
Als das Licht ausging – oder warum wir jetzt immer eine Taschenlampe dabei haben
Letzte Woche Mittwoch, kurz nach acht. Ich stand mit vollgepackten Einkaufstüten vor dem Auto, Thomas suchte in seiner Jackentasche nach dem Schlüssel, und dann passierte es. Ein Schritt zurück, ein komisches Knacken, und plötzlich lag ich auf dem Asphalt. Die Milch lief aus der Tüte, die Eier... na ja, über die sprechen wir besser nicht.
„Schatz, alles okay?" Thomas war sofort bei mir, half mir hoch. Mein Knie brannte wie Feuer, die Handflächen waren aufgeschürft. Aber was mich wirklich ärgerte: Ich hatte die verdammte Bordsteinkante nicht gesehen. Komplett dunkel war's da, wo der Parkplatz in den Gehweg übergeht. Keine einzige Lampe.
Während Thomas die Einkäufe einsammelte – die Hälfte konnten wir wegschmeißen –, schaute ich mich um. Der Parkplatz gehört zu diesem Supermarkt, du weißt schon, der große an der Hauptstraße. Vorne, direkt am Eingang, alles hell erleuchtet wie ein Weihnachtsbaum. Aber hinten, wo die Leute parken, die nach Ladenschluss noch schnell was aus dem Automaten ziehen? Stockfinster.
Im Auto saß ich dann da, Taschentuch aufs Knie gepresst, und dachte: Müssen die nicht für Licht sorgen? Können wir da was machen? Thomas meinte nur: „Lass uns erstmal nach Hause fahren." Typisch Mann, erst mal alles sacken lassen. Aber vielleicht hatte er recht.
Zu Hause haben wir dann gegoogelt. Verrückt, was man alles findet, wenn man „Sturz Parkplatz Beleuchtung Haftung" eingibt. Da gibt es tatsächlich Urteile zu. Massenhaft sogar. Offenbar bin ich nicht die Erste, der sowas passiert.
Die rechtliche Seite ist komplizierter, als man denkt. Es gibt da diesen Begriff: Verkehrssicherungspflicht. Klingt sperrig, bedeutet aber eigentlich nur, dass derjenige, der einen Parkplatz betreibt, dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt. Jedenfalls im Rahmen des Zumutbaren. Was zumutbar ist? Tja, da wird's schwierig.
Ein Anwalt hat mal in einem Forum geschrieben – ich hab mir das rausgeschrieben, weil's so einleuchtend war –, dass es drauf ankommt, was man erwarten kann. Wenn du nachts um drei über einen verlassenen Feldweg stolperst, ist das dein Problem. Aber ein Supermarktparkplatz, der bis 22 Uhr geöffnet hat? Da darf man schon erwarten, dass man sicher zum Auto kommt.
Thomas' Schwester Sabine ist Rechtsanwältin, nicht für sowas, sie macht Familienrecht, aber sie kennt sich trotzdem aus. Als wir ihr die Geschichte erzählten, wurde sie hellhörig. „Habt ihr Fotos gemacht?", war ihre erste Frage. Hatten wir nicht. Wer denkt denn in so einem Moment daran?
„Das ist das A und O", erklärte sie uns dann beim Sonntagskaffee. „Die Beweislage. Wenn du später behauptest, es war dunkel, und der Betreiber sagt, da waren drei Lampen an – wem glaubt das Gericht?" Sie hatte einen Fall erzählt, da ging's um eine ältere Dame, die im Winter auf einem Hotelparkplatz gestürzt war. Eisglatt, keine Streuung, keine Warnung. Die Dame hatte mit ihrem Handy alles dokumentiert. Uhrzeit, Wetterlage, den vereisten Boden. 8.000 Euro Schmerzensgeld plus Behandlungskosten hat sie bekommen.
Bei mir war's zum Glück nicht so schlimm. Das Knie ist nach einer Woche wieder okay gewesen, die Schürfwunden verheilt. Aber es hätte auch anders ausgehen können. Was, wenn ich mir was gebrochen hätte? Oder mit dem Kopf aufgeschlagen wäre?
Die Sache mit der Beleuchtungspflicht ist übrigens interessant. Es gibt kein Gesetz, das sagt: „Jeder Quadratmeter Parkplatz muss mit mindestens 50 Lux ausgeleuchtet sein." So einfach ist es nicht. Die Gerichte schauen immer auf den Einzelfall. Ein Parkplatz mitten in der Pampa, wo jeder weiß, dass es dunkel ist? Da reicht vielleicht ein Schild: „Keine Beleuchtung, Benutzung auf eigene Gefahr." Aber ein Supermarktparkplatz in der Stadt? Da gelten andere Maßstäbe.
Es gibt da dieses Urteil vom Oberlandesgericht Brandenburg, das haben wir gefunden. Da hatte jemand geklagt, weil er nachts auf einem Gemeindeparkplatz in ein Loch getreten war. Das Gericht sagte: Dunkelheit allein ist keine Gefahr. Menschen haben Augen, die sich an Dunkelheit gewöhnen. Aber – und das ist der Knackpunkt – wenn zur Dunkelheit noch andere Gefahren kommen, Löcher, Kanten, Stufen, dann muss beleuchtet werden. Oder wenigstens gewarnt.
Was mich wundert: Wie viele Leute ähnliche Geschichten haben. Meine Kollegin Andrea ist mal auf einem Firmenparkplatz in eine Absperrung gelaufen. Komplett schwarz lackiert, null Reflektoren, mitten auf dem Weg. Schienbein aufgerissen, drei Wochen krankgeschrieben. Die Firma hat am Ende gezahlt, außergerichtlich. „Die wollten keinen Stress", meinte Andrea. „Haben mir die Behandlungskosten erstattet und 500 Euro Schmerzensgeld angeboten." Sie hat's genommen. Ein Prozess wäre teurer geworden, zeitlich und nervlich.
Das ist nämlich auch so eine Sache: Theoretisch hat man Ansprüche, praktisch ist es oft kompliziert. Du brauchst einen Anwalt, musst vor Gericht, beweisen, dass der Betreiber schuld war. Und selbst wenn du gewinnst – bis das Geld kommt, können Monate vergehen. Jahre manchmal.
Thomas hat übrigens am Tag nach meinem Sturz beim Supermarkt angerufen. Nicht um zu drohen oder so, sondern einfach um Bescheid zu sagen. „Meine Frau ist gestern auf Ihrem Parkplatz gestürzt, weil die Beleuchtung hinten fehlt. Wollten Sie nur informieren, damit nicht noch jemand anderem was passiert."
Die Reaktion war interessant. Erst mal Bedauern, klar. Dann der Hinweis, dass sie für die Parkplatzbeleuchtung nicht zuständig seien, das mache die Hausverwaltung. Und dann, fast beiläufig: „Schicken Sie uns doch die Arztrechnung, vielleicht können wir da was machen."
Wir haben's nicht gemacht. Die paar Euro für die Salbe und die Pflaster... das war's uns nicht wert. Aber Thomas ist nochmal hingefahren, eine Woche später, und hat sich das angeschaut. Tatsächlich: Da hängen Lampen. Drei Stück sogar. Nur sind zwei davon kaputt, und die dritte leuchtet in die falsche Richtung.
Das mit der Wartungspflicht ist nämlich auch wichtig. Es reicht nicht, einmal Lampen aufzuhängen und dann zu hoffen, dass sie ewig halten. Parkplatzbetreiber müssen regelmäßig kontrollieren. Einmal im Monat mindestens, sagen manche Experten. Bei stark frequentierten Plätzen öfter. Dokumentieren sollten sie das auch. Falls mal was passiert, können sie sagen: „Hier, wir haben am soundsovielten kontrolliert, da war alles okay."
Privatparkplätze sind nochmal eine eigene Geschichte. Bei unserem Nachbarn gegenüber – der hat so ein kleines Mehrfamilienhaus – da ist die Einfahrt auch nicht beleuchtet. Aber das ist sein Privatgrundstück, da kommen nur die Mieter hin. Die wissen das, die kennen sich aus. Trotzdem hat er letztes Jahr eine Bewegungsmelder-Lampe installiert, nachdem die Postbotin sich beschwert hatte. „Kostet doch nichts", meinte er. „Und wenn dadurch keiner stürzt, hab ich mir viel Ärger gespart."
Clever eigentlich. Die Dinger kosten heute wirklich nicht mehr viel. Solar-Lampen mit Bewegungsmelder gibt's für dreißig, vierzig Euro. Halten jahrelang, brauchen keinen Stromanschluss. Warum machen das nicht mehr Leute?
Bei öffentlichen Parkplätzen ist es wieder anders. Die gehören der Stadt oder der Gemeinde. Da greift das Staatshaftungsrecht. Klingt kompliziert, ist es auch. Aber im Kern heißt es: Wenn die Kommune ihre Pflichten verletzt und dir dadurch ein Schaden entsteht, muss sie zahlen. Theoretisch. Praktisch wehren sich die Kommunen oft mit Händen und Füßen. Kein Geld, heißt es dann. Oder: War nicht vorhersehbar. Oder: Selbst schuld, hätten Sie besser aufpassen müssen.
Diese Mitverschuldens-Geschichte ist überhaupt interessant. Sabine hat uns das erklärt. Wenn du betrunken über einen Parkplatz torkelst und stürzt, kriegst du wahrscheinlich nichts. Oder viel weniger. Wenn du Stöckelschuhe trägst und über Kopfsteinpflaster läufst – schwierig. Aber wenn du ganz normal gehst, nüchtern bist, vernünftige Schuhe anhast, und trotzdem stürzt, weil du eine Gefahr nicht sehen konntest? Dann stehen die Chancen gut.
Es gibt da diese Faustregel: Der Betreiber muss mit dem rechnen, was normalerweise passiert. Menschen, die nachts zu ihrem Auto gehen. Eltern mit Kindern auf dem Arm. Ältere Leute mit Rollator. Die müssen alle sicher ankommen. Aber er muss nicht damit rechnen, dass jemand mit dem Skateboard über den Parkplatz heizt oder besoffen Slalom läuft.
Was mich nachdenklich macht: Wie oft nehmen wir Gefahren einfach hin? Der Parkplatz ist dunkel? Na und, hat man halt Pech. Die Stufe ist nicht markiert? Muss man halt aufpassen. Aber eigentlich ist das falsch. Wir haben ein Recht auf Sicherheit. Nicht auf absolute Sicherheit, klar, aber auf das, was man vernünftigerweise erwarten kann.
Thomas und ich, wir haben jetzt immer eine kleine Taschenlampe dabei. So eine Mini-LED, passt an den Schlüsselbund. Kostet fünf Euro, hält ewig. „Vorsorge ist besser als Nachsorge", sagt Thomas immer. Recht hat er. Auch wenn's eigentlich nicht unsere Aufgabe sein sollte, für Licht zu sorgen.
Neulich waren wir wieder auf diesem Parkplatz. Abends, nach der Arbeit. Die Lampen sind immer noch kaputt. Aber jemand hat weiße Streifen auf die Bordsteinkante gemalt. Reflektierend. Man sieht sie sogar im Dunkeln, wenn man mit dem Handy leuchtet. Ob das wegen meines Sturzes war? Oder ist noch jemand anderem was passiert?
Ich hab übrigens mit der Kassiererin geredet, die schon ewig dort arbeitet. „Ja, die Beleuchtung", seufzte sie. „Da beschweren sich ständig Leute. Aber der Chef sagt, das kostet zu viel. Neue Lampen, Elektriker, Stromkosten..." Sie zuckte mit den Schultern. „Bis mal einer ernsthaft klagt, passiert da nichts."
Vielleicht hat sie recht. Vielleicht muss tatsächlich erst was Schlimmeres passieren. Aber das kann's doch nicht sein, oder? Dass man erst vor Gericht ziehen muss, damit elementare Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden?
Meine Mutter hatte früher immer gesagt: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste." Als Kind fand ich das nervig. Heute verstehe ich es. Aber Vorsicht allein reicht nicht. Man kann noch so vorsichtig sein – wenn's stockdunkel ist, hilft das auch nichts.
Was ich aus der ganzen Geschichte gelernt hab? Mehrere Sachen eigentlich. Dokumentieren ist wichtig. Wenn was passiert, sofort Fotos machen. Auch wenn's peinlich ist, auch wenn man aussieht wie ein Trottel. Die zwei Minuten können später Gold wert sein. Zeugen suchen, Namen notieren. Den Vorfall melden, schriftlich am besten. E-Mail reicht, Hauptsache, man hat einen Nachweis.
Und: Nicht klein beigeben. Wenn ein Parkplatz gefährlich ist, muss das geändert werden. Nicht für mich – mein Knie ist ja wieder heil. Aber für den Nächsten. Die ältere Dame mit dem Gehstock. Den Vater mit dem Kleinkind auf dem Arm. Die Teenagerin, die abends vom Sport kommt.
Kommunen und Betreiber sparen gerne an der Beleuchtung. Strom kostet, Wartung kostet. Aber was kostet ein Menschenleben? Was kostet es, wenn jemand stürzt, sich den Oberschenkelhals bricht, nie wieder richtig laufen kann? Da sind die paar Euro für LED-Lampen doch Peanuts.
Es gibt übrigens auch positive Beispiele. Der neue Supermarkt am Stadtrand, da ist alles durchdacht. Beleuchtung überall, auch auf dem Kundenparkplatz. Bewegungsmelder, die angehen, sobald jemand kommt. Gelbe Streifen an allen Kanten und Absätzen. Sogar ein separater, beleuchteter Fußweg vom Parkplatz zum Eingang. „Das gehört zu unserem Sicherheitskonzept", hat mir der Filialleiter erklärt. „Wir wollen, dass sich unsere Kunden sicher fühlen. Tag und Nacht."
Wenn das einer kann, können es andere auch. Es ist keine Hexerei. Es ist eine Frage des Wollens. Und ja, auch eine Frage des Geldes, aber vor allem des Bewusstseins. Sicherheit ist kein Luxus. Sie ist ein Grundrecht.
Thomas meint, ich soll die Geschichte aufschreiben. Für unseren Blog. „Vielleicht liest es jemand, der einen Parkplatz betreibt", sagt er. „Und denkt sich: Stimmt, wir sollten mal die Beleuchtung checken." Optimist, mein Mann. Aber vielleicht hat er recht. Wenn nur eine Person dadurch nicht stürzt, hat sich's gelohnt.
Die rechtliche Situation ist übrigens wirklich komplex. Je nachdem, ob der Parkplatz öffentlich oder privat ist, ob er kostenpflichtig ist oder nicht, ob er beworben wird oder nur für Kunden gedacht ist – überall gelten andere Regeln. Bei einem kostenpflichtigen Parkhaus zum Beispiel, da ist die Haftung strenger. Wer Geld nimmt, muss auch was bieten. Sicherheit inklusive.
Bei kostenlosen Kundenparkplätzen ist es differenzierter. Der Betreiber hat ein Eigeninteresse daran, dass Kunden kommen. Also muss er auch dafür sorgen, dass sie sicher parken können. Aber er muss kein Rundum-sorglos-Paket bieten. Vernünftige Sicherheit reicht.
Was vernünftig ist? Das entscheiden im Zweifel die Gerichte. Und die sind da durchaus unterschiedlicher Meinung. Ein Gericht in München hat mal entschieden, dass ein Biergarten-Parkplatz auch nachts beleuchtet sein muss, wenn der Biergarten bis Mitternacht offen hat. Ein Gericht in Hamburg fand, dass ein Strandparkplatz nicht beleuchtet sein muss – wer nachts an den Strand fährt, weiß, worauf er sich einlässt.
Regional gibt es auch Unterschiede. In Großstädten wird mehr Beleuchtung erwartet als auf dem Land. Logisch eigentlich – in der Stadt ist man überall Licht gewöhnt, auf dem Dorf ist Dunkelheit normal. Aber auch auf dem Land gilt: Wo Gefahren lauern, muss gewarnt oder beleuchtet werden.
Interessant ist auch die Frage der Kontrolle. Wie oft muss ein Betreiber seinen Parkplatz kontrollieren? Täglich? Wöchentlich? Monatlich? Auch hier: Es kommt drauf an. Ein vielbefahrener Supermarktparkplatz braucht mehr Aufmerksamkeit als der Parkplatz eines Wanderheims, das nur am Wochenende geöffnet hat.
Die Kontrollen sollten dokumentiert werden. Datum, Uhrzeit, was wurde kontrolliert, was war in Ordnung, was nicht. Klingt nach Bürokratie, kann aber im Ernstfall den Hintern retten. Wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er regelmäßig kontrolliert hat und zum Zeitpunkt der letzten Kontrolle alles okay war, wird's schwer mit der Haftung.
Meine Freundin Julia arbeitet in der Verwaltung eines Einkaufszentrums. Die haben ein richtiges System. Jeden Morgen Kontrollgang, Checkliste abhaken, unterschreiben. Einmal pro Woche Abendkontrolle, speziell Beleuchtung. Einmal im Monat kommt eine externe Firma, die macht eine Sicherheitsbegehung. „Kostet uns ein Vermögen", sagt Julia. „Aber eine Klage würde mehr kosten. Von dem Imageschaden mal ganz abgesehen."
Image ist ein guter Punkt. Ein dunkler, unsicherer Parkplatz schreckt Kunden ab. Besonders Frauen, besonders ältere Menschen. Die fahren dann lieber woanders hin, wo sie sich sicher fühlen. Langfristig gesehen ist gute Beleuchtung also auch wirtschaftlich sinnvoll.
Wobei es nicht nur um Beleuchtung geht. Auch der Bodenbelag spielt eine Rolle. Schlaglöcher, lose Pflastersteine, rutschige Stellen – alles potenzielle Gefahren. Im Winter kommt noch Schnee und Eis dazu. Da wird's richtig heikel. Streupflicht, Räumpflicht, rechtzeitig und gründlich. Wer das vernachlässigt, haftet fast automatisch.
Aber jetzt wird's mir zu juristisch. Was ich eigentlich sagen will: Passt auf euch auf. Nehmt eine Taschenlampe mit. Macht Fotos, wenn was nicht stimmt. Meldet Gefahrenstellen. Und lasst euch nicht abwimmeln, wenn euch was passiert ist.
Ach ja, und noch was: Die Sache mit der Haftpflichtversicherung. Die meisten Betreiber haben eine. Muss man auch, sonst wär's fahrlässig. Die Versicherung zahlt, wenn der Betreiber haften muss. Aber – und das ist der Haken – die Versicherungen versuchen natürlich, nicht zu zahlen. Die schicken Gutachter, stellen Fragen, suchen Gründe, warum der Betreiber doch nicht haftet. Oder warum du mitschuldig bist.
Deshalb ist es so wichtig, alles zu dokumentieren. Je mehr Beweise du hast, desto besser. Fotos vom Unfallort, am besten mit Zeitstempel. Zeugenaussagen. Arztberichte. Alles, was deine Version stützt.
Thomas und ich, wir haben neulich mal einen Selbstversuch gemacht. Sind abends über verschiedene Parkplätze gelaufen, haben geschaut, wo's dunkel ist, wo Gefahren lauern. Erschreckend, was wir gefunden haben. Fehlende Beleuchtung war da noch das kleinste Problem. Löcher im Asphalt, in denen man sich den Fuß brechen kann. Absätze ohne Markierung. Poller, die man im Dunkeln nicht sieht.
Wir haben eine Liste gemacht und sie an die Stadt geschickt. Reaktion? Null. Noch nicht mal eine Eingangsbestätigung. Vielleicht sollten wir's nochmal versuchen. Oder zur Lokalzeitung gehen. Die machen bestimmt eine Story draus: „Gefahr im Dunkeln – Parkplätze in unserer Stadt."
Was mich ärgert: Es wäre so einfach, es besser zu machen. Ein paar Lampen hier, ein bisschen Farbe dort. Nicht perfekt, aber sicher. Stattdessen wird gewartet, bis was passiert. Bis jemand ernsthaft verletzt wird. Oder klagt.
Vielleicht sollten wir alle öfter klagen. Nicht aus Geldgier, sondern um Veränderungen zu erzwingen. Wenn jeder, dem auf einem dunklen Parkplatz was passiert, seine Ansprüche durchsetzt, würden die Betreiber schnell umdenken. Beleuchtung ist billiger als Schadensersatz.
Aber ich weiß auch: Klagen ist stressig. Kostet Zeit, Nerven, oft auch Geld. Viele scheuen sich davor. Verständlich. Aber manchmal ist es der einzige Weg.
Oder man macht es wie wir: Vorsichtig sein, Taschenlampe mitnehmen, im Zweifel woanders parken. Nicht ideal, aber pragmatisch.
Was bleibt? Die Erkenntnis, dass wir alle ein bisschen mehr auf unsere Sicherheit achten sollten. Und dass wir uns nicht alles gefallen lassen müssen. Wenn ein Parkplatz unsicher ist, haben wir das Recht, das zu kritisieren. Und notfalls auch das Recht auf Schadensersatz.
Mein Knie ist übrigens komplett verheilt. Keine Narbe, nichts. Glück gehabt. Beim nächsten Mal hab ich vielleicht nicht so viel Glück. Deshalb: Taschenlampe. Immer.