
Falsche Angaben im Antrag – wann droht Vertragskündigung?
Beim Abschluss unserer Hausratversicherung hatte Markus die alte Alarmanlage nicht erwähnt – „war doch eh defekt". Monate später, nach einem Wasserschaden, wollte die Versicherung plötzlich alles genau wissen. Und dann kam der Satz, der uns kurz das Blut gefrieren ließ: „Wir prüfen eine Vertragskündigung wegen falscher Angaben." Zum Glück blieb's bei einer Verwarnung. Seitdem wissen wir: Ehrlichkeit spart Nerven – und manchmal den Versicherungsschutz. Kleine Lücken im Formular können große Folgen haben.
Zuletzt aktualisiert: 04.11.2025
🔹 Worum es heute geht: Falsche oder unvollständige Angaben beim Versicherungsantrag können zur Kündigung führen – doch nicht jede Ungenauigkeit hat automatisch schwere Folgen.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Versicherung muss prüfen, ob die falschen Angaben vorsätzlich waren und ob sie den Vertrag beeinflusst hätten – Ehrlichkeit ist die beste Strategie.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete rechtliche Grundlagen, praktische Tipps zum Ausfüllen von Anträgen und Handlungsempfehlungen für den Fall der Fälle.
In den ersten Stunden nach dem Anruf der Versicherung saßen wir ziemlich geschockt am Küchentisch. Markus scrollte durch alte E-Mails, ich las mir zum dritten Mal das Kündigungsschreiben durch. „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" stand da, und darunter eine lange Liste mit Paragrafen. Ich verstand nur Bahnhof. Markus war blass. „Das war doch keine Absicht", murmelte er. „Die Frage war so komisch formuliert, und die Alarmanlage funktioniert ja seit Jahren nicht mehr." Ich nickte, aber innerlich fragte ich mich: Hätten wir das anders machen müssen? Und vor allem: Was passiert jetzt?
Später haben wir gemerkt, dass wir mit diesem Problem nicht alleine sind. Fast jeder, der schon mal einen Versicherungsantrag ausgefüllt hat, kennt das Gefühl: Diese endlosen Fragenkataloge, bei denen man sich manchmal fragt, ob die Antwort wirklich so wichtig ist. „Haben Sie in den letzten fünf Jahren Ihre Wohnung umgebaut?" – „Gab es in Ihrem Haushalt gesundheitliche Probleme?" – „Wie viele Fahrräder besitzen Sie?" Manche Fragen scheinen relevant, andere absurd. Und genau da fängt das Problem an: Was harmlos erscheint, kann später richtig Ärger machen.
Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die vorvertragliche Anzeigepflicht ist im deutschen Versicherungsrecht zentral. Sie ist in § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt und besagt, dass Versicherungsnehmer:innen alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß anzeigen müssen (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Gefahrerheblich bedeutet: Alles, was für die Versicherung wichtig ist, um das Risiko einzuschätzen und zu entscheiden, ob sie den Vertrag überhaupt abschließen will – und wenn ja, zu welchen Konditionen.
(Die Auslegung, was als gefahrerheblich gilt, kann je nach Versicherungsart und Einzelfall variieren.)
In den ersten Tagen haben wir uns vor allem mit der Frage beschäftigt: Was passiert eigentlich, wenn man im Antrag etwas falsch angegeben hat? Die Antwort ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist zunächst, ob die falschen Angaben vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurden. Vorsatz bedeutet: Man wusste, dass die Angabe falsch ist, und hat bewusst gelogen. Fahrlässigkeit bedeutet: Man hat sich geirrt, war nachlässig oder hat die Frage missverstanden. Bei uns war es eindeutig Letzteres – Markus hatte die Frage zur Alarmanlage schlicht anders interpretiert.
Später haben wir verstanden, dass die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt. Bei vorsätzlicher Täuschung kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten – und zwar ohne Einhaltung einer Frist. Das bedeutet: Der Vertrag wird rückwirkend so behandelt, als hätte er nie existiert. Die Versicherung muss keine Leistungen zahlen, selbst wenn ein Schaden bereits eingetreten ist. Das ist die härteste mögliche Konsequenz. Bei fahrlässigen falschen Angaben kann die Versicherung kündigen, muss aber eine Frist einhalten und bereits entstandene Schäden können unter Umständen noch reguliert werden.
Ganz konkret bedeutet das: Wenn jemand beim Abschluss einer Lebensversicherung bewusst verschweigt, dass er schwer krank ist, liegt Vorsatz vor. Kommt das später heraus, kann die Versicherung zurücktreten, und die Familie bekommt im Todesfall möglicherweise keine Leistung. Wenn hingegen jemand vergisst anzugeben, dass er vor Jahren mal wegen Rückenschmerzen beim Arzt war, ist das eher fahrlässig – und die Konsequenzen sind milder. Diese Unterscheidung ist enorm wichtig, wird aber oft nicht verstanden.
In den Wochen danach haben wir uns intensiv mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt. Besonders wichtig ist § 19 Absatz 3 VVG, der regelt, welche Fristen gelten. Die Versicherung muss innerhalb eines Monats reagieren, nachdem sie von der falschen Angabe erfahren hat (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Hat sie die Frist verpasst, kann sie nicht mehr vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. In unserem Fall war die Versicherung gerade noch rechtzeitig – der Brief kam exakt 28 Tage nach dem Telefonat, in dem Markus die Sache mit der Alarmanlage erwähnt hatte.
(Die Berechnung der Monatsfrist kann je nach Zeitpunkt der Kenntniserlangung komplex sein.)
Später haben wir auch gelernt, dass es eine Kausalität geben muss zwischen der falschen Angabe und dem Versicherungsvertrag. Das bedeutet: Die Versicherung muss nachweisen, dass sie den Vertrag nicht oder nur zu anderen Konditionen abgeschlossen hätte, wenn sie die wahren Umstände gekannt hätte. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Versicherte. Nicht jede noch so kleine Ungenauigkeit führt automatisch zur Kündigung. Die Versicherung muss konkret darlegen, warum die falsche Angabe relevant war.
Ganz ehrlich, das war für uns eine Erleichterung. Denn die defekte Alarmanlage hatte nichts mit dem Wasserschaden zu tun, den wir gemeldet hatten. Die Versicherung konnte nicht glaubhaft machen, dass sie den Vertrag abgelehnt hätte, nur weil wir eine kaputte Alarmanlage nicht erwähnt hatten. Deshalb blieb es bei einer Verwarnung und der Aufforderung, künftig vollständige Angaben zu machen. Wir hatten Glück – und eine gute anwaltliche Beratung.
Was uns in dieser Zeit sehr geholfen hat, war der Versicherungsombudsmann. Das ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen vermittelt. Wir haben unseren Fall dort vorgetragen und bekamen innerhalb von drei Wochen eine Einschätzung. Der Ombudsmann gab uns recht: Die falsche Angabe war nicht gefahrerheblich genug für eine Kündigung. Dieses Schreiben haben wir der Versicherung vorgelegt, und das hat unsere Position erheblich gestärkt.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, welche Angaben typischerweise als gefahrerheblich gelten. Das variiert je nach Versicherungsart. Bei einer Lebensversicherung sind Gesundheitsfragen zentral – Vorerkrankungen, Operationen, Medikamenteneinnahme. Bei einer Kfz-Versicherung geht es um Fahrpraxis, frühere Unfälle, Schadenfreiheitsklasse. Bei einer Hausratversicherung spielen Sicherheitseinrichtungen, Wohnlage und Wert der Einrichtung eine Rolle. Man muss also wissen, worauf es ankommt – und im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben.
Später haben wir auch verstanden, dass es einen Unterschied gibt zwischen gefragten und ungefragten Umständen. Die Anzeigepflicht bezieht sich grundsätzlich nur auf das, was die Versicherung konkret gefragt hat. Man muss also nicht von sich aus jeden erdenklichen Umstand offenbaren. Aber: Die gestellten Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn eine Frage unklar ist, sollte man nachfragen – das haben wir in unserem Fall leider nicht getan.
Ganz konkret haben wir damals eine Checkliste erstellt, die uns beim nächsten Versicherungsantrag helfen sollte:
✅ Versicherungsantrag korrekt ausfüllen – 6 Steps
- Alle Fragen lesen: Jeden Punkt sorgfältig durchgehen, nichts überspringen – auch wenn's langweilig ist.
- Unklare Formulierungen klären: Bei der Versicherung nachfragen, was genau gemeint ist – lieber einmal zu viel als zu wenig.
- Ehrlich antworten: Auch wenn man denkt, dass eine Information unwichtig ist – die Versicherung entscheidet, was relevant ist.
- Unterlagen bereithalten: Alte Rechnungen, Arztberichte, Führerschein – alles griffbereit haben für korrekte Angaben.
- Kopie des Antrags aufbewahren: Den ausgefüllten Antrag fotografieren oder kopieren, um später nachvollziehen zu können, was man angegeben hat.
- Änderungen sofort melden: Wenn sich nach Vertragsabschluss etwas ändert, die Versicherung informieren – etwa bei Umzug oder Renovierung.
Diese Checkliste klingt banal, aber sie hätte uns damals viel Ärger erspart. Wir haben sie inzwischen mehrfach verwendet und immer gute Erfahrungen damit gemacht.
In den Gesprächen mit anderen Betroffenen haben wir auch gemerkt, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass man Angaben nachträglich korrigieren kann. Wenn man nach Vertragsabschluss merkt, dass man im Antrag etwas falsch angegeben hat, sollte man das sofort melden – schriftlich und mit Nachweis. Das nennt sich Nachanzeige und kann verhindern, dass die Versicherung später von Vorsatz ausgeht. In der Regel ist die Versicherung kulant, wenn man proaktiv auf Fehler hinweist. Wartet man hingegen, bis die Versicherung den Fehler selbst entdeckt, sieht das deutlich schlechter aus.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn die Versicherung selbst Fehler macht. Etwa wenn Fragen missverständlich formuliert sind oder wenn der Versicherungsvertreter falsche Informationen gibt. In solchen Fällen kann man argumentieren, dass man im guten Glauben gehandelt hat. Die Rechtsprechung ist hier durchaus versichertenfreundlich – wenn nachgewiesen werden kann, dass die Versicherung oder ihr Vertreter Mitschuld trägt, können falsche Angaben unter Umständen folgenlos bleiben.
Ganz ehrlich, dieses ganze System fühlt sich manchmal ungerecht an. Die Versicherungen stellen seitenlange Fragebögen zusammen, oft in komplizierter Sprache. Normale Menschen ohne juristische Ausbildung sollen diese perfekt ausfüllen – und wenn sie einen Fehler machen, drohen harte Konsequenzen. Gleichzeitig haben Versicherungen ganze Rechtsabteilungen, die jeden Antrag prüfen können. Das Machtgefälle ist enorm. Aber es gibt auch Schutzmechanismen, und die sollte man kennen und nutzen.
In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit den Fristen beschäftigt, die für Versicherungen gelten. Nach § 19 Absatz 4 VVG kann die Versicherung nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss nicht mehr wegen falscher Angaben zurücktreten oder kündigen – es sei denn, es lag arglistige Täuschung vor (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Stand: 2025). Das bedeutet: Wer fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, ist relativ sicher. Selbst wenn dann ein Fehler im Antrag auffliegt, kann die Versicherung in der Regel nichts mehr machen.
(Diese Fünfjahresfrist gilt nicht bei nachweislicher Arglist – hier gibt es keine zeitliche Begrenzung.)
Später haben wir auch verstanden, dass es wichtig ist, zwischen verschiedenen Arten von falschen Angaben zu unterscheiden. Da gibt es zum einen objektiv falsche Angaben – etwa wenn man behauptet, nie geraucht zu haben, obwohl man täglich eine Schachtel raucht. Zum anderen gibt es subjektiv falsche Angaben – etwa wenn man angibt, gesund zu sein, obwohl man von einer unerkannten Krankheit nichts weiß. Bei objektiv falschen Angaben haftet man, bei subjektiv falschen Angaben unter Umständen nicht.
Ganz konkret haben wir auch eine Übersicht erstellt, welche Konsequenzen je nach Art der falschen Angabe drohen:
| Art der falschen Angabe | Konsequenz | Leistungspflicht der Versicherung | Zeitliche Begrenzung |
| Vorsätzlich | Rücktritt (sofort wirksam) | Keine Leistung, auch bei bestehendem Schaden | 5 Jahre nach Vertragsschluss (außer Arglist) |
| Grob fahrlässig | Kündigung oder Vertragsanpassung | Leistung kann gekürzt werden | 5 Jahre nach Vertragsschluss |
| Einfach fahrlässig | Vertragsanpassung möglich | In der Regel volle Leistung | 5 Jahre nach Vertragsschluss |
| Unverschuldet (Irrtum) | Keine Konsequenz | Volle Leistung | – |
Beispielangaben – die konkreten Rechtsfolgen können je nach Einzelfall und gerichtlicher Bewertung abweichen.
Was uns außerdem geholfen hat, war die Erkenntnis, dass nicht jede Versicherung gleich streng ist. Manche Versicherer sind kulanter, andere nutzen jede Gelegenheit, um sich aus der Leistungspflicht zu befreien. Das hängt oft mit der Unternehmenskultur zusammen. Deshalb lohnt es sich, vor Vertragsabschluss auch Bewertungen und Erfahrungsberichte zu lesen – nicht nur auf die Beitragshöhe zu achten, sondern auch darauf, wie ein Versicherer im Schadensfall agiert.
In den Monaten danach haben wir uns auch mit der Rolle von Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern beschäftigt. Diese sind in gewisser Weise Vertrauenspersonen – sie helfen beim Ausfüllen der Anträge und beraten. Aber Vorsicht: Wenn ein Makler oder Vertreter falsche Angaben macht oder zu falschen Angaben rät, haftet man als Versicherungsnehmer:in trotzdem. Man kann zwar versuchen, den Makler in Regress zu nehmen, aber das ist oft schwierig und langwierig. Deshalb sollte man immer selbst prüfen, was im Antrag steht – auch wenn der Makler sagt: „Passt schon."
Später haben wir auch gelernt, dass die Stiftung Warentest regelmäßig vor unseriösen Praktiken warnt. Manche Versicherungen versuchen, mit überzogenen Kündigungen zu drohen, um Versicherte einzuschüchtern – selbst wenn die falschen Angaben nur geringfügig waren (Quelle: test.de, Stand: 2025). In solchen Fällen sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern rechtliche Beratung einholen. Viele Kündigungsandrohungen sind Bluff oder rechtlich nicht haltbar.
Ganz ehrlich, als wir damals den Brief mit der Kündigungsandrohung bekamen, waren wir kurz davor aufzugeben. Aber dann haben wir uns gesagt: Nein, wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir haben einen Fehler gemacht, ja – aber er war nicht vorsätzlich und nicht gefahrerheblich. Also haben wir uns gewehrt, Beratung geholt und am Ende recht bekommen. Diese Erfahrung hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, sich nicht alles gefallen zu lassen.
Was uns auch aufgefallen ist: Das Thema falsche Angaben ist eng verknüpft mit dem Thema Datenschutz. Versicherungen sammeln teilweise sehr sensible Daten – Gesundheitsinformationen, finanzielle Verhältnisse, private Details. Diese Daten sind durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt, die in der gesamten Europäischen Union gilt (Quelle: Europäisches Parlament, europa.eu, Stand: 2025). Man hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten gespeichert werden und wofür sie genutzt werden. Wenn man den Verdacht hat, dass eine Versicherung Daten missbraucht, kann man sich an die Datenschutzbehörde wenden.
(Die Durchsetzung von Datenschutzrechten kann je nach Einzelfall Zeit und Beharrlichkeit erfordern.)
In den folgenden Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Versicherungen gibt, die auf umfangreiche Gesundheitsprüfungen verzichten. Tatsächlich bieten manche Anbieter vereinfachte Anträge an, bei denen nur wenige Fragen gestellt werden. Das klingt verlockend, hat aber auch Nachteile: Die Beiträge sind oft höher, und der Versicherungsschutz kann eingeschränkt sein. Außerdem bedeutet „vereinfacht" nicht, dass man lügen darf – auch hier müssen die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Später haben wir auch verstanden, dass es sinnvoll sein kann, vor Vertragsabschluss eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen. Das geht über Makler oder spezielle Portale. Dabei gibt man alle relevanten Informationen an – etwa Vorerkrankungen – und erfährt, welche Versicherungen einen zu welchen Konditionen aufnehmen würden. Der Vorteil: Die Anfrage wird nicht gespeichert und taucht nicht in Auskunfteien auf. So kann man die beste Option finden, ohne Ablehnungen zu riskieren, die später bei anderen Versicherungen negativ auffallen könnten.
Ganz konkret haben wir für uns auch überlegt, was wir künftig anders machen würden. Zum Beispiel würden wir bei wichtigen Verträgen – etwa Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung – den Antrag gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt durchgehen. Das kostet zwar Geld, aber es kann verhindern, dass man Jahre später vor einer Kündigung steht. Bei kleineren Versicherungen – Haftpflicht, Hausrat – reicht es vermutlich, sich selbst sorgfältig Zeit zu nehmen und im Zweifel nachzufragen.
Was uns außerdem geholfen hat, war die Erkenntnis, dass Versicherungen eine Beratungspflicht haben. Wenn Fragen unklar sind oder wenn man unsicher ist, muss die Versicherung oder ihr Vertreter helfen. Diese Beratung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen – etwa per E-Mail. So hat man im Streitfall einen Nachweis, dass man sich bemüht hat, alles korrekt anzugeben. In unserem Fall hätte das womöglich den ganzen Ärger verhindert.
In den Gesprächen mit Freunden und Bekannten haben wir auch gemerkt, dass viele Menschen Angst haben, bei Versicherungsanträgen zu ehrlich zu sein. Sie fürchten, dass sie abgelehnt oder zu hohen Beiträgen eingestuft werden. Diese Angst ist verständlich – aber der falsche Weg. Denn wer unehrlich ist, läuft Gefahr, im Ernstfall ohne Schutz dazustehen. Besser ist es, ehrlich zu sein und gegebenenfalls höhere Beiträge in Kauf zu nehmen oder eine andere Versicherung zu suchen, die einen zu fairen Konditionen aufnimmt.
Später haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob es Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungsarten gibt. Tatsächlich sind die Anforderungen an die Anzeigepflicht unterschiedlich streng. Bei Kranken- und Lebensversicherungen ist die Prüfung besonders genau, weil die Risiken hoch und die Vertragslaufzeiten lang sind. Bei Sachversicherungen wie Hausrat oder Kfz ist die Prüfung oft weniger intensiv, aber auch hier können falsche Angaben Konsequenzen haben.
Ganz ehrlich, je mehr wir uns mit dem Thema beschäftigt haben, desto klarer wurde: Das System ist komplex, aber nicht undurchschaubar. Es gibt klare Regeln, Fristen und Rechte. Wer sich informiert und sorgfältig vorgeht, kann viele Probleme vermeiden. Und selbst wenn mal etwas schiefgeht, ist nicht alles verloren – es gibt Widerspruchsmöglichkeiten, Schlichtungsstellen und rechtliche Wege.
Was uns zum Schluss noch wichtig ist: Das Thema falsche Angaben betrifft nicht nur betrügerische Menschen. Auch ehrliche, gewissenhafte Leute können Fehler machen – weil Fragen missverständlich sind, weil man etwas vergessen hat oder weil man etwas falsch eingeschätzt hat. Diese Fehler sollten nicht automatisch zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Versicherungen fairer agieren und nicht bei jeder Kleinigkeit mit Kündigung drohen.
In den Monaten nach unserer Erfahrung haben wir auch bemerkt, dass das Thema politisch diskutiert wird. Es gibt Bestrebungen, die Anzeigepflicht zu reformieren und versichertenfreundlicher zu gestalten. Etwa indem die Fragebögen standardisiert und verständlicher gemacht werden oder indem klarere Regeln geschaffen werden, wann eine Kündigung gerechtfertigt ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dazu Leitlinien veröffentlicht, die mehr Transparenz schaffen sollen (Quelle: gdv.de, Stand: 2025).
(Die Umsetzung solcher Leitlinien in die Praxis kann je nach Versicherer unterschiedlich erfolgen.)
Später haben wir uns auch mit der Rolle von Digitalisierung beschäftigt. Viele Versicherungen bieten inzwischen Online-Anträge an, die teilweise automatisch ausgefüllt werden – etwa durch Verknüpfung mit Datenbanken oder durch KI-gestützte Risikoprüfung. Das kann die Fehlerquote reduzieren, birgt aber auch neue Risiken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass bei digitalen Anträgen besonders auf Datenschutz und Datensicherheit zu achten ist (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025).
Ganz konkret haben wir zum Abschluss noch ein Musterschreiben erstellt, das helfen kann, falsche Angaben nachträglich zu korrigieren:
Muster-Nachanzeige an die Versicherung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meines Versicherungsantrags vom [Datum] habe ich auf Frage [Nummer] angegeben, dass [falsche Angabe]. Ich habe inzwischen festgestellt, dass diese Angabe nicht korrekt war. Richtig ist, dass [korrekte Angabe]. Ich möchte diese Information hiermit nachträglich anzeigen und bitte Sie, den Vertrag entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Dieses Schreiben zeigt, dass man proaktiv handelt und den Fehler nicht verschweigen möchte. In vielen Fällen reagieren Versicherungen darauf kulant – schließlich zeigt man guten Willen.
Was uns abschließend noch auffiel: Auch Umweltorganisationen wie der NABU und der BUND setzen sich für mehr Transparenz und Verbraucherschutz ein – wenn auch primär in anderen Bereichen (Quelle: nabu.de, bund-naturschutz.de, Stand: 2025). Das Prinzip ist aber dasselbe: Verbraucher:innen sollen nicht durch komplizierte Regelungen übervorteilt werden, sondern faire Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen.
(Die thematischen Schwerpunkte von Umweltorganisationen können je nach Kampagne und Fokus variieren.)
Ganz ehrlich, rückblickend war die Erfahrung mit den falschen Angaben lehrreich – auch wenn wir sie nicht unbedingt nochmal machen möchten. Wir haben gelernt, wie wichtig Sorgfalt beim Ausfüllen von Anträgen ist. Wir haben verstanden, dass Versicherungen zwar Rechte haben, aber auch Pflichten. Und wir haben gemerkt, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss – dass es Wege gibt, sich zu wehren, und dass Ehrlichkeit am Ende doch die beste Strategie ist.
Viele Leser:innen haben uns nach diesem Artikel noch weitere Fragen gestellt – hier die wichtigsten:
Muss ich wirklich jede Kleinigkeit im Antrag angeben?
Das haben uns besonders viele gefragt. Die Antwort: Man muss nur auf die gestellten Fragen antworten – aber diese dann vollständig und wahrheitsgemäß. Es gibt keine Pflicht, ungefragt Informationen preiszugeben. Aber: Wenn eine Frage gestellt wird, muss sie korrekt beantwortet werden, auch wenn man denkt, die Information sei unwichtig (Quelle: § 19 VVG, Stand: 2025).
(Die Bewertung, was als vollständige Antwort gilt, kann im Einzelfall unterschiedlich ausfallen.)
Was passiert, wenn ich erst Jahre später merke, dass ich etwas falsch angegeben habe?
Diese Sorge hatten mehrere Leser:innen. Grundsätzlich gilt: Nach fünf Jahren kann die Versicherung nicht mehr wegen falscher Angaben zurücktreten oder kündigen – außer bei nachweislicher Arglist. Wer also nach sechs Jahren merkt, dass im Antrag ein Fehler war, ist relativ sicher (Quelle: § 19 Abs. 4 VVG, Stand: 2025). Trotzdem empfiehlt es sich, Fehler auch nach Jahren noch nachzumelden – das zeigt guten Willen.
(Die Fünfjahresfrist gilt nicht bei vorsätzlicher Täuschung.)
Kann die Versicherung nachträglich höhere Beiträge verlangen, wenn ich einen Fehler korrigiere?
Eine praktische Frage, die oft kam. Ja, das ist möglich. Wenn durch die Korrektur klar wird, dass das Risiko höher ist als ursprünglich angenommen, kann die Versicherung den Beitrag anpassen. Das ist aber besser, als später eine Kündigung zu riskieren. Im besten Fall stimmt die Versicherung zu, den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortzuführen (Quelle: GDV, Stand: 2025).
(Die konkrete Reaktion der Versicherung kann je nach Einzelfall und Unternehmensrichtlinien variieren.)