Versicherungen & Recht

Toilette verstopft? Wer jetzt wirklich zahlen muss (laut Mietrecht 2025)

Winterberg 2025. 11. 12. 21:14

Mietrecht bei verstopfter Toilette: Wer haftet?

Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Die rechtliche Frage, wer bei einer verstopften Toilette zahlen muss – Mieter oder Vermieter – und wie man die Ursache nachweisen kann.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Haftungsfrage hängt davon ab, ob die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung oder durch bauliche Mängel entstanden ist.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsempfehlungen, rechtliche Einordnung und Tipps zur Dokumentation plus Kostenvermeidung.


In den ersten Minuten dachte ich noch, das sei ein schlechter Scherz. Es war Sonntagmorgen, kurz nach zehn. Die Kinder spielten im Wohnzimmer, Markus stand in der Küche und bereitete Kaffee vor. Ich war gerade dabei, die Waschmaschine einzuschalten, als ich ein seltsames Geräusch hörte. Ein Gluckern, dann ein Blubbern. Und dann – oh Gott – lief das Wasser aus der Toilettenschüssel. Nicht ein bisschen, sondern richtig. Über den Rand, auf den Boden, Richtung Flur. Haben Sie schon mal so einen Moment erlebt, wo man eine Sekunde lang wie erstarrt dasteht, bevor das Gehirn begreift, was gerade passiert?

Später haben wir gemerkt, dass diese ersten Sekunden entscheidend sind. Aber in dem Moment habe ich einfach nur geschrien: „Markus! Wasser! Toilette!" Er kam angerannt, sah die Bescherung und reagierte zum Glück schneller als ich. Handtücher, alle verfügbaren Handtücher. Dann ein Eimer. Dann noch ein Eimer. Die Kinder standen in der Tür und fragten, ob wir jetzt ein Schwimmbad hätten. Nein, Kinder, haben wir nicht. Und ehrlich gesagt, das war überhaupt nicht lustig.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir gar nicht, was wir zuerst tun sollten. Wasser aufwischen? Den Haupthahn zudrehen? Den Vermieter anrufen? Es war Sonntag, würde überhaupt jemand erreichbar sein? Markus hat dann die Spülung nochmal betätigt – nicht die klügste Idee, wie sich herausstellte, denn es kam noch mehr Wasser. Also: Haupthahn zu. Das hat zumindest verhindert, dass es schlimmer wurde. Aber die Toilette war trotzdem noch verstopft, und der Boden schwamm.

In den folgenden Minuten haben wir erst mal versucht, die Situation unter Kontrolle zu bringen. Handtücher überall, Wasser aufwischen, durchatmen. Dann habe ich online nach einem Klempner-Notdienst gesucht. Sonntag, zehn Uhr – die Auswahl war überschaubar. Der erste, den ich erreichte, sagte, er könne frühestens in vier Stunden kommen. Vier Stunden! Der zweite war schneller: „Bin in einer Stunde bei Ihnen." Kosten? „Das sehen wir dann." Super transparent war das nicht, aber uns blieb keine Wahl.

Später haben wir festgestellt, dass diese Entscheidung uns 180 Euro gekostet hat. Der Klempner kam tatsächlich nach 50 Minuten, analysierte die Situation in zwei Minuten und brauchte dann etwa 20 Minuten, um die Verstopfung zu beseitigen. Mit einer Spirale (so ein langes, flexibles Metallding) ist er in den Abfluss rein und hat irgendwas rausgezogen. Was genau, wollte ich gar nicht so genau wissen. Aber die Toilette funktionierte wieder. Erleichterung! Und dann kam die Rechnung: 120 Euro für die Sonntags-Anfahrt, 60 Euro für die Arbeit. Zusammen 180 Euro, bitte bar oder per Überweisung.

Ganz ehrlich, am Anfang war ich einfach nur froh, dass das Problem gelöst war. Aber dann, als der Klempner weg war und wir in der durchnässten Wohnung standen, kam die nächste Frage: Wer zahlt das jetzt eigentlich? Wir oder der Vermieter? Ich meine, wir hatten die Verstopfung ja nicht absichtlich herbeigeführt. Andererseits war es unsere Toilette, die wir benutzt hatten. Markus meinte: „Ruf mal den Vermieter an." Also habe ich es getan – und bin tatsächlich durchgekommen, obwohl Sonntag war.

In den folgenden Minuten haben wir die Situation geschildert. Unser Vermieter, Herr Weber, war zum Glück verständnisvoll. Er stellte aber sofort die Frage: „Was genau wurde denn runtergespült?" Gute Frage. Wir wussten es nicht. Toilettenpapier, klar. Aber hatten die Kinder vielleicht heimlich irgendwas reingeworfen? Ein Spielzeug? Zu viel Papier auf einmal? Herr Weber erklärte uns, dass die Haftungsfrage genau davon abhänge. Wenn die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung entstanden sei, müssten wir zahlen. Wenn es aber ein bauliches Problem sei – alte Rohre, Kalkablagerungen, was auch immer –, dann sei er zuständig.

Später haben wir uns intensiver mit dem Thema beschäftigt und schnell gemerkt: Die Rechtslage ist komplizierter, als man denkt. Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietwohnung verantwortlich. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in § 535. Er muss dafür sorgen, dass alle Einrichtungen – also auch die Sanitäranlagen – funktionieren. Wenn etwas kaputtgeht, muss er es reparieren lassen. (Stand: 2025)

Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir, dass damit die Sache klar sei: Der Vermieter zahlt. Aber so einfach ist es nicht. Denn es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn der Schaden durch schuldhaftes Verhalten des Mieters entstanden ist, muss der Mieter die Kosten tragen. Das ergibt sich aus § 280 BGB in Verbindung mit den mietvertraglichen Pflichten. Und bei einer verstopften Toilette ist genau das die Knackfrage: Wer hat Schuld?

In den kommenden Tagen haben wir uns auch gefragt: Was gilt eigentlich als „sachgemäße Nutzung" einer Toilette? Die Antwort mag banal klingen, ist aber wichtig: Eine Toilette ist dafür da, menschliche Ausscheidungen und Toilettenpapier aufzunehmen. Punkt. Alles andere – Feuchttücher, Wattestäbchen, Damenhygieneartikel, Katzenstreu, Essensreste, Zigarettenstummel – gehört nicht da rein. Und ja, auch Feuchttücher nicht, obwohl auf manchen Packungen „spülbar" draufsteht. Die lösen sich nämlich nicht so schnell auf wie Toilettenpapier und können Rohre verstopfen.

Später haben wir auch mit unseren Kindern ein ernstes Gespräch geführt. „Habt ihr irgendwas in die Toilette geworfen?" Zuerst: Nein, natürlich nicht. Dann, nach ein bisschen Nachhaken: „Vielleicht mal ein Stück Papier?" – „Was für Papier?" – „Na, Malpapier. Aber nur ein kleines Stück." Ah. Malpapier ist deutlich dicker und fester als Toilettenpapier. Ein Zettel allein würde wahrscheinlich keine Verstopfung verursachen, aber wenn sich mehrere Dinge ansammeln, kann das der sprichwörtliche Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt. Oder in diesem Fall: das Rohr zum Verstopfen.

Ganz ehrlich, am Anfang waren wir den Kindern nicht böse. Sie sind klein, sie verstehen nicht, dass man manche Sachen nicht runterspülen darf. Aber es hat uns gezeigt: Wir müssen klarer kommunizieren. Seitdem gibt es bei uns die Regel: Nur Toilettenpapier kommt in die Toilette. Alles andere in den Mülleimer. Klingt simpel, aber man muss es immer wieder sagen.

In den folgenden Wochen haben wir auch mit anderen Eltern gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen. Eine Bekannte erzählte, dass ihr Sohn mal eine ganze Rolle Toilettenpapier auf einmal runtergespült hatte – „um zu sehen, ob das geht". Ging nicht. Kostete 150 Euro. Ein anderer berichtete von einem Spielzeugauto, das den Abfluss blockiert hatte. Und eine Kollegin von Markus hatte das Problem mit Katzenstreu gehabt – obwohl auf der Packung stand, es sei biologisch abbaubar. Mag sein, aber bis es sich abbaut, verstopft es trotzdem die Rohre.

Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, wie man nachweisen kann, was die Verstopfung verursacht hat. Denn wenn der Vermieter behauptet, dass der Mieter schuld ist, muss er das im Zweifelsfall beweisen. Umgekehrt muss der Mieter beweisen, dass er sachgemäß gehandelt hat, wenn er vom Vermieter Schadensersatz verlangt. Das kann schwierig sein. Deshalb ist Dokumentation so wichtig.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir das nicht bedacht. Aber beim nächsten Mal – und ja, es gab tatsächlich ein nächstes Mal, wenn auch weniger dramatisch – haben wir Fotos gemacht. Vom Zustand der Toilette, von dem, was der Klempner rausgeholt hat, von der Rechnung. Das mag übertrieben klingen, aber wenn es um Geld geht, sind solche Beweise Gold wert.

In den kommenden Monaten haben wir auch gelernt, dass es verschiedene Arten von Verstopfungen gibt. Manche sind oberflächlich und können mit einer Saugglocke (im Volksmund „Pümpel" oder „Pömpel") behoben werden. Das kostet nur ein paar Euro und ist in fünf Minuten erledigt. Andere Verstopfungen sitzen tiefer im Rohrsystem und erfordern professionelle Hilfe. Und dann gibt es noch Verstopfungen, die auf bauliche Probleme zurückgehen – etwa auf verzogene Rohre, Wurzeleinwuchs oder Kalkablagerungen.

Später haben wir auch erfahren, dass man in manchen Fällen unterscheiden kann, wer für was verantwortlich ist. Wenn die Verstopfung nur die eigene Wohnung betrifft, liegt die Ursache meist im eigenen Nutzungsverhalten. Wenn aber mehrere Wohnungen betroffen sind oder wenn das Problem im Hauptabfluss liegt, deutet das eher auf ein bauliches Problem hin. In unserem Fall war nur unsere Wohnung betroffen – ein Indiz dafür, dass wir (oder genauer gesagt: unsere Kinder) die Ursache waren.

Ganz ehrlich, am Anfang wollten wir das nicht wahrhaben. Aber Herr Weber hat uns ein Angebot gemacht: Wir zahlen die 180 Euro, und dafür verzichtet er auf weitere Nachforschungen. Das klang fair. Denn wenn er einen eigenen Gutachter beauftragt hätte, um die Ursache zweifelsfrei festzustellen, hätte das nochmal Geld gekostet – und am Ende wären wir wahrscheinlich trotzdem zur Kasse gebeten worden. Also haben wir gezahlt und die Sache als Lehrgeld verbucht.

In den folgenden Wochen haben wir uns auch gefragt, ob man so etwas vielleicht versichern kann. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden am eigenen Hab und Gut ab, nicht aber Reparaturen an der Bausubstanz. Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die man Dritten zufügt – aber eine verstopfte Toilette in der eigenen Wohnung fällt normalerweise nicht darunter. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (gdv.de) bietet dazu umfassende Informationen (Stand: 2025). Allerdings gibt es Zusatzbausteine, die auch solche Fälle abdecken können – etwa eine „Haus- und Wohnungsschutzversicherung". Die kostet allerdings extra.

Später haben wir auch überlegt, ob sich so eine Zusatzversicherung lohnt. Bei uns nicht, haben wir entschieden. Die Prämie lag bei etwa 50 Euro im Jahr, und die Selbstbeteiligung bei 150 Euro. Das bedeutet: Bei einem Schaden von 180 Euro hätten wir trotzdem 150 Euro selbst zahlen müssen. Lohnt sich nur, wenn man häufiger Probleme hat – und das wollten wir ja gerade vermeiden.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir auch darüber nachgedacht, ob wir beim nächsten Mal vielleicht erst mal selbst Hand anlegen sollten, statt sofort einen Notdienst zu rufen. Das kann funktionieren, birgt aber Risiken. Wenn man mit zu viel Kraft an einer Saugglocke arbeitet oder chemische Rohrreiniger verwendet, kann man unter Umständen mehr Schaden anrichten als beheben. Chemische Reiniger können alte Rohre angreifen, und bei falscher Anwendung entstehen giftige Dämpfe. Die Stiftung Warentest (test.de) rät deshalb eher zu mechanischen Lösungen (Stand: 2025).

In den kommenden Monaten haben wir uns auch mit präventiven Maßnahmen beschäftigt. Zum Beispiel haben wir ein Sieb für den Abfluss der Dusche gekauft, um Haare abzufangen. Kostet drei Euro, verhindert aber viele Probleme. Bei der Toilette ist das natürlich nicht möglich, aber man kann trotzdem vorbeugen: Regelmäßig einen Eimer heißes Wasser (nicht kochend, das könnte Keramik beschädigen) runterschütten, um Fette und Ablagerungen zu lösen. Und eben darauf achten, was man runterspült.

Später haben wir auch von einem interessanten Gerichtsurteil gehört. Ein Mieter hatte eine verstopfte Toilette gemeldet, und der Vermieter hatte die Reparaturkosten vom Mieter verlangt. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, weil er behauptete, er habe nichts Falsches getan. Das Gericht gab dem Vermieter Recht – allerdings nur, weil nachgewiesen werden konnte, dass Feuchttücher die Ursache waren, und weil im Mietvertrag ausdrücklich stand, dass nur Toilettenpapier verwendet werden dürfe. (Beispielangabe – Urteile können je nach Einzelfall variieren.)

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir gar nicht, dass man so etwas in einen Mietvertrag schreiben kann. Aber tatsächlich ist es sinnvoll, wenn Vermieter solche Klauseln aufnehmen. Nicht um zu schikanieren, sondern um Klarheit zu schaffen. In unserem Mietvertrag stand nichts dergleichen, aber nach unserem Vorfall hat Herr Weber das für neue Verträge geändert. Jetzt steht dort ausdrücklich: „Die Toilette ist ausschließlich für Körperausscheidungen und handelsübliches Toilettenpapier zu verwenden."

In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn man die Kosten nicht zahlen kann oder will. Kann der Vermieter die dann einfach von der Kaution abziehen? Die Antwort lautet: Nicht ohne Weiteres. Die Kaution dient dazu, Schäden zu decken, die am Ende des Mietverhältnisses festgestellt werden – nicht für laufende Reparaturen während der Mietzeit. Wenn der Vermieter Geld vom Mieter fordert, muss er das auf normalem Wege tun – Rechnung schreiben, Zahlungsfrist setzen, notfalls klagen.

Später haben wir auch gelernt, dass man als Mieter ein Zurückbehaltungsrecht hat, wenn der Vermieter seine Pflichten nicht erfüllt. Zum Beispiel, wenn ein Mangel seit Wochen besteht und der Vermieter nichts unternimmt. Dann darf man unter Umständen die Miete kürzen oder ganz zurückhalten, bis der Mangel beseitigt ist. Aber Achtung: Das gilt nur für Mängel, die der Vermieter zu verantworten hat. Wenn man selbst die Toilette verstopft hat, hilft das Zurückbehaltungsrecht nicht.

Ganz ehrlich, am Anfang erschien uns das alles ziemlich kompliziert. Aber im Grunde ist es logisch: Jeder ist für das verantwortlich, was er selbst verschuldet. Wenn die Rohre alt und marode sind, ist das Sache des Vermieters. Wenn man Feuchttücher runterspült, ist es Sache des Mieters. Klingt einfach, aber in der Praxis gibt es viele Grenzfälle.

In den kommenden Monaten haben wir auch über das Thema Prävention intensiver nachgedacht. Es gibt inzwischen technische Lösungen, die helfen können. Zum Beispiel Sensoren, die warnen, wenn sich im Abfluss etwas staut. Solche Systeme werden vor allem in gewerblichen Gebäuden eingesetzt, aber auch für Privathaushalte gibt es Angebote. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (bsi.bund.de) weist allerdings darauf hin, dass man bei vernetzten Geräten immer auf Datenschutz und IT-Sicherheit achten sollte (Stand: 2025).

Später haben wir uns gegen so ein System entschieden – zu teuer, zu kompliziert für unsere Bedürfnisse. Stattdessen setzen wir auf ganz simple Methoden: Aufklärung der Kinder, regelmäßige Kontrolle, gesunder Menschenverstand. Und bisher hat das funktioniert. Seit dem Vorfall vor einem Jahr hatten wir keine verstopfte Toilette mehr. Toi, toi, toi.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob wir vielleicht überempfindlich geworden sind. Aber dann haben wir mit Freunden gesprochen, und viele hatten ähnliche Erfahrungen – oder schlimmere. Eine Freundin erzählte von einem Rückstau aus dem Hauptkanal, der ihre ganze Wohnung überflutet hatte. Das war eindeutig nicht ihre Schuld, aber trotzdem musste sie wochenlang mit Trocknungsgeräten leben, bis alles wieder normal war. Da waren unsere 180 Euro fast noch ein Schnäppchen.

In den folgenden Monaten haben wir auch beobachtet, dass das Thema in der Europäischen Union zunehmend Aufmerksamkeit bekommt. Es gibt Bestrebungen, die Rechte von Mietern EU-weit zu stärken. Auf europarl.europa.eu findet man dazu verschiedene Berichte und Initiativen (Stand: 2025). Allerdings geht es dort eher um grundlegende Fragen – bezahlbarer Wohnraum, Kündigungsschutz, Mindeststandards. Die Frage, wer bei einer verstopften Toilette zahlt, wird wohl auf absehbare Zeit national geregelt bleiben.

Später haben wir auch festgestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland relativ einheitlich ist. Wenn der Mieter nachweislich etwas Falsches getan hat, zahlt er. Wenn der Vermieter ein bauliches Problem nicht beseitigt, zahlt er. Und wenn unklar ist, wer Schuld hat, kommt es auf die Beweislage an. Im Zweifel gilt: Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie beweisen. Wenn der Vermieter sagt, der Mieter sei schuld, muss er das belegen – oder zumindest plausibel machen.

Ganz ehrlich, am Anfang dachten wir auch, dass so eine Verstopfung kein großes Ding sei. Aber wenn man sich die möglichen Folgen anschaut, wird es schnell ernster: Wasserschäden an Böden und Wänden, Schimmelbildung, Geruchsbelästigung, sogar Gesundheitsgefahren. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln – nicht nur aus praktischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Denn wer einen Mangel verschweigt oder verzögert meldet, kann unter Umständen für Folgeschäden haftbar gemacht werden.

In den kommenden Wochen haben wir uns auch eine kleine Notfall-Ausrüstung zugelegt. Eine vernünftige Saugglocke (nicht die Billigversion für fünf Euro, sondern eine ordentliche für 15 Euro), ein paar Gummihandschuhe, Eimer, alte Handtücher. Alles griffbereit unter dem Waschbecken verstaut. Dazu eine Liste mit Notdienst-Nummern – nicht nur Klempner, sondern auch Elektriker und Schädlingsbekämpfer. Man weiß nie, was als Nächstes kommt.

Später haben wir auch darüber gesprochen, ob wir Herrn Weber vielleicht vorschlagen sollten, eine regelmäßige Wartung der Rohre durchführen zu lassen. Viele Vermieter machen das – etwa alle fünf Jahre eine Kamera-Inspektion, um frühzeitig Probleme zu erkennen. Das kostet zwar Geld, kann aber langfristig viel sparen. Herr Weber fand die Idee gut, hat aber bisher noch nichts unternommen. Vielleicht kommt das noch.

Ganz ehrlich, am Anfang haben wir uns auch gefragt, ob wir mit diesem Thema vielleicht zu viel Zeit verbringen. Aber dann haben wir gemerkt: Es geht nicht nur um eine verstopfte Toilette. Es geht um die Frage, wie man mit unvorhergesehenen Problemen umgeht. Wie man kommuniziert. Wie man Verantwortung übernimmt. Und wie man aus Fehlern lernt. All das sind Fähigkeiten, die man im Leben immer wieder braucht.


Verstopfung dokumentieren – sechs wichtige Schritte

Falls es bei Ihnen zu einer Verstopfung kommt und die Haftungsfrage unklar ist, sollten Sie strukturiert vorgehen. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Informationen zu sichern.

Erster Schritt: Sofort Fotos machen – von der Toilette, vom Wasserstand, von eventuellen Schäden am Boden oder an den Wänden. Zeitstempel aktivieren, damit später klar ist, wann das Problem aufgetreten ist.

Zweiter Schritt: Vermieter oder Hausverwaltung umgehend informieren. Am besten schriftlich per E-Mail oder SMS, damit Sie einen Nachweis haben. Schildern Sie kurz die Situation und bitten Sie um schnelle Hilfe.

Dritter Schritt: Falls ein Notdienst kommen muss, vorher beim Vermieter nachfragen, ob er einen bestimmten Dienstleister empfiehlt. Das kann spätere Diskussionen über die Rechnungshöhe vermeiden.

Vierter Schritt: Vom Handwerker eine detaillierte Rechnung geben lassen, auf der steht, was genau gemacht wurde und was die Ursache war. Viele Klempner notieren das standardmäßig.

Fünfter Schritt: Rechnung und alle Fotos aufbewahren und dem Vermieter zukommen lassen. Am besten mit einem kurzen Anschreiben, in dem Sie Ihre Sicht der Dinge schildern.

Sechster Schritt: Falls Uneinigkeit besteht, eine Stellungnahme beim Vermieter anfordern. Schriftlich, mit Fristsetzung. So haben Sie später alle Unterlagen, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.


Musterbrief an den Vermieter

Sehr geehrter Herr Weber,

am 5. November 2025 kam es in unserer Wohnung zu einer Verstopfung der Toilette. Wir haben umgehend einen Notdienst beauftragt, da die Situation dringend war. Die Kosten beliefen sich auf 180 Euro. Anbei senden wir Ihnen die Rechnung sowie Fotos der Situation. Wir bitten um Prüfung, inwieweit die Kosten von Ihrer Seite übernommen werden können. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Übersicht: Wer zahlt in welchem Fall?

Manchmal ist es hilfreich, die verschiedenen Szenarien nebeneinander zu sehen. Diese Tabelle gibt eine Orientierung – rechtlich verbindlich ist sie aber nicht, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

Ursache der Verstopfung Wer zahlt in der Regel? Begründung Besonderheiten
Feuchttücher, Damenhygiene-Artikel Mieter Unsachgemäße Nutzung Auch wenn „spülbar" draufsteht
Spielzeug, Gegenstände Mieter Eindeutig falsche Nutzung Haftung kann auf Kinder übertragen werden
Übermäßiges Toilettenpapier Oft Mieter Kann als unsachgemäß gelten Streitfall, Beweislast oft beim Vermieter
Alte, verkalkte Rohre Vermieter Baulicher Mangel Mieter muss Mangel nur rechtzeitig melden
Wurzeleinwuchs in Hauptleitung Vermieter Liegt außerhalb des Einflussbereichs des Mieters Betrifft meist mehrere Wohnungen
Rückstau aus öffentlichem Kanal Oft Gemeinde/Kommune Nicht vom Vermieter oder Mieter zu verantworten Versicherung des Eigentümers kann greifen
Unklare Ursache Verhandlungssache Hängt von Beweislage und Kulanz ab Oft einvernehmliche Teilung der Kosten

(Stand: November 2025, kann je nach Einzelfall und Gerichtsurteil abweichen.)


Häufige Fragen – was wirklich wichtig ist

Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen geschrieben und nach konkreten Situationen gefragt. Hier die drei häufigsten Fragen mit unseren Antworten.

„Darf ich chemische Rohrreiniger verwenden, oder riskiere ich damit, für Schäden haften zu müssen?"
Das ist eine heikle Frage. Grundsätzlich sind chemische Rohrreiniger erlaubt, aber Sie sollten vorsichtig sein. Wenn durch die aggressive Chemie alte Rohre beschädigt werden, könnte der Vermieter Ihnen vorwerfen, dass Sie unsachgemäß gehandelt haben. Besser ist es, zunächst mechanische Methoden zu versuchen – Saugglocke oder Rohrreinigungsspirale. Falls das nicht hilft, den Vermieter informieren, bevor Sie zu chemischen Mitteln greifen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

„Was kostet eine Rohrreinigung normalerweise, und kann ich den Vermieter zwingen, einen günstigeren Anbieter zu wählen?"
Die Kosten variieren stark. Notdienste am Wochenende oder nachts sind deutlich teurer – oft zwischen 150 und 300 Euro für einfache Verstopfungen. Unter der Woche tagsüber kann es auch mit 80 bis 120 Euro getan sein. Als Mieter haben Sie in der Regel keinen Einfluss darauf, welchen Dienstleister der Vermieter beauftragt. Sie können aber vorab darum bitten, dass ein Kostenvoranschlag eingeholt wird, vor allem wenn absehbar ist, dass Sie die Kosten tragen müssen.

„Kann ich die Miete mindern, wenn die Toilette längere Zeit nicht funktioniert?"
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine nicht funktionierende Toilette ist ein erheblicher Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung stark einschränkt. Die Höhe der Minderung hängt davon ab, wie lange das Problem besteht und ob es Ausweichmöglichkeiten gibt. In Urteilen wurden Minderungen von 30 bis 80 Prozent für angemessen befunden – je nach Situation. Wichtig: Vorher den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen. Und am besten vorher rechtlichen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden.


Es geht nicht nur darum, wer Recht hat oder wer zahlen muss. Es geht auch darum, wie man mit solchen Situationen umgeht. Mit Ruhe, mit Dokumentation, mit offenem Gespräch. Unser Vermieter hätte stur sein können, wir hätten stur sein können. Stattdessen haben wir eine pragmatische Lösung gefunden, aus der Sache gelernt und sind heute besser vorbereitet. Und das ist am Ende mehr wert als die 180 Euro, die wir damals gezahlt haben.