind wichtig. Vor allem bei Geräten, die dauerhaft am Strom hängen oder die viel Leistung ziehen.
Ein Detail, das uns aufgefallen ist: Manche Schäden durch Elektrogeräte entstehen gar nicht durch einen Defekt des Geräts selbst, sondern durch falsche Nutzung. Zum Beispiel: Zu viele Geräte an einer Mehrfachsteckdose. Wir hatten das früher auch – in der Küche lief über eine Steckdosenleiste der Wasserkocher, die Kaffeemaschine, der Toaster und die Mikrowelle. Nicht alle gleichzeitig, dachten wir. Aber manchmal eben doch. Und dann wird die Leiste heiß, die Sicherung fliegt raus, im schlimmsten Fall schmort die Leiste durch.
Das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat 2024 eine Untersuchung veröffentlicht, die zeigt, dass etwa 30 Prozent aller Wohnungsbrände in Deutschland durch elektrische Geräte oder Installationen verursacht werden (Stand: 2024, Quelle: bam.de). Davon wiederum ein großer Teil durch Überlastung von Steckdosen oder fehlerhafte Geräte. Das sind erschreckend hohe Zahlen.
Ganz praktisch gesehen: Was sollte man also tun, um solche Schäden zu vermeiden? Erstens: Elektrogeräte regelmäßig auf sichtbare Schäden prüfen. Kabel, Stecker, Gehäuse. Wenn etwas beschädigt aussieht, nicht mehr nutzen. Zweitens: Alte Geräte rechtzeitig ersetzen, auch wenn sie noch funktionieren. Drittens: Mehrfachsteckdosen nicht überlasten. Als Faustregel gilt: Nicht mehr als 3.500 Watt pro Leiste – und besser hochwertige Leisten mit Überlastungsschutz kaufen (Beispielangabe – kann je nach Leiste variieren).
Viertens: Geräte nicht unbeaufsichtigt laufen lassen, vor allem nicht solche, die viel Hitze entwickeln – Bügeleisen, Heizlüfter, Wärmflaschen mit elektrischer Heizung. Fünftens: Bei längerer Abwesenheit Geräte ausstecken, die nicht dauerhaft laufen müssen. Und sechstens: Im Zweifelsfall einen Elektriker draufschauen lassen. Besser einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt: Was ist eigentlich, wenn ein Gerät noch Garantie hat und trotzdem einen Schaden verursacht? Haftet dann der Hersteller? Die Antwort ist kompliziert. Die Garantie deckt normalerweise nur Mängel am Gerät selbst ab – also Reparatur oder Ersatz. Schäden, die durch das Gerät entstehen, sind davon meistens nicht erfasst. Dafür gibt es die Produkthaftung. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen – aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler bereits bei der Herstellung vorhanden war und nicht durch falsche Nutzung oder Verschleiß entstand (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de).
In der Praxis ist das schwierig. Man bräuchte ein Gutachten, das bestätigt, dass das Gerät einen Produktionsfehler hatte. Das ist aufwendig und teuer. Deshalb läuft es meistens über die Privathaftpflicht – die zahlt erst mal den Schaden und versucht dann, das Geld vom Hersteller zurückzuholen, wenn ein Produktfehler nachweisbar ist (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen).
Ein Aspekt, der uns auch beschäftigt hat: Was passiert eigentlich mit der Wohnung, wenn man als Mieter durch ein eigenes Gerät einen Schaden verursacht? Zum Beispiel, wenn durch einen Kurzschluss die Elektrik beschädigt wird oder wenn durch einen Brand Wände und Böden in Mitleidenschaft gezogen werden? Dann ist man als Mieter schadenersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter kann die Kosten für die Reparatur vom Mieter verlangen – oder von dessen Haftpflichtversicherung (Beispielangabe – kann je nach Mietvertrag und Einzelfall abweichen).
Wichtig ist, dass man als Mieter auch für Schäden am Gebäude selbst haftet, nicht nur am eigenen Inventar. Wenn also durch einen Brand die Wände verrußt sind, die Elektrik neu verlegt werden muss oder der Boden ersetzt werden muss – das alles fällt unter Schadenersatz. Und das kann schnell sehr teuer werden. Ohne Haftpflichtversicherung kann einen das finanziell ruinieren.
In den Tagen nach unserem Wasserkocher-Vorfall habe ich angefangen, alle unsere Elektrogeräte durchzugehen. Kühlschrank: läuft seit acht Jahren, sieht noch gut aus, kein Problem. Waschmaschine: zwölf Jahre alt, macht manchmal komische Geräusche, sollten wir vielleicht mal checken lassen. Mikrowelle: fünf Jahre, einwandfrei. Föhn: uraltes Ding von Markus' Eltern, Kabel leicht angerissen – ab in den Müll. Es ist erstaunlich, wie viele potenzielle Risiken man findet, wenn man mal bewusst hinschaut.
Ein Freund von uns arbeitet als Elektriker. Ich habe ihn mal gefragt, worauf man besonders achten sollte. Seine Antwort: „Kabel. Das unterschätzen die meisten. Wenn ein Kabel beschädigt ist, kann es kurzschließen, überhitzen oder im schlimmsten Fall einen Brand auslösen. Und Steckdosenleisten – kauft keine Billigteile vom Grabbeltisch. Die haben oft keinen vernünftigen Überlastungsschutz."
Später haben wir uns auch mit der rechtlichen Seite intensiver beschäftigt. Was passiert eigentlich, wenn ein Schaden entsteht und man keine Haftpflichtversicherung hat? Dann muss man aus eigener Tasche zahlen. Und wenn man das nicht kann, weil der Schaden zu groß ist? Dann kann es zur Privatinsolvenz kommen. Klingt drastisch, ist aber eine reale Möglichkeit. Deshalb gilt eine Privathaftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt – wichtiger als Hausrat, wichtiger als viele andere Policen.
Die Stiftung Warentest hat 2024 einen Vergleich von Haftpflichtversicherungen veröffentlicht und kommt zu dem Schluss, dass eine gute Police schon ab etwa 50 bis 70 Euro pro Jahr zu haben ist (Stand: 2024, Quelle: test.de). Für Familien oder Paare gibt es oft Kombitarife, die noch günstiger sind. Angesichts des Schutzes, den man bekommt, ist das wenig Geld.
Ein Punkt, den wir oft übersehen haben: Auch im Homeoffice können Schäden durch Elektrogeräte entstehen. Laptop, Monitor, Drucker – alles hängt am Strom. Und wenn dann zum Beispiel ein Laptop-Netzteil durchschmort und einen Teppich ansengt, ist das ein Schaden, für den man haftet. Manche Haftpflichtversicherungen schließen beruflich genutzte Geräte aus – das sollte man prüfen, vor allem wenn man viel im Homeoffice arbeitet (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen).
Wir haben unsere Versicherung kontaktiert und gefragt, ob Schäden durch Homeoffice-Geräte abgedeckt sind. Die Antwort war: Ja, solange es sich um einfache Bürotätigkeit handelt und nicht um gewerbliche Nutzung mit Kundenverkehr oder ähnlichem. Das war beruhigend zu hören.
Haben Sie schon mal einen FI-Schutzschalter in Ihrem Sicherungskasten gesehen? Wir nicht, bis unser Elektriker darauf hingewiesen hat. Ein FI-Schutzschalter (Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) erkennt, wenn Strom über einen nicht vorgesehenen Weg fließt – zum Beispiel durch den Körper einer Person oder durch eine defekte Isolierung. Dann schaltet er innerhalb von Millisekunden ab und verhindert so einen Stromschlag oder einen Brand. Seit 2009 ist der Einbau von FI-Schutzschaltern in Neubauten Pflicht, in Altbauten oft nicht (Stand: 2025, Quelle: dke.de).
Wir haben daraufhin unseren Vermieter gefragt, ob in unserem Haus FI-Schutzschalter vorhanden sind. Sind sie. Das hat uns ein besseres Gefühl gegeben. Denn auch wenn man selbst vorsichtig ist, kann immer mal etwas schiefgehen. Und dann ist es gut, wenn es eine zusätzliche Sicherheitsebene gibt.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was man eigentlich tun sollte, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommt. Erstens: Ruhe bewahren. Bei einem Brand natürlich sofort die Feuerwehr rufen und das Haus verlassen. Bei einem „kleineren" Schaden wie einem Kurzschluss oder einer durchgeschmorten Steckdosenleiste: Sicherung raus, Gerät ausstecken, Beweise sichern.
Zweitens: Dokumentieren. Fotos vom beschädigten Gerät, vom Sicherungskasten, von eventuellen Schäden in der Wohnung. Datum, Uhrzeit, Umstände notieren. Das klingt bürokratisch, ist aber wichtig – sowohl für die Versicherung als auch für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen.
Drittens: Vermieter informieren, wenn es sich um einen Schaden am Gebäude oder an der Elektrik handelt. Auch wenn man denkt, es ist nicht so schlimm – lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig. Und viertens: Versicherung kontaktieren. Auch wenn man nicht sicher ist, ob der Schaden abgedeckt ist – die Versicherung prüft das und gibt Auskunft.
Ein Detail, das uns wichtig erscheint: Man sollte nie versuchen, einen Schaden zu vertuschen oder zu bagatellisieren. Wenn zum Beispiel durch ein eigenes Gerät die Elektrik in der Wohnung beschädigt wurde und man versucht, das selbst zu reparieren oder zu übermalen, kann das später als Arglist ausgelegt werden. Dann zahlt die Versicherung unter Umständen nicht – und man haftet zusätzlich für die Verschleierung des Schadens (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Ehrlichkeit ist nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine rechtlich kluge Entscheidung. Wer offen kommuniziert, schützt sich selbst.
Ganz ehrlich, manchmal frage ich mich: Warum sind Elektrogeräte heute eigentlich nicht besser gesichert? Es gibt Technologien wie automatische Abschaltungen bei Überhitzung, bessere Isolierungen, intelligente Steckdosen, die erkennen, wenn etwas nicht stimmt. Aber viele dieser Features kosten extra, und nicht alle Hersteller bauen sie ein. Als Verbraucher bleibt einem oft nur, auf Qualität zu achten und im Zweifel etwas mehr zu investieren.
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren die Sicherheitsstandards für Elektrogeräte mehrfach verschärft. Geräte, die in der EU verkauft werden, müssen das CE-Kennzeichen tragen und bestimmte Sicherheitsnormen erfüllen (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Das ist ein gewisser Schutz, aber keine Garantie. Auch CE-gekennzeichnete Geräte können defekt sein oder durch falsche Nutzung Schäden verursachen.
In den Wochen nach unserem Vorfall haben wir unser Verhalten tatsächlich geändert. Wir schauen jetzt bewusster auf unsere Geräte. Wir stecken Dinge aus, die wir nicht nutzen. Wir haben eine hochwertige Steckdosenleiste mit Überlastungsschutz gekauft. Und wir haben unsere Haftpflichtversicherung überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Klingt nach Mehraufwand, ist aber eigentlich ganz einfach – und gibt uns ein beruhigendes Gefühl.
Stromschaden dokumentieren – 6 Steps
Falls durch ein eigenes Gerät ein Stromausfall oder Schaden entsteht, hilft eine klare Vorgehensweise:
Sicherheit zuerst – bei Rauchentwicklung, Brand oder Gefahr für Personen sofort Feuerwehr rufen und Wohnung verlassen. Bei kleineren Vorfällen Sicherung ausschalten und Gerät vom Netz trennen.
Fotos machen – vom beschädigten Gerät aus verschiedenen Winkeln, von eventuellen Brandspuren, vom Sicherungskasten. Auch den Zustand anderer betroffener Bereiche dokumentieren.
Gerät aufbewahren – nicht wegwerfen, auch wenn es kaputt ist. Es könnte als Beweis gebraucht werden, falls die Versicherung oder ein Gutachter es prüfen möchte.
Vermieter informieren – wenn Gebäudeelektrik oder Gemeinschaftsbereiche betroffen sind, sofort schriftlich melden. Auch wenn zunächst unklar ist, ob ein größerer Schaden vorliegt.
Versicherung kontaktieren – die eigene Haftpflichtversicherung über den Vorfall informieren, auch wenn zunächst kein Drittschaden erkennbar ist. Die Versicherung berät zum weiteren Vorgehen.
Zeugen benennen – falls andere Personen den Vorfall beobachtet haben oder betroffen waren, deren Namen und Kontaktdaten notieren. Das kann später bei der Schadensklärung helfen.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. November 2025 kam es in meiner Wohnung zu einem Kurzschluss durch ein defektes Elektrogerät (Wasserkocher). Die Sicherung wurde ausgelöst, es entstand kein weiterer Schaden. Zur Dokumentation füge ich Fotos bei. Falls eine Prüfung der Elektroinstallation erforderlich ist, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob die Privathaftpflichtversicherung auch zahlt, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat. Die Antwort: Das kommt auf die Police an. Viele moderne Tarife decken auch grob fahrlässige Schäden ab – allerdings oft nur bis zu einer bestimmten Schadenssumme oder mit Selbstbeteiligung. Ältere Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit häufig komplett aus (Beispielangabe – kann je nach Versicherer abweichen). Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt – zum Beispiel, wenn man ein offensichtlich defektes Gerät trotz Warnung weiternutzt. Vorsatz ist dagegen nie versichert.
Eine andere häufige Frage: Haftet man auch für Schäden durch sehr alte Geräte, die man geschenkt bekommen oder geerbt hat? Die Antwort: Ja, grundsätzlich schon. Als Nutzer trägt man die Verantwortung dafür, dass die Geräte sicher sind. Wenn man ein sehr altes Gerät übernimmt, sollte man es von einem Fachmann prüfen lassen oder im Zweifel nicht nutzen. „Das Gerät war schon alt, als ich es bekommen habe" ist keine Entlastung, wenn es einen Schaden verursacht (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Und noch eine Frage, die uns oft erreicht: Was ist mit Geräten, die man online aus dem Ausland bestellt hat – zum Beispiel über Plattformen wie AliExpress? Hier ist Vorsicht geboten. Solche Geräte haben oft keine europäische Zulassung, keine Sicherheitsprüfung und im Schadensfall keinen greifbaren Hersteller, den man haftbar machen könnte. Wenn ein solches Gerät einen Schaden verursacht, haftet man selbst – und die Versicherung könnte argumentieren, dass man grob fahrlässig gehandelt hat, weil man ein nicht zugelassenes Gerät genutzt hat.
Später, als alles geklärt war und der Wasserkocher im Elektroschrott gelandet war, saßen Markus und ich abends auf dem Sofa und sprachen noch mal darüber. Er meinte: „Eigentlich hatten wir Glück. Hätte schlimmer kommen können." Und er hatte recht. Ein Kurzschluss mit rausgesprungener Sicherung – das ist harmlos im Vergleich zu dem, was hätte passieren können. Ein Brand. Verletzte Personen. Zerstörte Wohnungen.
Hinzuschauen, wenn etwas komisch aussieht oder riecht. Alte Geräte rechtzeitig zu ersetzen. Nicht zu viele Geräte an einer Steckdose zu betreiben. Und vor allem: eine gute Haftpflichtversicherung zu haben, die im Ernstfall schützt.
Denn ehrlich gesagt – niemand plant einen Schaden. Niemand denkt, dass ausgerechnet sein Wasserkocher einen Kurzschluss verursacht. Aber es passiert. Und wenn es passiert, ist es gut zu wissen, dass man abgesichert ist. Rechtlich, finanziell, praktisch. Das gibt Sicherheit. Und manchmal ist Sicherheit das Wertvollste, was man haben kann.