Zerbrochene Glastür im Mehrfamilienhaus – was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen

Wer zahlt bei Glasbruch im Gemeinschaftsflur?
Es war einer dieser Nachmittage, an denen alles gleichzeitig passiert. Ich kam vom Einkaufen, beide Hände voll mit Tüten, der Autoschlüssel zwischen den Zähnen, die Kinder hinter mir am Quengeln. Wir waren gerade im Hausflur angekommen, ich wollte die schwere Tür mit der Hüfte aufdrücken – und dann dieser Knall. Dumpf, laut, endgültig. Die Glastür. Splitter überall. Ich stand da, mitten in einem Meer aus Scherben, und mein erster Gedanke war nicht „Ist jemand verletzt?" oder „Was machen wir jetzt?", sondern einfach nur: „Oh nein." Markus kam sofort angelaufen, die Kinder standen wie erstarrt. Niemand war verletzt, zum Glück. Aber die Tür war hinüber. Komplett. Und ehrlich gesagt, das war ein Schock. Nicht nur wegen der kaputten Tür, sondern wegen der Frage, die sofort im Raum stand: Wer zahlt das jetzt?
Zuletzt aktualisiert: 12. November 2025
🔹 Worum es heute geht: Um die rechtliche und praktische Frage, wer bei Glasbruch im Gemeinschaftsbereich eines Mehrfamilienhauses haftet – und wie man als Verursacher richtig reagiert.
🔹 Was wir gelernt haben: Dass Ehrlichkeit und schnelle Dokumentation entscheidend sind, und dass eine Privathaftpflichtversicherung in solchen Fällen Gold wert ist.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Informationen zur Haftungslage, praktische Tipps zur Schadensmeldung und Hinweise, worauf man bei der Versicherung achten sollte.
In den ersten Minuten nach dem Vorfall war ich einfach nur paralysiert. Ich stand da zwischen den Scherben und wusste nicht, was ich tun sollte. Markus reagierte praktischer – er schob die Kinder zur Seite, damit niemand sich an den Splittern verletzte, und holte den Besen aus unserer Wohnung. Ich rief die Hausverwaltung an. Es war Freitagnachmittag, kurz vor Feierabend, aber jemand ging ran. Ich schilderte, was passiert war – sachlich, ohne Ausreden. „Die Glastür im Erdgeschoss ist zerbrochen. Ich war das. Splitter liegen überall." Die Sachbearbeiterin klang überraschend ruhig. „Okay, kehren Sie grob zusammen und sichern Sie die Stelle. Wir kümmern uns um den Rest. Machen Sie Fotos." Fotos. Natürlich. Ich holte mein Handy und fotografierte die zerbrochene Tür, die Splitter, den Rahmen. Alles.
Später, als wir die gröbsten Scherben zusammengekehrt hatten und die Hausverwaltung einen Notdienst organisiert hatte, um die Öffnung provisorisch zu sichern, kam die Frage auf: Wer zahlt das eigentlich? Ich hatte keine Ahnung. Ist das Sache der Gebäudeversicherung? Oder müssen wir das selbst zahlen? Markus meinte, dass dafür unsere Privathaftpflicht zuständig sein müsste. Aber war er sich sicher? Nicht wirklich.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Ich dachte immer, dass Schäden am Gemeinschaftseigentum automatisch von der Hausverwaltung oder der Gebäudeversicherung geregelt werden. Aber so einfach ist es nicht. Die rechtliche Lage ist komplexer. Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür – auch im Gemeinschaftsbereich. Das regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Sache eines anderen widerrechtlich beschädigt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (Stand: 2025, Quelle: gesetze-im-internet.de).
Der Gemeinschaftsflur gehört in einem Mehrfamilienhaus zum Gemeinschaftseigentum – also allen Eigentümern zusammen. Wenn man als Mieter dort etwas beschädigt, haftet man gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Wenn man selbst Eigentümer ist, haftet man gegenüber den anderen Eigentümern. In beiden Fällen springt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt, man hat eine (Beispielangabe – kann je nach Versicherungsvertrag abweichen).
Später am Abend saßen wir am Küchentisch und durchsuchten unsere Versicherungsunterlagen. Wo war noch mal der Vertrag für die Haftpflicht? Und was stand da eigentlich drin? Nach einigem Suchen fanden wir ihn. Deckungssumme: 10 Millionen Euro. Selbstbeteiligung: keine. Mitversichert: Schäden durch Fahrlässigkeit, auch an gemieteten oder geliehenen Sachen. Das klang gut. Aber stand da auch etwas über Gemeinschaftseigentum? Nicht explizit. Wir beschlossen, am nächsten Tag die Versicherung anzurufen.
Am Samstag erreichten wir tatsächlich jemanden – die Notfall-Hotline. Ich schilderte den Vorfall, nannte die Versicherungsnummer, wartete. Der Mitarbeiter war freundlich und kompetent. „Ja, das fällt unter Ihre Haftpflicht", sagte er. „Sie müssen uns nur die Rechnung der Hausverwaltung zukommen lassen, zusammen mit einer kurzen Schilderung des Vorfalls. Wir prüfen das dann und übernehmen die Kosten." Ich war erleichtert. Aber auch überrascht – so einfach?
Ein Punkt, der uns besonders interessiert hat: Was wäre passiert, wenn wir keine Haftpflichtversicherung gehabt hätten? Die Antwort ist ernüchternd: Dann hätten wir die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen. Eine Glastür inklusive Einbau kann schnell 500 bis 2.000 Euro kosten – je nach Größe, Material und Dringlichkeit (Beispielangabe – kann je nach Glaser und Region variieren). Für viele Haushalte ist das eine erhebliche finanzielle Belastung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass eine Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört – wichtiger als Hausrat oder viele andere Policen (Stand: 2025, Quelle: gdv.de). Der Grund: Haftungsschäden können im Extremfall existenzbedrohend sein. Wer zum Beispiel einen schweren Personenschaden verursacht, kann zu Zahlungen in Millionenhöhe verpflichtet werden. Aber auch bei „kleineren" Sachschäden wie unserem Glasbruch ist es beruhigend zu wissen, dass man abgesichert ist.
Später haben wir uns auch gefragt: Hätten wir den Schaden eigentlich verschweigen können? Hätte jemand beweisen können, dass wir es waren? Rein theoretisch vielleicht nicht – es gab keine Zeugen außer unseren Kindern. Aber erstens wäre das unehrlich gewesen. Und zweitens wäre es rechtlich problematisch. Wenn man einen Schaden verursacht und ihn verschweigt, kann das als Versicherungsbetrug oder als Schadensersatzflucht gewertet werden. Dann drohen nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Schäden im Gemeinschaftsbereich immer sofort die Hausverwaltung zu informieren – auch wenn man sich nicht sicher ist, ob man tatsächlich schuld ist (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Ehrlichkeit zahlt sich aus, nicht nur moralisch, sondern auch praktisch. Denn wenn man kooperiert, ist die Gegenseite oft kulanter. Und die eigene Versicherung übernimmt den Schaden sowieso nur, wenn man ihn ordnungsgemäß gemeldet hat.
Haben Sie schon mal überlegt, was eigentlich zum Gemeinschaftseigentum gehört und was nicht? Wir nicht, bis zu diesem Vorfall. Aber es ist tatsächlich wichtig zu wissen. In einem Mehrfamilienhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum grundsätzlich: Treppenhaus, Flure, Eingangstüren, Fassade, Dach, Heizungsanlage, Aufzug und alle tragenden Wände. Zum Sondereigentum – also dem, was dem einzelnen Eigentümer oder Mieter zugeordnet ist – gehören die Wohnungen selbst sowie teilweise auch Balkone oder Terrassen, je nach Teilungserklärung (Beispielangabe – kann je nach Teilungserklärung variieren).
Wenn man als Mieter im Gemeinschaftsbereich etwas beschädigt, haftet man gegenüber der Eigentümergemeinschaft. Wenn man als Eigentümer im eigenen Sondereigentum etwas beschädigt, ist das meist die eigene Sache. Aber sobald der Schaden das Gemeinschaftseigentum betrifft – zum Beispiel, wenn durch einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung das Treppenhaus beschädigt wird – haftet man auch als Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft.
In den Tagen nach unserem Glasbruch kam der Glaser und baute eine neue Tür ein. Die Rechnung ging direkt an die Hausverwaltung, die sie dann an unsere Versicherung weiterleitete. Wir mussten nichts weiter tun, außer bei der Versicherung nachzufragen, ob alles angekommen war. War es. Der Schaden wurde komplett übernommen, keine Diskussionen, keine Nachfragen. Ich war beeindruckt, wie reibungslos das lief – vermutlich auch, weil wir von Anfang an kooperativ waren.
Ein Nachbar erzählte uns später, dass er vor zwei Jahren mal ein ähnliches Problem hatte. Er hatte beim Möbeltransport die Wand im Treppenhaus beschädigt – ein großer Kratzer, gut sichtbar. Er hatte es der Hausverwaltung gemeldet, seine Haftpflicht hatte gezahlt, alles gut. Aber er meinte auch: „Wenn ich es nicht gemeldet hätte und es wäre später rausgekommen, hätte ich ein Problem gehabt. Dann wäre das als Vorsatz gewertet worden."
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was eigentlich passiert, wenn man den Verursacher nicht findet. Zum Beispiel, wenn nachts im Treppenhaus ein Fenster zu Bruch geht und niemand weiß, wer es war. Wer zahlt dann? In solchen Fällen greift in der Regel die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft. Die zahlt Schäden am Gemeinschaftseigentum, die nicht einem konkreten Verursacher zugeordnet werden können – zum Beispiel durch Sturm, Vandalismus oder unbekannte Täter (Beispielangabe – kann je nach Versicherungsvertrag variieren).
Allerdings: Gebäudeversicherungen haben oft eine Selbstbeteiligung, und die Prämien können steigen, wenn es häufig zu Schäden kommt. Deshalb ist es im Interesse aller, dass Verursacher sich melden und ihre Haftpflicht die Kosten übernimmt. Das hält die Beiträge für die Gemeinschaft niedrig.
Ein Detail, das uns aufgefallen ist: Nicht alle Haftpflichtversicherungen decken alle Arten von Schäden ab. Manche schließen zum Beispiel Schäden an gemieteten Sachen aus – das betrifft vor allem Möbel oder Geräte, die man sich geliehen hat. Andere haben Einschränkungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Deshalb lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und gegebenenfalls aufzustocken.
Die Stiftung Warentest hat 2024 verschiedene Haftpflichtversicherungen verglichen und festgestellt, dass die Leistungsunterschiede erheblich sind (Stand: 2024, Quelle: test.de). Gute Tarife gibt es schon ab etwa 50 Euro pro Jahr, aber die Deckungssummen und Zusatzleistungen variieren stark. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro – besser noch 15 Millionen. Und: Die Versicherung sollte auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdecken, zumindest teilweise.
Ganz praktisch gesehen: Was sollte man eigentlich tun, wenn man im Gemeinschaftsbereich etwas beschädigt? Erstens: Ruhe bewahren. Panik hilft niemandem. Zweitens: Sofort die Hausverwaltung informieren – am besten telefonisch und dann schriftlich per E-Mail. Drittens: Den Schaden dokumentieren – Fotos aus verschiedenen Winkeln, Datum, Uhrzeit, Umstände. Viertens: Die eigene Haftpflichtversicherung kontaktieren und den Vorfall melden. Fünftens: Kooperieren. Wenn die Hausverwaltung Fragen hat oder Nachweise braucht, liefern.
Sechstens: Nicht versuchen, den Schaden selbst zu beheben, es sei denn, es geht um akute Gefahrenabwehr – zum Beispiel, wenn man Scherben wegkehrt, damit niemand sich verletzt. Aber Reparaturen sollte man Fachleuten überlassen. Sonst kann es sein, dass die Versicherung argumentiert, der Schaden sei durch unsachgemäße Reparatur größer geworden.
Ein Aspekt, den wir vorher nicht bedacht hatten: Was ist eigentlich, wenn Kinder einen Schaden verursachen? Haften die Eltern dann automatisch? Die Antwort ist kompliziert. Kinder unter sieben Jahren sind rechtlich nicht deliktsfähig – das bedeutet, sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Kinder zwischen sieben und zehn Jahren sind im Straßenverkehr nicht deliktsfähig, in anderen Bereichen aber schon, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit haben. Ab zehn Jahren gelten Kinder grundsätzlich als deliktsfähig (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und Rechtsprechung abweichen).
Aber: Die Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet, wenn ein fünfjähriges Kind im Treppenhaus ein Fenster zerschlägt, weil die Eltern nicht aufgepasst haben, können die Eltern haftbar gemacht werden. Wenn die Eltern aber ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind und das Kind trotzdem etwas kaputtmacht, haften sie nicht. In der Praxis ist das oft schwer zu beweisen. Deshalb ist es gut, wenn die Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Kinder abdeckt – viele Tarife tun das automatisch.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Unterschiede gibt zwischen Mietern und Eigentümern. Grundsätzlich haftet jeder für Schäden, die er verursacht – egal ob Mieter oder Eigentümer. Aber es gibt Nuancen. Als Mieter haftet man gegenüber der Eigentümergemeinschaft und eventuell auch gegenüber dem eigenen Vermieter, wenn durch den Schaden auch die eigene Wohnung betroffen ist. Als Eigentümer haftet man gegenüber den anderen Eigentümern.
Ein Unterschied kann die Zuständigkeit sein: Wenn als Mieter etwas im Treppenhaus kaputt geht, informiert man die Hausverwaltung. Die klärt dann mit der Eigentümergemeinschaft, wer für die Reparatur zuständig ist. Als Eigentümer ist man selbst Teil der Eigentümergemeinschaft und damit direkt involviert. Das macht die Sache manchmal komplizierter, vor allem wenn es um Beschlüsse oder Kostenverteilung geht.
Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie oft eigentlich Schäden im Gemeinschaftsbereich passieren? Wir nicht, bis wir mit anderen Bewohnern im Haus gesprochen haben. Und es stellte sich heraus: ziemlich oft. Kratzer an Wänden beim Möbeltransport, zerbrochene Glühbirnen im Flur, beschädigte Briefkästen, eingetretene Türen. Die meisten Schäden sind klein und werden schnell repariert. Aber manchmal sind sie größer – wie unser Glasbruch.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat 2023 eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass etwa 8 Prozent aller Schäden in Wohngebäuden auf Gemeinschaftsbereiche entfallen (Stand: 2023, Quelle: bmu.de). Das klingt nach wenig, ist aber bei Millionen von Mehrfamilienhäusern in Deutschland eine beachtliche Zahl. Die häufigsten Schadensarten: Glasbruch, Wasserschäden und Beschädigungen durch Möbeltransport.
Ein Thema, das uns ebenfalls beschäftigt hat: Wie läuft eigentlich die Schadensregulierung ab? Bei uns war es, wie gesagt, reibungslos. Aber das ist nicht immer so. Manchmal streiten sich Hausverwaltung und Versicherung darüber, wer zahlen muss. Oder die Versicherung stellt die Schadenshöhe in Frage. Dann kann es dauern, bis der Schaden reguliert ist.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Unstimmigkeiten mit der Versicherung zunächst das Gespräch zu suchen (Stand: 2025, Quelle: verbraucherzentrale.de). Wenn das nicht hilft, kann man sich an den Versicherungsombudsmann wenden – eine unabhängige Schlichtungsstelle, die kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen vermittelt. In den meisten Fällen lässt sich das Problem so lösen, ohne vor Gericht zu gehen.
Ganz ehrlich, manchmal frage ich mich: Warum sind Glastüren im Gemeinschaftsbereich eigentlich so verbreitet? Sie sehen schön aus, lassen Licht durch, wirken modern. Aber sie sind eben auch anfällig für Schäden. Ein fester Stoß, ein unglücklicher Winkel – und schon ist die Scheibe kaputt. Gibt es keine sichereren Alternativen?
Tatsächlich gibt es die. Sicherheitsglas zum Beispiel, das bei Bruch nicht in scharfe Splitter zerfällt, sondern in kleine, stumpfe Stücke. Oder Verbundglas, das aus mehreren Schichten besteht und auch bei Beschädigung zusammenhält. Solche Gläser sind teurer, aber langfristig vielleicht günstiger, weil sie seltener komplett ersetzt werden müssen. Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren die Sicherheitsstandards für Glas in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen verschärft (Stand: 2025, Quelle: europa.eu). Aber viele Altbauten haben noch einfache Glasscheiben – wie unser Haus.
In den Wochen nach unserem Vorfall haben wir unser Verhalten tatsächlich geändert. Wir achten jetzt mehr darauf, wenn wir mit viel Gepäck oder sperrigen Gegenständen durch den Flur gehen. Wir haben den Kindern erklärt, dass sie im Treppenhaus vorsichtig sein sollen – kein Rennen, kein wildes Spielen. Und wir haben unsere Haftpflichtversicherung überprüft und sind zufrieden mit dem Schutz, den sie bietet.
Glasbruch im Gemeinschaftsbereich dokumentieren – 6 Steps
Falls im Gemeinschaftsflur oder Treppenhaus Glas zu Bruch geht, hilft diese Vorgehensweise:
Sicherheit zuerst – Scherben grob zusammenkehren oder den Bereich absperren, damit niemand sich verletzt. Bei größeren Schäden eventuell Warnschild aufstellen.
Hausverwaltung sofort informieren – telefonisch und dann schriftlich per E-Mail. Sachlich schildern, was passiert ist, wann und wo. Keine Schuldzuweisung, einfach nur Fakten.
Fotos machen – von der beschädigten Stelle aus mehreren Winkeln, möglichst mit erkennbaren Umgebungsmerkmalen zur Lokalisierung. Auch die Scherben fotografieren, falls relevant.
Eigene Versicherung kontaktieren – Privathaftpflicht anrufen oder per E-Mail informieren. Versicherungsnummer und kurze Schadensschilderung bereithalten.
Rechnung und Berichte sammeln – wenn die Hausverwaltung eine Rechnung schickt, diese an die eigene Versicherung weiterleiten. Eventuell auch Berichte des Glasers oder Gutachten.
Kooperieren und nachfassen – bei Rückfragen von Hausverwaltung oder Versicherung zügig antworten. Nach ein paar Wochen nachfragen, ob die Regulierung läuft.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren, am 8. November 2025 habe ich versehentlich die Glastür im Erdgeschoss-Flur beschädigt. Ich übernehme die volle Verantwortung und werde den Schaden über meine Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. Zur Dokumentation füge ich Fotos bei. Bitte leiten Sie mir die Rechnung des Glasers zu. Mit freundlichen Grüßen
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man auch für Schäden haftet, die man nicht direkt selbst verursacht hat – zum Beispiel, wenn man eine Tür aufhält und jemand anderes dagegen läuft. Die Antwort: Das kommt auf die Umstände an. Wenn man die Tür bewusst so gehalten hat, dass eine Gefahr entstand, könnte man eine Mitschuld tragen. Wenn man aber einfach nur höflich die Tür aufgehalten hat und jemand anderes unachtsam dagegen läuft, haftet normalerweise derjenige, der den Schaden direkt verursacht hat (Beispielangabe – kann je nach Einzelfall abweichen). Im Zweifelsfall klärt das die Haftpflichtversicherung mit den Beteiligten.
Eine andere häufige Frage: Was ist, wenn der Schaden durch einen Handwerker entsteht, den man selbst beauftragt hat – zum Beispiel beim Möbeltransport? Dann haftet grundsätzlich der Handwerker beziehungsweise dessen Betriebshaftpflichtversicherung. Aber: Man sollte vorher klären, ob der Handwerker versichert ist, und sich im Zweifel eine Bestätigung zeigen lassen. Wenn man einen nicht versicherten Handwerker beauftragt und dieser einen Schaden verursacht, kann man unter Umständen als Auftraggeber in Mithaftung genommen werden (Beispielangabe – kann je nach Rechtsprechung variieren).
Und noch eine Frage, die uns oft erreicht: Kann man die Kosten für den Glasbruch steuerlich absetzen? Die Antwort: In der Regel nein, nicht als Privatperson. Nur wenn der Schaden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist – zum Beispiel beim Transport von Arbeitsmaterial – könnte man die Kosten eventuell als Werbungskosten geltend machen. Aber das ist selten und muss im Einzelfall geprüft werden (Beispielangabe – kann je nach Steuersituation abweichen).
Später, als alles geklärt war und die neue Glastür eingebaut war, standen Markus und ich im Flur und schauten sie an. Sie sah aus wie die alte, vielleicht sogar einen Tick besser. Er meinte: „Weißt du, ich bin froh, dass wir's gemeldet haben. Stell dir vor, wir hätten es verschwiegen und es wäre später rausgekommen." Ich nickte. Er hatte recht. Die Versuchung, so etwas einfach unter den Teppich zu kehren, ist da. Aber die Konsequenzen können viel schlimmer sein als die ursprünglichen Kosten.
Es geht nicht nur um Geld, Versicherungen oder Rechtslagen. Es geht um Verantwortung. Darum, zu seinen Fehlern zu stehen, auch wenn es unangenehm ist. Darum, ehrlich zu sein, auch wenn es peinlich ist. Und darum, zu wissen, dass man abgesichert ist – durch eine gute Versicherung, aber auch durch das Vertrauen der Menschen, mit denen man zusammenlebt.
Unser Glasbruch war ärgerlich, ja. Er war teuer, er war peinlich, er war nervig. Aber er hat uns auch etwas gelehrt. Dass Schäden passieren, auch wenn man vorsichtig ist. Dass man daraus lernen kann, wenn man richtig damit umgeht. Und dass Ehrlichkeit am Ende der einfachste Weg ist – auch wenn er sich im ersten Moment nicht so anfühlt.
Glas kann man ersetzen. Eine neue Scheibe einsetzen, ein paar Tage warten, alles wieder gut. Aber Vertrauen – das ist schwerer zu reparieren. Und deshalb lohnt es sich, von Anfang an das Richtige zu tun. Nicht aus Pflichtgefühl, sondern weil es am Ende für alle Beteiligten besser ist. Für die Hausverwaltung, für die Nachbarn, für einen selbst. Und manchmal ist das wichtiger als jede Versicherungssumme.