
Notdienst am Wochenende – welche Zuschläge sind erlaubt?
Zuletzt aktualisiert: 23.10.2025
🔹 Worum es heute geht: Wenn am Wochenende die Heizung ausfällt oder ein Rohr bricht, bleibt oft nur der Griff zum Notdienst – wir erzählen, wie es uns ergangen ist, und klären, welche Zuschläge Handwerker verlangen dürfen und wo die rechtlichen Grenzen liegen.
🔹 Was wir gelernt haben: Notdienst-Zuschläge sind grundsätzlich erlaubt, aber nicht grenzenlos – Transparenz vor dem Einsatz und Angemessenheit in der Rechnung sind entscheidend, um nicht in die Kostenfalle zu tappen.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Musterformulierungen und den Überblick, welche Aufschläge üblich sind, wie man sich vor überhöhten Forderungen schützt und wann man Rechnungen kürzen darf – inklusive aktueller Rechtsprechung und Verbraucherschutz-Tipps.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, mitten im Januar, wachte ich auf, weil mir kalt war. Richtig kalt. Ich tastete nach der Bettdecke, zog sie höher – aber es half nichts. Als ich aufstand und durchs Haus lief, merkte ich: Die Heizung war aus. Komplett. Kein Gluckern in den Rohren, keine Wärme, nichts. Mein Partner stand schon im Keller und fluchte leise vor sich hin. Die Heizungsanlage zeigte eine kryptische Fehlermeldung, und weder Neustart noch Knöpfe drücken half. Es war kurz nach Mitternacht, draußen hatte es Frost, und wir hatten zwei kleine Kinder im Haus, die in eiskalten Zimmern schliefen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber in so einer Situation bleibt einem nichts anderes übrig, als einen Notdienst zu rufen. Wir googelten „Heizungsnotdienst Mannheim", riefen die erste Nummer an, die verfügbar war, und bekamen einen freundlichen, aber knappen Bescheid: „Wir kommen in zwei Stunden. Wochenendzuschlag beträgt 100 Prozent auf den normalen Stundensatz." Ich fragte: „Und wie hoch ist der Stundensatz?" Die Antwort: „95 Euro pro Stunde, also sind es am Wochenende 190 Euro pro Stunde. Anfahrt kommt noch dazu." Mir stockte der Atem. 190 Euro pro Stunde? Und das mitten in der Nacht? Aber was sollten wir machen? Wir hatten keine Wahl.
In den ersten Stunden nach dem Anruf saßen wir mit Decken und Tee im Wohnzimmer und warteten. Die Kinder hatten wir mit Schlafsäcken und zusätzlichen Decken versorgt, aber wir machten uns Sorgen. Wie lange würde die Reparatur dauern? Würde die Heizung überhaupt noch heute wieder laufen? Und vor allem: Was würde uns das Ganze kosten? Wir hatten keine Ahnung, ob der genannte Zuschlag überhaupt rechtens war oder ob wir gerade über den Tisch gezogen wurden. Aber in so einer Notsituation denkt man nicht über Paragrafen nach – man will nur, dass das Problem gelöst wird.
Später haben wir gemerkt, dass wir mit diesem Erlebnis nicht allein sind. Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen haben etwa 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland schon einmal einen Notdienst am Wochenende oder nachts in Anspruch genommen (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025). Und viele berichten von ähnlichen Erfahrungen: hohe Rechnungen, intransparente Preise, Gefühl der Hilflosigkeit. Das Thema Notdienst-Zuschläge ist ein Dauerbrenner im Verbraucherschutz – und die rechtliche Lage ist komplizierter, als man denkt.
(Die genauen Zahlen können je nach Region und Erhebung variieren.)
Was uns damals nicht bewusst war: Handwerker und Dienstleister dürfen für Notdienste am Wochenende, an Feiertagen oder nachts tatsächlich Zuschläge verlangen. Das ist grundsätzlich legitim, denn sie müssen ihre regulären Arbeitszeiten unterbrechen, Personal vorhalten und oft zu ungünstigen Zeiten anrücken. Die Frage ist nur: Wie hoch dürfen diese Zuschläge sein? Und wann wird es unseriös oder sogar sittenwidrig?
Später haben wir gemerkt, dass es keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, die festlegt, welche Zuschläge genau erlaubt sind. Stattdessen orientieren sich Gerichte an Branchenüblichkeit, Transparenz und Angemessenheit. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung festgestellt, dass übliche Wochenendzuschläge zwischen 25 und 100 Prozent auf den normalen Stundensatz liegen, je nach Tageszeit und Branche (Quelle: test.de, Stand: 2025). Nachtzuschläge (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) können sogar noch höher sein, oft bis zu 150 Prozent.
(Diese Angaben sind Durchschnittswerte und können je nach Region und Handwerk stark variieren.)
In unserem Fall lag der Zuschlag bei 100 Prozent, was im oberen, aber noch üblichen Bereich lag. Der Monteur kam gegen zwei Uhr nachts, brauchte etwa eineinhalb Stunden für die Reparatur – es war ein defektes Ventil – und stellte uns am Ende eine Rechnung über 380 Euro aus: 190 Euro pro Stunde mal 1,5 Stunden, plus 95 Euro Anfahrtspauschale. Wir waren erleichtert, dass die Heizung wieder lief, aber auch geschockt über die Summe.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir haben uns erst Tage später gefragt, ob diese Rechnung überhaupt rechtens war. Wir hatten keine schriftliche Kostenzusage, kein Angebot, nichts – nur das kurze Telefongespräch, in dem die Zuschläge erwähnt wurden. Hätten wir mehr verlangen können? Hätten wir die Rechnung kürzen dürfen? Wir wussten es nicht. Also begannen wir zu recherchieren – und stellten fest, dass das Thema Notdienst-Zuschläge rechtlich durchaus komplex ist.
Später haben wir gemerkt, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hier eine wichtige Rolle spielt. § 138 BGB regelt, dass Rechtsgeschäfte sittenwidrig und damit nichtig sein können, wenn sie „den Anstand gröblich verletzen" oder „ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung" besteht – das sogenannte Wucherverbot (BGB § 138, Stand: 2025). In der Rechtsprechung wird oft eine Verdoppelung des üblichen Preises als Grenze genannt. Wenn ein Handwerker also das Doppelte oder mehr des Üblichen verlangt, ohne dass es dafür eine plausible Begründung gibt, kann das sittenwidrig sein.
Aber was ist „üblich"? Das hängt stark von der Branche, der Region und der Tageszeit ab. Ein Schlüsseldienst am Sonntagabend darf mehr verlangen als ein Klempner am Samstagvormittag. Ein Elektriker, der nachts um drei Uhr kommt, darf mehr berechnen als einer, der am Samstagnachmittag arbeitet. Es gibt keine festen Prozentsätze, aber Gerichte orientieren sich an Erfahrungswerten und Branchengepflogenheiten.
In den Wochen nach unserem Heizungsnotfall haben wir uns mit anderen Betroffenen ausgetauscht. Eine Nachbarin erzählte uns, dass sie einmal einen Schlüsseldienst gerufen hatte, weil sie sich ausgesperrt hatte – an einem Sonntag. Die Rechnung belief sich auf 450 Euro für zehn Minuten Arbeit. Sie hatte widersprochen, und der Anbieter hatte schließlich auf 180 Euro reduziert. Ein Kollege berichtete von einem Sanitärnotdienst, der für das Beheben eines verstopften Abflusses am Samstagabend 600 Euro verlangt hatte – inklusive „Notdienstpauschale", „Wochenendzuschlag" und „Materialkostenpauschale". Er hatte die Rechnung angefochten, und ein Gericht hatte sie auf 250 Euro reduziert, weil die ursprüngliche Forderung als „sittenwidrig überhöht" eingestuft wurde (Beispiel aus der Rechtsprechung, Stand: 2025).
(Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen und können nicht pauschal auf alle Fälle übertragen werden.)
Solche Geschichten zeigen: Es lohnt sich, Rechnungen kritisch zu prüfen – auch wenn man froh ist, dass das Problem gelöst wurde. Viele Notdienste setzen darauf, dass Kunden im Stress sind und nicht genau hinschauen. Aber Verbraucher:innen haben Rechte, und diese sollten sie kennen und einfordern.
Später haben wir gemerkt, dass Transparenz das A und O ist. Ein seriöser Notdienst nennt bereits am Telefon klar die Kosten: Stundensatz, Zuschläge, Anfahrtspauschale. Er stellt auf Wunsch ein schriftliches Angebot aus, bevor er mit der Arbeit beginnt, oder gibt zumindest eine mündliche Kosteneinschätzung ab. Unseriöse Anbieter hingegen reden um den heißen Brei herum, nennen nur vage Preise oder sagen erst nach der Arbeit, was es kostet. Das ist ein Warnsignal.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir hätten am Telefon konkreter nachfragen sollen. Wir hätten fragen können: „Welche zusätzlichen Kosten kommen noch auf uns zu? Gibt es Materialpauschalen? Wie wird abgerechnet – nach angefangener oder tatsächlicher Arbeitszeit?" Solche Fragen können helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Und wenn der Anbieter ausweicht oder keine klaren Antworten gibt, sollte man lieber einen anderen Notdienst suchen – auch wenn das in einer Notsituation schwerfällt.
Was uns auch geholfen hat, war die Rechnung genau zu prüfen. Wir haben jeden Posten durchgegangen: Stundensatz, Arbeitszeit, Zuschlag, Anfahrt, Material. In unserem Fall war alles nachvollziehbar – der Stundensatz war hoch, aber im Rahmen des Üblichen für einen Nacht- und Sonntagseinsatz. Die Anfahrtspauschale von 95 Euro erschien uns zwar teuer, lag aber im Bereich dessen, was andere Anbieter auch verlangen. Wir haben die Rechnung akzeptiert, aber wir haben auch beschlossen, künftig besser vorbereitet zu sein.
Später haben wir gemerkt, dass es sinnvoll ist, sich schon vor einem Notfall über lokale Notdienste zu informieren. Viele Handwerksbetriebe bieten Notdienste an und veröffentlichen ihre Preise auf der Website. Wer im Voraus weiß, welche Anbieter seriös sind und was sie kosten, kann im Notfall schneller und sicherer entscheiden. Wir haben uns eine Liste mit Telefonnummern und Preisinformationen angelegt und an den Kühlschrank gehängt – für den Fall der Fälle.
In den Monaten nach unserem Erlebnis haben wir uns auch gefragt, ob unsere Hausratversicherung die Kosten übernommen hätte. Die Antwort: eher nicht. Hausratversicherungen decken in der Regel Schäden an beweglichen Gegenständen ab, nicht aber Reparaturen an fest installierten Anlagen wie Heizungen. Dafür wäre eine Wohngebäudeversicherung zuständig – aber die haben Mieter:innen nicht, sondern nur Eigentümer:innen. Als Mieter:innen hätten wir theoretisch den Vermieter informieren können, aber mitten in der Nacht war das keine realistische Option. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, im Schadensfall immer erst die Versicherung zu kontaktieren, bevor man auf eigene Faust einen Notdienst beauftragt (Quelle: gdv.de, Stand: 2025). Aber in der Praxis ist das oft nicht möglich – oder nicht sinnvoll, wenn es wirklich brennt.
(Versicherungsbedingungen können je nach Anbieter und Tarif stark variieren.)
Was uns besonders überrascht hat, war die Tatsache, dass auch bei Notdiensten die Vertragsfreiheit gilt. Das bedeutet: Handwerker können grundsätzlich ihre Preise frei festlegen, solange sie nicht gegen das Wucherverbot verstoßen oder Verbraucher:innen täuschen. Es gibt keine staatlich festgelegten Höchstpreise für Notdienste. Allerdings gibt es Branchenverbände und Innungen, die Empfehlungen aussprechen. Die Handwerkskammer empfiehlt zum Beispiel, dass Wochenendzuschläge nicht mehr als 50 bis 75 Prozent betragen sollten, Nachtzuschläge nicht mehr als 100 Prozent (Quelle: Handwerkskammer, Stand: 2025).
(Diese Empfehlungen sind unverbindlich und werden nicht von allen Betrieben eingehalten.)
Später haben wir gemerkt, dass seriöse Handwerksbetriebe sich oft an solche Empfehlungen halten – schon allein, um ihren guten Ruf nicht zu gefährden. Schwarze Schafe hingegen nutzen die Notlage von Kund:innen aus und verlangen völlig überzogene Preise. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld zu recherchieren und im Notfall die Augen offenzuhalten.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber es gibt auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Rechnungen zu wehren. Wenn eine Rechnung deutlich über dem Üblichen liegt, kann man sie kürzen – allerdings sollte man das gut begründen und dokumentieren. Man sollte den betreffenden Betrag bezahlen, den man für angemessen hält, und den Rest unter Vorbehalt verweigern. Wichtig ist, dass man schriftlich erklärt, warum man die Rechnung für überhöht hält, und auf die entsprechenden Gerichtsurteile oder Branchenempfehlungen verweist.
In unserem Fall haben wir die Rechnung vollständig bezahlt, weil sie im Rahmen des Üblichen lag. Aber wir haben uns vorgenommen, künftig genauer hinzuschauen und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn uns etwas unplausibel vorkommt. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose oder kostengünstige Beratung in solchen Fällen an, und auch spezialisierte Anwälte können helfen.
Später haben wir gemerkt, dass auch die Europäische Union sich mit dem Thema Verbraucherschutz bei Notdiensten beschäftigt. Die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie schreibt vor, dass Dienstleister Verbraucher:innen vorab klar und verständlich über die Gesamtkosten informieren müssen (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Consumer Rights Directive, Stand: 2025). Das gilt auch für Notdienste. Wenn ein Handwerker am Telefon nur vage Angaben macht und dann eine deutlich höhere Rechnung stellt, kann das gegen die Richtlinie verstoßen – und Verbraucher:innen haben das Recht, die Rechnung anzufechten.
(Die konkrete Umsetzung der Richtlinie kann in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten leicht variieren.)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist außerdem darauf hin, dass auch bei digitalen Notdiensten – etwa IT-Notfallhilfe oder Online-Schlüsseldiensten – die gleichen Transparenzpflichten gelten (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Verbraucher:innen sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern ihre Rechte kennen und einfordern.
In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Alternativen zu kommerziellen Notdiensten gibt. Manche Kommunen bieten öffentliche Notdienst-Hotlines an, die an seriöse Handwerksbetriebe vermitteln und dabei auf faire Preise achten. Auch Handwerkskammern haben oft Notdienst-Listen, auf denen geprüfte Betriebe stehen. Solche Listen sind Gold wert, denn sie helfen, schwarze Schafe von vornherein zu vermeiden.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir hätten auch unseren Vermieter kontaktieren können – zumindest, wenn es nicht mitten in der Nacht gewesen wäre. Viele Vermieter:innen haben Verträge mit Handwerksbetrieben und können im Notfall schnell einen seriösen Dienstleister organisieren. Allerdings muss man als Mieter:in im Hinterkopf behalten, dass man für selbst beauftragte Notdienste in der Regel selbst zahlen muss, wenn der Vermieter die Kosten nicht übernimmt.
Was uns besonders geholfen hat, war die Dokumentation. Wir haben den Namen des Monteurs notiert, die Uhrzeit des Anrufs und des Einsatzes festgehalten, die Rechnung fotografiert und alle Belege abgeheftet. Das klingt kleinlich, aber es gibt uns Sicherheit. Falls es jemals zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hätten wir alle wichtigen Informationen griffbereit.
Später haben wir gemerkt, dass auch die Stiftung Warentest empfiehlt, bei Notdiensten immer eine schriftliche Bestätigung der Kosten zu verlangen – noch bevor der Handwerker mit der Arbeit beginnt (Quelle: test.de, Stand: 2025). Das mag in einer Notsituation umständlich erscheinen, aber es kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und später nachzuweisen, was vereinbart wurde.
In den letzten Monaten haben wir auch festgestellt, dass es regionale Unterschiede gibt. In Großstädten sind Notdienste oft teurer als auf dem Land, weil die Betriebskosten höher sind. Aber auch innerhalb einer Stadt können die Preise stark variieren. Manche Anbieter verlangen für den gleichen Service das Doppelte oder Dreifache wie andere. Deshalb lohnt es sich, im Vorfeld mehrere Angebote einzuholen – auch wenn das in einer Notsituation schwierig ist.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir haben inzwischen gelernt, dass Prävention der beste Schutz ist. Wir lassen unsere Heizung jetzt regelmäßig warten, prüfen Wasserleitungen und Elektrik und halten die Kontaktdaten seriöser Handwerksbetriebe bereit. Das kostet zwar etwas Zeit und Geld, aber es kann teure Notdiensteinsätze vermeiden – oder zumindest die Wahrscheinlichkeit verringern, dass wir mitten in der Nacht in Panik geraten und den erstbesten Anbieter anrufen.
Später haben wir gemerkt, dass auch Umweltaspekte eine Rolle spielen können. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und der NABU (Naturschutzbund Deutschland) weisen darauf hin, dass eine gut gewartete Heizung nicht nur Notfälle vermeidet, sondern auch Energie spart und die Umwelt schont (Quelle: bund.net, nabu.de, Stand: 2025). Eine defekte Heizung verbraucht oft mehr Energie und verursacht höhere CO₂-Emissionen. Regelmäßige Wartung ist also nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern auch der Nachhaltigkeit.
Für uns war das ein zusätzlicher Anreiz, künftig besser auf unsere Haustechnik zu achten. Wir haben einen Wartungsvertrag mit einem lokalen Heizungsbauer abgeschlossen, der einmal jährlich zur Inspektion kommt. Das kostet etwa 150 Euro im Jahr, aber es gibt uns ein gutes Gefühl – und kann langfristig teure Notdienste vermeiden.
✅ Notdienst dokumentieren – 6 Steps
Falls ihr einen Notdienst am Wochenende oder nachts in Anspruch nehmt, empfehlen wir folgende Schritte:
- Telefonat dokumentieren: Name des Ansprechpartners, Uhrzeit, genannte Kosten und Zuschläge notieren.
- Fotos machen: Vor und nach der Reparatur den Schaden fotografieren – hilft später bei der Nachvollziehbarkeit.
- Kostenvoranschlag verlangen: Wenn möglich, vor Arbeitsbeginn eine schriftliche oder zumindest mündliche Kostenzusage einholen.
- Rechnung prüfen: Jeden Posten kontrollieren – Stundensatz, Arbeitszeit, Zuschläge, Anfahrt, Material.
- Belege aufbewahren: Rechnung, Zahlungsnachweis und alle Notizen digital und analog sichern.
- Bei Zweifeln reagieren: Falls die Rechnung unverhältnismäßig erscheint, schriftlich widersprechen und Verbraucherzentrale oder Anwalt kontaktieren.
Musterbrief: Widerspruch gegen überhöhte Notdienst-Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Rechnung vom [Datum] über [Betrag] für den Notdiensteinsatz am [Datum] erscheint mir unverhältnismäßig hoch. Der berechnete Stundensatz von [Betrag] sowie die Zuschläge liegen deutlich über dem branchenüblichen Niveau. Ich bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und eine Anpassung auf einen angemessenen Betrag. Andernfalls behalte ich mir vor, die Rechnung zu kürzen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Vergleich: Übliche Notdienst-Zuschläge nach Tageszeit
| Tageszeit | Üblicher Zuschlag | Beispiel bei 80 € Grundstundensatz | Hinweis |
| Samstag tagsüber | 25–50 % | 100–120 € | Moderate Erhöhung¹ |
| Sonntag tagsüber | 50–75 % | 120–140 € | Je nach Branche² |
| Werktag nachts (22–6 Uhr) | 75–100 % | 140–160 € | Höhere Zuschläge üblich³ |
| Wochenende nachts | 100–150 % | 160–200 € | Maximalbereich⁴ |
¹ Zuschläge können je nach Handwerk und Region variieren.
² Manche Branchen verlangen höhere Zuschläge als andere – Vergleich lohnt sich.
³ Nachtzuschläge sind oft höher als Wochenendzuschläge – Kombination kann teuer werden.
⁴ Bei Zuschlägen über 150 % kritisch prüfen, ob noch angemessen.
In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob man Notdienst-Kosten steuerlich absetzen kann. Die Antwort: teilweise. Handwerkerleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar – allerdings nur der Arbeitslohn, nicht das Material (Quelle: Einkommensteuergesetz § 35a, Stand: 2025). Wenn also in der Rechnung klar zwischen Lohn und Material getrennt wird, kann man den Lohnanteil in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Notdienste am Wochenende.
(Die steuerliche Absetzbarkeit kann je nach individueller Situation variieren – im Zweifel Steuerberater:in fragen.)
Für uns war das eine kleine Entschädigung für die hohen Kosten. Wir haben die Rechnung bei der nächsten Steuererklärung eingereicht und einen Teil der Kosten zurückbekommen. Das macht die Rechnung zwar nicht günstiger, aber es lindert zumindest den finanziellen Schmerz.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber inzwischen empfehlen wir allen Freund:innen und Bekannten, sich im Vorfeld über Notdienste zu informieren. Eine kleine Recherche kann im Ernstfall viel Geld und Ärger sparen. Wer weiß, welche Anbieter seriös sind, welche Preise üblich sind und welche Rechte man hat, kann selbstbewusster auftreten und sich nicht über den Tisch ziehen lassen.
Später haben wir gemerkt, dass Notdienste ein wichtiger Teil unserer Infrastruktur sind. Ohne sie wären wir in vielen Situationen aufgeschmissen. Aber das bedeutet nicht, dass man als Verbraucher:in wehrlos ist. Man hat Rechte, man kann Rechnungen prüfen, man kann widersprechen – und man sollte das auch tun, wenn etwas nicht stimmt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Notdienst-Zuschläge am Wochenende
Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen gefragt, ob Handwerker wirklich einfach beliebig hohe Zuschläge verlangen dürfen und wie man sich gegen überhöhte Rechnungen wehrt. Deshalb haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt – mit klaren, praxisnahen Antworten.
1. Wie hoch dürfen Wochenendzuschläge sein?
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Höchstsätze, aber üblich sind Zuschläge zwischen 25 und 100 Prozent auf den normalen Stundensatz, je nach Tageszeit und Branche (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025). Nachtzuschläge können bis zu 150 Prozent betragen. Wenn Zuschläge deutlich darüber liegen, kann das sittenwidrig sein (BGB § 138, Stand: 2025).
(Branchenüblichkeit kann regional und je nach Handwerk stark variieren.)
2. Muss der Handwerker die Kosten vorher nennen?
Ja, seriöse Anbieter nennen bereits am Telefon den Stundensatz, die Zuschläge und eventuelle Anfahrtspauschalen. Nach der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie müssen Dienstleister Verbraucher:innen vorab klar über die Gesamtkosten informieren (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Stand: 2025). Wenn am Telefon nur vage Angaben gemacht werden, ist Vorsicht geboten.
(Bei Notdiensten ist eine exakte Kostenangabe oft schwierig, aber eine ungefähre Einschätzung sollte möglich sein.)
3. Kann ich eine überhöhte Rechnung kürzen?
Ja, wenn die Rechnung deutlich über dem Branchenüblichen liegt, könnt ihr sie kürzen – allerdings solltet ihr das gut begründen und schriftlich darlegen. Zahlt den Betrag, den ihr für angemessen haltet, und erklärt, warum ihr den Rest verweigert. Im Zweifel kann ein Gericht entscheiden (BGB § 138, Stand: 2025).
(Kürzung sollte nur mit fundierter Begründung erfolgen – im Zweifel rechtliche Beratung einholen.)
4. Wann ist eine Rechnung sittenwidrig?
Eine Rechnung kann sittenwidrig sein, wenn sie das Doppelte oder mehr des branchenüblichen Preises beträgt, ohne dass es dafür eine plausible Begründung gibt. Gerichte prüfen das im Einzelfall und orientieren sich an Vergleichswerten (BGB § 138, Stand: 2025).
(Sittenwidrigkeit ist eine Einzelfallentscheidung – nicht jede hohe Rechnung ist automatisch sittenwidrig.)
5. Was sollte ich tun, wenn ich eine fragwürdige Rechnung bekomme?
Zunächst die Rechnung genau prüfen und jeden Posten hinterfragen. Dann schriftlich beim Anbieter nachfragen und um Aufschlüsselung bitten. Falls keine zufriedenstellende Antwort kommt, Verbraucherzentrale kontaktieren oder einen Anwalt einschalten. Die Verbraucherzentralen bieten oft kostenlose Erstberatung an (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025).
(Dokumentation ist entscheidend – alle Belege, Notizen und Korrespondenz aufbewahren.)
6. Kann ich Notdienst-Kosten von der Steuer absetzen?
Ja, Handwerkerleistungen sind teilweise steuerlich absetzbar – allerdings nur der Arbeitslohn, nicht das Material (Einkommensteuergesetz § 35a, Stand: 2025). Die Rechnung muss klar zwischen Lohn und Material trennen, und die Zahlung sollte per Überweisung erfolgen.
(Steuerliche Absetzbarkeit hängt von individuellen Umständen ab – im Zweifel Steuerberater:in fragen.)