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Versicherungen & Recht

Sturz wegen Schlagloch – diese Fehler kosten Sie Ihren Anspruch!

by Winterberg 2025. 11. 10.

Fahrradunfall durch Schlagloch: Welche Ansprüche gibt es?

Zuletzt aktualisiert: 10. November 2025

🔹 Worum es heute geht: Ein unerwarteter Sturz durch ein Schlagloch auf dem Arbeitsweg und der komplizierte Kampf um Schadenersatz.
🔹 Was wir gelernt haben: Die Kommune kann haftbar sein, aber der Nachweis ist schwierig – ohne Fotos und Zeugen wird es fast unmöglich.
🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Handlungsanweisungen für den Ernstfall, Musterformulierungen und eine Übersicht der rechtlichen Möglichkeiten.


Es war ein Dienstagmorgen im April, 7:23 Uhr, das weiß ich noch so genau, weil ich auf die Uhr geschaut hatte und dachte: Perfektes Timing, pünktlich im Büro. Die Sonne schien, die Vögel zwitscherten – kitschig, ich weiß, aber es war wirklich so ein Bilderbuchmorgen. Ich radelte meine übliche Strecke zur Arbeit, die Beethofenstraße runter, wie jeden Tag seit drei Jahren. Und dann, keine hundert Meter vor dem Büro, passierte es. Ein dumpfer Schlag, das Vorderrad sackte weg, ich flog über den Lenker. Zeitlupe. Asphalt. Schmerz.

Das Schlagloch war etwa so groß wie ein Pizzateller und mindestens zehn Zentimeter tief. Wie sich später herausstellte, war es schon seit Wochen da, mehrfach gemeldet, aber nichts war passiert. Ich lag da, auf der Straße, die Hände aufgeschürft, das rechte Knie pochte, und mein erster Gedanke war nicht etwa „Bin ich verletzt?", sondern „Das Fahrrad!" – die Prioritäten eines Pendlers, der sein Rad braucht wie andere ihr Auto.

Ein älterer Herr half mir auf. „Das verdammte Loch", sagte er, „da ist letzte Woche schon die Frau Schmidt reingefahren." Er wohnte direkt gegenüber und hatte schon mehrere Stürze beobachtet. Sein Name war Herr Müller, und er sollte später noch wichtig werden. Erstmal sammelte ich mich, checkte meine Gliedmaßen – alles noch dran, beweglich, gut – und dann das Rad. Vorderrad verbogen wie eine Brezel, Gabel verzogen, Lenker schief. Totalschaden, das sah sogar ich als Laie.

In den ersten Tagen nach dem Unfall war ich hauptsächlich wütend. Wütend auf die Stadt, die das Loch nicht repariert hatte. Wütend auf mich selbst, dass ich nicht aufgepasst hatte. Und wütend auf das System, von dem ich noch nicht mal wusste, wie es funktioniert. Wer zahlt jetzt mein Fahrrad? Die Krankenkasse übernahm die Behandlung meiner Schürfwunden, klar. Aber das Rad? 1.200 Euro hatte es vor zwei Jahren gekostet, ein solides Trekkingrad, nichts Besonderes, aber meins.

Der erste Anruf beim Ordnungsamt war ernüchternd. „Haben Sie Fotos vom Schlagloch?", fragte die Dame am Telefon. Hatte ich nicht. Wer denkt denn nach einem Sturz als erstes ans Fotografieren? „Zeugen?" Ja, Herr Müller. „Dessen Kontaktdaten?" Äh, nein. „Dann wird das schwierig", sagte sie, und ich konnte förmlich hören, wie sie mein Anliegen gedanklich in die Ablage „aussichtslos" verschob.

Später haben wir gemerkt, dass die rechtliche Lage bei Schlaglochunfällen komplizierter ist, als man denkt. Grundsätzlich gilt: Kommunen haben eine Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB, Stand: 2025). Das bedeutet, sie müssen Straßen in einem verkehrssicheren Zustand halten. Aber – und das ist ein großes Aber – diese Pflicht hat Grenzen. Die Stadt muss nicht jede kleine Unebenheit sofort beseitigen. Es kommt auf die Verkehrsbedeutung der Straße an, auf die Sichtbarkeit des Schadens und darauf, ob die Kommune davon wusste oder hätte wissen müssen.

Die Beethofenstraße, meine Unfallstelle, ist eine vielbefahrene Durchgangsstraße. Täglich nutzen sie hunderte Radfahrer und tausende Autos. Das Schlagloch war, wie sich später herausstellte, bereits drei Wochen vor meinem Unfall bei der Stadt gemeldet worden. Ein Anwohner hatte sogar eine E-Mail geschrieben, mit Foto. Diese Information bekam ich aber erst viel später.

Was ich in der ersten Woche lernte: Dokumentation ist alles. Also fuhr ich – zu Fuß, mit schmerzenden Knien – zurück zur Unfallstelle. Das Loch war immer noch da, unverändert. Ich machte Fotos aus allen Winkeln, maß die Tiefe mit einem Zollstock (12 Zentimeter!), notierte GPS-Koordinaten. Ein Passant schaute mich merkwürdig an. „Für die Versicherung", erklärte ich. Er nickte wissend. „Bin da auch schon reingefahren", sagte er und ging weiter.

Die Suche nach Herrn Müller gestaltete sich einfacher als gedacht. Er wohnte wirklich direkt gegenüber, Hausnummer 23. Ein pensionierter Lehrer, wie sich herausstellte, sehr hilfsbereit und mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. „Die Stadt kümmert sich einen Dreck um unsere Straße", schimpfte er und war sofort bereit, als Zeuge aufzutreten. Er hatte sogar ein Notizbuch, in dem er alle Vorfälle mit dem Schlagloch dokumentiert hatte. Deutscher ging's nicht, und ich hätte ihn küssen können.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber die Beweislast liegt grundsätzlich beim Geschädigten. Man muss nachweisen, dass die Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Das ist nicht trivial. Die Stadt kann sich darauf berufen, dass sie regelmäßig kontrolliert (was sie auch tut, theoretisch) und dass nicht jeder Schaden sofort behoben werden kann. Besonders im Winter, nach Frostschäden, entstehen täglich neue Schlaglöcher.

Meine Recherche führte mich tief in die Welt der kommunalen Haftung. Interessant war: Es gibt tatsächlich Urteile, die Radfahrern Recht geben. Das OLG Celle (Az. 8 U 25/19, Stand: 2025) hatte einer Radfahrerin 100% Schadenersatz zugesprochen, weil die Stadt ein gemeldetes Schlagloch wochenlang nicht repariert hatte. Aber es gibt auch gegenteilige Urteile. Viel hängt vom Einzelfall ab.

Die Kommunikation mit der Stadt wurde zum Spießrutenlauf. Erst musste ich herausfinden, welches Amt zuständig ist. Tiefbauamt? Ordnungsamt? Rechtsamt? Jeder verwies auf den anderen. Nach zwei Wochen und gefühlt zwanzig Telefonaten landete ich endlich bei der richtigen Stelle: dem Rechtsamt, Abteilung Haftpflichtschäden. Die Dame dort war erstaunlich freundlich und kompetent. „Schicken Sie uns alles schriftlich", sagte sie, „mit allen Unterlagen, die Sie haben."

Der Brief an die Stadt wurde zum Mammutprojekt. Ich beschrieb den Unfallhergang, fügte die Fotos bei, die Zeugenaussage von Herrn Müller, die Rechnung meines Fahrrads, den Kostenvoranschlag für die Reparatur (der Radhändler meinte, das lohne sich nicht, Totalschaden), sogar eine Google-Maps-Karte mit eingezeichneter Unfallstelle. Meine Frau meinte, ich übertreibe. Aber ich wollte nichts dem Zufall überlassen.

Parallel dazu informierte ich mich über Alternativen. Die private Haftpflichtversicherung? Greift nicht bei eigenen Schäden. Die Hausratversicherung? Nur bei Diebstahl oder Einbruch. Eine spezielle Fahrradversicherung hatte ich nicht – wer denkt denn an sowas? Mittlerweile weiß ich: mehr Leute, als man glaubt. Der Markt für Fahrradversicherungen boomt (Quelle: GDV, Stand: 2025), besonders seit E-Bikes so populär sind.

Die Wartezeit war zermürbend. Vier Wochen vergingen, ohne Antwort. In der Zwischenzeit fuhr ich mit der S-Bahn zur Arbeit – jeden Tag 8,60 Euro hin und zurück. Das summierte sich. Nach sechs Wochen rief ich beim Rechtsamt an. „Ihr Vorgang ist in Bearbeitung", hieß es. Mehr nicht. Kennen Sie dieses Gefühl der Ohnmacht? Man hat alles richtig gemacht, alle Unterlagen eingereicht, und trotzdem passiert... nichts.

In der achten Woche kam endlich Post. Ein dicker Umschlag, das konnte nur Gutes bedeuten, dachte ich. Falsch. Die Stadt lehnte die Haftung ab. Begründung: Das Schlagloch sei erst seit einer Woche bekannt gewesen (was nachweislich falsch war), und in dieser Zeit sei eine Reparatur nicht zumutbar gewesen. Außerdem hätte ich als Radfahrer mit Straßenschäden rechnen müssen, besonders nach dem Winter.

Das war der Moment, wo ich fast aufgegeben hätte. 1.200 Euro Fahrrad, plus die ganzen Fahrtkosten – sollte ich das einfach abschreiben? Meine Frau war dafür. „Der Stress macht dich noch krank", sagte sie. Aber da war auch der Stolz. Und das Gefühl, im Recht zu sein.

Ein Arbeitskollege empfahl mir seinen Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hatte. Die Erstberatung kostete 190 Euro, aber die waren gut investiert. Der Anwalt, Herr Dr. Schmidt, sah sich meine Unterlagen an und meinte: „Das können wir gewinnen." Er hatte einen entscheidenden Hinweis: Über die Akteneinsicht könnten wir nachweisen, wann das Schlagloch gemeldet wurde.

Die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG, Stand: 2025) war eine Offenbarung. Die Stadt musste alle Dokumente zu diesem Schlagloch herausgeben. Und siehe da: Nicht nur eine, sondern vier Meldungen in drei Wochen. Mit Fotos. Mit dringenden Hinweisen auf die Gefahr. Die Stadt hatte sogar intern eine Reparatur angeordnet, aber aus „Kapazitätsgründen" verschoben.

Mit diesen Informationen schrieb der Anwalt einen Widerspruch. Professionell, sachlich, mit Verweis auf einschlägige Urteile. Die Kosten für seine Dienste würden sich auf etwa 800 Euro belaufen, plus Mehrwertsteuer. Falls wir verlieren, kämen noch die Gerichtskosten dazu. Ein Risiko, aber ich wollte es durchziehen.

Interessanterweise änderte sich der Ton der Stadt nach dem anwaltlichen Schreiben. Plötzlich war man gesprächsbereit. Ein „Vergleich" wurde angeboten – die Stadt würde 60% des Schadens übernehmen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Mein Anwalt riet zur Annahme. „Vor Gericht könnten wir mehr bekommen, aber auch leer ausgehen", meinte er.

Haben Sie schon mal vor so einer Entscheidung gestanden? 60% sind besser als nichts, aber es fühlte sich trotzdem wie eine Niederlage an. Nach einer schlaflosen Nacht nahm ich an. 720 Euro für das Fahrrad, plus 150 Euro für die Fahrtkosten. Die Anwaltskosten musste ich selbst tragen. Unterm Strich blieb ich auf etwa 500 Euro sitzen.

Während dieser ganzen Zeit lernte ich viel über die Rechtslage in Deutschland. Die Kontrollpflichten der Kommunen sind genau geregelt. Hauptverkehrsstraßen müssen zum Beispiel zweimal wöchentlich kontrolliert werden, Nebenstraßen reicht einmal im Monat (Beispielangabe – kann je nach Kommune und Bundesland abweichen). Nach der Meldung eines gefährlichen Schadens muss "unverzüglich" gehandelt werden – was das genau bedeutet, ist Auslegungssache.

Ein besonders interessanter Aspekt ist die Mitschuld-Frage. Hätte ich das Schlagloch sehen müssen? War ich zu schnell? Die Rechtsprechung sagt: Ein Radfahrer muss mit normalen Straßenschäden rechnen, aber nicht mit gefährlichen Fallen. Die Grenze ist fließend. In meinem Fall half, dass das Loch in einer Kurve lag und durch Schatten schlecht sichtbar war.

Die europäische Perspektive ist auch spannend. Eine EU-Richtlinie (Quelle: europa.eu, Stand: 2025) fordert einheitliche Standards für Straßensicherheit, aber die Umsetzung ist Sache der Mitgliedstaaten. In den Niederlanden zum Beispiel sind die Kommunen viel schneller haftbar als bei uns. Dort reicht oft schon die Tatsache eines Schadens für eine Erstattung.

Was die Versicherungssituation angeht: Eine Umfrage des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Stand: 2025) zeigt, dass nur etwa 15% der Radfahrer eine spezielle Fahrradversicherung haben. Die meisten verlassen sich auf ihre Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, die aber bei Unfällen oft nicht greift. Die Kosten für eine Fahrradversicherung liegen bei etwa 50-150 Euro jährlich, je nach Radwert.

Versicherungstyp Schlaglochschaden Diebstahl Vandalismus Kosten/Jahr
Keine Versicherung 0 €
Hausrat-Standard (eingeschränkt) 0 € (inkludiert)
Hausrat + Fahrradklausel +20-40 €
Spezielle Fahrradversicherung 50-150 €
Vollkasko E-Bike 150-300 €

(Preise Stand: 2025, können je nach Anbieter variieren)

Nach meinem Unfall habe ich übrigens eine Fahrradversicherung abgeschlossen. 89 Euro im Jahr für mein neues Rad. Ja, ich habe mir ein neues gekauft, diesmal ein E-Bike. Die Versicherung deckt alles ab – Diebstahl, Unfall, sogar Verschleiß teilweise. Ob es sich lohnt? Frag mich in ein paar Jahren.

Die Sache mit den Zeugen ist übrigens Gold wert. Herr Müller war der Schlüssel zu meinem Teilerfolg. Ohne seine Aussage und seine Dokumentation hätte ich vermutlich gar nichts bekommen. Er erzählte mir später, dass er selbst mal einen ähnlichen Fall hatte – allerdings als Autofahrer. Sein Wagen hatte einen Achsbruch durch ein Schlagloch erlitten. Die Stadt zahlte damals vollständig, weil er nachweisen konnte, dass das Loch schon wochenlang existierte.

Was mich nachdenklich gemacht hat: Die Dunkelziffer der Schlaglochopfer, die sich nicht wehren, muss riesig sein. Die meisten Leute denken vermutlich wie ich anfangs: „Da kann man nichts machen." Aber das stimmt nicht. Man kann sehr wohl was machen, es ist nur aufwendig und erfordert Durchhaltevermögen.

Ein interessanter Nebenaspekt: Während meines Kampfes wurde das Schlagloch tatsächlich repariert. Etwa zehn Wochen nach meinem Unfall. Ein kleines Schild warnte vorher davor – zu spät für mich, aber immerhin. Ich fahre jetzt wieder täglich dort vorbei, mit meinem neuen E-Bike, und jedes Mal denke ich: Das war's wert. Nicht wegen des Geldes, sondern wegen des Prinzips.

Die Digitalisierung könnte übrigens in Zukunft helfen. Einige Städte experimentieren mit Apps, über die Bürger Straßenschäden melden können (Quelle: bsi.bund.de zu Smart City Projekten, Stand: 2025). Die Meldungen werden automatisch priorisiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. In meiner Stadt gibt es das noch nicht, aber es wäre ein Fortschritt.

Mein Radhändler erzählte mir übrigens, dass er pro Woche zwei bis drei Kunden mit Schlaglochschäden hat. Die meisten reparieren oder kaufen neu, ohne je an Schadenersatz zu denken. „Die Stadt verdient an der Mehrwertsteuer der neuen Räder mehr, als sie an Schadenersatz zahlen müsste", meinte er zynisch. Da könnte was dran sein.

Eine Sache, die ich gelernt habe: Das deutsche Rechtssystem ist kompliziert, aber es funktioniert – irgendwie. Man braucht nur Geduld, Dokumentation und idealerweise einen guten Anwalt. Und Zeugen. Ohne Herrn Müller wäre ich aufgeschmissen gewesen. Ich habe ihm übrigens eine Flasche guten Wein vorbeigebracht, als alles vorbei war. Er hat sich gefreut und gemeint: „Endlich hat's mal einer geschafft."

Die Geschichte hat auch mein Fahrverhalten verändert. Ich fahre jetzt vorsichtiger, schaue genauer hin. Das mag paranoid klingen, aber einmal reicht. Meine Frau sagt, ich sei zum Schlagloch-Scanner geworden. Stimmt wahrscheinlich. Aber ich melde jetzt auch jeden größeren Schaden, den ich sehe, bei der Stadt. Per E-Mail, mit Foto, mit genauer Ortsangabe. Nicht aus Rachsucht, sondern damit anderen nicht passiert, was mir passiert ist.


Schaden dokumentieren – 6 Steps

Nach einem Schlaglochunfall sollten Sie diese Schritte befolgen:

  1. Unfallstelle sofort fotografieren – aus mehreren Blickwinkeln, mit Größenvergleich (Handy, Feuerzeug)
  2. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren – Name, Telefonnummer, was genau wurde beobachtet
  3. Schaden am Fahrrad dokumentieren – Fotos aller Beschädigungen, eventuell Kostenvoranschlag einholen
  4. Unfall bei der Polizei melden – gibt eine offizielle Unfallaufnahme, wichtig für spätere Beweisführung
  5. Schadensmeldung bei der Kommune einreichen – schriftlich, per Einschreiben, mit allen Unterlagen
  6. Fristen beachten – Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren, aber je früher, desto besser

Musterbrief an die Kommune

Betreff: Schadenersatzforderung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] erlitt ich durch ein Schlagloch in der [Straße, genaue Stelle] einen Fahrradunfall mit erheblichem Sachschaden. Das Schlagloch war [Größe/Tiefe] und nicht gekennzeichnet. Zeugen können den Vorfall bestätigen. Der entstandene Schaden beläuft sich auf [Betrag] Euro (Nachweise anbei). Ich fordere Sie auf, den Schaden vollständig zu ersetzen, da Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Mit freundlichen Grüßen


Viele Leser:innen haben uns gefragt, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, gegen die Kommune vorzugehen. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Bei einem günstigen Fahrrad für 200 Euro lohnt sich der Stress vermutlich nicht. Bei einem teuren E-Bike für 3.000 Euro sieht die Sache anders aus. Man sollte auch bedenken, dass Anwaltskosten entstehen können, die man eventuell selbst tragen muss. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier helfen, aber die haben viele Radfahrer nicht.

Eine andere häufige Frage betrifft die Beweislast. Ja, man muss als Geschädigter nachweisen, dass die Stadt ihre Pflichten verletzt hat. Das ist nicht immer einfach. Ideal sind Zeugen, die bestätigen können, dass das Schlagloch schon länger existierte. Auch hilfreich: Wenn andere Personen bereits Schäden erlitten haben und dies gemeldet wurde. Die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann hier wahre Wunder wirken.

Schließlich wurde oft gefragt, ob die Hausratversicherung nicht doch zahlt, wenn das Fahrrad beschädigt wird. In der Regel nicht. Die Hausratversicherung greift bei Diebstahl (wenn das Rad angeschlossen war), bei Brand, bei Überschwemmung – aber nicht bei Unfallschäden. Es gibt allerdings Zusatzbausteine, die man buchen kann. Die kosten extra, decken dann aber mehr ab. Am besten mal die eigene Police prüfen oder beim Versicherer nachfragen.

Eine letzte Frage, die immer wieder auftaucht: Was ist, wenn die Kommune pleite ist oder sich weigert zu zahlen? Theoretisch kann man den Rechtsweg bis zum Ende gehen, also klagen. Praktisch muss man abwägen, ob sich das lohnt. Kommunen sind zwar nicht pleite im klassischen Sinne, aber manche sind so klamm, dass sie jeden Cent zweimal umdrehen. Ein Vergleich, auch wenn er nicht optimal ist, kann dann die bessere Lösung sein.

Was mir im Nachhinein noch aufgefallen ist: Die ganze Erfahrung hat mich politischer gemacht. Ich gehe jetzt zu Bürgerversammlungen, wenn es um Verkehrsthemen geht. Ich habe sogar mal im Stadtrat gesprochen, in der Bürgerfragestunde. Drei Minuten hatte ich, um auf die Schlaglochproblematik hinzuweisen. Die Reaktion war gemischt – manche nickten verständnisvoll, andere schauten genervt. Aber immerhin, ich wurde gehört.

Ein Nachbar, der bei der Stadt arbeitet, hat mir mal die andere Seite erklärt. Die Kommune hat einen festen Etat für Straßenreparaturen, und der reicht hinten und vorne nicht. Priorität haben Hauptverkehrsstraßen und Schulwege. Alles andere muss warten. „Wir wissen um jedes Schlagloch", sagte er, „aber wir können nicht alle gleichzeitig flicken." Das macht es nicht besser für die Betroffenen, aber es zeigt: Es ist ein systemisches Problem.

Übrigens habe ich mittlerweile eine kleine WhatsApp-Gruppe mit anderen Schlagloch-Geschädigten. Wir tauschen Erfahrungen aus, geben Tipps, warnen vor besonders gefährlichen Stellen. Es ist verrückt, aber irgendwie auch schön zu sehen, dass man nicht allein ist. Einer aus der Gruppe hat sogar erfolgreich 100% Schadenersatz bekommen – sein Anwalt hatte ein Gutachten erstellen lassen, das nachwies, dass das Schlagloch auch bei angepasster Geschwindigkeit nicht zu umfahren war.

Vielleicht ist das die eigentliche Lektion aus dieser Geschichte: Unser Rechtssystem ist nicht perfekt, aber es gibt Wege, zu seinem Recht zu kommen. Man muss sie nur kennen und bereit sein, sie zu gehen. Und manchmal, nur manchmal, lohnt sich der Kampf. Nicht nur finanziell, sondern auch für das eigene Gerechtigkeitsempfinden. Denn am Ende des Tages geht es nicht nur um ein kaputtes Fahrrad. Es geht darum, dass Städte und Gemeinden ihrer Verantwortung nachkommen. Für sichere Straßen. Für uns alle.


FAQ

Viele Leser:innen haben uns gefragt: Wie lange hat die Kommune Zeit, ein gemeldetes Schlagloch zu reparieren?

Das hängt von der Gefährlichkeit und der Verkehrsbedeutung ab. Bei akuter Gefahr muss sofort gehandelt werden, notfalls mit Absperrung. Bei normalen Schäden gilt meist eine Frist von ein bis zwei Wochen als angemessen. Im Winter oder bei vielen Schäden gleichzeitig können die Fristen länger sein. Entscheidend ist, dass die Kommune nach Kenntnis tätig wird.

Eine weitere häufige Frage: Muss ich einen Helm getragen haben, um Schadenersatz zu bekommen?

Nein, eine Helmpflicht gibt es für Radfahrer nicht. Das Nichttragen eines Helms kann Ihnen bei Sachschäden am Fahrrad nicht als Mitverschulden angerechnet werden. Bei Personenschäden sieht es anders aus – hier kann ein fehlender Helm zu einer Mitschuld führen, wenn der Helm die Verletzungen vermindert hätte.

Oft wurde auch gefragt: Kann ich auch Schmerzensgeld verlangen, wenn ich mich verletzt habe?

Ja, bei Personenschäden können Sie auch Schmerzensgeld fordern. Die Höhe hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Wichtig ist eine ärztliche Dokumentation aller Verletzungen. Schürfwunden bringen meist nur kleine Beträge (100-500 Euro), bei Knochenbrüchen oder bleibenden Schäden wird es deutlich mehr.