
Es war ein verregneter Sonntagmorgen im Oktober, als meine Frau Julia mit leuchtenden Augen vom Bäcker zurückkam. „Rate mal, wen ich gerade getroffen habe", sagte sie und stellte die Brötchentüte auf unseren Küchentisch. „Die kleine Emma von nebenan mit einem süßen Golden Retriever Welpen!" Ich wusste sofort, wohin das führen würde. Julia hatte schon lange den Wunsch nach einem Hund, und jetzt, wo die Nachbarn einen hatten, würde das Thema wieder hochkochen. „Aber Schatz", begann ich vorsichtig, „wir wohnen zur Miete. Dürfen wir überhaupt einen Hund haben?" Diese Frage wurde zum Startpunkt einer monatelangen Recherche durch den Dschungel des deutschen Mietrechts, gespickt mit überraschenden Erkenntnissen, nervigen Diskussionen mit unserem Vermieter und am Ende einer Lösung, mit der alle leben können.
Die erste Überraschung kam, als wir unseren Mietvertrag genauer studierten. Da stand tatsächlich: „Die Haltung von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters." Punkt. Keine weiteren Details. Julia war enttäuscht, ich eher erleichtert – Problem gelöst, dachte ich. Aber so einfach war es nicht. Unsere Nachbarin Frau Schmidt, die seit dreißig Jahren zur Miete wohnt und gefühlt jedes Gerichtsurteil zum Mietrecht kennt, klärte uns auf: „Diese pauschalen Klauseln sind oft unwirksam. Der BGH hat 2013 entschieden, dass ein generelles Haustierverbot gegen die Vertragsfreiheit verstößt." Sie hatte recht. Das Urteil besagt, dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss – eine Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter.
Was viele nicht wissen: Bei Kleintieren haben Mieter fast freie Hand. Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, Fische – all das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Unser Vermieter, Herr Becker, konnte uns die zwei Kanarienvögel, die wir uns vor drei Jahren angeschafft hatten, also gar nicht verbieten. Selbst wenn er gewollt hätte. Diese Tiere sind so klein und leise, dass von ihnen keine Beeinträchtigung ausgeht. Anders sieht es bei exotischen Kleintieren aus: Giftschlangen, Vogelspinnen oder ein Terrarium voller Skorpione – da kann der Vermieter durchaus sein Veto einlegen, aus Sicherheitsgründen. Ein Bekannter musste seine Königspython abgeben, nachdem sie einmal ausgebüxt war und die Nachbarin fast einen Herzinfarkt bekommen hatte.
Die Rechtslage bei Hunden und Katzen ist komplizierter, als wir anfangs dachten. Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage „Darf ich einen Hund in der Mietwohnung halten?" Es kommt auf verschiedene Faktoren an: die Größe der Wohnung, die Anzahl der bereits vorhandenen Tiere im Haus, die Art und Größe des gewünschten Tieres, und nicht zuletzt auf die Belange der anderen Mieter. Ein Chihuahua in einer 100-Quadratmeter-Wohnung ist etwas anderes als eine Deutsche Dogge in einem 40-Quadratmeter-Apartment. Der Gesetzgeber hat bewusst keine starren Regeln aufgestellt, sondern überlässt es den Gerichten, im Einzelfall zu entscheiden.
Unser erster Versuch, mit Herrn Becker über einen Hund zu sprechen, verlief ernüchternd. „Auf gar keinen Fall", war seine erste Reaktion am Telefon. „Ich hatte mal Mieter mit Hund, die Wohnung war nachher ruiniert." Wir ließen uns nicht entmutigen und baten um ein persönliches Gespräch. Bei Kaffee und Julias selbstgebackenem Apfelkuchen – strategisch klug – setzten wir uns an unseren Küchentisch und legten unsere Argumente dar. Wir hatten uns vorbereitet: Die Wohnung hat 85 Quadratmeter, wir haben keine Kinder, ich arbeite teilweise von zu Hause und könnte mich tagsüber um den Hund kümmern. Wir dachten an einen kleinen bis mittelgroßen Hund, definitiv keine als gefährlich eingestufte Rasse.
Die Diskussion über sogenannte Kampfhunde oder Listenhunde war besonders interessant. Herr Becker war kategorisch: „Einen Pitbull oder Rottweiler würde ich niemals erlauben." Rechtlich gesehen hat er da gute Karten. Gerichte gestehen Vermietern zu, Hunde bestimmter Rassen abzulehnen, besonders wenn diese in der jeweiligen Landesliste als gefährlich eingestuft sind. In Bayern zum Beispiel stehen 19 Rassen auf dieser Liste. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn der Halter einen Wesenstest für den Hund vorlegen kann, der dessen Ungefährlichkeit bescheinigt, sieht es anders aus. Wir kannten einen Fall, wo ein Staffordshire Terrier mit bestandenem Wesenstest und Begleithundeprüfung letztlich doch genehmigt wurde.
Ein entscheidender Punkt in den Verhandlungen war die Hausgemeinschaft. Herr Becker wollte wissen, was die anderen Mieter dazu sagen. Also klingelten wir bei allen sechs Parteien im Haus. Familie Meyer im Erdgeschoss hatte selbst zwei Katzen und fand einen Hund prima. Das ältere Ehepaar Schulz über uns war skeptisch – sie hatten Angst vor Lärm. Die WG im zweiten Stock war neutral, und Frau Chen aus dem Dachgeschoss freute sich sogar: „Ich liebe Hunde, hatte früher selbst einen!" Nur Herr Krause, der notorisch mürrische Rentner aus dem ersten Stock, war strikt dagegen. „Hunde stinken und machen Dreck", war sein Kommentar. Fünf zu eins – keine schlechte Quote.
Die Frage der Tierhaltung in der Mietwohnung wirft auch versicherungstechnische Aspekte auf. Die Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern Pflicht, und das aus gutem Grund. Ein Hund, der einen Schaden in der Mietwohnung verursacht – zerkratzte Türen, ruiniertes Parkett – kann teuer werden. Wir holten Angebote ein: Für einen mittelgroßen Hund würden wir etwa 60 bis 80 Euro im Jahr zahlen. Das klang machbar. Wichtiger für Herrn Becker war aber die Zusage, dass wir für eventuelle Schäden über die normale Abnutzung hinaus aufkommen würden. Wir boten sogar an, die Kaution um eine Monatsmiete zu erhöhen – das überzeugte ihn.
Ein Aspekt, den wir unterschätzt hatten, war die Lärmbelästigung durch Haustiere. Hundegebell kann ein echter Kündigungsgrund sein, wenn es überhandnimmt. Das Landgericht Hamburg urteilte 2019, dass gelegentliches Bellen hinzunehmen ist, stundenlanges Dauergebell aber nicht. Die Grenze liegt bei etwa 30 Minuten täglich und nicht länger als 10 Minuten am Stück. Klingt präzise, ist in der Praxis aber schwer zu messen. Wir versprachen Herrn Becker, einen Hund zu wählen, der nicht als „Kläffer" bekannt ist, und notfalls eine Hundeschule zu besuchen. Julia recherchierte stundenlang: Cavalier King Charles Spaniel, Havaneser und Malteser gelten als besonders ruhig.
Während unserer Recherche stießen wir auf interessante Sonderfälle. Assistenzhunde zum Beispiel – Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde oder Hunde für Menschen mit PTBS – dürfen praktisch nie verboten werden. Das gilt als Diskriminierung. Ein Freund von uns, der im Rollstuhl sitzt, hat einen Assistenzhund, der ihm Gegenstände aufhebt und Türen öffnet. Sein Vermieter hatte anfangs Bedenken, konnte aber rechtlich nichts machen. Auch Besuchshunde sind ein Thema: Wenn die Schwiegermutter mit ihrem Pudel zu Besuch kommt, kann der Vermieter das nicht verbieten, solange es sich um normale Besuche handelt und der Hund nicht dauerhaft in der Wohnung lebt.
Nach wochenlangen Verhandlungen kam der Durchbruch. Herr Becker rief an einem Donnerstagabend an: „Ich hab's mir überlegt. Einen kleinen Hund, maximal 40 Zentimeter Schulterhöhe, keine Listenhunde, und ihr unterschreibt eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag." Wir waren überglücklich! Die Zusatzvereinbarung regelte alles im Detail: Der Hund darf nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung bleiben, muss haftpflichtversichert sein, bei berechtigten Beschwerden können wir die Erlaubnis verlieren. Außerdem verpflichteten wir uns, den Hausflur täglich zu reinigen, falls der Hund Dreck reinträgt. Fair genug, fanden wir.
Die Suche nach dem richtigen Hund begann. Im Tierheim schauten wir uns verschiedene kleine Hunde an, aber irgendwie passte es nicht. Dann entdeckte Julia eine Anzeige: Ein Malteser-Havaneser-Mix, sechs Monate alt, dessen Familie wegen Allergie abgeben musste. Wir fuhren hin, und es war Liebe auf den ersten Blick. „Benno" – so tauften wir ihn – war perfekt: klein, ruhig, verschmust und bereits stubenrein. Die Vorbesitzer gaben uns alles mit: Körbchen, Leine, Spielzeug. Sie waren sichtlich traurig aber auch erleichtert, dass Benno in gute Hände kommt.
Die ersten Wochen mit Hund in der Mietwohnung waren eine Umstellung. Dreimal täglich Gassi gehen, egal bei welchem Wetter. Den Dreck, den Benno bei Regen reinträgt, hätten wir unterschätzt – unsere Fußmatte wurde zum Dauereinsatz-Objekt. Aber wir hielten unser Versprechen: Der Hausflur war noch nie so sauber. Frau Schmidt aus dem Erdgeschoss meinte schmunzelnd: „Seit ihr den Hund habt, könnte man vom Boden essen!" Die Begegnungen im Treppenhaus wurden häufiger und herzlicher. Selbst der mürrische Herr Krause taute auf, als Benno ihm schwanzwedelnd entgegenlief.

Ein kritischer Moment kam nach drei Monaten. Die Schulzes von oben beschwerten sich über Gebell. Benno hatte angefangen, zu bellen, wenn es an der Tür klingelte. Nicht exzessiv, aber doch störend. Wir nahmen das ernst, bevor es eskalieren konnte. Eine Hundetrainerin kam zu uns und zeigte uns Techniken, das Bellen abzutrainieren. Es dauerte vier Wochen konsequentes Training, aber es funktionierte. Die Investition von 200 Euro in die Trainerin war gut angelegt – sie sicherte unseren Frieden mit den Nachbarn.
Die rechtlichen Fallstricke bei Haustieren in Mietwohnungen gehen über die reine Haltung hinaus. Was passiert bei Nachwuchs? Als Bennos Spielkameradin aus der Hundeschule trächtig wurde, fragten uns die Besitzer, ob wir nicht einen Welpen wollten. Verlockend, aber rechtlich heikel. Die Zucht von Tieren in Mietwohnungen ist meist verboten – das geht über den normalen Gebrauch hinaus. Selbst ungeplanter Nachwuchs kann problematisch werden. Eine Bekannte musste die Kätzchen ihrer Katze innerhalb von acht Wochen abgeben, sonst hätte der Vermieter ihr gekündigt.
Die Urlaubsfrage war anfangs eine Herausforderung. Wohin mit Benno, wenn wir verreisen? Tierpensionen sind teuer – 30 bis 50 Euro pro Tag. Die Lösung kam unerwartet: Frau Chen aus dem Dachgeschoss bot an, auf Benno aufzupassen. Sie hatte sich in unseren kleinen Kerl verliebt. Im Gegenzug gießen wir ihre Pflanzen und leeren den Briefkasten, wenn sie verreist. Eine Win-win-Situation, die ohne Benno nie entstanden wäre. Die Hausgemeinschaft ist durch ihn tatsächlich enger zusammengewachsen.
Ein Thema, das oft übersehen wird: die Hausordnung. In unserer steht, dass Tiere im Garten nicht frei laufen dürfen und der Sandkasten tabu ist. Logisch, aber manche ignorieren das. Wir halten uns penibel daran – auch um keinen Präzedenzfall für eine Rücknahme der Erlaubnis zu schaffen. Bennos Hinterlassenschaften entsorgen wir sofort, selbst im hintersten Eck des Gartens. Die Kinder der Meyers dürfen mit Benno spielen, aber nur unter Aufsicht. Diese Rücksichtnahme zahlt sich aus: Herr Becker war bei seiner letzten Wohnungsbegehung sehr zufrieden.
Das Thema Katzen in Mietwohnungen ist übrigens ganz eigen. Wohnungskatzen sind meist unproblematisch, aber Freigänger können für Ärger sorgen. Sie buddeln in Nachbars Blumenbeet, hinterlassen Geschenke in Sandkästen oder töten Singvögel. Ein Nachbar zwei Straßen weiter musste seine Katze zum Wohnungstier machen, nachdem sie wiederholt die Koi-Karpfen aus dem Gartenteich der Nachbarn gefischt hatte. Die Schadenssumme: 1.200 Euro. Die Haftpflichtversicherung zahlte, aber der Vermieter drohte mit Kündigung bei Wiederholung.
Die finanzielle Seite der Haustierhaltung in Mietwohnungen hatten wir unterschätzt. Neben den offensichtlichen Kosten – Futter (50 Euro/Monat), Tierarzt (300 Euro/Jahr für Impfungen und Checks), Versicherung (70 Euro/Jahr) – kommen versteckte Kosten. Wir mussten in eine bessere Fußmatte investieren (40 Euro), einen Staubsauger speziell für Tierhaare kaufen (200 Euro), und die professionelle Teppichreinigung zweimal im Jahr (je 80 Euro) gehört jetzt auch dazu. Insgesamt kostet uns Benno etwa 100 Euro im Monat. Das ist es uns wert, aber man sollte es einkalkulieren.
Ein kurioser Fall aus unserem Bekanntenkreis zeigt, wie komplex das Thema werden kann. Ein Paar hatte sich ohne Erlaubnis zwei Katzen angeschafft, in der Hoffnung, der Vermieter würde es nicht merken. Als der Hausmeister die Katzen im Fenster sah, gab es eine Abmahnung. Sie legten dann ein ärztliches Attest vor, dass die Katzen gegen ihre Depression helfen würden. Der Fall ging vor Gericht – mit überraschendem Ausgang. Das Gericht erkannte die therapeutische Notwendigkeit an, verpflichtete die Mieter aber, auf eine Katze zu reduzieren. Ein Kompromiss, mit dem beide Seiten leben konnten.
Die Corona-Zeit hat vieles verändert, auch bei der Haustierhaltung. Viele Menschen schafften sich im Lockdown Tiere an – die Tierheime waren zeitweise leergefegt. Jetzt, wo alle wieder ins Büro müssen, gibt es Probleme. Ein Hund, der es gewohnt war, dass immer jemand da ist, entwickelt plötzlich Trennungsangst und heult stundenlang. Das kann zur Kündigung führen. Wir hatten Glück: Ich arbeite weiterhin zwei Tage pro Woche von zu Hause, und an den anderen Tagen kommt mittags der Gassi-Service – noch mal 15 Euro pro Tag, aber es funktioniert.
Die Kommunikation mit dem Vermieter ist das A und O. Wir schicken Herrn Becker alle paar Monate ein Update: Fotos von Benno, Bestätigung, dass alles gut läuft, die aktuelle Versicherungspolice. Übertrieben? Vielleicht. Aber es zeigt, dass wir verantwortungsvoll mit seiner Erlaubnis umgehen. Als er neulich wegen einer Reparatur vorbeikam, brachte er sogar einen Kauknochen für Benno mit. „So ein braver Hund", meinte er. Wer hätte das vor einem Jahr gedacht?
Ein wichtiger Punkt, den viele vergessen: Was passiert bei Trennung oder Scheidung? Wer behält das Haustier? Rechtlich gilt ein Tier als Sache, die einem Partner gehört. Aber Gerichte berücksichtigen zunehmend das Tierwohl. In unserem Haus gab es dieses Drama: Ein Paar trennte sich, beide wollten den Hund behalten. Der Vermieter wurde involviert, weil beide argumentierten, sie hätten die Erlaubnis für den Hund erwirkt. Am Ende entschied das Familiengericht: Der Hund bleibt bei dem Partner, der mehr Zeit für ihn hat und bei dem er die letzten Monate hauptsächlich gelebt hat.
Nach anderthalb Jahren mit Benno können wir sagen: Es war die richtige Entscheidung. Ja, es bedeutet mehr Arbeit, mehr Verantwortung, mehr Kosten. Aber was wir dafür bekommen, ist unbezahlbar. Die täglichen Spaziergänge halten uns fit, die Routine gibt Struktur, und die bedingungslose Liebe eines Hundes ist Balsam für die Seele. Die Wohnung ist lebendiger geworden, die Nachbarschaftsbeziehungen haben sich verbessert, und selbst Herr Becker ist mittlerweile ein Fan von Benno.
Die rechtliche Situation bei Haustieren in Mietwohnungen wird sich vermutlich weiter zugunsten der Mieter entwickeln. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass Haustiere zur Lebensqualität gehören und nicht pauschal verboten werden können. Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für die Verantwortung, die mit Tierhaltung einhergeht. Unser Rat: Wer ein Haustier in der Mietwohnung möchte, sollte gut vorbereitet in die Verhandlung mit dem Vermieter gehen. Zeigt, dass ihr verantwortungsbewusst seid, die Belange der Nachbarn ernst nehmt und bereit seid, Kompromisse einzugehen.
Die gesellschaftliche Bedeutung von Haustieren hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur Tiere, sondern Familienmitglieder, Seelentröster, Fitnesstrainer. Studien belegen, dass Haustierbesitzer seltener zum Arzt gehen, niedrigeren Blutdruck haben und sozial aktiver sind. In unserem Fall stimmt das definitiv. Durch Benno haben wir neue Leute kennengelernt – andere Hundebesitzer im Park, die Trainerin, den Gassi-Service. Ein kleines soziales Netzwerk ist entstanden, das es ohne ihn nicht gäbe.
Rückblickend würden wir einiges anders machen. Wir hätten von Anfang an offener mit Herrn Becker sprechen sollen, statt erst heimlich zu planen. Wir hätten früher mit den Nachbarn reden sollen, um deren Bedenken zu verstehen. Und wir hätten uns besser auf die finanzielle Belastung vorbereiten können. Aber bereuen tun wir nichts. Benno ist ein vollwertiges Mitglied unserer kleinen Familie geworden. Wenn er abends zufrieden schnarchend zwischen uns auf dem Sofa liegt, während wir Netflix schauen, wissen wir: Das war jeden Kampf wert.
Heute, während ich diese Zeilen schreibe, liegt Benno zu meinen Füßen und schläft. Draußen regnet es, gleich müssen wir noch mal raus – die letzte Gassi-Runde des Tages. Julia macht schon mal Tee warm für danach. Das ist unser Alltag mit Hund in der Mietwohnung: nicht immer einfach, aber erfüllend. Für alle, die überlegen, sich ein Haustier anzuschaffen: Informiert euch über eure Rechte, sprecht offen mit eurem Vermieter, respektiert eure Nachbarn, und seid euch der Verantwortung bewusst. Dann steht dem Glück mit Fell, Federn oder Schuppen nichts im Weg. Wenn ihr mehr von unseren Geschichten lesen wollt – über unsere Abenteuer mit Benno, unsere Erfahrungen als Mieter oder einfach nur unseren ganz normalen Wahnsinn am Küchentisch – schaut gerne wieder vorbei. Wir freuen uns über eure Kommentare und eigenen Erfahrungen. Denn geteilte Geschichten sind doppelte Geschichten, besonders wenn sie von unseren vierbeinigen, gefiederten oder geschuppten Mitbewohnern handeln.