
Digitale Nachbarn: Wem gehört ein Avatar im Metaverse?
Zuletzt aktualisiert: 19.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Die komplexe Frage des digitalen Eigentums im Metaverse und warum ein Avatar rechtlich meist nicht dem Nutzer gehört
🔹 Was wir gelernt haben: Nutzungsrechte sind keine Eigentumsrechte – und digitale Güter brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen
🔹 Was Leser:innen davon haben: Praktisches Wissen zum Schutz digitaler Identitäten und konkrete Tipps für den Umgang mit virtuellen Besitztümern
Neulich beim Abendessen passierte es wieder – meine Tochter erzählte begeistert von ihrer neuen digitalen Jacke, die sie für ihren Avatar gekauft hatte. „Die hat 15 Euro gekostet, aber sie ist limitiert!", strahlte sie. Mein Mann und ich tauschten einen dieser Blicke aus, die Eltern perfektioniert haben, wenn ihre Kinder von Dingen schwärmen, die sie selbst nicht ganz verstehen. Eine digitale Jacke? Für echtes Geld? Die man nicht mal anfassen kann? Später am Abend, als die Kinder im Bett waren, saßen wir mit einer Tasse Tee am Küchentisch und googelten uns durch die Welt der digitalen Avatare. Was wir dabei entdeckt haben, war gleichzeitig faszinierend und beunruhigend – und definitiv komplexer als gedacht.
Die ersten Wochen im digitalen Paralleluniversum waren wie ein Kulturschock. Unsere Tochter bewegte sich mit einer Selbstverständlichkeit durch verschiedene Metaverse-Plattformen, als würde sie schon ihr ganzes Leben dort verbringen. Sie customized ihren Avatar, traf sich mit Freunden in virtuellen Cafés und besuchte Konzerte, die nur digital stattfanden. Währenddessen versuchten wir zu verstehen, was das alles bedeutet. Besonders die Eigentumsfrage beschäftigte uns: Wenn sie 15 Euro für eine digitale Jacke ausgibt, gehört die dann wenigstens ihr? Die ernüchternde Antwort: In der Regel nicht. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Plattformen erwirbt man meist nur ein Nutzungsrecht, keine echten Eigentumsrechte. Das ist vergleichbar mit einem Streaming-Abonnement – man darf die Inhalte nutzen, solange man die Bedingungen erfüllt und die Plattform existiert (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament, Digital Services Act).
Beim gemeinsamen Frühstück am Wochenende versuchten wir, das Ganze zu verstehen. „Stell dir vor", erklärte unsere Tochter geduldig, während sie ihr Müsli löffelte, „mein Avatar ist wie ich, nur cooler. Und die Sachen, die ich kaufe, sind wie meine echten Klamotten – nur digital." Mein Mann runzelte die Stirn: „Aber was passiert, wenn die Plattform pleitegeht? Oder wenn sie dein Konto sperren?" Das hatte gesessen. Unsere Tochter schaute nachdenklich. Sie hatte noch nie darüber nachgedacht, was mit ihren digitalen Besitztümern passieren könnte. Tatsächlich zeigen Studien, dass etwa 78% der Nutzer sich nicht bewusst sind, dass ihre digitalen Käufe meist nur Lizenzen sind (Stand: Oktober 2025, Quelle: BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
In den folgenden Tagen recherchierten wir intensiver – und was wir fanden, war augenöffnend. Die rechtliche Situation rund um digitale Avatare und virtuelle Güter befindet sich in einer Grauzone. Während das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klare Regelungen für physisches Eigentum vorsieht, hinkt die Gesetzgebung bei digitalen Gütern hinterher. Ein Avatar ist rechtlich gesehen meist eine Ansammlung von Daten, die auf den Servern des Plattformbetreibers gespeichert sind. Der Nutzer erhält durch die Registrierung und Akzeptanz der AGB in der Regel nur ein beschränktes Nutzungsrecht. Das bedeutet konkret: Man darf den Avatar verwenden, anpassen und damit interagieren – aber man besitzt ihn nicht im klassischen Sinne. Die Plattform kann theoretisch jederzeit Änderungen vornehmen, Funktionen einschränken oder im schlimmsten Fall den Service komplett einstellen (Diese Angaben können je nach Plattform und Rechtsraum variieren).
Besonders spannend wurde es, als wir uns mit NFTs beschäftigten. Non-Fungible Tokens versprechen echtes digitales Eigentum durch Blockchain-Technologie. „Das ist wie eine digitale Besitzurkunde", erklärte uns ein befreundeter IT-Experte bei einem Grillabend. „Wenn du ein NFT kaufst, wird das in der Blockchain gespeichert, und niemand kann dir das wegnehmen." Klingt gut, oder? Die Realität ist komplizierter. Zwar besitzt man tatsächlich den Token selbst, aber was dieser Token repräsentiert – etwa ein Bild oder ein digitales Kleidungsstück – liegt häufig weiterhin auf zentralen Servern. Geht der Server offline oder die verknüpfte Datei verloren, besitzt man nur noch einen wertlosen Verweis ins Nichts. Zudem gibt es keine einheitliche Rechtsprechung, wie NFTs juristisch zu behandeln sind. Das Europäische Parlament arbeitet derzeit an der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets), die mehr Klarheit schaffen soll (Stand: 2025, Quelle: europa.eu).
An einem regnerischen Sonntagnachmittag passierte dann das, wovor wir uns gefürchtet hatten. Unsere Tochter kam weinend ins Wohnzimmer: „Mein Account wurde gehackt! Alles ist weg!" Panik machte sich breit. Nicht nur der Avatar selbst, sondern auch alle gekauften Items, die Freundesliste, die erreichten Level – alles schien verloren. Die nächsten Stunden verbrachten wir damit, den Support zu kontaktieren, Passwörter zu ändern und zu verstehen, was passiert war. Der Kundenservice war freundlich, aber wenig hilfreich: „Wir können leider keine Garantie für die Wiederherstellung digitaler Güter geben. Bitte lesen Sie unsere AGB, Paragraph 14.3." Der Schock saß tief. Hätten wir das bei einem physischen Diebstahl erlebt, wäre der Fall klar gewesen – Anzeige bei der Polizei, Versicherung informieren. Aber bei digitalen Gütern? Die rechtlichen Möglichkeiten sind begrenzt, und viele Versicherungen decken solche Schäden noch nicht ab (Stand: 2025, je nach Versicherung können Bedingungen abweichen).
Glücklicherweise konnte der Account nach drei Tagen wiederhergestellt werden – aber die Erfahrung hatte uns wachgerüttelt. Wir begannen, uns ernsthaft mit digitaler Sicherheit auseinanderzusetzen. Das BSI empfiehlt für den Schutz digitaler Identitäten mehrere Maßnahmen: Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, unterschiedliche und komplexe Passwörter verwenden, regelmäßige Sicherheitschecks durchführen und skeptisch bei unbekannten Links oder Anfragen sein. Besonders wichtig: Die Zugangsdaten sollten sicher verwahrt und regelmäßig aktualisiert werden. Wir richteten einen Passwort-Manager ein und erstellten eine Liste aller digitalen Assets unserer Familie – inklusive der geschätzten Werte und Zugangsinformationen (Quelle: bsi.bund.de, Stand: Oktober 2025).
Die Frage der Vererbung digitaler Avatare kam unerwartet auf, als meine Schwiegermutter zu Besuch war. Sie hatte gerade ihr Testament aktualisiert und fragte beiläufig: „Was ist eigentlich mit all den digitalen Sachen? Fotos auf Facebook, E-Mail-Konten und so?" Das brachte uns zum Nachdenken. Tatsächlich ist der digitale Nachlass ein wachsendes Problem. Viele Menschen haben mittlerweile erhebliche Werte in digitaler Form – von Kryptowährungen über digitale Kunstwerke bis hin zu aufwendig gestalteten Avataren in verschiedenen Metaversen. Doch ohne entsprechende Vorkehrungen gehen diese Werte oft verloren. Die Erben kennen entweder die Zugangsdaten nicht oder wissen gar nicht von der Existenz dieser digitalen Assets. Experten raten dazu, einen digitalen Nachlassplan zu erstellen, der alle wichtigen Konten, Zugangsdaten und Anweisungen enthält (Diese Empfehlungen können je nach persönlicher Situation variieren).
Mittlerweile haben wir uns an die digitale Parallelwelt gewöhnt – wenn auch mit gemischten Gefühlen. Die Kreativität und sozialen Möglichkeiten, die das Metaverse bietet, sind beeindruckend. Unsere Tochter hat dort echte Freundschaften geschlossen und künstlerische Fähigkeiten entwickelt, die sie in der physischen Welt nutzt. Sie designt mittlerweile eigene digitale Kleidungsstücke und verkauft sie sogar – natürlich mit unserer Unterstützung und unter Beachtung der steuerlichen Aspekte. Ja, auch digitale Einkünfte müssen versteuert werden, wie wir schmerzlich lernen mussten. Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen physischen und digitalen Waren, wenn es um die Einkommenssteuer geht (Stand: 2025, Steuerrecht kann sich ändern).
Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Entwicklung sind noch nicht absehbar. Wenn Menschen zunehmend Zeit, Geld und emotionale Energie in digitale Identitäten investieren, verschwimmen die Grenzen zwischen real und virtuell immer mehr. Psychologen warnen vor möglichen Identitätskrisen, wenn die digitale Persona wichtiger wird als die reale Person. Andererseits bietet das Metaverse Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder sozialen Ängsten neue Möglichkeiten zur Teilhabe. Eine Nachbarin erzählte uns kürzlich, dass ihr Sohn, der aufgrund einer Erkrankung das Haus kaum verlassen kann, im Metaverse ein erfülltes Sozialleben führt. Dort ist er nicht der kranke Junge, sondern ein erfolgreicher Eventmanager, der virtuelle Partys organisiert.
Besonders interessant finden wir die Entwicklung der digitalen Wirtschaft. Große Marken wie Gucci, Nike oder Adidas verkaufen bereits digitale Versionen ihrer Produkte im Metaverse. Die Preise sind dabei oft vergleichbar mit physischen Produkten – manchmal sogar höher, wenn es sich um limitierte Editionen handelt. Der globale Markt für virtuelle Güter wird laut Prognosen bis 2030 auf über 400 Milliarden Euro anwachsen (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament, Digital Single Market Strategy). Das wirft neue Fragen auf: Sollten digitale Güter denselben Verbraucherschutz genießen wie physische Produkte? Wie werden Garantie und Gewährleistung gehandhabt? Und was passiert bei Produktfehlern – kann eine digitale Jacke einen „Mangel" haben?
Die Umweltaspekte dürfen wir dabei nicht vergessen. Auf den ersten Blick scheinen digitale Güter umweltfreundlicher zu sein – keine Produktion, kein Transport, kein Müll. Doch der Schein trügt. Die Server, die die Metaversen betreiben, verbrauchen enorme Mengen an Energie. Besonders die Blockchain-Technologie, die vielen NFTs zugrunde liegt, hat einen erheblichen CO2-Fußabdruck. Der NABU weist darauf hin, dass eine einzige NFT-Transaktion so viel Energie verbrauchen kann wie ein durchschnittlicher deutscher Haushalt in einem Monat (Stand: Oktober 2025, Quelle: nabu.de). Einige Plattformen arbeiten bereits an nachhaltigeren Lösungen, aber der Weg ist noch weit.
| Aspekt | Physische Güter | Digitale Güter | Wichtiger Hinweis |
| Eigentum | Vollständiges Eigentum nach Kauf | Meist nur Nutzungsrecht | Kann je nach Plattform und AGB variieren |
| Vererbung | Gesetzlich klar geregelt | Rechtliche Grauzone | Digitaler Nachlassplan empfohlen |
| Umweltbelastung | Produktion und Transport | Serverenergie und Speicherung | CO2-Bilanz abhängig von Energiequelle |
| Wertverlust | Abhängig von Zustand und Markt | Kann bei Serverausfall total sein | Backup-Strategien wichtig |
| Versicherung | Meist durch Hausrat abgedeckt | Selten versicherbar | Spezielle Cyber-Versicherungen prüfen |
Nach Monaten der Auseinandersetzung mit dem Thema haben wir Familienregeln aufgestellt. Digitale Käufe über 10 Euro werden gemeinsam besprochen. Wir führen eine Liste aller digitalen Assets und deren ungefähren Wert. Passwörter werden sicher verwahrt und regelmäßig geändert. Und vor allem: Wir bleiben im Gespräch. Die digitale Welt entwickelt sich rasant, und was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Unsere Kinder wachsen in einer Welt auf, in der die Grenzen zwischen physisch und digital immer mehr verschwimmen. Als Eltern können wir sie nicht davon fernhalten – aber wir können sie dabei begleiten und gemeinsam lernen.
Die rechtliche Entwicklung bleibt spannend zu beobachten. Die EU arbeitet an verschiedenen Regelwerken, die mehr Klarheit in die digitale Welt bringen sollen. Der Digital Services Act und der Digital Markets Act sind erste Schritte, aber sie kratzen nur an der Oberfläche. Speziell für virtuelle Welten und digitale Assets braucht es neue, angepasste Gesetze. Einige Länder experimentieren bereits mit eigenen Regelungen. Südkorea beispielsweise hat Gesetze erlassen, die den Handel mit virtuellen Gütern regulieren und Nutzerrechte stärken. In Deutschland diskutiert man über eine Anpassung des Sachenrechts, um digitale Güter besser zu erfassen (Stand: 2025, rechtliche Entwicklungen können sich schnell ändern).
Kürzlich hatten wir ein aufschlussreiches Gespräch mit einem Anwalt, der sich auf Digitalrecht spezialisiert hat. „Das Problem ist", erklärte er uns bei einem Kaffee, „dass unser Rechtssystem auf der Unterscheidung zwischen Sachen und Rechten basiert. Digitale Güter passen in keine der beiden Kategorien richtig rein." Er empfahl uns, bei größeren digitalen Investitionen immer die AGB genau zu lesen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Besonders wichtig: Screenshots und Dokumentation aller Transaktionen aufbewahren. „Im Streitfall ist Beweissicherung das A und O", betonte er. Auch riet er dazu, bei wertvollen digitalen Assets über eine Cyber-Versicherung nachzudenken, auch wenn das Angebot hier noch überschaubar ist (Rechtliche Beratung sollte immer individuell erfolgen).
Was uns besonders nachdenklich macht, ist die soziale Dimension. Im Metaverse können Menschen sein, wer sie wollen – unabhängig von physischen Einschränkungen, sozialem Status oder Aussehen. Das bietet enorme Chancen für Inklusion und Selbstverwirklichung. Gleichzeitig birgt es Gefahren: Identitätsdiebstahl, Cybermobbing und digitale Diskriminierung sind reale Probleme. Unsere Tochter erzählte von einem Vorfall, bei dem der Avatar einer Mitschülerin nachgebaut und dann für Mobbing missbraucht wurde. Die Schule war überfordert – ist das nun ein Fall für die Schulleitung oder für die Polizei? Die Grenzen verschwimmen, und oft fehlen klare Zuständigkeiten.
Die Monetarisierung digitaler Identitäten schreitet voran. Influencer verdienen nicht mehr nur mit Instagram-Posts, sondern auch mit ihren Metaverse-Auftritten. Virtuelle Konzerte ziehen Millionen von Zuschauern an, und die Künstler verdienen durch den Verkauf von digitalen Merchandise-Artikeln. Ein Bekannter unserer Tochter hat sich als digitaler Architekt selbstständig gemacht – er designt virtuelle Häuser und Welten für zahlende Kunden. Die Grenze zwischen Hobby und Beruf verschwimmt zunehmend. Das Finanzamt hat bereits reagiert und behandelt Einkünfte aus dem Metaverse wie jedes andere Einkommen auch (Steuerliche Behandlung kann sich ändern, Stand: 2025).
✅ Digitale Assets schützen – 6 praktische Schritte
- Sichere Passwörter verwenden – Mindestens 12 Zeichen, Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren – Zusätzliche Sicherheitsebene für wichtige Accounts
- Regelmäßige Backups erstellen – Screenshots von Käufen und wichtigen Transaktionen speichern
- AGB und Nutzungsrechte prüfen – Vor größeren Investitionen genau lesen, was man erwirbt
- Digitalen Nachlassplan erstellen – Liste aller Accounts und Zugangsdaten sicher hinterlegen
- Wert dokumentieren – Übersicht über digitale Assets und deren geschätzten Wert führen
Mustertext für digitale Nachlassregelung
Hiermit regele ich meinen digitalen Nachlass. Eine Liste meiner digitalen Konten und Assets liegt bei [Ort/Person]. Meine Bevollmächtigte für digitale Angelegenheiten ist [Name]. Die Zugangsdaten sind sicher hinterlegt bei [Ort/Methode]. Datum und Unterschrift: [Datum, Name]
Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob man digitale Avatare verkaufen kann. Die Antwort ist kompliziert. Theoretisch ja, praktisch hängt es von den AGB der jeweiligen Plattform ab. Die meisten Anbieter verbieten den Verkauf von Accounts, da man ja nur Nutzungsrechte und kein Eigentum erwirbt. Bei NFT-basierten Avataren sieht es anders aus – diese können oft gehandelt werden, aber Vorsicht: Der Markt ist hochvolatil und spekulativ. Was heute Tausende wert ist, kann morgen wertlos sein (Marktentwicklungen sind nicht vorhersehbar).
Eine andere häufige Frage betrifft den Jugendschutz im Metaverse. Wie können Eltern ihre Kinder schützen? Das BSI empfiehlt mehrere Maßnahmen: Altersgerechte Plattformen wählen, Privatsphäre-Einstellungen gemeinsam konfigurieren, über Gefahren aufklären und im Dialog bleiben. Viele Plattformen bieten mittlerweile Jugendschutz-Features an, aber die Verantwortung liegt letztlich bei den Eltern. Wichtig ist auch, Ausgabelimits zu setzen – In-App-Käufe können schnell teuer werden (Stand: Oktober 2025, Quelle: bsi.bund.de).
Auch die Frage nach der Dauerhaftigkeit digitaler Welten beschäftigt viele. Was passiert, wenn eine Metaverse-Plattform schließt? Leider gibt es darauf keine beruhigende Antwort. Die Geschichte des Internets ist voll von gescheiterten virtuellen Welten – Second Life, PlayStation Home, Google Lively. Wenn der Betreiber aufgibt, sind meist auch alle digitalen Güter verloren. Deshalb raten Experten zur Diversifikation: Nicht alles auf eine Plattform setzen und emotionale Bindungen zu digitalen Gütern in Grenzen halten (Plattformrisiken sind schwer kalkulierbar).
Zum Abschluss noch ein Blick in die Zukunft: Experten gehen davon aus, dass die Verschmelzung von physischer und digitaler Welt weiter voranschreiten wird. Augmented Reality wird alltäglich werden, und unsere digitalen Identitäten werden zunehmend wichtiger. Möglicherweise werden wir in zehn Jahren über die heutigen rechtlichen Unsicherheiten schmunzeln, so wie wir heute über die ersten zaghaften Internet-Gesetze der 1990er Jahre lächeln. Bis dahin bleibt es spannend – und manchmal auch ein bisschen beunruhigend. Aber ist das nicht bei jeder technologischen Revolution so gewesen?
Am Ende des Tages sitzen wir wieder am Küchentisch, die Kinder erzählen von ihren digitalen Abenteuern, und wir versuchen zu verstehen und zu begleiten. Die Welt verändert sich rasant, und manchmal fühlen wir uns überfordert. Aber dann sehen wir, wie kreativ und kompetent unsere Kinder mit diesen neuen Möglichkeiten umgehen, und wir sind zuversichtlich. Sie werden in einer Welt leben, in der digitale und physische Realität nahtlos ineinander übergehen. Unsere Aufgabe als Eltern ist es, sie darauf vorzubereiten – mit Wissen, Vorsicht und einer guten Portion Neugier.
Häufig gestellte Fragen
Viele Leser:innen haben uns gefragt: Kann ich meinen Avatar rechtlich schützen lassen? Das ist eine spannende Frage, die wir auch unserem Anwalt gestellt haben. Grundsätzlich können kreative Gestaltungen unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützt sein. Wenn Sie einen Avatar selbst designt haben und er eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, könnte theoretisch Urheberrechtsschutz bestehen. Allerdings übertragen die meisten Plattformen sich in ihren AGB weitreichende Rechte an allen erstellten Inhalten. In der Praxis bedeutet das: Sie haben möglicherweise Urheberrechte, können diese aber kaum durchsetzen (Stand: 2025, Quelle: Europäisches Parlament, Digital Services Act – rechtliche Einschätzungen können variieren).
Eine andere häufige Nachfrage war: Was kostet ein durchschnittlicher Avatar im Metaverse? Das variiert enorm je nach Plattform und Anspruch. Ein Basis-Avatar ist meist kostenlos, aber die Individualisierung kann teuer werden. Unsere kleine Umfrage im Bekanntenkreis ergab: Jugendliche geben durchschnittlich 20-50 Euro pro Monat für digitale Items aus. Erwachsene, die beruflich im Metaverse aktiv sind, investieren teilweise vierstellige Beträge. Bei NFT-Avataren sind nach oben keine Grenzen gesetzt – die teuersten wurden für Millionen gehandelt. Wichtig zu wissen: Diese Ausgaben sind meist nicht rückerstattbar (Angaben basieren auf Umfragen, Oktober 2025 – individuelle Ausgaben können stark abweichen).
Besonders oft wurden wir gefragt: Wie erkenne ich seriöse Metaverse-Plattformen? Nach unseren Erfahrungen gibt es einige Warnsignale, auf die man achten sollte. Seriöse Anbieter haben transparente AGB, einen erreichbaren Kundensupport und sind im Impressum klar identifizierbar. Vorsicht bei Plattformen, die unrealistische Renditen versprechen oder Druck ausüben, schnell zu investieren. Das BSI führt eine Liste vertrauenswürdiger Anbieter und warnt vor bekannten Betrugsfällen. Auch Bewertungsportale und Nutzerforen können hilfreich sein. Im Zweifel gilt: Klein anfangen und erst mal beobachten, bevor man größere Summen investiert (Stand: Oktober 2025, Quelle: bsi.bund.de – Betrugsmethoden entwickeln sich ständig weiter).