
Parkschaden mit Einkaufswagen – was übernimmt die Haftpflicht?
Zuletzt aktualisiert: 22.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Ein wegrollender Einkaufswagen, ein Kratzer im Lack – und plötzlich die Frage, welche Versicherung jetzt eigentlich zahlt. Wir erzählen, wie uns genau das passiert ist, und erklären, worauf es rechtlich und praktisch ankommt.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Grenze zwischen privater Haftpflicht und Kfz-Versicherung verläuft oft genau dort, wo man sie nicht erwartet – und ein paar Sekunden Unachtsamkeit können richtig teuer werden.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, rechtliche Hintergründe, Musterformulierungen und die wichtigsten Versicherungsfallen im Überblick – damit der nächste Einkauf nicht zur Kostenfalle wird.
In den ersten Sekunden nach dem Knall dachte ich noch, es sei vielleicht gar nicht so schlimm. Wir standen auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt, meine Tochter war gerade dabei, die letzten Tüten ins Auto zu laden, und ich hatte den Einkaufswagen neben unserem Wagen stehen lassen – nur für einen Moment, um die Heckklappe zu öffnen. Dann hörten wir dieses metallische Geräusch, das man sofort zuordnen kann, auch wenn man es zum ersten Mal hört: Metall auf Lack, gefolgt von einem dumpfen Rumpeln. Der Wagen war losgerollt, hatte Fahrt aufgenommen und war gegen die Beifahrertür des Wagens neben uns gekracht. Ein silberner Kombi, relativ neu, und der Kratzer zog sich über die gesamte Tür.
Später haben wir gemerkt, dass genau dieser Moment der Beginn einer mehrtägigen Recherche war – durch Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile und Erfahrungsberichte anderer Betroffener. Denn die erste Frage, die sich stellt, wenn so etwas passiert, ist erstaunlich kompliziert: Wer zahlt eigentlich? Die private Haftpflichtversicherung? Die Kfz-Versicherung? Oder am Ende gar niemand, weil man selbst schuld war?
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Ich hätte spontan gesagt: „Natürlich die Haftpflicht, ich habe ja ein fremdes Auto beschädigt." Aber so einfach ist es nicht. Denn die Versicherungswelt kennt feine Unterscheidungen, die im Alltag oft keine Rolle spielen – bis zu dem Moment, wo man sie braucht. Ein Einkaufswagen ist rechtlich gesehen kein Fahrzeug, aber er kann trotzdem erhebliche Schäden anrichten. Und ob eine Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie genau der Schaden zustande kam, wer den Wagen bewegt hat und wo das Ganze passierte.
Was vielen nicht bewusst ist: Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die man anderen im Alltag zufügt – sei es durch Unachtsamkeit, Missgeschick oder auch leichte Fahrlässigkeit. Dazu gehört zum Beispiel, wenn man jemandem versehentlich ein Glas Rotwein über die neue Hose kippt, wenn das Kind beim Fußballspielen eine Fensterscheibe einschießt oder eben, wenn man einen Einkaufswagen nicht richtig sichert und dieser gegen ein anderes Auto rollt. Allerdings gibt es Ausnahmen, und die können im Einzelfall entscheidend sein.
In unserem Fall stand der Wagen auf einem leicht abschüssigen Parkplatz. Ich hatte ihn kurz losgelassen, um die Kofferraumklappe zu betätigen, und in genau diesem Moment setzte er sich in Bewegung. Das klingt nach einem klassischen Versehen, und genau so haben wir es auch empfunden. Trotzdem stellte sich später heraus, dass die Versicherung sehr genau hinschaut: Hätte ich den Wagen aktiv geschoben und dabei das Auto getroffen, wäre die Sache relativ klar gewesen. In diesem Fall wäre ich als Person aktiv geworden, hätte den Wagen unter Kontrolle gehabt – oder zumindest haben sollen – und die Haftpflicht hätte gegriffen.
Aber wenn der Wagen von selbst wegrollt, weil man ihn nicht gesichert hat, liegt möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vor. Und die ist in vielen älteren Haftpflichtverträgen nicht abgedeckt. Das bedeutet: Selbst wenn man versichert ist, kann es sein, dass die Police nicht leistet, weil der Versicherer argumentiert, man hätte den Schaden durch ein Mindestmaß an Sorgfalt verhindern können. Das wiederum hängt stark vom konkreten Vertrag, vom Tarif und auch von der Kulanz des Versicherers ab.
Was uns in den Tagen danach geholfen hat, war ein strukturiertes Vorgehen. Zuerst haben wir den Schaden direkt vor Ort dokumentiert – mit Fotos vom Wagen, vom beschädigten Auto, von der Parkplatzsituation und auch von dem Gefälle, auf dem wir standen. Wir haben uns die Kontaktdaten des Geschädigten geben lassen und ihm versichert, dass wir uns umgehend bei unserer Versicherung melden würden. Das war wichtig, denn wer an der Stelle verschwindet oder keine Daten hinterlässt, begeht Fahrerflucht – und das kann strafrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn man gar nicht mit dem Auto gefahren ist.
Zusätzlich haben wir noch am selben Abend unsere Versicherung informiert. Die meisten Haftpflichtversicherungen verlangen eine zeitnahe Meldung, in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Manche Versicherer bieten inzwischen Apps oder Online-Formulare an, über die man Schäden direkt melden und Fotos hochladen kann. Das erleichtert die Bearbeitung erheblich und sorgt dafür, dass man später nachweisen kann, wann man den Schaden gemeldet hat. Denn auch hier gilt: Wer zu spät meldet, riskiert, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert.
Später haben wir uns intensiver mit den rechtlichen Hintergründen beschäftigt. Dabei stellte sich heraus, dass es tatsächlich mehrere Gerichtsurteile gibt, die sich mit genau dieser Konstellation befassen. Ein häufig zitiertes Urteil stammt vom Landgericht Coburg aus dem Jahr 2015 (Az. 13 S 19/15). Dort hatte ein Einkaufswagen auf einem Parkplatz ein Auto beschädigt, und das Gericht entschied, dass der Verursacher für den Schaden haftet – auch wenn es sich um ein Versehen handelte. Entscheidend war, dass der Wagen nicht gesichert worden war und dass der Parkplatz ein leichtes Gefälle aufwies. Das Gericht argumentierte, dass man als verantwortungsbewusster Mensch erkennen muss, dass ein Wagen auf einer schiefen Ebene wegrollen kann, und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen muss – etwa den Wagen festhalten, ihn an einem sicheren Ort abstellen oder ihn zumindest so positionieren, dass er nicht ins Rollen kommt.
Das Urteil zeigt, dass die Gerichte durchaus eine gewisse Sorgfaltspflicht voraussetzen. Wer diese verletzt, haftet persönlich – und dann ist es eine Frage des Versicherungsvertrags, ob die Haftpflicht einspringt oder nicht. In vielen neueren Tarifen ist grobe Fahrlässigkeit inzwischen mitversichert, oft bis zu einer bestimmten Schadenshöhe oder sogar unbegrenzt. Ältere Verträge hingegen enthalten häufig noch Klauseln, die grobe Fahrlässigkeit ausschließen oder die Leistung im Schadensfall erheblich reduzieren.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
Ein weiterer Aspekt, der uns überrascht hat, war die Frage, ob die Kfz-Versicherung überhaupt eine Rolle spielt. Auf den ersten Blick würde man denken: nein, denn der Schaden ist ja nicht durch das eigene Auto entstanden, sondern durch einen Einkaufswagen. Aber auch hier gibt es Grenzfälle. Wenn man den Einkaufswagen zum Beispiel aus dem Kofferraum herausnimmt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt, könnte argumentiert werden, dass der Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb des eigenen Fahrzeugs entstanden ist. In diesem Fall wäre möglicherweise die Kfz-Haftpflicht zuständig, nicht die private Haftpflicht.
In der Praxis kommt es allerdings nur sehr selten zu solchen Konstellationen, und die meisten Versicherer handhaben das pragmatisch: Wenn der Schaden eindeutig durch eine Handlung außerhalb des Fahrzeugs entstanden ist – etwa durch das Schieben oder Loslassen eines Einkaufswagens –, ist die private Haftpflicht zuständig. Wenn der Schaden jedoch beim Ein- oder Ausparken, beim Öffnen der Autotür oder durch direkten Kontakt mit dem eigenen Fahrzeug entsteht, greift die Kfz-Haftpflicht.
Das klingt kompliziert, und das ist es auch. Deshalb lohnt es sich, im Zweifelsfall beide Versicherungen zu kontaktieren und den Fall zu schildern. Oft klären die Versicherer untereinander, wer zuständig ist, und der Versicherte muss sich nicht selbst um die Abgrenzung kümmern.
Was uns persönlich am meisten beschäftigt hat, war die Frage nach der Schadenshöhe. Der Kratzer an der Beifahrertür sah auf den ersten Blick nicht dramatisch aus, aber die Werkstatt veranschlagte knapp 800 Euro für die Reparatur – inklusive Ausbeulen, Lackieren und Politur. Das ist eine Summe, die man nicht einfach so aus der Portokasse zahlt, und es zeigt, wie schnell aus einem kleinen Missgeschick ein ernsthafter finanzieller Schaden werden kann.
Zum Glück hatten wir eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, was heute bei den meisten modernen Tarifen Standard ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt sogar Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, da die Kosten im Schadensfall schnell in die Höhe gehen können – insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen oder teure Fahrzeuge betroffen sind. (Quelle: GDV, Stand: 2025)
Viele ältere Verträge haben jedoch deutlich niedrigere Deckungssummen, zum Teil nur 3 Millionen Euro oder sogar noch weniger. Wer einen solchen Vertrag hat, sollte dringend prüfen, ob ein Tarifwechsel oder eine Vertragsanpassung sinnvoll ist. Denn im Ernstfall – etwa bei einem schweren Personenschaden – können die Kosten schnell siebenstellige Beträge erreichen, und dann reicht eine zu niedrige Deckungssumme nicht mehr aus.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
Ganz ehrlich, in den ersten Tagen war ich ziemlich nervös. Ich wusste nicht, ob die Versicherung zahlen würde, ob wir auf den Kosten sitzen bleiben würden oder ob es am Ende sogar zu einem Rechtsstreit kommen könnte. Deshalb haben wir uns parallel zur Versicherungsmeldung auch rechtlich beraten lassen – nicht von einem Anwalt, sondern erst einmal durch die kostenlose Erstberatung unserer Rechtsschutzversicherung. Das war extrem hilfreich, denn dort konnte man uns genau sagen, worauf es ankommt und welche Unterlagen wir zusammenstellen sollten.
Eine der wichtigsten Empfehlungen war, alle Kommunikation schriftlich festzuhalten. Das bedeutet: E-Mails aufbewahren, Briefe kopieren, Telefonnotizen anfertigen – inklusive Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner. Denn wenn es später zu Unstimmigkeiten kommt, ist es enorm wichtig, nachweisen zu können, wann man was gesagt oder geschrieben hat. Auch die Fotos vom Unfallort haben wir systematisch archiviert und mit Datums- und Zeitstempel versehen. Das klingt vielleicht übertrieben, aber im Nachhinein waren wir froh, dass wir das getan haben.
Was viele nicht wissen: Es gibt auch Fälle, in denen der Supermarkt selbst haftbar gemacht werden kann. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Einkaufswagen defekt war – etwa durch kaputte Bremsen oder fehlende Sicherungen – und der Supermarkt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. In solchen Konstellationen kann der Geschädigte Ansprüche direkt gegen den Betreiber des Parkplatzes geltend machen, und dieser muss dann über seine Betriebshaftpflichtversicherung regulieren.
Allerdings ist es in der Praxis oft schwierig, dem Supermarkt eine Pflichtverletzung nachzuweisen. Denn Einkaufswagen sind im Normalfall so konstruiert, dass sie nicht unkontrolliert wegrollen – viele haben eine leichte Bremse oder sind so gebaut, dass sie nur mit einem gewissen Kraftaufwand bewegt werden können. Wenn ein Wagen trotzdem wegrollt, liegt das meist an der Handhabe durch den Kunden, nicht an einem technischen Defekt. Deshalb ist es wichtig, im Schadensfall genau zu dokumentieren, in welchem Zustand der Wagen war und ob es Anzeichen für einen Mangel gab.
In unserem Fall war der Wagen in einwandfreiem Zustand, und es lag eindeutig an uns, dass er weggerollt ist. Deshalb kam eine Haftung des Supermarkts von vornherein nicht in Betracht. Aber es ist gut zu wissen, dass diese Option theoretisch existiert – vor allem in Fällen, in denen der Schaden durch einen objektiv erkennbaren Mangel verursacht wurde.
Später haben wir auch mit anderen Betroffenen gesprochen – über Online-Foren, in Elterngruppen und im Bekanntenkreis. Dabei stellte sich heraus, dass solche Vorfälle erschreckend häufig sind. Fast jeder kennt jemanden, dem so etwas schon einmal passiert ist, und viele berichten von ähnlichen Unsicherheiten: Muss ich die Polizei rufen? Reicht es, wenn ich einen Zettel hinterlasse? Kann ich einfach weiterfahren, wenn niemand da ist?
Die Antwort auf die letzte Frage ist eindeutig: nein. Wer einen Schaden verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Daten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht – auch wenn es sich nur um einen Parkschaden handelt und auch wenn man gar nicht mit dem Auto gefahren ist. Das kann als Straftat gewertet werden und hat unter Umständen empfindliche Konsequenzen: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, im schlimmsten Fall sogar Führerscheinentzug. Deshalb ist es absolut notwendig, entweder auf den Geschädigten zu warten oder zumindest einen gut sichtbaren Zettel mit Namen, Adresse, Telefonnummer und einer kurzen Schilderung des Vorfalls zu hinterlassen.
Besser ist es allerdings, wenn möglich, direkt vor Ort zu bleiben und auf den Fahrzeughalter zu warten. Das ist nicht immer praktikabel – etwa wenn man unter Zeitdruck steht oder das Wetter schlecht ist –, aber es vermeidet Missverständnisse und ermöglicht eine direkte Klärung. In vielen Fällen lässt sich der Schaden auch ohne Versicherung regeln, wenn beide Parteien kooperativ sind und der Schaden überschaubar ist. Allerdings sollte man sich in solchen Fällen unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass der Geschädigte auf weitere Ansprüche verzichtet – sonst kann es später noch zu Nachforderungen kommen.
Ein Punkt, der uns besonders wichtig war, ist die Prävention. Denn auch wenn die Versicherung am Ende gezahlt hat, war das Ganze eine stressige Angelegenheit, die man sich gern erspart hätte. Deshalb haben wir uns überlegt, wie man solche Vorfälle in Zukunft vermeiden kann. Hier ein paar einfache, aber wirksame Maßnahmen, die sich aus unserer Erfahrung ergeben haben:
Erstens: Den Einkaufswagen nie unbeaufsichtigt lassen, auch nicht für wenige Sekunden. Das klingt selbstverständlich, aber in der Hektik des Alltags – wenn die Kinder quengeln, das Handy klingelt oder man mehrere Dinge gleichzeitig im Kopf hat – passiert es schnell, dass man den Wagen kurz loslässt. Besser ist es, den Wagen immer festzuhalten oder ihn so zu positionieren, dass er nicht wegrollen kann – etwa an einer Mauer, an einem anderen Auto oder in einer Parklücke, die kein Gefälle hat.
Zweitens: Auf die Parkplatzsituation achten. Wenn der Parkplatz stark abschüssig ist, sollte man besonders vorsichtig sein. Manche Supermärkte haben spezielle Bereiche für Einkaufswagen mit leichten Erhebungen oder Barrieren, die ein Wegrollen verhindern. Wenn solche Bereiche vorhanden sind, lohnt es sich, sie zu nutzen – auch wenn sie ein paar Meter weiter entfernt sind.
Drittens: Den Wagen nach dem Entladen sofort zurückbringen. Das ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit gegenüber anderen Kunden, sondern reduziert auch das Risiko, dass der Wagen noch einmal in Bewegung gerät. Viele Supermärkte bieten inzwischen auch mobile Apps an, über die man Bonuspunkte sammeln kann, wenn man den Wagen ordnungsgemäß zurückbringt. Das ist zwar nur ein kleiner Anreiz, aber er hilft, die richtige Gewohnheit zu entwickeln.
Was die rechtliche Seite betrifft, haben wir auch gelernt, dass die Haftung nicht automatisch bei der Person liegt, die den Wagen bewegt hat. Wenn zum Beispiel ein Kind den Wagen schiebt und dabei ein Auto beschädigt, haften in der Regel die Eltern – vorausgesetzt, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das ist ein heikles Thema, denn die Anforderungen an die Aufsichtspflicht hängen stark vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes ab. Ein Fünfjähriges kann man nicht allein mit einem Einkaufswagen auf einem Parkplatz lassen, ein Zwölfjähriges hingegen schon – zumindest in der Regel.
Auch hier gibt es Gerichtsurteile, die zeigen, wie unterschiedlich die Rechtsprechung ausfallen kann. In einem Fall vor dem Amtsgericht München (Az. 345 C 5614/14) wurde entschieden, dass Eltern nicht haften, wenn ein achtjähriges Kind unbeabsichtigt einen Schaden verursacht – vorausgesetzt, die Eltern haben das Kind angemessen beaufsichtigt und auf die Gefahren hingewiesen. In einem anderen Fall hingegen wurde eine Haftung bejaht, weil die Eltern das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt hatten. Die Grenze verläuft also fließend und hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab.
(Beispielangabe – kann je nach Einzelfall und gerichtlicher Bewertung abweichen.)
Später haben wir uns auch gefragt, ob es sinnvoll wäre, eine höhere Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung zu wählen, um die Beiträge zu senken. Das ist grundsätzlich möglich, aber bei einer Haftpflichtversicherung nicht unbedingt zu empfehlen. Denn anders als bei der Kaskoversicherung, wo man selbst entscheidet, ob man einen Schaden am eigenen Auto über die Versicherung abrechnet oder lieber selbst zahlt, ist man bei Haftpflichtschäden verpflichtet, den Schaden zu melden. Und wenn dann eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, muss man diesen Teil selbst tragen – auch wenn der Schaden eigentlich von der Versicherung übernommen würde.
Die meisten Haftpflichtversicherungen haben ohnehin keine Selbstbeteiligung oder nur eine sehr geringe, oft 150 Euro. Das macht auch Sinn, denn die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung sind im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ niedrig – oft zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr für einen Single-Haushalt, etwas mehr für Familien. Da lohnt es sich kaum, durch eine Selbstbeteiligung zu sparen, denn im Schadensfall kann es dann trotzdem teuer werden.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
Ein Thema, das uns ebenfalls beschäftigt hat, war die Frage, ob man den Schaden auch ohne Versicherung regulieren kann. Das ist theoretisch möglich, wenn beide Parteien sich einig sind und der Geschädigte bereit ist, auf eine Regulierung über die Versicherung zu verzichten. In der Praxis ist das allerdings selten der Fall, denn die meisten Menschen wollen verständlicherweise sichergehen, dass der Schaden vollständig beglichen wird – und das geht am einfachsten über die Versicherung.
Wenn man sich trotzdem auf eine private Regulierung einigt, sollte man unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen. Darin sollte festgehalten werden, welche Summe gezahlt wird, wann die Zahlung erfolgt und dass mit dieser Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Ohne eine solche Vereinbarung kann es später zu Streitigkeiten kommen, etwa wenn der Geschädigte nachträglich weitere Kosten geltend macht oder wenn sich herausstellt, dass der Schaden doch größer war als zunächst angenommen.
Was uns rückblickend am meisten geholfen hat, war die Tatsache, dass wir von Anfang an transparent und kooperativ waren. Wir haben uns sofort beim Geschädigten entschuldigt, unsere Versicherungsdaten gegeben und zugesichert, dass wir uns um alles kümmern würden. Das hat dazu geführt, dass die Situation nicht eskaliert ist und dass der Geschädigte bereit war, auf eine Anzeige zu verzichten. Denn auch das ist möglich: Selbst wenn man sich korrekt verhält, kann der Geschädigte theoretisch Anzeige erstatten – etwa wegen fahrlässiger Sachbeschädigung. Das führt zwar selten zu strafrechtlichen Konsequenzen, kann aber zusätzlichen Stress und Aufwand bedeuten.
In vielen Fällen lässt sich das durch eine offene Kommunikation vermeiden. Wer ehrlich zugibt, dass ein Fehler passiert ist, und zeigt, dass er bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen, hat oft bessere Karten als jemand, der versucht, sich herauszureden oder die Schuld auf andere abzuwälzen. Das ist nicht nur eine Frage der Moral, sondern auch eine Frage der Pragmatik: Denn ein kooperativer Geschädigter ist meist eher bereit, auf kleinere Forderungen zu verzichten oder einer schnellen Lösung zuzustimmen.
Ein weiterer Aspekt, der uns aufgefallen ist, ist die unterschiedliche Handhabung durch die Versicherungen. Wir haben im Nachhinein mit mehreren Freunden und Bekannten gesprochen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, und dabei festgestellt, dass die Bearbeitungszeiten und die Kulanz der Versicherer stark variieren können. Einige Versicherungen regulieren solche Schäden innerhalb weniger Tage, andere brauchen Wochen oder stellen zusätzliche Fragen. Manche Versicherer zahlen ohne weitere Prüfung, andere verlangen Fotos, Zeugenaussagen oder sogar ein Gutachten.
Das hängt zum einen von der Schadenshöhe ab – bei kleineren Beträgen sind die Versicherer oft kulanter, weil die Bearbeitungskosten sonst den Schaden übersteigen würden. Zum anderen spielt auch die Vertragslaufzeit eine Rolle: Kunden, die schon lange bei einem Versicherer sind und selten Schäden melden, werden oft bevorzugt behandelt. Und schließlich kommt es auch auf die individuelle Sachbearbeitung an: Manche Mitarbeiter sind pragmatisch und lösungsorientiert, andere eher bürokratisch und pingelig.
Deshalb lohnt es sich, bei der Schadenmeldung höflich, aber bestimmt aufzutreten. Wer freundlich ist, alle geforderten Unterlagen liefert und nachfragt, wenn etwas unklar ist, hat bessere Chancen auf eine schnelle und unkomplizierte Regulierung. Wer hingegen aggressiv oder vorwurfsvoll auftritt, riskiert, dass die Bearbeitung sich verzögert oder dass der Versicherer besonders genau hinschaut.
Mittlerweile, einige Monate später, ist die Sache längst abgeschlossen. Die Versicherung hat den Schaden vollständig übernommen, der Geschädigte war zufrieden, und wir haben unsere Lektion gelernt. Trotzdem beschäftigt uns das Thema immer noch, vor allem wenn wir auf dem Parkplatz stehen und andere Kunden sehen, die ihre Einkaufswagen unbeaufsichtigt lassen. Manchmal frage ich mich, ob wir wirklich die Einzigen sind, denen so etwas passiert ist – aber die Statistiken und Berichte zeigen, dass dem nicht so ist.
Laut einer Studie der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2024 kommt es jährlich zu mehreren Tausend Parkschäden durch Einkaufswagen, wobei die Dunkelziffer deutlich höher liegt, da viele Schäden nicht gemeldet werden oder privat reguliert werden. Die durchschnittliche Schadenshöhe beträgt etwa 600 bis 1.000 Euro, je nachdem, ob nur der Lack beschädigt ist oder auch Dellen oder Kratzer in der Karosserie entstanden sind. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2024)
Diese Zahlen zeigen, dass das Problem real ist und dass es sich lohnt, präventiv zu handeln. Denn auch wenn die Versicherung im Ernstfall zahlt, ist der Aufwand – Schadenmeldung, Dokumentation, Kommunikation mit dem Geschädigten – nicht zu unterschätzen. Und in manchen Fällen kann es auch zu einem Beitragsanstieg kommen, wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrere Schäden meldet. Das ist zwar bei Haftpflichtversicherungen seltener als bei Kaskoversicherungen, aber es kommt vor.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Schadenhistorie abweichen.)
Was die rechtliche Seite betrifft, haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es eine Meldepflicht gegenüber der Polizei gibt. Die Antwort lautet: nicht unbedingt, aber es kann sinnvoll sein. Wenn der Schaden gering ist und beide Parteien sich einig sind, reicht es in der Regel aus, die Daten auszutauschen und den Vorfall der Versicherung zu melden. Wenn jedoch der Geschädigte nicht vor Ort ist oder wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, kann eine polizeiliche Unfallaufnahme hilfreich sein. Denn damit hat man eine offizielle Dokumentation, die später als Beweismittel dienen kann – etwa wenn der Geschädigte behauptet, der Schaden sei größer als angegeben, oder wenn die Versicherung Zweifel an der Darstellung des Unfallhergangs hat.
In unserem Fall haben wir die Polizei nicht gerufen, weil der Geschädigte vor Ort war und wir uns sofort geeinigt haben. Im Nachhinein war das die richtige Entscheidung, aber in anderen Konstellationen hätte es durchaus sinnvoll sein können, die Polizei hinzuzuziehen.
Schadensdokumentation – eine systematische Übersicht
| Schritt | Maßnahme | Wichtig für |
| 1. Fotos | Gesamtsituation, Kratzer, Parkposition | Versicherung, evtl. Gericht |
| 2. Zeugen | Namen und Kontaktdaten notieren | Nachweisführung |
| 3. Geschädigter | Daten austauschen, höflich bleiben | Außergerichtliche Einigung |
| 4. Versicherung | Innerhalb von 7 Tagen melden1 | Leistungsanspruch sichern |
| 5. Unterlagen | Digital und analog sichern | Spätere Nachweise |
| 6. Fristen | Reaktionszeit der Versicherung notieren | Kulanzverhandlungen |
1 Richtwert – kann je nach Versicherer variieren.
✅ Schaden dokumentieren – 6 Steps (Checkliste)
- Fotos machen: Gesamtsituation, Schaden am fremden Fahrzeug, eigener Einkaufswagen, Parkplatzumgebung (inklusive Gefälle oder Hinweisschilder)
- Zeugen notieren: Falls vorhanden, Namen und Telefonnummer aufschreiben oder Visitenkarten austauschen
- Versicherung informieren: Möglichst innerhalb von 24 Stunden, spätestens aber innerhalb einer Woche; viele Versicherer bieten Online-Formulare oder Apps an
- Protokoll anlegen: Kurze schriftliche Schilderung des Hergangs, am besten noch am selben Tag, solange die Erinnerung frisch ist
- Unterlagen digital sichern: Fotos in die Cloud hochladen, E-Mails und Briefe als PDF speichern, Ordner anlegen
- Frist im Kalender notieren: Reaktionszeit der Versicherung im Blick behalten, nach zwei Wochen gegebenenfalls nachfragen
Musterbrief – Schadensmeldung an die Versicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich den Schaden vom [Datum, z. B. 15.10.2025] auf dem Parkplatz [Ort, z. B. Supermarkt XY].
Die Fotos und eine kurze Sachverhaltsdarstellung liegen im Anhang.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs und um Information über den weiteren Bearbeitungsstand.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
In den Wochen nach dem Vorfall haben wir uns auch intensiver mit dem Thema Versicherungsvergleich beschäftigt. Denn uns war klar geworden, dass nicht alle Haftpflichtversicherungen gleich sind und dass es erhebliche Unterschiede bei den Leistungen, den Ausschlüssen und den Kosten gibt. Deshalb haben wir uns mehrere Tarife angeschaut und dabei festgestellt, dass es durchaus Anbieter gibt, die deutlich bessere Konditionen bieten – oft sogar zu günstigeren Beiträgen.
Ein wichtiger Punkt ist die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Das ist heute bei vielen neueren Tarifen der Fall, aber längst nicht bei allen. Wer einen älteren Vertrag hat, sollte unbedingt prüfen, ob dieser Schutz enthalten ist. Denn wie unser Fall zeigt, kann die Grenze zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit fließend sein, und im Zweifelsfall entscheidet der Versicherer oder im schlimmsten Fall ein Gericht darüber, ob geleistet wird oder nicht.
Ein weiterer Punkt ist die Forderungsausfalldeckung. Das ist eine zusätzliche Leistung, die greift, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat oder nicht zahlungsfähig ist. Das klingt zunächst nach einem exotischen Szenario, kommt aber in der Praxis durchaus vor – etwa wenn ein Jugendlicher ohne eigene Versicherung einen Schaden verursacht oder wenn der Verursacher insolvent ist. In solchen Fällen kann die eigene Haftpflichtversicherung einspringen und den Schaden übernehmen, sofern eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist.
Auch die Deckungssumme spielt eine wichtige Rolle. Wie bereits erwähnt, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal, besser noch 10 Millionen Euro. Das mag auf den ersten Blick übertrieben wirken, aber wenn man bedenkt, dass ein schwerer Personenschaden schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen kann – etwa durch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten –, wird klar, warum eine hohe Deckungssumme so wichtig ist. (Quelle: GDV, Stand: 2025)
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
Was uns persönlich auch wichtig war, ist die Frage nach der Nachhaltigkeit und der Unternehmensführung der Versicherung. Denn immer mehr Versicherer werben damit, dass sie nachhaltig investieren, auf fossile Energien verzichten oder besonders kundenfreundlich arbeiten. Das ist ein Aspekt, der für viele Menschen zunehmend an Bedeutung gewinnt – nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch weil nachhaltige Unternehmen oft stabiler und langfristig erfolgreicher sind.
Organisationen wie der BUND oder der NABU veröffentlichen regelmäßig Studien und Ratings zu nachhaltigen Versicherungen. Laut einem Bericht des NABU aus dem Jahr 2024 gibt es inzwischen mehrere Anbieter, die ausschließlich in erneuerbare Energien investieren und auf Investments in Kohle, Öl oder Gas verzichten. Solche Versicherungen können eine gute Alternative sein, wenn man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Werte des Unternehmens achten möchte. (Quelle: NABU, Stand: 2024)
Ein weiterer Aspekt, der uns aufgefallen ist, betrifft die Digitalisierung im Versicherungswesen. Viele Versicherer bieten inzwischen Apps an, über die man Schäden direkt melden, Fotos hochladen und den Bearbeitungsstand verfolgen kann. Das ist nicht nur praktisch, sondern spart auch Zeit und reduziert das Risiko, dass Unterlagen verloren gehen oder Fristen verpasst werden. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Apps sicher sind und dass die Daten verschlüsselt übertragen werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht, die man auf der Website des BSI nachlesen kann. (Quelle: BSI, bsi.bund.de, Stand: 2025)
Wichtig ist auch, dass man die App regelmäßig aktualisiert und dass man starke Passwörter verwendet. Denn Versicherungsapps enthalten oft sensible Daten – nicht nur zur eigenen Person, sondern auch zu Schäden, Verträgen und Zahlungen. Wenn diese Daten in falsche Hände geraten, kann das nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich sein – etwa wenn Betrüger die Daten nutzen, um falsche Schadensmeldungen zu erstellen oder um Identitätsdiebstahl zu begehen.
Was uns in den letzten Monaten auch beschäftigt hat, ist die Frage, ob es sinnvoll wäre, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Denn auch wenn der Schaden durch die Haftpflicht reguliert wurde, hätte es durchaus sein können, dass es zu einem Rechtsstreit gekommen wäre – etwa wenn der Geschädigte mit der Schadenshöhe nicht einverstanden gewesen wäre oder wenn die Versicherung die Leistung verweigert hätte. In solchen Fällen können schnell hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die man ohne Rechtsschutz selbst tragen muss.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt solche Kosten ab und ist oft schon für relativ geringe Beiträge erhältlich – etwa 100 bis 150 Euro pro Jahr. Allerdings sollte man sich vor Abschluss genau anschauen, welche Leistungen enthalten sind und welche Ausschlüsse gelten. Denn nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken alle Arten von Streitigkeiten ab, und manche haben Wartezeiten oder Selbstbeteiligungen, die man berücksichtigen sollte.
(Beispielangabe – kann je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
Mittlerweile sind wir deutlich entspannter, was das Thema Einkaufswagen angeht. Wir haben unsere Gewohnheiten angepasst, achten stärker auf die Parkplatzsituation und nehmen uns bewusst die Zeit, den Wagen ordentlich zurückzubringen. Das klingt banal, aber es hat tatsächlich geholfen, das Risiko zu minimieren. Und wir haben unseren Versicherungsschutz überprüft und gegebenenfalls angepasst, sodass wir jetzt besser abgesichert sind als vorher.
Was wir anderen mitgeben möchten, ist vor allem eines: Nicht in Panik geraten, wenn so etwas passiert. Ja, es ist ärgerlich, und ja, es kann Stress bedeuten. Aber wenn man strukturiert vorgeht, die richtigen Schritte einhält und ehrlich kommuniziert, lässt sich das Problem in den meisten Fällen schnell und unkompliziert lösen. Und man lernt dabei eine Menge – über Versicherungen, über rechtliche Grundlagen und über sich selbst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen gefragt, wie genau man in solchen Situationen vorgehen sollte und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte. Hier sind die drei häufigsten Fragen, die uns erreicht haben:
1. Muss ich die Polizei rufen, wenn ich mit dem Einkaufswagen ein fremdes Auto beschädige?
In den meisten Fällen ist das nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein. Wenn der Geschädigte vor Ort ist und beide Parteien sich einigen können, reicht es aus, die Daten auszutauschen und den Vorfall der Versicherung zu melden. Wenn jedoch niemand auffindbar ist oder wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, sollte man die Polizei hinzuziehen. Wichtig ist in jedem Fall, dass man seine Daten hinterlässt – entweder persönlich oder durch einen gut sichtbaren Zettel am beschädigten Fahrzeug. Wer einfach weiterfährt, riskiert eine Anzeige wegen Fahrerflucht. (Quelle: Polizeiliche Verkehrsunfallstatistik, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Bundesland und konkreter Situation variieren.)
2. Zahlt die Haftpflicht auch, wenn ich den Einkaufswagen nur kurz losgelassen habe?
Das hängt vom Einzelfall und vom Versicherungsvertrag ab. Viele moderne Haftpflichtversicherungen decken auch grobe Fahrlässigkeit ab, sodass sie auch dann leisten, wenn man den Wagen nicht ausreichend gesichert hat. Ältere Verträge hingegen enthalten oft Ausschlussklauseln für grobe Fahrlässigkeit. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Vertrag genau zu prüfen und gegebenenfalls auf einen neueren Tarif zu wechseln. (Quelle: GDV, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Versicherer und individueller Vertragsgestaltung abweichen.)
3. Kann ich den Schaden auch privat regulieren, ohne die Versicherung einzuschalten?
Grundsätzlich ja, aber nur wenn beide Parteien damit einverstanden sind. In diesem Fall sollte man unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der festgehalten wird, welche Summe gezahlt wird und dass damit alle Ansprüche abgegolten sind. Ohne eine solche Vereinbarung kann es später zu Nachforderungen kommen. Außerdem sollte man bedenken, dass die Versicherung möglicherweise Regressansprüche geltend macht, wenn sie später von dem Vorfall erfährt und feststellt, dass man den Schaden hätte melden müssen. (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025)
(Angaben können je nach Einzelfall und Versicherer variieren.)
Abschließende Gedanken
Was uns am Ende am meisten in Erinnerung geblieben ist, ist nicht der Schaden selbst oder die Höhe der Reparaturkosten. Es ist die Erkenntnis, wie schnell aus einem harmlosen Alltagsmoment eine komplizierte Situation werden kann – und wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein. Denn auch wenn die Versicherung am Ende gezahlt hat, hätte es durchaus anders ausgehen können. Und selbst wenn man rechtlich auf der sicheren Seite ist, bleibt der Stress, die Unsicherheit und das schlechte Gewissen, jemandem einen Schaden zugefügt zu haben.
Deshalb unser Rat: Prüft eure Versicherungsverträge, achtet auf die kleinen Details im Alltag und scheut euch nicht, im Ernstfall um Hilfe zu bitten – sei es bei der Versicherung, bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt. Denn am Ende geht es nicht nur um Geld, sondern auch um Fairness, um Verantwortung und um das gute Gefühl, das Richtige getan zu haben.
Und wenn ihr das nächste Mal auf dem Parkplatz steht und den Einkaufswagen abstellt, denkt vielleicht an unsere Geschichte. Nicht um euch Angst zu machen, sondern um euch daran zu erinnern, dass ein paar Sekunden Achtsamkeit oft reichen, um größeren Ärger zu vermeiden. Das ist keine Moralpredigt, sondern einfach eine Erfahrung, die wir gern mit euch teilen.