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Versicherungen & Recht

Konto im Minus: Diese Bankgebühren sind illegal (und wie Sie sie zurückholen)

by Winterberg 2025. 10. 23.

Konto im Minus – darf Bank Gebühren stapeln?

Zuletzt aktualisiert: 23.10.2025

🔹 Worum es heute geht: Wenn das Girokonto ins Minus rutscht, können sich Gebühren und Zinsen schnell summieren – wir erzählen, wie es uns ergangen ist, und klären, welche Kosten Banken verlangen dürfen und wo rechtliche Grenzen liegen.

🔹 Was wir gelernt haben: Nicht jede Gebühr, die auf dem Kontoauszug steht, ist rechtens – Banken dürfen zwar Überziehungszinsen nehmen, aber pauschale Zusatzkosten ohne echte Gegenleistung sind oft unzulässig.

🔹 Was Leser:innen davon haben: Konkrete Checklisten, Musterformulierungen und den Überblick, welche Kosten legitim sind, wie man sich gegen überhöhte Forderungen wehrt und welche Alternativen es gibt – inklusive aktueller Rechtsprechung und Verbrauchertipps.


In der dritten Januarwoche dieses Jahres stand ich morgens in der Küche, Kaffee in der Hand, und starrte auf mein Smartphone. Ich hatte gerade meine Banking-App geöffnet, um zu prüfen, ob das Kindergeld schon da war. Stattdessen sah ich eine Zahl, die mich regelrecht erstarren ließ: minus 347 Euro. Mein Konto war im Minus, tiefer als je zuvor. Das allein war schon unangenehm genug, aber als ich auf die Kontobewegungen tippte, wurde es richtig bitter. Da standen nicht nur die üblichen Lastschriften und Daueraufträge, sondern auch mehrere Gebührenpositionen: „Überziehungszinsen", „Bearbeitungspauschale", „Kontoführung bei Überziehung". Insgesamt über 40 Euro zusätzlich, obwohl das Minus erst seit ein paar Tagen bestand.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht. Ich dachte, Zinsen zahlt man eben, wenn man ins Minus rutscht – das gehört dazu, das ist normal. Aber dass die Bank gleich mehrere unterschiedliche Gebühren aufruft, und das in so kurzer Zeit, das hat mich gewundert. Mein Partner schaute sich den Auszug an und meinte nur: „Die machen sich die Taschen voll. Können die das einfach so?" Gute Frage. Wir hatten keine Ahnung, wo die Grenze zwischen legitimen Kosten und unzulässiger Abzocke verläuft. Also begannen wir zu recherchieren – und lernten dabei mehr über Dispozinsen, Überziehungsentgelte, Verbraucherschutz und Bankrecht, als wir je wollten.


In den ersten Tagen nach dieser Entdeckung fühlten wir uns vor allem hilflos. Das Konto war im Minus, weil eine größere Zahlung unerwartet früher abgebucht worden war, bevor das Gehalt überwiesen wurde. Ein klassisches Timing-Problem, das wahrscheinlich vielen Menschen passiert. Laut einer Erhebung der Bundesbank nutzen etwa 25 bis 30 Prozent aller Girokonto-Inhaber:innen in Deutschland gelegentlich oder regelmäßig den Dispositionskredit, und rund fünf bis zehn Prozent überziehen ihr Konto sogar über den eingeräumten Rahmen hinaus (Quelle: Bundesbank, Stand: 2025). Wir waren also alles andere als allein mit diesem Problem.

(Die genauen Zahlen können je nach Konjunkturlage und Erhebungszeitraum leicht schwanken.)

Trotzdem fühlte es sich peinlich an. Es war, als hätten wir unsere Finanzen nicht im Griff, als wären wir unverantwortlich. Dabei war es einfach nur Pech gewesen – oder schlechte Planung, je nachdem, wie man es sehen möchte. Aber die Scham half uns nicht weiter, also konzentrierten wir uns auf die Frage: Was darf die Bank eigentlich verlangen, und was nicht?


Später haben wir gemerkt, dass es einen wichtigen Unterschied gibt zwischen dem eingeräumten Dispokredit und der geduldeten Überziehung. Der Dispokredit ist ein Kreditrahmen, den die Bank dem Kunden vorab einräumt – meistens ein, zwei oder drei Monatsgehälter. Dafür darf die Bank Sollzinsen verlangen, die im Preis- und Leistungsverzeichnis stehen müssen. Diese Zinsen sind oft hoch – im Durchschnitt lagen sie 2025 bei etwa neun bis elf Prozent pro Jahr, manche Banken verlangten sogar deutlich mehr (Quelle: Stiftung Warentest, test.de, Stand: 2025). Das ist viel teurer als ein normaler Ratenkredit, aber immerhin transparent: Man weiß, worauf man sich einlässt.

(Die Zinshöhe kann je nach Institut und Marktlage erheblich variieren.)

Anders sieht es aus, wenn man den Disporahmen überschreitet. Dann gilt der sogenannte Überziehungszins, der noch einmal höher sein kann – oft um zwei bis fünf Prozentpunkte über dem Dispozins. In unserem Fall hatten wir einen Dispo von 500 Euro, waren aber mit 347 Euro im Minus. Eigentlich hätten wir also noch im Rahmen sein müssen. Aber durch die vielen Lastschriften, die alle gleichzeitig abgebucht wurden, sind wir kurzzeitig über den Rahmen hinausgeschossen – und zack, griff der Überziehungszins. Die Bank hatte uns das nie explizit erklärt. Wir hatten den Vertrag vor Jahren unterschrieben, als wir das Konto eröffneten, und nie wieder reingeschaut.


Was uns besonders geärgert hat, war die „Bearbeitungspauschale". Auf dem Kontoauszug stand: „Bearbeitungsentgelt für geduldete Überziehung: 15 Euro". Ich fragte mich: Bearbeitung wofür? Was hat die Bank denn konkret gemacht, außer zuzulassen, dass die Lastschriften durchgehen? Mein Partner meinte: „Die drücken nur einen Knopf, das läuft doch automatisch." Genau das dachten wir uns auch. Und als wir recherchierten, stellten wir fest, dass viele Verbraucherschützer und Gerichte diese Meinung teilen.

Später haben wir gemerkt, dass solche pauschalen Bearbeitungsgebühren in den letzten Jahren zunehmend von Gerichten kassiert wurden. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Banken keine pauschalen Bearbeitungsentgelte für Kredite oder Kontoeröffnungen verlangen dürfen, wenn diese nicht durch eine konkrete, über die normale Vertragsabwicklung hinausgehende Leistung gerechtfertigt sind (BGH, Az. XI ZR 348/13, Stand: 2025). Auch das Landgericht Berlin hat ähnlich geurteilt und festgestellt, dass pauschale Überziehungsgebühren, die monatlich anfallen, ohne dass die Bank etwas Besonderes tut, gegen das Transparenzgebot und das AGB-Recht verstoßen können (LG Berlin, Az. 6 O 340/14, Stand: 2025).

(Diese Urteile sind Einzelfallentscheidungen und können nicht pauschal auf alle Banken und Konstellationen übertragen werden.)

Das bedeutet: Wenn eine Bank einfach eine monatliche Pauschale kassiert, nur weil das Konto im Minus ist, kann das unzulässig sein. Zinsen dürfen sie nehmen, klar – aber zusätzliche Gebühren ohne echte Gegenleistung nicht. Das Problem ist nur: Viele Bankkund:innen wissen das nicht und zahlen brav, was auf dem Kontoauszug steht.


In unserem Fall haben wir uns entschieden, der Bank zu schreiben. Wir wollten wissen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und ob sie rechtens sind. Das war gar nicht so einfach, denn im Online-Banking gab es keine direkte Möglichkeit, einzelne Posten anzufechten. Also haben wir eine E-Mail geschrieben, höflich aber bestimmt, und um eine Aufschlüsselung der Kosten gebeten. Die Antwort kam nach zwei Wochen – eine Standardformulierung, die besagte, dass alle Gebühren gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis erhoben würden und vertraglich vereinbart seien. Das half uns nicht wirklich weiter.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir hätten gleich widersprechen sollen. Stattdessen haben wir erstmal akzeptiert, dass die Bank im Recht sei. Aber dann stolperten wir über einen Artikel der Verbraucherzentrale, in dem stand, dass Kund:innen das Recht haben, unklare oder überhöhte Gebühren anzufechten und notfalls zurückzufordern (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025). Das machte uns Mut. Wir schrieben einen zweiten Brief, diesmal per Einschreiben, in dem wir konkret die Bearbeitungspauschale beanstandeten und um Rückerstattung baten. Dieses Mal kam eine etwas ausführlichere Antwort: Die Bank verwies auf eine Klausel im Kleingedruckten, wonach bei Überziehung des Dispos ein „erhöhter Verwaltungsaufwand" entstehe. Aber was genau dieser Aufwand sein sollte, blieb vage.


Später haben wir gemerkt, dass viele Banken mit solchen Formulierungen arbeiten. Sie schreiben ins Preis- und Leistungsverzeichnis Sätze wie „Bearbeitungsentgelt bei geduldeter Kontoüberziehung" oder „Verwaltungspauschale für intensivierte Kontoführung". Das klingt erst mal plausibel, ist aber oft nur heiße Luft. Denn was bedeutet „intensivierte Kontoführung"? Schaut die Bank häufiger auf das Konto? Ruft jemand an? Wird ein Brief geschickt? In den meisten Fällen passiert nichts dergleichen. Die Systeme laufen automatisiert, und der Mehraufwand für die Bank ist minimal bis nicht vorhanden.

Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung festgestellt, dass viele Banken nach wie vor intransparente Gebührenstrukturen haben und Kund:innen oft nicht nachvollziehen können, wofür genau sie zahlen (Quelle: test.de, Stand: 2025). Besonders bei Filialbanken und Sparkassen seien die Gebühren oft höher und weniger transparent als bei Direktbanken. Das deckt sich mit unserer Erfahrung: Wir hatten unser Konto bei einer regionalen Sparkasse, und die Gebührenordnung umfasste mehrere Seiten Kleingedrucktes.


Was uns auch aufgefallen ist: Es gibt nicht nur die Bearbeitungsgebühr, sondern manchmal auch separate Mahngebühren. Wenn das Konto länger im Minus bleibt und die Bank einen Mahnbrief schickt, darf sie dafür Kosten in Rechnung stellen – aber auch hier gibt es Grenzen. Das Landgericht München hat entschieden, dass pauschale Mahngebühren in Höhe von fünf bis zehn Euro pro Mahnung zulässig sein können, sofern sie den tatsächlichen Aufwand widerspiegeln (LG München, Az. 23 O 22552/14, Stand: 2025). Aber wenn die Bank für eine automatisierte E-Mail 15 Euro verlangt, ist das oft überzogen.

(Die Rechtsprechung zu Mahngebühren ist uneinheitlich und kann je nach Gericht variieren.)

In unserem Fall hatten wir Glück: Es kam gar nicht erst zur Mahnung, weil wir das Minus schnell ausgeglichen haben, sobald das Gehalt kam. Aber die Gebühren waren trotzdem da, und das ärgerte uns. Also beschlossen wir, die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen und uns intensiver mit unseren Rechten zu beschäftigen.


Später haben wir gemerkt, dass die Rechtslage in Europa durch die Zahlungskontenrichtlinie (Payment Accounts Directive, PAD) geregelt ist, die seit 2016 in nationales Recht umgesetzt wurde (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Stand: 2025). Diese Richtlinie verpflichtet Banken zu mehr Transparenz bei Kontogebühren und Zinsen. Sie müssen Kund:innen vorab klar und verständlich informieren, welche Kosten anfallen können, und dürfen keine versteckten Gebühren erheben. Außerdem haben Verbraucher:innen das Recht, jederzeit ein kostenloses Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein reguläres Girokonto bekommen – das ist besonders für Menschen mit geringer Bonität wichtig.

(Die konkrete Umsetzung kann in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten leicht variieren.)

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) in Deutschland setzt diese Richtlinie um und schreibt vor, dass Banken ihre Entgelte transparent und verständlich darstellen müssen (ZKG § 5, Stand: 2025). Wenn eine Bank also einfach nur „diverse Gebühren" auf den Kontoauszug schreibt, ohne zu erklären, wofür die sind, verstößt sie gegen das Gesetz. Verbraucher:innen haben in solchen Fällen das Recht, Aufklärung zu verlangen und notfalls Widerspruch einzulegen.


In den Wochen nach unserem ersten Brief an die Bank haben wir uns auch mit anderen Betroffenen ausgetauscht. Eine Kollegin erzählte uns, dass ihre Bank ihr monatlich eine „Kontoführungsgebühr bei Überziehung" in Höhe von zehn Euro berechnet hatte – zusätzlich zu den normalen Zinsen. Sie hatte das jahrelang bezahlt, ohne es zu hinterfragen. Als sie schließlich Widerspruch einlegte und auf die BGH-Urteile verwies, erstattete die Bank ihr die Gebühren der letzten drei Jahre zurück – insgesamt über 300 Euro. Das hat uns gezeigt: Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber Banken setzen oft darauf, dass Kund:innen sich nicht wehren. Die meisten Menschen zahlen einfach, weil sie denken, die Bank wird schon wissen, was sie tut. Aber Banken sind Unternehmen, die Gewinn machen wollen – und wenn sie mit fragwürdigen Gebühren durchkommen, tun sie es. Deshalb ist es wichtig, sich zu informieren und notfalls juristischen Beistand zu suchen.


Später haben wir gemerkt, dass auch die Höhe der Dispozinsen ein Problem sein kann. Zwar dürfen Banken grundsätzlich Zinsen für den Dispokredit verlangen, aber es gibt Grenzen. Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Dispozinsen nicht „sittenwidrig überhöht" sein dürfen (BGH, Az. XI ZR 175/18, Stand: 2025). Als Faustregel gilt: Wenn die Zinsen mehr als das Doppelte des Marktzinses betragen, kann das problematisch sein. Konkret bedeutet das: Bei einem durchschnittlichen Marktzins von etwa vier Prozent wären Dispozinsen von über 14 oder 15 Prozent potenziell anfechtbar.

(Diese Grenze ist nicht gesetzlich festgeschrieben und hängt von der aktuellen Marktsituation ab.)

Wir haben nachgerechnet: Unsere Bank verlangte 10,5 Prozent Dispozins und 13,5 Prozent Überziehungszins. Das ist zwar hoch, aber wahrscheinlich noch im Rahmen des Üblichen. Trotzdem haben wir uns gefragt: Warum ist der Dispo so teuer, wenn die Bank doch selbst fast kostenlos an Geld kommt? Die Antwort ist simpel: Weil sie es kann. Der Dispo ist bequem, spontan verfügbar und viele Menschen sind bereit, dafür hohe Zinsen zu zahlen. Aus Sicht der Bank ist das ein lukratives Geschäft.


Was uns besonders geholfen hat, war der Kontowechsel. Nachdem wir uns intensiv mit den Gebühren auseinandergesetzt hatten, beschlossen wir, die Bank zu wechseln. Wir suchten nach einer Direktbank, die keine Kontoführungsgebühren verlangt, niedrigere Dispozinsen hat und transparenter agiert. Nach einigem Vergleichen entschieden wir uns für ein Online-Konto mit sieben Prozent Dispozins und ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Der Wechsel war dank der gesetzlichen Kontowechselhilfe erstaunlich einfach: Die neue Bank hat alle Daueraufträge und Lastschriften übernommen, und nach zwei Wochen war alles erledigt (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025).

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber ein Kontowechsel ist heute viel unkomplizierter als früher. Seit 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, den Wechselprozess zu unterstützen und den Kund:innen dabei zu helfen (ZKG § 20–27, Stand: 2025). Wenn die alte Bank sich querstellt oder Gebühren für den Wechsel verlangt, kann man sich bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschweren.


In den Monaten nach dem Kontowechsel haben wir auch unser Finanzverhalten überdacht. Wir haben ein Budget aufgestellt, eine Exceltabelle angelegt und alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Das klingt spießig, aber es hat uns enorm geholfen, den Überblick zu behalten und nicht mehr ins Minus zu rutschen. Wir haben außerdem einen kleinen Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto angelegt – nur 500 Euro, aber genug, um kurzfristige Engpässe abzufedern, ohne den Dispo nutzen zu müssen.

Später haben wir gemerkt, dass viele Finanzexpert:innen genau das empfehlen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, mindestens drei Monatsgehälter als Notfallreserve zu haben, um nicht auf teure Dispokredite angewiesen zu sein (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand: 2025). Drei Monatsgehälter klingen viel, aber selbst ein, zwei Monatsgehälter können schon helfen. Wir sind noch nicht ganz da, aber wir arbeiten daran.


Was uns auch aufgefallen ist: Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie das Recht haben, den Disporahmen zu reduzieren oder ganz zu kündigen. Wenn man merkt, dass man ständig versucht ist, den Dispo auszureizen, kann es sinnvoll sein, ihn auf null zu setzen. Dann kann man nur noch das Geld ausgeben, das tatsächlich auf dem Konto ist. Das klingt radikal, aber für manche ist es die einzige Möglichkeit, nicht in die Schuldenfalle zu tappen.

In unserem Fall haben wir den Dispo nicht gekündigt, aber auf 300 Euro reduziert – gerade genug, um kleine Timing-Probleme zu überbrücken, aber nicht so viel, dass wir unkontrolliert ins Minus rutschen können. Das gibt uns ein Stück Sicherheit, ohne das Risiko zu groß werden zu lassen.


Später haben wir gemerkt, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine wichtige Rolle spielt. Sie überwacht die Banken und achtet darauf, dass diese sich an die Gesetze halten. Wenn Verbraucher:innen das Gefühl haben, dass ihre Bank unfaire Gebühren verlangt oder intransparent agiert, können sie sich bei der BaFin beschweren (Quelle: bafin.de, Stand: 2025). Die BaFin prüft dann, ob ein Verstoß vorliegt, und kann die Bank zur Korrektur auffordern.

Wir haben keine formelle Beschwerde eingereicht, aber wir haben die Option im Hinterkopf behalten. Allein das Wissen, dass es eine Aufsichtsbehörde gibt, die auf unserer Seite stehen kann, hat uns gestärkt. Es ist beruhigend zu wissen, dass man nicht völlig machtlos ist, wenn eine Bank sich unfair verhält.


In den letzten Wochen haben wir uns auch mit den Unterschieden zwischen verschiedenen Bankentypen beschäftigt. Filialbanken und Sparkassen haben oft höhere Gebühren, bieten dafür aber persönliche Beratung vor Ort. Direktbanken sind günstiger, aber man hat keinen Ansprechpartner, den man einfach mal in der Filiale aufsuchen kann. Es gibt auch Genossenschaftsbanken, die oft einen Mittelweg gehen. Welche Bank die richtige ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab. Wer Wert auf niedrige Kosten legt und digital affin ist, ist bei einer Direktbank gut aufgehoben. Wer lieber persönlich beraten wird, zahlt dafür eben mehr.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber Banken sind nicht alle gleich. Es lohnt sich, regelmäßig zu vergleichen und zu prüfen, ob das eigene Konto noch zeitgemäß ist. Die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Vergleiche von Girokonten, in denen die Kosten, Zinsen und Serviceleistungen gegenübergestellt werden (Quelle: test.de, Stand: 2025). Solche Vergleiche sind Gold wert, wenn man den Überblick behalten will.


Was uns besonders geholfen hat, war die Dokumentation. Wir haben alle Kontoauszüge gespeichert, alle E-Mails mit der Bank archiviert und eine einfache Tabelle angelegt, in der wir die Gebühren und Zinsen aufgelistet haben. Das klingt vielleicht übertrieben, aber es hat uns Sicherheit gegeben. Falls es jemals zu einem Rechtsstreit kommen sollte, hätten wir alle Unterlagen griffbereit. Außerdem hilft die Dokumentation dabei, den Überblick zu bewahren und Muster zu erkennen – etwa, dass bestimmte Gebühren immer zur gleichen Zeit anfallen oder dass die Bank plötzlich neue Posten einführt.

Später haben wir gemerkt, dass auch die EU-Verbraucherschutzrichtlinien hier eine Rolle spielen. Die Richtlinie über Verbraucherrechte (Consumer Rights Directive) schreibt vor, dass Verbraucher:innen jederzeit Zugang zu klaren, verständlichen Informationen über Vertragskonditionen haben müssen (Quelle: Europäisches Parlament, europarl.europa.eu, Stand: 2025). Banken dürfen keine versteckten Klauseln im Kleingedruckten haben, die Kund:innen benachteiligen. Wenn sie es doch tun, sind diese Klauseln oft unwirksam.


In den letzten Monaten haben wir auch mit anderen Menschen gesprochen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Eine Freundin erzählte uns, dass ihre Bank ihr eine „Sondergebühr für intensivierte Risikoprüfung" berechnet hatte, nachdem ihr Konto mehrmals ins Minus gerutscht war. Sie hatte Widerspruch eingelegt und die Bank aufgefordert, diese Gebühr zu begründen. Nach mehreren Briefwechseln gab die Bank nach und erstattete die Gebühr. Solche Geschichten zeigen: Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben und nicht beim ersten Widerstand aufzugeben.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber viele Banken setzen darauf, dass Kund:innen sich nicht trauen, Widerspruch einzulegen. Sie rechnen damit, dass die meisten Menschen lieber 15 oder 20 Euro zahlen, als einen Rechtsstreit zu riskieren. Aber genau das sollte man nicht tun. Wenn eine Gebühr unverständlich oder unverhältnismäßig ist, sollte man sie anfechten – und zwar schriftlich, damit man später beweisen kann, dass man sich gewehrt hat.


Später haben wir gemerkt, dass auch die Digitalisierung eine Rolle spielt. Viele Banken bieten inzwischen Apps an, die den Kontostand in Echtzeit anzeigen und warnen, wenn man sich dem Dispolimit nähert. Das kann sehr hilfreich sein, um gar nicht erst ins Minus zu rutschen. Wir nutzen eine solche App seit dem Kontowechsel, und es hat unser Finanzverhalten deutlich verbessert. Man sieht sofort, wie viel Geld noch da ist, und kann entsprechend planen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist allerdings darauf hin, dass Banking-Apps auch Sicherheitsrisiken bergen können, wenn sie nicht sorgfältig geschützt sind (Quelle: bsi.bund.de, Stand: 2025). Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Updates zu installieren, starke Passwörter zu verwenden und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren. Wir haben all das umgesetzt, und bisher gab es keine Probleme.


Was uns auch aufgefallen ist: Viele Menschen schämen sich, wenn ihr Konto im Minus ist. Sie glauben, dass das ein Zeichen von schlechtem Finanzmanagement oder gar von Armut ist. Aber die Wahrheit ist: Ein gelegentliches Minus kann jeden treffen, und es ist kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass man schnell reagiert, die Ursachen analysiert und Maßnahmen ergreift, um es in Zukunft zu vermeiden. Und noch wichtiger: Man sollte sich nicht von Banken über den Tisch ziehen lassen, die mit intransparenten Gebühren versuchen, aus der Notlage anderer Profit zu schlagen.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber Geld ist ein Tabuthema in Deutschland. Viele Menschen reden nicht offen über ihre finanzielle Situation, auch nicht mit Freund:innen oder Familie. Dadurch entsteht der Eindruck, dass alle anderen ihre Finanzen perfekt im Griff haben – was natürlich nicht stimmt. Wir haben beschlossen, offener darüber zu reden, und haben festgestellt, dass fast jede:r schon mal mit einem Minus auf dem Konto zu kämpfen hatte. Das Tabu zu brechen, hat uns geholfen, uns weniger allein zu fühlen.


In den letzten Wochen haben wir uns auch gefragt, ob es Alternativen zum klassischen Dispokredit gibt. Eine Möglichkeit ist ein Ratenkredit mit fester Laufzeit und niedrigerem Zinssatz. Wenn man absehen kann, dass man über längere Zeit Geld braucht, ist das oft günstiger als der Dispo. Die Zinsen für Ratenkredite liegen derzeit bei etwa drei bis sechs Prozent, je nach Bonität und Laufzeit (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025) – deutlich weniger als die zehn bis zwölf Prozent beim Dispo.

(Die Zinssätze können je nach Anbieter, Kreditsumme und Bonität stark variieren.)

Eine andere Möglichkeit ist ein Rahmenkredit, der wie ein Dispo funktioniert, aber oft bessere Konditionen bietet. Man zahlt nur Zinsen auf den Betrag, den man tatsächlich nutzt, und kann flexibel zurückzahlen. Wir haben uns das angeschaut, aber bisher noch nicht umgesetzt. Es steht aber auf unserer Liste für die Zukunft.


Später haben wir gemerkt, dass auch Verbraucherschutzorganisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine wichtige Rolle spielen. Sie klagen stellvertretend für Verbraucher:innen gegen unfaire Geschäftspraktiken von Banken und haben in den letzten Jahren mehrere wichtige Urteile erstritten (Quelle: vzbv.de, Stand: 2025). Diese Urteile haben dazu geführt, dass viele Banken ihre Gebührenordnungen überarbeitet und unzulässige Klauseln gestrichen haben.

Trotzdem gibt es immer noch Banken, die versuchen, intransparente Gebühren durchzusetzen. Deshalb ist es wichtig, wachsam zu bleiben und sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Die Verbraucherzentralen bieten Beratung an, oft gegen eine geringe Gebühr oder sogar kostenlos, und können einschätzen, ob eine Gebühr legitim ist oder nicht.


Gebühren prüfen – 6 Steps

Falls bei euch unklare oder überhöhte Bankgebühren auftauchen, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Kontoauszüge prüfen: Alle Gebühren und Zinsen genau anschauen und notieren – mit Datum und Betrag.
  2. Preis- und Leistungsverzeichnis anfordern: Bei der Bank schriftlich nachfragen, auf welcher Grundlage die Gebühren erhoben werden.
  3. Vergleich anstellen: Prüfen, ob die Gebühren mit anderen Banken vergleichbar oder auffällig hoch sind (z. B. über Vergleichsportale oder Stiftung Warentest).
  4. Schriftlich widersprechen: Per E-Mail oder Einschreiben die Gebühr beanstanden und um Rückerstattung bitten.
  5. Unterlagen sammeln: Alle Kontoauszüge, E-Mails und Antworten der Bank digital archivieren.
  6. Beratung suchen: Falls die Bank nicht einlenkt, Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Bankrecht kontaktieren.

Musterbrief: Widerspruch gegen Bankgebühren

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meinem Kontoauszug vom [Datum] finden sich Gebühren in Höhe von [Betrag] für [Bezeichnung der Gebühr]. Ich bitte um eine detaillierte Begründung, auf welcher vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage diese Gebühr erhoben wird. Sollte keine ausreichende Rechtfertigung vorliegen, fordere ich die Rückerstattung binnen zwei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]


Vergleich: Dispozins vs. Ratenkredit

Kreditart Durchschnittlicher Zinssatz Flexibilität Empfehlung
Dispokredit 9–12 % p.a. Sehr hoch (jederzeit nutzbar) Nur kurzfristig nutzen¹
Ratenkredit 3–6 % p.a. Gering (feste Laufzeit) Für größere Summen und längere Zeiträume²
Rahmenkredit 5–8 % p.a. Hoch (flexible Rückzahlung) Mittelweg zwischen Dispo und Ratenkredit³

¹ Dispozinsen können je nach Bank stark schwanken.
² Zinssätze abhängig von Bonität und Laufzeit.
³ Nicht bei allen Banken verfügbar – Verfügbarkeit prüfen.


In den letzten Wochen haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob Banken verpflichtet sind, Kund:innen zu warnen, wenn das Konto ins Minus rutscht. Die Antwort ist: nicht zwingend. Einige Banken bieten freiwillig SMS- oder Push-Benachrichtigungen an, wenn der Kontostand einen bestimmten Wert unterschreitet. Aber gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. Das bedeutet: Man ist selbst dafür verantwortlich, den Überblick zu behalten.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber wir haben uns inzwischen Kontoalarme eingerichtet. Sobald der Kontostand unter 100 Euro sinkt, bekommen wir eine Benachrichtigung auf dem Smartphone. Das hat uns schon mehrmals geholfen, rechtzeitig Geld zu überweisen oder Ausgaben zu verschieben, bevor wir ins Minus rutschen.


Später haben wir gemerkt, dass auch die Schuldnerberatung eine wichtige Anlaufstelle sein kann. Wenn das Konto dauerhaft im Minus ist und man den Überblick verliert, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein. Schuldnerberatungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt, oft kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Sie helfen dabei, einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben zu bekommen, Schulden zu priorisieren und mit Gläubigern zu verhandeln (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Stand: 2025).

Wir haben selbst keine Schuldnerberatung in Anspruch genommen, weil unser Problem vergleichsweise klein war. Aber wir finden es wichtig zu wissen, dass es solche Angebote gibt – für alle, die in einer schwierigeren Lage sind als wir.


Was uns auch aufgefallen ist: Manche Banken bieten inzwischen „Schufa-freie" Konten an, also Girokonten ohne Bonitätsprüfung. Das kann für Menschen interessant sein, die eine negative Schufa haben und sonst kein Konto eröffnen können. Allerdings sind diese Konten oft teurer und bieten keinen Dispokredit. Man kann also nur das Geld ausgeben, das tatsächlich auf dem Konto ist – was für manche ein Vorteil, für andere ein Nachteil sein kann.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber es gibt auch das sogenannte Basiskonto, das jede Bank anbieten muss. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Person in Deutschland Anspruch auf ein Girokonto hat – unabhängig von Einkommen, Wohnsitz oder Schufa-Eintrag (ZKG § 31, Stand: 2025). Das Basiskonto darf allerdings etwas teurer sein als ein normales Girokonto, und es gibt keinen Dispo. Aber es ist eine wichtige Absicherung für Menschen, die sonst keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr hätten.


In den letzten Monaten haben wir auch festgestellt, dass Finanzbildung in Deutschland oft zu kurz kommt. In der Schule lernt man Integralrechnung, aber nichts über Dispozinsen, Steuern oder Altersvorsorge. Viele junge Menschen wissen nicht, wie ein Girokonto funktioniert, welche Gebühren anfallen können oder wie man ein Budget aufstellt. Das ist ein gesellschaftliches Problem, das dringend angegangen werden sollte.

Wir haben beschlossen, unseren Kindern frühzeitig beizubringen, wie man mit Geld umgeht. Wir reden offen über Einnahmen und Ausgaben, zeigen ihnen, wie man spart und wie man Schulden vermeidet. Das ist nicht immer einfach, aber wir glauben, dass es wichtig ist. Denn wer früh lernt, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen, hat es später leichter.


Später haben wir gemerkt, dass auch Umweltaspekte eine Rolle spielen können. Manche Banken investieren in fossile Energien, Waffenproduktion oder andere fragwürdige Branchen. Andere setzen auf nachhaltige Investments und Transparenz. Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und der NABU (Naturschutzbund Deutschland) empfehlen, bei der Bankwahl auch auf Nachhaltigkeitskriterien zu achten (Quelle: bund.net, nabu.de, Stand: 2025). Es gibt inzwischen mehrere Öko-Banken, die keine Gebühren für Kontoüberziehung verlangen und insgesamt transparenter agieren.

Für uns war das kein primäres Kriterium, als wir die Bank gewechselt haben, aber es steht auf unserer Liste für die Zukunft. Wir wollen nicht nur günstige Konditionen, sondern auch eine Bank, die unsere Werte teilt.


In den letzten Wochen haben wir uns auch gefragt, ob es sinnvoll wäre, mehrere Konten zu führen – eines für den Alltag, eines für Sparen, eines für Rücklagen. Manche Finanzexpert:innen empfehlen das, um den Überblick zu behalten. Andere sagen, dass es kompliziert wird, wenn man zu viele Konten hat. Wir haben uns erstmal für ein Hauptkonto und ein Tagesgeldkonto entschieden – mehr wollen wir nicht verwalten.

Ganz ehrlich, am Anfang wussten wir das nicht, aber jede:r muss das für sich selbst entscheiden. Es gibt kein Patentrezept. Wichtig ist, dass das System zu den eigenen Bedürfnissen passt und dass man es langfristig durchhält.


Später haben wir gemerkt, dass auch die psychologischen Aspekte eine Rolle spielen. Geld ist emotional. Wenn das Konto im Minus ist, fühlt man sich gestresst, hilflos, manchmal sogar schuldig. Diese Gefühle können dazu führen, dass man den Kopf in den Sand steckt und das Problem ignoriert – was es nur noch schlimmer macht. Deshalb ist es wichtig, sich den Zahlen zu stellen, auch wenn es unangenehm ist.

Wir haben uns angewöhnt, einmal pro Woche gemeinsam auf die Finanzen zu schauen. Das dauert nur zehn Minuten, aber es gibt uns Sicherheit und verhindert böse Überraschungen. Außerdem haben wir beschlossen, nicht mehr zu streiten, wenn mal etwas schiefläuft. Fehler passieren, und wichtig ist, dass wir gemeinsam Lösungen finden.


FAQ: Die wichtigsten Fragen rund um Kontoüberziehung und Bankgebühren

Viele Leser:innen haben uns in den letzten Wochen gefragt, welche Gebühren Banken eigentlich verlangen dürfen und wie man sich gegen überhöhte Forderungen wehrt. Deshalb haben wir hier die häufigsten Fragen zusammengestellt – mit klaren, praxisnahen Antworten.

1. Darf meine Bank pauschale Bearbeitungsgebühren für Kontoüberziehung verlangen?

In der Regel nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Bearbeitungsgebühren ohne konkrete Gegenleistung unzulässig sind, wenn sie nicht durch einen echten Mehraufwand gerechtfertigt werden (BGH, Az. XI ZR 348/13, Stand: 2025). Wenn auf dem Kontoauszug eine Pauschale steht wie „Bearbeitungsentgelt für geduldete Überziehung", solltet ihr schriftlich widersprechen und um Begründung bitten.

(Die Rechtsprechung ist nicht immer einheitlich – im Zweifel Verbraucherzentrale kontaktieren.)

2. Wie hoch dürfen Dispozinsen sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber Dispozinsen dürfen nicht sittenwidrig überhöht sein. Als Faustregel gilt: Mehr als das Doppelte des Marktzinses kann problematisch sein (BGH, Az. XI ZR 175/18, Stand: 2025). Derzeit liegen Dispozinsen im Durchschnitt bei neun bis zwölf Prozent p.a. (Quelle: Stiftung Warentest, Stand: 2025). Wenn eure Bank deutlich mehr verlangt, lohnt sich ein Vergleich und eventuell ein Kontowechsel.

(Die Zinshöhe hängt von Marktlage und Banktyp ab – Direktbanken sind oft günstiger als Filialbanken.)

3. Kann ich Gebühren zurückfordern, die ich schon bezahlt habe?

Ja, wenn die Gebühren unzulässig waren. Verbraucher:innen können unter Umständen Gebühren der letzten drei Jahre zurückfordern (Verjährungsfrist nach BGB § 195, Stand: 2025). Dazu solltet ihr schriftlich widersprechen, die Rechtsgrundlage der Gebühr anzweifeln und auf entsprechende Gerichtsurteile verweisen. Die Verbraucherzentrale kann dabei unterstützen.

(Der Erfolg hängt vom Einzelfall und der Beweislage ab – juristische Beratung empfohlen.)

4. Was ist der Unterschied zwischen Dispokredit und geduldeter Überziehung?

Der Dispokredit ist ein vorab eingeräumter Kreditrahmen mit festem Zinssatz. Die geduldete Überziehung entsteht, wenn dieser Rahmen überschritten wird – dann gilt meist ein höherer Überziehungszins (Quelle: Bundesbank, Stand: 2025). Banken müssen beide Zinssätze transparent im Preis- und Leistungsverzeichnis ausweisen.

(Die genauen Konditionen können je nach Bank stark variieren.)

5. Muss meine Bank mich warnen, wenn das Konto ins Minus rutscht?

Nein, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Manche Banken bieten freiwillig Benachrichtigungen per SMS oder App an. Es liegt in der Eigenverantwortung der Kontoinhaber:innen, den Kontostand im Blick zu behalten.

(Empfehlung: Kontoalarme in der Banking-App einrichten, falls verfügbar.)

6. Was kann ich tun, wenn ich dauerhaft im Minus bin?

Zunächst solltet ihr versuchen, das Minus schnellstmöglich auszugleichen – etwa durch Sparmaßnahmen, einen Nebenjob oder einen günstigeren Ratenkredit als Ablöse für den Dispo. Langfristig hilft ein Budget-Plan. Wenn die Situation ernst ist, kann eine Schuldnerberatungsstelle unterstützen (Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Stand: 2025).

(Schuldnerberatung ist oft kostenlos und vertraulich – keine Scheu haben, Hilfe zu suchen.)